Real Estate Investment Trusts (REITs) als alternative Anlageform in Immobilien


Mémoire (de fin d'études), 2007

75 Pages, Note: 2


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Anhangverzeichnis

1. Einführung in die Thematik

2. Anlagemöglichkeiten in Immobilien
2.1 Direktanlage in Immobilien
2.2 Anlage in Immobilienfonds
2.2.1 offene Immobilienfonds
2.2.2 geschlossene Immobilienfonds

3. Real Estate Investment Trust (REIT)
3.1 Allgemeines zum REIT
3.1.1 REIT-Typen
3.1.2 REIT-Arten
3.1.3 REIT-Strukturen
3.2 Der REIT in Deutschland
3.2.1 Die politische Diskussion
3.2.1.1 CDU/CSU
3.2.1.2 SPD
3.2.1.4 Linkspartei
3.2.1.5 Bündnis90/Die Grünen
3.2.1.6 Finanzbranche
3.2.1.7 Mieterverbände
3.2.2 Der G-REIT
3.3 REITs im Ausland
3.3.1 USA
3.3.2 Japan
3.3.3 Frankreich
3.3.4 Großbritannien

4. Vergleich der verschiedenen Anlageformen
4.1 Vergleich unter Rendite-Gesichtspunkten
4.1.1 Direktanlage in Immobilien
4.1.2 Immobilienfonds
4.1.3 REITs
4.1.4 Vergleich
4.2 Vergleich anhand des Chance-/Risikoprofils
4.2.1 Direktanlage in Immobilien
4.2.2 Immobilienfonds
4.2.3 REITs
4.2.4 Vergleich
4.3 Vergleich steuerlicher Gesichtspunkte
4.3.1 Direktanlage in Immobilien
4.3.2 Immobilienfonds
4.3.3 REITs
4.3.4 Vergleich

5. Schlussbetrachtung

6. Anhang

7. Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

1 Wertermittlungsverfahren und Objektzuordnung

2 Ablaufschema des Ertragswertverfahrens

3 Kursverlauf von Wertpapieren verschiedener Assetklassen

4 Kapitalanlagegesellschaften mit den größten Marktanteilen 10 offener Immobilienfonds

5 Aufbau eines UPREIT

6 Die Einführung von REITs und die unterschiedlichen Be- zeichnungen in den einzelnen Ländern

7 Direktmarkt-Renditen nach Sektoren

8 Überblick über die Performance ausgewählter offener Im- mobilienfonds

9 Rendite von Spitzenanlagen in ausgewählten Städten Eu- ropas

10 Positionierung von direkten und verbrieften Immobilien- produkten

Anhangverzeichnis

1 Gesetz über deutsche Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REIT-Gesetz - REITG)

2 Factsheets der betrachteten offenen Immobilienfonds

3 UBS: Kundenprospekt „Der Reiz der REITs“, auszugsweise (S. 6)

1. Einführung in die Thematik

Die deutsche Bankenlandschaft hat sich in den letzten Jahren grundlegend ge­wandelt. Banken suchen neue Aufgaben und Geschäftsfelder, das traditionelle Kreditgeschäft wird zunehmend durch innovative Finanzierungsformen substitu­iert. Die Kreditinstitute verdienen an eigenen Kapitalmarkttransaktionen wie dem Einkauf von CMBS1 oder RMBS2 neben den Erträgen aus dem Primärmarkt. In diesem Kontext haben die Standards der Assetklassen an Bedeutung zugenom­men, wohingegen die dahinter stehenden Primärtransaktionen mit den Kunden in den Hintergrund getreten sind. Dabei ist für ein ganzheitliches Verständnis einer Sekundärmarkt-Transaktion durchaus von großer Bedeutung, auch das zugrunde­liegende Kundengeschäft mit all’ seinen Schattierungen einzubeziehen. Für den Immobilienbereich kann exemplarisch das Thema Real Estate Investment Trusts (REITs) betrachtet werden.3

