Grin logo
de en es fr
Shop
GRIN Website
Texte veröffentlichen, Rundum-Service genießen
Zur Shop-Startseite › Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht

Beleihung in der PPP

Titel: Beleihung in der PPP

Masterarbeit , 2011 , 88 Seiten , Note: 2,3

Autor:in: LL.M. Markus Gascha (Autor:in)

Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Die öffentlichen Kassen sind allen Ortens leer. Wie lassen sich dennoch die Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge zuverlässig erfüllen oder gar wichtige Infrastrukturprojekte durchführen?

Bund, Länder und Gemeinden haben die Not zur Tugend gemacht und neue Kooperationsmodelle für sich entdeckt. Diese werden gemeinhin unter dem Begriff „Public Private Partnership“ oder kurz „PPP“ zusammengefasst. Was verbirgt sich hinter diesen Kunstbegriffen? Welche rechtlichen Hürden bestehen für PPP im Allgemeinen und die Beleihung eines privaten Unternehmers im Speziellen?

Diesen Fragen wird in dieser Masterarbeit nachgegangen. Anhand der Stiftung Elektro-Altgeräte Register in Fürth in Bayern wird untersucht, welches Potential Kooperationsformen zwischen Staat und Privaten bieten und zukünftig bieten können.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

§ 1 Grundlagen

I. Die Privatisierung von Staatsaufgaben

1. Formelle Privatisierung

2. Funktionale Privatisierung

3. Vermögensprivatisierung

4. Materielle Privatisierung

II. Public Private Partnerships

1. Der Begriff „Public Private Partnerships“

2. Gestaltungsmöglichkeiten in der PPP

III. Beleihung

1. Der Begriff der Beleihung

2. Erscheinungsformen der Beleihung

3. Abgrenzung der Beleihung von anderen Rechtsinstituten der Einbeziehung Privater

§ 2 Privatisierung als Herausforderung der Staatsrechtswissenschaft

I. Europarechtliche Vorgaben

II. Verfassungsgrenzen von Privatisierungsvorhaben

1. Öffentliches Dienstrecht

2. Kompetenzverteilung der Art. 83 ff. GG

3. Demokratieprinzip

4. Rechtsstaatsprinzip

5. Sozialstaatsprinzip

III. Schlussfolgerung

§ 3 Beleihung als Mittel der Privatisierung

I. Anforderungen in verfassungsrechtlicher Hinsicht

II. Vergaberecht als Beleihungshindernis?

1. Anwendungsbereich des Vergaberechts

2. Vergaberecht und Beleihung

3. Zusammenfassung

III. Ausschreibungspflicht auf anderem Wege?

1. Art. 106 Abs. 2 AEUV (ex-Art. 86 Abs. 2 EG)

2. Beleihung als Beihilfe?

3. Kartellrechtlich indizierte Vergabepflicht?

4. Zusammenfassung

IV. Staatliche Aufsichtspflicht

V. Der beliehene Privatunternehmer im System des öffentliches Haushalts und Gebührenrechts

1. Der Beliehene als Unternehmer im Sinne des UStG

2. Unternehmerische Planungshoheit vor dem Hintergrund des öffentlich rechtlichen Haushalts- und Gebührenrechts

VI. Zusammenfassung

§ 4 Beleihung: ein modernes und effizientes Privatisierungsinstrument?

I. Grundlagen der Beleihung nach dem ElektroG

II. Beleihung der sog. Gemeinsamen Stelle der Hersteller (ElektroG)

III. Interne Regelsetzung der Gemeinsamen Stelle der Hersteller

1. Funktionsvorbehalt und „interne Regelsetzung“

2. Rechtsnatur der Regeln im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ElektroG

IV. Vergabefreie Beleihung nach dem ElektroG

V. Zusammenfassung

§ 5 Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Masterarbeit untersucht die rechtliche Zulässigkeit und Ausgestaltung der Beleihung als Instrument der funktionalen Privatisierung innerhalb von Public Private Partnerships (PPP). Ziel ist es, die verfassungsrechtlichen und vergaberechtlichen Hürden für die Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf private Akteure zu analysieren und deren Praxistauglichkeit am Beispiel des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) zu evaluieren.

  • Grundlagen der Privatisierung und des PPP-Begriffs
  • Verfassungsrechtliche Schranken für die Übertragung von Staatsaufgaben
  • Vergaberechtliche Anforderungen und Ausnahmetatbestände bei der Beleihung
  • Staatliche Aufsichtspflichten gegenüber beliehenen Unternehmen
  • Analyse der Beleihung am Beispiel der Stiftung Elektro-Altgeräte Register

Auszug aus dem Buch

1. Der Begriff der Beleihung

„Beleihung ist die Übertragung bestimmter, (fremder) Verwaltungsaufgaben an Privatrechtssubjekte – natürliche oder juristische Personen – (Beliehene) zur selbständigen hoheitlichen Wahrnehmung außerhalb des staatlichen Behördenapparats“. Selbständige Wahrnehmung meint hier die Wahrnehmung im eigenen Namen mit der hierzu nötigen und verliehenen Befugnis.

Abzulehnen ist damit die sog. Aufgabentheorie, nach welcher lediglich die Übertragung staatlicher Aufgaben für die Beleihung charakteristisch sein soll. Würde man dieser Ansicht folgen, so wäre der Beleihungsbegriff letztlich konturenlos, da er von der Indienstnahme Privater kaum abzugrenzen wäre. Nach der herrschenden Befugnis bzw. Rechtsstellungstheorie ist daher die Übertragung öffentlich rechtlicher Befugnisse ausschlaggebend.

