Götterdämmerung - Das Ende des Mithraskultes und die Christianisierung des Römischen Reiches


Dossier / Travail de Séminaire, 2006

26 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2 Die Religionspolitik der Kaiser im 4. Jh. n. Chr.
2.1 Konstantinische Wende: Von Konstantin I. bis Constantius II. 306-361 n. Chr
2.2 Heidnischer Reaktion: Julian II. 361 n. Chr. - 363 n. Chr
2.3 Christliche Toleranz: Jovian - Valens 363 n. Chr. - 378 n. Chr
2.4 Kultverbot: Theodosius I. 379 n. Chr. - 395 n. Chr

3. Synkretismus: Zu Kontinuität und Diskontinuität in der mithräischen Kultpraxis

4. Der Antagonismus zwischen Christentum und paganer Religion am Beispiel des Mithraskultes
4.1 Die historischen Quellen des Antagonismus
4.1.1 Frühe christliche Standpunkte: Tertullian
4.1.2 Christliche Standpunkte im 4. Jh.: Hieronymos, Gregor von Nazianz
4.2 Die archäologischen Zeugnisse des Antagonismus im 4. Jh. n. Chr.
4.2.1 Numismatik
4.2.1.1 Ikonographie
4.2.1.2 Schlußmünzen in Mithräen
4.2.2 Epigraphik
4.2.3 Steinmonumente: Mithräen und Plastiken
4.2.3.1 Zerstörungen
4.2.3.2 Überbauungen

5. Fazit

I. Abbildung

II. Quellen und Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Während zum Ursprung und zeitlichen Beginn der Mithrasverehrung im Römischen Reich verschiedene sich ausschließende Theorien diskutiert werden, so ist das Ende des Kultes unbestritten verbunden mit dem Prozeß der Christianisierung des Reiches in der Spätantike.[1] Im Zuge dieses Prozeßes verlor sowohl die traditionelle graeco-romanische Staatsreligion und der Kaiserkult nach augusteischer Ausprägung, als auch die römi­schen Mysterienkulte, die noch im 3. Jh n. Chr. eine Blütezeit erfuhren, an Legitimation und wurden schließlich aufgegeben. Im Rahmen dieses religionspolitischen Wandels soll in dieser Seminararbeit der Niedergang des Mithraskultes im 4. n. Chr. im Mittel­punkt stehen.[2] Dabei soll anhand des Niederganges des Mithraskultes zum einen der Frage nachgegangen werden, ob der Aufstieg des Christentums zur Staatsreligion auf einen vitalen Gegner in Form der paganen Religion und ihrer Kulte stieß, oder ob hier nur einem ohnehin schon fortgeschrittenen Auflösungsprozeß Vorschub geleistet wurde. Zum anderen stellt sich die Frage, wie sich der historische Sieger dieser Auseinander­setzung, also das Christentum gegenüber dem Gegner, in diesem Falle dem mithräi- schen Kult, im Laufe dieses Prozeßes verhielt und wie sich dies in den historischen Quellen und schließlich in den materiellen Zeugnissen niederschlug.

Zunächst ist aber noch zu klären, inwieweit der Mithraskult als ein repräsentativer Ver­treter der Auseinandersetzung zwischen dem Christentum und den Mysterienkulten an­zusehen ist. Ist die isolierte Betrachtung dieses Kultes innerhalb des größeren, religiösen Wandels vom heidnischen Staat zum christlichen Römischen Reich überhaupt gerecht­fertigt? Auch wenn die jüngere historische Forschung die von ERNEST RENAN zum En­de des 19. Jh. n. Chr. postulierte These eines Dualismus zwischen Christentum und Mit- hraskult ablehnt, so führen die unübersehbaren Parallelen beider Glaubensgemeinschaf­ten doch zu einem erhöhten Spannungspotential, daß sich, zumindest von Seiten christDas Ende des Mithraskultes und die Christianisierung des Römischen Reiches licher Quellen aus, auch erfassen läßt.[3] So boten die Mysterienkulte, auch der Mithras- kult, gleichsam dem Christentum, aber im Gegensatz zur tradierten, offiziellen Staatsre­ligion, eine Erklärung für Wesen und Schicksal der Seele des Einzelnen.[4] Auch war dem Mithraskult und Christentum gemein, daß sie einen nicht unerheblichen Anteil ihrer Anhängerschaft aus Mitgliedern sozial niederer Schichten gewannen. Trotz der genann­ten Gemeinsamkeiten, die sich fortsetzen ließen und die eine spezielle Konkurrenzsitua­tion zwischen Christentum und Mithrasverehrung erahnen lassen, ist der Niedergang des Mithraskultes letztlich eingebunden in den allgemeineren Prozeß der Aufgabe der heidnischen Religion im Zuge der Christianisierung des Römischen Reichs. Die materi­ellen Spuren dieses Wandels sind vor allem Befunde von Zerstörungen, die sich zwar allgemein gegen alle Motive altrömischer Religion richteten, aber, wie sich zeigen läßt, nicht undifferenziert, also nicht im gleichen Maße.[5]

