Am 01.11.2009 ist das Zahlungsdienstegesetz (kurz: ZaDiG), welches aufgrund der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie 2007/64&EG erlassen wurde, in Kraft getreten. Durch die Zahlungsdiensterichtlinie bzw. durch das ZaDiG soll ein europaweit einheitlicher rechtlicher Rahmen für Zahlungsdienste geschaffen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Zahlungssysteme gewährleistet werden. Die neuen Bestimmungen bringen im Vergleich zur alten Rechtslage einige Neuerungen mit sich, wie beispielsweise klarere Entgeltvereinbarungen, andere Entgeltänderungsmöglichkeiten, günstigere Kündigungsbestimmungen, die Schaffung einer Rügeobliegenheit bei Missbrauch oder fehlerhaften Zahlungsdurchführung, die Schaffung von klaren Ausführungsfristen für Überweisungen, kürzere Überweisungsfristen, günstigere Wertstellungsvorschriften, Änderungen der Haftungsregelungen bei Missbräuchen und Verlängerungen der Widerspruchsfristen. Das ZaDiG umfasst alle innerstaatlichen und grenzüberschreitenden relevanten Zahlungsdienste, wie etwa Barein- und Barauszahlungen auf bzw. von Zahlungskonten, die Führung von Zahlungskonten, Zahlungen mit Kredit- und Bankomatkarten, Lastschriften, Überweisungen, Daueraufträge, Kreditkartenzahlungen, etc. Es regelt die Rechte und Pflichten bei der Erbringung von Zahlungsdiensten, wie Informationspflichten, Zahlscheingebühren, Bestimmungen über die Änderungen von Rahmenverträgen und Kündigungen sowie die Ausführung von Zahlungsvorgängen. Ebenso behandelt es Haftungsbestimmungen für bspw. nicht autorisierte Zahlungsvorgänge, Bankomatkartenmissbrauch und für fehlerhafte Ausführung von Zahlungsvorgängen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Zahlungsdiensterichtlinie (RL 2007/64/EG)
2.1. Rechtslage in der europäischen Gemeinschaft vor Inkrafttreten der Zahlungsdiensterichtlinie
2.2. Der Vorschlag der Europäischen Kommission über Zahlungsdienste im Binnenmarkt
2.2.1. Motivation, Hintergründe und Ziele
2.3. Stellungnahmen und Kritik Am Vorschlag der Europäischen Kommission
2.4. Wesentliche Inhalte der Zahlungsdiensterichtlinie
2.5. Die Rolle der Zahlungsdiensterichtlinie iZm „Single Euro Payments Area“
2.6. Auswirkung auf die bis dato bestehende europäische Rechtslage und Verhältnis zu bestehenden Rechtsakten
3. Allgemeines zum ZaDiG
4. Der Anwendungsbereich des ZaDiG
4.1. Der sachliche Anwendungsbereich
4.2. Der persönliche Anwendungsbereich
4.3. Der örtliche Anwendungsbereich
4.3.1. Anzuwendendes Recht mangels Rechtswahl
4.3.2. Anzuwendendes Recht bei Rechtswahl
5. Zahlungsinstitute
5.1. Leistungsumfang
5.2. Konzessionsverfahren
5.3. Haftung für zurechenbare Dritte
6. Rahmenvertrag und Einzelzahlungen
6.1. Rahmenvertrag und Einzelzahlungen innerhalb von Rahmenverträgen
6.2. Einzelzahlungen außerhalb von Rahmenverträgen
7. Informationspflichten
7.1. Allgemeines (Sprache und Form) (§ 26 )
7.2. Arten von Informationen
7.3. Mitteilungspflicht – Zugänglichmachen
7.4. Informationspflichten bei Rahmenverträge
7.5. Informationspflichten bei Einzelzahlungen außerhalb von Rahmenverträgen
7.6. Ausnahmen für E-Geld und Kleinbetragsinstrumente
8. Änderungen des Rahmenvertrages - § 29
9. Kündigungen des Rahmenvertrages - § 30
10. Entgelte
10.1. Aufwandersatz
10.2. Entgelt ieS
10.3. Verbot von Zuschlägen für bestimmten Zahlungsinstrumenten / Zahlscheingebühren
11. Ausführungsfristen und Werterstellung
11.1. Ausführungsfristen
11.2. Wertstellung
12. Autorisierung von Zahlungsvorgängen
12.1. Zustimmung / Autorisierung
12.2. Widerruf
13. Sorgfaltspflichten
13.1. Sorgfaltspflichten des Zahlungsdienstleisters
13.2. Sorgfaltspflichten des Zahlungsdienstnutzers
14. Haftung
14.1. Haftung für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge
14.1.1. Kein Verschulden des Zahlers - § 44 Abs 1
14.1.2. Verschulden des Zahlers - § 44 Abs 2
14.2. Erstattung eines autorisierten Zahlungsvorganges - § 45
14.3. Haftung für fehlerhafte Ausführung - § 46
14.3.1. Haftung bei Push-Zahlungen – Abs 1 und Abs 2
14.3.1.1. Haftung des Zahlungsdienstleister des Zahlers
14.3.1.2. Haftung des Zahlungsdienstleisters des Empfängers
14.3.1.3. Haftung bei Push-Zahlungen – Abs 3 und Abs 4
Zielsetzung & Themen
Die Diplomarbeit untersucht die detaillierte Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie (RL 2007/64/EG) durch den österreichischen Gesetzgeber und erörtert die Bestimmungen des Zahlungsdienstegesetzes (ZaDiG) im Überblick sowie im Vergleich zur vorher geltenden Rechtslage.
