Beratung für Menschen mit geistiger Behinderung


Proyecto/Trabajo fin de carrera, 2000

90 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhalt

1. Einleitung

2. Allgemeine Grundlagen der Beratung – Begriffsbestimmung, Ziele und Abgrenzung
2.1 Versuch einer Begriffsbestimmung
2.2 Informieren, Ratgeben und Beraten
2.2.1 Fachberatung als „Rat-Geben“
2.2.2 Prozeßberatung als „Beraten“
2.2.3 Vertikale und horizontale Beratung
2.2.4 Zusammenfassung
2.3 Professionelle versus nichtprofessionelle Beratung
2.4 Das Problem als bestimmende Strukturdeterminante
2.5 Aufgaben und Ziele von Beratung
2.5.1 Ziele einer Beratung
2.5.2 Ziele und Aufgaben von Beratungsangeboten
2.6 Abgrenzung zu Erziehung und Therapie
2.6.1 Beratung und Erziehung
2.6.2 Beratung und Therapie
2.7 Zusammenfassung

3. Beratung für Menschen mit geistiger Behinderung – kein Thema?
3.1 Beratung in sonderpädagogischen Arbeitsfeldern – ein Überblick
3.1.1 Beratung im fachlichen Austausch
3.1.2 Beratung als Unterstützung bei persönlichen Schwierigkeiten
3.2 Ratsuchende mit geistiger Behinderung in Theorie und Praxis
3.2.1 Zum aktuellen Forschungsstand
3.2.2 Beratung unmöglich? – Überlegungen zur Zielgruppe
3.2.3 Zur Existenz von Beratungsangeboten in der Praxis
3.2.4 Exkurs: Peer-Counseling – ein „Import“ aus den USA
3.3 Zusammenfassung

4. Motive und Ziele
4.1 Beitrag zur Psychohygiene als übergeordnetes Ziel
4.2 „Psychische Störungen“ und „Verhaltensauffälligkeiten“
4.2.1 Zum Verständnis von psychischen Störungen und Verhaltensauffälligkeiten
4.2.2 Entstehungsbedingungen psychischer Störungen
4.3 Stärkung der Handlungskompetenz
4.4 Beitrag zur Selbstbestimmung
4.5 Zusammenfassung

5. Menschenbild und Handlungstheorie
5.1 Menschenbild
5.1.1 Grundlegung des personenzentrierten Ansatzes
5.1.2 Die Potentiale des reflexiven Subjekts
5.1.3 Wirklichkeit als Konstruktion
5.2 Zur Handlungstheorie
5.2.1 Probleme als Mangel an Viabilität
5.2.2 Veränderung von subjektiven Theorien
5.3 Zusammenfassung

6. Überlegungen zur methodischen Umsetzung
6.1 Anregung zur Selbsterforschung als Beratungsaufgabe
6.2 Merkmale der „Kooperativen Beratung“
6.2.1 Grundhaltungen und Aktivitäten des „kooperativen Beraters“
6.2.2 Struktur des Beratungsprozesses
6.3 Schwierigkeiten und Methodenmodifikation für die Beratung von Menschen mit geistiger Behinderung
6.3.1 Anforderungen an den Berater
6.3.2 Zur Gesprächsführung
6.3.3 Methodische Hilfsmittel
6.4 Zusammenfassung

7. Abschließende Reflexion

Literaturverzeichnis

Erklärung

Verzeichnis der Abbildungen

Abb. 1: Vertikale und horizontale Beratung (Mutzeck 1997, 23)

Abb. 2: Pädagogische Interventionsformen (Schlee 1998, 20)

Abb. 3: Das Vulnerabilitäts-Streß-Bewältigungsmodell (Steiger 1994, 112)

Abb. 4: Teilziele und Schritte des methodischen Vorgehens in der „Kooperativen Beratung“ (Mutzeck 1997, 86)

1. Einleitung

Erst recht spät innerhalb meines Studiums beschäftigte ich mich erstmals mit dem Thema „Beratung“. Das wundert mich heute, da dem Thema Beratung gerade in der pädagogischen und psychologischen Diskussion bis heute sehr viel Bedeutung beigemessen wird. Dies wird deutlich in der ohnehin schon vielfältigen und kaum überschaubaren Anzahl von Veröffentlichungen zu diesem Thema, die fast täglich durch weitere ergänzt werden. So erschien noch zu Beginn des Jahres eine neue Fachzeitschrift mit dem Titel „Beratung Aktuell“, die sich zum Ziel gesetzt hat, „...die Beratungsszene zu repräsentieren...“, da „...der ‚Markt’ dazu leider nicht viel her[-gibt; M.St.]“ (Sanders 2000, 3). Die Thematik scheint also bei weitem noch nicht ausgeschöpft zu sein.

Bei der Beschäftigung mit dem Thema „Beratung“ fiel mir schnell auf, daß in der Heilpädagogik Beratung vorwiegend als notwendiges Element für eine gelingende kollegiale Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Professionen verstanden und als wichtig für den Kontakt mit Angehörigen von Menschen mit Behinderungen angesehen wird. Daraus entwickelte sich die Frage, wie es um die Einsatzmöglichkeiten der Beratung für Menschen mit einer geistigen Behinderung bestellt ist.

Die Motivation dazu ergab sich durch meine Erfahrungen in der Rolle des Ratsuchenden bei verschiedenen Beratungsgesprächen, die vorwiegend zur Einübung von Berateraktivitäten bestimmt waren, die eine sinnvolle Gesprächsführung ermöglichten. Obwohl die dort verhandelten Probleme nicht Anlaß für die Gespräche und somit eher initiiert als wirklich existent waren, empfand ich diese als sehr hilfreich und angenehm. Diese Erfahrungen ließen mich erkennen, daß eine methodisch strukturierte Beratung eine sehr hilfreiche Methode bei der Bewältigung sowohl kleinerer als auch größerer Probleme und Konflikte im Alltag sein kann.

