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Inklusion nach der Behindertenrechtskonvention

Title: Inklusion nach der Behindertenrechtskonvention

Term Paper , 2010 , 12 Pages

Autor:in: Carolin Kulp (Author)

Politics - Topic: Public International Law and Human Rights
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Der Index für Inklusion gibt die Möglichkeit, eine inklusive Schulentwicklung zu fördern. Mit der dazugehörigen Materialsammlung (z.B. Fragebögen) kann er jeder einzelnen Schule bei den Schritten auf dem Weg hin zu einer „Schule für alle“ helfen, die eine Pädagogik der Vielfalt anstrebt. Er soll ein Hilfsmittel sein, um ein inklusives Leitbild der Schule zu entwickeln. Er benutzt den Begriff Inklusion, und meint damit die Erziehung und Bildung aller Kinder und Jugendlichen. Die drei Dimensionen des Index sind: inklusive Kulturen schaffen, inklusive Strukturen etablieren und inklusive Praktiken entwickeln.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Die Behindertenrechtskonvention (BRK)

2. Theorieteil: Inklusion

2.1 Begriff

2.2 Inklusion ist nicht Integration

2.3 Praktische Umsetzung

3. Praxisteil: Stellungnahme einiger Politiker des Bayerischen Landtages zur Inklusion

4. Individuelle persönliche Position zur inklusiven Schule

Zielsetzung & Themen der Arbeit

Die vorliegende Arbeit untersucht das Konzept der Inklusion mit Fokus auf seine theoretische Fundierung sowie seine praktische Relevanz im bayerischen Bildungssystem. Ausgehend von der UN-Behindertenrechtskonvention wird die Forschungsfrage verfolgt, inwiefern politische Positionen und schulische Konzepte eine inklusive Schulentwicklung tatsächlich begünstigen oder ob weiterhin eine Exklusionslogik fortbesteht.

  • Rechtliche Grundlagen durch die UN-Behindertenrechtskonvention
  • Abgrenzung der Begriffe Inklusion und Integration
  • Analyse politischer Standpunkte im Bayerischen Landtag
  • Reflexion über notwendige schulische und gesellschaftliche Transformationsprozesse
  • Persönliche Perspektive einer angehenden Lehrkraft auf inklusive Bildung

Auszug aus dem Buch

2.2 Inklusion ist nicht Integration

Im bisherigen Bildungssystem in Deutschland findet häufig Selektion statt. Auch spricht man von Kindern „mit sonderpädagogischem Förderbedarf“ und denen „ohne sonderpädagogischen Förderbedarf“. Somit wird zwischen normalen und andersartigen Kindern differenziert. Diese „andersartigen“ mit Behinderungen, Lernstörungen und Verhaltensauffälligkeiten werden meist an die Sonder-/Förderschule überwiesen und somit von der normalen Schule ausgeschlossen. „[…] mit dem Begriff (Integration wird) vorwiegend die sozial- und bildungspolitische Absicht ausgedrückt, >Behinderte< in die Gesellschaft einzugliedern.“ Von Integration aus schulischer Sicht spricht man, wenn ein Kind/SchülerIn nach dem Sonder-/Förderschulbesuch an eine Regelschule wechselt. Dies ist für die Eltern mit erheblichen Belastungen verknüpft. Sie müssen große Hürden überwinden: sie müssen sich vor den anderen Eltern, LehrerInnen, Schulleitern, dem Schulamt etc. rechtfertigen, eine passende Schule finden, die das Kind integrieren will und wahrscheinlich auch wenn das Kind bereits in der Regelschulklasse ist, sich weiterhin durchkämpfen (Wie geht es in der nächsten Klasse weiter?, Wohin kommt das Kind nach Beendigung der Grundschulzeit?).

