Vom "Modell Deutschland" zum "System der Corporate Governance"


Diploma Thesis, 2003

106 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einführung
1.1 Allgemeine Einführung in die Themenstellung (Historischer und Funktionaler Ansatz)
1.2 Fragestellung, Zielsetzung und Vorgehensweise

2. „Modell Deutschland“: Theoretische Grundlagen und Charakteristika
2.1 Formaler Aufbau von Kapitalgesellschaften
2.2 Mitbestimmung
2.3 Anteilsbesitzverflechtungen und die Rolle der Banken
2.4 Planungs- und Entscheidungsstil von Unternehmensführung
2.5 Zwischenergebnis

3. Interdependenzen zwischen Politik und Wirtschaft: Veränderungsdruck durch wirtschaftliche Internationalisierung
3.1 Charakterisierung von wirtschaftlicher Internationalisierung
3.2 Mitbestimmung: Veränderungen im Mitbestimmungsgesetz und das neue Betriebsverfassungsgesetz
3.3 Banken: Von der Hausbank zum globalen Unternehmen
3.4 Machtpotential Anteilsbesitz: Nationale Verantwortung und internationaler Anspruch
3.5 Unternehmensführung: Wandel von der Stakeholder- zur Shareholder-Orientierung
3.6 Zwischenergebnis und Hinführung zu Problemfeldern

4. Darstellung aktueller Fälle und Lösungsansätze
4.1 Fusion Mannesmann AG und Vodafone Airtouch
4.2 Krise der Philipp Holzmann AG
4.3 Zusammenfassung: Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Fallbeispiele

5. „Corporate Governance“: Transparenz und Kontrolle
5.1 Allgemeine begriffliche und theoretische Grundlagen von Corporate Governance
5.2 Maßnahmen zur Verbesserung der Corporate Governance
5.2.1 Empfehlungen des Centre for European Policy Studies (CEPS)
5.2.2 Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich S. 65 (KonTraG)
5.2.3 OECD-Prinzipien für Corporate Governance
5.2.4 Herzog-Tietmeyer-Kommission
5.2.5 Berliner Initiativkreis German Code of Corporate Governance (GCCG)
5.2.6 Grundsatzkommission Corporate Governance (German Panel on CG)
5.2.7 Regierungskommission I „Corporate Governance“
5.2.8 Regierungskommission II „Corporate Governance“
5.2.9 Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG)
5.3 Zusammenfassung und Bewertung der Maßnahmen

6. Zusammenfassung und Ausblick – Das System der Corporate Governance
6.1 Interpretation und Zusammenfassung der Ergebnisse
6.2 Weiterführende Fragestellungen

Anhang

Literatur- und Quellenverzeichnis

Verzeichnis elektronischer Quellen

Schlußerklärung

Inhaltsangabe

Politik und Wirtschaft sind heute die zwei bedeutendsten Bereiche eines modernen Staates. Eine reale Interdependenz dieser beiden Bereiche ist hierbei unbestritten. Die Wirtschaftsordnung der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland ist Grundlage und Voraussetzung, sie stellt aber auch Bedingungen für das Zusammenspiel von Staat und Wirtschaft. Dieser Zusammenhang zwischen staatlicher Struktur und ökonomischem Prozeß ist traditionell sehr konsensbetont. Auf der Grundlage gesetzlicher Vorgaben agieren die Akteure beider Bereiche in einer Weise, daß sich ein „Modell“ herausgebildet hat: Das „Modell Deutschland“. Funktional stellt das Modell denÜberbegriff für eine Reihe von einzelnen Faktoren dar, die das Wirtschaftsgeschehen und das Verhältnis von Staat und Wirtschaft charakterisieren. Dazu gehört die Institution der Mitbestimmung als einmaliges und demokratisches Element, die starke Stellung der Banken, aber auch die Gewerkschaften. Eine mindestens genauso hohe Wertigkeit haben bestimmte Qualitäten, die dem deutschen Modell zugerechnet werden. Vor dem Hintergrund der Internationalisierung der Wirtschaft steht dieses Modell allerdings großen Herausforderungen gegenüber, die Veränderungen und Problemfelder mit sich bringen. Die Wirtschaft bewegt sich nicht mehr nur auf einem nationalen, sondern auf einem europäischen bzw. globalen Markt und Unternehmen müssen mit ihren Entscheidungen darauf reagieren. Unternehmen versuchen an Größe zu gewinnen, um ihre Marktposition auch auf größeren Märkten halten oder sogar ausbauen zu können. Die Folgen unternehmerischer Entscheidungen haben nicht mehr nur eine betriebswirtschaftliche, sondern meist auch eine gesamtwirtschaftliche Dimension. Ihre Tragweite nimmt mit der Erweiterung der Märkte immer weiter zu. Zwar stehen den Unternehmen keine expliziten wirtschaftspolitischen Instrumente zur Verfügung, aber weitreichenden Beschäftigungs- und Investitionsentscheidungen kann durchaus ein großer steuerungspolitischer Einfluß zugerechnet werden. Die Liberalisierung und Globalisierung der Finanzmärkte unterstützen und verstärken diese Entwicklung. Durch die Internationalisierung der Wirtschaft ist so die Volatilität der Wirtschaft als Ganzes stark gestiegen. Die Politik muß als Entscheidungsträger auf Herausforderungen reagieren und an Lösungen für auftretende Problemfelder arbeiten. Ansätze für eine Ergänzung des Modells bietet der Themenkomplex der „Corporate Governance“. Die Thematik hat wegen einer steigenden Zahl von Unternehmenszusammenbrüchen und generell wegen Unregelmäßigkeiten innerhalb des Modells stark an wissenschaftlicher und praktischer Bedeutung zugenommen. Der Konsens zwischen politischer Struktur und ökonomischem Prozeß steht auf dem Prüfstand, da insbesondere die Bereitschaft der Wirtschaft, politische und gesellschaftliche Rücksicht zu nehmen, zurückgegangen ist. Natürlich liegt das primäre Ziel eines Unternehmens nicht darin, eine möglichst hohe gesellschaftliche Akzeptanz zu erreichen, sondern Umsatz und Gewinne zu erwirtschaften. Jedoch stellen Image und Vertrauen eines Unternehmens innerhalb der Gesellschaft für Kunden oder Investoren nicht gering zu schätzende Erfolgsfaktoren dar.

