Diese Arbeit soll der Vertriebsabteilung eines seriös am Markt agierenden Unternehmens als eine Navigationshilfe durch die vielen Vorschriften dienen. Sie gibt eine Übersicht über den aktuellen Stand der Rechtsprechung hinsichtlich des lauteren und des unlauteren Wettbewerbs. Typische unlautere Wettbewerbsmaßnahmen werden zumeist anhand von Beispielen dargestellt und erläutert, mit welchen strafrechtlichen und haftungsrechtlichen Folgen bei Verletzung der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften zu rechnen ist. Durch die Arbeit nicht immer erfaßt werden Vertriebsaktivitäten von unseriösen Unternehmen, die von vornherein darauf ausgerichtet sind, auf dem Markt nur durch Rechtsbruch Erfolg haben zu können. Beispielhaft hierfür sollen die verbreiteten Aktivitäten von Kapitalanlagebetrügern sein, die inhaltlich sicher ein interessantes Thema für eine eigenständige Diplomarbeit darstellen würden.
Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG
2. DARSTELLUNG DER VERTRIEBSSYSTEME
2.1. DIREKTER VERTRIEB
2.2. INDIREKTER VERTRIEB
3. TYPISCHE SACHVERHALTE UND RECHTSFOLGEN
3.1. TYPISCHE SACHVERHALTE IM DIREKTEN VERTRIEB
3.1.1. UNLAUTERE VERKAUFSMETHODEN
3.1.1.1. RECHTSFOLGEN
3.1.1.1.1. STRAFBARKEITSGEFAHREN
3.1.1.1.2. HAFTUNGSGEFAHREN
3.1.2. VERKAUFSFAHRTEN
3.1.2.1. RECHTSFOLGEN
3.1.2.1.1. STRAFBARKEITSGEFAHREN
3.1.2.1.2. HAFTUNGSGEFAHREN
3.1.3. HAUSTÜRGESCHÄFT
3.1.3.1. RECHTSFOLGEN
3.1.3.1.1. STRAFBARKEITSGEFAHREN
3.1.3.1.2. HAFTUNGSGEFAHREN
3.1.4. DUMPING
3.1.4.1. RECHTSFOLGEN
3.1.4.1.1. STRAFBARKEITSGEFAHREN
3.1.4.1.2. HAFTUNGSGEFAHREN
3.1.5. BESTECHUNG
3.1.5.1. RECHTSFOLGEN
3.1.5.1.1. STRAFBARKEITSGEFAHREN
3.1.5.1.2. HAFTUNGSGEFAHREN
3.1.6. UNZULÄSSIGE RABATTE UND ZUGABEN
3.1.6.1. RECHTSFOLGEN
3.1.6.1.1. STRAFBARKEITSGEFAHREN
3.1.6.1.2. HAFTUNGSGEFAHREN
3.1.7. VERSTÖßE GEGEN ANGABEPFLICHTEN
3.1.7.1. RECHTSFOLGEN
3.1.7 1.1. STRAFBARKEITSGEFAHREN
3.1.7.1.2. HAFTUNGSGEFAHREN
3.1.8. UNZULÄSSIGE PREISABSPRACHEN
3.1.8.1. RECHTSFOLGEN
3.1.8.1.1. STRAFBARKEITSGEFAHREN
3.1.8.1.2. HAFTUNGSGEFAHREN
3.1.9. VERSTÖßE GEGEN DAS AWG UND KWKG
3.1.9.1. RECHTSFOLGEN
3.1.9.1.1. STRAFBARKEITSGEFAHREN
3.1.9.1.2. HAFTUNGSGEFAHREN
3.2. TYPISCHE SACHVERHALTE IM INDIREKTEN VERTRIEB
3.2.1. ABSCHLUßBINDUNGEN
3.2.1.1. RECHTSFOLGEN
3.2.1.1.1. STRAFBARKEITSGEFAHREN
3.2.1.1.2. HAFTUNGSGEFAHREN
3.2.2. STRUKTURVERTRIEB
3.2.2.1. RECHTSFOLGEN
3.2.2.1.1. STRAFBARKEITSGEFAHREN
3.2.2.1.2. HAFTUNGSGEFAHREN
3.2.3. VERSTÖßE GEGEN DAS KARTELLRECHT
3.2.3.1. RECHTSFOLGEN
3.2.3.1.1. STRAFBARKEITSGEFAHREN
3.2.3.1.2. HAFTUNGSGEFAHREN
4. SCHLUßBETRACHTUNG
Zielsetzung & Themen
Ziel der Arbeit ist es, der Vertriebsabteilung eines seriös agierenden Unternehmens als Navigationshilfe durch die komplexe Rechtslage im Bereich Vertrieb zu dienen. Sie analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen, um strafrechtliche und haftungsrechtliche Gefahren bei vertrieblichen Aktivitäten, insbesondere im direkten und indirekten Vertrieb, zu identifizieren und zu vermeiden.
- Grundlagen und Unterscheidung direkter sowie indirekter Vertriebssysteme.
- Analyse unlauterer Verkaufsmethoden und deren strafrechtliche Relevanz (z.B. Irreführung, Betrug, Bestechung).
- Darstellung von Haftungsgefahren und den Möglichkeiten der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung.
- Diskussion von Sonderformen wie Kaffeefahrten, Drückerkolonnen und Strukturvertrieb (MLM).
- Überblick über kartellrechtliche Aspekte und Preisbindungen.
