Einführung des Euro in einem mittelständischen Bauunternehmen


Tesis, 1998

98 Páginas, Calificación: 1.7


Extracto


INHALT

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Ziel und Aufgabenstellung

2 Entwicklungen in Europa
2.1 Europas Währungspolitik bis zur EWWU
2.1.1 Das „Bretton-Woods-System“
2.1.2 Das Europäische Währungssystem (EWS)
2.1.3 Der Delors-Bericht
2.2 Der Vertrag über die Europäische Union
2.2.1 Die erste Stufe
2.2.2 Die zweite Stufe
2.2.3 Konvergenzkriterien für den Übergang in die dritte Stufe
2.2.4 Die dritte Stufe
2.3 Chancen und Risiken der EWWU
2.3.1 Die Chancen einer gemeinsamen Währung
2.3.2 Mögliche Risiken bei der Einführung des Euro

3 Die A&B Bau GmbH
3.1 Entwicklung und Geschichte
3.2 Das Unternehmen im Überblick

4 Betroffenheitsanalyse
4.1 Grad der Betroffenheit
4.2 EDV
4.2.1 IST-Zustand
4.2.2 Anpassungsbedarf im EDV-Bereich
4.3 Rechnungswesen
4.4 Weitere Unternehmensbereiche
4.4.1 Beschaffung
4.4.2 Kalkulation, Preisbildung und Marketing
4.4.3 Personal
4.4.4 Recht und Verträge

5 Umstellungsstrategie
5.1 Umstellungskonzept
5.1.1 Begründung der Terminwahl
5.1.2 Konzeptaufbau
5.2 Umstellung der EDV
5.2.1 EDV-Einführungsplan
5.2.2 Finanzbuchhaltung, Zahlungsverkehr
5.2.3 Angebots- und Rechnungserstellung
5.2.4 Lohn- und Gehaltsabrechnung
5.3 Die Umstellung des Rechnungswesens
5.3.1 Durchführung der laufenden Buchführung
5.3.2 Umstellung der Basiswährung für das Rechnungswesen
5.3.3 Bilanz und GuV
5.4 Strategische Anpassungen
5.4.1 Auswirkungen der EWWU auf die Märkte
5.4.2 Beschaffung
5.4.3 Absatzmarkt
5.5 Alternativkonzept
5.5.1 Wann kommt es zum Einsatz?
5.5.2 Änderungen zum Umstellungskonzept

6 Kosten und Nutzen der Umstellung
6.1 Die Kosten der Umstellung
6.1.1 Drei Arten von Umstellungskosten
6.1.2 Das Kostenbudget
6.1.3 Kostenvergleich zwischen Umstellungs- und Alternativkonzept
6.1.4 Finanzierung und Behandlung der Umstellungskosten
6.2 Nutzen der Umstellung

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Zeitplan der Europäischen Währungsunion

Abbildung 2: Vorbereitungsstand der Unternehmen

Abbildung 3: Optimaler Umstellungszeitpunkt

Abbildung 4: Prozentuale Kostenverteilung

Abbildung 5: Jährliche Verteilung der Umstellungskosten

Abbildung 6: Kostenverteilung bei Umstellungs- und Alternativkonzept

Abbildung 7: Möglichkeiten zur bilanziellen Behandlung der Umstellungskosten

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Mitarbeiter-, Umsatz- und Ertragsentwicklung

Tabelle 2: Umrechnungsbeispiel Gehalt

Tabelle 3: Änderungen im GmbHG

Tabelle 4: Anpassungszeitpunkte der EDV

Tabelle 5: Umrechnungsbeispiel Rechnung

Tabelle 6: Basis- und Fremdwährung im Unternehmen

Tabelle 7: Umstellungskosten nach Kostenarten

Tabelle 8: Jährliche Kostenverteilung

1 Ziel und Aufgabenstellung

Die nachfolgende Arbeit soll dazu dienen, bei dem Unternehmen A&B Bau GmbH frühzeitig die Einführung der gemeinsamen europäischen Währung ab 1999 vorzubereiten. Ziel der Arbeit ist es, ein Umstellungskonzept für die Firma zu entwickeln. In ihm sollen die Umstellungserfordernisse analysiert und konkrete Handlungsmaßnahmen für die Übergangszeit entwickelt werden.

Ausschlaggebend für die Aufgabenstellung war, daß voraussichtlich ab dem 1. Juli 2002 Euro und Cent in zwölf europäischen Ländern als alleinige gesetzliche Zahlungsmittel gelten. Jedoch schon ab dem 1. Januar 1999 steht die neue europäische Währung neben der D-Mark als Buchgeld zur Verfügung. Das parallele Vorhandensein beider Währungen und der anschließende Wechsel führen zu gravierenden Veränderungen im wirtschaftlichen, öffentlichen und privaten Bereich.

Das trifft natürlich auch auf die Firma A&B Bau GmbH in C-Stadt zu. Dort muß erstens in der Übergangsphase parallel mit zwei Währungen umgegangen werden können und zweitens ist spätestens zum 1. Januar 2002 eine komplette Umstellung des Unternehmens auf den Euro als Hauswährung notwendig.

Die zu betrachtende Firma A&B wird mit seiner bisherigen Entwicklung bis zum heutigen Stand kurz vorgestellt, in allen Unternehmensbereichen der Anpassungsbedarf analysiert und ein konkreter und realisierbarer Umstellungsplan aufgestellt. Ausführlich dargestellt werden dabei die Anpassungen der EDV als Querschnittsstelle im Unternehmen und die notwendigen Umgestaltungen des Rechnungswesens. Für die strategische Ausrichtung des Unternehmens werden Vorschläge für das Vorgehen auf dem Beschaffungs- und Absatzmarkt unterbreitet.

Das Umstellungskonzept wird durch ein Alternativkonzept ergänzt. Es stellt die erforderlichen Anpassungen für eine frühere Umstellung dar, die bei einer bisher nicht erwarteten schnelleren Durchsetzung des Euro notwendig werden.

Zum Abschluß werden die Kosten der Umstellung für das zu betrachtende Unternehmen ermittelt. Dabei wird das Umstellungskonzept mitdem Alternativkonzept verglichen. Demgegenüber erfolgt eine Darstellung des möglichen zu erwartenden Nutzens durch die Einführung des Euro für A&B.