Abbildungsverzeichnis

Kapitel/Abbildung/Titel

1-1: Traditionelles „Modell Deutschland“ (Säulen)

1-2: Vorgehensweise der Bearbeitung

2-1: Machtpotentiale der Banken

2-2: Die „Deutschland AG”

2-3: Traditionelles „Modell Deutschland“ (Funktionaler Ansatz)

3-1: Privatisierungserlöse der BRD von 1984 bis 2001

6-1: „System der Corporate Governance“ (Säulen)

6-2: „System der Corporate Governance“ (Funktionaler Ansatz)

Tabellenverzeichnis

Kapitel/Tabelle/Titel

2-1: Arbeitsrechtliche und unternehmerische Mitbestimmung

2-2: Sitzverhältnis im Aufsichtsrat (MitbestG)

2-3: Die Anspruchsgruppen (Stakeholder), ihre Ansprüche und Beiträge

3-1: Große Konzentrationsvorhaben auf dem deutschen Finanzsektor

3-2: Gegenüberstellung von Stakeholder-Ansatz und Shareholder-Ansatz

3-3: Übersicht über den Wandel des „Modell Deutschland“

4-1: Verhalten der Säulen und Rolle des Staates innerhalb der Fall-Beispiele

5-1: Maßnahmen zur Verbesserung der Corporate Govenance in Deutschland

1. Einführung

1.1 Allgemeine Einführung in die Themenstellung (Historischer und Funktionaler Ansatz)

Politik und Wirtschaft sind heute die zwei bedeutendsten Bereiche eines modernen Staates. Eine reale Interdependenz dieser beiden Bereiche ist hierbei unbestritten. Die Wirtschaftsordnung der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland ist Grundlage und Voraussetzung, sie stellt aber auch Bedingungen für das Zusammenspiel von Staat und Wirtschaft. Dieser Zusammenhang zwischen staatlicher Struktur und ökonomischem Prozeß ist traditionell sehr konsensbetont. Auf der Grundlage gesetzlicher Vorgaben agieren die Akteure beider Bereiche in einer Weise, daß sich ein „Modell“ herausgebildet hat: Das „Modell Deutschland“.

Dieses läßt sich aufgrund eines historischen und eines funktionalen Ansatzes definieren. Historisch wurde der Begriff „Modell Deutschland“ im Bundestagswahlkampf 1976 durch die SPD unter Bundeskanzler Helmut Schmidt geprägt. Das „Modell Deutschland“ sollte dabei für die relativ erfolgreiche Stabilitäts- und Anpassungspolitik der Bundesrepublik nach der ersten Ölkrise 1973/74 stehen und eine vorbildliche, beschäftigungswirksame Modernisierungspolitik demonstrieren. „It matched a characteristically hardheaded vision with his [Schmidts] (CTW) own policy expertise as a professional economist who had trained under [...] Karl Schiller“[1]. Das Modell sollte dabei indirekt auf dem „Wirtschaftswunder“ aufbauen, welches vorher fast 20 Jahre angedauert hatte.

