Asset Backed Securities unter Berücksichtigung der handelsrechtlichen und internationalen Bilanzierungsstandards


Diplomarbeit, 2003

91 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Ziel der Arbeit
1.2 Gang der Untersuchung

2 Konstruktionselemente einer Asset Backed Securitisation
2.1 Originator des Forderungspools
2.2 Die Zweckgesellschaft
2.2.1 Rechtsform der Zweckgesellschaft
2.2.1.1 Anteilszertifikatsstruktur
2.2.1.2 Anleihestruktur (Corporation)
2.2.2 Struktur und Zahlungsstrommanagement
2.2.2.1 Pass-Through Struktur
2.2.2.2 Pay-Through Struktur
2.2.3 Strukturierung des SPV
2.2.3.1 Single-Seller Struktur
2.2.3.2 Multi-Seller Struktur
2.3 Ratingagentur
2.4 Treuhänder
2.5 Anforderungen an die zu verbriefenden Vermögensgegenstände
2.6 Maßnahmen zur Begrenzung der Insolvenzrisiken
2.7 Systematisierung der Sicherungskonstruktionen
2.7.1 Sicherungen durch den Originator
2.7.2 Bonitätsverbesserungen in der Transaktionsstruktur
2.7.3 Sicherungsmaßnahmen durch Dritte

3 Vorteile der ABS Finanzierung
3.1 Diversifikation der Finanzierungsquellen
3.2 Kapitalkostenvorteile durch ABS-Transaktionen
3.3 Steigerung der Corporate Finance-Flexibilität
3.4 Verbesserung der Unternehmenskennzahlen

4 Bilanzierung einer ABS-Transaktion nach dem Handelsrecht
4.1 Grundproblematik bei der Bilanzierung von Forderungsverkäufen
4.1.1 Abstrakte Vermögenszurechnung der Financial Assets
4.1.2 Die konkrete Vermögenszurechnung der Financial Assets
4.2 Bilanzbefreiung durch ein auf Dauer gerichtetes zivilrechtliches Rechtsgeschäft
4.3 Bilanzbefreiung durch die Übertragung des Bonitätsrisikos
4.3.1 Bilanzrechtliche Beurteilung der Bonitätsverbesserungsmaßnahmen
4.4 Analogie zwischen Factoring und ABS Finanzierungen
4.5 Finanzmathematische Betrachtung der bilanziellen Zuordnung der Assets
4.5.1 Ansatz zur objektivierten Beurteilung der Risikoverteilung
4.5.1.1 Erwartungswertes eines Forderungspools
4.5.1.2 Zuordnungsregel bei partieller Risikoübernahme
4.5.1.3 Auswirkungen einer partiellen Risikobegrenzung des Originators
4.5.1.4 Abschließende Betrachtung der risikoorientierten Zuordnungsregel
4.6 Bilanzierung der Assets im Fall der Bilanzbefreiung
4.7 Konsolidierung des SPV

5 Bilanzierung von ABS Finanzierungen nach den US-GAAP
5.1 Abgrenzung des Regelungsbereichs von SFAS 140
5.2 Grundsätzliche Regelungen des SFAS 140
5.2.1 Übertragung der Verfügungsmacht
5.2.1.1 Legal Control
5.2.1.2 Actual Control
5.2.1.3 Effective Control
5.3 Financial Components Approach
5.3.1 Partielle Ausbuchung der Financial Assets
5.3.2 Ausbuchung von Verbindlichkeiten
5.4 Konsolidierung von Special Purpose Entities nach US-GAAP
5.4.1 Qualifying Special-Purpose-Entities (Q-SPE)
5.4.2 Konsolidierung von Variable Interest Entities (VIE)
5.5 Anhangsangaben (Disclosures)

6 Bilanzierung von ABS-Transaktionen nach den IAS
6.1 Ausbuchung (Derecognation)
6.2 Financial Components Approach
6.2.1 Partielle Ausbuchung der Financial Assets
6.2.2 Ausbuchung von Financial Assets in Verbindung eines neuen Vermögensgegenstands oder einer neuen Schuld
6.3 Konsolidierung von Special Purpose Entities nach IAS

7 Aktuelle Entwicklungen von ABS-Transaktionen in Deutschland
7.1 Vorschlag des Deutschen Standardisierungsrat (E-DSR 16)
7.2 Perspektiven von ABS Finanzierungen auf dem deutschen Finanzmarkt
7.2.1 „Kleinunternehmerfördergesetz“
7.2.2 „True-Sale Initative“ - Senkung der Transaktionskosten

8 Zusammenfassende Schlussbetrachtung

Anlagenverzeichnis68

Literatur und Quellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Struktur einer Multi Seller ABS Finanzierung (eigene Darstellung)

Abbildung 2: Prepayment Risiko in Abhängigkeit zum Zinsänderungsrisiko

Abbildung 3: Zahlungsstrommanagement - Pay-Through Struktur

Abbildung 4: Prozentuale Aufteilungder Ratingklassen öffentlicher Emissionen

Abbildung 5:Beispiel einer Risikostrukturkurve

Abbildung 6: Bedeutung der Sicherungskonstruktionen

Abbildung 7: Ausbuchung der Financial Assets

Abbildung 8: Kontrollkriterien des SIC-12

Abbildung 9: Europäischer ABS Markt nach Ländern

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Aufbau einer subordinierten ABS-Struktur

Tabelle 2: Finanzierungskosten von ABS-Transaktionen

Tabelle 3: Risikomesszahlen für die statistische Zuordnungsregel

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

“Although little has been written about what is perhaps on of the most important innovations to emerge in financial markets since 1938’s, Securitisation has revolutionized the way that the borrowing needs of consumers and businesses are met. Today, for example, over two thirds of all home loans are beeing securitized, along with substantial percentages of auto loans and credit card receivable, and the process continues to expand into new fields.”[1]

Seit Beginn der achtziger Jahre ist auf den internationalen Finanzmärkten eine Tendenz zur Begebung eigener Wertpapiere „Securitisation“[2] zu verzeichnen, was eine Substitution der klassischen Buchkreditfinanzierung nach sich zieht.

Der Begriff “Securitisation“ definiert eine neue Finanzierungstechnik, die vor allem in den USA, aber auch zunehmend in Europa große Bedeutung erlangt hat. Die Verlagerung der Unternehmensfinanzierung zugunsten der Geld- und Kapitalmärkte hat folgende Ursachen. Einerseits kam es aufgrund der internationalen Verschuldungskrise zu einer Finanzknappheit und somit zu einem stärkeren Wettbewerb um gute Schuldner. Andererseits erleichterten die zunehmende Deregulierung und Liberalisierung der internationalen Finanzmärkte sowie der technische Fortschritt bezüglich der Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten die Inanspruchnahme der Geld- und Kapitalmärkte.

