Die Zunahme des Parallelhandels mit Originalware innerhalb und außerhalb der EU führt zu der Problematik, wie markenrechtlich dagegen vorgegangen werden kann. Die Arbeit zeigt Möglichkeiten auf, in welchen Fällen der Markeninhaber seine Schutzrechte geltend machen und durchsetzen kann und wann eine Erschöpfung im Markenrecht eintreten kann. Dabei wird das Spannungsverhältnis, das durch die Territorialität des Markenrechts als ausschließlichem Eigentumsrecht des Markeninhabers einerseits und der Warenverkehrsfreiheit innerhalb der EU andererseits näher dargestellt und analysiert. Schließlich wird auf die Zulässigkeit des Umpackens und Neuetikettierens von Original-Markenware im grenzüberschreitenden Verkehr und auf die Bekämpfung von unerlaubten Parallelimporten, etwa durch Codierung der Ware und/oder die Beantragung eines Grenzbeschlagnahmeverfahrens eingegangen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Problemstellung und Interessenlage
1.2 Begriffsbestimmungen
2. Grundlagen des Markenrechts
2.1 Spezifischer Gegenstand des Markenrechts
2.2 Territorialitätsprinzip
2.3 Markenrichtlinie und Markenrechtsreform
3. Parallelhandel mit Markenware
3.1 Reichweite der markenrechtlichen Erschöpfung
3.2 Handelspolitische Relevanz der Erschöpfungsregelung
3.3 Voraussetzungen der markenrechtlichen Erschöpfung
3.4 Ausnahmen von der markenrechtlichen Erschöpfung
3.5 Beweislastverteilung
4. Freier Warenverkehr und wettbewerbsrechtliche Schranke des Markenschutzes
5. Umpacken und Neuetikettieren von Markenware im grenzüberschreitenden Verkehr
5.1 Künstliche Marktabschottung und Erforderlichkeit des Umpackens
5.2 Beeinträchtigung des Originalzustands der Ware
5.3 Notwendige Angaben auf der neuen Verpackung
5.4 Rufschädigung durch Aufmachung der umgepackten Ware
5.5 Vorabinformationspflicht und Bemusterung
6. Bekämpfung von Parallelimporten
6.1 Unterlassungsanspruch
6.2 Auskunftsanspruch
6.3 Schadensersatzanspruch
6.4 Vernichtungsanspruch
6.5 Strafbare Kennzeichenverletzung
6.6 Grenzbeschlagnahme
6.7 Wettbewerbsschutz
7. Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die markenrechtlichen Rahmenbedingungen des Parallelhandels mit Originalwaren, insbesondere im Kontext des grenzüberschreitenden Verkehrs und der unionsrechtlichen Erschöpfungslehre, um zu klären, inwieweit Markeninhaber gegen Importe vorgehen können.
- Markenrechtliche Grundlagen und Territorialitätsprinzip
- Reichweite und Voraussetzungen der Erschöpfungslehre
- Zulässigkeit von Umpacken und Neuetikettierung
- Beweislastverteilung bei Parallelimporten
- Rechtliche Instrumente zur Bekämpfung von Parallelimporten
Auszug aus dem Buch
3.4 Ausnahmen von der markenrechtlichen Erschöpfung
Art. 7 Abs. 2 MRL und § 24 Abs. 2 MarkenG enthalten einen generalklauselartigen Ausnahmetatbestand zum Grundsatz der Erschöpfung. Die Erschöpfung tritt nicht ein, wenn berechtigte Gründe vorliegen, die erlauben, dass sich der Markeninhaber dem weiteren Vertrieb der Waren widersetzt. Das ist der Fall, wenn die Ware nach ihrem Inverkehrbringen verschlechtert oder verändert wurde. Die Einschränkung des Erschöpfungsgrundsatzes dient dem Zweck, den Rechtsinhaber vor Beeinträchtigungen der Zeichenfunktionen, insbesondere der Herkunfts- und Qualitätsfunktion, zu schützen. 94 Die Marke kommuniziert dem Verbraucher die Produkteigenschaften. Nach dem Wortlaut in § 24 Abs. 2 MarkenG a.E. ist auch die Veränderung der Produktbeschaffenheit, somit der Zustand der Ware, ausreichend, um die Erschöpfung auszuschließen, was über die Formulierungen in Art. 7 Abs. 2 MRL und Art. 13 Abs. 2 GMarkenVO hinausgeht. Auch die bloße Veränderung der ursprünglichen Form oder des Erscheinungsbildes ist eine Markenverletzung. Dies begründet wiederum die Tatsache, dass nach der Verkehrsanschauung, Verbrauchererwartung und Wertschätzung die Marke weitere Funktionen, wie Vertrauens- und Werbefunktion, innehat.95 Nach dem Wortlaut der Vorschrift muss hier kein wertmindernder Eingriff in die Produktbeschaffenheit vorliegen. Die Gegenauffassung sieht darin eine Entfernung von der objektiv definierten Garantiefunktion durch Einführung eines subjektiven Elements der Verkehrsanschauung und Verbrauchererwartung. Zum einen ist der Ruf einer Marke genauso schutzwürdig, zum anderen auch die Befürchtung, dass durch erkennbare Einwirkungen auf die Produktbeschaffenheit Qualitätsmängel assoziiert werden können.96
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Einführung in die Aktualität der Parallelhandelsproblematik und Definition zentraler Markenbegriffe.
