Going public als innovatives Geschäftsfeld im Firmenkundengeschäft der Sparkassen


Diploma Thesis, 1998

80 Pages, Grade: 2.3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Verzeichnis der Abbildungen und Tabellen

1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung

2 Begriffliche Abgrenzungen
2.1 Die Sparkassenorganisation
2.1.1 Die Sicherungsziele der Sparkassen
2.1.2 Die Auftragsziele der Sparkassen
2.1.2.1 Öffentlicher Auftrag
2.1.2.2 Regionalität
2.1.2.3 Sparkassenverbund
2.2 Going public
2.3 Firmenkundengeschäft

3 Analyse der Ausgangssituation
3.1 Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen
3.1.1 Das Dritte Finanzmarktförderungsgesetz
3.1.2 Weitere relevante Gesetzesänderungen
3.2 Veränderung der institutionellen Rahmenbedingungen
3.2.1 Der Neue Markt
3.2.2 Die Bedeutung der Regionalbörsen
3.2.3 Europäisches Börsennetzwerk
3.3 Aktuelle Entwicklungen am Aktienmarkt
3.4 Veränderung der Wettbewerbsposition der Sparkassen
3.4.1 Die Marktstellung
3.4.2 Die Ertragslage
3.4.3 Der Bedeutungsverlust der Intermediationsfunktion
3.5 Chancen der Institutionalisierung des Geschäftsfeldes Going public
3.6 Zwischenergebnis

4 Das Geschäftsfeld Going public für Sparkassen
4.1 Einordnung des Going public in die Geschäftspolitik
4.1.1 Corporate Finance
4.1.2 Diversifikation der Leistungspolitik
4.2 Identifizierung der Zielgruppen
4.3 Aufgaben der Sparkassen im Rahmen des Going public
4.3.1 Emissionsvorbereitung
4.3.2 Emissionsdurchführung
4.3.3 Die Aufgaben nach dem Going public
4.4 Strategiealternativen
4.4.1 Die Beschreibung der Going-public-Wertschöpfungskette
4.4.1.1 Die Bereitstellung des gesamten Leistungsbündels
4.4.1.2 Die Bereitstellung einzelner Bausteine
4.4.2 Mögliche Partner der Zusammenarbeit
4.4.2.1 Innerhalb der Sparkassenorganisation
4.4.2.2 Extern
4.4.3 Bewertung der Strategiealternativen
4.5 Problemfelder des Geschäftsfeldes Going public für Sparkassen
4.5.1 Emissionsrisiken
4.5.2 Risiken der geschäftspolitischen Erweiterung
4.6 Zwischenergebnis

5 Mögliche Konsequenzen
5.1 Organisatorische Implementierung
5.1.1 Institutionalisierung einer Going-public-Abteilung
5.1.2 Integration in bestehende Abteilungen
5.2 Personalpolitische Implikationen
5.3 Neuausrichtung des Sparkassenverbundes

6 Zusammenfassende Schlußbetrachtung

Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Die aktive Auseinandersetzung mit Veränderungen in der Wirtschaft war schon immer das besondere Kennzeichen eines „dynamischen Unternehmens“. Durch die Herausfor- derungen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, der Emerging Markets, des Umweltschutzes und neuer Schlüsseltechnologien befindet sich die deutsche Wirt- schaft in einem Spannungsfeld zwischen Chancen und Risiken, welches immer neue Fragen der Restrukturierung, der Weiterentwicklung der Produktpalette oder der Ab- satzstrategie erfordert.

Diese Veränderungen bleiben nicht ohne Einfluß auf das Firmenkundengeschäft der Sparkassen in Deutschland. Die Auswirkungen dieser Veränderungen bewirken einen zunehmenden Wettbewerb um Marktanteile und die Notwendigkeit sich als einzelnes Kreditinstitut immer wieder neu akquisitorisch und strategisch auf die speziellen Wünsche ihrer Kunden einzustellen und sie in ihrer Entwicklung zu begleiten.

1.1 Problemstellung

Vor dem Hintergrund der ständigen Weiterentwicklung deutscher Unternehmen und Sparkassen im besonderen ist die Aussage des Präsidenten des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, Horst Köhler, zu sehen: “Die Sparkassen wollen verstärkt mittel- ständische Unternehmen börsenreif machen und sie auf dem Weg zur Aktiengesell- schaft begleiten.“1 Mit dieser Bemerkung hat er sicherlich das Geschäftsfeld going public für Sparkassen zu einem interessanten Diskussionsgegenstand gemacht. In der Vergangenheit sind zwar einige Sparkassen in Aktienemissionskonsortien erschienen, hier waren jedoch vornehmlich regionale Besonderheiten ausschlaggebend.2 Die konse- quente Errichtung eines Geschäftsfeldes going public ist bisher jedoch nicht verfolgt worden.

Aus diesem Grunde ist die Bezeichnung „innovatives“ Geschäftsfeld im Titel dieser Arbeit gewählt. Es handelt sich nicht um ein völlig neuartiges Geschäftsfeld, aber für das konsequente, dauerhafte Angebot dieses komplexen Dienstleistungsproduktes3 ist ein hoher Innovationsgrad festzustellen. Der Begriff Geschäftsfeld soll für die vorlie- gende Arbeit definiert sein, als eine bestimmte Leistung-Markt-Kombination.4

Da die Going-public-Bestrebungen der Sparkassen nun vermehrt diskutiert werden, soll diese Arbeit grundlegend dieses neue Geschäftsfeld analysieren. In der Literatur fehlt es bisher an einer eingehenden Auseinandersetzung hinsichtlich des going public im Fir- menkundengeschäft der Sparkassen. Somit wird diese Arbeit nicht das Going-public- Geschäft der deutschen Banken5 allgemein darstellen, sondern es wird auf die besonde- ren Rahmenbedingungen und Entwicklungen im Sparkassensektor eingegangen.

