Reform der Alterssicherung


Seminar Paper, 2002

34 Pages, Grade: 1,7


Excerpt


Inhaltsverzeichnis:

1 Einleitung

2 Status quo und Probleme der Alterssicherung in Deutschland
2.1 Die gesetzliche Rentenversicherung
2.2 Die private Altersvorsorge
2.3 Die betriebliche Altersvorsorge
2.4 Die Probleme der Rentenbesteuerung

3 Reformansätze der Alterssicherung
3.1 Die Reform der Besteuerung von Bezügen aus der gesetzlichen Rentenversicherung
3.2 Zusatzrente nach dem Riester-Modell
3.2.1 Die private Zusatzrente nach dem Riester-Modell
3.2.2 Die betriebliche Zusatzrente nach dem Riester-Modell
3.2.3 Fazit: Aktueller Reformstand

4 Die Alterssicherungen im europäischen Ausland und deren Übertragbarkeit auf Deutschland

5 Weiterer Reformbedarf der deutschen Alterssicherung?

6 Literaturverzeichnis:

1 Einleitung

Die Alterssicherung ist ein wichtiger Bestandteil der sozialen Sicherung. Sie ist verfassungsmäßig im Grundsatz des Sozialstaatsprinzips verankert und gliedert sich in die gesetzliche Rentenversicherung, die soziale Sicherung der freien Berufe und der Beamten, die zusätzliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst und in die Altershilfe für Landwirte. Für bestimmte Personen übernimmt auch die Unfallversicherung und die Kriegsopferversorgung die Funktionen der Alterssicherung.

Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist der wichtigste Teil der Alterssicherung im Rahmen der sozialen Sicherung. Sie ist gegliedert in die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten, die knappschaftliche Rentenversicherung, die Beamtenversorgung, die landwirtschaftliche Alterssicherung und ein berufsständisches Alterssicherungssystem. Das vornehmliche Ziel der GRV ist es, den Lebensstandard während der erwerbslosen Jahre im Altersruhestand zu sichern. Außer Altersrenten werden Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, wegen Todes und Leistungen zur Rehabilitation gewährt.

Für rund 85% der Erwerbstätigen ist die GRV die wesentliche Sicherung gegen die Risiken des Alters, der Invalidität sowie der Hinterbliebenenschaft im Todesfall.1 Diese Ausarbeitung beschränkt sich thematisch auf die Altersrente.

Die grundsätzliche Gewährung, sowie die Höhe der Rentenzahlungen hängen von den während der Erwerbstätigkeit bezogenen Löhnen und abgeführten Rentenbeiträgen ab. Durch eine dynamische Anpassung findet die allgemeine wirtschaftlichen Entwicklung Berücksichtigung bei der Höhe der Auszahlungen.

Träger (im Rahmen der Selbstverwaltung der sozialen Sicherung) sind die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und die Landesversicherungsanstalten, bei denen die Arbeiter versichert sind. Pflichtversichert sind alle Arbeiter und Angestellten. Die Höhe der Beiträge ist durch eine Bemessungsgrenze limitiert.

Selbstständig Erwerbstätige können wählen, ob sie der GRV beitreten oder privat vorsorgen. Personen, die nicht versicherungspflichtig sind, können sich ab ihrem 16. Lebensjahr freiwillig in der GRV versichern.

Die GRV stellt die erste von drei Säulen der Altervorsorge dar. Allerdings ist sie in Deutschland stärker gewichtet als z.B. in anderen EU-Ländern und geht über eine Grundsicherung weit hinaus.

Die zweite Säule ist die in Deutschland wenig ausgeprägte betriebliche Altersvorsorge, die dritte umfasst die private Altersvorsorge, also alle vermögensbildenden Maßnahmen.

Der bislang geringe Anteil von 15% an den Alterseinkünften der letzten beiden Säulen könnte in den kommenden Jahren erheblich zunehmen. Die GRV kann aufgrund verschiedener Faktoren, z.B. wegen der deutsch-deutschen Wiedervereinigung und vor allem wegen der demografischen Veränderungen, ihre Aufgabe zur Alterssicherung immer schlechter wahrnehmen (siehe Kapitel 2.1). Trotz steigender Beiträge sinkt das Rentenniveau. Die Fähigkeit der GRV zur Lebensstandardsicherung im Alter wird immer mehr in Frage gestellt.

Eine weitere Problematik stellt die unterschiedliche Besteuerung der Alterseinkünfte von Rentnern und Pensionären dar. Diese Problematik wird in dieser Ausarbeitung ebenfalls behandelt.

Als erstes wird nun der Status Quo der Alterssicherung in Deutschland bestimmt. Hierbei finden alle drei Säulen der Alterssicherung in Deutschland Beachtung, außerdem wird auf die Problematik der aktuell unterschiedlichen Besteuerung der Alterseinkünfte eingegangen.