Das erarbeitete Konzept stellt bei der Umstellung den Rahmenplan für die durchzuführenden Handlungen dar. Da aber bisher noch nicht alle gesetzlichen Regelungen und Vorschriften verabschiedet sind und sich viele Unternehmen mit dem Thema Euro noch nicht eingehend beschäftigt haben, können durchaus auch bis heute nicht vorhersehbare Änderungen notwendig sein.

Zur Einführung in die Thematik werden am Anfang die bisherigen Entwicklungen in Europa dargestellt. Darauf aufbauend erfolgt eine kurze Beschreibung der festgelegten Schritte bis zur Vollendung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion.

2 Entwicklungen in Europa

2.1 Europas Währungspolitik bis zur EWWU

2.1.1 Das „Bretton-Woods-System“

Ein Hauptziel auf dem Weg zur Europäischen Währung war stets die Bindung der Währungskurse an feste Austauschverhältnisse („Paritäten“). Dies geschah vor allem, um das Kursrisiko, welches den internationalen Handel und Kapitalverkehr behinderte, zu beseitigen.[1]

Der erste Vorläufer war das sogenannte „Bretton-Woods-System“ des IWF vom Juli 1944. Auf einer Konferenz in Bretton Woods, New Hampshire (USA) einigten sich 45 Staaten auf eine neue Weltwährungsordnung.[2] Sie „sah eine feste Dollar-Parität und Schwankungsbreiten zwischen den beteiligten Währungen von jeweils höchstens ein Prozent unter und über dieser vor; ... Durch die Bindung des US-Dollars an den Goldpreis war auch die reale Stabilität des Systems weitgehend gesichert:.“[3] Die festgelegten Bandbreiten der Wechselkurse sollten mit Hilfe von Interventionen auf dem Devisenmarkt durch die Zentralbanken oder sonstigen wirtschaftspolitischen Maßnahmen eingehalten werden.

„Ende der 60er Jahre konnte der US-Dollar angesichts der Belastung seiner Heimat-Basis USA insbesondere durch den Vietnam-Krieg seiner Stabilitäts-Rolle nicht mehr gerecht werden.“[4] Es kam zu hohen Staatsdefiziten, welche die Inflation verstärkten. In den Folgejahren ließ sich die feste Goldwertkonvertibilität des Dollars nicht mehr länger halten und wurde am 15. August 1971 aufgegeben. Im Anschluß daran worden die höchstzulässigen Schwankungsbreiten von +/- 1 % auf +/- 2,25 % erweitert. Es erfolgten mehrere Abwertungen des US-Dollars.

Weitere Währungsturbulenzen führten dazu, daß am 19. März 1973 wichtige Währungen, unter ihnen auch die D-Mark, um den US-Dollar zu floaten[5] begannen. Damit wurde gleichzeitig das Ende des Bretton-Woods-Systems eingeleitet, denn „die Dollareinlösepflicht zur Festparität wurde suspendiert, das Paritäten-System von Bretton-Woods praktisch aufgehoben, die Wechselkurse bildeten sich an den Märkten mehr oder weniger frei“[6].

2.1.2 Das Europäische Währungssystem (EWS)

Nach dem Zusammenbruch des Bretton-Woods-Systems wurde für die währungspolitische Zusammenarbeit in Europa das Europäische Währungssystem gegründet. Es trat am 13. März 1979 in Kraft. „Kernelement des EWS ist der Wechselkursmechanismus mit festen, aber anpassungsfähigen Kursen der Währungen der Teilnehmerländer[7]. Die Leitkurse sind nicht mehr in US-Dollar, sondern in „ECU“ ausgedrückt.“[8]

Die Europäische Währungseinheit (ECU) ist allerdings nur eine Recheneinheit innerhalb der EG und diente in der Vergangenheit überwiegend zu Verrechnungszwecken sowie als Grundlage für finanzielle Transaktionen. Die ECU ist ein Währungskorb, in dem der Anteil der unterschiedlichen Währungen nach der relativen Bedeutung der Wirtschaft der einzelnen Mitgliedsstaaten gewichtet ist.[9] Die Zusammensetzung wurde in der Vergangenheit mehrmals angepaßt, darf aber nach Art. 109 g EGV nicht mehr geändert werden. Zur Zeit entspricht ein ECU ca. 1,98 DM.

Die teilnehmenden Währungen waren in einem Paritätengitter mit engen Bandbreiten von 2,25 % (Italien zunächst 6 %) aneinander gebunden. Beim Erreichen bestimmter Interventionspunkte haben die Notenbanken unter anderem durch Währungsan- und -verkäufe oder Zinsanpassungen den Entwicklungen entgegenzusteuern. Nur bei dauerhaften großen Abweichungen werden die Leitkurse durch Auf- bzw. Abwertungen, sog. Realignments, im gegenseitigen Einvernehmen der Regierungen korrigiert.[10]

Die Entwicklung des EWS kann man in drei Phasen unterteilen:

- Bis 9. Januar 1987: insgesamt 11 Realignments
- Zwischen 9. Januar 1987 und 13. September 1992: keine Realignments
- Am 13. September 1992: Notwendige Durchführung von Realignments aufgrund des sich aufgebauten Spannungspotentials

Die Krise des EWS erreichte ihren Höhepunkt am 1. August 1993 in der Bandbreitenerweiterung auf fünfzehn Prozent und beendete damit praktisch die Interventionspflicht der Notenbanken.[11] „Trotz dieses Scheiterns hat das EWS seine in das System gesetzten Erwartungen großenteils erfüllt. Es ist eine stabilitätspolitische Konvergenz zwischen den EWS-Ländern eingetreten, die zu Beginn so nicht erwartet worden war.“[12] Somit war das EWS ein erster wichtiger Schritt zur Einführung einer gemeinsamen europäischen Währung. Es zeigt auch die Bereitschaft der EU-Staaten, ihre Politik an bestimmten Stabilitätszielen auszurichten.