Auszug aus dem Buch
a) Irreführung (Täuschung)
Das oberste Gebot des Wettbewerbsrechtes ist der Wahrheitsgrundsatz. Hieraus folgt, daß alle Wettbewerbspraktiken, welche die Gefahr einer Täuschung des Kunden beinhalten, dem lauteren Wettbewerb wesensfremd sind.1 Folgerichtig sind alle irreführenden Angaben über geschäftliche Verhältnisse, die im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs gemacht werden, als sittenwidrig einzustufen.2
Als Angabe in diesem Sinne sind alle nachprüfbaren Informationen (sogenannte Werbebotschaften), nicht aber reine Meinungsäußerungen, Werturteile und leere Anpreisungen ohne jeden informativen Gehalt zu verstehen.3 Bei komplexen Werbebotschaften ist der Angabegehalt nicht dahingehend zu prüfen, ob die Bestandteile isoliert betrachtet der Wahrheit entsprechen, sondern wie die Angaben insgesamt von dem durch die Werbung angesprochenen Verkehrskreis aufgefaßt werden.4
Besonders häufig wird in der Werbung der irreführende Eindruck von nicht in dem angekündigtem Maße existierenden Preissenkungen hervorgerufen. Sonderangebote für einzelne Waren sind zwar grundsätzlich zulässig,5 es muß dann aber auch ein real existierender Preisvorteil für den Kunden vorliegen. Wird in der Werbung eine Preisgegenüberstellung vorgenommen, so dürfen in der Regel eigene, zuvor hinlänglich verlangte Preise dem Sonderpreis gegenübergestellte werden.1 Handelt es sich bei dem Produkt um Markenware im Sinne des § 23 (2) GWB, so darf der eigene Preis auch der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers gegenübergestellt werden, sofern dieser von der Mehrheit der Mitbewerber tatsächlich verlangt wird.2 Irreführend hingegen ist die Werbung mit Preisschlagwörtern wie „Preisknaller“, „Hammerpreis“ und „jetzt nur,“ sofern für die beworbene Ware bereits vorher der gleiche Preis verlangt wurde.3
Zusammenfassung der Kapitel
1. EINLEITUNG: Diese Einleitung beleuchtet den zunehmenden Wettbewerbsdruck und die damit verbundene Versuchung zu unzulässigen Praktiken, wobei sie die Relevanz des UWG und GWB für die tägliche Vertriebspraxis betont.
2. DARSTELLUNG DER VERTRIEBSSYSTEME: Dieses Kapitel erläutert die Bedeutung des Vertriebs für den Unternehmenserfolg und differenziert zwischen direktem und indirektem Vertrieb.
3. TYPISCHE SACHVERHALTE UND RECHTSFOLGEN: Der Hauptteil analysiert detailliert unzulässige Verkaufsmethoden, kartellrechtliche Aspekte sowie deren straf- und haftungsrechtliche Konsequenzen in verschiedenen Vertriebsformen.
4. SCHLUßBETRACHTUNG: Die Schlussbetrachtung resümiert, dass der Gesetzgeber den Wettbewerb durch strenge Normen regelt, wobei Unternehmen besonders bei Endkundengeschäften zur Einhaltung von Preiswahrheit und Preisklarheit angehalten sind.
Schlüsselwörter
Vertrieb, Strafbarkeitsgefahren, Haftungsgefahren, UWG, Wettbewerbsrecht, Irreführung, Betrug, Bestechung, Kartellrecht, Preisabsprachen, Strukturvertrieb, Kaffeefahrten, Abmahnung, Schadensersatz, Preistransparenz
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Diplomarbeit untersucht die straf- und haftungsrechtlichen Gefahren, denen ein Unternehmen bei vertrieblichen Aktivitäten ausgesetzt ist, und bietet eine Navigationshilfe durch die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Arbeit behandelt unter anderem unlautere Verkaufsmethoden, Preisabsprachen, Verstöße gegen Angabepflichten, Kartellrechtsverstöße sowie spezielle Vertriebsformen wie den Strukturvertrieb (MLM) und Kaffeefahrten.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, Vertriebsabteilungen für unzulässige oder wettbewerbswidrige Praktiken zu sensibilisieren und aufzuzeigen, mit welchen strafrechtlichen Konsequenzen oder zivilrechtlichen Haftungsansprüchen bei Regelverstößen zu rechnen ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Analyse der aktuellen Rechtsprechung sowie einschlägiger gesetzlicher Vorschriften (insbesondere UWG und GWB) und illustriert die rechtliche Einordnung anhand zahlreicher Beispiele aus der Praxis.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Bereiche direkter und indirekter Vertrieb. Er erörtert detailliert verschiedene Tatbestände wie Täuschung, Bestechung, Dumping und Bindungsverträge sowie deren spezifische Rechtsfolgen für die handelnden Akteure.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind unter anderem Vertrieb, UWG, Kartellrecht, Strafbarkeitsgefahren, Haftungsgefahren, unlauterer Wettbewerb, Betrug und Unterlassungsanspruch.
Wie bewertet der Autor das Risiko bei Kaffeefahrten?
Der Autor stuft Kaffeefahrten als umstrittene Marketingform ein, bei der Verbraucher oft durch psychologischen Druck und irreführende Preisangaben zum Kauf bewegt werden, was hohe strafrechtliche Risiken und zivilrechtliche Haftungsgefahren für die Veranstalter birgt.
Welchen Stellenwert nimmt die Abmahnung im Wettbewerbsrecht ein?
Die Abmahnung wird als häufiges Instrument beschrieben, um wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten ohne den kostspieligen Umweg über ein gerichtliches Hauptverfahren zu klären, wobei der Verletzer zur strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert wird.
- Arbeit zitieren
- Michael John (Autor:in), 2000, Typische Strafbarkeits- und Haftungsgefahren im Vertrieb, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/185462