Zur Einordnung in den historischen Prozeß wird im ersten Kapitel zunächst ein Abriß der Religionspolitik der römischen Kaiser im 4. Jh. n. Chr. erarbeitet. Danach folgt ein Abschnitt der sich mit dem Phänomen des Synkretismus jener Zeit beschäftigt und vor allem darauf abzielt, vermeintliche, bereits einsetzende Diskontinuitäten im Mithraskult des 4. Jh. n. Chr. zu untersuchen. Anschließend werden die historischen Quellen mit Bezug auf die Auseinandersetzung zwischen Christentum und Mithraskult herangezo­gen um Einblick zu gewinnen auf christliche Positionen und oppositionelle Strömun­gen. Schließlich werden die archäologischen Quellen dahingehend untersucht, ob und inwiefern sie Aufschluß geben über den Verlauf des Niederganges des Mysterienkultes im 4. Jh. n. Chr.

2. Die Religionspolitik der Kaiser im 4. Jh. n. Chr.

2.1 Konstantinische Wende: Von Konstantin I. bis Constantius II. 306-361 n. Chr.

Die militärischen Siege Konstantins des Großen, die ihm den Weg zur Alleinherrschaft ebneten, sind in den Überlieferungen christlicher Autoren verknüpft mit der persönli­chen Hinwendung, der conversio des Kaisers zum Christentum. So siegte er, nachdem er vom Heer 306 n. Chr. zum Augustus proklamiert wurde, gegen Maxentius 312 n. Chr. an der milvischen Brücke im Zeichen des Kreuzes, welches ihm vor der Schlacht er­schien, und 324 n. Chr. gegen Licinius, der seine Truppen unter heidnischen Zeichen in die Schlacht führte.[6] Das Offenbarungsereignis vor der Schlacht an der Milvischen Brü­cke scheint aber nicht so sehr ein Bruch im persönlichen Glaubensverständnis Konstan­tins gewesen zu sein, keine Konversion im eigentlichen Sinne, als vielmehr ein öffent­lich gemachtes Bekenntnis des Kaisers zum Christentum, das Grundlage der Religions­politik Konstantins sein wird.[7] [8] Seit 312 n. Chr. förderte und begünstigte Konstantin das Christentum durch Schenkungen, durch die Befreiung der Kleriker von munera und durch Rückgabe von Kirchengut in der Dioecesis Africae, ohne dabei die heidnischen Kulte wesentlich in ihren Rechten zu beschneiden, deren pontifex maximus er blieb.s Das Verbot der privaten Haruspizin in der Stadt Rom 319 n. Chr. richtete sich zwar ge­gen heidnische Kultpraxis, ließ diese aber im öffentlichen Rahmen weiter zu, und kann wohl als präventive Maßnahme gegen Verschwörungen in Tradition der augusteischen Religionspolitik verstanden werden, wie auch das Verbot schädlicher Magie des prae- fectus urbi der Jahre 317 und 319 n. Chr.[9] Von Konstantin sind im Codex Theodosius zwei Gesetze erhalten, die dieser zugunsten des Heidentums erließ. Er befreite die fla- mines und sacerdotales davon, nach ihrer Amtszeit zu niederen Aufgaben herangezogen zu werden, vom Vorstand eines öffentlichen Postamtes 335 n. Chr., von dem der städti­schen Getreideversorgung 337 n. Chr. Diese beiden erhaltenen Gesetze des Konstantins Das Ende des Mithraskultes und die Christianisierung des Römischen Reiches zeugen davon, daß dieser die Ehrenstellung der heidnischen Priester anerkannte. Über­haupt ist die konstantinische Religionspolitik noch geprägt von einer gewissen Toleranz gegenüber dem Heidentum beziehungsweise von Duldung, bei gleichzeitiger Privilegie­rung des Christentums. Nur selten, wohl bei Verletzung Konstantins christlichem Sitt- samkeitsgefühl, richtete sich der Kaiser direkt gegen heidnische Tempel, ließ sie zerstö­ren und vereinzelt Kirchen auf den Ruinen errichten.[10]