2.1.3 Der Delors-Bericht

Der Europäische Rat in Hannover beauftragte 1988 eine Sachverständigengruppe mit der Prüfung der Möglichkeiten einer Wirtschafts- und Währungsunion in Europa. Die Gruppe bestand aus anerkannten Finanz- und Wirtschaftsexperten und Notenbankpräsidenten. Sie stand unter dem Vorsitz des Kommissionspräsidenten Delors.[13]

Am 12. April 1989 legte die Kommission ihren Bericht, den sog. Delors-Bericht, vor. Der Ausschuß sah die Wirtschafts- und Währungs-union als zwei Elemente eines Gesamtprojektes, die mit einem Drei-Stufen-Plan parallel zu verwirklichen waren. In seinem Bericht legte er die Charakteristika einer Wirtschafts- und Währungsunion fest.

Die Hauptmerkmale einer Währungsunion sind demnach:

1. uneingeschränkte, irreversible Konvertibilität der Währungen
2. vollständige Liberalisierung des Kapitalverkehrs und volle Integration der Banken und sonstigen Finanzmärkte
3. Beseitigung der Bandbreiten und unwiderrufliche Fixierung der Wechselkursparitäten[14]

Für eine Wirtschaftsunion gelten als Kriterien:

1. ein einheitlicher Markt mit freiem Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr
2. eine Wettbewerbspolitik und sonstige Maßnahmen zur Stärkung der Marktmechanismen
3. gemeinsame Politiken zur Strukturanpassung und Regionalentwicklung
4. eine Koordinierung der makroökonomischen Politiken, einschließlich verbindlicher Regeln für die Haushaltspolitik[15]

Die zur Verwirklichung vorgeschlagenen drei Stufen sahen dabei folgende wirtschafts- und währungspolitischen Schritte vor:

In der ersten Stufe sollte die Vollendung des Binnenmarktes erfolgen. Eine große Bedeutung nahmen eine intensivere währungspolitische Zusammenarbeit und Koordinierung sowie die Erfüllung der EWS-Vereinbarungen mit engen Bandbreiten ein. Weiterhin sollten gesetzliche Regelungen für weitere Schritte geschaffen werden.

Nach dem Bericht war in der zweiten (Übergangs-) Stufe die Errichtung des Europäischen Zentralbanksystems, die Festlegung der allgemeinen geldpolitischen Leitlinien und die Verengung der Bandbreiten des Wechselkursmechanismus bei zunehmender wirtschaftlicher Konvergenz geplant.

In der dritten (End-) Stufe sollte zu unwiderruflich festen Wechselkursen übergegangen und später eine Gemeinschaftswährung eingeführt werden. Weiterhin war in dem Bericht vorgesehen, die monetären und wirtschaftlichen Kompetenzen uneingeschränkt auf die Gemeinschaftsorgane zu übertragen.[16]

Der Delors-Bericht bildet die Grundlage für die weiteren Verhandlungen auf den folgenden Regierungskonferenzen und diente als Basis für den Vertrag von Maastricht.

2.2 Der Vertrag über die Europäische Union

Auf der Tagung des Europäischen Rates am 9./10. Dezember 1991 im niederländischen Maastricht einigten sich die damals zwölf EU-Mitgliedsstaaten auf den Vertrag über die Europäische Union. Die Vertragsparteien unterzeichneten am 7. Februar 1992 den sog. Maastrichter Vertrag. Gemäß Art. R Abs. 2 EUV sollte er am 1. Januar 1993 in Kraft treten, sofern bis zu diesem Zeitpunkt alle Ratifizierungsurkunden hinterlegt worden waren. Aufgrund auftretender Schwierigkeiten bei der Ratifizierung in mehreren Mitgliedsstaaten verzögerte sich die Bestätigung jedoch bis zum 1. November 1993.[17]

„Durch den Maastrichter Vertrag, dem als Annex nicht weniger als 17 Protokolle und 33 Erklärungen beigefügt sind, sollen vor allem die bisherigen Verträge über die Europäischen Gemeinschaften überwölbt und erheblich ausgebaut oder geändert werden. Sie werden praktisch in einem neuen Vertrag über die Europäische Gemeinschaft, der an die Stelle des bisherigen EWG-Vertrages treten soll, aufgehen (EG-Vertrag).“[18]

Der EGV sah nun auch einen festen Zeitplan zur Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion vor. Er gliederte sich, wie schon im Delors-Plan vorgeschlagen, in drei Stufen, die im folgenden dargestellt werden (vgl. Abbildung 1)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Zeitplan der Europäischen Währungsunion

2.2.1 Die erste Stufe

Der Beginn der ersten Stufe der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion wurde durch einen Beschluß der Staats- und Regierungschefs rückwirkend auf den 1. Juli 1990 festgelegt. Dafür gab es keine bestimmte rechtliche Regulierung im EWG-Vertrag.[19] Die Grundlage für die erste Phase bildete der Delors-Bericht vom April 1989.

Während der ersten Stufe sollte die Basis für die EWWU gelegt werden. Es erfolgte die volle Liberalisierung des Kapitalverkehrs in der EU und eine Verstärkung der Bemühungen, den Grad der wirtschaftlichen Annäherung zu erhöhen und die Koordination der Finanzpolitik zu verbessern.[20] Gemäß Art. 109 e Abs. 2 a) 1. Gedankenstrich EGV hatte jeder Mitgliedsstaat geeignete Maßnahmen zu erlassen, um Beschränkungen, die den Kapital- und Zahlungsverkehr innerhalb der EU betrafen, den Bestimmungen des Vertrags von Maastricht anzupassen.