- Analyse des Anwendungsbereichs und der Begriffsdefinitionen des ZaDiG.
- Untersuchung der Rechte und Pflichten von Zahlungsdienstleistern und -nutzern.
- Bewertung der Haftungsregelungen bei nicht autorisierter oder fehlerhafter Zahlungsausführung.
- Diskussion über offene Rechtsfragen, wie die Anwendung auf Online-Sparkonten und die Zulässigkeit von Zahlscheingebühren.
Auszug aus dem Buch
1. EINLEITUNG
Am 01.11.2009 ist das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG), welches aufgrund der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie 2007/64/EG erlassen wurde, in Kraft getreten. Ziel der Zahlungsdiensterichtlinie ist es, einen europaweiten einheitlichen rechtlichen Rahmen für Zahlungsdienste zu schaffen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Zahlungssysteme zu gewährleisten. Eben dieses Ziel liegt auch dem Zahlungsdienstegesetz zugrunde. Dieses soll eine wettbewerbs- und kundenfreundlichere Abwicklung bei der Erbringung von Zahlungsdienstleistungen sichern. Die neuen Bestimmungen bringen einige Neuerungen mit sich, beispielsweise klarere Entgeltvereinbarungen, andere Entgeltänderungsmöglichkeiten, günstigere Kündigungsbestimmungen, die Schaffung einer Rügeobliegenheit bei Missbrauch oder fehlerhafter Zahlungsdurchführung, die Schaffung von klaren Ausführungsfristen für Überweisungen, kürzere Überweisungsfristen, günstigere Wertstellungsvorschriften, Änderungen der Haftungsregelungen bei Missbräuchen und Verlängerungen der Widerspruchsfristen.
Das ZaDiG umfasst alle innerstaatlichen und grenzüberschreitenden relevanten Zahlungsdienste, wie etwa Barein- und Barauszahlungen auf bzw von Zahlungskonten, Führung von Zahlungskonten, Zahlungen mit Kredit- und Bankomatkarten, Lastschriften, Überweisungen, Daueraufträge, Kreditkartenzahlungen, etc. Es regelt die Rechte und Pflichten bei der Erbringung von Zahlungsdiensten, wie Informationspflichten, Zahlscheingebühren, Bestimmungen über die Änderungen von Rahmenverträgen und Kündigungen sowie die Ausführung von Zahlungsvorgängen. Ebenso behandelt es Haftungsbestimmungen für bspw nicht autorisierte Zahlungsvorgänge, Bankomatkartenmissbrauch und für fehlerhafte Ausführung von Zahlungsvorgängen. Trotz dieser detaillierten Bestimmungen blieben einige Fragen zum Anwendungsbereich des neuen Gesetzes teilweise noch offen, wie beispielsweise die Anwendbarkeit des ZaDiG auf „Online-Sparkonten“ oder die Bestimmungen hinsichtlich der umstrittenen Zahlscheingebühren.
Es scheint somit erstmals gelungen zu sein, „einheitliche Informations-, Verhaltens- und Haftungsregeln für sämtliche Zahlungsdienste, seien es nun Überweisungen, Zahlungen mittels Kreditkarte, Mobiltelefon oder Lastschriftverfahren oder Geldtransfergeschäfte, unabhängig von der Höhe des Betrages und grundsätzlich – mit wenigen Ausnahmen betreffend die Haftung bei Zahlungen, die außerhalb des EWR erfolgen – unabhängig davon, ob die Zahlungen innerhalb Österreichs oder grenzüberschreitend erfolgen.“
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung stellt die Ziele der Diplomarbeit dar, nämlich das ZaDiG im Überblick zu präsentieren und mit der vorherigen Rechtslage zu vergleichen, wobei der Fokus auf Haftungsfragen und Transparenz liegt.
2. Die Zahlungsdiensterichtlinie (RL 2007/64/EG): Das Kapitel beleuchtet die europäische Rechtslage vor der Richtlinie und erläutert die Ziele und Hintergründe des Binnenmarktes für Zahlungsdienste sowie die Kritik an der Umsetzung.
3. Allgemeines zum ZaDiG: Hier werden der Gesetzwerdungsprozess und die Grundstruktur des Zahlungsdienstegesetzes sowie seine Einbettung in das österreichische Recht erläutert.
4. Der Anwendungsbereich des ZaDiG: Dieses Kapitel definiert den sachlichen, persönlichen und örtlichen Anwendungsbereich des Gesetzes und grenzt die Tätigkeiten des ZaDiG von anderen Regelungen ab.