Derzeit gibt es weltweit etwa 200 REITs mit einer kumulierten Marktkapitalisierung von rund 240 Mrd. Euro. Deutschland gilt mit einem Gesamtvolumen von rund 7,1 Bio. Euro in Europa als größter Immobilienmarkt, allerdings sind bisher erst rund 820 Mrd. Euro4 des Immobilienbesitzes über den Kapitalmarkt zugänglich. Ende 2005 hatten beispielsweise 13 DAX-Konzerne über 80 Mrd. Euro in Immobilien gebunden. Unternehmenseigene Immobilien stellen mit fünf bis 15 Prozent der Gesamtkosten den zweitgrößten Kostenblock dar und binden rund zehn Prozent des bilanziellen Kapitals.5

Doch nun stellt sich die Frage, was sich hinter dem Begriff REIT verbirgt. Monate­lange politische Diskussionen gingen der Verabschiedung des REITG6 durch den Bundestag7 und Bundesrat8 im März 2007 voraus.

Inwieweit profitiert der Privatanleger von dieser neuen Anlagemöglichkeit? Ist der REIT eine Alternative zu den bisher verbreitetsten Anlagemöglichkeiten in Immobi­lien, der Direktanlage und der Anlage in Immobilienfonds? Gibt es neue Möglich­keiten bezüglich der Rendite und der Chance? Sind steuerliche Vorteile zu erzie­len?

Das Ziel dieser Arbeit ist es, diese Fragen zu analysieren und zu beantworten, in dem zunächst die Direktanlage in Immobilien und die Anlage in Immobilienfonds beschrieben werden. Im Anschluss daran erfolgt eine ausführliche Betrachtung des REIT mit anschließendem Vergleich der Anlagemöglichkeiten.

2. Anlagemöglichkeiten in Immobilien

Schon zu Beginn des vorangegangenen Jahrhunderts galt die Immobilie als be­gehrte Kapitalanlage. Das so genannte Mietzinshaus versprach ein sicheres Ein­kommen. Die zu Beginn der 1920er Jahre aufgetretene Inflation veranlasste die damalige Generation dazu, das Immobilienvermögen als in besonderer Weise si­chere Kapitalanlage zu qualifizieren. Obwohl durch die Kriegseinwirkung in den 1940er-Jahren viele Immobilieneigentümer den Großteil ihres Vermögens verloren hatten, gelangte diese Art des Vermögens im Nachkriegsdeutschland sehr schnell wieder zu großer Beliebtheit. In den 1960er Jahren, der Zeit des Wirtschaftswun­ders und in Zeiten hoher Inflationsraten in den 70er und 80er Jahren des vergan­genen Jahrhunderts erwiesen sich sowohl selbstgenutzte als auch vermietete Im­mobilien als nahezu ideale Anlagen, wohingegen beispielsweise klassische Spar­guthaben und Rentenpapiere aufgrund der Inflation laufend an Wert verloren.9

Im Folgenden werden die bisher häufigsten Anlageformen in Immobilien, die Di­rektanlage und die Anlage in Immobilienfonds, dargestellt.

2.1 Direktanlage in Immobilien

Seit der Mensch die Höhle verlassen hat, nehmen Immobilien einen hohen Stel­lenwert in den Kulturen ein. Als Beginn der Immobilienökonomie kann der Städte­bau gesehen werden, beginnend mit der im römischen Imperium explosionsarti­gen Zunahme der Stadtbevölkerung, die unweigerlich zu einer starken Bautätigkeit geführt hat. Zu dieser Zeit war der Renditeansatz noch nicht ausgeprägt vorhan­den. Der Renditeansatz in Bezug auf Immobilien findet sich zu Beginn des 19. Jahrhunderts in Berlin. Man baute in die Höhe, steckte ein Maximum an Läden und Wohnungen unter ein Dach und minimierte den Raum zwischen den Fens­tern, da der Wert des Gebäudes nach deren Anzahl bestimmt wurde. Dieses luxu­riöse Aussehen führte zu eine höheren Bewertung und dadurch auch zu höheren Mieteinnahmen.10