Im Rahmen der Securitisation werden zwei Strömungen unterschieden: Zum einen findet die Substitution der Kreditfinanzierung durch die Wertpapierfinanzierung mittels eigener emittierter Schuldverschreibungen statt. Zum anderen werden bereits bestehende Finanzaktiva als Wertpapiere verbrieft. Dazu werden überwiegend Forderungen zu Pools gebündelt und auf ein eigens dafür gegründetes Finanzierungsvehikel (SPV) übertragen. Dieses Finanzierungsvehikel refinanziert sich wiederum durch die Ausgabe von Effekten an überwiegend institutionelle Investoren, die durch genau spezifizierte Vermögensgegenstände (Asset Backed Securities) gedeckt werden.[3]

1.1 Ziel der Arbeit

Um die ABS-Transaktion ökonomisch vorteilhaft zu gestalten, ist es notwendig, die Finanzaktiva bilanzbefreiend auf das Finanzierungsvehikel zu übertragen. Somit müssen die auf dem US- amerikanischen Rechtssystem basierenden Strukturen einer Asset Securitisation auf die deutsche bzw. europäische Rechtssprechung transferiert werden.

Während in der internationalen Bilanzierungspraxis die Bilanzierung von Zweckgesellschaften im Bereich des Einzelabschlusses sowie im Konzernabschluss sehr detailliert geregelt ist, sieht das HGB keine expliziten Regelungen für diese Problematik vor. Daher ist das zentrale Ziel dieser Arbeit, die Konstruktionsmerkmale einer ABS-Transaktion eingehend zu analysieren und anhand der gewonnenen Erkenntnisse einen konkreten Bilanzierungsansatz abzuleiten, der mit der deutschen Rechtssprechung vereinbar ist. Darüber hinaus werden die internationalen Bilanzierungsstandards dargestellt, so dass die Arbeit eine umfassende Betrachtung der Asset Backed Securitisation liefert. Die Arbeit soll somit einen Einblick in alle finanzwirtschaftlich und bilanzrechtlich relevanten Aspekte dieser Finanzierungsmethode.

1.2 Gang der Untersuchung

Im zweiten Kapitel dieser Arbeit werden die Konstruktionsmerkmale einer ABS-Transaktion beschrieben und analysiert, wobei überwiegend die Grundlagen der US-amerikanischen Finanzierungspraxis berücksichtigt werden. Die Analyse der Vor- und Nachteile einer Finanzierung mittels Asset Backed Securities gegenüber Kreditfinanzierungen erfolgt im dritten Kapitel, wobei der Schwerpunkt auf einer Diskussion der ökonomischen Vorteile liegt. Im vierten und gleichzeitig zentralen Teil dieser Arbeit wird versucht, aus dem allgemeinen Regelwerk des deutschen Handelsrechts einen konkreten Bilanzierungsstandard für ABS-Transaktionen abzuleiten. Darauf folgt im fünften und sechsten Kapitel eine detaillierte Betrachtung der US-amerikanischen Bilanzierungsstandards (US-GAAP) sowie der „International Accounting Standards“ (IAS). Die Arbeit schließt im siebten und achten Kapitel mit einer Analyse der Entwicklungen und Marktchancen von ABS-Transaktion auf dem deutschen Kapitalmarkt sowie einer Schlussbetrachtung der zentralen Hauptgedanken dieser Arbeit.

2 Konstruktionselemente einer Asset Backed Securitisation

“Asset Securitisation is an innovative funding technique based on the left hand side of the balance sheet. By means of isolating an asset pool from the originator, investors rely primarily on the creditworthiness and predictability of pool’s cash flows and enhancement facilities rather than on the originator’s own financial strengh.”[4]

Die Asset Securitisation, die sogenannte Verbriefung von Vermögensgegenständen, stellt eine Weiterentwicklung der klassischen Verbriefung dar, welche eine Substitution von Kreditfinanzierungen durch Wertpapierfinanzierungen beinhaltet. Während bei der klassischen Securitisation ein Unternehmen direkt Wertpapiere auf dem Kapitalmarkt emittiert, die dem Käufer des Wertpapiers einen direkten Anspruch gegenüber dem Unternehmen verbriefen, werden bei einer Asset Securitisation Forderungen des Unternehmens an eine eigens für diesen Zweck gegründete Gesellschaft (special purpose Entity/Vehikel) verkauft, welche sich wiederum durch die Ausgabe von Wertpapieren (Asset Backed Securities) am Kapitalmarkt refinanziert.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Struktur einer Multi Seller ABS Finanzierung (eigene Darstellung)

Daraus resultiert, dass im Gegensatz zur klassischen Verbriefung anstatt Schulden Vermögensgegenstände verbrieft werden. Durch den Verkauf an die Zweckgesellschaft wird erreicht, dass die Ansprüche der Investoren nicht durch den Cash Flow der Unternehmung, sondern durch den Cash Flow der verkauften Assets finanziert werden.

Der grundlegende Gedanke besteht darin, einen diversifizierten Pool möglichst homogener Vermögensgegenstände, insbesondere solcher, die einen regelmäßigen Zahlungsstrom generieren, rechtlich zu verselbständigen und deren Refinanzierung getrennt vom Originator über die Ausgabe von „durch Aktiva“ gedeckten (Asset Backed) Wertpapieren zu realisieren. Dabei verkauft der Originator den Forderungspool bilanzbefreiend an eine eigens zu diesem Zweck gegründete Zweckgesellschaft (Special Purpose Entity – SPE), welche formalrechtlich völlig unabhängig vom Originator ist. Mit dieser Übertragung werden die Vermögensgegenstände von den Bonitätsrisiken des Originators losgelöst, wodurch der Forderungspool ein besseres Rating erzielt, was wiederum zu geringeren Refinanzierungskosten führt. Darüber hinaus wird nicht im Produktionsprozess gebundene Finanzaktiva liquidiert.

