Das neue Modell zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland


Seminararbeit, 2010

19 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltverzeichnis

1 Einleitende Bemerkungen

2 Grundlagen
2.1 Auftrag und Grundlage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
2.2 Definition einer Gebühr bzw. eines Beitrags

3 Das bestehende Finanzierungsmodell
3.1 Darstellung des bestehenden Finanzierungsmodells
3.2 Aufkommen

4 Das neue Finanzierungsmodell ab 2013
4.1 Gründe für die Änderung des bestehenden Modells
4.2 Die alternativ diskutierten Modelle für die neue Finanzierung
4.2.1 Kopfpauschale bzw. allgemeine Medienabgabe
4.2.2 Steuerfinanzierte Modelle
4.2.3 Pay per View bzw. Decoder-Modell
4.2.4 vereinfachte Rundfunkgebühr
4.3 Die Haushaltsabgabe als das neue Finanzierungsmodell
4.4 Voraussichtliches Aufkommen

5 Bewertung des alten und neuen Finanzierungsmodells
5.1 Pareto-Effizienz
5.2 Ökonomische Wohlfahrt
5.3 „Erhebungseffizienz“

6 Europäischer Vergleich

7 Kritische Würdigung

8 Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitende Bemerkungen

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem neuen Modell zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Damit einher gehen die zentralen Fragestellungen, wie das bestehende Finanzierungsmodell ausgestaltet ist, welche Veränderungen die Einführung eines neuen Modells notwendig gemacht haben und wie sich das neue Modell zu dem bestehenden Modell abgrenzen lässt.

Das erklärte Ziel dieser Arbeit ist es die Darstellung der gesetzlichen Grundlagen auf den die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland fußt, ein grundlegendes Verständnis des bestehenden Modells zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu vermitteln und das alte Modell dem neuen Modell gegenüberzustellen. Im Gegensatz zu anderen Arbeiten, welche sich mit der Frage wie Rundfunkgebühr zustande kommt und wie sie bemessen wird, konzentriert sich die vorliegende Arbeit auf die Fragestellung wie die Rundfunkgebühr erhoben wird.

Deshalb beginnt diese Arbeit mit der Darstellung allgemeiner rechtlichen Grundlagen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Definition von Begriffen, die im weiteren Verlauf benötigt werden. Danach wird das bestehende Finanzierungsmodell vorgestellt und erläutert.

Im folgenden Teil werden die Gründe für einen Modellwechsel erläutert. Verschiedene neue Modelle, die als Alternativen zu dem bestehenden Modell Diskutiert wurden, kurz vorgestellt, um dann auf das zukünftige von der Politik gewählte Modell detailliert einzugehen.

Der fünfte Teil beschäftigt sich mit dem Vergleich des bestehenden und des neuen Modells und dem Versuch einer Bewertung des neuen Modells nach verschiedenen ökonomischen Kriterien.

Der letzte Teil gibt einen Ausblick auf die anstehenden oder kürzlich beschlossenen Veränderungen der Finanzierungsmodelle ausgewählter europäischer Staaten, um sich dann zum Schluss kritisch mit dem hier Erarbeiteten auseinanderzusetzen.

2 Grundlagen

2.1 Auftrag und Grundlage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes gibt jedem Bürger das recht sich aus frei zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Aus dem Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetztes ergibt sich für den Gesetzgeber bzw. den Staat, die Verpflichtung die Rundfunkfreiheit in einer Form zu gewährleisten, dass im öffentlichen Rundfunk eine möglichst breite und vollständige Wiedergabe der bestehenden Meinungen gegeben ist.[1]

Deutschland hat seit Einführung der privaten Fernsehanstalten 1984[2] ein sog. duales Rundfunksystem, bei dem private neben öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bestehen und als Informationsquellen für die Bürger im Sinne des Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes gelten können. Dem Bundesverfassungsgericht zufolge können die privaten Anbieter aus wirtschaftlichen Gründen nicht die ganze Breite umfassender Informationen bieten.[3] Somit fällt dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine zentrale Bedeutung bei der Sicherstellung des dem Saat obliegenden Grundversorgungsauftrags zu. Da seine Programme einerseits fast die gesamte Bevölkerung erreichen und er andererseits in der Lage ist ein inhaltlich umfassendes Programmangebot zu gewährleisten, ist der Staat verpflichtet die technischen, organisatorischen, personellen und finanziellen Vorbedingungen der Erfüllung sicherzustellen.[4]

Der Rundfunkstaatsvertrag definiert den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit der „Herstellung und Verbreitung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung“[5]. Dabei hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk grundsätzlich eine objektive und unparteiliche Berichterstattung zu gewährleisten und die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit der Angebote und Programme zu berücksichtigen.[6]

Die Grundlage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland ist im "Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland" (Rundfunkstaatsvertrag) festgelegt und findet weitere Ausgestaltung in den Landesrundfunkgesetzen oder im Falle von Mehrländeranstalten (MDR, NDR, SWR, RBB und ZDF) in Rundfunkstaatsverträgen.

Aus der im Rundfunkstaatsvertrag geforderten Unabhängigkeit der Berichterstattung ergeben sich auch Auswirkungen auf die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Festlegung der bestandssichernden Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat unabhängig von der allgemeinen Rundfunkgesetzgebung zu erfolgen, um eine politische Einflussnahme auf das angebotene Programm auszuschließen.[7] Aus diesem Grund ist die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die sich aus dem §13 des Rundfunkstaatsvertrags ergibt, hinsichtlich der Gebührenfestsetzung separat im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag und hinsichtlich der Erhebung separat im Rundfunkgebührenstaatsvertrag geregelt.