Funktional stellt das Modell den Überbegriff für eine Reihe von einzelnen Faktoren dar, die das Wirtschaftsgeschehen und das Verhältnis von Staat und Wirtschaft charakterisieren. Dazu gehört die Institution der Mitbestimmung als einmaliges und demokratisches Element, die starke Stellung der Banken, aber auch die Gewerkschaften. Eine mindestens genauso hohe Wertigkeit haben bestimmte Qualitäten, die dem deutschen Modell zugerechnet werden: „[L]ong-termism in investment; high capital stock per employee; product excellence and reliability; an emphasis on skill-upgrading; a collaborative approach to innovation; a capacity to retain competitiveness by restraining unit labour costs; social peace in the workplace; budget consolidation [...] and [a reliable currency] (CTW)”[2]. Die wichtigsten Faktoren haben als Säulen die Stabilität des deutschen Modells bis in die neunziger Jahre gewährleistet. Dabei wurde von der Politik großer Wert auf den Erhalt des Systems gelegt, da dies als Grundstein auch für die Standortpolitik gelten konnte. Grundsätzlich war das von der jeweiligen Regierung unabhängig. Eine eindeutige Identifizierung des Modells Deutschland mit einer bestimmten Parteipolitik kann nicht festgestellt werden.[3]

Vor dem Hintergrund der Internationalisierung der Wirtschaft steht dieses Modell allerdings großen Herausforderungen gegenüber, die Veränderungen und Problemfelder mit sich bringen. Die Wirtschaft bewegt sich nicht mehr nur auf einem nationalen, sondern auf einem europäischen bzw. globalen Markt und Unternehmen müssen mit ihren Entscheidungen darauf reagieren. Unternehmen versuchen an Größe zu gewinnen, um ihre Marktposition auch auf größeren Märkten halten oder sogar ausbauen zu können. Die Folgen unternehmerischer Entscheidungen haben nicht mehr nur eine betriebswirtschaftliche, sondern meist auch eine gesamtwirtschaftliche Dimension. Ihre Tragweite nimmt mit der Erweiterung der Märkte immer weiter zu. Zwar stehen den Unternehmen keine expliziten wirtschaftspolitischen Instrumente zur Verfügung, aber weitreichenden Beschäftigungs- und Investitionsentscheidungen kann durchaus ein großer steuerungspolitischer Einfluß zugerechnet werden. Die Liberalisierung und Globalisierung der Finanzmärkte unterstützen und verstärken diese Entwicklung. Durch die Internationalisierung der Wirtschaft ist so die Volatilität der Wirtschaft als Ganzes stark gestiegen. Die Politik muß als Entscheidungsträger auf Herausforderungen reagieren und an Lösungen für auftretende Problemfelder arbeiten. Es stehen hier eine Vielzahl von Mitteln zur Verfügung, die von informellem Einfluß über die Einsetzung von Kommissionen bis hin zu Gesetzen oder anderen ordnungspolitischen Maßnahmen reichen. Durch endogene und exogene Faktoren ist das Modell zudem in dauernder Bewegung.

Zu einer genauen Untersuchung des Modells Deutschland ist eine Differenzierung in einzelne charakteristische Faktoren vorzunehmen. Drei Kernfaktoren des traditionellen Modells erscheinen hierzu geeignet. Die Mitbestimmung, die Rolle der Banken und eine gewisse langfristige Orientierung von Unternehmensführung. An diesen Grundpfeilern lassen sich auch Transformationen gut darstellen und Problemfelder ausmachen. Flankiert werden die Säulen von der besonderen Form des Gesellschaftsrechts in Deutschland. Festgehalten werden muß die Tatsache, daß das „Modell Deutschland“ auch noch durch andere Faktoren charakterisiert wird. Die Gewerkschaften oder eine stark ausgeprägte Verbändelandschaft können hier ins Feld geführt werden. Eine Auswahl der Faktoren für diese Arbeit ist jedoch bewußt in der Weise getroffen worden, daß an ihnen mögliche Veränderungen durch die Internationalisierung gut dargestellt werden können.

Abbildung 1-1: Traditionelles „Modell Deutschland“ (Säulen)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung

Ansätze für eine Ergänzung des Modells bietet der Themenkomplex der „Corporate Governance“. Die Thematik hat wegen einer steigenden Zahl von Unternehmenszusammenbrüchen und generell wegen Unregelmäßigkeiten innerhalb des Modells stark an wissenschaftlicher und praktischer Bedeutung zugenommen. Der Konsens zwischen politischer Struktur und ökonomischem Prozeß steht auf dem Prüfstand, da insbesondere die Bereitschaft der Wirtschaft, politische und gesellschaftliche Rücksicht zu nehmen, zurückgegangen ist. Natürlich liegt das primäre Ziel eines Unternehmens nicht darin, eine möglichst hohe gesellschaftliche Akzeptanz zu erreichen, sondern Umsatz und Gewinne zu erwirtschaften. Jedoch stellen Image und Vertrauen eines Unternehmens innerhalb der Gesellschaft für Kunden oder Investoren nicht gering zu schätzende Erfolgsfaktoren dar.