2. Grundlagen des Markenrechts: Erläuterung des spezifischen Gegenstands, des Territorialitätsprinzips und der markenrechtlichen Reformen.
3. Parallelhandel mit Markenware: Analyse der Erschöpfungsregelung, ihrer Reichweite, Voraussetzungen und der Beweislastverteilung.
4. Freier Warenverkehr und wettbewerbsrechtliche Schranke des Markenschutzes: Untersuchung der Spannung zwischen Warenverkehrsfreiheit und nationalem Markenschutz.
5. Umpacken und Neuetikettieren von Markenware im grenzüberschreitenden Verkehr: Prüfung der Zulässigkeitskriterien für Veränderungen an Verpackungen bei Parallelimporten.
6. Bekämpfung von Parallelimporten: Darstellung rechtlicher Abwehrmöglichkeiten wie Unterlassungs-, Auskunfts- und Vernichtungsansprüche sowie Grenzbeschlagnahme.
7. Schlussbetrachtung: Zusammenfassende Bewertung der Stärkung der Position des Markeninhabers durch die aktuelle Rechtslage.
Schlüsselwörter
Markenrecht, Parallelhandel, Erschöpfungsgrundsatz, Markeninhaber, Warenverkehrsfreiheit, Umpacken, Neuetikettierung, Grenzbeschlagnahme, MarkenG, Parallelimporte, Markenrichtlinie, Herkunftsfunktion, Qualitätsfunktion, Wettbewerbsrecht, Rechtsprechung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die markenrechtlichen Herausforderungen, die durch den Parallelhandel mit Originalwaren entstehen, und beleuchtet das Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz des Markeninhabers und der Warenverkehrsfreiheit innerhalb des europäischen Binnenmarktes.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind der Grundsatz der Erschöpfung von Markenrechten, die rechtlichen Grenzen bei Umverpackungen von Markenartikeln sowie die Instrumente zur Bekämpfung unerlaubter Parallelimporte.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die Reichweite der markenrechtlichen Erschöpfung unter Berücksichtigung der europäischen Rechtsprechung aufzuzeigen und zu klären, unter welchen Bedingungen Markeninhaber gegen Parallelimporte vorgehen können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse, die sich primär auf die Auslegung des Markengesetzes (MarkenG), der europäischen Markenrichtlinie (MRL) sowie der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH) stützt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil befasst sich detailliert mit den Voraussetzungen der markenrechtlichen Erschöpfung, den Ausnahmetatbeständen bei veränderten Produkten (Umpacken) und den verschiedenen rechtlichen Durchsetzungsansprüchen, einschließlich der Grenzbeschlagnahme.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Markenrecht, Parallelhandel, Erschöpfungsgrundsatz, Warenverkehrsfreiheit, Umpacken, Neuetikettierung und Grenzbeschlagnahme.
Wann ist ein Umpacken von Markenware rechtlich zulässig?
Ein Umpacken ist zulässig, wenn es erforderlich ist, um den Vertrieb im Einfuhrmitgliedstaat zu ermöglichen, und dabei der Originalzustand der Ware nicht beeinträchtigt wird, der Ruf der Marke nicht geschädigt wird und der Markeninhaber vorab informiert wird.
Welche Bedeutung kommt der Grenzbeschlagnahme zu?
Die Grenzbeschlagnahme ist ein effektives Instrument für Markeninhaber, um unerlaubte Parallelimporte bereits bei der Einfuhr zu stoppen, sofern die Rechtsverletzung offensichtlich ist und die Voraussetzungen des MarkenG sowie der EG-PrPVO erfüllt sind.
- Arbeit zitieren
- Sabine Hermann (Autor:in), 2010, Markenschutz beim Parallelhandel mit Originalware, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/186717