Daraufhin werden die diesbezüglichen Reformansätze vorgestellt und diskutiert, Schwerpunkte bilden hier das ausstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts bzgl. der Rentenbesteuerung sowie die neue private Zusatzrente nach dem Riester- Modell, kurz Riester-Rente.

Ein Blick über die deutsche Grenze hinaus auf die Alterssicherungssysteme der europäischen Nachbarn soll die Frage beleuchten, ob die dortigen Systeme Anregungen zur Reform des deutschen Systems bieten, bzw. welche eventuellen Fehler unserer Nachbarn vermieden werden können.

Schließlich wird, gewissermaßen als Fazit, versucht die Frage nach dem weiteren Reformbedarf der deutschen Alterssicherung zu beantworten.

2 Status quo und Probleme der Alterssicherung in Deutschland

Die Alterssicherung in Deutschland stützt sich, wie bereits oben beschrieben, auf drei Säulen. Hierbei entfielen im Jahr 2000 212 Mrd. € auf die GRV, 51 Mrd. € auf die private Lebensversicherung und 9 Mrd. € auf die betriebliche Altersvorsorge.2

Das entspricht ungefähr einem Verhältnis von 20 : 5 : 1.

Im Folgenden wird näher auf die einzelnen Säulen eingegangen.

2.1 Die gesetzliche Rentenversicherung

Im neuesten Gutachten zur „Nachhaltigkeit der Finanzpolitik“ prangert Helga Pollak, Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesfinanzministeriums, die gesetzliche Rentenversicherung als „herausragendes Beispiel“ für

„Nachhaltigkeitslücken“ in der Finanzpolitik an. Auch nach den jüngsten Reformen (Rentenreform 2000) berge die Umlagefinanzierung der GRV eine erhebliche Gefahr für die Nachhaltigkeit der Finanzpolitik3. (Unter Nachhaltigkeit in diesem Zusammenhang wird eine Schonung der Ressourcen für zukünftige Generationen verstanden. Es soll zumindest die Substanz erhalten werden.)

Die GRV ist als Umlagesystem ausgelegt, die Einnahmen durch Beiträge der gesetzlich Versicherten werden zur Auszahlung an die Rentenempfänger verwendet. So zahlt die jeweils erwerbstätige Generation die Altersbezüge der Rentner- Generation. Man spricht auch vom „Generationenvertrag“. Das Verhältnis der Rentenhöhe zur Einkommenshöhe stellt das Rentenniveau dar. Auf Basis der Bruttowerte soll ein Verhältnis von 0,5 (50%), auf Basis der Nettowerte ein Verhältnis von 0,7 (70%) nicht unterschritten werden.4

Das westdeutsche Rentensystem wurde unmittelbar nach der deutsch-deutschen Wiedervereinigung auf die neuen Länder übertragen. Aufgrund der dortigen Beschäftigungssituation mit einem hohen Arbeitslosenanteil fehlte eine entsprechende Zahl von Beitragszahlern für die hinzugekommenen Rentenempfänger.

Das zweite Problem, die demografische Entwicklung ist weitaus bedeutender als die Wiedervereinigung, da es sehr langfristig belastet und sich auf absehbare Zeit weiter verschärfen wird. Die drei maßgeblichen Faktoren für die Altersstruktur der Bevölkerung sind Geburtenrate, Lebenserwartung und Bevölkerungswanderung. Die vorliegende Rückläufigkeit der Geburtenrate zusammen mit einer stetig steigenden Lebenserwartung sind verantwortlich dafür, dass immer mehr Rentenempfänger, bei gleichzeitig immer weniger Beitragszahlern, aus der Umlage der GRV ausgezahlt werden müssen. Kurz, immer weniger Einzahler müssen immer mehr Auszahlungen tragen. Dies führt zu einem Anstieg der Beiträge und einer Kürzung der Auszahlungen. Reichte 1970 noch ein Beitragssatz von 17,0% für ein Rentenniveau (brutto) von 49,5%, so musste ein Arbeitnehmer im Jahre 2000 einen Beitragssatz in

Höhe von 19,3% für ein Rentenniveau von nur noch 47,6% zahlen. 5 Die

Umrechnung der Brutto- in Nettorenten gelingt durch den Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Das Netto-Rentenniveau soll 70% der Nettolöhne nicht unterschreiten und lag im Jahre 2000 mit 70,1% noch im Sollbereich, allerdings bezogen auf die Standardrente Unter Standardrente versteht man die Rentenhöhe eines fiktiven Rentners unter Annahme standardisierter Werte: 45-jähriges Arbeitsleben mit dem Durchschnittseinkommen der Beitragszahler (Eckrentner).. Die tatsächlich ausgezahlte Altersrente betrug deutlich weniger.