Zudem stellte ich bei meiner knapp zweijährigen Tätigkeit in einer Wohngruppe von jungen Männern mit geistiger Behinderung immer wieder fest, daß diese Menschen gerade auch unter solchen alltäglichen Schwierigkeiten leiden und für klärende und intensive Gespräche im hektischen Wohnalltag oft keine Zeit bleibt. Seitdem beschäftigte mich der Gedanke, ob nicht Beratung gerade auch für diese Menschen eine Chance darstellt, mit ihren vielen alltäglichen Sorgen und Nöten besser zurecht zu kommen und somit zur Verbesserung der ohnehin schon oft eingeschränkten Lebensqualität beitragen kann.

Ich zögerte zunächst, mich mit diesen Überlegungen innerhalb meiner Examensarbeit zu beschäftigen, da ich bis zum Zeitpunkt des (unwiderruflichen) Entschlusses dazu noch nichts über Beratung für Menschen mit geistiger Behinderung gehört hatte und ich auch bei den Versuchen zu einer eigenen Klärung zu gelangen weitgehend unerfolgreich war. Letztendlich war auch die Motivation, ein Thema zu bearbeiten, welches bisher kaum behandelt wurde und nicht so einen „abgefrühstückten“ Charakter hat, ausschlaggebend dafür, mich auf dieses „Risiko“ einzulassen, welches ich in erster Linie aufgrund der Befürchtung mangelnder Unterstützung durch Literatur zum Thema als solches empfand.

Die Fragestellungen der vorliegenden Arbeit sind vielfältig. Zunächst sollte geklärt werden, ob es überhaupt Beratungsangebote für Menschen mit geistiger Behinderung gibt. Diese sollen – sofern existent – auf ihre Form und Organisationsstruktur hin betrachtet werden. Des weiteren sollen Überlegungen zu wesentlichen Zielen und Motiven einer Beratungsarbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung dargelegt werden. Ein wichtiger Bestandteil dessen ist auch die Frage, ob Menschen mit geistiger Behinderung überhaupt beraten werden können. Gibt es nicht auch gute Gründe dafür, daß dieses Thema in einem weitgehend erschlossenen Themenkomplex heilpädagogischer und psychologischer Forschungen von vorneherein ignoriert und – zumindest nicht explizit – erörtert wird?

Hochtrabende Ziele zu formulieren und unter Berufung auf die UN-Charta der Menschenrechte das Anrecht auf Beratung für alle Menschen zu proklamieren sind meiner Ansicht nach allerdings keine hinreichenden Argumente, ein umfassendes Beratungsangebot auch für Menschen mit geistiger Behinderung einzufordern. Vielmehr müssen auch Überlegungen erfolgen, ob dieses überhaupt eine Hilfe darstellen kann und den Menschen der imaginären Zielgruppe dient. Es muß also auch dargelegt werden, ob und inwiefern die vorgegebenen Ziele überhaupt erreicht werden können.

Aufgrund der im Vorfeld vielen und umfassenden, vollkommen ungeklärten Fragen sollte die vorliegende Arbeit weniger als durchstrukturierter und evaluierender Beitrag zu einer stark eingegrenzten Fragestellung mit aktuellen Forschungsbezügen verstanden werden, sondern vielmehr als Bericht über die Entwicklung einer Idee zu differenzierteren Aussagen, die Anregungen für die Beantwortung weiterer, sich anschließender Fragen geben können. In diesem Sinn erhebt die Arbeit auch nicht den Anspruch, das vorliegende Thema in seinem Facettenreichtum hinlänglich und vollkommen zu erfassen.

Zuvor noch ein formeller Hinweis: bei den vorliegenden Ausführungen wird aus Gründen der Einfachheit und Übersichtlichkeit zumeist die männliche Schreibweise (Pädagoge, Berater, Therapeut usw.) verwendet und ist abstrakt aufzufassen. Es sei jedoch allen weiblichen Verfassern (Autorinnen) vorbehalten, den generischen Feminin zu verwenden.

2. Allgemeine Grundlagen der Beratung – Begriffsbestimmung, Ziele und Abgrenzung

Zunächst möchte ich der Frage nachgehen, was eigentlich gemeint ist, wenn von Beratung gesprochen wird. Wohl jeder verfügt zumindest über ein vorwissenschaftliches Verständnis des Begriffs, welches nachfolgend genauer betrachtet und hinterfragt werden soll. Dabei wird allerdings ein zentrales Problem sichtbar: kaum ein Begriff ist so vieldeutig wie der Begriff Beratung. Dies wird schon in der häufigen – teils inflationär anmutenden – Verwendung des Begriffs in den verschiedensten Bereichen deutlich. So wirbt inzwischen fast jedes Unternehmen damit, daß es seine Kunden fachkundig berät (eine Bank führt sogar den Zusatz „die Beraterbank“ im Namen). Zudem gibt es eine Vielzahl von Beratungsstellen, die unterschiedliche Schwerpunkte haben („Verbraucherberatung“, „Rechtsberatung“, „Lebensberatung“). Hierin wird deutlich, „...daß nahezu in jedem Bereich menschlichen Lebens Beratung angeboten und offenbar auch nachgefragt wird.“ (König & Volmer 1996, 121). Das läßt sich darauf zurückführen, daß sich Individuen und Gruppen angesichts der zunehmenden Komplexität des Alltags immer mehr überfordert sehen, ihre Lage innerhalb der verschiedenen Lebensbezüge zu beurteilen und daraus Konsequenzen für ihr Handeln zu ziehen (ebd.; Speck 1989, 361).