Es gibt verschiedene Arten von Immobilien wie beispielsweise Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Geschäftshäuser, Industrieobjekte etc.. Somit zerfällt der Immobilienmarkt, allein schon was den Nutzungszweck bzw. die Nachfrage anbe­langt, in verschiedene Teilmärkte. Zudem ist ein neu erstelltes modernes Mehrfa­milienhaus mit 20 geräumigen Wohnungen in bester Stadtlage nicht vergleichbar mit einem renovierungsbedürftigen Mehrfamilienhaus aus den 50er-Jahren mit zehn Kleinwohnungen im ländlichen Gebiet.11

Zur Bewertung einer Immobilie wird deren Verkehrswert ermittelt. Der Verkehrs­wert einer Immobilie ist der Preis, von dem zu erwarten ist, dass er normalerweise am freien Markt für die zu bewertende Immobilie zum Bewertungsstichtag gezahlt wird. Gesetzlich ist dies in § 194 BauGB12 geregelt. Wesentlich ist, dass der Ver­kehrswert immer zeitpunktbezogen ist.

Die Frage, nach welchem der drei Wertermittlungsverfahren nach der WertV13, dem Ertragswert-, Sachwert- oder Vergleichswertverfahren, zu bewerten ist, hat der Markt zu beantworten.14

In der folgenden Abbildung werden die drei Verfahren und die Objektzuordnung gegenübergestellt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Wertermittlungsverfahren und Objektzuordnung

Quelle: Petersen: Verkehrswertermittlung von Immobilien, S. 22

Das Vergleichswertverfahren hat nur eine untergeordnete Bedeutung, da Immobilien bei individueller Bauweise nur eine geringe Vergleichbarkeit untereinander aufweisen. Wenn allerdings genügend Vergleichspreise vorliegen, so ist das Vergleichswertverfahren sowohl die einfachste als auch die zuverlässigste Methode,während die anderen Verfahren vor allem beim Fehlen von geeigneten Ver­gleichspreisen in Betracht kommen.15

Beim Sachwertverfahren wird ein Käufer unterstellt, der sich überlegt, was es kos­ten würde, mit heutigen Baumethoden und -materialien eine dem Bewertungsob­jekt ähnliche Immobilie zu errichten. Die errechneten Kosten werden um die Al­terswertminderung und einen etwaigen Reparaturstau gemindert. Das Sachwert­verfahren wird üblicherweise nur auf selbstgenutzte Immobilien angewandt und kann nur nach vom Markt abgeleiteten Korrekturoperationen wie beispielsweise die Berücksichtigung der Lage zum Verkehrswert führen.16

Unter dem Begriff Ertragswertverfahren wird eine finanzmathematische Methode zur Verkehrswertermittlung verstanden. Der Ertragswert ist als der Barwert von auf besondere Art ermittelten Überschüssen wie Mieteinnahmen anzusehen. Die Komponenten des Ertragswertverfahrens sind der Reinertrag, die Restnutzungs­dauer, der Liegenschaftszins, der Bodenwert und der Reparaturstau.17

Die folgende Abbildung zeigt das Ablaufschema des Ertragswertverfahrens an­hand eines Zahlenbeispiels:

Das Vergleichswertverfahren hat nur eine untergeordnete Bedeutung, da Immobilien bei individueller Bauweise nur eine geringe Vergleichbarkeit untereinander aufweisen. Wenn allerdings genügend Vergleichspreise vorliegen, so ist das Vergleichswertverfahren

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Ablaufschema des Ertragswertverfahrens

Quelle: Eigene Darstellung, in Anlehnung an Petersen: Marktorientierte Immobilienbewer­tung, S. 33

Der Rohertrag setzt sich aus den summierten Monatsmieten zusammen. Die Be­wirtschaftungskosten beinhalten Instandhaltungskosten, das Mietausfallwagnis, die Verwaltungskosten und die Betriebskosten. Bildet man hieraus die Differenz, so erhält man den Reinertrag. Der Bodenertrag, welcher vom Reinertrag zu sub­trahieren ist, ist das Produkt aus dem Bodenwert und dem Liegenschaftszins. Ei­nen Vorschlag für anzuwendende Liegenschaftszinssätze finden sich in der Anl. 3 BelWertV18. Im oben dargestellten Beispiel wird der empfohlene Zinssatz von 5,0 Prozent gewählt. Aus dem Liegenschaftszins und der Restnutzungsdauer errech­net sich der Mulitplikator19, mit welchem sich der Gebäudeertragswert errechnen lässt. Von diesem wird der Reparaturstau subtrahiert und der Bodenwert hinzuad­ diert, und so erhält man den Ertragswert, den Verkehrswert nach dem Ertrags­wertverfahren.20