Gegenstand der Beleihung ist damit die Verleihung von Hoheitsbefugnissen. Der Beliehene bleibt zwar durch die Beleihung ein Privatrechtssubjekt. Er wird aber zugleich zum Hoheitsträger und damit in die mittelbare Staatsverwaltung einbezogen bzw. angegliedert, nicht aber eingegliedert. Der Beliehene ist Behörde im Sinne des § 1 Abs. 4 VwVfG.

Zusammenfassung der Kapitel

§ 1 Grundlagen: Einführung in die Privatisierungstendenzen von Staatsaufgaben und Definition der zentralen Kooperationsmodelle wie PPP und Beleihung.

§ 2 Privatisierung als Herausforderung der Staatsrechtswissenschaft: Untersuchung der verfassungsrechtlichen Grenzen und der privatisierungsresistenten Aufgaben des Staates.

§ 3 Beleihung als Mittel der Privatisierung: Analyse der rechtlichen Anforderungen an die Beleihung unter Einbeziehung des Vergaberechts, der staatlichen Aufsicht und des Gebührenrechts.

§ 4 Beleihung: ein modernes und effizientes Privatisierungsinstrument?: Untersuchung der praktischen Anwendung am Beispiel der Stiftung Elektro-Altgeräte Register unter dem ElektroG.

§ 5 Fazit: Zusammenfassende Bewertung der rechtlichen Flexibilität und der Herausforderungen für die Beleihung als Privatisierungskonzept.

Schlüsselwörter

Beleihung, Privatisierung, Public Private Partnership, PPP, Verwaltungsrecht, Vergaberecht, Hoheitsbefugnisse, ElektroG, Gemeinsame Stelle, Staatsaufsicht, Daseinsvorsorge, Verwaltungshelfer, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Rechtsstaatsprinzip, Demokratieprinzip.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Rechtsinstitut der „Beleihung“ als eine Form der funktionalen Privatisierung von Verwaltungsaufgaben auf private Unternehmen.

Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Die Schwerpunkte liegen auf den verfassungsrechtlichen Schranken der Privatisierung, den vergaberechtlichen Anforderungen an Beleihungen sowie den staatlichen Aufsichtspflichten.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist die rechtliche Einordnung der Beleihung in das bestehende Verwaltungsrecht und die Beantwortung der Frage, wie der Staat trotz Privatisierung seiner Kontroll- und Gewährleistungsverantwortung gerecht werden kann.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die geltende Gesetze, Rechtsprechung und juristische Literatur analysiert.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil analysiert die Anforderungen an die Beleihung, die vergaberechtliche Problematik, die Rolle der staatlichen Aufsicht und die finanzrechtliche Stellung des Beliehenen.

Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?

Die Begriffe Beleihung, PPP, funktionale Privatisierung, hoheitliche Befugnisse und staatliche Aufsicht sind zentral für das Verständnis der Arbeit.

Welche Rolle spielt die „interne Regelsetzung“ beim ElektroG?

Die interne Regelsetzung ist eine Besonderheit des ElektroG, bei der vom Gesetz Betroffene an der Konkretisierung von Regeln für den Gesetzesvollzug mitwirken können, um Akzeptanz und Transparenz zu erhöhen.

Warum ist das Vergaberecht für Beleihungen so bedeutend?

Das Vergaberecht stellt eine potenzielle Hürde dar, da die Auswahl eines Beliehenen unter Wettbewerbsbedingungen erfolgen muss, sofern es sich um einen entgeltlichen Beschaffungsvorgang handelt.

Kann die Aufsicht des Staates bei einer GmbH-Struktur entfallen?

Nein, auch wenn der Staat Alleingesellschafter ist, bleibt die staatliche Aufsicht erforderlich, da finanzielle Kontrolle und gesellschaftsrechtlicher Einfluss nicht die öffentlich-rechtliche Aufsicht über hoheitliches Handeln ersetzen können.

Ende der Leseprobe aus 88 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Beleihung in der PPP
Hochschule
FernUniversität Hagen
Note
2,3
Autor
LL.M. Markus Gascha (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2011
Seiten
88
Katalognummer
V181002
ISBN (eBook)
9783656039594
ISBN (Buch)
9783656040125
Sprache
Deutsch
Schlagworte
ElektroG Elektroaltgeräte Elektro-Altgeräte Beleihung PPP Public Private Partnership Partnership Regelsetzung Interne Regelsetzung Privatisierung Demokratieprinzip Rechtsstaatsprinzip Dienstrecht Grundgesetz Sozialstaatsprinzip Vergaberecht Inhouse-Vergabe Ausschreibungspflicht Kartellrecht Haushaltsrecht Gebührenrecht Fernstraßenbau F-Modell A-Modell Infrastrukturprojekt stiftung elektro-altgeräte registrer stiftung ear Elektrogesetz Umwelrecht Abfallrecht Produktbereiche
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
LL.M. Markus Gascha (Autor:in), 2011, Beleihung in der PPP, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/181002
Blick ins Buch
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
Leseprobe aus  88  Seiten
Grin logo
  • Grin.com
  • Versand
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • AGB
  • Impressum