So ist der Begriff der Beratung ein sehr weit gefaßter: sowohl im alltagssprachlichen Gebrauch als auch in der Fachliteratur zum Thema kommen ihm so viele unterschiedliche Bedeutungsinhalte zu, daß es nicht möglich ist, von einem eindeutigen, fest definierten Beratungsbegriff zu sprechen. Dabei legen die vielfältigen Veröffentlichungen nicht nur Schwerpunkte auf bestimmte „...Nuancen...“ des Begriffs, sondern verwenden ihn für „...Vorgehensweisen..., die in ihrer Art und ihrer Zielvorstellung regelrecht unverträglich sind“ (Schlee 1998, 21). Dennoch soll im Folgenden eine Annäherung an den Begriff versucht werden, um über eine Grundlage für weitere Überlegungen zu verfügen.

2.1 Versuch einer Begriffsbestimmung

Es erscheint im vorgegebenen Rahmen nicht sinnvoll, sämtliche Definitionen von Beratung zu rezitieren und auf ihre Unterschiede und eventuelle Unzulänglichkeiten hin zu untersuchen.[1] Daher definiere ich den Begriff zunächst sehr allgemein in Anlehnung an Keller und Novak (1984, 42), um dann eine konkretere Beschreibung vornehmen zu können:

Beratung bezeichnet einen Interaktionsprozeß zwischen einem oder mehreren Ratsuchenden (Hilfesuchenden) und einem oder mehreren Beratern, welche das Ziel verfolgen, das bzw. die Probleme des bzw. der Ratsuchenden zu verringern oder zu beseitigen.

Die Betonung dieser Definition liegt insbesondere auf dem zielgerichteten, interaktionalen Handeln zwischen mindestens zwei Personen, wobei die Frage nach der Form der Interaktion, also der Hinführung zum Ziel, weitestgehend unbeantwortet bleibt. Lediglich die Rollenverteilung der Interaktionspartner wird aufgrund der Ausgangslage eindeutig festgelegt (wer hat das Problem?). Dies wird insbesondere in der – ebenfalls recht allgemein gehaltenen – Definition von König und Volmer deutlich:

„1. Beratung ist definiert durch die Trennung zwischen Berater und Ratsuchendem bzw. Klienten.
2. Beratung ist Unterstützung des Ratsuchenden bei Entscheidungen, ohne die Entscheidung für ihn zu treffen.“ (König & Volmer 1996, 122)

Im Gegensatz zur ersten Definition wird hier das Problem in der Entscheidungsfindung betont. Dieses Problemverständnis ist allerdings verkürzt, da einer Person eine Entscheidung immer erst dann möglich ist, wenn sie sich der verschiedenen (Handlungs-)Alternativen bewußt ist (vgl. Halder & Müller 1993, 77). Beratung würde sich nach dieser Definition lediglich darauf beschränken, vorhandene – dem Ratsuchenden bereits bewußte – Alternativen zu diskutieren und mögliche Konsequenzen zu verdeutlichen. Eine unter Umständen notwendige Problemdiagnose und Ursachenfindung bliebe außen vor. Ein weiteres Problem beider Definitionen liegt in der strikten Trennung von Ratsuchendem und Berater, die zwar den Regelfall darstellt, jedoch die Möglichkeit der Selbstberatung – wie sie z. B. Mutzeck (1997, 17) erwähnt – außer acht läßt.

Schon bei diesen allgemein gehaltenen Definitionen werden also die Schwierigkeiten deutlich, den Begriff „Beratung“ zu erfassen, obgleich sich ihre Kernaussagen in der Literatur zum Thema wiederfinden lassen. Sie stellen sozusagen „den kleinsten gemeinsamen Nenner“ dar, lassen aber dementsprechend auch viele Fragen offen, die im Rahmen dieser Arbeit nur m. E. zufriedenstellend beantwortet werden können.

2.2 Informieren, Ratgeben und Beraten

Im Alltagsverständnis wird Beratung meistens als Ratgeben verstanden (Rechtien 1997, 7). Eine Person, die ein Problem hat, wendet sich dabei an einen Berater und schildert ihm dieses Problem in der Hoffnung oder Überzeugung, von ihm eine Lösung in Form einer Information und/oder eines Handlungsvorschlags angeboten zu bekommen, um sich dann aber selbst zu entscheiden, ob sie den Vorschlag annimmt und umsetzt oder ablehnt. Der Ratsuchende befindet sich demnach also in einer eher passiven Rolle, nimmt (nach Darstellung seiner Problemlage) Vor-, Ratschläge und Tips entgegen, die er dann befolgt oder ablehnt. Dieses sehr verkürzte Verständnis von Beratung trifft aber nur auf einen bestimmten Teil von Beratungssituationen zu, die als Informations- oder Fachberatung[2] (vgl. Hansen 1997) bezeichnet werden.

2.2.1 Fachberatung als „Rat-Geben“

Unter Fachberatung werden Situationen verstanden, in denen es hauptsächlich um eine direkte Informationsvermittlung geht. Dabei ist es Voraussetzung, daß der Ratsuchende die Ursache seines Problems, nämlich den Mangel an konkretem Fachwissen, um eine Entscheidung zu treffen und handeln zu können, erkannt hat. Der Berater ist in dieser Konstellation der „Wissende“, derjenige, der über die Informationsressourcen verfügt, welche der Ratsuchende benötigt, und der ihm hilft, indem er ihm auf Grundlage dieses ihm zur Verfügung stehenden Wissens Lösungen vorschlägt oder sogar klare Handlungsanweisungen (Ratschläge) gibt. Damit ist Fachberatung von reinen Informationsgesprächen abzugrenzen, deren Ziel lediglich darin besteht, die asymmetrische Verteilung von Wissen durch Informationsweitergabe abzubauen[3]. In Situationen, in denen das Problem des Ratsuchenden nicht durch einfache Informationsweitergabe gelöst werden kann, da das benötigte Wissen zu umfangreich oder fachspezifisch ist, als daß er es sich kurzfristig aneignen könnte, ist er darauf angewiesen, daß der Berater ihm aufgrund seines Fachwissens einen (guten) Rat gibt, eine Handlungs- oder Entscheidungsempfehlung, durch deren Befolgen er sein Problem löst bzw. lösen kann.

