Das Thema gesetzlicher Mindestlohn beherrscht seit einigen Jahren die politischen und wissenschaftlichen Diskussionen. Während Gegner des Mindestlohns auf die neoklassische Theorie verweisen, betonen stattdessen die Befürworter des Mindestlohns die Richtigkeit der keynesianischen Theorie.
Die neoklassische Theorie untersucht das Zustandekommen von Tauschbeziehungen einzelner Anbieter und Nachfrager. Der Ort, an welchem diese Tauschgeschäfte geschlossen werden, wird als Markt bezeichnet. Auf einem Arbeitsmarkt bieten Haushalte ihre Arbeitskraft an und Unternehmen fragen diese Arbeitskraft nach. In der Neoklassik werden die Nachfrage und das Angebot nach Arbeit als Kurve in einem Koordinatensystem dargestellt. Das Angebot hat dabei eine positive und die Nachfrage eine negative Steigung. Der Schnittpunkt bestimmt den Lohn und die Menge an Arbeitsplätzen, die im Gleichgewicht zur Verfügung stehen. Der Lohn muss dabei flexibel sein um nach einer Störung des Marktes wieder zu einem Gleichgewicht zu gelangen. Ein gesetzlicher Mindestlohn würde genau das verhindern. Der Arbeitsmarkt wird dann daran gehindert zu einem Gleichgewicht zurück zu gelangen und es entsteht Arbeitslosigkeit.
Im keynesianischen Modell hingegen verursacht ein Mindestlohn eine Steigerung der Einkommen derer, die unter dem Mindestlohn verdient haben. Durch das zusätzliche Einkommen steigt der Konsum und die Unternehmen müssen mehr investieren und produzieren um dem steigenden Konsum gerecht zu werden. Zusätzlich müssen sie weitere Mitarbeiter einstellen und deswegen werden mehr Arbeiter beschäftigt als vor der Einführung des Mindestlohns.
Aktuell besteht kein gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland. Einzelne Branchen haben tariflich geregelte Mindestentgelte, die regionale Unterschiede aufweisen. Ein gesetzlicher Mindestlohn im übertragenen Sinne bildet das Verbot des Lohnwuchers nach § 138 BGB. Allerdings ist dies wiederum kein allgemeingültiger Mindestlohn, sondern auf das Durchschnittseinkommen der jeweiligen Branche bezogen. Die große Koalition hat in ihrer Amtszeit die Weichen für einen Mindestlohn gestellt. Durch die Allgemeinverbindlicherklärung haben Branchen mit einer Tarifbindung von über 50 Prozent die Möglichkeit in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen zu werden und ihren vereinbarten Mindestlohn für die gesamte Branche für allgemeinverbindlich zu erklären.
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Zusammenfassung
Das Thema gesetzlicher Mindestlohn beherrscht seit einigen Jahren die politischen und wissenschaftlichen Diskussionen. Während Gegner des Mindestlohns auf die neoklassische Theorie verweisen, betonen stattdessen die Befürworter des Mindestlohns die Richtigkeit der keynesianischen Theorie.
Die neoklassische Theorie untersucht das Zustandekommen von Tauschbeziehungen einzelner Anbieter und Nachfrager. Der Ort, an welchem diese Tauschgeschäfte geschlossen werden, wird als Markt bezeichnet. Auf einem Arbeitsmarkt bieten Haushalte ihre Arbeitskraft an und Unternehmen fragen diese Arbeitskraft nach. In der Neoklassik werden die Nachfrage und das Angebot nach Arbeit als Kurve in einem Koordinatensystem dargestellt. Das Angebot hat dabei eine positive und die Nachfrage eine negative Steigung. Der Schnittpunkt bestimmt den Lohn und die Menge an Arbeitsplätzen, die im Gleichgewicht zur Verfügung stehen. Der Lohn muss dabei flexibel sein um nach einer Störung des Marktes wieder zu einem Gleichgewicht zu gelangen. Ein gesetzlicher Mindestlohn würde genau das verhindern. Der Arbeitsmarkt wird dann daran gehindert zu einem Gleichgewicht zurück zu gelangen und es entsteht Arbeitslosigkeit.