2.1 Originator des Forderungspools

Bei einer Asset Securitisation tritt der Originator als Initiator der Transaktion auf. Er verkauft einen Forderungspool an die Zweckgesellschaft, um die illiquiden Assets in liquide Assets umzuwandeln und somit den finanzwirtschaftlichen Handlungsspielraum des Unternehmens zu erhöhen. Ein weiteres Motiv für eine ABS-Transaktion ist im Gegensatz zur klassischen Fremdkapitalfinanzierung eine positive Auswirkung auf ökonomische Messgrößen wie z.B. die Eigenkapitalquote, die Eigenkapitalrentabilität und die Liquiditätskennziffern.[5] Bei Kreditinstituten steht besonders die Verbesserung aufsichtsrechtlicher Strukturkennzahlen wie z.B. das Risikokapital im Vordergrund.[6] Diese Effekte werden allerdings nur erreicht, wenn die Forderungen auch tatsächlich aus der Bilanz ausgesondert werden. Um dies zu erreichen, müssen verschiedene bilanztechnische Aspekte beachtet werden.[7]

2.2 Die Zweckgesellschaft

Die zentrale Rolle einer ABS-Transaktion spielt die Zweckgesellschaft, auch „Special Purpose Vehikel“ (SPV) genannt, da diese die strikte Trennung des Originators von den zu veräußernden Assets ermöglicht. Die vordergründige Funktion des SPV ist somit auf den Ankauf von Forderungen und deren Verbriefung zum Zweck der Refinanzierung beschränkt. Darüber hinaus übernimmt das SPV auch das Zahlungsstrommanagement, welches die Abstimmung der eingehenden Zins- und Tilgungsleistungen der Kreditschuldner mit den Zahlungen an die Investoren zur Aufgabe hat.[8] Da das SPV über keinerlei Betriebsmittel und Mitarbeiter verfügt, werden die oben genannten Aufgaben an Dritte übertragen. Zum Beispiel wird die Emission der Assets i.d.R. durch ein Bankenkonsortium durchgeführt. Das Management des SPV in den meisten Fällen von Wirtschaftsprüfern oder Rechtanwälten abgewickelt wird.

2.2.1 Rechtsform der Zweckgesellschaft

Die Gründung des SPV wird entweder vom Originator selbst oder von einem Dritten übernommen. Dabei ist die wirtschaftliche Trennung zwischen dem Originator und dem SPV von zentraler Bedeutung. Um eine wirtschaftlich erfolgreiche ABS-Transaktion durchzuführen, müssen bei der Wahl der Rechtsform sowohl die Interessen des Originators als auch die Anforderungen und Wünsche der Investoren wie z.B. die wirtschaftliche und rechtliche Stabilität des Standortes der SPV berücksichtigt werden. Bei der Entscheidung über den Standort einer Zweckgesellschaft haben sich in der Vergangenheit neben den Niederlanden die anglo-amerikanischen und europäischen Offshore-Finanzzentren gegenüber dem deutschen Markt durchgesetzt. Für die Gründung einer Zweckgesellschaft an einem Off-Shore-Finanzplatz sprechen die niedrige Gewerbesteuerbelastung sowie die geringen formalen Voraussetzungen.[9] Es gibt allerdings seitens der Bundesregierung eine Gesetzesinitiative, die Gewerbesteuerbelastung der Zweckgesellschaften deutlich zu senken.[10] Im folgenden werden die zwei gebräuchlichsten Rechtsformen für Zweckgesellschaften im anglo-amerikanischen Rechtskreis vorgestellt.

2.2.1.1 Anteilszertifikatsstruktur (Trust)

Unter einer Anteilszertifikatsstruktur (Trust) ist ein rechtlich verselbständigtes Sondervermögen zu verstehen, in das Vermögenswerte eingebracht werden, die wiederum von einem Treuhänder (Trustee) verwaltet werden. Ein „Grantor Trust“ wird durch ein Rechtsgeschäft zwischen dem Originator und einem Trustee begründet. Dabei überträgt der Forderungsverkäufer das Eigentum an den Vermögenswerten gegen Zahlung eines Kaufpreises auf den Trustee, der wiederum Zertifikate des Grantor Trusts an Investoren veräußert, womit das Eigentum an den Assets anteilig auf die Investoren übergeht.[11] Damit stellen diese Zertifikate Anteilsscheine mit Risiko- bzw. Eigenkapitalcharakter dar. Dieses Sondervermögen genießt in den USA den Vorzug der Steuerbefreiung, da nicht der Trust an sich, sondern in diesem Fall die Eigentümer der Vermögenswerte, die Investoren, besteuert werden.[12] Es wird hierbei auch von dem „Konzept der Leitungsröhre“ (Conduit)[13] gesprochen, da der Trust nur als Durchleitstelle zwischen Originator und Anlegern fungiert. Das Privileg der Steuerbefreiung hat den Nachteil, dass der Trust keinerlei geschäftliche Aktivitäten durchführen darf. Es dürfen weder neue Assets hinzugekauft noch alte gegen neue ausgetauscht werden. Des weiteren dürfen nur einheitliche Zertifikate ausgegeben werden, da nur dies eine einheitliche Beteiligung an dem Trust sicherstellt. Die Passivität des Trusts und das Verbot von Zahlungsstrommanagement haben zur Folge, dass nur die rechtliche Konstruktion der „Pass-Through Struktur“ genutzt werden kann, also nur eine direkte Durchleitung der Cash Flows zu den Investoren stattfindet. Im deutschen Recht ist eine dem Grantor Trust vergleichbare Rechtsform nicht vorhanden. Als mögliche Alternative würde sich in Deutschland eine Personenhandelsgesellschaft anbieten, wie z. B. die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Offene Handelsgesellschaft oder die Kommanditgesellschaft. Bei näherer Betrachtung wird allerdings deutlich, dass alle möglichen Rechtsformen der deutschen Rechtssprechung an der Praktikabilität scheitern.[14]

2.2.1.2 Anleihestruktur (Corporation)

Als Alternative zum Grantor Trust bietet sich in den USA die Möglichkeit, die Zweckgesellschaft als „Limited Purpose Finance Corporation“ (LPFC), also als Kapitalgesellschaft, zu gründen.[15] Der Ankauf der Vermögenswerte vom Originator funktioniert in ähnlicher Weise wie beim Grantor Trust. Im Unterschied dazu bleiben die Forderungen in diesem Fall im Eigentum der Corporation. Zur Refinanzierung werden Anleihen oder kurzfristige Schuldtitel wie z. B. Commercial Papers über das SPV emittiert. Die Investoren erwerben somit kein Eigentum an dem Forderungspool, sondern haben lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch gegenüber der Zweckgesellschaft. Der Vorteil dieser SPV Struktur liegt vor allem in der Flexibilität des Zahlungsstrommanagements. In diesem Zusammenhang ist es möglich, dass der Originator über das SPV ein internes Zahlungs- und Zinsmanagement durchführen kann, um die Ausstattung der Asset Backed Securities an die Anlagebedürfnisse der Investoren anzupassen. Dazu gehört beispielsweise die Vereinbarung eines festen Zins- und Tilgungsplans, wodurch den Investoren das Risiko vorzeitiger Rückzahlungen durch die ursprünglichen Forderungsinhaber abgenommen wird.[16] Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, mehrere Wertpapiertranchen[17] mit unterschiedlichen Laufzeiten oder Risikoausgestaltungen zu emittieren, wodurch sich der Kreis der potentiellen Investoren erhöht.[18] Aus dieser Flexibilität ergibt sich jedoch der Nachteil, dass das SPV als selbstständige rechtliche Einheit in den USA der Einkommensteuer unterliegt. Besteuert werden die Erträge aus den angekauften Forderungen.