2.2 Definition einer Gebühr bzw. eines Beitrags

Da es keine Legaldefinition des Gebührenbegriffs gibt, hat das Bundesverfassungsgericht basierend auf Dieter Wilke (Gebührenrecht und Grundgesetz, 1973) folgende Definition entwickelt. „Eine Gebühr ist eine öffentlich-rechtliche Geldleistung, die aus Anlass individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner (durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme) einseitig auferlegt wird und dazu bestimmt ist, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken.“[8] Die Gebühr kann also als Gegenleistung für die Inanspruchnahme von öffentlichen Leistungen angesehen werden.[9] Dem Gegenüber ist der Beitrag nicht an die Nutzung der öffentlichen Leistung gebunden, sondern an als Fixkostenbeitrag für die Bereitstellung der öffentlichen Leistung zu sehen.[10] Im Gegensatz zu Steuern setzen Gebühren oder Beiträge eine vorher festgelegte Ausgabenentscheidung des Staates voraus. Gebühren sind zweckgebunden, durch schon getätigte Ausgaben in Art und Höhe bestimmt und dienen der Finanzierung von Einrichtungen oder staatlichen Leistungen durch die Bürger.[11] In unserem Falle erschließt der öffentlich-rechtliche Rundfunk den Bürgern eine allgemein zugängliche Informationsquelle und diese müssen die Kosten für den durch die Rundfunkanstalten bereitgestellten Informationszugang über die Rundfunkgebühr tragen.[12] Nach Kirchhof erfüllt die Rundfunkgebühr eher den Tatbestand eines Beitrags, da „der Beitrag nicht den Empfang, sondern das Angebot einer Leistung der öffentlichen Hand entgilt“[13] und wird von ihm somit als Rundfunkbeitrag klassifiziert.

3 Das bestehende Finanzierungsmodell

3.1 Darstellung des bestehenden Finanzierungsmodells

Nach § 13 des Rundfunkstaatsvertrags finanziert sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk aus Rundfunkgebühren, Rundfunkwerbung und sonstigen Einnahmen, wobei die Rundfunkgebühren die vorrangige Finanzierungsquelle darstellen sollen.[14] Die Festlegung der Gebührenhöhe und Verteilung der Gebühren auf die einzelnen Rundfunkanstalten erfolgt auf Grundlage des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertags unter zu Hilfenahme einer unabhängigen Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF).[15] Da sich diese Arbeit vorrangig mit der Erhebung der Gebühr bei den Beitragspflichtigen beschäftigt, wird der Prozess der Gebührenfestlegung nicht weiter vertieft.

Die gesetzliche Grundlage zur Erhebung der Gebühren findet sich im Rundfunkgebühren-staatsvertrag. Die Rundfunkgebühr im bestehenden Finanzierungsmodell ist historisch bedingt als geräteabhängige Gebühr ausgestaltet. Als Empfangsgeräte gelten alle „technischen Einrichtungen, die zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen) geeignet sind“[16]. Der Gesetzgeber unterscheidet bei der Definition der Empfangsgeräte zwischen den klassischen Empfangsgeräten mit eingebautem Empfangsteil (z.B. Fernsehgeräte, Radios, Autoradios etc.) und den neuartigen Empfangsgeräten, die über kein Rundfunkempfangsteil verfügen, aber den Empfang von Rundfunk über neue Vertriebs-wege und neue Empfangsgeräte ermöglichen (z.B. PCs, PDAs, internetfähige Mobiltelefone etc.).[17]

[...]


[1] Kirchhoff (2010), S.15.

[2] BVerfGE 57, 295 (295ff) – FRAG.

[3] BVerfGE 73, 118 (Rn 148).

[4] BVerfGE 73, 118.

[5] RStV (2004), 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, §11 Abs.1.

[6] RStV (2004), 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, §11 Abs.3.

[7] Vgl. Kirchhoff (2010), S.17ff.

[8] BVerfGE 50, 217 (226).

[9] Vgl. Wilke (1973), S. 246ff.

[10] Vgl. Kirchhof (2010), S. 42f.

[11] Vgl. Kirchhof (2010), S. 36f.

[12] Vgl. Kirchhof (2010), S. 29.

[13] Kirchhof (2010), S. 42.

[14] Vgl. RStV (2010), 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag.

[15] RFinStV (2009), 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag.

[16] RGebStV (1991), S. 2, §1.

[17] Vgl. RGebStV (1991), S. 5, §5 Abs. 3; Kirchhof (2010), S. 7.

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Das neue Modell zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland
Hochschule
Universität zu Köln  (Seminar für Rundfunkökonomie)
Veranstaltung
Ausgewählte Aspekte des Managements von Rundfunkunternehmen
Note
1,7
Autor
Jahr
2010
Seiten
19
Katalognummer
V188181
ISBN (eBook)
9783656118404
Dateigröße
420 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
modell, finanzierung, rundfunkanstalten, deutschland
Arbeit zitieren
Fabian Baeuerle (Autor:in), 2010, Das neue Modell zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/188181

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