Im keynesianischen Modell hingegen verursacht ein Mindestlohn eine Steigerung der Einkommen derer, die unter dem Mindestlohn verdient haben. Durch das zusätzliche Einkommen steigt der Konsum und die Unternehmen müssen mehr investieren und produzieren um dem steigenden Konsum gerecht zu werden. Zusätzlich müssen sie weitere Mitarbeiter einstellen und deswegen werden mehr Arbeiter beschäftigt als vor der Einführung des Mindestlohns.
Aktuell besteht kein gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland. Einzelne Branchen haben tariflich geregelte Mindestentgelte, die regionale Unterschiede aufweisen. Ein gesetzlicher Mindestlohn im übertragenen Sinne bildet das Verbot des Lohnwuchers nach § 138 BGB. Allerdings ist dies wiederum kein allgemeingültiger Mindestlohn, sondern auf das Durchschnittseinkommen der jeweiligen Branche bezogen. Die große Koalition hat in ihrer Amtszeit die Weichen für einen Mindestlohn gestellt. Durch die Allgemeinverbindlicherklärung haben Branchen mit einer Tarifbindung von über 50 Prozent die Möglichkeit in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen zu werden und ihren vereinbarten Mindestlohn für die gesamte Branche für allgemeinverbindlich zu erklären.
Ein Grund dafür, dass der Mindestlohn immer vehementer gefordert wird, ist der sich immer weiter ausbreitende Niedriglohnsektor in Deutschland. Der Niedriglohnsektor sollte es im ursprünglichen Sinne den Arbeitslosen und gering Qualifizierten leichter machen wieder in Arbeit zu kommen. Doch heutzutage besitzen über 60 Prozent der im Niedriglohnsektor Beschäftigten eine abgeschlossene Berufsausbildung. Das ist auch ein Grund dafür, dass in Deutschland die Lohnspreizung mehr und mehr zunimmt und die Unzufriedenheit der Deutschen wächst.
Aktuell sind die Meinungen in Deutschland zu einem gesetzlichen Mindestlohn in der Politik, wie auch in der Wissenschaft gespalten. Während CDU und FDP gegen einen gesetzlichen Mindestlohn argumentieren, stimmen die SPD, die Grünen und die Linke für einen Mindestlohn. In der Wissenschaft ist die Situation ähnlich. Studien und empirische Untersuchungen unterscheiden sich in ihren Ergebnissen je nach Auftraggeber, Land und Zeitraum der Studie.
Während zum Beispiel die Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung dem gesetzlichen Mindestlohns, egal in welcher Höhe er eingeführt wird, stets einen negativen Beschäftigungseffekt vorhersagt, kommt die Studie von Klaus Bartsch Econometrics zu einem vollkommen anderen Ergebnis. Durch den Steigenden Konsum und die steigenden Steuereinnahmen des Staates, welche durch die höheren Einkommen der Beschäftigten begründet sind, kommt es zu einem positiven Beschäftigungseffekt und zu Mehreinnahmen für den Staat.
Betrachtet man andere Länder in denen der Mindestlohn schon eingeführt worden ist, zum Beispiel Frankreich und Großbritannien, kommt man hierbei zu ähnlichen Ergebnissen. Beide Länder haben einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn, welcher über dem Niveau des geforderten Mindestlohns in Deutschland liegt. Untersucht man die Entwicklung in den beiden Ländern kann festgestellt werden, dass das Ziel, der Lohnspreizung entgegenzuwirken, erreicht wurde, ohne dass die befürchteten negativen Beschäftigungseffekte eingetreten sind. Inwieweit diese empirischen Beobachtungen auf Deutschland übertragbar sind kann aufgrund unterschiedlicher Arbeitsmärkte nur schwer vorausgesagt werden. Es ist zudem nicht sicher welche Form eines Mindestlohns in Deutschland eingeführt werden würde.