Die Bestimmungen sind das Beschränkungsverbot (Art. 73 b EGV), welches alle Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten sowie zwischen den Mitgliedsstaaten und Drittländern verbietet, und das Überziehungsverbot (Art. 104 und 104 a EGV) für Kredite von allen öffentlich-rechtlichen Körperschaften bei der EZB und den nationalen Zentralbanken. Weiterhin hatten die Mitgliedsstaaten nach Art. 109 e Abs. 2 a) 2. Gedankenstrich EGV mehrjährige Programme festzulegen, welche die für die Wirtschafts- und Währungsunion notwendige dauerhafte Konvergenz, insbesondere hinsichtlich der Preisstabilität und gesunder öffentlicher Finanzen, gewährleisten sollen. Im Mittelpunkt der Währungspolitik stand im ersten Abschnitt der EWWU die Teilnahme einer größtmöglichen Zahl von Mitgliedsstaaten am EWS-Interventionsmechanismus, wobei 1992/93 einige Turbulenzen auftraten, die erst am 1. August 1993 durch einen Kompromiß zur Bandbreitenerweiterung auf +/- 15 % beendet werden konnten.[21]

2.2.2 Die zweite Stufe

Art. 109 e Abs. 1 EGV legte als Beginn der zweiten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion den 1. Januar 1994 fest. „Ziel der zweiten Stufe, die als Übergangs- und Vorbereitungsphase angelegt ist, ist es, die Konvergenz der Mitgliedsstaaten zu fördern, um auf diese Weise die fundamentalen Voraussetzungen für den Übergang zur dritten Stufe zu schaffen. Zugleich kommt der zweiten Stufe die Aufgabe zu, die rechtlichen, institutionellen und organisatorischen Grundlagen dafür zu schaffen.“[22] Als Schwerpunkt im institutionellen Bereich lag in der zweiten Stufe die Errichtung des EWI, welches gemäß Art. 109 f Abs. 1 Satz 1 EGV zu Beginn der zweiten Stufe errichtet wurde. Es hat seinen Sitz in Frankfurt am Main und nahm am 11. Januar 1994 planmäßig seine Arbeit auf.[23]

Das EWI „hat die Aufgabe, die Gründung einer Europäischen Zentralbank und eines Europäischen Zentralbanksystems zu Beginn der dritten Stufe der EG-Währungsunion vorzubereiten“[24] Dazu hatte das EWI bis zum 31. Dezember 1996 den Rahmen in regulatorischer, organisatorischer und logistischer Hinsicht festzulegen, den das ESZB zur Erfüllung seiner Aufgaben in der dritten Stufe benötigt (Art. 109 f Abs. 3 EGV).

Weiterhin hatten die Mitgliedsstaaten nach Art. 109 e Abs. 5 EGV ein Verfahren einzuleiten, mit dem die Unabhängigkeit ihrer Zentralbanken, als Grundlage für das ESZB, herbeigeführt wird. Mit Beginn der zweiten Stufe traten das Verbot aller Beschränkungen des Kapital- bzw. Zahlungsverkehrs (Art. 73 b EGV) in Kraft und es begann die Anpassung der Wechselkurspolitik der Mitgliedsstaaten an die gemeinsamen Interessen (Art. 109 m EGV).

Im Bezug auf die Wirtschaftspolitik ist das Hauptaugenmerk während der zweiten Stufe auf die Koordinierung der wirtschaftspolitischen Zusammenarbeit ausgerichtet. Daneben erfolgte aber auch eine Überwachung der Wirtschaftspolitik. Gemäß Art. 103 EGV betrachten die Mitgliedsstaaten ihre Wirtschaftspolitik als eine Angelegenheit von gemeinsamen Interesse und koordinieren sie so, daß sie zur Verwirklichung der Ziele der Gemeinschaft im Sinne des Artikel 2 EGV beitragen. Die Empfehlungen für die Grundzüge der Wirtschaftspolitik werden seit Ende 1993 vom Europäischen Rat erarbeitet und durch ein multilaterales Überwachungssystem kontrolliert.[25]

Nach Art. 109 e Abs. 4 EGV sind die Mitgliedsstaaten bemüht, übermäßige öffentliche Defizite zu vermeiden. Eine Nichteinhaltung führt jedoch nur zu begrenzten Konsequenzen, da die Strafen nach Art. 104 c Abs. 9 und Abs. 11 gemäß Art. 109 e Abs. 3 EGV noch nicht angewendet werden können.[26]

Der Europäische Gipfel in Madrid im Dezember 1995 beschloß die Namensgebung „Euro“ für die neue Währung. Weiterhin steht auch das Design der Euro-Banknoten und -Münzen[27] inzwischen fest, so daß mit deren Herstellung begonnen werden konnte.

Das Jahr 1998, das letzte der zweiten Stufe, könnte sich als sehr entscheidend herausstellen. Es erfolgte die Auswahl der Erst-Teilnehmerländer und die Gründung des Europäischen Systems der Zentralbanken. Es besteht aus der Europäischen Zentralbank[28] und den nationalen Zentralbanken. Die EZB nahm im Juni 1998 ihre Arbeit auf und hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Der Niederländer Wim Duisenberg ist der erste EU-Zentralbankchef.

Das vorrangige Ziel der EZB ist die Gewährleistung der Preisstabilität. Nur wenn sie nicht beeinträchtigt wird, unterstützt die EZB die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft (Art. 105 Abs. 1 EGV). Zusätzlich hat die EZB die Aufgabe, „die Geldpolitik festzulegen und auszuführen, Devisengeschäfte zu Interventionszwecken vorzunehmen, Währungsreserven zu verwalten und das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme zu fördern“[29]. Zusätzlich hat sie noch eine beratende Funktion bei Rechtsakten in ihrem Zuständigkeitsbereich.

Für die Teilnahme an der dritten Stufe der EWWU wurden im EGV Konvergenzkriterien festgelegt, die von den Mitgliedsstaaten zu erfüllen waren.

2.2.3 Konvergenzkriterien für den Übergang in die dritte Stufe

Am 2. Mai 1998 entschied der Rat der Staats- und Regierungschefs auf der Grundlage der im Art. 109 j Abs. 2 und 4 EGV vorgeschriebenen Verfahren, welche Mitgliedsstaaten die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung einer einheitlichen Währung erfüllen.[30] Dabei war zu untersuchen, inwieweit die Mitgliedsstaaten die grundlegenden Verpflichtungen des Vertrages[31] erfüllt haben und ob ein hoher Grad an dauerhafter Konvergenz erreicht ist (Art. 109 j Abs. 1 EGV).