Corporate Governance war bisher hauptsächlich Gegenstand der Betriebswirtschaftslehre, doch vor dem Hintergrund eines politischen Kontroll- und Schutzaspekts und der weitreichenden negativen Folgen von wirtschaftlichen Unregelmäßigkeiten für die Gesamtwirtschaft, muß auch ein Anspruch der Politikwissenschaft formuliert werden. Die Politik hat die Aufgabe, den Anspruch der Gesellschaft an eine moderne Unternehmensführung geltend zu machen, falls diese gesellschaftliche Ansprüche mißachtet oder beeinträchtigt. Gerade wegen einer Veränderung der Rahmenbedingungen scheint aber nach wie vor eine Ökonomisierung der Politik in gleichem Maße geboten zu sein, wie die Bereitschaft in der Wirtschaft, politische und gesellschaftliche Rücksicht zu üben. Die Einführung einer Unternehmensverfassung könnte somit eine Modernisierung des Modells bewirken.

Die Interaktion von Politik und Wirtschaft findet auf verschiedenen Ebenen statt. Während auf der Seite der Politik die Bundes- und Länderebene, aber auch die Kommunen davon beteiligt sind, sind auf Wirtschaftsseite grundsätzlich alle Arten von Unternehmen, Verbänden und Interessengruppen involviert. Institutionen und Personen, denen die verfassungsmäßige Ordnung die Befugnis erteilt hat, Entscheidungen zu treffen, stehen anderen Akteuren ohne verfassungsmäßige Legitimität gegenüber. Diese treffen jedoch ihrerseits Entscheidungen, die sich wirtschaftspolitisch auswirken und sie dadurch mit einer gewissen Machtposition ausstattet.

1.2 Fragestellungen, Zielsetzung und Vorgehensweise

Die Hauptfragestellung dieser wissenschaftlichen Arbeit befaßt sich mit der Analyse des sich verändernden Verhältnisses von Staat und Wirtschaft durch die wirtschaftliche Internationalisierung. Dies zieht mehrere Untersuchungskomplexe nach sich.

Zum ersten die Charakterisierung der Interdependenzen zwischen Staat und Wirtschaft auf Basis des bisherigen Status Quo. Hierbei ist der Terminus Status Quo genauer zu definieren, da nicht der Zeitpunkt der Entstehung der Arbeit als „heute“ herangezogen werden soll, sondern ein Zeitpunkt, in der die Wirtschaft noch primär national ausgerichtet war. Über den genauen Beginn der Internationalisierung des Wirtschaftsgeschehens kann dabei keine allgemein gültige wissenschaftliche Aussage getroffen werden. Für Deutschland läßt sich jedoch ein Zeitabschnitt zwischen dem Ende der achtziger Jahre und dem Anfang der neunziger Jahre fixieren, da hier wesentliche politische und wirtschaftliche Ereignisse stattgefunden haben (s. P. 3.1).

Zweitens sind die Veränderungen für das Modell durch die Internationalisierung der Wirtschaft darzustellen, auftretende Problemfelder zu analysieren und vorhandene Lösungsansätze für diese Schwierigkeiten aufzuzeigen. Auf der Grundlage der Charakterisierung zweier „Aggregatszustände“ des Systems liegt die Aufgabe der Arbeit darin, die Veränderungsqualität abzuschätzen. Hierbei gilt die Aufmerksamkeit der Erarbeitung von Gemeinsamkeiten und Unterschieden, wobei die prozessuale Ebene eine entscheidende Bedeutung hat.

Weiter ist auf die Corporate Governance als neues Objekt politikwissenschaftlicher Betrachtung einzugehen. Dabei ist herauszuarbeiten, welchen Anteil die Politik an der Gestaltung der "Corporate Governance" hatte und welchen Gestaltungsspielraum die politischen und staatlichen Akteure innerhalb der bestehenden Regelungen jetzt haben. Es gilt auch zu charakterisieren, ob und inwiefern dadurch eine Abhängigkeit des Staates gegenüber der Wirtschaft entsteht.

Die Zielsetzung liegt somit darin festzustellen, inwiefern sich das traditionelle „Modell Deutschland“ zu einem „neuen Modell Deutschland“ bzw. zu einem „System der Corporate Governance“ gewandelt hat. Im Fokus soll dabei die Charakterisierung der neuen Form des Systems stehen und nicht ein normativer Ansatz.