5. Zahlungsinstitute: Es werden die neu geschaffene Kategorie der Zahlungsinstitute, deren Konzessionsverfahren sowie die zulässigen Leistungen und Haftungsfragen bei Dritten behandelt.
6. Rahmenvertrag und Einzelzahlungen: Das Kapitel differenziert rechtlich zwischen Rahmenverträgen und isolierten Einzelzahlungen, insbesondere im Kontext von Überweisungs- und Lastschriftverfahren.
7. Informationspflichten: Detaillierte Darstellung der umfangreichen gesetzlichen Transparenz- und Mitteilungspflichten für Zahlungsdienstleister gegenüber ihren Kunden.
8. Änderungen des Rahmenvertrages - § 29: Analyse der Voraussetzungen, unter denen Änderungen der Vertragsbedingungen durch den Zahlungsdienstleister zulässig sind, und die Rolle der Zustimmung des Kunden.
9. Kündigungen des Rahmenvertrages - § 30: Erläuterung der Bestimmungen zur ordentlichen und fristlosen Kündigung von Rahmenverträgen, um den Wechsel des Zahlungsdienstleisters zu erleichtern.
10. Entgelte: Untersuchung der neuen Transparenzregeln für Entgelte, der Kostenstruktur und des stark diskutierten Verbots von Zuschlägen (Zahlscheingebühren).
11. Ausführungsfristen und Werterstellung: Abhandlung der gesetzlichen Vorgaben für die Ausführungszeiträume bei Zahlungen sowie die Regeln zur Wertstellung auf Konten.
12. Autorisierung von Zahlungsvorgängen: Behandlung der Notwendigkeit einer vorherigen Zustimmung durch den Zahler sowie der Rechtsfolgen bei Widerruf oder fehlender Autorisierung.
13. Sorgfaltspflichten: Darstellung der Pflichten für Zahlungsdienstleister und Kunden, insbesondere im Zusammenhang mit der Sicherheit von Zahlungsinstrumenten.
14. Haftung: Umfassende Analyse der Haftungsfolgen bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen, Erstattungsansprüchen bei autorisierten Zahlungen und fehlerhafter Ausführung.
Schlüsselwörter
Zahlungsdienstegesetz, ZaDiG, Zahlungsdiensterichtlinie, SEPA, Zahlungsinstitut, Zahlungsdienste, Rahmenvertrag, Informationspflichten, Haftung, Autorisierung, Zahlscheingebühren, Konsumentenschutz, Zahlungsvorgang, Wertstellung, Ausführungsfristen.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Diplomarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert das österreichische Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) und dessen Umsetzung der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie, um einen Überblick über die neuen Rechte und Pflichten im Zahlungsverkehr zu geben.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Zu den Schwerpunkten gehören der Anwendungsbereich des Gesetzes, die Rolle der Zahlungsinstitute, Transparenz bei Entgelten, Haftungsfragen bei nicht autorisierten Zahlungen sowie die Informationspflichten gegenüber Kunden.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Darstellung der Bestimmungen des ZaDiG im Überblick, ihre Erörterung sowie ein Vergleich mit der vorher geltenden österreichischen Rechtslage.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer reinen Literaturstudie, die Primärquellen wie Gesetzestexte und Materialien des Nationalrates sowie einschlägige Sekundärliteratur heranzieht.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich nach dem Aufbau des ZaDiG, beginnend bei den allgemeinen Bestimmungen über Konzessionsverfahren für Zahlungsinstitute bis hin zu den Haftungs- und Erstattungspflichten bei Zahlungsvorgängen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG), Zahlungsdiensterichtlinie, Haftung, Informationspflichten, Zahlungsinstitut, Zahlscheingebühren und Konsumentenschutz.
Wie regelt das ZaDiG die Haftung bei Verlust einer Bankomatkarte?
Die Haftung des Zahlungsdienstnutzers ist bei leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 150 Euro beschränkt. Bei grober Fahrlässigkeit oder betrügerischer Absicht haftet der Kunde jedoch unbeschränkt.
Sind Zahlscheingebühren nach dem ZaDiG zulässig?
Das ZaDiG enthält ein Verbot von Zuschlägen für bestimmte Zahlungsinstrumente. Die Zulässigkeit von Zahlscheingebühren ist jedoch ein kontrovers diskutiertes Thema in der Literatur und Rechtsprechung, wobei aktuelle Gerichtsurteile dazu tendieren, diese als unzulässig einzustufen.
Welche Anforderungen gelten für die Erteilung einer Konzession als Zahlungsinstitut?
Ein Konzessionsantrag erfordert unter anderem ein Geschäftsmodell, einen Geschäftsplan, eine solide Unternehmenssteuerung, interne Kontrollsysteme und den Nachweis der Zuverlässigkeit und fachlichen Eignung der Geschäftsleiter.
- Quote paper
- Nicole Blaschitz (Author), 2011, Das Zahlungsdienstegesetz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/187112