Die dafür zu prüfenden Konvergenzkriterien sind im Art. 109 j Abs. 1 Satz 3 EGV grundsätzlich festgelegt und werden im Protokoll über die Konvergenzkriterien und im Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit konkretisiert. Im einzelnen sind das:

- die Erreichung eines hohen Grades an Preisstabilität, ersichtlich aus einer Inflationsrate, die die Rate der höchstens drei besten Mitgliedsstaaten um nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte übersteigt
- eine auf Dauer tragbare Finanzlage der öffentlichen Hand ohne übermäßiges Defizit, d.h. ein Defizit von maximal drei Prozent des BIP und eine Schuldenquote von nicht mehr als sechzig Prozent des BIP
- die Einhaltung der normalen Bandbreiten des Wechselkursmechanismus des EWS seit mindestens zwei Jahren ohne starke Spannungen
- einen durchschnittlichen langfristigen Nominalzinssatz, der um nicht mehr als zwei Prozentpunkte über dem der höchstens drei preisstabilsten Mitgliedsstaaten liegt.

Die Kriterien, die auf den ersten Blick als echte Stabilitätsanforderungen an die Teilnehmerländer erscheinen, erweisen sich jedoch infolge einer „komplexen Verschachtelungs- und Verweisstruktur“[32] als unterschiedlich interpretierbar und lassen einen relativ großen Bewertungsspielraum und Ausnahmeregelungen zu.[33] Dadurch ist es auch möglich, daß unter den Erst-Teilnehmerländern einige Staaten nicht alle Kriterien erfüllen (vgl. Anlage 1).

Trotzdem entschied man sich auf dem Brüsseler Gipfel für einen großen Teilnehmerkreis mit 11 Staaten. Somit werden Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien gemeinsam in die dritte Stufe der EWWU übergehen.

2.2.4 Die dritte Stufe

Mit dem Beginn der dritten Stufe am 1. Januar 1999 kommt es dann zur eigentlichen Schaffung der Währungsunion. Der Starttermin ist in Art. 109 j Abs. 4 EGV bestimmt. Mit der unwiderruflichen Festlegung der Umrechnungskurse beginnt die sog. „bargeldlose WWU“[34]. Diese „Stufe 3a“[35] soll maximal drei Jahre dauern.

Die Verantwortung für die Geldpolitik geht ab Januar 1999 von den einzelnen Zentralbanken der Teilnehmerstaaten auf die EZB über. Sie nimmt ihre volle Tätigkeit auf und übernimmt alle notenbank- und währungspolitischen Funktionen.

Auf dem Geld- und Kapitalmarkt wird so schnell wie möglich mit dem Euro gearbeitet, so daß „es sehr bald zu einem einheitlichen Geldmarkt mit einheitlichen Zinsen und einem integrierten Kapitalmarkt mit einheitlichen Renditen kommen„[36] wird. Außerdem verwenden alle Banken bei Transaktionen untereinander oder mit Zentralbanken die neue Währung.

Die dreijährige Umstellungsphase wird durch das Prinzip „no compulsion, no prohibition“[37] gekennzeichnet. In dieser Zeit kann der Euro von jedermann als Buchgeld verwendet werden. Die nationalen Währungen werden zu nichtdezimalen Untereinheiten des Euro. Sie bleiben jedoch weiterhin alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel in den jeweiligen Mitgliedsstaaten. (Art. 6 und Art. 9 Euro-VO II)[38]

Die Unternehmen können frei entscheiden, zu welchem Zeitpunkt in der dreijährigen Übergangsphase sie auf den Euro umstellen. Der öffentliche Bereich in Deutschland wird, wie zum heutigen Zeitpunkt bekannt, erst zum Jahreswechsel 2001/2002 auf den Euro umstellen. Mögliche Änderungen zu Gunsten der Unternehmen werden allerdings noch geprüft.[39] So fordern einige Unternehmen, daß sie bereits ab 1999 Steuererklärungen in Euro abgeben dürfen und auch in anderen relevanten Dingen die neue Währung verwendet werden darf.

Ab 1. Januar 2002 beginnt die Stufe 3 b und es erfolgt die Ausgabe der Euro-Banknoten und -Münzen. Die nationalen Währungen werden innerhalb von maximal sechs Monaten eingezogen. Spätestens ab dem 1. Juli 2002 ist der Euro dann alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel in den Mitgliedsstaaten.[40] Der Umtausch kann aber auch verkürzt werden und „sollte in ein paar Wochen stattfinden, um die Komplikationen zu vermeiden, die eine längere Periode mit doppelter Zirkulation verursachte“[41]. Möglich wäre aber auch, wie vom Einzelhandel und den Banken gefordert, ein „Big Bang“. Dabei würde die Umstellung von einem auf den anderen Tag ohne eine Übergangsfrist erfolgen.

Diese Variante wird wohl derzeit auch von der Bundesregierung weiter verfolgt. „Gesetzlich vorbereitet wird also zum 1. Januar der „juristische Big Bang“ einer sogenannten modifizierten Stichtagsregelung. Statt der Übergangsfrist bis zum 30. Juni wird es nur einen schwachen „Zwei-Monats-Puffer“ bis zum 28. Februar geben. Nur bis dahin müssen Banken und Geschäfte Scheine und Münzen der alten Währung noch annehmen. Wer während der Zeit noch mit der Mark bezahlt, bekommt weder Groschen noch Pfennige zurück, sondern Euros und Cents.“[42]

Bis zur Ausgabe des Bargeldes wird sich allerdings auch schon sehr viel in den Teilnehmerländern ändern. Die Einführung einer gemeinsamen europäischen Währung bringt für alle Beteiligten – Staaten, Unternehmen, Privatpersonen – Chancen, birgt aber anfangs auch einige nicht zu vernachlässigende Risiken in sich.