2.2 Anlage in Immobilienfonds

Die verbreitetste Form der verbrieften Immobilienfinanzierung bzw. des Immobi- lieninvests in Deutschland sind offene und geschlossene Immobilienfonds.21 Beide Anlagekategorien werden im Folgenden näher erläutert.

2.2.1 offene Immobilienfonds

Offene Immobilienfonds legen das Fondsvermögen sowohl in gewerblich genutzte Objekte, Grundstücke sowie in eigene Bauprojekte an. Es handelt sich hierbei um Investmentfonds nach § 2 Abs. 4 Nr. 5 InvG.22

Bei offenen Immobilienfonds ist die Zahl der Anleger unbegrenzt, man spricht da­her auch von „Open-End-Funds“. Es wird laufend neues Anlegerkapital aufge­nommen und auch wieder zurückgegeben, zudem werden laufend neue Anteils­scheine in Höhe der Nachfrage ausgegeben. Damit dieser Rücknahmeverpflich­tung nachgekommen werden kann, müssen offene Immobilienfonds mindestens fünf Prozent ihres Vermögens in liquiden Mitteln wie Wertpapieren oder Bankgut­haben halten. Das in offene Immobilienfonds angelegte Geld wird nach den Vor­gaben des Gesetzgebers in besonderem Maße geschützt. So unterliegen offene Immobilienfonds strengen Vorschriften in der Anlagepolitik, Überwachung und Prüfung. So ist beispielsweise die Mindestanzahl von zehn Grundstücken je Fonds vorgeschrieben, von denen keines zum Zeitpunkt des Erwerbs 15 Prozent des ge­samten Fondsvermögens übersteigen darf.23

Der Markt für Immobilienfonds weist im Vergleich zu Aktien und Rentenpapieren einige Besonderheiten auf, so ist beispielsweise die Korrelation von Immobilien­fonds mit den Kapitalmärkten sehr gering. Die folgende Darstellung verdeutlicht dies anhand des Beispiels zweier gängiger offener Immobilienfonds und den Indi­zes DAX und REX:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Kursverlauf von Wertpapieren verschiedener Assetklassen

Quelle: Eigene Darstellung (Daten aus dem Internetangebot der OnVista AG, www.onvista.de)

Aktien- und Rentenmärkte unterliegen relativ hohen Kursschwankungen und einem systematischen Risiko, sodass einzelne Papiere sich nicht dem allgemeinen Marktrend entziehen können. Dies ist bei Immobilienfonds nicht der Fall, da diese in Vermögensgegenstände in Form von Gebäuden und Grundstücken und somit in reale Werte investieren.

In Deutschland werden offene Immobilienfonds von Kapitalanlagegesellschaften in Sondervermögen gehalten und bieten so dem Anleger die Möglichkeit, mit einem geringen Kapitaleinsatz in Immobilieneigentum zu investieren.24

Die folgende Abbildung zeigt die Kapitalanlagegesellschaften mit den größten Marktanteilen offener Immobilienfonds25 in Deutschland:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 4: Kapitalanlagegesellschaften mit den größten Marktanteilen offener Immobilien fonds

Quelle: Bundesverband Investment und Asset Management e.V.: Investment 2006, S. 103

