Gewalt in den Medien unter geschlechtsspezifischem Aspekt


Tesis (Diplomatura), 2003

28 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Gliederung

1.EINLEITUNG

2. GEWALT ALS BEGRIFF
2.1 Zur Definition von Gewalt
2.2 Aggression und Gewalt
2.3 Verschiedene Formen von Gewalt

3. THEORETISCHE ANSÄTZE ZUR ENTWICKLUNG VON AGGRESSION
3.1 Das Psychoanalytische Triebkonzept
3.2 Die Frustrations-Aggressions-Hypothese
3.3 Die Lerntheorie

4. MEDIENWIRKUNG
4.1 Fernsehkonsum und Gewaltdisposition
4.2 Medienwirkung zweiter Ordnung
4.4 Exkurs: Fernsehgewalt und Angst

5. GEWALT UND GESCHLECHT IN DEN MEDIEN
5.1 Strukturen und Verhältnisse der beiden Geschlechter
5.2 Fernsehgewalt und Geschlecht

6. ZUSAMMENFASSUNG

7. LITERATURVERZEICHNIS

1.Einleitung

Was genau bedeutet Gewalt? Worin unterscheidet sie sich von Aggression? Welche Arten von Gewalt gibt es? Woher kommt Gewalt? Wie wirkt mediale Gewalt auf den Zuschauer? Löst mediale Gewalt wiederum Gewalt aus? Oder sorgt sie für Angst? Welche Rolle spielen Frauen im Gewaltgenre? Wer guckt sich Gewalt überhaupt gerne an? Wie wirkt Gewalt in den Medien speziell auf Frauen? Mit diesen (und mehr) Fragen werde ich mich in meiner Arbeit hauptsächlich beschäftigen. Im folgenden Kapitel werde ich den Gewaltbegriff definieren, zwischen Aggression und Gewalt differenzieren sowie verschiedene Formen von Gewalt vorstellen. Im dritten Kapitel erläutere ich dann verschiedene Theorien zur Entstehung von Gewalt - angefangen bei Freud bis zum lerntheoretischen Standpunkt.

Mit dieser Grundlage gehe ich im vierten Kapitel auf die Medienwirkung von Gewalt ein, was die durch Horrorfilme ausgelösten Imitationseffekte, den Zusammenhang von Gewaltaffinität und Fernsehkonsum, aber auch die Wechselbeziehung zwischen Horrorfilmkonsum und Angst mit einbezieht. Danach werde ich im fünften Kapitel mediale, insbesondere Fernsehgewalt unter geschlechtsspezifischem Aspekt betrachten. Dazu ist es notwendig, zunächst Strukturen zu benennen, die zwischen beiden Geschlechtern bestehen; insbesondere solche, die auftreten, falls es zu zwischengeschlechtlicher Gewalt kommen sollte. Diese Strukturen werden später mit den zwischengeschlechtlichen Konstruktionen von Gewaltsendungen im Fernsehen vergleichen - mit z.T. unerwarteten Ergebnissen.

Zum Schluss gehe ich auf das Fernsehen als Sozialisationsfaktor ein, wobei ich Gefahren anspreche, die durch medial transportierte Menschenbilder entstehen können. Andererseits werde ich mich auch kritisch mit der Haltung auseinandersetzen, Medien als hauptverantwortlich für Gewalttaten zu halten, die auf sehr viel mehr als auf bloße Medienrezeption zurückzuführen sind.

2. Gewalt als Begriff

Um das Thema Gewalt in den Medien in den anschließenden Kapiteln ausreichend diskutieren zu können, werde ich zuerst den Gewaltbegriff erläutern, zwischen Aggression und Gewalt differenzieren sowie verschiedene Arten von Gewalt vorstellen.

2.1 Zur Definition von Gewalt

Gewalt gilt heutzutage als ein vielgebrauchter, aber auch vielstrapazierter Begriff. Allgemein wird unter Gewalt (lateinisch: violentia) die physische, aber auch psychische Schädigung von Menschen durch andere Menschen verstanden; ferner bedeutet Gewalt auch körperliche Beschädigung von Gegenständen. Außerdem wird durch den Begriff Gewalt auch Durchsetzungsvermögen in Machtund Herrschaftsverhältnissen (lateinisch: potestas) beschrieben, sprich: Gewalt als Struktur um z.B. Zwang zu realisieren.