2.3 Chancen und Risiken der EWWU

2.3.1 Die Chancen einer gemeinsamen Währung

Durch die Festlegung der Wechselkurse und den Übergang zur einheitlichen europäischen Währung wird es keine Schwankungen der Wechselkurse zwischen den Teilnehmerstaaten mehr geben. Somit entfallen die Auf- und Abwertungen innerhalb der EU, was für die Unternehmen zu einer verbesserten Planungssicherheit und zum Wegfall von währungsbedingten Transaktions- und Kurssicherungskosten und damit zur Kostenersparnis für Exporte und Importe führt.[43]

„Der Euro eröffnet ihnen neue Exportchancen, Einkaufsquellen und Investitionsmöglichkeiten. Weil die Kosten der Devisenbeschaffung und der Absicherung gegen Wechselkursrisiken entfallen, können alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe sich leichter neue Märkte erschließen und uneingeschränkt vom Binnenmarkt profitieren.“[44] Die Einführung des Euro führt weiterhin zu einer erhöhten Preistransparenz für Verbraucher und Unternehmer, denn alle Preise werden sich europaweit vergleichen lassen. Durch das Entstehen größerer Märkte verstärkt sich der Wettbewerb, was mögliche Preissenkungspotentiale aufdecken wird.[45]

Auch auf den Finanz- und Kapitalmärkten führt die EWU zu Veränderungen. Auf dem sich entwickelnden einheitlichen europäischen Finanzmarkt wird sich aufgrund der Geldpolitik der EZB ein einheitliches Zinsniveau einstellen. Auch kleinere Firmen können sich auf dem größeren und liquideren europäischen Finanzmarkt einfacher bedienen und breitere Anlagemöglichkeiten nutzen und damit günstigere Bedingungen für die Zukunft schaffen.[46]

Die Einführung des Euro wird auch zu Bewegungen auf den Märkten führen. Einige Großanbieter werden ihr Produktprogramm straffen, 8womit sich kleinen Nischenanbietern neue Absatzmöglichkeiten ergeben. Weiterhin erhalten Hersteller für Hard- und Softwareprodukte sowie Anbieter neuer Dienstleistungen Chancen durch die Umstellung. Hinzu kommen während der Übergangsphase auch eine Menge Aufträge für die Druckindustrie und im Beratungsbereich.

Daneben fördert die Einführung des Euro die politische Integration und Zusammenarbeit und stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl in Europa.[47] Die Koordination der Finanz und Wirtschaftspolitik wird dabei ein wichtiger Faktor für Verläßlichkeit und Stabilität sein. Der Euro kann in den Mitgliedsstaaten auch zu positiven Auswirkungen führen, „denn sie haben sich nicht nur dazu verpflichtet, Defizite über 3% gemessen am Bruttoinlandsprodukt zu vermeiden („übermäßige Defizite“), sondern auch mittelfristig bei wirtschaftlichen Normallagen einen nahezu ausgeglichenen Haushalt oder sogar einen Haushaltsüberschuß anzustreben.“[48] Dadurch wächst der Druck auf die Regierungen, die schon längst überfälligen Strukturreformen weiter zu beschleunigen.[49]

„Vor allem aber trägt das engere Zusammenwachsen der europäischen Partnerländer dazu bei, daß der Friede in Europa und der Welt etwas sicherer wird. Dies sollte über der Diskussion der Vor- und Nachteile der Europäischen Währungsunion nie vergessen werden.“[50] Durch das Vorhandensein einer gemeinsamen Währung in Europa werden auch die Menschen ein europäisches Bewußtsein entwickeln und das Verständnis füreinander ausbauen. Der Euro führt zum Verschmelzen der bisher durch unterschiedliche Währungen getrennten Wirtschaftsräume. Der größere Währungsraum wird auch eine größere Flexibilität der Menschen zur Folge haben. Somit wird langfristig wohl das europäische Denken die Zugehörigkeit zu einzelnen Ländern verdrängen. Auch die für die nähere Zukunft geplante Aufnahme osteuropäischer Staaten in die Europäische Union und die spätere Ausbreitung des gemeinsamen Währungsgebietes tragen zur Stabilität in Europa bei.

Den vorweg genannten Vorteilen bzw. Chancen stehen allerdings auch Risiken gegenüber, die im Folgenden kurz angesprochen werden.

2.3.2 Mögliche Risiken bei der Einführung des Euro

Beispielsweise könnte die Stabilität des Euro im Vergleich zur D-Mark nachlassen. Aber „werden die Eintrittsvoraussetzungen für die Europäische Währungsunion in der Maastrichter Fassung auch nur einigermaßen ernst genommen und ändert sich nichts Grundlegendes an der Wirtschaftsverfassung, wird der Einfluß der EWWU auf die Inflationsrate erst an ziemlich unbedeutender Stelle rechts vom Komma liegen“[51].

Gegen eine nachlassende Stabilität spricht weiterhin die Stabilitätspolitik der EZB. Sie hat nach Art. 105 Abs. 1 EGV das vorrangige Ziel, die Preisstabilität zu gewährleisten. Ferner wurde auf dem Amsterdamer Gipfel im Juni 1997 ein Stabilitäts- und Wachstumspakt von den Ländern der EU angenommen, der Geldbußen bei Nichteinhaltung der Konvergenzkriterien nach dem Start der Währungsunion vorsieht.[52]

Ein weiterer nicht zu vernachlässigender Risikofaktor sind die zum Teil hohen Kosten der Umstellung für Banken, Unternehmen und den Staat. Sie fallen bei der Umstellung von Computerprogrammen und Automaten, dem Druck neuer Formulare, Preislisten, Kataloge usw. an.[53] Die Kosten werden eventuell an die Verbraucher weitergegeben. Teil-weise können sie aber auch durch mögliche Einsparungen kompensiert werden, die im Gegensatz zu den größtenteils einmaligen Umstellungskosten, von Dauer sein werden.[54] Bei unzureichender Vorbereitung der Umstellung können viele Firmen in Schwierigkeiten geraten. „In Fachkreisen geht man davon aus, daß bis zu 9% aller kleinen und mittelständischen Unternehmen an der Umstellung scheitern können.“[55]

Die Umrechnung von Preisen, Gebühren, Grenzbeträgen usw. birgt ebenso mögliche Risiken für die Verbraucher und Unternehmen in sich. Durch den wahrscheinlich krummen Kurs führt die bloße Umrechnung der Beträge zu Werten, die in der Praxis kaum anwendbar sein werden und somit anzupassen sind.

