Diese Hauptseminararbeit hatte zum Inhalt den normativen und schuldrechtlichen Teil des Tarifvertrages zu beleuchten.
Tarifverträge sind Kollektivverträge, die eine spezifisch arbeitsrechtliche
Rechtsquelle bilden und für den Inhalt des Arbeitsverhältnisses von größter
praktischer Bedeutung sind.
Der Tarifvertrag hat seine Rechtsgrundlage im TVG (Tarifvertragsgesetz).
So begründet ein Tarifvertrag nicht nur zwischen Tarifsvertragsparteien
schuldrechtliche Beziehungen, sondern setzt in seinem normativen Teil für
seinen Geltungsbereich objektives Recht für Inhalt, Abschluß oder
Beendigung von Arbeitsverhältnissen. § 2 TVG stellt klar, wer in einem
Tarifvertrag als Vertragspartei in Betracht kommt. Auf Arbeitnehmerseite sind
dies Gewerkschaften, auf Arbeitgeberseite entweder der einzelne
Arbeitgeber oder Vereinigungen von Arbeitgebern (Arbeitgeberverbände).
Damit ein Tarifvertrag wirksam ist, muß neben der Tariffähigkeit (Fähigkeit
einen Tarifvertrag als Vertragspartei abzuschließen) auch die
Tarifzuständigkeit gegeben sein. Letztere bezeichnet die Zuständigkeit der
Verbände für einen abzuschließenden Tarifvertrag; z.B. können Verbände
der Metallindustrie keine Tarifverträge für den öffentlichen Dienst
abschließen. Das Recht, Tarifverträge auszuhandeln und abzuschließen,
geht aus der Tarifautonomie hervor, die verfassungsrechtlich durch das
Koalitionsgrundrecht des Art. 9 Abs. 3 GG garantiert ist. Die Tarifautonomie
hat den Sinn, dass die Ordnung des Arbeitslebens vorrangig selbständig
durch die Tarifvertragsparteien festgelegt wird und nicht durch den
Gesetzgeber. Tarifverträge unterliegen als privatrechtliche Verträge dem
allgemeinen Vertragsrecht nach §§ 145 ff. BGB und gemäß § 1 Abs. 2 TVG
ist für sie die Schriftform vorgeschrieben.[...]
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
2. Die Abgrenzung des schuldrechtlichen und normativen Teils des Tarifvertrages
3. Die wesentlichen Inhalte des schuldrechtlichen und normativen Teils des Tarifvertrages
3.1 Die wesentlichen Inhalte des normativen Teils des Tarifvertrages
3.1.1 Die Inhaltsnormen
3.1.2 Die Abschlussnormen
3.1.3 Die Beendigungsnormen
3.1.4 Die Betriebsnormen
3.1.5 Die betriebsverfassungsrechtlichen Normen
3.1.6 Die Normen über gemeinsame Einrichtungen
3.2 Die wesentlichen Inhalte des schuldrechtlichen Teils des Tarifvertrages
3.2.1 Die Friedenspflicht
3.2.2 Die Einwirkungspflicht
3.2.3 Weitere Pflichten
3.2.4 Die Differenzierungs- und Außenseiterklauseln
4. Die Abgrenzung des Dienstvertrages § 611 ff. BGB zum Tarifvertrag
4.1 Der Beginn
4.2 Das Wesen
4.3 Die Kündigung des Dienstvertrages
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Diese Seminararbeit befasst sich mit der Differenzierung und den spezifischen Funktionen des schuldrechtlichen und normativen Teils eines Tarifvertrages sowie deren Abgrenzung zum allgemeinen Dienstvertragsrecht gemäß BGB.
- Grundlagen des Tarifvertragsgesetzes (TVG)
- Klassifizierung normativer Tarifinhalte (Inhalts-, Abschluss-, Beendigungs- und Betriebsnormen)
- Die schuldrechtlichen Verpflichtungen (Friedenspflicht, Einwirkungspflicht)
- Verhältnis zwischen Tarifvertrag und Individualarbeitsvertrag (§ 611 ff. BGB)
- Rolle des Tarifvertrags als Instrument des Arbeitnehmerschutzes
Auszug aus dem Buch
3.1.1 Die Inhaltsnormen
Die Inhaltsnormen bilden das Herzstück des Tarifvertrages. Sie erstrecken sich praktisch auf alle Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers und Arbeitgebers, die auch Gegenstand des einzelnen Arbeitsvertrages sein können. Zu den bedeutenden Regelungsgegenständen zählen die Hauptleistungspflichten der Arbeitsvertragsparteien, die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers (Art und Dauer der Arbeit, Lage der Arbeitszeit, Mehr- und Kurzarbeit; Erholungs- und Sonderurlaub etc.) und die Vergütungspflicht des Arbeitgebers (Höhe der Vergütung, Vergütungssysteme, Zuschläge, Sonderzahlungen etc.).