Eine solche Form der Beratung findet beispielsweise in Verkaufsgesprächen statt. Zumeist weiß der Kunde, was er benötigt und informiert sich im Gespräch darüber, welches Produkt das für seine Bedürfnisse geeignete ist. Dabei vertraut er auf die Kompetenz des Beraters bezüglich seines Fachwissens und auf dessen Wohlwollen, im Interesse des Kunden zu beraten statt aus eigenem Interesse (z. B. Streben nach Umsatz) heraus. Hier wird die fließende Grenze zu einer „gezielten Beeinflussung“ bzw. Manipulation deutlich, die klar von Beratung abzugrenzen ist (König & Volmer 1996, 122; vgl. Schlee 1998, 24). Weitere typische Formen von Fachberatung sind beispielsweise Anlage-, Unternehmens- und Rechtsberatung.

2.2.2 Prozeßberatung als „Beraten“

In der pädagogischen und psychologischen Literatur wird dieses Verständnis von Beratung wesentlich erweitert bzw. nur als eines von verschiedenen Modellen angesehen, welches Beratung als „...Vermittlung von Informationen...“ oder „...als direkte Anweisung...“ (Dietrich 1983, 9) versteht. Als Gegenbegriff setzen König und Volmer hier den Begriff der Prozeßberatung (1996, 122).

Der grundlegende Unterschied zur Fachberatung besteht darin, daß der Ratsuchende keinen Ratschlag in Form eines Lösungsvorschlags erhält, sondern bei der eigenständigen Findung einer Problemlösung vom Berater unterstützt wird. So definiert Rechtien „Beratung als... zwischenmenschlichen Prozeß..., in welchem eine Person (der Ratsuchende oder Klient) in und durch Interaktion mit einer anderen Person (dem Berater) mehr Klarheit über eigene Probleme und deren Bewältigungsmöglichkeiten gewinnt“ (1988, 13f.) und macht deutlich, daß die thematisierten Probleme durch den Ratsuchenden selbst mit Hilfe der unterstützenden Interaktion gelöst werden und nicht durch den Berater. Die Beratung hat somit mehr klärenden als informativen Charakter, sie wird „Hilfe zur Selbsthilfe“[4] (vgl. auch Engel/ Nestmann/ Sickendiek 1997; Mutzeck 1997; Schlee 1998). Somit fällt dem Rollenverständnis von Beratern und Ratsuchenden eine andere Gewichtung zu. Der Berater ist nicht alleiniger Experte für das Problem des Ratsuchenden; sein Wissen bezieht sich in erster Linie auf die methodische Gestaltung eines den Ratsuchenden unterstützenden Interaktionsprozesses, während der Ratsuchende Experte für sich und seine „Selbst- und Weltsicht“ (Mutzeck 1997, 23), für seine handlungsleitenden Motive ist, die er mit Unterstützung des Beraters reflektiert und ggf. verändern kann. Daher wandelt sich die Rolle des Ratsuchenden vom reinen Empfänger eines Rates, vom Beratenen, zu einem aktiv am Lösungsprozeß Beteiligten (ebd., 23f.). Die Konnotation des Interaktionsprozesses liegt also mehr auf einem Verständnis von „sich miteinander beraten“ als „jemanden beraten“.[5] Dieses Verständnis von Beratung wird insbesondere in pädagogischen, psychologischen und soziologischen Handlungsfeldern vertreten, wo die verhandelten Probleme meist emotional höher besetzt sind (vgl. Hansen 1997). Typische Bereiche sind beispielsweise Ehe- , Familien- und Erziehungsberatung.

2.2.3 Vertikale und horizontale Beratung

Mit der vorangegangenen Darstellung ist auch die von mehreren Autoren getroffene Unterscheidung hinsichtlich des Verhältnisses von Berater und Ratsuchendem, welches die Art der Interaktion in hohem Maß bestimmt, angesprochen. Dieses wird als vertikal (asymmetrisch) oder horizontal (symmetrisch) beschrieben (vgl. Kleber 1980, 304ff.; Mutzeck 1997, 22ff.; Schlee 1998, 51ff.) Dementsprechend wird die stattfindende Interaktion bzw. das Verhalten des Beraters als direktiv (vertikales Verhältnis) oder nicht-direktiv (horizontales Verhältnis) bezeichnet (ebd.). Bei der vertikalen Beratung tritt der Berater dem Ratsuchenden als „Wissender“ bzw. als „Mehr-“ oder auch „Besser-Wisse(nde)r“ gegenüber. Er ist Experte für das Problem des Ratsuchenden und stellt diesem in Aussicht, eine Lösung anbieten zu können. Demgegenüber zeigt sich der Ratsuchende als hilfebedürftig und ordnet sich der Kompetenz des Beraters gänzlich unter. Das heißt, daß er die Kompetenz des Beraters als höherwertig akzeptiert und lediglich die Verpflichtung übernimmt, „blindlings zu folgen“ (Kleber 1980, 304). Indem er sich bezüglich des verhandelten Problems als unmündig erklärt, überträgt er die volle Verantwortung für die Lösung und den Weg dorthin dem Berater mit dem Ziel, entlastet zu werden und das Problem „abgenommen zu bekommen“. Voraussetzung für diese Form der Beratung ist, daß alle Beteiligten dieses Verständnis der Rollenverteilung tragen, der Berater dem Ratsuchenden signalisiert, das Problem bzw. die Verantwortlichkeit für eine Lösung seinerseits auch „abzunehmen“. Der Ratsuchende vertraut der Kompetenz des Beraters und dieser der „Hörigkeit“ seines Klienten.