Das Risiko für die Verbraucher besteht nun darin, daß Preise und Gebühren auf den nächsten glatten Betrag angehoben werden und somit eine Preiserhöhung stattfindet. Deshalb ist die doppelte Preis- und Betragsangabe besonders wichtig, um „den Verbrauchern die Gewißheit zu geben, daß der Umstellungsprozeß fair verlaufen wird“[56]. Zu diesem Punkt haben sich auch schon einige Politiker geäußert. So hat der hessische Finanzminister angekündigt: „Die Preise sollen sinken: Der Umrechnungskurs betrage zwei Mark zu einem Euro, ... , und werde damit nach unten geglättet. Es sei keine schleichende Gebührenerhöhung zu befürchten.“[57] Anders kann es natürlich in weniger finanzstarken Bundesländern, Städten oder Gemeinden sein, die möglicherweise jede zusätzliche Einnahmequelle nutzen werden.

Der Handel hat sich in einer Selbstverpfichtungserklärung zu Preiswahrheit und Preisklarheit verpflichtet. Durch intensiv geschultes Personal, weitreichende Information und Hilfsmittel, wie Umrechnungstabellen oder Minitaschenrechner soll zur Aufklärung der Verbraucher beigetragen werden.[58]

Andererseits ist es auch für die Unternehmen wichtig, bei der Umrechnung der Preise genau aufzupassen. Vor allem im Niedrigpreisbereich kann es schnell zu großen Umsatzänderungen kommen. So führt z.B. die Umrechnung des Schwellenpreises von 0,99 DM zu einem rechnerischen Euro-Betrag von 0,50 Euro[59]. Eine Änderung auf einen neuen psychologischen Preis von 0,49 Euro würde einen Verlust von zwei Prozent bedeuten. Hier können die Firmen durch Änderungen der Größe, Menge usw. versuchen, solche Risiken zu vermeiden.

Auch mögliche Anpassungsprobleme und Unsicherheiten in der Umstellungsphase in Bezug auf Zinsen oder Inflation sind nicht von der Hand zu weisen. Mit zunehmender Information und Aufklärung werden diese unbegründeten Bedenken sichtlich abgebaut und eine zunehmende Akzeptanz in der Bevölkerung erreicht werden.

3 Die A&B Bau GmbH

3.1 Entwicklung und Geschichte

Das Unternehmen wurde am 1. Januar 1991 von Herrn A und Frau B zunächst als GbR mit 18 Arbeitnehmern in C-Stadt gegründet. Zum 1. Mai 1991 erfolgte die Umwandlung zur A&B Bau GmbH mit der Aufnahme von zwei weiteren Gesellschafter/Geschäftsführern. Schon von Beginn an konnte das Unternehmen ein komplettes Leistungsprofil des Hochbaus anbieten:

- Maurerarbeiten,
- Beton- und Stahlbetonbau,
- Zimmererarbeiten,
- Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten.

In den ersten Jahren nach der Gründung konnte sich das Unternehmen durch die erbrachten Leistungen auf dem regionalen Markt, vor allem in den Landkreisen C-Stadt und Halberstadt, einen Namen schaffen. Mit der zunehmenden Auftragszahl und damit steigendem Umsatz wurde neben der Zahl der gewerblichen Arbeitnehmer auch der Verwaltungsbereich aufgestockt. (vgl. Tabelle 1) Neben dem Neubau gewerblich und privat genutzter Gebäude wurde auch die Erhaltung und Sanierung alter Bausubstanz zu einem wesentlichen Standbein des Unternehmens.

In den Folgejahren konnten zusätzlich zum klassischen Hochbau auch weitere Gewerke wie Fliesenlegerarbeiten, Trocken- und Innenausbau sowie Tiefbauleistungen offeriert und ausgeführt werden. Dadurch ergab sich für A&B nun auch die Möglichkeit „schlüssel-fertiges Bauen“ den Auftraggebern anzubieten. Für die nicht selbst ausführbaren Tätigkeiten gelang es dem Unternehmen kompetente Partner aus der Region zu gewinnen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Mitarbeiter-, Umsatz- und Ertragsentwicklung

Zwischenzeitlich wurde 1992 in D-Ort eine Niederlassung eröffnet, die aufgrund ausbleibender Aufträge und Erträge allerdings schon 1994 wieder geschlossen werden mußte. Der Hauptsitz der A&B Bau GmbH befand sich in den ersten Jahren in gemieteten Räumen in unmittelbarer Nähe des eigenen gewerblich genutzten Grundstückes. Da diese Räumlichkeiten in ihrer Größe und Qualität nicht mehr den Anforderungen des Unternehmens entsprachen, wurde 1996 ein neues Wohn- und Geschäftshaus auf dem Firmengrundstück errichtet.

In den letzten beiden Jahren konnte das Unternehmen seine Position nach zwischenzeitlichen Schwierigkeiten wieder stärken. Das geschah hauptsächlich durch innerbetriebliche Umstrukturierungen. Trotz der schwierigen konjunkturellen Lage in Ostdeutschland und speziell im Baugewerbe, die zu vielen Unternehmensauflösungen führte, gelang es A&B sich am Markt weiter zu etablieren. Das Einsatzgebiet wurde bis in die Bereiche Wernigerode, Oschersleben, Magdeburg und Hettstedt ausgeweitet. Vor allem im Sanierungsbereich erlangte das Unternehmen durch Arbeiten in den Innenstadtbereichen von C-Stadt und Halberstadt ein gutes Ansehen und eine gewisse Bedeutung in dieser Region.

Im letzten Jahr wurden ca. sechzig Prozent des Umsatzes durch Aufträge öffentlicher Auftraggeber (Staatshochbauamt, Landkreise, Städte usw.) erwirtschaftet. Die restlichen vierzig Prozent entfielen auf private oder gewerbliche Kunden.

Durch das stetige Wachstum des Unternehmens vor allem in den ersten Jahren, war es oftmals nötig, die Organisation den neuen Bedingungen anzupassen. So mußten z.B. die Zahl der Bauleiter mit der Anzahl der gewerblichen Mitarbeiter koordiniert werden. Die damit wachsenden Aufgaben im nichtgewerblichen Bereich führten auch dort zu weiteren Einstellungen. Im Laufe der Zeit hat sich nun eine spezielle und effiziente Unternehmensstruktur entwickelt.