Es bleibt festzuhalten, dass die Auswirkungen eines gesetzlichen Mindestlohn auf den deutschen Arbeitsmarkt weder von Politik, noch von der Wissenschaft exakt vorausgesagt werden kann, es unsere europäischen Nachbarn aber gezeigt haben, dass ein gesetzlicher Mindestlohn die Probleme der Lohnspreizung verringern kann, ohne dabei einen signifikant negativen Einfluss auf das Beschäftigungsniveau auszuüben.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis. VII
1. Einleitung. 1
2. Arbeitsmarkttheorien. 2
2.1 Die neoklassische Arbeitsmarkttheorie. 2
2.2 Kritik an der neoklassischen Arbeitsmarkttheorie. 8
2.3 Die keynesianische Arbeitsmarkttheorie. 10
3. Rechtlicher Rahmen eines gesetzlichen Mindestlohns. 13
3.1 Aktuell bestehende und geplante Regelungen. 13
3.2 Rechtlicher Rahmen für Neuregelungen. 16
4. Der Niedriglohnsektor in Deutschland. 17
5. Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland. 23
5.1 Aktuelle Diskussion um den Mindestlohn. 23
5.2 Verschiedene Formen von Mindestlöhnen. 26
5.3 Wissenschaftliche Meinungen zu Mindestlöhnen. 27
5.3.1 Jahresgutachten des Sachverständigenrats 2006/07. 27
5.3.2 Empirische Ansätze zur Analyse von Mindestlöhnen.
5.3.3 Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung. 31
5.3.4 Studie von Klaus Bartsch Econometrics. 35
6. Mindestlohneffekte am Beispiel von Frankreich und England. 38
6.1 Ausgestaltung der Mindestlöhne. 38
6.2 Einfluss auf die Verteilung des Erwerbseinkommens. 39
6.3 Auswirkungen auf das Beschäftigungsniveau. 40
7. Schluss. 41
Literaturverzeichnis. VIII
1. Einleitung
Das Thema Mindestlohn, welches seit Jahren zur Debatte steht, spaltet nicht nur die Politik, sondern auch die Wissenschaft. Die vorgetragenen
Argumente, sind in den meisten Fällen die Gleichen. Die Befürworter betonen vorwiegend arbeitnehmerschutzrelevante und sozialpolitische Gründe, während
die Gegner stets betonen, dass genau diese Ziele durch einen Mindestlohn verfehlt werden und zusätzlich die Arbeitslosigkeit gesteigert wird.[1] Die empirischen Studien die zum Thema Mindestlohn in
Auftrag gegeben wurden, kommen ebenfalls zu keinem eindeutigen Ergebnis. Doch selbst wenn es wissenschaftlich bewiesen wäre, dass durch die Einführung
eines gesetzlichen Mindestlohns Arbeitsplätze verloren gingen, wäre dies kein Grund das Thema Mindestlohn zu begraben. Denn in diesem Fall geht es
nicht nur um die Arbeitsmarktpolitik, sondern auch um die Lohnpolitik. Robert Reich hat sich in einem Interview der Berliner Zeitung zum Thema
Mindestlohn in Deutschland geäußert. Reich war Arbeitsminister unter Bill Clinton und Hochschullehrer in Harvard. Er sagte damals der Berliner Zeitung:
„Von einem engen ökonomischen Standpunkt aus gesehen macht ein zu hoher Mindestlohn Arbeit teurer und das kann zu Entlassungen führen. Aber ist das das
Ende der Diskussion? Nein! Denn auch wenn ein Mindestlohn Jobs vernichtet, so dient er doch anderen Zielen, zum Beispiel das weitere Sinken des
Lohnniveaus zu verhindern. Arbeitsplätze sind nicht alles…“[2]
Diese Arbeit soll einen Überblick über das Thema Mindestlohn in Deutschland bieten und aufzeigen welche Risiken, aber auch welche Chancen eine
Einführung mit sich bringt. Es werden zuerst die theoretischen Modelle erläutert, auf welche sich die Politiker und Wissenschaftler beziehen. Danach
wird der rechtliche Rahmen für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns aufgezeigt. Im 4. Kapitel wird die aktuelle Entwicklung des
Niedriglohnsektors in Deutschland analysiert, welche dazu führt, dass das Thema Mindestlohn immer stärker in den Fokus der Politik rückt. Hiernach
werden aktuelle Studien in Deutschland und dem Ausland aufgezeigt und überprüft. Abschließend werden Erfahrungen aufgezeigt, welche bereits in Europa
mit der Einführung eines Mindestlohns gemacht wurden und ein Ausblick gegeben, wie sich das Thema gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland entwickeln
könnte.