Die Darstellung und Analyse aller Interdependenzen zwischen Staat und Wirtschaft würde den Rahmen dieser wissenschaftlichen Arbeit quantitativ weit überschreiten. Deshalb wird bei der Vorgehensweise eine Fokussierung auf die drei bereits herausgestellten Bereiche vorgenommen, die das „Modell Deutschland“ in der Vergangenheit traditionell charakterisiert haben. Die Arbeit erhebt somit bei der Auswahl der Faktoren nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Die getroffene Auswahl erscheint jedoch für das Erreichen der gesteckten Zielsetzung ausreichend.

Die Politik wird meist auf hoher und höchster Entscheidungsebene dargestellt, während in Bezug auf die Wirtschaft eine Konzentrierung auf Großunternehmen (Kapitalgesellschaften) vorgenommen wird. Diese Schwerpunktsetzung ist mit der guten Darstellbarkeit und der Relevanz einzelner Entscheidungen zu begründen.

Aus der Hauptfragestellung und der Zielsetzung ergibt sich folgender Aufbau:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1-2: Vorgehensweise der Bearbeitung

Quelle: Eigene Darstellung

Kapitel zwei charakterisiert und definiert die ausgewählten Säulen des Modells Deutschland auf der Basis des bisherigen Status Quo.

In Kapitel drei wird die Wirkung der wirtschaftlichen Internationalisierung auf die in Kapitel zwei dargelegten Kernfaktoren analysiert. Zusätzlich werden auftretende Probleme und bereits vorhandene Lösungsansätze dargestellt und untersucht.

Die praktischen Fall-Beispiele in Kapitel vier dienen der Veranschaulichung, inwieweit durch Extremsituationen von Unternehmen in der Praxis Reformbedarf entsteht bzw. die negativen Folgen dieser Situationen das gesamte System beeinträchtigen können. Des weiteren sollen Lösungsansätze aus Kapitel drei präzisiert und Reformmöglichkeiten weiter fokussiert werden.

Kapitel fünf setzt sich mit der neuen Form der Unternehmensverfassung, der „Corporate Governance“, auseinander. Neben begrifflichen und theoretischen Grundlagen stehen vor allem die Maßnahmen zur Verbesserung im Mittelpunkt. Zudem wird erörtert, inwiefern „Corporate Governance“ als neue Säule des deutschen Modells fungiert und eine mögliche Dominanz gegenüber den anderen Säulen vorhanden ist.

Das abschließende Kapitel sechs faßt die Ergebnisse der Arbeit zusammen und enthält einen Ausblick auf weiterführende Fragestellungen, die sich aus den erarbeiteten Ergebnissen ableiten lassen.

Der Begriff der „Deutschland AG“ soll in dieser Arbeit als das Netzwerk von Anteilsbesitz-, Kapital- und Personenverflechtungen und somit als Bestandteil des deutschen Modells verstanden werden. Davon abzugrenzen ist die Verwendung des Begriffs, nach dem der Staat und seine Struktur als Deutschland AG geführt werden soll, mit einem Bundeskanzler als „Chief Executive Officer (CEO)“.

Diese wissenschaftliche Arbeit ist interdisziplinär angelegt. Die Politikwissenschaft als zugrundeliegende Disziplin muß durch Wirtschaftswissenschaft und Rechtswissenschaft begleitet werden, um das Thema in entsprechender Weise zu bearbeiten. Es gilt, die Thematik der Corporate Governance an der Schnittstelle von Politikwissenschaft und Wirtschaftswissenschaft zu bearbeiten. Es ist offensichtlich, daß sich eine politikwissenschaftliche Arbeit nicht mit allen Corporate Governance-Regelungen im Detail auseinander setzen kann, da diese für die zugrundeliegende wissenschaftliche Disziplin oft nicht relevant sind. Die Regelungen jedoch, die große gesamtwirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung haben und damit den Staat und dessen Verhältnis zur Wirtschaft beeinflussen, bedürfen ohne Frage der Darstellung und Analyse

2. „Modell Deutschland“: Theoretische Grundlagen und Charakteristika

2.1 Formaler Aufbau von Kapitalgesellschaften

Der gesetzliche Aufbau von Kapitalgesellschaften bildet eine wichtige formale Voraussetzung für das „deutsche Modell“. Die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)[4] haben jeweils drei Organe:[5]

1. Vorstand (GmbH Geschäftsführung)
2. Aufsichtsrat
3. Hauptversammlung (GmbH Gesellschafterversammlung)

Da im weiteren Verlauf der Arbeit ausschließlich Aktiengesellschaften Objekt der Untersuchungen sein sollen, werden die beiden anderen Gesellschaftsformen im Folgenden vernachlässigt.