1.2 Gang der Untersuchung

Im folgenden soll versucht werden, einer wissenschaftlichen Durchdringung des Themas näher zu kommen. Dabei bleibt jedoch die praktische Anwendbarkeit der Betrachtungsergebnisse ein zentrales Element, da es sich zum einen um ein sehr praxisorientiertes Thema handelt und zum anderen die Anwendungsorientierung eine der Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre ist.6

Die Arbeit wird sich zunächst mit den begrifflichen Abgrenzungen der zu bearbeitenden Problematik beschäftigen, wobei die Schwerpunkte auf der näheren Erläuterung der Sparkassenorganisation7 und ihres besonderen Zielsystemes, der Beschreibung des Firmenkundengeschäftes und des going public liegen.

Daran anschließend folgt eine Analyse der Ausgangssituation. Die Veränderung der rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen, die Entwicklungen am Aktien- markt und die Veränderung der Wettbewerbsposition der Sparkassen werden hier als Begründungen für die Institutionalisierung des Geschäftsfeldes going public untersucht. Es folgt eine Zusammenstellung der Vorteile und Chancen für die Errichtung des Ge- schäftsfeldes.

Im Hauptteil wird das Geschäftsfeld going public für Sparkassen eingehend mit der Benennung von Zielgruppen, einer geschäftspolitischen Einordnung, der Aufgabenbeschreibung und möglichen Problemfeldern dargestellt. Eine besondere Rolle spielt hierbei die Entwicklung von Strategiealternativen.

Anschließend werden mögliche Konsequenzen für die einzelne Sparkasse als auch für die gesamte Sparkassenorganisation aufgezeigt, und es wird mit einer zusammenfassenden Schlußbetrachtung abgeschlossen.

2 Begriffliche Abgrenzungen

2.1 Die Sparkassenorganisation

Die Sparkassenorganisation ist als eine der drei Säulen8 des deutschen Universalbank- systems dreistufig organisiert.9 Auf der Primärstufe finden sich 598 Sparkassen; zu der mittleren Stufe zählen 13 Girozentralen, häufig auch Landesbanken genannt; das Spit- zeninstitut der Sparkassenorganisation bildet die Deutsche Girozentrale Deutsche Kommunalbank.10 Die meisten Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe sind öffent- lich-rechtliche Unternehmen. Träger dieser Institute sind Städte, Landkreise und Ge- meinden. Da diese Träger im Außenverhältnis unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Sparkassen haften, bezeichnet man sie als Gewährträger.11 Im Innenverhältnis zwi- schen den Sparkassen und den Gewährträgern sorgt die Anstaltslast der Gebietskörper- schaft für die wirtschaftliche Funktionsfähigkeit der Sparkasse.12

Das rechtliche Fundament bilden das Sparkassengesetz, die Sparkassenverordnungen und die Mustersatzungen der jeweiligen Bundesländer.13 Im Hinblick auf die Eigenkapi- talausstattung unterscheiden sich die öffentlich-rechtlichen Sparkassen deutlich von den übrigen Kreditinstituten. Das Eigenkapital besteht im wesentlichen aus den Rücklagen, die aus den „Überschüssen“ der Geschäftstätigkeit der Sparkassen gebildet werden.14 Die Sparkassen müssen somit ihr Eigenkapital selbst erwirtschaften und ihre Eigenmit- telbasis ist häufig relativ klein.

Neben den öffentlich-rechtlichen Sparkassen gibt es noch einige freie Sparkassen in der Rechtsform der juristischen Person des privaten Rechts (Stiftung, Verein oder Aktien- gesellschaft), die sich in ihren Satzungen ebenfalls der Sparkassenaufsicht und dem Gemeinschaftsprinzip unterstellt haben und somit gleichgestellt dem Sparkassenver- bund angehören.15

2.1.1 Die Sicherungsspiele der Sparkassen

Die Sparkassen verfolgen - wie alle anderen Kreditinstitute auch - die klassischen Si- cherungsziele Rentabilität, Liquidität und Sicherheit.16 Sie sind notwendig aus dem Streben nach Existenzsicherung, und sie sind aus den Gründen für die Erwirtschaftung von Gewinnen zur Stärkung des Eigenkapitals gerade bei den Sparkassen betriebs- und lebensnotwendig. Die Gewinnerzielung sehen die Sparkassen jedoch nicht als den End- zweck ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit, sondern sie soll ein Mittel zur Erfüllung der be- sonderen Auftragsziele darstellen.

2.1.2 Die Auftragsziele

Ist die Existenz dauerhaft gesichert, kann sich die Sparkasse ihren besonderen Auftragszielen Gemeinnützigkeit,17 öffentlicher Auftrag, Regionalität und Sparkassenverbund widmen.18 Diese Ziele der Auftragserfüllung unterscheiden den Sparkassensektor deutlich von anderen Bankengruppen.

