"Immaterialgüterrechte machen nicht an den Staatsgrenzen halt". Besonders im Bereich des Internet haben die nationalen Grenzen daher ihre Bedeutung verloren, "cyberspace knows no national borders".
Im Zeitalter der weltweiten Vernetzung durch neue Informationstechnologien sind internationale Bezüge von erheblicher Bedeutung. Die klassische Telekommunikation und das Internet sind weltweite Netze, deren Datenströme in Bruchteilen einer Sekunde die Staatsgrenzen überschreiten. An diesem "free flow of data" hängen versinnbildlicht ausgedrückt auch Immaterialgüter, bei jeder Übertragung ist die Verletzung eines Immaterialgüterrechts denkbar.
Es stellen sich vielfältigste Fragen, die es in dieser Arbeit zu beantworten gilt. Begonnen werden muss mit der Beurteilung, welche Schutzgüter im Recht des Geistigen Eigentums durch Handlungen im Bereich des Informationstechnologierechts (IT-Recht) sein können und welchen sachrechtlichen Rechtsgebieten diese unterfallen. Dabei werden nur deliktsrechtliche Handlungen betrachtet, die im Medium Internet begangen werden können (Internetdelikte). Um den Rahmen dieser Arbeit nicht zu sprengen werden Wertungen nicht in rechtsvergleichender Hinsicht angestellt, sondern allenfalls auf das deutsche Sachrecht bezogen.
Der Autor wird die Frage zu beantworten haben, in welchem Land in einem derartigen Fall Klage erhoben werden kann. Diese Frage muss nach dem Internationale Zivilverfahrensrecht (IZVR) untersucht werden.
Sachrechtlich geprüft wird ein solcher Rechtsstreit von einem nationalen, durch das IZVR zuvor berufenen Gericht. Insofern hat das IZVR auf die spätere Entscheidung einen gewissen Einfluss, auch wenn der Autor den oft verwendeten Ausdruck "Vorentscheidung" nicht teilt. Dieses berufene Gericht, das sogenannte Forum, hat für die Prüfung ein nationales Sachrecht anzuwenden. Dieses zu bestimmen ist Aufgabe des Internationalen Privatrechts (IPR).