In Deutschland würde sich die Rechtsform der GmbH für die Gründung einer Zweckgesellschaft in anbieten, da diese mit der US-amerikanischen LPFC vergleichbar ist. Aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Flexibilität der GmbH ist es möglich, dass ein Dritter die GmbH gründet, die zu verbriefenden Forderungen aufkauft und zur Refinanzierung Wertpapiere am Kapitalmarkt emittiert. Da es sich bei einer GmbH um eine Kapitalgesellschaft handelt, sind auch die steuerlichen Aspekte bei einer Gründung des SPV im deutschen Rechtsraum zu betrachten. Die Körperschaftsteuer ist aufgrund des geringen Ertrages des SPV von geringer Bedeutung. Als Ertrag kommt regelmäßig nur die Differenz aus den Zahlungen der Schuldner aus dem Forderungspool und den Zahlungen an die Investoren abzüglich der Transaktionskosten[19] in Frage. Im Gegensatz dazu stellt die Gewerbesteuer ein weitaus größeres Problem dar, da das SPV nicht als Kreditinstitut eingestuft wird und somit das gewerbesteuerliche „Bankenprivileg“ des § 8 GewStG i.V.m. § 19 GewStDV nicht in Anspruch nehmen kann. Die Gewerbeertragssteuerlast für die Zinsen auf die das Eigenkapital übersteigenden Dauerschulden stellt somit einen erheblichen Kostenfaktor dar.[20]

2.2.2 Struktur und Zahlungsstrommanagement

Wie im vorherigen Kapitel schon deutlich wurde, sind die Wahl der Rechtsform des SPV und die Entscheidung über die Form des Zahlungsstrommanagements eng miteinander verbunden. Unter Zahlungsstrommanagement versteht man die Art der Weiterleitung des durch den Pool von Forderungen generierten Cash Flows an die Investoren. Grundsätzlich sind die beiden Konstruktionen „Pass-Through“ und „Pay- Through“ für eine ABS-Transaktion möglich, die sich durch verschiedene Arten der Risikoverteilung zwischen Investoren und dem SPV unterscheiden. Bei beiden Verfahren tragen die Investoren die Risiken des Zahlungsverzugs und -ausfalls. Das Risiko vorzeitiger Rückzahlungen der ursprünglichen Schuldner (Prepayment-Risiko) wird hingegen in unterschiedlicher Weise aufgeteilt. Die beiden Konstruktionen werden in den nächsten beiden Abschnitten genau erläutert.

2.2.2.1 Pass-Through Struktur

Bei der so genannten Pass-Through Struktur werden die Zins- und Kapitalrückzahlungen unter Abzug der Gebühren für den Treuhänder und Service Agent direkt an die Investoren weitergeleitet. Somit entsteht eine starre Bindung zwischen Zins- und Tilgungszahlungen der unterlegten Assets und denen der emittierten Wertpapiere.[21] Grundsätzlich haben die Schuldner die Möglichkeit, die Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen, wodurch ein Prepayment- Risiko bei den Investoren entsteht, welches die Attraktivität der Anlage einschränkt. Da vorzeitige Rückzahlungen meist vom momentanen Zinsniveau abhängig sind, kommt es aufgrund günstiger Umschuldungsmöglichkeiten vor allem bei einem sinkenden Zinsniveau zu vorzeitigen Rückzahlungen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Prepayment Risiko in Abhängigkeit zum Zinsänderungsrisiko[22]

Somit muss der Investor die vorzeitigen Rückflüsse aus den Forderungen in einer Niedrigzinsphase reinvestieren, was zu erheblichen Kosten führt.[23] Wie bereits erwähnt, ist diese Cash Flow Struktur für die Zweckgesellschaft in Form eines Grantor Trust geeignet. Voraussetzung ist jedoch eine Homogenität der Zahlungstermine und Restlaufzeiten des Forderungspools.[24]

2.2.2.2 Pay-Through Struktur

Aufgrund der o.g. Probleme wurden Strukturen entwickelt, welche das Risiko der vorzeitigen Rückzahlung vermeiden.[25] Die sogenannten Pay-Through Strukturen zeichnen sich durch den Verbleib der Rückzahlungen bei der Zweckgesellschaft bzw. dem Treuhänder aus, wodurch es zu einer indirekten und nicht fristenkongruenten Weiterleitung der Cash Flows an die Investoren kommt. Der Investor erwirbt kein Eigentum an dem Forderungspool, sondern ein Wertpapier, welches den Zahlungsstrom aus dem Forderungspool nutzt um das Obligo aus dem selbigen zu bedienen. Es ist somit möglich, dass der Treuhänder ein aktives und flexibles Zins- und Zahlungsmanagement durchführen kann. Die Zins- und Tilgungszahlungen erfolgen regelmäßig anhand eines fest vereinbarten Planes, welcher i.d.R. eine Quartals- oder

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Zahlungsstrommanagement - Pay-Through Struktur

Halbjahreszahlung vorsieht.[26] Kommt es innerhalb dieses Planes zu einer vorfristigen Zahlung, können die Gelder beispielsweise bis zur Entfälligkeit in Geldmarktpapieren angelegt werden. Somit übernimmt die Zweckgesellschaft das Zinsänderungsrisiko, was die Attraktivität der zu emittierenden Wertpapiere für potentielle Investoren erhöht. In diesem Zusammenhang ist es durch die Flexibilität dieser Struktur möglich, die Wertpapiere in verschieden Tranchen zu emittieren, wodurch unterschiedliche Laufzeit- und Risikostrukturen angeboten werden können. Aufgrund des aktiven Zahlungsstrommanagements ist die Pay-Through Struktur nur in der Rechtsform der Limited Purpose Finance Corporation (LPFC) möglich.

2.2.3 Strukturierung des SPV

Je nach Zielsetzung des Originators ist es möglich, das SPV als sog. „Single-Seller“ oder „Multi-Seller“ zu strukturieren. Die beiden Strukturen unterscheiden sich erheblich in den Transaktionskosten, so dass die jeweiligen Vor- und Nachteile gründlich abgewogen werden müssen.