In der deutschen Aktiengesellschaft besteht eine Trennung zwischen dem Vorstand als Führungsorgan und dem Aufsichtsrat als Kontrollorgan. Dies wird als dualistisches System bezeichnet. Eine personelle Überschneidung der beiden Organe ist im Gegensatz zur anglo-amerikanischen Single Board-Struktur (monoistisches System) ausgeschlossen.[6] Der Vorstand ist selbständig für die unternehmerischen Entscheidungen, die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft und das von ihm verwaltete Kapital verantwortlich.[7] Die Bestellung des Vorstandes und dessen Vorsitzenden erfolgt durch den Aufsichtsrat für maximal fünf Jahre. Der Aufsichtsrat, d.h. die Personen, die die Kapitaleigner vertreten, werden vom Organ der Hauptversammlung gewählt. Die Repräsentanten der Arbeitnehmer werden aus ihren eigenen Reihen durch Urwahl bzw. Wahlmänner bestimmt (s. P. 2.2). Die Hauptversammlung als Zusammenkunft aller Aktionäre hat keine operative Entscheidungsbefugnis, jedoch obliegen ihr neben der Wahl des Aufsichtsrats noch andere wichtige Kompetenzen. Hierzu gehören vor allem die Verfügung über die Verwendung des Bilanzgewinns und über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats.[8]

2.2 Mitbestimmung

Das System der Mitbestimmung in Deutschland ist im internationalen Vergleich als einzigartig zu beurteilen und kann somit als stark prägendes Charakteristikum für das Modell Deutschland gelten. Auf verschiedenen Ebenen können Arbeitnehmer bzw. deren gewählte Vertreter Einfluß auf eine Vielzahl von Bereichen innerhalb eines Unternehmens ausüben. Diese Praxis ist auch von den Kapitaleignern bzw. Arbeitgebern heute anerkannt, obwohl die Mitbestimmung in ihrer Entstehung Anfang der 50er Jahre und auch in ihrer Phase der Ausdehnung Mitte der siebziger Jahre sehr kontrovers diskutiert wurde.[9] Sie wird durch mehrere gesetzliche Vorgaben festgelegt:[10]

1. Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) vom 11. Oktober 1952
2. Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer vom 04. Mai 1976 (MitbestG)
3. Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie vom 21. Mai 1951 (Montan-MitbestG)[11]

Die angeführten Gesetze lassen sich weiter in zwei grundsätzliche Bereiche unterteilen: In eine arbeitsrechtliche Mitbestimmung und in eine unternehmerische Mitbestimmung.[12]

Tabelle 2-1: Arbeitsrechtliche und unternehmerische Mitbestimmung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Wöhe a.a.O. S. 112.

Die arbeitsrechtliche Mitbestimmung bezieht sich in erster Linie auf individuelle Ansprüche und Bedürfnisse der Arbeitnehmer. Sie ist als Schutzfunktion konzipiert und beinhaltet ein Recht auf Information, Anhörung oder Mitbestimmung. Diese Rechte betreffen vor allem das tägliche Arbeitsleben, den Arbeitsplatz und die Lohngestaltung.[13]

Das BetrVG regelt diese Rechte und auch die Art der Repräsentation. Für Unternehmungen mit fünf oder mehr Arbeitnehmern sieht es das Organ des Betriebsrates vor. Seine Mitgliederzahl ist jeweils proportional zur Anzahl der Mitarbeiter. Für jeweils 300 Arbeitnehmer ist ein Betriebsratsmitglied von seinen „Angestelltenpflichten“ freizustellen, um eine ordnungsgemäße Erfüllung der Betriebsratsaufgaben zu ermöglichen. Diese Aufgaben lassen sich in einen sozialen und wirtschaftlichen Bereich, sowie einen Sektor für Personal- bzw. Belegschaftsangelegenheiten unterteilen. In erster Linie entfaltet der Betriebsrat seine volle Mitbestimmung aber in der sozialen Zuständigkeit. Diese beinhaltet Mitwirkung bei den Vorgaben von Arbeitszeiten bzw. Pausenregelungen, bei der Lohn- und Gehaltsstruktur und bei der Erstellung eines Sozialplans. Im Bereich der wirtschaftlichen Entscheidungen steht den Arbeitnehmervertretern nur ein Informationsrecht und in Ausnahmefällen ein Einspruchsrecht zu. Anzuführen sind hier Rationalisierungsmaßnahmen, die Stillegung oder der Zusammenschluß von Betriebsteilen oder die Einführung neuer Arbeitsmethoden. In Personalangelegenheiten wie Einstellungen, Beförderungen oder Entlassungen muß der Betriebsrat seine Zustimmung geben.