2. Arbeitsmarkttheorien
Um Entscheidungen in der Lohnpolitik oder der Arbeitsmarktpolitik zu rechtfertigen, bedient sich die Politik zumeist zweier zentraler Arbeitsmarkttheorien. Dies wäre auf der einen Seite die neoklassische Arbeitsmarkttheorie und auf der anderen Seite die keynesianische Arbeitsmarkttheorie. Beide Theorien unterscheiden sich stark hinsichtlich ihrer Ursachennennung und Bekämpfungesmethoden von Arbeitslosigkeit. Das folgende Kapitel soll eine Übersicht über die neoklassische Arbeitsmarkttheorie geben und die Unterschiede der keynesianischen Arbeitsmarkttheorie aufzeigen. Anschließend werden die Auswirkungen eines Mindestlohns auf den Arbeitsmarkt der beiden Modelle untersucht.
2.1 Die neoklassische Arbeitsmarkttheorie
In der Mikroökonomie, welche ein Teilgebiet der Volkswirtschaftslehre ist, wird das Zustandekommen von Tauschbeziehungen zwischen Individuen auf verschiedenen Märkten betrachtet Ein Tausch kommt dabei zustande, wenn sich die Beteiligten über die Tauschkonditionen einig sind. Dies könnte zum Beispiel der Preis sein, welcher für die Ware bezahlt wird. Genau diese Preisbildung ist der Untersuchungsgegenstand der neoklassischen Theorie und wird meist als Kurven in einem Koordinatensystem dargestellt.[3]Der Arbeitsmarkt wird in der Neoklassik ebenfalls als Markt dargestellt, auf welchem die privaten Haushalte ihre Arbeitskraft anbieten und die Unternehmen Arbeitskräfte nachfragen, um Güter produzieren zu können und damit Gewinne zu realisieren.
Für einen reibungslos funktionierenden Arbeitsmarkt sind im neoklassischen Modell fünf Bedingungen notwendig. Es muss vollkommene Konkurrenz auf dem Markt herrschen, das heißt, dass es eine Vielzahl von Anbietern und Nachfragern geben muss und somit Monopole ausgeschlossen sind. Es muss Homogenität auf dem Markt herrschen, es müssen also alle Anbieter auf dem Markt gleich produktiv sein. Alle Wirtschaftssubjekte müssen alle Informationen besitzen, die für eine Tauschentscheidung relevant sind. Zusätzlich wird eine vollkommene Mobilitätsbereitschaft von den Individuen verlangt. Das bedeutet, dass die Wirtschaftssubjekte auf andere Arbeitsmärkte ausweichen können. Die letzte Voraussetzung ist die flexible Anpassung von Löhnen, welche sich den Marktgegebenheiten anpassen müssen.[4]
An diesen Bedingungen kann bereits abgelesen werden, dass die neoklassische Arbeitsmarkttheorie in der Realität nur schwer umgesetzt werden kann, da die Bedingungen in der Realwirtschaft meistens nicht gegeben sind. Zum Beispiel können Individuen nicht in jeden Teilarbeitsmarkt wechseln, da ihnen dafür die Ausbildung und die Fähigkeiten fehlen.
Wie schon beschrieben, setzt sich ein Markt aus Angebot und Nachfrage zusammen. Im Folgenden werden die beiden Kurven hergeleitet und beschrieben und dann in einem gemeinsamen Schaubild zusammengeführt.