2.1.2.1 Öffentlicher Auftrag

Mit der öffentlich-rechtlichen Rechtsform ist auch der „öffentliche Auftrag“ der Spar- kassen verbunden. Er ist zwar von prinzipieller Natur, aber wird den herrschenden wirt- schaftlichen und gesellschaftlichen Grundauffassungen und Erfordernissen angepaßt.19

Nach Auffassung der Sparkassenorganisation spiegelt sich der öffentliche Auftrag heute vor allem in gesellschaftspolitischer Sichtweise wieder: “Die Förderung des Gemein- wohls gehört zu unserem Auftrag.“20 Im allgemeinen wird hierunter verstanden, daß die Sparkassen den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt fördern wollen, wobei hier die Arbeitnehmer und die mittelständische Wirtschaft als besondere Zielgruppe angesehen werden kann. Weiterhin versuchen sie die Aufgaben der Kommunen in besonderer Wei- se zu unterstützen.21

2.1.2.2 Regionalität

Die Sparkassen sind bis auf wenige Ausnahmen dem Regionalprinzip verpflichtet.22 Das Regionalprinzip beschränkt ihre Geschäftstätigkeit auf die Fläche ihres Gewährträgers.23 Eine konkurrierende Betätigung zweier oder mehrerer Sparkassen wird hierdurch verhindert.24 Dies bedeutet aber auch, daß die einzelne Sparkasse nicht über ihre originären Grenzen hinausgehen kann, um so weitere Märkte zu erschließen.25 Sie teilen damit das wirtschaftliche Schicksal mit den Unternehmen und der Bevölkerung in ihrem Geschäftsgebiet. Aus dieser Verpflichtung heraus haben sich die Sparkassen das Ziel gesetzt, mit den erwirtschafteten Mitteln in erster Linie die Wirtschaft und Menschen in ihrer jeweiligen Region zu fördern.26 Hierdurch sollen gleichwertige Entwicklungschancen aller Regionen in Deutschland geschaffen werden.27

2.1.2.3 Sparkassenverbund

Damit Sparkassen als Universalbanken agieren können, sind sie oftmals auf Kooperationspartner angewiesen. Die entsprechenden Partner finden sie innerhalb der Sparkassenorganisation.

Dieser Sparkassenverbund, mit der Kooperation von Sparkassen, Landesbanken, Spar- kassenverbänden, Landesbausparkassen, öffentlichen Versicherungsanstalten und vielen weiteren Finanzdienstleistungsgesellschaften, soll das Allfinanz-Angebot der Sparkas- sen sichern.28

Vorherrschendes Prinzip zur Erfüllung des Verbundgedankens ist die Subsidiarität. Subsidiär meint, daß Verbundunternehmen Aufgaben übernehmen, die eine einzelne Sparkasse nur unvollkommen oder ineffizient ausführen kann.29

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Zielsystem der Sparkassen

2.2 Going public

Die erstmalige Ausgabe von Aktien an ein breiteres Publikum (Primärmarkt) und deren Börseneinführung (Sekundärmarkt) wird als going public bezeichnet.30 Hierbei tritt das Unternehmen erstmalig an den organisierten Kapitalmarkt, um im Rahmen der externen Eigenfinanzierung Aktien an externe Kapitalgeber zu veräußern.31

Die Vorteile des going public sind vielfältig. Zu nennen ist vor allem, daß sich das Un- ternehmen im Rahmen von Kapitalerhöhungen bei Bedarf weiteres Eigenkapital zur Wachstumssicherung besorgen kann, ohne das kostenintensive Fremdkapital in An- spruch nehmen zu müssen.32 Darüber hinaus induziert der Börsengang das tendenzielle Wachstum der Kreditwürdigkeit mit der Steigerung des Bekanntheitsgrades.33 Somit ist der Gang an die Börse auch ein hervorragendes Public-Relation-Instrument.

In personalpolitischer Sichtweise steigt die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen, und externe Führungskräfte können leichter gewonnen werden.34 Über den Börsengang ist eine Steigerung der Mitarbeitermotivation auch aufgrund der Möglichkeit der Mitarbeiterbeteiligung durch Ausgabe von Belegschaftsaktien von Bedeutung.35 Weitere Vorteile liegen in der verbesserten Nachfolgeregelung der Unternehmensführung und in der Diversifizierung des Vermögens der Eigentümer.36

Zu beachten sind allerdings auch die kritischen Punkte des going public. Vorwiegend genannt werden hierbei immer wieder die einmaligen und fortlaufenden Kosten. Bei den einmaligen Kosten handelt es sich um die Kosten der Emission, d. h. die Bankenprovi- sion, die Kosten der Börsenzulassung und der Marketingaktivitäten. Die Höhe der Kos- ten beträgt im Durchschnitt 5-9 % des Plazierungsvolumens.37 Die laufenden Kosten resultieren vorwiegend aus dem Status einer börsennotierten Aktiengesellschaft. Hierzu zählen Kosten aufgrund der Publizitätsanforderungen, Kosten der Durchführung von Hauptversammlungen, Vergütungen für den Aufsichtsrat, Dividendenzahlungen sowie Zahl- und Hinterlegungsstellenprovisionen der Banken.38 Diese Kostenbelastungen sind sicherlich nicht unerheblich. Gerade aber hinsichtlich der Publizität läßt sich m. E. bei offener und umfassender Kommunikation ein positiver Imageeffekt für das Unterneh- men und letztlich auch für seine Produkte erzielen, so daß die Kosten durch positive Effekte aufgefangen werden können.