2.2.3.1 Single-Seller Struktur

Bei dieser Transaktionsstruktur wird das SPV nur für einen einzigen Originator und/oder für eine einzige Transaktion gegründet. Der Vorteil dieser Struktur ist, dass der Originator die Transaktion und die zu emittierenden Wertpapiere nach seinen Vorstellungen gestalten kann. Da diese Konstruktion i.d.R. nur für eine einmalige ABS-Transaktion genutzt wird, sind die Kosten im Vergleich zu Multi Seller Transaktionen vergleichsweise hoch und rentieren sich nur für Großunternehmen, welche ein sehr hohes Volumen emittieren können.

2.2.3.2 Multi-Seller Struktur

Aufgrund der hohen Transaktionskosten einer Single-Seller Struktur wurde im Zuge der Verbriefung von Kreditkartenforderungen eine Struktur entwickelt, bei der das SPV nicht nur einer einzelnen Transaktion dient, sondern revolvierend Assets aufkauft und somit als Daueremittent auftritt. Das SPV kauft i.d.R. von unterschiedlichen Unternehmen Forderungen auf und refinanziert sich über den Euro- oder US-Commercial Paper Markt.[27] Diese Struktur hat den entscheidenden Vorteil, dass die Transaktionsvolumina des einzelnen Originators relativ gering sein können, so dass auch kleinere und mittlere Unternehmen eine ABS-Transaktion durchführen können. Außerdem umgeht der Originator die Publizitätsanforderungen des Kapitalmarktes, da er diesen nur indirekt in Anspruch nimmt.[28]

2.3 Ratingagentur

„The structures are often so new and complicated and statistical data is so immense, that only experts who work with asset backed structures and data on a daily basis may conduct this analysis in an efficient manner“[29]

Das Rating gehört zu den zentralen Elementen einer ABS Struktur, da es den Investoren ermöglicht, trotz mangelnder Spezialkenntnisse die Risiken aus einem Engagement qualitativ und quantitativ bewerten zu können. Es werden alle maßgeblichen Kreditrisiken sowie die strukturelle und rechtliche Ausgestaltung der gesamten ABS-Transaktion untersucht. Durch das Rating wird somit die generelle Bonität bzw. die Insolvenzwahrscheinlichkeit einzelner Emittenten oder Emissionen beschrieben.[30] Bei der Klassifikation einer ABS Emission nutzen die Ratingagenturen die selben Symbole wie für andere Schuldtitel. Beispielsweise wird die höchste Bonitätsstufe i.d.R. durch ein AAA bzw. Aaa Rating für langfristige Wertpapiere ausgedrückt.[31]

Bereits während der Planungsphase einer ABS-Transaktion wird i.d.R. eine Rating Agentur involviert sein, da es sich um einen iterativen Ratingprozess handelt, bei dem die Strukturen der Transaktion an die Anforderungen des angestrebten Ratings angepasst werden.[32] Dieses wird dann bereits vor der Emission veröffentlicht und dient als Informationsgrundlage der potentiellen Investoren. Auch im weiteren Verlauf der Transaktion wird die Qualität der Wertpapiere und der ihnen zugrundeliegenden Assets kontinuierlich überwacht (Rating Monitoring). Veränderungen in der Risikoeinschätzung werden durch die Rating Agenturen regelmäßig publiziert, so dass die Investoren diese für sie wichtigen Informationen erhalten.[33]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4 : Prozentuale Aufteilung der Ratingklassen öffentlicher Emissionen[34]

Der grundsätzliche Ablauf eines Ratings erfolgt meist in zwei Schritten. Im ersten Schritt werden alle Risiken des Forderungspools evaluiert. Es findet eine detaillierte Bewertung des Forderungspools statt, in der regionale oder demographische Konzentrationen, die Art der Forderungen, deren Verzinsung sowie die historischen Ausfall- und Zahlungsverzögerungsquoten untersucht werden. Danach werden die oben genannten Faktoren einem so genannten Stress Test unterzogen, um herauszufinden, wie stark der Forderungspool z.B. auf eine hohe Inflation oder Rezession reagiert. Im zweiten Schritt erfolgt die Beurteilung der strukturellen und rechtlichen Ausgestaltung der ABS-Transaktion. Es wird das Zahlungsstrommanagement (Pass- bzw. Pay-Through) der emittierten Wertpapiere analysiert. Dabei werden die Risiken aus den zugrundeliegenden Forderungen, der ergänzenden Sicherungsmaßnahmen und aller an der Transaktion beteiligten Parteien sorgfältig untersucht, um mögliche Insolvenzrisiken schon im Vorfeld aufdecken zu können. Standard & Poor’s verwendet z.B. den so genannten „weak link approach“, was bedeutet, dass die Emission nur so gut beurteilt werden kann, wie das schwächste Glied der Transaktion.[35] Anschließend findet die Analyse der rechtlichen Konstruktion der ABS-Transaktion statt, in der beispielsweise die Emissionsdokumentation und die Übertragung der Forderungen sowie deren Auswirkung auf mögliche Insolvenzen überprüft werden.[36] Nach diesem Ratingprozess wird das Ergebnis in Form einer Buchstaben- oder Ziffernkombination auf der Rating Skala seitens der Agentur publiziert.[37]

2.4 Treuhänder

Der Treuhänder übernimmt er i.d.R. die Überwachung der ABS-Transaktion, die Verwaltung der Forderungen, Weiterleitung der Zahlungsströme an die Investoren und die Zwischenanlage von überschüssigen Finanzmitteln und gegebenenfalls die Verwertung von Sicherheiten. Dazu wird zwischen dem SPV und dem Treuhänder ein Treuhändervertrag geschlossen, der i.S.d. §328 BGB ein Vertrag zugunsten Dritter ist. Die Funktion eines Treuhänders wird meist von Banken oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ausgeübt, da diese über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen.[38]

2.5 Anforderungen an die zu verbriefenden Vermögensgegenstände

“Any receivable that generates a cash flow can be considered for a Securitisation. A s long as it generates a cash flow it probably can be pooled, packaged and presented to investors”[39]