Die Theorie des Arbeitsangebotes basiert auf der Nutzentheorie. Jedes Individuum versucht seinen eigenen Nutzen zu maximieren. Dabei muss das Individuum eine Entscheidung treffen welches Gut es konsumieren möchte und welches nicht. Durch die Begrenztheit des Geldes kann das Individuum keine unendliche Menge von Gütern konsumieren, sondern muss eine Wahl treffen. Bei dem Angebot von Arbeit muss sich das Individuum zwischen Arbeitszeit und Freizeit entscheiden, da der Tag nur eine begrenzte Anzahl von Stunden hat.[5]Dabei hat der Preis für die angebotene Arbeit, also der Lohn, einen großen Anteil an der Entscheidung. Umso mehr Lohn ein Arbeiter bekommt, desto mehr ist er dafür bereit Freizeit aufzugeben und arbeiten zu gehen. Daraus folgt eine positive Steigung der Angebotskurve, da die Angebotsmenge positiv vom Preis abhängig ist.[6] Folgendes Schaubild soll dies besser illustrieren:
[Dies ist eine Leseprobe. Grafiken und Tabellen sind nicht enthalten.] Abbildung 1: Die aggregierte Arbeitsangebotskurve
Im Gegensatz zur Arbeitsangebotskurve, welche auf Nutzen beruht und deren Einflussfaktoren wie Freizeit, Bedürfnisse und Arbeitsleid nicht objektiv messbar sind, lässt sich bei der Nachfragekurve der Nutzen objektivieren. Unternehmen haben nämlich im Normalfall das Ziel einen monetären Gewinn zu erwirtschaften. Jeder zusätzliche Arbeiter verursacht Lohnkosten, steigert aber auch den Umsatz des Unternehmens. Daher gilt im vereinfachten Sinn: Ein Unternehmen wird solange neue Arbeiter einstellen, solange das Unternehmen damit seinen Gewinn steigern kann, nicht nur den Umsatz.[7] Die Nachfragemenge der Unternehmen nach Arbeitskräften hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, den stärksten Einfluss übt aber der Preis aus.[8]
Wie auf Abbildung 2 zu sehen ist hat die Nachfragekurve eine negative Steigung. Bei einem hohen Lohn werden wenige Leute eingestellt und bei einem niedrigen Lohn werden viele Leute eingestellt. Die Nachfragemenge ist somit negativ vom Preis abhängig.[9] Es gibt wiederum sehr viele kleine Arbeitsmärkte, daher stellt die Kurve eine aggregierte Nachfragekurve dar. Wie sich der Gewinn mit Neueinstellung steigern kann, hängt allerdings von vielen verschiedenen endogenen und exogenen Faktoren ab. Zum Beispiel wirken Skalenerträge und Arbeitsteilungseffekte positiv auf den Gewinn. Eine absolute Marktsättigung oder eine abnehmende Fabrik-Ertragskurve, das heißt, dass sich Arbeiter gegenseitig behindern, wenn es zu viele sind, wirken dagegen negativ auf den Gewinn.[10]
[Dies ist eine Leseprobe. Grafiken und Tabellen sind nicht enthalten.] Abbildung 2: Die aggregierte Arbeitsnachfragekurve
Bisher wurde gezeigt, dass Haushalte um Einkommen zu erzielen ihre Arbeitskraft auf dem Arbeitsmarkt anbieten und Unternehmen den Faktor Arbeiten nachfragen um damit Gewinne zu generieren. Beide sind von der Lohnhöhe abhängig, aber in entgegengesetzter Richtung.[11] Die Frage, die nun beantwortet wird ist: Wie lassen sich die Pläne der Haushalte mit denen der Unternehmen kombinieren?