Das BetrVG geht jedoch auch über die betriebliche Ebene hinaus und legt ein Mitbestimmungsrecht im Aufsichtsrat fest, was somit der unternehmerischen

Mitbestimmung zuzurechnen ist. Unternehmen, die mehr als 500 Angestellte beschäftigen, müssen gewählten Arbeitnehmervertretern ein Drittel der Aufsichtsratssitze gewährleisten. Dies ist unabhängig von der Rechtsform; Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien sind dieser Regelung auch unterworfen, wobei unerheblich ist, welche Mitarbeiterzahl das Unternehmen hat. Während auf der Betriebsratsebene die Mitbestimmung also sehr genau definiert und begrenzt ist, sind die Arbeitnehmervertreter hinsichtlich des Informationsflusses auf der Ebene der Unternehmensaufsicht den Kapitaleignern gleichgestellt. Durch die ungleiche Verteilung (ein Drittel vs. zwei Drittel) der Aufsichtsratsmandate, ist eine absolute Gleichberechtigung im Hinblick auf Entscheidungsfindung nicht gegeben.

Für Unternehmen mit mehr als 2000 Arbeitnehmern wurde dies mit dem MitbestG geändert und auf alle Unternehmen mit eigener juristischer Rechtspersönlichkeit ausgedehnt. Dieses Gesetz ist ebenfalls dem Bereich der unternehmerischen Mitbestimmung zuzurechnen, in dem Mitbestimmung als „[...] unmittelbare Einflußnahme auf die unternehmerischen Entscheidungen“[14] verstanden wird. Es findet eine Aufwertung der Position der Arbeitnehmer, bis hin zu einer Gleichberechtigung mit den Kapitaleignern, statt. Das MitbestG strebt somit primär die paritätische Besetzung des Aufsichtsrats an. Demnach gelten für die Sitzverteilung folgende Regelungen:

Tabelle 2-2: Sitzverhältnis im Aufsichtsrat (MitbestG)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Wöhe a.a.O. S. 115

Die Arbeitnehmervertreter sind jedoch nicht als homogene Gruppe aufzufassen, sondern weiter zu untergliedern. Entsprechend ihrem zahlenmäßigen Verhältnis sind Arbeiter, leitende und nicht-leitende Angestellte einzubeziehen. Zusätzlich sind auch den Gewerkschaftsrepräsentanten proportional zur Gesamtzahl der Arbeitnehmervertreter Mandate garantiert.

Bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter stehen nach dem Gesetz zwei Alternativen zur Verfügung. Der Einsatz von Wahlmännern wird jedoch vor allem bei hohen Mitarbeiterzahlen den Urwahlen vorgezogen. Innerhalb des Aufsichtsrats müssen der Vorsitzende und sein Stellvertreter jeweils mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt werden. Kommt diese Mehrheit nicht zustande, wird der Aufsichtsratsvorsitzende von den Vertretern der Kapitaleigner und der Stellvertreter von den Arbeitnehmervertretern mit jeweils einfacher Mehrheit gewählt. Innerhalb des Aufsichtsrates werden Entscheidungen ebenfalls mit einfacher Mehrheit getroffen. Der Vorsitzende hat bei der ersten Abstimmung im Falle einer Patt-Situation das Privileg, bei der zweiten Abstimmung eine zusätzliche zweite Stimme einzusetzen. Bei der Bestellung des Vorstandes sind sogar jeweils Zwei-Drittel-Mehrheiten erforderlich. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, kommt ein paritätisch besetzter Vermittlungsausschuß zum Einsatz, der dann Vorschläge für die Bestellung des Vorstandes unterbreitet. Über diese Vorschläge wird dann vom Aufsichtsrat mit einfacher Mehrheit abgestimmt, wobei wiederum der Vorsitzende im Falle eines Stimmen-Patts eine zweite Stimme einsetzen kann.

In der Gesamtbetrachtung fällt auf, daß durch das Mitbestimmungsgesetz zwar eine nominale Gleichberechtigung zwischen Kapitaleignern und Arbeitnehmern erzielt wird, eine reale Gleichberechtigung jedoch aufgrund von verschiedenen Regelungen nicht erreicht ist. Durch die doppelte Stimme des Vorsitzenden bei Patt-Situationen und die Wahl desselben ausschließlich durch die Kapitaleignervertreter im zweiten Wahlgang, entsteht eindeutig ein Übergewicht zugunsten der Kapitaleignerseite.[15]