Ebenso vielfältig, wie die beschriebenen Vorteile und Nachteile sind auch die Voraussetzungen für den Gang an die Börse. Einige qualitative Anforderungen wie z. B. die Höhe des Grundkapitals oder die Anzahl der frei handelbaren Aktien ergeben sich aus den börsenrechtlichen Voraussetzungen des Börsengesetzes und der Börsenzulassungsverordnungen, die je nach Börsensegment variieren.39

Die umfassenden Voraussetzungen stellen das emissionswillige Unternehmen vor eine gewaltige Aufgabe. Für die einzelnen Tätigkeiten der Vorbereitung und Durchführung des going public und auch besonders für die Aufgaben nach dem Gang an die Börse zieht das Unternehmen externe Berater, wie z. B. Banken, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte und Marketingagenturen hinzu. Universalbanken können hier eine Vielzahl von Aufgaben aufgrund ihrer breit gefächerten Leistungspolitik und ihres betriebswirtschaftlichen Know-how übernehmen. Daher hat sich die Going-public- Unterstützung durch Banken als wichtige Dienstleistung etabliert.40

2.3 Firmenkundengeschäft

Das Firmenkundengeschäft umfaßt die Akquisition, die laufende Betreuung und Bera- tung von Großunternehmen sowie der mittelständischen und gewerblichen Wirtschaft in allen Bankgeschäften.41 Hierzu zählen demnach neben dem traditionellen Kreditge- schäft auch das Einlagen, Auslands- und Devisengeschäft sowie spezielle Dienstleistun- gen wie z. B. die Unternehmensberatung und die Going-public-Unterstützung. Hieraus ist schon ersichtlich, daß das Firmenkundengeschäft trotz einiger Standardprodukte zum Individualgeschäft zählt.42

Die Komplexität vieler Finanzgeschäfte und die schwerer durchschaubaren Entwicklungen in Wirtschaft, Recht und Gesellschaft haben in den letzten Jahren zu einem erhöhten Beratungsbedarf der Firmenkunden geführt.43 Je komplexer wiederum eine Finanzdienstleistung ist, desto eher kommt die traditionelle Haus- oder Hauptbankverbindung zum Tragen.44 Die Firmenkunden erwarten innerhalb eines solchen RelationshipBanking Initiativen der Bank, indem sie maßgeschneiderte Problemlösungen und intensiven Kontakt anbietet.45 So werden innovative Produkte, die bedürfnisorientiert angeboten werden, zu den Erfolgsträgern der Zukunft zählen.46

Auf der anderen Seite werden bei weniger beratungsintensiven Produkten auch in Zu- kunft vor allem die Konditionen eine entscheidende Rolle spielen.47 So ist m. E. ein Stopp des Margenverfalls im Firmenkundengeschäft vorerst nicht zu sehen. Nischenan- bieter werden auch weiterhin den Wettbewerb verschärfen. Gegenüber von Auslands- banken haben sich die lokalen Banken allerdings im Streben nach Marktanteilen bisher gut behaupten können. Die Dominanz auf den Heimatmärkten ist nicht gefährdet wor- den.48 So ist es einzelnen ausländischen Banken kaum gelungen, über ein Einstiegspro- dukt eine breitere Kundenbeziehung aufzubauen.49 Fokussierung, also die Konzentrati- on auf die Kunden, Produkte und Regionen, bei denen die einzelne Bank sich besonders profilieren kann, ist eine vielversprechende Strategie im Firmenkundengeschäft der Zu- kunft.50

Erfolg im Marktsegment Firmenkunden zu haben, bedeutet somit, Qualitätsführer in der Beratung zu sein und zur Sicherung der Geschäftsbasis die Kostenführerschaft in der Produktion zu übernehmen. Daneben stellt auch die Zeit einen Wettbewerbsfaktor dar.51 Die Fähigkeit sekundenschnell Informationen zu übermitteln und auszuwerten, stellt neue Anforderungen an die Infrastruktur der Kreditinstitute und an die Leistungsbereit- schaft der Mitarbeiter.

Die genannten Indikatoren stellen auch in besonderer Weise neue Anforderungen an den Firmenkundenbetreuer. Hier sind Mitarbeiter gefragt, die im Team mit Spezialisten kreative Problemlösungen erarbeiten können und die den ständigen Wandel als eine Herausforderung an die eigene Flexibilität betrachten.52

3 Analyse der Ausgangssituation

Im folgenden werden die rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen sowie ihre aktuellen Veränderungen aufgezeigt. Darauf folgt eine Beschreibung der Entwicklungen am Aktienmarkt sowie der Wettbewerbsposition der Sparkassen. Hierauf aufbauend können die Vorteile und Chancen des Geschäftsfeldes going public herausgearbeitet werden, um so eine umfassende Begründung für die Institutionalisierung dieses Geschäftsfeldes abgeben zu können.

3.1 Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen

3.1.1 Das Dritte Finanzmarktförderungsgesetz

Zur Stärkung des Finanzplatzes Deutschland sind in den vergangenen Jahren zahlreiche gesetzgeberische Maßnahmen verabschiedet worden. In diese Reihe paßt sich auch das Dritte Finanzmarktförderungsgesetz ein. Als Artikelgesetz novelliert es insbesondere das Börsen- und Wertpapierhandelsrecht, das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften sowie das Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften.