Gewalt bezeichnet also einerseits individuelle Gewalttätigkeit und andererseits Gewaltherrschaft, also staatliche Macht- und Amtsausübung. Im weiteren Sinne wird der Begriff Gewalt auch gleichbedeutend mit Kraft, wie z.B. von Naturgewalten, verwendet.

Nach Neidhardt hat Gewalt im Zivilisationsprozess erstens eine „zunehmend negative“ Bedeutung erhalten und ist zweitens als Gegenbegriff zur Freiheit positioniert worden. Drittens existiert laut Neidhardt bis heute kein allgemein gültiges Gewaltverständnis - weder im Alltag noch in der Wissenschaft. (Vergl. Neidhardt 1986, in: Merten 1999: 16/17)

Ein Grund dafür könnte sein, dass Gewalt nicht als unmittelbare Realität verstanden werden kann, sondern ein durch Zuschreibung bedingtes soziales Werturteil ist, welches soziokulturell beeinflusst wird. Empirische sozialwissenschaftliche Studien haben ergeben, dass durch das schichtenbedingt unterschiedliche Aufkommen physischer Gewalt auch der Sprachgebrauch des Gewaltbegriffs bestimmt wird. Was als Gewalt bezeichnet wird ist demnach schichtenabhängig.

Gewalt im Sinne von schädigendem Verhalten steht also in engem Zusammenhang mit gesellschaftlichen Normen, so dass nur sozial inakzeptable, bzw. verbotene Taten als Schädigung bewertet werden. Somit ist auch die Anerkennung einer Gewalttat als solche von der sozialen Evaluation durch bestimmte Personen oder öffentliche Institutionen abhängig. Hinterfragt werden diese Wertigkeiten so gut wie nie, da sie als kulturelle, gesellschaftliche Selbstverständlichkeiten gelten.

2.2 Aggression und Gewalt

Im allgemeinen Sprachgebrauch - teilweise auch im wissenschaftlichen - gibt es in der Verwendung und besonders in der Unterscheidung der beiden Begriffe Aggression und Gewalt noch einige Ungenauigkeiten.

So werden Gewalt und Aggression häufig synonym verwendet, wie beispielsweise von Berkowitz der Aggression als ein Handeln interpretiert, das auf eine Schädigung oder Verletzung abzielt. (Vergl. Berkowitz 1971, in Merten 1999:20) Ähnlich wie Berkowitz Aggression beschreibt, bezeichnen Gelles/Straus „Gewalt als eine Handlung (...), die darauf zielt, eine andere Person körperlich zu verletzen“. (in Merten 1999: 20)

Ferner wird von Nolting zwischen Gewalt und Aggression soweit unterschieden, dass Gewalt als eine schwerere und körperliche Form von Aggression gilt. Gewalt wird hier also als eine Unterform von Aggression gedeutet. ( Vergl. Nolting 1993, in Merten 1999: 21)

Die Vertreter der psychiatrische Sichtweise differenzieren zwischen Aggression und Gewalt, indem sie Aggression als unvermeidlich deklarieren, Gewalt dagegen als vermeidbar beurteilen: „Die unvermeidliche (...) Aggression muss von vermeidbarer Gewalt unterschieden werden. Aggression kann zur Gewalt führen; aber Gewalt ist nicht notwendig auf Aggression (...) zurückzuführen.“ (Schwind 1990: 166)

Es ist offensichtlich unbedingt notwendig, eine begriffliche Unterscheidung zwischen Gewalt und Aggression zu treffen, auch wenn dies nicht in allen zitierten Theorien und Studien realisiert ist.

Im folgenden Text werde ich mich hauptsächlich auf den Begriff Gewalt konzentrieren, da „Gewalt in den Medien unter geschlechtsspezifischem Aspekt“ der interessierende Gegenstand meiner Arbeit ist. Denn in Gewalt liegt der Kern der Machtunterschiede zwischen den Geschlechtern.

2.3 Verschiedene Formen von Gewalt

Da es keine einheitliche Definition von Gewalt gibt, erscheint es als sinnvoll, den Gewaltbegriff zu differenzieren, bzw., wie folgt, zu strukturieren, um eine einheitliche Ausgangsbasis zu erhalten.