Im neoklassischen Grundmodell regelt das der Markt selber. Er ist aber kein Diktator, der den Teilnehmern vorschreibt zu welchen Bedingungen sie sich einigen müssen, er signalisiert nur welche Nachfrager mit welchen Anbietern vermittelbar sind. Der Markt zeigt allen Marktteilnehmern die allgemeinen Tauschkonditionen auf. Dabei handelt es sich um den Preis, welcher für die Güter oder die Arbeitszeit zu bezahlen ist. Doch wie funktioniert die Preisbildung? Es wird bei einem beliebigen Lohn begonnen. Bei diesem Lohn gibt es mehr Nachfrager als Anbieter. Das heißt, die Anbieter können sich frei aussuchen, mit welchen Nachfragern sie kooperieren wollen. Die Nachfrager, die nun leer ausgegangen sind, werden jetzt mit dem Werben um die Anbieter beginnen, damit die Anbieter sich lieber für sie entscheiden. Dies erreichen sie durch eine Steigerung der angebotenen Löhne. Dadurch wird ein Auktionsmechanismus in Gang gesetzt, bei welchem sich die Nachfrager so lange überbieten, bis die Ersten das Angebot nicht mehr mitgehen können und die Nachfrageseite reduziert wird. Der zweite Effekt der in Gang gesetzt wird ist das erhöhte Eintreten von Anbietern in den Markt, welches durch die Gebotserhöhung in Gang gesetzt wurde. Somit streben bei diesem Auktionsprozess die Nachfrage und das Angebot, in Preis und Menge auf ein Marktgleichgewicht zu.[12] Dieser Vorgang ist in Abbildung 3 zu sehen.
[Dies ist eine Leseprobe. Grafiken und Tabellen sind nicht enthalten.] Abbildung 3: Der neoklassische Arbeitsmarkt
Alle Haushalte und alle Unternehmen, die ein Angebot auf der linken Seite vom Schnittpunkt abgeben, sind vermittelbar und werden zum Marktpreis kooperieren, auch wenn ihr eigentliches Gebot darunter lag. Die Haushalte und die Unternehmen, deren Angebote dagegen auf der rechten Seite des Schnittpunktes liegen, fordern einen zu hohen Lohn oder offerieren zu wenig Lohn um einen Tauschpartner zu finden. Die nicht nachgefragte Arbeitszeit rechts vom Schnittpunkt wird als freiwillige Arbeitslosigkeit bezeichnet, da die Haushalte nicht für den Gleichgewichtslohn arbeiten wollen und somit freiwillig keine Arbeit annehmen.[13] Dieser Gleichgewichtslohn und auch die Gleichgewichtsmenge an angebotenen Arbeitsplätzen sind aber nicht starr, sondern verändern sich im Laufe der Zeit ständig. Bieten mehr Haushalte ihre Arbeitsleistungen am Markt an als von den Unternehmen nachgefragt wird, werden die Anbieter den Preis solange senken, bis ein neuer Gleichgewichtspreis erreicht wird, welcher unter dem Vorigen liegt. Die Gleichgewichtsmenge wird durch den günstigeren Preis dagegen ansteigen, da die Unternehmen für den geringeren Preis mehr Arbeiter einstellen werden.[14] Dieser Fall wird in Abbildung 4 grafisch dargestellt.