Vor dem Hintergrund der diskutierten Konstruktionselemente einer Finanzierung mittels Asset Backed Securities soll schließlich geprüft werden, welche Anforderungen die zugrundeliegenden Assets für eine Verbriefung erfüllen müssen. Dabei ist es hilfreich, die Voraussetzungen in solche zu unterteilen, die für die Konstruktion zwingend notwendig sind und jene, die hierfür lediglich hilfreich sein können.[40] Die erste Voraussetzung für eine erfolgreiche Securitisation besteht in der Möglichkeit, aus den zu verbriefenden Assets einen permanenten Zahlungsstrom abzuleiten. Die zweite Voraussetzung ist eine möglichst genaue Prognostizierbarkeit der Zahlungsströme. Hinsichtlich der Organisation einer ABS-Transaktion stellt diese Anforderung ein zentrales Problem dar. Statistiken über Zahlungsausfälle, Zahlungsverzögerungen und vorzeitige Tilgungen müssen durch den Originator bereits vor der Emission zur Verfügung gestellt werden. Für diese Statistiken muss umfangreiches Datenmaterial aufgearbeitet werden, was nur mit Hilfe eines besonders leistungsfähigen Informations- und EDV-Systems möglich ist. Die folgende Aussage eines Kredit Analysten von Standard & Poor’s soll die o.g. Thematik an einem gut nachvollziehbaren Beispiel verdeutlichen.

“Wegen seiner relativ hohen Planbarkeit eignet sich auch das Beerdigungs-Business für Securitisations. Das von Natur aus stabile Geschäft der Beerdigungsinstitute macht es zu einer natürlichen Wahl für eine ’Securitisation’, erläutert Jerome Cretegny, Kredit Analyst bei S&P Structured Finance Ratings in London. Seit 1965 sterben in Großbritannien zuverlässig mehr als 600.000 Personen. Ab 2015 wird mit einem Anstieg der Sterbefälle gerechnet. Dignity (2002) Ltd., zweitgrößter Anbieter von Beerdigungen und größter unabhängige Betreiber von Krematorien in Großbritannien, managt über sein SPV Dignity Finance PLC ein Portfolio von 502 Beerdigungsinstituten und 21 Krematorien. Die Einkünfte aus den Emissionen werden für die Ablösung einer Brückenfinanzierung durch die JPMorganChase Bank im Dezember verwendet...“.[41]

Die dritte zwingende Voraussetzung ist, dass die Vermögensgegenstände einzeln abtretbar, verpfändbar und somit veräußerbar sein müssen.[42] Diese juristische Separierbarkeit einzelner Forderungen vom Gesamtportfolio ist insbesondere dann zu beachten, wenn Abtretungsausschlüsse durch den ursprünglichen Schuldner bestehen und somit Veräußerungen nicht zulässig sind. Im übrigen ist es notwendig, dass die zu verkaufenden Forderungen nicht nur juristisch, sondern auch technisch voneinander separiert werden können. Dabei treten Probleme auf, wenn die abzutretende Forderung Bestandteil eines Gesamtengagements ist oder die zugrundeliegende Sicherheit noch zur Besicherung anderer Verbindlichkeiten dient.[43]

Erfüllen die Assets die oben genannten Bedingungen, sind sie grundsätzlich für eine Verbriefung geeignet. Allerdings kann es zu unterschiedlichen Komplexitäten und Kosten kommen, welche mit der Verbriefung verbunden sind. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, die folgenden begünstigenden Anforderungen zu analysieren:[44]

- eine möglichst geringe historische Zahlungsausfall- und Verzögerungsquote,
- die Bündelung homogener Assets zu einem Pool (bezogen auf die Art der Forderungen), um die Qualität des gesamten Pools zu beurteilen,
- eine breite geographische, demographische und bonitätsmäßige Diversifikation der Assets,
- eine aus den Vermögenswerten ableitbare ausreichend hohe Marge, um Risiken und Gebühren abzudecken,
- ein gewisses Mindestvolumen der ABS-Emission aufgrund hoher anfänglicher Fixkosten wie z. B. der Errichtung des SPV.

Aufgrund der genannten Anforderungen eignen sich z.B. Hypothekenkredite für eine Verbriefung, da diese grundsätzlich in monatlich gleich hohen Raten - entsprechend einer Annuität – zurückgezahlt werden. Über die gesamte Laufzeit von üblicherweise 30 Jahren wird eine Festzinsvereinbarung geschlossen. Problematisch ist nur das Risiko einer frühzeitigen Rückzahlung der Kredite ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Daraus resultiert die Schwierigkeit, die exakte Laufzeit der ABS von vornherein bestimmen zu können.

Als Sicherheit dienen grundsätzlich Immobilien, die eine hohe Wertbeständigkeit und gute Verwertbarkeit aufweisen. Außerdem eignen sich Kfz-Finanzierungen, da diese standardisiert sind und in ihrer Zahlungsstruktur selbst amortisierende Kredite darstellen. Das Vorhandensein einer Realsicherheit (PKW, LKW etc.) und die geringe historisch belegbare vorzeitige Tilgung sprechen für einen relativ sicheren Cash Flow. In diese Kategorie sind auch reguläre Konsumentenkredite und Mieteinnahmen einzuordnen, wobei in diesen Verträgen häufig keine Realsicherheit existiert. Durch geeignete Konstruktionen und zusätzliche Absicherungen ist es allerdings möglich, auch diese Vermögenswerte zu verbriefen.[45]

2.6 Maßnahmen zur Begrenzung der Insolvenzrisiken

Ein besonderes Risiko bei einer ABS-Transaktion stellt die Möglichkeit der Insolvenz des Originators oder des SPV als Emittent der Wertpapiere während deren Laufzeit dar. Die Investoren müssen davor geschützt werden, dass die Insolvenz des Originators die Weiterleitung der Zahlungen beeinträchtigt, die auf die verkauften Forderungen eingehen. Des weiteren muss die Insolvenz des SPV vermieden werden, um die Bedienung der Wertpapiere sicherzustellen.[46] Ansonsten wäre eine Emission der ABS auf dem Kapitalmarkt nicht möglich. Um die Rechte der Anleger im Falle der Insolvenz des Originators zu schützen, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein.[47]

I. Echter Verkauf

Es muss sich bei der Ausgliederung des Forderungspools an die Zweckgesellschaft um einen echten Verkauf (true sale) handeln, was bedeutet, dass sich für den Verkäufer weder Rechte noch Pflichten (economic substance) aus den verkauften Assets ergeben.[48] Würden die Assets im Rahmen eines Insolvenzverfahrens lediglich als Bestellung von Sicherheiten im Rahmen eines Darlehns eingeordnet (secured loan), besteht das Risiko, dass die Forderungen der Konkursmasse des Originators zugerechnet werden und somit die Weiterleitung der Zahlungen unterbrochen ist.[49]