Es lassen sich sieben Begriffsdichotomien feststellen:

1) personale versus strukturelle Gewalt
2) physische versus psychische Gewalt
3) legitime versus illegitime Gewalt
4) individuelle versus kollektive Gewalt
5) expressive versus instrumentelle Gewalt
6) intentionale versus nicht-intentionale Gewalt
7) manifeste versus latente Gewalt

1) Personale versus strukturelle Gewalt

Personale versus der struktullen Gewalt gilt als das meist verwendete Begriffspaar. Es wird teilweise bedeutungsgleich mit dem Begriffspaar der direkten versus der indirekten Gewalt benutzt.

Personale Gewalt liegt vor, wenn von einer bestimmten Person gewalttätiges Handeln ausgeht, das physische oder psychische Verletzung zur Folge hat. Auf den Unterschied zwischen physischer und psychischer Gewalt werde ich später noch eingehen.

Auslöser oder Bedingung für personale Gewalt kann unter anderem strukturelle Gewalt sein.

Im Gegensatz zum Konzept der personalen Gewalt basiert die strukturelle Gewalt auf sozialer Ungleichheit. Nach Galtung liegt dann strukturelle Gewalt vor, wenn die aktuelle körperliche und geistige Verwirklichung eines Menschen aufgrund äußerer Einflüsse geringer ist als sein Potential an Verwirklichung. (Vergl. Galtung 1982, in Merten 1999: 22/23) Als Ursache für den Unterschied zwischen dem Aktuellen und Potentiellen wird Gewalt definiert.

Bei der Ausübung von struktureller und indirekter Gewalt tritt kein direkt handelnder Akteur in den Vordergrund, da strukturelle Gewalt systemimmanent ist und sich in nicht gerechter Machtverteilung sowie in ungleichen Lebenschancen äußert. Dementsprechend zeigt strukturelle Gewalt sich u.a. auch in den auseinanderklaffenden gesellschaftlichen Chancen der Geschlechter oder in ungleichen Bildungschancen, worauf wiederum personale Gewalt ein Folge sein kann.

Direkte strukturelle Gewalt liegt dann vor, wenn die Möglichkeiten zur Verwirklichung von Individuen nicht nur unterdrückt, sondern auch zerstört werden, was beispielsweise im Krieg der Fall ist.

2) Psychische versus physische Gewalt

Da physische Gewalt in ihren Folgen meist deutlich sichtbar ist, gilt sie in den meisten Fällen als eindeutig bestimmbar. Psychische Gewalt dagegen prägt sich eher latent aus und ist daher - auch in ihren Folgen - schwer operationalisierbar. Unter physischer Gewalt wird allgemein die Schädigung der körperlichen Unversehrtheit sowie die Beschränkung der Bewegungsfreiheit verstanden. Die Folgen physischer Gewalt können sich z.B. in körperlicher Zerstörung/Verletzung äußern, in physischer Beschränktheit, in Hunger, oder auch in Funktionsunfähigkeit bei Gegenständen usw.

Unter psychischer Gewalt versteht Theunert „alle Formen von Gewalt, (...) die (...) die geistige und seelische Verfassung der Betroffenen schädigen“. (Theunert 1987, in Merten 1999: 26) Da psychische Gewalt sich in verschiedensten Formen und oft sehr subtil äußert, ist sie in ihrer Wahrnehmbarkeit dementsprechend schwierig. Deshalb plädiert Theunert für einen „opferorientierten Zugang“, wobei das Hauptaugenmerk in der Betrachtung auf dem Opfer und seiner Schädigung liegt. (Theunert 1987, in Merten 1999: 26)

3) Legitime versus illegitime Gewalt

Während das Begriffspaar legale und illegale Gewalt sich anhand der Gesetzgebung ziemlich eindeutig bestimmen lässt, ist der Begriff der legitimen bzw. illegitimen Gewalt sehr viel weiter gefasst und bezieht sowohl Norm- und Wertvorstellungen einzelner, als auch die Vorstellungen von Gruppen mit ein. So wird die Legitimität oder Illegitimität einer Gewalttat immer durch soziale Gruppen definiert, so dass (innerhalb der Gruppe) deutlich ist, wann wem gegenüber wie Gewalt legitim angewandt wird.

Im Gegensatz dazu steht die legale Gewalt, inklusive der staatlichen Gewalt, die oft den Anschein hat, gesellschaftlich gebilligt zu sein - jedoch ohne in ihrem Inhalt zur Diskussion zu stehen.