Stärker als die gesetzgeberischen Maßnahmen des Kaisers dürften auf den Mithraskult das persönliche Bekenntnis des Kaisers zum Christentum gewirkt haben. Der herr­schaftskonforme Kult, der den Aspekt der Loyalität in seiner Ikonographie propagiert und eine strikte Hierarchie aufwies, war auch deswegen beliebt, weil sich die Anhänger von ihrer Mitgliedschaft soziale Aufstiegschancen versprachen.[11] Dieser Aspekt fiel nun weg und dürfte den Kult vor allem für Beamte und Soldaten weniger attraktiv gemacht haben.

Die gesetzgeberischen Maßnahmen der Kaisersöhne Constans und Constantius II. ste­hen in der das Christentum privilegierenden Tradition ihres Vaters, verschärfen aber den Kurs gegen heidnische Bräuche entschieden. So wurden etwa Opferhandlungen 341 n. Chr. allgemein unter Strafe gestellt.[12] Nachdem Constans im Westen 350 n. Chr. von dem heidenfreundlicheren Usurpator Magnus Magnentius gestürzt worden war und Constantius II. diesen wiederum 353 n. Chr. besiegte, verschärfte sich die Gesetzgebung gegen Heiden mit dem Verbot nächtlicher Rituale 353 n. Chr., der Schließung aller Tempel 354 n. Chr, dem Verbot der Huldigung von bildlichen Götterdarstellungen 356 n. Chr. und schließlich dem Verbot von Orakeln 357 n Chr.[13] Im gleichen Jahr aber mit dem Rombesuch des Kaisers schwächte er seine rigorose Haltung gegenüber dem HeiDas Ende des Mithraskultes und die Christianisierung des Römischen Reiches dentum bis zum Ende seiner Regierungszeit 361 n. Chr. ab.[14] Die heidnischen Kulte erlebten also schon ab 357 n Chr. einen erneuten Aufschwung, der sich mit Constantius Nachfolger Julian II. noch verstärken sollte.