„Überspitzt formuliert lautet die Sichtweise eines so eingestellten Beraters: ‚Ich kenne ihr Problem und sage Ihnen, wie Sie es lösen sollten.“ (Mutzeck 1997, 22f.)

Kennzeichnend für eine vertikale Beratung ist die einseitige Strukturierung des Gesprächs durch den Berater. Er bestimmt und lenkt das Gespräch, stellt direkte Fragen, informiert, erklärt, interpretiert und unterbreitet Vorschläge und Handlungsanweisungen, die aus seiner Sicht eine Lösung darstellen (ebd.).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Vertikale und horizontale Beratung (Mutzeck 1997, 23)

Demgegenüber werden bei der horizontalen Beratung Berater und Ratsuchender als gleichberechtigte Partner verstanden, die gemeinsam an der Lösung eines oder mehrerer Probleme arbeiten. Dem zugrunde liegt die Annahme der Gleichwertigkeit der Kompetenzen beider. Im Gegensatz zum direktiven Ansatz fließen die Kompetenzen des Ratsuchenden in die Lösungsfindung ebenso mit ein wie die des Beraters.

In diesem Zusammenhang liegt die Vermutung nahe, daß in einer Fachberatung (vgl. Kap. 2.2.1) der direktive Ansatz zu bevorzugen sei bzw. diesen impliziert. Dem ist aber nicht so: der nicht-direktive Ansatz hat auch hier – wenn auch mit Einschränkung – seine Bedeutung. So kann auch innerhalb der Rechtsberatung, die typisch als Fachberatung angesehen wird, der Berater die Kompetenzen des Ratsuchenden mit einbeziehen. Diese liegen dann beispielsweise in der Kenntnis über eigene Wünsche und Vorstellungen bezüglich des weiteren juristischen Vorgehens. Er kann z. B. daran interessiert sein, daß es nicht zu einem Gerichtsverfahren kommt und man sich gütlich einigt. Fließt diese Kompetenz in Form von Mitteilung der eigenen Bedürfnisse hinsichtlich der Problemlösung des Mandanten mit in den Beratungsprozeß und den Lösungsvorschlag des Beraters (Anwalts) ein, so kann durchaus von einer horizontalen Fachberatung gesprochen werden.

Der nicht-direktive Ansatz läßt sich heute in fast allen Beratungskonzeptionen wiederfinden, die sich einem humanistischen Menschenbild verpflichtet fühlen (vgl. Hansen 1997) und geht zurück auf Carl Ransom Rogers (1972), der den nicht-direktiven Standpunkt als wesentliches Merkmal seiner „neueren Psychotherapie“ (ebd., 36), der „nicht-direktiven Beratung“ (Rogers 1972) bzw. „klient-bezogenen Gesprächstherapie“ (Rogers 1973) kennzeichnete.

2.2.4 Zusammenfassung

Zusammenfassend soll festgehalten werden, daß die Elemente Informieren, Ratgeben und Beraten an sich relativ klar voneinander zu trennen sind und sich in ihrer Struktur sogar regelrecht widersprechen. Dennoch sind sie in jedem Beratungsgespräch latent vorhanden und bestimmen somit je nach vertretenem Anteil Form und Struktur der jeweiligen Beratungssituation. Entsprechend weit liegen die verschiedenen Auffassungen darüber, was Beratung eigentlich ist, auseinander, obgleich es kaum möglich scheint, klare Grenzen zwischen den einzelnen Vorgängen zu ziehen. Mißverständnisse ergeben sich insbesondere durch die etymologische Nähe der Begriffe „Beraten“ und „Ratgeben“, die in ihrer Verbform beide den Handlungsvorgang der „Beratung“ bezeichnen.[6]

2.3 Professionelle versus nichtprofessionelle Beratung

In den vorhergehenden Kapiteln wurde in erster Linie von institutionsgebundener Beratung gesprochen, also von Beratung als Aufgabe von (halb-)professionellen Beratern, zu der diese verpflichtet sind und für die sie „...eine durch Aus- und Weiterbildung erworbene spezifische Qualifikation zur strukturierten, an psychologisch-methodischen Gesichtspunkten orientierten Gesprächsführung [haben].“ (Mutzeck 1997, 17). Damit ist die Bandbreite dessen, was alles als Beratung angesehen wird bzw. werden muß aber noch nicht hinlänglich erfaßt. So ist festzustellen, daß sie vor allem auch einen Teilbereich der alltäglichen zwischenmenschlichen Kommunikation darstellt (Rechtien 1988, 29), sobald Probleme innerhalb des alltäglichen sozialen Netzwerks (Freunde, Familie, Arbeitskollegen usw.), also „...außerhalb definierter beruflicher Zuständigkeiten“ thematisiert werden (Engel u.a. 1997, 29).

Die Unterschiede zwischen professioneller und nichtprofessioneller Beratung werden am ausführlichsten bei Rechtien (1988, 29ff.) dargestellt, der zunächst den jeweiligen Ausgangspunkt erläutert. Dieser liegt beim nichtprofessionellen Beratungsgespräch in der Regel in der vorhandenen Beziehung der beiden Kommunikationspartner, welche – je nach emotionaler Besetztheit des Problems – durch ein mehr oder weniger stark ausgebildetes, bereits bestehendes Vertrauensverhältnis gekennzeichnet ist. Somit fällt es dem einen leichter, offen und ehrlich seine Probleme zu schildern und dem anderen, sich auf sein Gegenüber interessiert einzulassen. Demgegenüber muß das Vertrauen, welches Grundvoraussetzung für Offenheit und Ehrlichkeit ist, im professionellen Beratungsgespräch mit einem dem Ratsuchenden zuvor Unbekannten erst entwickelt werden, obgleich diesem professionellen Berater aufgrund dessen beruflicher Orientierung und fachlicher Ausbildung zumeist eine Art Vertrauensvorschuß bezüglich seiner Kompetenz erteilt wird. So kann der „...Ausgangspunkt der professionellen Beratung mit dem Begriff Kompetenz, ...[der] der nichtprofessionellen Beratung mit dem Begriff interpersonelle Nähe...“ (Rechtien 1988, 30) bezeichnet werden, wobei sich der Begriff Kompetenz lediglich auf das theoretische Wissen über spezielle Methoden des professionellen Beraters bezieht und nicht unterstellt werden soll, nichtprofessionelle Beratung gründe auf Inkompetenz und sei daher zu unterlassen (vgl. Rechtien 1988).