3.2 Das Unternehmen im Überblick

Die Firma A&B Bau GmbH beschäftigt zur Zeit ca. 95 Mitarbeiter und wird von drei Geschäftsführern geleitet. Alle erforderlichen Arbeiten neben der eigentlichen Bauausführung werden im eigenen Hause bewältigt. Dafür existieren im Moment folgende Verwaltungsbereiche: (vgl. Anlage 2)

- Finanzbuchhaltung
- Personal und Lohnbuchhaltung
- Einkauf und Material
- Kalkulation und Rechnungslegung

Die Geschäftsleitung legt gemeinsam die Gesamtplanung und -strategie fest und übernimmt die Koordination aller im Unternehmen durchzuführenden Tätigkeiten. Dafür bereitet die kaufmännische Geschäftsführerin die aktuellen Daten aus der Buchhaltung auf. Die darauf aufbauende Planung wird mit den technischen Geschäftsführern anhand der vorliegenden Aufträge abgestimmt.

Die kaufmännische Geschäftsführerin übernimmt die wirtschaftliche Führung des Unternehmens. Sie überwacht in enger Zusammenarbeit mit dem Bereich Rechnungswesen die Liquidität von A&B und steuert den Zahlungsausgang. Dafür hält sie engen Kontakt zu Hausbank, Steuerberater, Lieferanten und Auftraggebern. Sie entscheidet nach Abstimmung mit den Bauleitern über die Fakturierung der geleisteten Arbeiten gegenüber den Auftraggebern.

[...]


[1] Poser, (Währungsunion), S. 35

[2] vgl. Jochimsen, (Perspektiven),S. 29 ff.

[3] Poser, (Währungsunion), S. 36

[4] Poser, (Währungsunion), S. 36

[5] Das Floaten einer Währung bedeutet, daß ihr Wechselkurs vollkommen freigegeben wird und sich daher nur noch nach Angebot und Nachfrage auf den Devisenmärkten richtet. s. Picker, (Lexikon),S. 118

[6] Jochimsen, (Perspektiven),S. 34

[7] Gründungsmitglieder: Deutschland, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Dänemark, Frankreich, Irland und Italien

[8] BMF, (Euro), S. 25

[9] vgl. Kortz, (Entscheidung), S. 34

[10] vgl. Poser, (Europäische), S. 13 f.

[11] vgl. Poser, (Währungsunion), S. 40

[12] Poser, (Europäische), S. 16

[13] Kortz, (Entscheidung), S. 39

[14] Picker, (Lexikon), S. 44

[15] Picker, (Lexikon), S. 45

[16] Kortz, (Entscheidung), S. 41 f.

[17] vgl. Kortz, (Entscheidung), S. 45 f.

[18] Jochimsen, (Perspektiven), S. 84

[19] Jochimsen, (Perspektiven), S. 88

[20] BMF, (Euro), S. 30 f.

[21] vgl. dazu Kortz, (Entscheidung), S. 119 ff.

[22] Kortz, (Entscheidung), S. 49

[23] vgl. ebenda, S. 49 ff.

[24] Picker, (Lexikon), S. 116

[25] Poser, (Währungsunion), S. 76

[26] Kortz, (Entscheidung), S. 57

[27] vgl. dazu Aktionsgemeinschaft EURO, (Euro), S. 16 ff.

[28] vgl. dazu Poser, (Währungsunion), Die EZB: Struktur und Instrumentarium, S. 118 ff.

[29] Poser, (Währungsunion), S. 119 f.

[30] vgl. Poser, (Währungsunion), Abb. 2: Entscheidungsweg zur Aufnahme in die dritte Stufe der EWWU, S. 93

[31] vgl. Kortz, (Entscheidung), S. 78 f.

[32] Jochimsen, (Perspektiven), S. 114

[33] vgl. dazu Kortz, (Entscheidung), S. 79 – 136

[34] Poser, (Währungsunion), S. 166

[35] Es existieren mehrere Bezeichnungen für das Übergangsszenario. Die Bezeichnung „Stufe 3 a“ und „Stufe 3 b“ wird von der Bundesbank und dem BMF verwendet. vgl. dazu Poser, (Währungsunion), S. 161 f.

[36] BVR, (Währungsunion), S. 15

[37] englisch: „kein Zwang, keine Behinderung“

[38] vgl. Deutscher Sparkassen- und Giroverband, (Mittelstand), S. 7

[39] vgl. dazu AS WWU, (Einführung) Nr. 32 ff

[40] BVR, (Währungsunion), S. 15

[41] Ziff. 39 Green Paper der Europäischen Kommission, in: Stadermann (Euro)

[42] Bengeser, (Währungsumstellung)

[43] vgl. CDU-Osterfeine, (Gründe)

[44] Europäische Kommission, (Unternehmen), S. 6

[45] vgl. Landeskreditbank Baden-Württemberg, (Währungsunion), S. 8

[46] vgl. Deutscher Sparkassen und Giroverband e. V., (Euro), S. 9

[47] vgl. Jungblut, (Euro), S. 137

[48] Commerzbank, (Nutzen), S. 3

[49] vgl. dazu Zöttl, (Fitneßprogramm)

[50] Deutscher Sparkassen und Giroverband e. V., (Chancen), S. 8

[51] Poser, (Währungsunion), S.25

[52] vgl. Aktionsgemeinschaft Euro, (Euro), S. 70 ff.

[53] vgl. Landeskreditbank Baden-Württemberg, (Währungsunion), S. 9

[54] vgl. Jungblut, (Euro), S. 100 f

[55] O.V., (Ratgeber), S. 10

[56] Europäische Kommission, (Aspekte), S. 18, Nr. 40

[57] FOCUS Online GmbH, (Behörden)

[58] BMWi, (Unternehmen), Nr. 3, S. 10

[59] Umrechnung: 0,99 DM / 1,97215 DM/Euro = 0,50199 » 0,50 Euro

Final del extracto de 98 páginas

Detalles

Título
Einführung des Euro in einem mittelständischen Bauunternehmen
Universidad
University resin university for applied sciences
Calificación
1.7
Autor
Año
1998
Páginas
98
No. de catálogo
V185237
ISBN (Ebook)
9783668286986
ISBN (Libro)
9783867461436
Tamaño de fichero
809 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
einführung, euro, bauunternehmen
Citar trabajo
Mario Hecker (Autor), 1998, Einführung des Euro in einem mittelständischen Bauunternehmen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/185237

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Título: Einführung des Euro in einem mittelständischen Bauunternehmen



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