2.2 Heidnischer Reaktion: Julian II. 361 n. Chr. - 363 n. Chr.

Der letzte Kaiser aus der konstantinischen Dynastie Julian II., der schon vor seiner Er­nennung zum Caesar unter Constantius II. 355 n. Chr. und seiner Augustusproklamation 360 n. Chr. nach Selbstzeugnis vom Christentum abgefallen war, nutzte die kurze Zeit seiner Alleinherrschaft von Dezember 361 n. Chr. bis 363 n. Chr. für eine umfassende heidnische Erneuerung des Reiches.[15] Auch Julian II. stützt sich bei seiner Religionspo­litik wie schon Konstantin I. auf göttliche Zeichen, allerdings unter umgekehrten Vo­raussetzungen auf heidnische, etwa dem genius des römischen Staates, der ihn im Traum auf seine Proklamation zum Augustus verpflichtet.[16] Trotz anfänglicher, ver­meintlicher Toleranz gegenüber den christlichen Richtungen war Julians religionspoliti­sches Wirken gerichtet auf eine Kehrtwende des Christianisierungsprozeßes, den seine Vorgänger einleiteten.[17] Dies offenbarte sich vollends mit dem Restitutionsedikt von 362 n Chr., das die restriktive Gesetzgebung seiner Vorgänger revidierte und Christen dazu verpflichtete, zerstörte Tempel wiederherzustellen, Landbesitz, das vormalig zu Heiligtümern gehörte, wieder abzugeben und darüberhinaus das Entfernen von Götter­bildern unter Strafe stellte und die Benutzer von Tempelbruchstücken Steuern entrichten ließ. Bei den oft gewaltsamen Übergriffen auf Christen, die diesem Edikt folgten, stellte sich Julian in der Rechtsprechung einseitig auf Seiten der Heiden.[18] Mit dem Rheto­renerlaß von 362 n. Chr. untersagte der Kaiser, sittlich ungeeigneten Personen zu Das Ende des Mithraskultes und die Christianisierung des Römischen Reiches unterrichten.[19] In der Praxis wurde damit Christen verboten, heidnische Literatur zu leh­ren. Auch verbot Julian 363 n. Chr. die ausschließlich von Christen praktizierte Bestat­tung bei Tag.[20] Den legislativen Maßnahmen stellte Julian zahlreiche Schriften darunter sein antichristliches Werk “Contra Galileos” anbei, in der er die Minderwertigkeit des Christentums philosophisch zu begründen sucht.[21] Mit dem Tod Julians 363 n. Chr. en­det sein Versuch, dem Christentum eine auf dem Heidentum beruhende, synkretisieren- de Staatsreligion entgegenzustellen.[22]

2.3 Christliche Toleranz: Jovian - Valens 363 n. Chr. - 378 n. Chr.

Die christlichen Kaiser Jovian, Valentinian I. im Westen und Valens im Osten des Rei­ches betrieben eine liberalere, weniger restriktive Religionspolitik als ihre Vorgänger Constantius II. und Julian. So hob Jovian zwar die christenfeindlichen Gesetze Julians wieder auf, sicherte aber per Gesetz allen Kulten volle Freiheit, solange sie sich von Zauberei und Prophetie fernhielten.[23] Nach dem Tod Jovians 364 n. Chr. führten Valen­tinian I. und Valens dessen gemäßigte Religionspolitik fort. Den heidnischen Priester- tümern wurde der Fortbestand ihrer Rechte zugesichert.[24] Allerdings wurden 364 n. Chr. nächtliche Opferungen reichsweit verboten, mit Ausnahme von Griechenland, für das der Prokonsul Praetextatus eine Ausnahmeregelung erreichte.[25] Mit Gratian, der von 375 n. Chr. bis 383 n. Chr. Kaiser im Westen des Römisches Reiches war, endet die to­lerante Politik gegenüber den Heiden. Staatliche Zuschüsse für Opfer wurden einge­stellt, verschiedenen Kulten, wie den Vestalinnen wurden Einkünfte und Grundstücke entzogen. Schließlich besiegelte Gratian den Bruch mit dem Heidentum, in dem er den Titel pontifex maximus niederlegte und die Pflichten dieses höchsten, heidnischen Priesteramtes im Folgenden ignorierte.[26]

[...]


[1] Die Hauptthesen der Diskussion sind: Ursprung des Mysteriums im Osten. Cumont (1923). Zuletzt wieder aufgegriffen durch Neufunde in Doliche. Schütt-Maischatz/ Winter (2004), 190-191; Sauer (2003) 138. 168. Kultstiftung oder frühes Zentrum in Rom im 1. Jh. n. Chr. Merkelbach (1984), 77; Clauss, 253. Schöpfung eines religiösen Genies. Nilsson (1961), 675. Ursprung im kilikischen Tarsos nach 128 v. Chr. Ulansey (1989), 73-78.

[2] Ich beschränke mich in dieser Arbeit im wesentlichen auf die Ereignisse im 4. Jh. n. Chr. Zwar kam es zu einem endgültigen Abbruch des Kultes, mit der Zerstörung der letzten, abgelegenen Mithräen, wohl erst im 5. Jh. n. Chr. oder möglicherweise gar später, am Charakter der Auseinandersetzung änderte sich jedoch nichts mehr (vgl. auch 5.).