Der zunehmende Anteil der Alten an der Bevölkerung Deutschlands wird in einer Steigerung des Altenquotienten erfasst (Division der Zahl der Personen über 64 Jahre durch die Zahl der Personen bis einschließlich 64 Jahre). Eine Verdopplung des Altersquotienten führt bei konstanten Beiträgen zu einer Halbierung des Rentenniveaus. Zur Vermeidung dieser Halbierung bleibt nur die Verdoppelung der Beiträge. Dies würde einer vollständigen Anlastung der Problematik an die Beitragszahler entsprechen, die durch einen Kompromiss auf jeden Fall vermieden werden muss. Die Lasten müssen sowohl von den Beitragszahlern als auch von den Empfängern getragen werden.

Unter Vernachlässigung der Zuwanderung kommt Birg für das Jahre 2020 zu einem Beitragssatz von ca. 31% um ein Rentenniveau (netto) von 70% zu halten. Bis zum Jahre 2050 muss der Beitragssatz für das gleiche Rentenniveau bereits auf 47% steigen6.

Die Rentenreform 2000 stellt dem Umlageverfahren eine private, kapitalgedeckte Zusatzrente zur Seite (die Riester-Rente). Die neue Kombination aus einer umlagefinanzierten und einer kapitalgedeckten Altersvorsorge soll die Unabhängigkeit von der demografischen Entwicklung einleiten.

2.2 Die private Altersvorsorge

Unter privater Altersvorsorge ist die Bildung von Vermögen im weitesten Sinne zu verstehen. Hierunter fällt also die Schaffung von Wohneigentum genauso wie die Einzahlung monatlicher Prämien in Lebensversicherungen oder Sparpläne (Investmentfonds). Für all diese Vermögensbildungen können steuerliche Vorteile geltend gemacht werden.

Beispielsweise sind dies für die Schaffung von Wohneigentum Sonderabschreibungen. Lebensversicherungsprämien können unter best. Umständen als Vorsorgeleistung im Rahmen der Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden (§ 10 Abs. 2 EStG). Die diesbezüglichen Höchstbeträge sind bei Arbeitnehmern mitunter bereits durch die Beiträge zur GRV ausgeschöpft. Selbstständige, die keine Beiträge zur GRV zahlen, haben somit mehr Spielraum zur steuerlichen Geltendmachung ihrer Lebensversicherungsprämien.

Die Auszahlung der Lebensversicherung ist steuerfrei, wenn sie frühestens 12 Jahre nach Vertragsbeginn einsetzt.

Der Staat förderte private Vorsorgemaßnahmen in gewissem Umfang also bereits vor der Rentenreform 2000.

Im Jahre 2000 führten Lebensversicherungen und Pensionsrückstellungen (1.061 Mrd. €) vor Investmentzertifikaten und Aktien mit je 417 Mrd. € bei den Vorsorgeformen. Aus den Anteilsveränderungen dieser Vorsorgeformen im Zeitraum von 1993 bis 2000 (Lebensversicherungen und Pensionsrückstellungen plus 8% p.a., Investmentzertifikate plus 17,6% p.a.) kann man erkennen, dass offensichtlich immer mehr Bürger die Notwendigkeit zur privaten Vorsorge erkannt haben und sich

entsprechend verhalten7. Vor allem für Selbstständige ist die private Altersvorsorge

eine wichtige Form der Altersvorsorge, obwohl ihnen der freiwillige Beitritt zur GRV offen steht.

2.3 Die betriebliche Altersvorsorge

Mit rund 14 Mrd. € (weniger als 1% der Auszahlungen aus der GRV) ausgezahlten Betriebsrenten im Jahr 1998 stellt die betriebliche Altersvorsorge die kleinste der drei Säulen zur Alterssicherung dar. Da die Betriebsrente eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers war, war sie in Zeiten steigender Lohnnebenkosten verständlicherweise rückläufig8.