Schon das Zweite Finanzmarktförderungsgesetz hatte grundlegend neue Rahmenbedin- gungen für die Beziehungen zwischen Emittenten, Kreditinstituten, Anlegern und Auf- sichtsbehörden geschaffen.53 Erreicht wurde dies u. a. durch die Institutionaliserung einer eigenständigen Wertpapieraufsicht, die Einführung von Strafvorschriften für In- siderverstöße, die Implementierung eines umfassenden Meldewesens und die Pflicht zur Ad-hoc-Publizität. Mit dem Inkrafttreten des Dritten Finanzmarktförderungsgesetzes am 01.04.1998 sind folgende für die vorliegende Arbeit wichtige Änderungen verbunden:

Die Wertpapierhandelsaufsicht hat nun im Verhältnis zu den Kreditinstituten das Recht bei Vorliegen eines Anhaltspunktes für einen Insiderverstoß die gesamte Depotabwicklung der letzten sechs Monate nachzuverfolgen.54

Außerdem kann die Veröffentlichung eines Verkaufsprospektes nunmehr von dem BAWe gestattet oder untersagt werden.55 Ferner wurde der Bußgeldrahmen von 100.000,00 DM auf 1 Mill. DM zur Bekämpfung unlauterer Wertpapieremissionen er- höht.56

Entscheidende Änderungen betreffen den erleichterten Börsenzugang für junge Unter- nehmen.57 So wird auf die bisherige Mindestdauer des Bestehens eines Unternehmens verzichtet.58 Die Emittenten, die eine gleichzeitige Zulassung ihrer Wertpapiere an meh- reren Börsen im Inland anstreben, können ein vereinfachtes Zulassungsverfahren in Anspruch nehmen.59 Das Fehlen einer Vorschrift für ein "De-Listing" an einer Börse ist oftmals ein Nachteil des deutschen Börsenplatzes gewesen.60 Der § 43 Abs. 4 BörsG sieht nun vor, daß die Zulassung zur amtlichen Notierung auf Antrag des Emittenten widerrufen werden kann. Zu einem verschärften Wettbewerb unter den Kreditinstituten dürfte die Regelung führen, daß es zukünftig ausreicht, daß der Emittent eine zentrale Zahl- und Hinterlegungsstelle benennt, die die Aufgaben im Rahmen von Dividenden- zahlungen übernimmt.61

Die Änderung der Prospekthaftung betrifft das Verhältnis von Emittenten, Kreditinstitu- ten und Anlegern.62 Hier sieht die Neuregelung vor, daß der Erwerber der Wertpapiere nicht mehr die Beweislast für den Nachweis trägt, daß der Erwerb aufgrund des fehler- haften Prospektes erfolgt war. Eine Prospekthaftung kann künftig auch geltend gemacht werden, wenn der Anleger nicht mehr im Besitz der Wertpapiere ist. Die Schadener- satzpflicht wird allerdings auf den Ausgabepreis begrenzt. Sollte der Erwerber die Wertpapiere bereits weiter veräußert haben, kann er nur den Unterschiedsbetrag zwi- schen dem Ausgabepreis und dem Veräußerungspreis zuzüglich der Kosten des Erwer- bes und der Veräußerung verlangen. Der Anspruch besteht nur für die ersten sechs Mo- nate nach der erstmaligen Einführung an einer inländischen Börse, und er verjährt sechs Monate, nachdem der Anspruchsinhaber von der Fehlerhaftigkeit des Prospektes Kenntnis erlangt hat, spätestens jedoch nach drei Jahren.

Den Prospektverantwortlichen wird auf der anderen Seite jedoch die Möglichkeit gegeben, den Prospekt zu berichtigen. Erfolgt die Fehlerberichtigung nach Maßgabe der Adhoc-Veröffentlichung, können sich die Erwerber nicht mehr auf die Fehlerhaftigkeit des Prospektes berufen.63

Im Verhältnis zwischen Anleger und Kreditinstitut wurde die Verjährungsfrist für fehlerhafte Anlageberatung bei Wertpapieren von 30 Jahren auf höchstens drei Jahre verkürzt. Hierdurch soll die Hemmschwelle abgebaut werden, Kunden zur Anlage in Aktien zu raten.64 Für den Anlagebetrug, also die vorsätzlich fehlerhafte Anlageberatung, gilt die verkürzte Verjährungsfrist nicht.65

Kurzfristig ergänzt wurde das Dritte Finanzmarktförderungsgesetz durch die gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeit der Regionalbörsen am elektronischen Handelssystem Xetra teilnehmen zu können.66 Hiermit soll der § 7 a BörsG sicherstellen, daß auch die Regionalbörsen künftig zu angemessenen Bedingungen an elektronischen Handelssystemen partizipieren können.