[3] “On peut dire que, si le christianisme eût été arrêté dans sa croissance par quelque maladie mortelle, le monde eût été mithriaste ". Renan (1882), 390.

[4] Thrams (1992), 53.

[5] Zur Aktualität des Themas im Rahmen jüngster, religiös motivierter Anschläge und Bilderstürme vgl. die gute, weil die Parallelen nicht überstrapazierende Analyse von Sauer (2003), 160-164.

[6] Thrams (1992), 53; Clauss, 177.

[7] So auch Thrams (1992), 29 mit weiterführenden Quellen.

[8] Eus. h.e. 10,5,15 und 10,7,1.2.

[9] zum Verbot der Haruspizien siehe Cod. Theod. IX 16,1.2, zum Gesetz gegen schädliche Magie. Thrams (1992), 42.

[10] So beim Aphroditeheiligtum in Jerusalem, Eus. vit. Const. III 26 und beim Aphroditetempel zu Helio­polis. Eus. vit. Const. III 58; desweiteren Zerstörung des Heiligtums an der Mambre-Eiche. Eus. vit. Const. III 53; des Tempels von Aphaka. Eus. vit. Const. III 55, des Äskulaptempel. Eus. vit. Const. III 56, und Untersagung der sakralen Prostitution im Aphroditetempel zu Heliopolis. Eus. vit. Const. III 58.

[11] Clauss (1992), 277-78; Klauck (1995), 125. Zum Aspekt der Loyalität Clauss (1990), 179; Merk­elbach (1984) 153-161.

[12] Steuerbegünstigung von Klerikern. Cod. Theod. VIII 1,1; XVI 2,8-15; Verbot von Opferungen. Cod. Theod. XVI 10,2.

[13] Verbot nächtlicher Rituale. Cod. Theod. XVI 10,5; Schließung der Tempel. Cod. Theod. XVI 10,4; Verbot der Huldigung von bildlichen Götterdarstellungen. Cod. Theod. xVi 10,6; Verbot von Orakeln. Cod. Theod. IX 16,4.

[14] Gottlieb/ Barceló (1992), 173.

[15] Siehe zur persönlichen Apostasie Julians II. Thrams (1992), 118.

[16] Amm. Marc. XX 5,10.

[17] Julian II. ließ die von seinem Vorgänger verbannten Bischöfe verschiedener christlicher Richtungen zurückrufen, um, wie Marcellinus schreibt, den innerkirchlichen Zwist zu schüren. Amm. Marc. XXII 5.

[18] Vgl. den Fall des Bischofs Georgias Amm. Marc. XXII 11,3.

[19] Cod. Theod. XIII 3,5.

[20] Cod. Theod. IX 17,5.

[21] Gottlieb/ Barceló (1995), 175.

[22] Vgl. zu Julians philosophisch-religiösen Synkretismus. Thrams (1992), 129-133.

[23] Thrams (1992), 136.

[24] Cod. Theod. XII 1,60; XII 1,75.

[25] Cod. Theod. IX 16,7; Zos. IV 3,2. 3.

[26] ZOS. 4,36.

Fin de l'extrait de 26 pages

Résumé des informations

Titre
Götterdämmerung - Das Ende des Mithraskultes und die Christianisierung des Römischen Reiches
Université
Humboldt-University of Berlin  (WInckelmann-Institut )
Cours
HS Mysterienkulte in der römischen Kaiserzeit
Note
1,3
Auteur
Année
2006
Pages
26
N° de catalogue
V179706
ISBN (ebook)
9783656020998
Taille d'un fichier
1130 KB
Langue
allemand
Mots clés
Mysterien, Kult, Religion, Antike, Rom, Römisches Reich, Kaiserzeit, Heiden, Pagan, Christus, frühes Christentum, Urchristen, Verfolgung, Zerstörung, Ikonoklasmus, Götter, Mythos, Christentum, Religionskrieg, Mithras, Mithraskult, Geschichte, Archäologie
Citation du texte
M. A. Daniel Funke (Auteur), 2006, Götterdämmerung - Das Ende des Mithraskultes und die Christianisierung des Römischen Reiches, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/179706

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