Inhaltsverzeichnis
Teil 1: Einleitung
A. Aktualität der Problematik
B. Fragestellungen
C. Gedankengang
Teil 2: Charakteristika der Delikte im Medium Internet
A. Platzdelikt, Distanzdelikt und Streudelikt
B. Ubiquität
C. (De)territorialisierung
D. Mobilität
E. Anonymität
Teil 3: Zuständigkeits- und kollisionsrechtliche Leitprinzipien und Interessen
A. IZVR
I. Leitprinzipien
II. Interessen
1. Parteiinteressen
a. Interessen des Klägers
b. Interessen des Beklagten
2. Staatsinteressen
3. Gerichtsinteressen
B. IPR
I. Leitprinzipien
1. Territorialitäts- und Schutzlandprinzip (lex loci protectionis)
2. Universalitäts- und Herkunftslandprinzip (lex originis)
II. Interessen
1. Parteiinteressen
a. Interessen des Klägers
b. Interessen des Beklagten
2. Staatsinteressen
3. Gerichtsinteressen
C. Zwischenergebnis
Teil 4: Internationales Urheberrecht
A. Merkmale des Internationalen Urheberrechts im Internet
I. Urheberrechtlich geschützte Werke im Internet
II. Grenzüberschreitende Nutzungen urheberrechtlich geschützter Werke
1. Handlungen der Anbieter
2. Handlungen der Nutzer
B. Rechtsgrundlagen
I. Internationale Verträge
1. RBÜ
2. TRIPS, WCT, WPPT und WUA
II. Gemeinschaftsrecht
1. EuGVO
2. Rom-II-VO
III. Deutsches Sachrecht
1. Art. 40 EGBGB
2. §§ 120 ff. UrhG
C. IZVR
I. Ausgangssituation: Auswirkungen der Ubiquität des Internet
1. Faktisch fehlende Steuerbarkeit der Gerichtspflichtigkeit
2. Faktischer Klägergerichtsstand
II. Ziel: Einschränkung der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis
III. Lösungen?
1. EuGH-Urteil „Shevill“
a. Entscheidung
b. Übertragung auf das Internationale Urheberrecht und Kritik
2. Weitere Modelle
D. IPR
I. Anknüpfung an die lex loci protectionis
1. Territorialitätsprinzip vs. Universalitätsprinzip
2. Abgrenzung zu alternativen Anknüpfungsregeln
a. lex fori
b. lex loci delicti commissi
c. lex originis
II. Besonderheiten des Mediums Internet
1. Auswirkungen des Schutzlandprinzips
a. Streudelikt und Mosaikbetrachtung
b. Begründung der Kommission
2. Eingriffslokalisierung
a. Tatort
b. Lokalisierung auf kollisionsrechtlicher Ebene
c. Lokalisierung auf sachrechtlicher Ebene
E. Zwischenergebnis
I. Status quo
II. Eingrenzung der Handlungsorte
III. Beschränkung der Kognitionsbefugnis
Teil 5: Internationales Persönlichkeits- und Datenschutzrecht
A. Rechtsnatur und Schutzbereich im Sachrecht
I. Allgemeines und besonderes Persönlichkeitsrecht im deutschen Sachrecht
1. Allgemeines Persönlichkeitsrecht
2. Besondere Persönlichkeitsrechte
a. Fallgruppen
b. Insbesondere: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
II. Gemeinschaftsrecht
1. EMRK
2. EG-Datenschutzrichtlinie
III. Zuordnung zu den Schutzgütern des Immaterialgüterrechts
1. Persönlichkeitsrecht
2. Datenschutzrecht
B. Erscheinungsformen und Gefahren im Internet
I. Erscheinungsformen des Web 2.0
1. User generated content
a. Videoportale / Internet-Archive
b. Blogs
c. Social Networking
2. (Flash-)Cookies
3. Datenschutz und Terrorabwehr
4. Cloud Computing
II. Besondere Gefährdungslage
C. Rechtsgrundlagen
I. IZVR
II. IPR
1. Rom-II-VO
2. E-Commerce-Richtlinie
3. Art. 40 EGBGB
D. IZVR
I. Ausgangssituation: Ubiquität
II. Ziel: Einschränkung der gerichtliche Entscheidungsbefugnis
III. Lösungen?
1. EuGH-Urteil „Shevill“
2. BGH-Vorlagebeschluss „Sedlmayr“
3. BGH-Urteil „New York Times”
E. IPR
I. Status quo
1. Anknüpfung an den Handlungsort
2. Anknüpfung an den Erfolgsort
II. Lösungen?
1. Shevill-Urteil - Paradoxon für das Internationale Kollisionsrecht?
2. „Harmonisierung“ von IZVR und IPR – Wiederbelebung der lex fori?
F. Zwischenergebnis
Teil 6: Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Herausforderungen des internationalen Zivilverfahrens- und Privatrechts im Kontext grenzüberschreitender Internetdelikte. Das primäre Ziel ist es, Lösungsansätze zu identifizieren, um die Zuständigkeitsregeln und die Anknüpfung des anwendbaren Rechts bei Urheberrechts- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet zu präzisieren und Interessenkonflikte auszugleichen.
- Charakteristika von Internetdelikten (Ubiquität, Anonymität, Mobilität)
- Internationales Urheberrecht und das Schutzlandprinzip
- Internationales Persönlichkeits- und Datenschutzrecht
- Die Rolle der Mosaiktheorie und die EuGH-Rechtsprechung
- Anknüpfung an den Handlungs- bzw. Erfolgsort
Auszug aus dem Buch
A. Aktualität der Problematik
"Immaterialgüterrechte machen nicht an den Staatsgrenzen halt". Besonders im Bereich des Internet haben die nationalen Grenzen daher ihre Bedeutung verloren, "cyberspace knows no national borders".
Im Zeitalter der weltweiten Vernetzung durch neue Informationstechnologien sind internationale Bezüge von erheblicher Bedeutung. Die klassische Telekommunikation und das Internet sind weltweite Netze, deren Datenströme in Bruchteilen einer Sekunde die Staatsgrenzen überschreiten. An diesem "free flow of data" hängen versinnbildlicht ausgedrückt auch Immaterialgüter, bei jeder Übertragung ist die Verletzung eines Immaterialgüterrechts denkbar.
Beispielhaft für die aktuelle Problematik sei nur ein fiktiver Fall erwähnt:
Ein in der Öffentlichkeit bekannter deutscher Staatsbürger S mit gemeldetem Wohnsitz in Deutschland und gewöhnlichem Aufenthalt in der französischen Provence stößt bei Lektüre der Tageszeitung eines britischen Verlagshauses im Online-Format auf eine Webseite mit co.uk-Domain auf einen Bericht, der ihm seinen morgendlichen Kaffee aus der Hand rutschen lässt. Darin werden Fotografien von ihm und seiner neuesten amourösen Eroberung im Swimmingpool auf der Sonneninsel Mallorca abgebildet und seine Person mit Schmähungen überhäuft. Die Fotografien, so kommt es Herrn S in den Sinn, können nur von seinem deutschen Facebook-Account stammen und wurden offensichtlich von dort entwendet und verwendet. Herr S, mit abgekühltem Kopf zurück in Deutschland, erkennt unschwer, dass sein Fall auf einen Schlag mit den nationalen Rechten von Deutschland, Großbritannien, Frankreich und Spanien zu tun haben könnte, ist völlig überfordert und wendet sich an einen deutschen Anwalt.