Als Nebenpflichten können neben Leistungspflichten (Vorschüsse, Aufwendungsersatz usw.), nicht klagbare Nebenpflichten (z.B. Ansage- und Aufklärungspflicht) und Schutzpflichten geregelt werden. Durch Sekundärpflichten können die Tarifvertragspartner das Leistungsstörungsrecht ordnen. Die Parteien können die Folgen von Unmöglichkeit, Verzug und Schlechtleistung regeln und z.B. die Frage der Arbeitnehmerhaftung durch eine eigene Regelung lösen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einführung: Definition des Tarifvertrags als kollektivrechtliche Quelle und Einordnung in das TVG sowie die Verfassungsgarantie der Tarifautonomie.
2. Die Abgrenzung des schuldrechtlichen und normativen Teils des Tarifvertrages: Erläuterung der dualen Struktur von Tarifverträgen, bestehend aus obligatorischen Vereinbarungen zwischen Parteien und unmittelbar geltenden Rechtsnormen für Arbeitsverhältnisse.
3. Die wesentlichen Inhalte des schuldrechtlichen und normativen Teils des Tarifvertrages: Detaillierte Analyse der normativen Bestandteile (z.B. Inhalts- und Abschlussnormen) sowie der schuldrechtlichen Pflichten wie Friedens- und Einwirkungspflicht.
4. Die Abgrenzung des Dienstvertrages § 611 ff. BGB zum Tarifvertrag: Untersuchung der Unterschiede und Ergänzungen zwischen den gesetzlichen Bestimmungen des BGB und den durch Tarifverträge spezifizierten arbeitsrechtlichen Bedingungen.
5. Fazit: Zusammenfassende Betrachtung des Tarifvertrags als essenzielles Instrument zum Arbeitnehmerschutz, das über den gesetzlichen Standard des BGB hinausgeht.
Schlüsselwörter
Tarifvertrag, Tarifvertragsgesetz, Schuldrechtlicher Teil, Normativer Teil, Arbeitsverhältnis, Tarifautonomie, Friedenspflicht, Einwirkungspflicht, Abschlussnormen, Inhaltsnormen, Arbeitnehmerschutz, Kollektivvertrag, Dienstvertrag, BGB, Betriebsverfassungsrecht
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die rechtliche Struktur und die wesentlichen Inhalte von Tarifverträgen, insbesondere die Unterscheidung zwischen dem schuldrechtlichen und dem normativen Teil.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Im Fokus stehen die gesetzlichen Grundlagen im TVG, die Aufteilung in verschiedene Normkategorien sowie die Abgrenzung zum allgemeinen Arbeitsrecht gemäß BGB.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Erläuterung der dualen Wirkungsweise von Tarifverträgen und die Klärung, wie diese das Arbeitsleben regulieren und den Arbeitnehmerschutz stärken.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Literaturanalyse, die auf einschlägigen Gesetzeskommentaren und arbeitsrechtlichen Fachhandbüchern basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Beschreibung der normativen Normarten sowie der schuldrechtlichen Verpflichtungen der Tarifvertragsparteien.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich primär über Begriffe wie Tarifautonomie, normative Wirkung, Friedenspflicht und Arbeitnehmerschutz definieren.
Was unterscheidet Inhaltsnormen von anderen Tarifnormen?
Inhaltsnormen bilden das "Herzstück" des Tarifvertrages, da sie unmittelbar die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers und Arbeitgebers in Bezug auf Arbeitsleistung und Vergütung regeln.
Warum ist die Einwirkungspflicht für die Vertragsparteien relevant?
Sie dient als Instrument der Tariftreue, da die Verbände verpflichtet sind, auf ihre Mitglieder einzuwirken, damit diese die vereinbarten tariflichen Bedingungen tatsächlich einhalten.
Was versteht man unter der absoluten Friedenspflicht?
Im Gegensatz zur relativen Friedenspflicht ist dies eine vereinbarte Pflicht, während der gesamten Laufzeit des Tarifvertrages jegliche Arbeitskampfmaßnahmen zu unterlassen – auch bezüglich nicht im Vertrag geregelter Punkte.
Wie verhält sich der Tarifvertrag zum allgemeinen Dienstvertragsrecht des BGB?
Der Tarifvertrag wirkt ergänzend und konkretisierend zum BGB, indem er für spezifische Berufsgruppen detaillierte Regelungen schafft, die den gesetzlichen Standard oft zugunsten des Arbeitnehmers präzisieren.
- Citation du texte
- Frank Thiele (Auteur), 2006, Schuldrechtlicher und normativer Teil des Tarifvertrages, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/186346