Ein weiteres Merkmal ist die „Gemeinsamkeit und Verschiedenheit der Lebensumstände“ (ebd.), in die beide Partner eingebunden sind. So kann es in einer nichtprofessionellen Beratungssituation von Vorteil sein, daß der Berater das Umfeld[7] des Ratsuchenden und die wesentlichen Umstände des Problems vielleicht bereits kennt. Der Ratsuchende kann sich somit lange Erklärungen sparen, man kann „gleich zur Sache“ kommen, der Berater bringt vielleicht eigene Erfahrungen zur gleichen Situation mit, die er dem Ratsuchenden mitteilen kann. Dies kann sich aber auch zum Nachteil herausstellen, da der Berater in gewisser Weise voreingenommen ist und ihm so das Verständnis für das Erleben des anderen schwerer fällt.

Demgegenüber kann ein professioneller Berater, der das direkte Umfeld des Ratsuchenden nicht kennt, vorurteilsfrei das Problem betrachten und ihn durch Anhalten zu einer genauen Schilderung des Problems (z.B. durch Nachfragen) zu einer intensiveren Reflexion des eigenen Verständnisses anregen.

Unterschiedlich ist zudem die zeitliche Dimension, die innerhalb einer professionellen Beratung relativ klar umrissen ist und zwischen den Gesprächspartnern bezüglich Dauer und Zeitpunkt vereinbart wird, während sich nichtprofessionelle Beratungsgespräche meistens eher spontan ergeben, ohne daß ein verbindlicher zeitlicher Rahmen abgesteckt wird.

Engel u.a. (1997, 29ff.) unterscheiden die professionelle Beratung zudem nach dem Anteil von Beratungsaufgaben in verschiedenen Berufen, wobei diese ein „genuines ‚dazugehöriges’ Aufgabengebiet“ (ebd., 31) darstellen können (z.B. bei Lehrern und Ärzten) oder explizit als Hauptaufgabe ausgeführt werden (z.B. in Beratungsstellen). Sie bilden daher drei Kategorien von Beratungshandeln: „informelle und alltägliche“ (nichtprofessionelle), „halbformalisierte“ und „stark formalisierte“ (jeweils professionelle) Beratung (ebd., 32).

2.4 Das Problem als bestimmende Strukturdeterminante

Innerhalb der Fachliteratur wird immer wieder versucht, den Begriff Beratung durch die Hervorhebung verschiedener Klassifikationsmerkmale zu präzisieren. Im Vergleich zeigen sich aber deutliche Schwierigkeiten, da die Betonung bestimmter Merkmale immer wieder zur Vernachlässigung anderer führt, welche aber nicht weniger Relevanz besitzen und mit diesen in teilweise sehr engem Kontext stehen. Daher ist es bis heute nicht zu einer geschlossenen Systematik gekommen, die übereinstimmend anerkannt wird. Vielmehr läßt sich beobachten, daß „...Vielfalt und Unübersichtlichkeit eher größer als geringer werden“ (Schlee 1998, 22).

Die vorgenommenen Unterscheidungen beziehen sich dabei immer auf die spezifischen Bedingungen der einer Beratungssituation zugrunde liegenden Elemente Berater, Ratsuchende(r), dessen (deren) Problem(e) und der Interaktion zwischen Berater und Ratsuchendem, die durch diese drei Elemente bestimmt wird. Dabei ist allerdings zu beachten, daß die Bedingungen hinsichtlich eines der vier Elemente vielseitige Auswirkungen auf die anderen hat bzw. haben kann. Sie stehen in einer wechselhaften Beziehung und nehmen in dem Maß Einfluß aufeinander wie sie für das Zustandekommen einer Beratungssituation als konstitutiv angesehen werden müssen.

So wird Beratung oft adressatenspezifisch hinsichtlich des Ratsuchenden (Schüler-, Eltern-, Kundenberatung), des Aufgabenfeldes bzw. Bereiches (Schullaufbahn-, Berufs-, Erziehungs-, Ehe-, Anlage-, Sucht-, Gesundheitsberatung) oder der Sozialform (Einzel-, Gruppen-, Team-, Institutionsberatung) unterschieden (Schlee 1998, 22; vgl. auch Engel u.a. 1997; König & Volmer 1996; Mutzeck 1997; Woldrich 1998). Weitere Unterscheidungen beziehen sich auf den vom Berater vertretenen Beratungsansatz bzw. der diesem zugrundeliegenden Persönlichkeitstheorie (Schlee 1998; vgl. Engel u.a. 1997; Mutzeck 1997; Rechtien 1988, 1997).