II. Rechtwirksamer Titel

Es ist notwendig, dass das SPV einen rechtswirksamen Titel an den Forderungen erwirbt, was als Vorraussetzung für die Stellung eines gesicherten Gläubigers gilt. Andernfalls besteht das Risiko, dass die Zweckgesellschaft kein juristisch einwandfreies Anrecht auf eventuelle Verwertungserlöse aus der Konkursmasse erhält.[50]

III. Insolvenzfestigkeit des SPV

Um das Insolvenzrisiko der Zweckgesellschaft zu minimieren, wird der Geschäftszweck der SPV auf den Ankauf und die Verbriefung des Forderungspools beschränkt. Durch diese Beschränkung wird vermieden, dass das SPV weitergehende und nicht dem Zweck der Gesellschaft dienende Verbindlichkeiten eingeht, die eine Insolvenz herbeiführen können.[51] Letztlich darf ein Verkauf oder die Abtretung der Rechte aus den erworbenen Forderungen an Dritte nicht zulässig sein. Aus diesem Grund verlangen die Ratingagenturen, dass die Forderungen sofort nach Erwerb der SPV an den Treuhänder (Trustee) übertragen werden.[52] Dies ermöglicht im Falle einer Insolvenz des SPV, die vorrangige Befriedigung der Investoren aus der Insolvenzmasse da sich die Wertpapiere in der Position eines pfandgesicherten privilegierten Gläubigers befinden.[53]

2.7 Systematisierung der Sicherungskonstruktionen

Wie bereits in den vorhergehenden Abschnitten dargestellt wurde, übernehmen die Investoren von Asset Backed Securities das Risiko von verspäteten Zahlungen und Zahlungsausfällen der ursprünglichen Schuldner. Die Diversifikation der im Forderungspool enthaltenen Assets bewirkt zwar eine Risikostreuung, die jedoch die vorhandenen Risiken nicht vollständig eliminiert. Auftretende Verluste können in der Regel nicht durch andere Vermögenswerte ausgeglichen werden, da die angekauften Forderungen die einzigen Vermögenswerte des SPV sind. Um dennoch die fristgerechte und vollständige Bedienung der ABS zu gewährleisten, werden üblicherweise zusätzliche Besicherungsvereinbarungen in die Konstruktion integriert. Ziel der ergänzenden Vereinbarungen ist es, die Bonität der zu emittierenden Wertpapiere zu erhöhen, damit diese kostengünstiger und leichter am Kapitalmarkt absetzbar sind.[54] Während bei der klassischen Kreditvergabe der Originator die gesamten Risken trägt, ist es bei einer Asset Securitisation möglich, die Risiken zu separieren. Aus diesem Grund werden die Risiken i.d.R. auf diejenigen Parteien übertragen, welche die Risiken mit ihrem Geschäftszweck besser vereinbaren und somit effizienter bewirtschaften können . Die Risiken lassen sich in Standardrisiken und außerordentliche Risiken untergliedern. Im ersten Fall handelt es sich um Risiken die aufgrund von Erfahrungswerten relativ genau ermittelt werden können. Im Gegensatz dazu sind die außerordentlichen Risiken durch unvorhersehbare Ereignisse und somit einem unkalkulierbaren Faktor charakterisiert.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5: Beispiel einer Risikostrukturkurve[55]

2.7.1 Sicherungen durch den Originator

Grundsätzlich übernimmt der Originator die Normalrisiken einer ABS-Transaktion und überträgt nur Risiken, die das Vielfache der historischen Ausfallrate ausmachen auf das SPV bzw. auf Dritte. Wie die Risken letztendlich verteilt werden, reduziert sich in der Regel auf die Frage der bilanz- und aufsichtsrechtlichen Anforderungen an eine Off-Balance Transaktion.[56] In der Praxis treten die folgenden Formen der Risikosicherung auf.[57]

- Rückaufzusage – Der Originator verpflichtet sich zum Rückkauf der Forderungen bei verspäteter Zahlung oder einem Zahlungsausfall.
- Kreditausfallgarantie – Der Originator verpflichtet sich, bis zu einem bestimmten Prozentsatz des Forderungspools für verspätete oder ausgefallene Zahlungen aufzukommen.
- Patronatserklärung – Die Zusicherung des Originators, dass die Zweckgesellschaft allen mit der Emission verbundenen Verpflichtungen nachkommt.

Bei einer Sicherung der Risiken durch den Originator ist besonders problematisch, dass das Rating der ABS Emission nicht höher sein kann als das des Originators. Kritisch sind auch die Auswirkungen auf die Anforderungen eines True-Sale, welcher die Voraussetzung für einen bilanzbefreienden Übergang der Forderungen auf das SPV ist.[58]

2.7.2 Bonitätsverbesserungen in der Transaktionsstruktur

- Subordination

Bei der Subordination erfolgt die Emission der Wertpapiere in mehreren Tranchen, wobei in über- und untergeordnete Tranchen untergliedert wird.[59] Die am Emissionsvolumen gemessen anteilsmäßig größte Tranche (Senior-Tranche) wird gegenüber der kleineren Tranche (Junior-Tranche) vorrangig bedient. Die Junior-Tranche dient somit zur Absicherung der Senior-Tranche, in dem die eingehenden Cash Flow’s dazu verwendet werden, die Ansprüche aus der Senior-Tranche zu bedienen. Die einzelnen Tranchen erhalten somit auch ein unterschiedliches Rating, welches für die Senior-Tranche aufgrund der Sicherungskonstruktion i.d.R. erstklassig ausfällt. Die Junior-Tranche verbleibt meist beim Originator oder wird mittels einer Privatplatzierung an risikoaverse Anleger veräußert.

Die Inhaber der nachrangigen Tranche übernehmen ein weitaus höheres Risiko, da sowohl der Rückzahlungszeitpunkt als auch die Rückzahlungshöhe variieren können und im schlimmsten Fall sogar ein Totalausfall der Rückzahlungen erfolgen kann. Aus diesem Grund ist die Junior Tranche mit einem deutlich höheren Zinskupon ausgestattet.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Aufbau einer subordinierten ABS-Struktur[60]

- Übersicherung des Assetpools

Eine Möglichkeit der Besicherung innerhalb einer ABS-Transaktion ist die sog. Übersicherung (Overcollateralisation). Der Originator überträgt der Zweckgesellschaft ein Forderungsvolumen, welches den Nominalwert des zu verbriefenden Assetpools übersteigt. Der durch diese Übersicherung entstehende Cash Flow ist eine Reserve, die bei möglichen Zahlungsausfällen oder –verzögerungen zur Bedienung des Obligos aus den Wertpapieren eingesetzt werden kann.[61]

- Reservekonto – Spread Account

Das so genannte Reservekonto oder „Spread Account“ wird zum einen aus dem Spread zwischen dem Cash In-Flow und dem Cash Out-Flow und zum anderen durch eine Einzahlung des Originators zu Beginn der Transaktion ausgestattet. Die somit bereitstehenden Zahlungsmittel können zur Risikoabsicherung gegen Zahlungsausfälle bzw. -verzögerungen verwendet werden.[62] In der Regel werden am Ende der Transaktion die auf dem Reservekonto verbliebenen Gelder an den Originator zurückgeführt.