Mit dem Ansatz der Inklusion würden diese Hürden wegfallen. Alle Kinder besuchen eine Schule. Es wird nicht mehr nach „normalen“ und „behinderten“ Kindern differenziert. Jedes Kind hat einen Förderbedarf und wird danach individuell gefördert. Dies soll zu mehr Gleichberechtigung, Chancengleichheit und vor allem zu einem hohen Bildungsstandard führen. „Jeder Mensch hat […] ein unteilbares Anrecht darauf, als gleichwertig und gleichberechtigt respektiert zu werden, sowie selbstbestimmter Gestalter seines Lebens innerhalb der Gesellschaft zu sein, ungeachtet der ihm möglichen oder nicht möglichen Leistungen. […] Geht man von dieser Vorstellung von Mensch und Sein aus, erübrigt sich die Notwendigkeit von Integration, da eine humane und demokratische Gesellschaft keinen Menschen aus ihrer Mitte ausschließt.“

Zusammenfassung der Kapitel

1. Die Behindertenrechtskonvention (BRK): Dieses Kapitel erläutert die Entstehung und Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention als verbindliches Menschenrechtsthema und deren Relevanz für die deutsche Gesetzgebung.

2. Theorieteil: Inklusion: Hier werden der Begriff der Inklusion definiert, die Abgrenzung zur bloßen Integration gezogen und Ansätze zur praktischen Umsetzung in der Schule diskutiert.

3. Praxisteil: Stellungnahme einiger Politiker des Bayerischen Landtages zur Inklusion: Die Positionen verschiedener politischer Fraktionen werden analysiert und kritisch hinsichtlich ihrer tatsächlichen Ausrichtung auf echte Inklusion bewertet.

4. Individuelle persönliche Position zur inklusiven Schule: Die Autorin reflektiert ihre persönliche Erfahrung mit dem Förderschulsystem und leitet daraus ihre Forderung nach einem umfassenden inklusiven Schulsystem ab.

Schlüsselwörter

Inklusion, Integration, UN-Behindertenrechtskonvention, Regelschule, Förderschule, Bildungssystem, Barrierefreiheit, Menschenrechte, Teilhabe, Schulentwicklung, Förderbedarf, Diversität, Bayerischer Landtag, Pädagogik der Vielfalt, Bewusstseinswandel.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit dem Konzept der Inklusion im Bildungssektor, ausgehend von der UN-Behindertenrechtskonvention bis hin zur politischen und persönlichen Umsetzung in Bayern.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Die Schwerpunkte liegen auf den rechtlichen Rahmenbedingungen, der theoretischen Differenzierung zwischen Inklusion und Integration sowie der Analyse politischer Diskurse und persönlicher Erfahrungswerte.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Ziel ist es, den Begriff der Inklusion im Bildungswesen zu klären und zu untersuchen, wie deutsche Politik und das aktuelle Schulsystem den Anforderungen eines wirklich inklusiven Ansatzes gerecht werden.

Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Autorin?

Die Arbeit stützt sich auf eine Literaturanalyse wissenschaftlicher Fachpublikationen sowie auf die Auswertung politischer Stellungnahmen und Dokumente.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in theoretische Grundlagen, eine Analyse der Aussagen bayerischer Politiker zur Inklusion sowie eine persönliche Reflexion der Autorin als angehende Lehrkraft.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Inklusion, UN-Behindertenrechtskonvention, Schulentwicklung, Integration und Teilhabe geprägt.

Warum unterscheidet die Autorin strikt zwischen Inklusion und Integration?

Sie argumentiert, dass Integration weiterhin von einer Normalitätsvorgabe ausgeht, die Kinder in "normal" und "andersartig" teilt, während Inklusion die Vielfalt als Ausgangspunkt nimmt und niemanden ausschließt.

Welche Rolle spielt der "Index für Inklusion" in der Argumentation?

Er dient als praktisches Hilfsmittel, um den Prozess der Schulentwicklung in den drei Dimensionen Kulturen, Strukturen und Praktiken systematisch zu gestalten.

Wie bewertet die Autorin die aktuellen politischen Positionen im Bayerischen Landtag?

Sie kritisiert teilweise eine mangelnde Konkretisierung der Ziele und stellt fest, dass einige Politiker eher das Modell der Integration als das der echten Inklusion verfolgen.

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Details

Title
Inklusion nach der Behindertenrechtskonvention
College
University of Augsburg
Author
Carolin Kulp (Author)
Publication Year
2010
Pages
12
Catalog Number
V189202
ISBN (eBook)
9783656133148
ISBN (Book)
9783656132844
Language
German
Tags
inklusion behinderung grundschule menschenrechtskonvention positionspapiere gesellschaft behindertenrechtskonvention
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Carolin Kulp (Author), 2010, Inklusion nach der Behindertenrechtskonvention , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/189202
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