2.2.2 GESCHLOSSENE IMMOBILIENFONDS

Der Hauptunterschied geschlossener zu offenen Immobilienfonds liegt darin, dass bei geschlossenen Immobilienfonds die Zahl der ausgegebenen Investmentzertifi­kate von Anfang an festgelegt ist. Geschlossene Immobilienfonds haben zudem oft eine festgelegte Laufzeit, innerhalb derer die Fondsanteile von der Investment­ gesellschaft nicht zurückgenommen werden.26 Die Fondsgesellschaft erwirbt bei geschlossenen Immobilienfonds zivilrechtliches Eigentum an einem bebauten Grundstück. Dies geschieht entweder durch Erwerb eines bebauten Grundstücks oder durch Erwerb eines unbebauten Grundstücks und anschließender Bebauung. Single-Property-Fonds halten lediglich ein Grundstück, wohingegen Multi­Property-Fonds mehrere Objekte erwerben und vermieten. Die Fondsgesellschaft wird zum einen durch das eingelegte Kapital der Anleger und zum anderen durch Kreditaufnahme finanziert. Zum Ende der Vertragslaufzeit, beispielsweise der Mietvertragslaufzeit, wird die Immobilie veräußert. Der dabei erzielbare Erlös ist insbesondere bei Spezialimmobilien, die auf bestimmte Nutzer zugeschnitten sind, nur schwer vorauszusagen.27

Obgleich von dieser Anlagekategorie zahlreiche, teilweise sehr repräsentative Bauten errichtet wurden und ohne geschlossene Immobilienfonds der zügige Wie­deraufbau in den neuen Bundesländern nicht in der erfolgten relativ kurzen Zeit zu bewältigen gewesen wäre, werden solche Fonds in der politischen Diskussion mehrheitlich als Steuersparmodell für die „Oberschicht“ betrachtet28. So wird der­zeit vielmehr der vermeintliche Effekt der Steuerausfälle als weniger der hohe volkswirtschaftliche Nutzen diskutiert. Angesichts knapper werdender Finanzmit­telausstattungen von Gebietskörperschaften, öffentlicher und privater Unterneh­men wie beispielsweise Wohnungsbaugesellschaften stehen diese Wirtschafts­subjekte zunehmend unter dem Druck, immobiliares „Tafelsilber“ zu verkaufen, um ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu erhalten. Die derzeit zunehmenden Schwierigkeiten bei der Fremdkapitalbeschaffung für Immobilieninvestments29 er­höht die volkswirtschaftliche Bedeutung geschlossener Immobilienfonds weiter.30

Bei der Beurteilung geschlossener Immobilienfonds sind zahlreiche Faktoren zu berücksichtigen wie die Lage und Vermietbarkeit der Objekte, die Bonität des Mietgaranten, Bauausführung und -konzeption, ökologische Altlasten und als einer der wesentlichsten Faktoren die Kosten des Objekts.31

Das in geschlossene Immobilienfonds platzierte Eigenkapital betrug 2006 3,48 Mrd. Euro32

3. Real Estate Investment Trust (REIT)

Viel wurde in den letzten Monaten über die Einführung des REITs in Deutschland diskutiert. Nun wurde er rückwirkend zum 1. Januar 2007 eingeführt. Doch was verbirgt sich genau hinter dem Begriff REIT? Welche Charakteristika hat der G- REIT33 ? Die folgenden Kapitel geben die Antworten auf diese und andere Fragen.

3.1 Allgemeines zum REIT

Die folgenden Abschnitte beschäftigen sich mit den Typen, Arten und Strukturen von REITs.

3.1.1 REIT-TYPEN

Es werden grundsätzlich drei verschiedene REIT-Typen nach ihrem Anlage­schwerpunkt unterschieden: Equity-, Mortgage- und Hybrid-REITs.

Am weitesten verbreitet sind Equity-REITs, die direkt in Immobilien investieren. Dadurch kann die REIT-Gesellschaft auch gegebenenfalls die Mieten erhöhen und sind daher nicht sehr reagibel auf Zinsänderungen.

Mortgage-REITs beteiligen Investoren an ihrem Kreditportfolio. Sie vergeben Fremdkapital und leiten Teile der dadurch entstehenden Zinseinkünfte an die An­teilseigner weiter. Da Mortgage-REITs stark in das Hypothekengeschäft involviert sind, ist das Zinsänderungsrisiko im Gegensatz zu den Equity-REITs unweit hö­her. So steigt der Kurs von Mortgage-REITs bei fallenden Zinsen, wohingegen er bei steigenden Zinsen fällt. Um eine Minimierung des Zinsrisikos zu erreichen, werden häufig Hedging-Techniken eingesetzt.