2.7.3 Sicherungsmaßnahmen durch Dritte

Neben den oben erläuterten Sicherungsmaßnahmen durch die an der ABS-Transaktion beteiligten Parteien bzw. innerhalb der Transaktionsstruktur ist auch eine Bonitätsverbesserung durch die Sicherung Dritter möglich.

[...]


[1] Kendall,L./Fishman, M. (1996); Bookcover

[2] Vgl. Ohl, H.P. (1994), S.1 Ein eindeutiger deutscher Begriff hat sich in der Literatur noch nicht herausgebildet. Es sind i.d.R. die Begriffe Forderungsverbriefung oder Vermögensverbriefung anzutreffen

[3] Vgl. Willburger, A. (1997), S.1

[4] Vgl. Bär, H.P. (1998), S.85

[5] Vgl. David, S. (2001), S. 31

[6] Vgl. Kapitel: 3.2, S.24, Kapitalkostenvorteile durch ABS Transaktionen

[7] Vgl. Kapitel: 4-6, Bilanzierung von ABS Transaktionen...

[8] Vgl. Bund, S. (2000), S.17

[9] Vgl. Bär, H.P. (1997), S.105

[10] Vgl. Kapitel: 7.2.1, S.66, Kleinunternehmerfördergesetz

[11] Vgl. Willburger, A. (1997), S.15

[12] Vgl. Rosenthal, J. / Ocampo, J. (1988), S.47-54

[13] Vgl. Paul, S. (1994), S.133-134

[14] Für nähere Informationen zur Praktikabilität der Rechtsform einer Personengesellschaft in Deutschland: Vgl. Willburger, A. (1997), S.18

[15] Vgl. Paul, S. (1994), S.134

[16] Vgl. Baums, T. (1993) S.7

[17] Def. „Tranchen“: Bezeichnung für den Teilbetrag einer Wertpapieremission

[18] Vgl. Ohl, H.-P. (1994), S.70 ff.

[19] Vgl. Willburger, A. (1997), S. 160 ; Paul, H.P: (1994), S. 241

[20] Vgl. Willburger, A. (1997), S. 151 ff.

[21] Vgl. Paul, S. (1993), S.849

[22] Vgl. Bär, H.P. (1998), S.135

[23] Vgl. Ohl, H.P. (1994), S.52 ff.

[24] Vgl. Boehmer (1996), S.23 ff..

[25] Vgl. Abschnitt XXX Prepayment Risk

[26] Vgl. Lindtner, A. (2001) S.38

[27] Vgl. David, S. (2001), S. 61

[28] Vgl. Arbeitskreis „Finanzierung“ der Schmalenbach-Gesellschaft - Deutsche Gesellschaft für Betriebswirtschaft e. V. (1992), S. 522 f.

[29] Vgl. Bär, H.P. (1998), S.233

[30] Vgl. Glüwer A.C. (2001), S.22

[31] Vgl. Anlage C: Ratingüberblick von Stanard & Poor’s und Moody’s

[32] Vgl. Bund, S. (2000), S.28

[33] Vgl. Bär, H.P. (1998), S.252

[34] Quelle: Paul, S. (1994), S.240

[35] Vgl. Standard & Poor’s Corporation (Hrsg.): Structured Finance Criteria, S. 10

[36] Vgl. Bund, S. (2000), S. 28

[37] Vgl. Anhang: Anlage E, S. 83

[38] Vgl. Willburger, A. (1997), S. 72

[39] Vgl. Bär, H.P. (1998), S.165

[40] Vgl. Bund, S. (2000), S. 80

[41] Vgl. bfinance (19/03/2003)

[42] Vgl. Willburger, A. (1997), S. 10

[43] Vgl. Bär, H.P. (1998), S. 174 ff.

[44] Vgl. Paul, S. (1994), S. 284

[45] Vgl. Paul, S. (1994), S. 190

[46] Vgl. Paul, S. (1994), S. 160.

[47] Vgl. Willburger, A. (1997), S. 62

[48] Vgl. Rosenthal,J./Ocampo, J. (1988), S.42 ff.

[49] Vgl. Glüwer, A.C. (2001), S.49

[50] Vgl. Paul, S. (1994), S.160

[51] Vgl. Paul, S. (1994), S. 162 ff. ; Willburger (1997), S. 68 ff.

[52] Vgl. Bund, S. (2000), S. 36

[53] Durch die Stellung als Treuhandvermögen sind die Forderungen auch bei einer Insolvenz des Treuhänders geschützt. Vgl. Willburger, A. (1997), S.72

[54] Vgl. Bär, H.P. (1998), S. 207

[55] Quelle: In Anlehnung an Bund, S. (2000), S. 205

[56] Vgl. Bär, H.P. (1998), S. 209

[57] Vgl. Willburger, A. (1997), S. 53 ff.

[58] Vgl. Bär, H.P. (1998), S. 215

[59] Vgl. Arbeitskreis „Finanzierung“ der Schmalenbach-Gesellschaft - Deutsche Gesellschaft für Betriebswirtschaft e. V. (1992), S. 495, 506; Vgl. Willburger, A. (1997), S. 57

[60] Quelle: Laternser, S. (1997), S. 29

[61] Vgl. Bär, H.P. (1998), S. 211

[62] Vgl. Bund, S. (2000), S. 41

Ende der Leseprobe aus 91 Seiten

Details

Titel
Asset Backed Securities unter Berücksichtigung der handelsrechtlichen und internationalen Bilanzierungsstandards
Hochschule
Hochschule Merseburg  (Wirtschaftswissenschaften)
Note
1,3
Autor
Jahr
2003
Seiten
91
Katalognummer
V17963
ISBN (eBook)
9783638223997
Dateigröße
1083 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Asset, Backed, Securities, Berücksichtigung, Bilanzierungsstandards
Arbeit zitieren
Nici Heuke (Autor:in), 2003, Asset Backed Securities unter Berücksichtigung der handelsrechtlichen und internationalen Bilanzierungsstandards, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/17963

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