Zusammenfassend läßt sich sagen, daß das Dritte Finanzmarktförderungsgesetz die bisherige Gesetzgebung modernisiert, Schwachpunkte beseitigt und eine grundlegende Reform des Finanzplatzes Deutschland weiter fortführt.67 Zur weiteren Entwicklung ist schon das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz für die nächste Legislaturperiode angekündigt, welches das Börsenrecht nochmals umfassend reformieren soll.68

3.1.2 Weitere relevante Gesetzesänderungen

Auch die am 01.01.1998 inkraftgetretene 6. KWG-Novelle ist eine Folge der enormen Veränderungen an den Finanzmärkten. Wie in den vorangegangenen Novellen wurden auch hier im wesentlichen EG-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt.69

Nach § 1 Abs.1 KWG gelten Unternehmen als Kreditinstitute und unterliegen damit der Aufsicht des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen, wenn sie eines der in Satz 1 aufgeführten Bankgeschäfte durchführen. Der Katalog der Bankgeschäfte wurde u. a. um das sogenannte Emissionsgeschäft erweitert.70 Im allgemeinen wird unter dem Emissionsgeschäft die Ausgabe und der Absatz von Effekten für sich selbst oder für Dritte verstanden.71 Für den § 1 des Kreditwesengesetzes ist jedoch nur die Fremdemis- sion durch ein Übernahmekonsortium relevant, denn hier wird die Emission zu einem festen Kurs in den eigenen Bestand übernommen, und die Effekten werden anschlie- ßend im eigenen Namen und für eigene Rechnung plaziert.72 Es handelt sich nicht um ein Bankgeschäft, sofern die Emission ausschließlich durch ein Begebungskonsortium plaziert wird, da bei der kommissionsweisen Übernahme kein Absatzrisiko für das Kon- sortium besteht.73

Zur Verschärfung des Wettbewerbs dürfte die Regelung des sogenannten „Europapaß“ führen. So können in Zukunft vermehrt ausländische Finanzdienstler in den deutschen Kapitalmarkt eintreten, da die Eintrittshürden insgesamt abgesenkt werden.74

Im Juli 1998 tritt das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) in Kraft treten, dessen Vorschriften wahrscheinlich ab dem 01.01.1999 an- zuwenden sind. Dieses Gesetz ist besonderes auf Aktiengesellschaften abgestellt.75 Aufgrund der Form eines Artikelgesetzes betreffen die wesentlichen Änderungen das Aktiengesetz sowie das Handelsgesetzbuch und es steht im engen Zusammenhang mit dem Dritten Finanzmarktförderungsgesetz. Ziel ist es, die Effizienz und Transparenz der inneren Kontrollsysteme von Unternehmen zu verbessern, um eine stärkere Ausrichtung der Unternehmensentwicklung am sogenannten shareholder value zu erreichen und die Innenorganisation der Unternehmen internationalen Standards anzupassen.76

3.2 Veränderung der institutionellen Rahmenbedingungen

Seit der großen Reform des Börsengesetzes im Jahre 1987 hat sich die Börsenlandschaft in Deutschland erheblich verändert. Von der Einführung des Geregelten Marktes über die Bestrebungen der einzelnen Regionalbörsen neue Marktsegmente zu schaffen bis hin zur Einführung des Neuen Marktes im Jahre 1997 wurden viele Anstrengungen un- ternommen, um die Notierung an einer deutschen Börse für die Unternehmen interes- santer, einfacher und kostengünstiger zu machen. Denn in Deutschland stehen 650.000 GmbH nur ca. 3400 AG gegenüber, von denen wiederum nur ca. 660 an der Börse no- tiert sind.77 Zum Vergleich: Im Jahre 1996 wurden über 600 Unternehmen neu an der NASDAQ, der amerikanischen Computerbörse für Wachstumsunternehmen, gelistet.78 Auch das Alter der Unternehmen im Zeitpunkt des Börsenganges zeigt, daß Unterneh- men in Deutschland einem schwierigen Börsenumfeld gegenüberstehen. So gehen in den USA Unternehmungen bereits zwei, drei Jahre nach der Gründung an die Börse, während in Deutschland die Börsenneulinge im Schnitt über fünfzig Jahre als sind.79

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab.1: Anzahl börsennotierter AG80

[...]


1 O. V.: Sparkassen wollen mittelständische Unternehmen an die Börse bringen, in: FAZ, 11.03.1997, S. 12.

2 So z. B. die Emission der Gerry Weber International AG in Begleitung der Kreissparkasse Halle (1989) oder auch das going public der Burgbad AG gemeinsam mit der Stadtsparkasse Schmallenberg (1995).

3 In dieser Arbeit werden die bankbetrieblichen „Erzeugnisse“ sowohl als Leistungen als auch als Produkte bezeichnet.

4 Vgl. Wöhe, G.: Einführung in die allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 18 Auflage, München 1993, S. 141.

5 In der vorliegenden Arbeit umfaßt der Begriff „Banken“ sowohl Kreditinstitute des Privatbank- und Genossenschaftssektors als auch der Sparkassenorganisation. Beziehen sich Erläuterungen nur auf einzelne Gruppen, wird dieses kenntlich gemacht.

6 Vgl. Schierenbeck, H.: Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre, 11. Auflage, München 1993, S. 9.

7 Im folgenden werden die Begriffe Sparkassenorganisation und Sparkassen-Finanzgruppe synonym gebraucht.

8 Zu den anderen beiden Säulen gehören die Privatbanken sowie die Genossenschaftsbanken.

9 Vgl. Büschgen, H. E.: Bankbetriebslehre, 4. Auflage, Wiesbaden, 1993, S. 57.

10 Vgl. o. V.: Sparkassen-Finanzgruppe in Zahlen, in : Sonderbeilage Deutscher Sparkassentag 1998, in: Deutsche Sparkassenzeitung, 61. Jahrgang, Nr. 32, 28.04.1998, S. XXII.