4) Individuelle versus kollektive Gewalt

Ausschlaggeben für den Unterschied zwischen kollektiver und individueller Gewalt ist in erster Linie die Anzahl der Aggressoren: so müssen mindestens zwei Personen in die gleich Richtung hin gewalttätig handeln, damit von kollektiver Gewalt die Reden sein kann. Des weiteren ist festzustellen, dass bei individueller Gewalt sich Täter und Opfer meist kennen, während bei kollektiver Gewalt die Personen untereinander meist unbekannt bleiben, da sich kollektive Gewalt in der Regel gegen eine andere Gruppe und nicht gegen Einzelpersonen richtet.

Individuelle Gewalt findet oft aus eigener Motivation statt, wird selbstständig und eigenverantwortlich entschieden und basiert meist auf erlernten gesellschaftlich Normen. Im Gegensatz dazu wird kollektive Gewalt im Regelfall durch Befehle oder Vorbilder ausgelöst, ist also fremdmotiviert, so dass der Handelnde Nolting nach dem „stimulierenden Verhalten anderer Personen“ ausgesetzt ist und unter diesem Einfluss eventuell so handelt, wie er als einzelnes Individuum nicht handeln würde. (Nolting 1993, in Merten 1999: 28)

5) Expressive versus instrumentelle Gewalt

Um expressive von instrumenteller Gewalt zu differenzieren, kann man wenig Rückschlüsse auf die reine Beobachtung der Gewalttat ziehen, so dass die Intention des Aggressors zwangsläufig entweder interpretiert oder vom Akteur selbst eingeschätzt werden muss - wobei beides durchaus fehlerhaft sein kann. Daher sind die Begriffe der expressiven und instrumentellen Gewalt wenig trennscharf und somit für die empirische Forschung eher ungeeignet.

Unter expressiver Gewalt versteht man eine durch starke Affekte motivierte Gewalttat, deren Ziel es ist, extreme Spannungen abzubauen, starke Verstimmungen auszudrücken, Versagenserlebnisse und Enttäuschungen abzureagieren oder wiederum andere Menschen zu provozieren. Instrumentelle Gewalt wird dagegen als eine Art Mittel zur Problemlösung, bzw. zum Erreichen bestimmter Ziele verstanden - nach Schwind wird instrumentelle Gewalt besonders dann eingesetzt, wenn „andere Wege nicht erkannt werden oder nicht zum Ziel zu führen scheinen“. (Schwind 1990: 10)

6) Intentionale versus nicht-intentionale Gewalt

Während die vorherigen Unterscheidungen größtenteils aus der Perspektive des Gewaltausübenden betrachtet wurden, ist bei der Differenzierung zwischen intentionaler und nicht-intentionaler Gewalt die Wahrnehmung des Opfers ausschlaggebend. So beurteilt das Opfer, ob der ihm widerfahrenen Gewalttat eine bestimmte Intention zugrunde lag.

Hier wird Gewalt also nicht nur nach ihren Folgen, sondern auch nach ihrer Absicht beurteilt, wobei Faktoren wie z.B. der soziale Kontext der Tat und der Status des Täters zu Beurteilung herangezogen werden. (Vergl. Bandura 1979, in Merten 1999: 30/31)

Auch ist an der Stelle darauf hinzuweisen, dass die Bedeutungszuschreibung durch den Beobachter nur eingeschränkt möglich ist und die Begriffe der intentionalen, bzw. nicht-intentionalen Gewalt für Forschungszwecke nur bedingt brauchbar sind.

7) Manifeste versus latente Gewalt

Unter manifester Gewalt wird offensichtlich aggressives Verhalten verstanden - sowohl körperlicher als auch verbaler Art. Manifeste Gewalt äußert sich in einer klar erkennbaren Subjekt-Objekt-Beziehung und ist als Aktion deutlich sichtbar. Latente Gewalt dagegen spielt sich in der Phantasie, im Denken, im Gefühlsleben und in Affekten ab - sie ist also nicht sichtbar. Da latente Gewalt (genauso wie intentionale, nicht-intentionale, expressive und instrumentelle Gewalt) sich als ein individueller, kognitiver Prozess darstellt, ist auch sie für die Forschung nur teilweise erschließbar. (Vergl. Merten 1999: 32)

3. Theoretische Ansätze zur Entwicklung von Aggression

Es gibt verschiedene theoretische Ansätze dafür, aus welchem Grund sich Gewalt entwickelt - wie, wann und warum sie angewandt wird. Die drei wichtigsten theoretischen Ansätze werde ich in diesem Kapitel vorstellen, da sie für das Verständnis der Diskussion von Gewalt in den Medien grundlegend sind.