[Dies ist eine Leseprobe. Grafiken und Tabellen sind nicht enthalten.] Abbildung 4: Mengenverschiebung der Arbeitsangebotskurve
Somit tritt in der neoklassischen Arbeitsmarkttheorie Arbeitslosigkeit nur in freiwilliger Form auf, oder vorübergehend bei Auftreten eines Marktschocks. Diese Schocks verursachen ein Marktungleichgewicht, sodass die Angebotsmenge und die Nachfragemenge nicht mehr übereinstimmen. Dadurch, dass zusätzlich zu der Menge, der Preis auch flexibel ist, kommt der Markt immer wieder zurück zu einem Marktgleichgewicht zurück. Bleibende Arbeitslosigkeit deutet auf ein Beharren auf den zu hohen Löhnen hin, die sich aufgrund der geringen Nachfrage eigentlich reduzieren müssten. Ein Sinken der Löhne liefert daher Informationen an den Markt, welche alle Marktteilnehmer nutzen können. Starre Löhne hingegen vermitteln der Gesamtwirtschaft weder Informationen noch Anreize, welche die Märkte benötigen um zu funktionieren. Dadurch entsteht eine Selektion am Markt, indem die Unternehmen diejenigen Anbieter wählen, die sich zu einem günstigeren Lohn anbieten.[15]
Das folgende Beispiel hat gezeigt, wie ein Teilarbeitsmarkt auf einen exogenen Schock reagiert. Der flexible Lohn hat aber auch einen Einfluss auf andere Teilarbeitsmärkte. Sinkt der Lohn in einem Teilarbeitsmarktes im Vergleich zu anderen Teilarbeitsmärkten, signalisiert dies, dass ein relativer Angebotsüberschuss vorliegt und es kommt zu einer Ressourcenverschiebung. Es wird zu einer Abwanderung in stärker nachgefragte Teilarbeitsmärkte kommen. Märkte funktionieren somit alleine durch den flexiblen Preismechanismus und bieten somit die effizienteste Allokation knapper Güter. Einer zentralisierten Institution wie dem Staat kann so etwas nicht gelingen.[16]
Als Ergebnis des neoklassischen Standardmodells lässt sich festhalten, dass dieses Modell nach der von Adam Smith beschriebenen „Invisible Hand“ funktioniert. Anbieter und Nachfrager kommen auf einem Markt zusammen um gemeinsame Transaktionen zu tätigen. Der Preis wirkt dabei als wichtigster Informationslieferant und sorgt dafür, dass Anbieter und Nachfrager mit gleichen Preisvorstellungen zusammentreffen. Dadurch entsteht ein Marktgleichgewicht, in welchem eine komplette Markträumung stattfindet. Bewirkt ein exogener Schock eine Verschiebung des Angebots oder der Nachfrage, führt der flexible Preismechanismus dazu, dass die Märkte wie von einer unsichtbaren Hand geleitet wieder zu ihrem Optimum geführt werden. Wird nun durch den Staat in diesem System ein Mindestlohn eingeführt, verliert der Preis seine Flexibilität nach unten und somit auch seine Informationsfunktion. Somit kommen die einzelnen Teilmärkte nicht zu ihrem Gleichgewicht zurück und die freiwillige oder vorrübergehende Arbeitslosigkeit die sonst herrschte, verwandelt sich in eine unfreiwillige und dauerhafte Arbeitslosigkeit. Daher ist es in der Neoklassik nicht ratsam einen Mindestlohn einzuführen, da die Märkte sich selbst regulieren und zu einer optimalen Allokation führen, welche von einem Staat durch Gesetzte und Regelungen nicht erreicht werden kann.
[...]
[1] Vgl. Schmid (2001)
[2] Löwisch (2008), Seite 1
[3] Vgl. Blazejewski/Schönfelder (2008), Seite 3
[4] Vgl. Blazejewski/Schönfelder (2008), Seite
[5] Vgl. Blazejewski/Schönfelder (2008), Seite 4
[6] Vgl. Mankiw/Taylor (2008), Seite 83
[7] Vgl. Blazejewski/Schönfelder (2008), Seite 5
[8] Vgl. Mankiw/Taylor (2008), Seite 76
[9] Vgl. Mankiw/Taylor (2008), Seite 76
[10] Vgl. Blazejewski/Schönfelder (2008), Seite 5
[11] Vgl. Blazejewski/Schönfelder (2008), Seite 6
[12] Vgl. Blazejewski/Schönfelder (2008), Seite 7
[13] Vgl. Blazejewski/Schönfelder (2008), Seite 7
[14] Vgl. Mankiw/Taylor (2008), Seite 89
[15] Vgl. Blazejewski/Schönfelder (2008), Seite 8
[16] Vgl. Blazejewski/Schönfelder (2008), Seite 9
- Arbeit zitieren
- Ingo Weigel (Autor:in), 2011, Chancen und Risiken eines gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/181926
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