„So kann man etwa Gestalt beratung (Rahm 1990), Psychoanalytische Beratung (Seiß 1976), Transaktionsanalytische Beratung (Stewart 1991) und Klientenzentrierte Beratung (Rogers 1985) unterscheiden.“ (Schlee 1998, 22)

Schlee betont, daß diese letzte Unterscheidung weit über äußerliche Einteilungen hinausgeht, da sie „...konsequenterweise zu unterschiedlichen Zielvorstellungen und Methoden im Beratungsgeschehen [führt]“ (ebd.). Dasselbe gilt für Unterteilungsversuche hinsichtlich der Wissenschaftsdisziplin, welche den Bezug für die Beratung darstellt.[8]

Alle diese Unterteilungen scheinen mir für eine Systematisierung aller Vorgehensweisen, die als Beratung verstanden werden (können), nicht besonders hilfreich zu sein. Meiner Ansicht nach ist die Art und Beschaffenheit des Problems, welches Anlaß für eine Beratung ist, die bestimmende Strukturdeterminante für alle Unterschiede innerhalb der breiten Palette von Beratungssituationen. Dazu bedarf es einer breiten Auffassung, dessen, was als Problem verstanden werden kann:

„Probleme reichen hierbei von einfachen Fragen im Vorfeld von Handlungen über Zweifel bei mehr oder weniger bedeutsamen Entscheidungen oder die Bewältigung kurzfristiger Schwierigkeiten und Belastungen bis hin zu gravierenden beeinträchtigenden und langanhaltenden Lebensproblemen existenzieller Art.“ (Engel u.a. 1997, 34)[9]

So entscheidet die Existenz des Problems bzw. die Thematisierung dessen in einem Gespräch darüber, ob es überhaupt als Beratungsgespräch aufgefaßt werden kann. Ferner können anhand seiner Art und Beschaffenheit die Rolle des bzw. der Ratsuchenden und seine/ ihre Interessen definiert werden. Das Problem als Gegenstand der Beratung kann also nicht vom Ratsuchenden getrennt werden (vgl. Rechtien 1988, 42). Zudem wird danach auch der Berater vom Ratsuchenden ausgewählt. Beispielsweise wird ein Ratsuchender mit persönlichen (psychischen) Problemen sich kaum an einen Rechtsanwalt in dessen beruflicher Funktion wenden, ebensowenig wie er sich an eine Familienberatungsstelle wendet, wenn er eine technische Beratung braucht, z.B. bei der geplanten Anschaffung eines Computers. Dies gilt auch für Beratungskontakte, die auf Initiative des Beraters bzw. einer Institution entstehen (Frage der Zuständigkeit). Damit wird auch im Wesentlichen die Form der Interaktion bestimmt, die vom Berater gewählten Methoden zur Gestaltung dieser. Dabei ist allerdings darauf hinzuweisen, daß für ein und dasselbe Problem durchaus – je nach Überzeugungen und Haltungen (Persönlichkeitstheorie) des Beraters – verschiedene Methoden in Frage kommen (s.o.).

Das Problem ist also entscheidende Strukturdeterminante hinsichtlich

- des Zustandekommens einer Beratungssituation,
- der Rolle, Interessen und Sozialform des/ der Ratsuchenden,
- der Auswahl bzw. Zuständigkeit und somit der Rolle und Bedingungen des Beraters
- und der Interaktion hinsichtlich der Methoden und Formen, die zum Ziel (Lösung/ Verminderung des Problems) führen sollen.

Wenn das Problem hier als die bestimmende Strukturdeterminante für die verschiedenen Beratungssituationen aufgefaßt wird, heißt das allerdings nicht, daß es starr und unveränderbar ist. Es gibt lediglich den Ausschlag und damit auch die Rahmenbedingungen für den ersten Beratungskontakt vor, in dem sich aber herausstellen kann, daß das Problem auf einer ganz anderen Ebene liegt als zunächst von den Beteiligten angenommen. Das führt dann dazu, daß sich die Rahmenbedingungen und Form der Interaktion verändern, u.U. sogar ein anderer Berater aufgesucht wird, und es somit auch zu einem „neuen“ Beratungskontakt unter veränderten Bedingungen kommt (vgl. Rechtien 1988, 44). So kann sich beispielsweise herausstellen, daß es hilfreich ist, zur Lösung des Problems weitere Beteiligte hinzuzuziehen und aus der „klassischen Konstellation“ einer Einzelberatung (Engel u.a. 1997, 84; Mutzeck 1997, 18) wird eine Gruppen- oder Systemberatung (Veränderung hinsichtlich der Sozialform).

Die oben angesprochene Art und Beschaffenheit eines Problems läßt sich hinsichtlich ihrer subjektiven und objektiven Seite beschreiben.

„In der objektiven Dimension liegen strukturelle Merkmale, die die distanzierte Betrachtung, Beschreibung und Analyse sowie den Vergleich mit anderen Problemen ermöglicht... Die subjektive Dimension ist die des persönlichen Erlebens und der Bedeutung des Problems für den Ratsuchenden; sie entzieht sich der von der Person distanzierten Analyse; ihre Erfassung setzt die Verbalisierung des Ratsuchenden und das ein fühlende Verstehen des Beraters voraus.“ (Rechtien 1988, 41f.)

Welcher Dimension in einem Beratungsvorgang Vorrang eingeräumt wird, hängt im Wesentlichen davon ab, wie Berater und Ratsuchender das Problem hinsichtlich der „emotionalen Besetztheit“ (Hansen 1997) beurteilen. Schlee (1998, 50) unterscheidet in diesem Kontext zwischen „person-nahen“ und „person-fernen“ Fragen und Inhalten.

2.5 Aufgaben und Ziele von Beratung

2.5.1 Ziele einer Beratung

Wie aus den vorigen Kapiteln hervorgeht (Kap. 1.1 & 1.4), liegt das Ziel einer Beratung zunächst einmal in der dauerhaften Lösung bzw. Reduzierung eines oder mehrerer Probleme. Um dieses Ziel verfolgen zu können, muß aber die Frage thematisiert werden, was eigentlich ein Problem ist. Wann hat ein Mensch ein Problem?