11 Vgl. Adrian, R.: Der Bankbetrieb, 14. Auflage, Wiesbaden 1996, S. 23 f.

12 Vgl. ebenda, S. 26.

13 Vgl. Büschgen, H. E.: Bankbetriebslehre, a. a. O., S. 57.

14 Vgl. Adrian, R., a. a. O., S. 26.

15 Vgl. Adrian, R., a. a. O.

16 Vgl. hierzu und zum folgenden vertiefend Güde, U.: Geschäftspolitik der Sparkassen, 6. Auflage, Stuttgart 1995, S. 17 ff.

17 Das Ziel Gemeinnützigkeit ist für die vorliegende Arbeit nicht von Bedeutung und wird nicht weiter verfolgt.

18 Sicherlich können die Grundsätze Regionalität und Sparkassenverbund auch als institutionelle

Rahmenbedingungen angesehen werden. Diese Sichtweise soll hier jedoch nicht verfolgt werden.

19 Vgl. Haasis, H.: Die Sparkassen: zeitgemäße Interpretation des öffentlichen Auftrags, in: Hummel, D. (Hrsg.): Banken in globalen und regionalen Umbruchsituationen, Stuttgart 1997, S. 344.

20 Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V. (Hrsg.): Standort Hier, Stuttgart 1997, S. 26.

21 Vgl. Güde, U.: Geschäftspolitik der Sparkassen, a. a. O., S. 21 ff.

22 Vgl. Baums, T.: The German Banking System and Its Impacts on Corporate Finance and Governance, in: Universität Osnabrück, Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht: Arbeitspapiere, Nr. 2, 1993, S. 104.

23 Vgl. Adrian, R., a. a. O., S. 25.

24 Vgl. Güde, U.: Die Geschäftspolitik der Sparkassen, a. a. O., S. 43.

25 Vgl. ebenda.

26 Vgl. Neuber, F.: Kundennah und kostenbewußt - Auf dem Weg ins 21. Jahrhundert, in: Sonderbeilage Deutscher Sparkassentag 1998, in: Deutsche Sparkassenzeitung, 61. Jahrgang, Nr. 32, 28.04.1998 S. V.

27 Vgl. Haasis, H., a. a. O., S. 348.

28 Vgl. Güde, U.: Geschäftspolitik der Sparkassen, a. a. O., S. 66.

29 Vgl. Güde, U.: Die einzelne Sparkassse im Verbund und Verband, in: ZfgK, H. 9, 1992, S. 16.

30 Vgl. Büschgen, H. E.: Das kleine Bank-Lexikon, 2. Auflage, Düsseldorf 1997, S. 574.

31 Vgl. Gerke, W. und Rapp, H.-W.: Eigenkapitalbeschaffung durch Erstemission von Aktien, in: Gebhardt, G.: Handbuch des Finanzmanagements, München 1993, S. 289.

32 Vgl. Buss, F.-J. und Dübner, J.: Going Public - Ein Unternehmen geht an die Börse, in: Geldprofi, H. 3, 1992, S. 21.

33 Vgl. Koch, U.: Going Public: Recht und Praxis der Börseneinführung von Unternehmen, Köln 1991, S. 15.

34 Vgl. ebenda.

35 Vgl. Stoffel, A.: Von der Familien-AG zur Publikumsgesellschaft, in: io Managment Zeitschrift, Nr. 2, 1989, S. 28.

36 Vgl. Büschgen, H. E.: Das kleine Bank-Lexikon, a. a. O., S. 576.

37 Vgl. Küffer, K.: Der Gang eines mittelständischen Unternehmens an die Börse, 2. Auflage, Göttingen 1992, S. 93.

38 Vgl. ebenda, S. 93 f.

39 Vertiefend hierzu siehe Carls, A: Das Going-public-Geschäft deutscher Banken, Diss., Köln 1995, S. 94 ff. sowie Bergheim, A. und Traub, W.: Der Gang an die Börse - ein Mittel zur Unternehmenssicherung, in : DStR, H. 34, 1993, S. 1260 ff.

40 Vgl. Küffer, K.: Der Gang eines mittelständischen Unternehmens an die Börse, a. a. O., S. 36.

41 Vgl. Grill, W. (Hrsg.): Gabler-Bank-Lexikon, Wiesbaden 1996, S. 647.

42 Vgl. Müller, H.; Huber, K; Grete, U.: Kommerzielles Geschäft und Corporate Finance aus Sicht einer Universalbank, Juncker, K. und Priewasser, E. (beide Hrsg.) in: Handbuch Firmenkundengeschäft, Fankfurt am Main 1993, S. 756.

43 Vgl. Landrock, R.: Unternehmensberatung durch Sparkassen oder im Verbund, in: Sparkasse, 106. Jahrgang, H. 11, 1989, S. 514.

44 Vgl. Juncker, K.: Von der Marktsegmentierung zum strategischen Marketing im Firmenkunden- geschäft, in: Juncker, K. und Priewasser, E. (beide Hrsg.): Handbuch Firmenkundengeschäft, a. a. O., S. 264.

45 Vgl. Hötzel, B.: Der Mittelstand im Spiegel der Finanzmarktforschung, in: Juncker, K. und Priewasser, E. (Hrsg.): Handbuch Firmenkundengeschäft, a. a. O., S. 367.

46 Vgl. Ludwig, W.: Die Bank als Partner des Mittelstands, in: Juncker, K. und Priewasser E. (beide Hrsg.): Handbuch Firmenkundengeschäft, a. a. O., S. 22.