Dem Arbeitgeber standen vor der Rentenreform 2000 vier verschiedenen Wege der Durchführung zur betrieblichen Altersvorsorge offen, die hier nur kurz mit ihrer Besteuerung bis zur Rentenreform 2000 genannt werden, ohne sie näher zu beschreiben:

- Direktversicherung (vorgelagerte Besteuerung)
- Pensionskasse (vorgelagerte Besteuerung)
- Direktzusage [Pensionszusage] (nachgelagerte Besteuerung)
- Unterstützungskasse (nachgelagerte Besteuerung)

Das betriebliche Altersvorsorgekapital wird in Deutschland überwiegend durch Pensionsrückstellungen innerhalb der Unternehmen gebildet. Der Arbeitnehmer erhält die Direktzusage für eine Betriebsrente. Die Pensionsrückstellung verbleibt bilanzwirksam (als Fremdkapital) im Unternehmen und wird zu dessen Innenfinanzierung genutzt. Hingegen sind z.B. in den USA, Großbritannien und den Niederlanden Pensionsfonds, die die Rücklagen am Kapitalmarkt anlegen, verbreitet. Kritische Stimmen bzgl. der deutschen betrieblichen Altersvorsorge halten das angelsächsische Modell für volkswirtschaftlich effizienter. Allerdings zeigen die jüngsten Kursverluste an den Weltbörsen auch Wirkung auf die Pensionsfonds: Britische Pensionsfonds können nicht mehr die zugesagten Ausschüttungen an die

Rentner leisten9. Die Einführung von Pensionsfonds ist Bestandteil der Rentenreform

2000 und wird in Kapitel 3.2.2 geschildert.

2.4 Die Probleme der Rentenbesteuerung

In der öffentlichen Diskussion um den Reformbedarf der deutschen Alterssicherung spielt die Frage der Rentenbesteuerung nur eine untergeordnete Rolle.

Grundsätzlich stehen hier aber zwei ungelöste Fragen im Raum:

1. Die unterschiedliche steuerlichen Behandlung von Renten und Pensionen, also den Altersbezügen aus der GRV für ehemalige Angestellte und den Altersbezügen für Beamte aus den Beamtenpensionen
2. Die Besteuerung von Einzahlungen in die bzw. Auszahlungen aus der Altersvorsorge

Beide Fragen sind miteinander verknüpft, da auf Renten eine Art der vorgelagerten Besteuerung angewendet wird, auf Pensionen im wesentlichen eine nachgelagerte. Aus diesem Grunde können die beiden Fragestellungen nicht gänzlich voneinander getrennt betrachtet werden.

Für beide Fragestellungen ist es wichtig zu wissen, wie heute die Rentenein- bzw. Auszahlungen steuerlich behandelt werden. An dieser Stelle muss, wie bereits erwähnt, zwischen Angestellten und Beamten unterschieden werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Altersicherung für Angestellte und Beamte

Die Altersbezüge für Beamte werden nicht (vorgelagert) während ihrer Einzahlung besteuert, sondern erst bei ihrer Auszahlung, also nachgelagert.

Die Beiträge zur GRV werden, sofern sie die maximal absetzbaren Sonderausgaben übersteigen, bei ihrer Einzahlung, also vorgelagert besteuert

Die Arbeitnehmerbeiträge zählen zu den steuerlich relevanten Vorsorgeaufwendungen und mindern somit im Rahmen bestimmter Höchstbeträge das zu versteuernde Einkommen. Im Durchschnitt ergibt sich, dass die Arbeitnehmerbeiträge zu 77% aus unversteuertem Einkommen

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gezahlt werden.10 Die Beiträge können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, die allerdings Höchstgrenzen unterliegen. Somit ist der versteuerte Anteil des Arbeitnehmerbeitrags umso höher, je höher das Einkommen des Beitragszahlers ist.

[...]


1 vgl. hierzu und zu Folgendem: Poser, G. (2001), Seite 174

2 vgl. Deutsches Institut für Altersvorsorge, www.dia-vorsorge.de/df_050101.htm

3 vgl. Warnung vor Finanzchaos, in: Darmstädter Echo vom 28.11.2001

4 vgl. hierzu und zu Folgendem: Poser, G. (2001), Seite 177

5 vgl. hierzu und zu Folgendem: Poser, G. (2001), Seite 176

6 zitiert bei Birg, H. (2000), Seite 77

7 vgl. Deutsches Institut für Altersvorsorge, http://www.dia-vorsorge.de/df_050509.htm

8 vgl. Deutsches Institut für Altersvorsorge, http://www.dia-vorsorge.de/df_040101.htm

9 vgl. Levine, T. (2001)

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Details

Title
Reform der Alterssicherung
College
Technical University of Darmstadt  (Institut für Volkswirtschaftslehre)
Course
Seminar zu: Wirtschaftspolitik unter Reformdruck
Grade
1,7
Authors
Year
2002
Pages
34
Catalog Number
V1821
ISBN (eBook)
9783638111225
ISBN (Book)
9783638637466
File size
545 KB
Language
German
Notes
Keywords
Riesterrente, Rente, Alterssicherung, GRV, Rentenbesteuerung, Förderrente, Rentenreform
Quote paper
Sascha Schmel (Author)Christian Haupricht (Author), 2002, Reform der Alterssicherung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1821

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Title: Reform der Alterssicherung



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