Diese Hauptseminararbeit hatte zum Inhalt den normativen und schuldrechtlichen Teil des Tarifvertrages zu beleuchten.
Tarifverträge sind Kollektivverträge, die eine spezifisch arbeitsrechtliche
Rechtsquelle bilden und für den Inhalt des Arbeitsverhältnisses von größter
praktischer Bedeutung sind.
Der Tarifvertrag hat seine Rechtsgrundlage im TVG (Tarifvertragsgesetz).
So begründet ein Tarifvertrag nicht nur zwischen Tarifsvertragsparteien
schuldrechtliche Beziehungen, sondern setzt in seinem normativen Teil für
seinen Geltungsbereich objektives Recht für Inhalt, Abschluß oder
Beendigung von Arbeitsverhältnissen. § 2 TVG stellt klar, wer in einem
Tarifvertrag als Vertragspartei in Betracht kommt. Auf Arbeitnehmerseite sind
dies Gewerkschaften, auf Arbeitgeberseite entweder der einzelne
Arbeitgeber oder Vereinigungen von Arbeitgebern (Arbeitgeberverbände).
Damit ein Tarifvertrag wirksam ist, muß neben der Tariffähigkeit (Fähigkeit
einen Tarifvertrag als Vertragspartei abzuschließen) auch die
Tarifzuständigkeit gegeben sein. Letztere bezeichnet die Zuständigkeit der
Verbände für einen abzuschließenden Tarifvertrag; z.B. können Verbände
der Metallindustrie keine Tarifverträge für den öffentlichen Dienst
abschließen. Das Recht, Tarifverträge auszuhandeln und abzuschließen,
geht aus der Tarifautonomie hervor, die verfassungsrechtlich durch das
Koalitionsgrundrecht des Art. 9 Abs. 3 GG garantiert ist. Die Tarifautonomie
hat den Sinn, dass die Ordnung des Arbeitslebens vorrangig selbständig
durch die Tarifvertragsparteien festgelegt wird und nicht durch den
Gesetzgeber. Tarifverträge unterliegen als privatrechtliche Verträge dem
allgemeinen Vertragsrecht nach §§ 145 ff. BGB und gemäß § 1 Abs. 2 TVG
ist für sie die Schriftform vorgeschrieben.[...]
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Abkürzungen
- 1. Einführung
- 2. Die Abgrenzung des schuldrechtlichen und normativen Teils des Tarifvertrages
- 3. Die wesentlichen Inhalte des schuldrechtlichen und normativen Teils des Tarifvertrages
- 3.1 Die wesentlichen Inhalte des normativen Teils des Tarifvertrages
- 3.1.1 Die Inhaltsnormen
- 3.1.2 Die Abschlussnormen
- 3.1.3 Die Beendigungsnormen
- 3.1.4 Die Betriebsnormen
- 3.1.5 Die betriebsverfassungsrechtlichen Normen
- 3.1.6 Die Normen über gemeinsame Einrichtungen
- 3.2 Die wesentlichen Inhalte des schuldrechtlichen Teils des Tarifvertrages
- 3.2.1 Die Friedenspflicht
- 3.2.2 Die Einwirkungspflicht
- 3.2.3 Weitere Pflichten
- 3.2.4 Die Differenzierungs- und Außenseiterklauseln
- 3.1 Die wesentlichen Inhalte des normativen Teils des Tarifvertrages
- 4. Die Abgrenzung des Dienstvertrages § 611 ff. BGB zum Tarifvertrag
- 4.1 Der Beginn
- 4.2 Das Wesen
- 4.3 Die Kündigung des Dienstvertrages
- 5. Fazit
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit befasst sich mit der Abgrenzung und den wesentlichen Inhalten des schuldrechtlichen und normativen Teils des Tarifvertrages. Ziel ist es, die unterschiedlichen Rechtswirkungen beider Teile zu verdeutlichen und die Bedeutung des Tarifvertrages als Rechtsquelle im Arbeitsrecht aufzuzeigen.
- Abgrenzung des schuldrechtlichen und normativen Teils des Tarifvertrages
- Wesentliche Inhalte des normativen Teils (Inhaltsnormen, Abschlussnormen, Beendigungsnormen, Betriebsnormen, betriebsverfassungsrechtliche Normen, Normen über gemeinsame Einrichtungen)
- Wesentliche Inhalte des schuldrechtlichen Teils (Friedenspflicht, Einwirkungspflicht, weitere Pflichten, Differenzierungs- und Außenseiterklauseln)
- Abgrenzung des Dienstvertrages zum Tarifvertrag
- Bedeutung des Tarifvertrages als Rechtsquelle im Arbeitsrecht
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einführung erläutert die Bedeutung des Tarifvertrages als Rechtsquelle im Arbeitsrecht und stellt die Rechtsgrundlage im Tarifvertragsgesetz (TVG) dar. Es werden die Vertragsparteien, die Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Tarifvertrages und die Tarifautonomie als Grundlage für die Selbstbestimmung der Tarifvertragsparteien im Arbeitsleben behandelt.
Kapitel 2 befasst sich mit der Abgrenzung des schuldrechtlichen und normativen Teils des Tarifvertrages. Es wird erläutert, dass der Tarifvertrag sowohl schuldrechtliche Beziehungen zwischen den Tarifvertragsparteien als auch objektives Recht für den Geltungsbereich des Tarifvertrages schaffen kann. Der schuldrechtliche Teil umfasst Abmachungen, die nur die Tarifvertragsparteien betreffen, während der normative Teil Rechtsnormen enthält, die auf die tarifunterworfenen Arbeitsverhältnisse einwirken.
Kapitel 3 behandelt die wesentlichen Inhalte des schuldrechtlichen und normativen Teils des Tarifvertrages. Im normativen Teil werden die Inhaltsnormen, Abschlussnormen, Beendigungsnormen, Betriebsnormen, betriebsverfassungsrechtliche Normen und Normen über gemeinsame Einrichtungen erläutert. Der schuldrechtliche Teil umfasst die Friedenspflicht, die Einwirkungspflicht, weitere Pflichten und die Differenzierungs- und Außenseiterklauseln.
Kapitel 4 befasst sich mit der Abgrenzung des Dienstvertrages § 611 ff. BGB zum Tarifvertrag. Es werden der Beginn, das Wesen und die Kündigung des Dienstvertrages im Vergleich zum Tarifvertrag behandelt.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen den Tarifvertrag, das Arbeitsrecht, die Abgrenzung des schuldrechtlichen und normativen Teils, die Inhaltsnormen, die Abschlussnormen, die Beendigungsnormen, die Betriebsnormen, die betriebsverfassungsrechtlichen Normen, die Normen über gemeinsame Einrichtungen, die Friedenspflicht, die Einwirkungspflicht, die Differenzierungs- und Außenseiterklauseln, den Dienstvertrag und die Tarifautonomie.
- Quote paper
- Frank Thiele (Author), 2006, Schuldrechtlicher und normativer Teil des Tarifvertrages, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/186346