Eine Kombination aus Equity- und Mortgage-REITs sind Hybrid-REITs. Aufgrund ihrer geringen Verbreitung fristen sie ein Nischendasein.

3.1.2 REIT-Arten

Ebenso werden REITs in verschiedene Arten klassifiziert. So handelt es sich bei Hypotheken-REITs um Gesellschaften, die Portefeuilles an Festzinssatz­Hypotheken und an Hypotheken mit Ergebnisbeteiligung besitzen. Bürogebäude- REITs besitzen grundbuchliches Eigentum an Bürozentren, Mietshaus-REITs und Mietwohnanlagen. Hotelliegenschaften sind das zu verpachtende Eigentum von Hotel-REITs, Krankenhäuser, Altenpflegeheime und Rehabilitationskliniken jenes von Krankenhaus-REITs. Des Weiteren werden Einkaufszentren- und Pferderenn- bahn-REITs unterschieden. Ein Sonderfall sind gemischte REITs. Diese besitzen ein Portfolio von Wohngebäuden, Bürogebäuden und Einkaufszentren.34 35 3.1.3 REIT-Strukturen

Es gibt drei verschiedene Strukturen von REITs: Traditionell, UPREIT und Down- REIT. Traditionelle REITs halten die Immobilien direkt und nicht über eine Betrei­bergesellschaft. Bei einem typischen UPREIT36 werden ein REIT und eine beste­hende Immobiliengesellschaft Partner einer neuen Betreibergesellschaft. Durch eine Kapitaleinlage erhält der REIT Anteile, die bestehende Immobiliengesell­schaft bringt Immobilienvermögen in die neue Gesellschaft ein und erhält im Ge­genzug Anteile. So können sich private Investoren mit Immobilienvermögen an ei­nem REIT ohne steuerliche Verluste beteiligen. Die folgende Abbildung verdeut­licht den Aufbau eines UPREIT :

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 5: Aufbau eines UPREIT Quelle: Huesmann: German REITs, S. 45

Ein DownREIT ähnelt in der Konstruktion einem UPREIT. Ihm gehören nur noch weitere Immobilienbestände, die er auch betreibt.37

3.2 Der REIT in Deutschland

Durch die Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat im März 2007 ist der REIT in Deutschland rückwirkend zum 1. Januar 2007 eingeführt worden. Die vorange­gangene politische Diskussion sowie die Charakteristika des G-REIT werden in den folgenden Unterkapiteln dargestellt.

3.2.1 Die politische Diskussion

Im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung von 2005 wird die Einfüh­rung des REiT in Deutschland unter der Bedingung, dass die verlässliche Besteu­erung beim Anleger sichergestellt wird und positive Wirkungen auf Immobilien­markt und Standortbedingungen zu erwarten sind, festgelegt.38 Darüber hinaus stand die Einführung und die Ausgestaltung des REIT in den letzten Monaten in starker politischer Diskussion zwischen den Parteien und Interessensverbänden.

Im Folgenden werden einige Meinungen zur Einführung und Ausgestaltung des REITs in Deutschland dargestellt.

3.2.1.1 CDU/CSU

Bereits im Mai 2005 spricht sich die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag für die Ein­führung von REITs aus, da Deutschland offensichtlich mit den bisherigen Instru­menten wie den Immobilienfonds international nicht richtig positioniert sei.39 Die Union befürwortet die Einbeziehung von bestehenden Wohnimmobilien in REITs40 und bezeichnet eine mögliche Nicht-Einbeziehung als „Rückschritt“.41

3.2.1.2 SPD

Bei den Sozialdemokraten gehen die Meinungen teilweise sehr stark auseinander. Der Bundesminister der Finanzen, Peer Steinbrück sieht in der Einführung von REITs Steuermehreinnahmen. Zudem seien REITs eine weniger schlimme Alter­native zu den Private-Equity-Fonds, die derzeit im großen Stil Immobilien in Deutschland aufkauften.