47 Vgl. Juncker, K.: Von der Marktsegmentierung zum strategischen Marketing im Firmenkunden- geschäft, a. a. O., S. 264.

48 Vgl. v. Boehm-Bezing, C.-L.: Dabeisein ist alles gilt nicht mehr, in: HB, Nr. 99, 26.05.1998, S. 27 und Adams, J.: Home Teams Win Struggle for Corporate Mandates, in: Corporate Finance, Nr. 143, Oktober 1996, S. 31 ff.

49 Vgl. v. Boehm-Bezing, a. a. O., S. 27

50 Vgl. Bürkner, H.-P. und Woerz, C.: Entwicklung und Implementierung von Strategien im Firmenkun- dengeschäft, in: Juncker, K. und Priewasser, E. (beide Hrsg.): Handbuch Firmenkundengeschäft, a. a. O., S. 722.

51 Vgl. Juncker, K.: Von der Marktsegmentierung zum strategischen Marketing im Firmenkundenge- schäft, a. a. O., S. 266.

52 Vgl. Juncker, K.: Firmenkundengeschäft: Den Wandel managen, in: Juncker, K. und Priewasser, E. (beide Hrsg.): Handbuch Firmenkundengeschäft, a. a. O., S. 97 sowie Ball, M.; Brady, S. und Olivier, C.: Getting The Best From Your Banks, in: Coporate Finance, Nr. 128, Juli 1995, S. 32.

53 Vgl. Weisgerber, T.: Das Dritte Finanzmarktförderungsgesetz, in: Die Bank, H. 4, 1998, S. 200.

54 Vgl. § 16 Abs. 2 Satz 3 WpHG.

55 Vgl. § 8a bis c VerkProspG.

56 Vgl. § 17 VerkProspG.

57 Vgl. Raab, W.: Neue Anreize für den Risikokapitalmarkt, in: Bank Magazin, H. 8, 1997, S. 29.

58 Vgl. § 73 Abs. 1 Nr. 2 BörsG.

59 Vgl. Raab, W., a. a. O., S. 29.

60 Vgl. Weisgerber, T., a. a. O., S. 203.

61 Vgl. § 44 Abs. 1 Nr. 2 BörsG.

62 Vgl. § 45 ff. BörsG.

63 Vgl. zur Ad-hoc-Publizität § 15 WpHG.

64 Vgl. o. V.: Regierung will Zugang zu Risikokapital verbessern, in: FAZ, 04.04.1997, S. 15.

65 Vgl. Raab, W., a. a. O., S. 29.

66 Vgl. o. V.: Schlußberatung zum 3. Finanzmarktförderungsgesetz im Ausschuss, in: FAZ, 12.02.1998, S. 15.

67 Vgl. Weisgerber, T., a.a. O., S. 205.

68 Vgl. o. V.: Arbeitskreis soll Pensionsfonds prüfen, in: FAZ, 15.01.1998, S. 11.

69 Im einzelnen handelt es sich um die Kapitaladäquanzrichtlinie vom 15.03.1993, die Wertpapierdienstleistungsrichtlinie vom 10.05.1993 und die BCCI-Richtlinie vom 29.06.1995.

70 Vgl. Karg, M. und Lindemann, J. H.: Regierungsentwurf der 6. KWG-Novelle, in: Sparkasse, 114. Jahrgang, H. 3, 1997, S. 123.

71 Vgl. Schierenbeck, H. (Hrsg.): Bank- und Versicherungslexikon, 2. Auflage, München 1994, S. 223.

72 Vgl. Karg, M.: 6. KWG-Novelle, in: Geldprofi, 19. Jahrgang, H. 5, 1997, S. 10.

73 Vgl. Karg, M. und Lindemann, J. H., a. a. O., S. 124.

74 Vgl. ebenda, S. 123.

75 Vgl. Graumann, M.: Die Abschlußprüfung nach KonTraG, in: wisu das wirtschaftsstudium, 27. Jahrgang, H. 6, 1998, S. 665.

76 Vgl. ebenda.

77 Vgl. Salzberger, W.: Die kleine AG-Eine Rechtsformalternative zur GmbH, in: wisu das wirtschafts- studium, 25. Jahrgang, H. 6, 1996, S. 548.

78 Vgl. Wall, J. T.: Nasdaq: das Herz des internationalen Aktienhandels, in: ZfgK, H. 1, 1998, S. 20.

79 Kaufmann, F.: Risikokapital für Investitionen in die Zukunft, in: Icks, A. (Hrsg.): Unternehmen Mittelstand, München 1997, S. 100 f.

80 Vgl. Baums, T.: Aktienmarkt und Finanzierung kleiner Unternehmen, in: ZIP, 18. Jahrgang, H. 40, 1997, S. 1943.

Excerpt out of 80 pages

Details

Title
Going public als innovatives Geschäftsfeld im Firmenkundengeschäft der Sparkassen
College
University of Cologne
Grade
2.3
Author
Year
1998
Pages
80
Catalog Number
V185327
ISBN (eBook)
9783656999782
ISBN (Book)
9783867462570
File size
883 KB
Language
German
Keywords
going, geschäftsfeld, firmenkundengeschäft der, sparkassen
Quote paper
Bernd Brummermann (Author), 1998, Going public als innovatives Geschäftsfeld im Firmenkundengeschäft der Sparkassen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/185327

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