Zusammenfassung der Kapitel
Teil 1: Einleitung: Beleuchtung der Aktualität grenzüberschreitender Delikte im Internet anhand eines Fallbeispiels und Definition des Untersuchungsrahmens.
Teil 2: Charakteristika der Delikte im Medium Internet: Analyse der technischen und räumlichen Besonderheiten des Internet, wie Ubiquität, Mobilität und Anonymität, die das klassische Deliktsrecht vor neue Herausforderungen stellen.
Teil 3: Zuständigkeits- und kollisionsrechtliche Leitprinzipien und Interessen: Untersuchung der grundlegenden Interessen von Parteien, Staaten und Gerichten im Internationalen Zivilverfahrensrecht (IZVR) und Internationalen Privatrecht (IPR).
Teil 4: Internationales Urheberrecht: Untersuchung der Merkmale, Rechtsgrundlagen und Lösungsansätze für die internationale Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzungen unter besonderer Berücksichtigung der EuGH-Rechtsprechung.
Teil 5: Internationales Persönlichkeits- und Datenschutzrecht: Anwendung der Prinzipien auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Analyse spezifischer Gefahren im Web 2.0 und Diskussion der aktuellen Rechtsprechung des BGH.
Teil 6: Ausblick: Forderung an den Gesetzgeber zur Schaffung klarerer Regelungen, um die Problematik des internationalen Klägergerichtsstands zu adressieren.
Schlüsselwörter
Internetdelikte, Ubiquität, Internationales Zivilverfahrensrecht, IZVR, Internationales Privatrecht, IPR, Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Datenschutz, Schutzlandprinzip, Mosaiktheorie, Shevill-Urteil, Gerichtsstand, Rechtsanwendung, Rom-II-VO.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die rechtlichen Herausforderungen bei grenzüberschreitenden Rechtsverletzungen im Internet, insbesondere im Urheber- und Persönlichkeitsrecht, unter Berücksichtigung internationaler Zuständigkeitsregeln.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die Arbeit behandelt die Charakteristika des Internets als Medium für Delikte, die Prinzipien des Internationalen Zivilverfahrensrechts (IZVR) sowie die Anknüpfungsregeln des Internationalen Privatrechts (IPR).
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Ziel ist es, die Auswirkungen der Ubiquität des Internets auf die gerichtliche Zuständigkeit und das anwendbare Recht zu bewerten und Lösungswege aufzuzeigen, die einen gerechten Interessenausgleich zwischen den Parteien ermöglichen.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Der Autor führt eine rechtswissenschaftliche Untersuchung durch, die auf der Analyse von Gesetzestexten, internationaler Rechtsprechung (insbesondere EuGH) und einschlägiger Literatur basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Bereiche Internationales Urheberrecht und Internationales Persönlichkeits- und Datenschutzrecht, wobei jeweils Rechtsgrundlagen, die Ubiquitätsthematik und Lösungsmodelle erörtert werden.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind unter anderem Ubiquität, Schutzlandprinzip, Mosaiktheorie, Internationales Zivilverfahrensrecht (IZVR) und Internationales Privatrecht (IPR).
Wie bewertet der Autor die "Mosaiktheorie" im Kontext der Internetdelikte?
Der Autor hinterfragt die Anwendbarkeit der Mosaiktheorie, da sie zwar theoretisch einer territorialen Aufspaltung der Rechtsfolgen folgt, in der Praxis jedoch zu komplexen und schwer handhabbaren Ergebnissen für Gerichte und Kläger führt.
Warum ist das "Shevill-Urteil" des EuGH für diese Arbeit so relevant?
Es dient als zentraler Bezugspunkt zur Diskussion der Einschränkung der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis und zur Frage, inwieweit eine Begrenzung der Kognitionsbefugnis im Rahmen von Streudelikten sinnvoll ist.
- Citation du texte
- Philipp E. Fischer (Auteur), 2010, Neue Ideen für Neue Medien? Grenzüberschreitende Internetdelikte im Internationalen Urheber-, Persönlichkeits- und Datenschutzrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/187984