[...]


1 Certified Mortgage Backed Securities

2 Residential Mortgage Backed Securities

3 vgl. Hanisch, in: Börsen-Zeitung vom 14.10.2006, Nr. 198, S. B8: Ganzheitliche Kundenberatung im Immobilienbereich von Vorteil

4 Dies entspricht einem Anteil von 11,5 Prozent

5 vgl. o.V., in: Finanzbetrieb 11/2006, S. 737: Real Estate Investment Trusts

6 Gesetz über deutsche Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen

7 vgl. Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 16/89, 23.03.2007

8 vgl. Bundesrat: Drucksache 191/07, 30.03.2007

9 vgl. Loritz/Pfnür: Der geschlossene Immobilienfonds in Deutschland, S. 17

10 vgl. UBS AG, Wealth Management Research: Immobilien, S. 7

11 vgl. Fierz: Der Schweizer Immobilienwert, S. 198f.

12 Baugesetzbuch

13 Wertermittlungsverordnung

14 vgl. Petersen, Verkehrswertermittlung von Immobilien, S. 19ff.

15 vgl. Kleiber/Simon: Verkehrswertermittlung von Grundstücken, S. 1136f.

16 vgl. Petersen: Verkehrswertermittlung von Immobilien, S. 113

17 vgl. derselbe: Marktorientierte Immobilienbewertung., S. 13ff.

18 Beleihungswertermittlungsverordnung

19 Multiplikator =

20 vgl. Petersen: Marktorientierte Immobilienbewertung., S. 33

21 vgl. Huesmann: German REITs, S. 17

22 vgl. Hübner/Stabenow/Weyand: Investmentfonds, S. 105

23 vgl. Fischer: Geschlossene Immobilienfonds, S. 11

24 vgl. Huesmann: German REITs, S. 17

25 An dieser Stelle werden ausschließlich Publikumfonds betrachtet.

26 vgl. Hartmann-Wendels/Pfingsten/Weber: Bankbetriebslehre, S. 37

27 vgl. Lüdicke/Arndt: Geschlossene Fonds, S. 146

28 Die Beteiligung an geschlossenen Immobilienfonds setzt bei zahlreichen Fonds eine Untergren­ze von 10.000,00 Euro voraus.

29 Stichwort: „Basel II“

30 vgl. Loritz/Pfnür: Der geschlossene Immobilienfonds in Deutschland, S. 1ff.

31 vgl. Fischer: Geschlossene Immobilienfonds, S. 12f.

32 vgl. Internetangebot des Verbands geschlossene Fonds (www.vgf-online.de)

33 German Real Estate Investment Trust

34 vgl. Huesmann: German REITs, S. 42f.

35 vgl. Rölle: Börsennotierte Partnerships (MLP) und Immobilienfonds auf Aktien (REIT) in den USA, S. 124f.

36 Umbrella-Partnership-REIT

37 vgl. Huesmann: German REITs, S. 44

38 vgl. Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD, 11.11.2005, S. 86

39 vgl. Drost/Reichel, in: Handelsblatt vom 31.05.2005: Parteien einig über Immobilientrusts

40 vgl. o.V., in: Handelsblatt vom 18.10.2006: Union opponiert gegen Steinbrücks REITs-Pläne

41 vgl. o.V., in: Börsen-Zeitung vom 02.11.2006, Nr. 211, S. 7: Koalition streitet weiter über REITs

Fin de l'extrait de 75 pages

Résumé des informations

Titre
Real Estate Investment Trusts (REITs) als alternative Anlageform in Immobilien
Université
University of Cooperative Education Villingen-Schwenningen
Note
2
Auteur
Année
2007
Pages
75
N° de catalogue
V186552
ISBN (ebook)
9783656994985
ISBN (Livre)
9783656995074
Taille d'un fichier
2770 KB
Langue
allemand
Mots clés
real, estate, investment, trusts, reits, anlageform, immobilien
Citation du texte
Stefan Blank (Auteur), 2007, Real Estate Investment Trusts (REITs) als alternative Anlageform in Immobilien, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/186552

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