3.1 Das Psychoanalytische Triebkonzept

Siegmund Freud beschreibt Aggression als einen Trieb, der menschliches Leben durch Kampf und Sexualität sichert (und vorwiegend beim Mann auftritt). In Freuds dualistischen Triebkonzept stehen sich Todestrieb (Tanathos) und Lebenstrieb (Eros) kämpferisch gegenüber. Demnach wohnt dem Mensch gleichzeitig das Streben nach Fortpflanzung und Leben inne sowie der Trieb nach Zerstörung, der sich sowohl gegen den eigenen Organismus als auch gegen andere Menschen richten kann (Aggressionstrieb). Nur durch Kultur ist der Menschen daran gehindert, seine Aggressionen frei auszuleben, da anderenfalls keine Gesellschaft möglich wäre.

„Freud selbst distanzierte sich später von seinem reduktionistischen Ansatz, eine Theorie des Lebensgeschehens auf zwei konkurrierende Triebe aufzubauen.“ (Merten 1999: 36)

Heute gilt die Existenz des Todestriebes als falsifiziert, da sie nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte.

3.2 Die Frustrations-Aggressions-Hypothese

Im Gegensatz zu Freud verstehen die Vertreter der Frustrations-Aggressions- Theorie Aggression als reaktives Moment. (Vergl. Merten 1999: 38) 1939 wurde die Frustrations-Aggressions-Hypothese von der Yale-Gruppe mit Dollard, Doob, Miller, Mowrer und Sears ausgearbeitet. Sie besagt im wesentlichen folgende zwei Grundannahmen:

- Erstens: Aggression ist immer eine Folge von Frustration.
- Zweitens: Frustration führt stets zu einer Form von Aggression.

Frustration wird hier als die Störung einer zielgerichteten Aktivität verstanden, die sich hauptsächlich gegen den Verursacher der Frustration richtet (Fremdaggression).

Bei starken Hemmungen kann das Aggressionsziel jedoch verschoben werden, was beispielsweise zur Selbstaggression oder Phantasieaggression führen kann. Es ist außerdem möglich, dass anstelle des Auslösers der Frustration ein anderes Objekt zur Zielscheibe der Aggression wird.

Ob Aggression hier als erlernte oder angeborene Reaktion zu verstehen ist, lässt dieses, auch als „Reiz-Reaktions-Schema“ bekanntes Modell allerdings offen. (Vergl. Neubauer 1987, in Merten 1999: 39)

Kritik

Während Bandura aus lerntheoretischer Perspektive in der FrustrationsAggressions-Hypothese nur eine Weiterführung von Freuds Triebtheorie sieht, wird jedoch von vielen anderen Seiten kritisiert, dass Frustration auch zu anderen Reaktionen als Aggression führen kann, wie z.B. Weinen, Apathie oder Distanz. (Vergl. Bandura 1997, in Merten 1999: 39)

Außerdem muss Frustration nicht immer Voraussetzung von Aggression sein, was am Beispiel eines bezahlten Killers deutlich wird.

Später wurde die Frustrations-Aggressions-Hypothese dahingehend geändert, dass Frustration nur noch als ein Anreiz für Aggression gilt. Wie sich Aggression aber tatsächlich im Verhalten äußert, wird von weiteren Bedingungen abhängig gemacht.

3.3 Die Lerntheorie

Banduras Lerntheorie ist der historisch jüngste der bisher genannten theoretischen Ansätze. Die lerntheoretische Sicht definiert Aggression als eine „spezifische Form sozialen Verhaltens, das nach denselben Prinzipien oder Mechanismen erworben und aufrecht erhalten wird wie jedes andere soziale Verhalten auch.“ (in Mummendey 1996: 429) Hier liegt das Augenmerk auf der Frage nach dem Erwerb und der Aufrechterhaltung aggressiven Verhaltens.

[...]

Final del extracto de 28 páginas

Detalles

Título
Gewalt in den Medien unter geschlechtsspezifischem Aspekt
Universidad
Free University of Berlin  (Institut für Frauenforschung)
Calificación
2,0
Autor
Año
2003
Páginas
28
No. de catálogo
V18798
ISBN (Ebook)
9783638230629
ISBN (Libro)
9783638796699
Tamaño de fichero
587 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Gewalt, Medien, Aspekt
Citar trabajo
Janine Thomas (Autor), 2003, Gewalt in den Medien unter geschlechtsspezifischem Aspekt, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/18798

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