Von seiner etymologischen Bedeutung her läßt sich der Begriff „Problem“ mit „zu lösende Aufgabe; Frage[stellung]; unentschiedene Frage; Schwierigkeit“ (DUDEN 1980) übersetzen. Diese Synonyme scheinen – abgesehen von „Schwierigkeit“ – für das verbreitete Alltagsverständnis nicht ganz zutreffend. Im allgemeinen wird das Verständnis von „Problem“ als Aufgabe oder Frage um die Eigenschaft der „Nicht-Lösbarkeit“ bzw. „Nicht- Beantwortbarkeit“ in der aktuellen Situation, in welcher sich diese stellt, erweitert. Diese Nicht- oder Unlösbarkeit der Aufgabe durch den Ratsuchenden soll also durch Beratung beseitigt werden; er soll in die Lage versetzt werden, seine Aufgabe zu lösen. Insofern beschreibt Nestmann (1988) das grundlegende Ziel von Beratung:

„Beratung verheißt überall dort, wo Menschen nicht selbst aufgrund eigener Erfahrungen, Kenntnisse, Kompetenzen urteilen und sich orientieren, planen, entscheiden oder handeln können (und dort, wo ihnen das unterstellt wird) Unterstützung durch einen Experten, den ‚Berater’ oder die ‚Beraterin’“ (Nestmann 1988 nach Engel u.a. 1997, 33)

[...]


[1] Ausführliche Überlegungen zu einer Begriffsbestimmung legten Brem-Gräser (1993a), Engel, Nestmann und Sickendiek (1997) und Woldrich (1998) vor.

[2] Auch der Begriff „Expertenberatung“ wird hierfür verwendet (vgl. König & Volmer 1996). Dieser kann allerdings leicht zu Mißverständnissen führen, da er sich auf die Person des Beraters bezieht und geringere Kompetenz (Notwendigkeit) des Beraters für andere Formen der Beratung suggeriert.

[3] Die Grenze ist allerdings fließend. Auch wenn die klare Trennung von Informationsgespräch und Beratung, so wie sie auch Klauß (1998) vorschlägt, durchaus zur Orientierung beiträgt, sind die Weitergabe von Informationen und das „Rat-Geben“ nicht klar voneinander abzugrenzen. So empfiehlt der Berater (bewußt oder unbewußt) schon durch die Informationsselektion, die er vornimmt, einen Handlungsvorschlag, gibt einen Rat. Nicht zuletzt machte auch Schulz von Thun (1997) deutlich, daß in jeder Form der Kommunikation einer Nachricht nicht nur ein Sachinhalt (Information), sondern auch ein Appell innewohnt.

[4] Das schließt allerdings nicht aus, daß der Berater auch einfache Informationsdefizite behebt, z.B. wenn ein Berater in der Eheberatung über rechtliche Bestimmungen zur Sorgerechtsfrage informiert, oder zum „Rat-Geber“ im eigentlichen Sinn wird, wenn er z.B. dem Ratsuchenden weitere Anlaufstellen für dessen Problem empfiehlt.

[5] Hierbei wird auch die Schwierigkeit der verwendeten Rollenbegriffe „Berater“ und „Ratsuchender“ deutlich, die suggerieren, Beratung sei schlicht „Rat-Geben“ (Rechtien 1987, 15). Ähnlich problematisch sind aber auch verbreitete Alternativbegriffe wie z.B. „Klient“, der immer ein eher therapeutisches Verständnis von Beratung suggeriert.

[6] Zu etymologischen Überlegungen vgl. Mutzeck (1997) und Woldrich (1998).

[7] Ich bevorzuge hier den Begriff „Umfeld“ vor „Lebensumstände“, da einander vollkommen Unbekannte (bei einem „professionellen“ Beratungskontakt), die über keine gemeinsamen äußeren Kontexte (z.B. Bekannte, Freunde) verfügen, durchaus gemeinsame Lebensumstände haben können, z.B. hinsichtlich ihrer familiären Situation (beide sind frisch verheiratet) oder ihrer beruflichen (beide wollen eine andere Stelle). Dies kann gerade bei problematischen Lebensumständen ähnliche Vor- und Nachteile mit sich bringen.

[8] So unterscheiden Engel u.a. psychologische, soziale, pädagogische und psychosoziale Beratung (1997, 22ff.).

[9] Die Autoren verstehen unter dieser Definition nur Probleme, die sich in psychosozialen, sozialen oder pädagogischen Arbeitsfeldern präsentieren. Meiner Ansicht gilt diese Definition aber auch für alle anderen Handlungsfelder.

Final del extracto de 90 páginas

Detalles

Título
Beratung für Menschen mit geistiger Behinderung
Universidad
University of Cologne  (Heilpädagogische Fakultät - Seminar für Gesitigbehindertenpädagogik)
Calificación
1,0
Autor
Año
2000
Páginas
90
No. de catálogo
V1889
ISBN (Ebook)
9783638111553
ISBN (Libro)
9783638686587
Tamaño de fichero
746 KB
Idioma
Alemán
Notas
Ausgehend von der Erarbeitung allgemeiner Grundlagen der Beratung beschäftigt sich die Arbeit mit der Frage, ob und in welcher Form es Beratungsangebote für Menschen mit geistiger Behinderung gibt. Es wird eine Zielformulierung vorgenommen, die Beratung als durchaus geeignete Methode zur psychohygienischen Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung versteht. In Anlehnung an ein humanistisches Menschenbild und der konstruktivistischen Erkenntnistheorie werden wesentliche Bedingungen für erfolgreiche Beratungsprozesse benannt und einige Überlegungen zu Schwierigkeiten und Methodenmodifikation für Beratungsgespräche mit geistig behinderten Menschen aufgezeigt.
Palabras clave
Beratung, geistige Behinderung
Citar trabajo
Markus Steinhauer (Autor), 2000, Beratung für Menschen mit geistiger Behinderung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1889

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Título: Beratung für Menschen mit geistiger Behinderung



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