Abschließend soll noch auf die Mitbestimmung im Bereich der Montanindustrie eingegangen werden, deren Regelungen auch der unternehmerischen Mitbestimmung zuzurechnen sind. Die Mitbestimmung der Arbeitnehmervertreter ist hier am stärksten ausgeprägt. Die Aufsichtsratssitze sind auf „Kapital“ und „Arbeit“ gleichmäßig verteilt und orientieren sich in ihrer Anzahl am Nennkapital der jeweiligen Gesellschaft (10, 14 oder 20 Mitglieder).[16] Die Besonderheit liegt jedoch in der Wahl eines (11., 15. oder 21.) Mitglieds, das weder Kapitaleignern noch Arbeitnehmern direkt zuzurechnen ist. Es wird durch den paritätischen Aufsichtsrat gewählt und kann damit als unparteiisch gelten. Den Kapitaleignern in der Montanindustrie steht also kein Übergewicht bei engen Abstimmungen zur Verfügung. Im Gegenzug bedeutet dies, daß die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Arbeitnehmervertreter in dieser Branche somit am größten sind. Einschränkend ist jedoch zu bemerken, daß die Anzahl der in der Montanindustrie angesiedelten Unternehmen sehr gering geworden ist und ihre Relevanz immer weiter abnimmt. Ihre Regelungen sind dennoch bemerkenswert, da sie nach dem Zweiten Weltkrieg die Ursprünge der Mitbestimmung bildeten. Diese waren zuerst ausschließlich als soziale Korrekturen innerhalb der Marktwirtschaft vorgesehen, um einen gesellschaftlichen Konsens zu erreichen.[17] Dabei wäre „[e]ine marktwirtschaftliche Ordnung […] ohne Initiativen in der Frage der Mitbestimmung von Arbeitnehmern in ihren Betrieben, einschließlich der Sicherung ihrer Rechte im BetrVG, undenkbar gewesen“[18].

Das System der Mitbestimmung hat sich als prägendes Merkmal für die deutsche Wirtschaft durchgesetzt. Es steht jedoch vor dem Hintergrund des Umbruchs der Arbeitswelt sowohl durch die Internationalisierung als auch durch die Verschiebung vom Sekundären- hin zum Tertiären-Sektor, unter Veränderungsdruck.

2.3 Anteilsbesitzverflechtungen und die Rolle der Banken

Die Banken in Deutschland sind sowohl in Bezug auf ihre Rechtsform, in öffentlich-rechtliche Banken und private Geschäftsbanken getrennt, als auch innerhalb dieser Unterteilung weiter diversifiziert. Die Sparkassen sind dabei als selbständige Körperschaften mit ihrer Gewährträgerhaftung dem öffentlich-rechtlichen Bereich zuzurechnen. Die Großbanken, Privatbanken, Regionalbanken, Auslandsbanken und Genossenschaftsbanken repräsentieren den privatrechtlichen Bereich. Sparkassen sind bezüglich ihrer Größe und dem Marktanteil die bedeutendste Gruppe der Banken. Eine große Bedeutung in der Industriepolitik erwächst den Sparkassen jedoch nicht, da sie nicht als allumfassendes Institut zu betrachten sind, sondern sich regional nach Landesverbänden gruppieren. Der Fokus liegt deshalb im Folgenden ausschließlich auf den privatrechtlichen Banken und hier wiederum auf der Gruppe der Großbanken, da diese wegen ihrer wirtschaftlichen Größe und Bedeutung eine herausragende Stellung einnimmt.[19]

Die Großbanken in Deutschland sind durch ihre Stellung als Universalbanken in der Lage, alle Arten von Bankgeschäften anzubieten. Dies umfaßt sowohl Einlagen- und Kreditgeschäft, als auch den Bereich des Wertpapiergeschäfts. „Dieses Universalbankensystem bildet daher eine Voraussetzung für dauerhafte Beziehungen zwischen einer einzigen Bank und ihrem (Industrie-) Kunden. [...] In Deutschland konnte sich so das Hausbanken-Prinzip, welches diese stabile und umfassende Beziehung des Kreditnehmers zu „seiner“ Bank beschreibt, als fester Bestandteil der Unternehmens- bzw. Wirtschaftskultur erhalten“[20].

Die Rolle der Banken ist dabei traditionell wesentlich wichtiger als die des Kapitalmarktes, was zu stabilen Besitzverhältnissen und auch zu festen Beziehungen zwischen den Sozialpartnern beiträgt. Aus dieser Hausbanken-Funktion und der Verflechtung der verschiedenen Bankgeschäfte ergibt sich ein großes Einflußpotential auf einzelne Unternehmen – kumuliert aber auch für die gesamte Wirtschaft. Es ist so ausgeprägt, daß in vielen Fällen bereits von Macht gesprochen werden kann. Diese Macht entsteht den Banken primär durch vier Faktoren:

Abbildung 2-1: Machtpotentiale der Banken

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung

Die Kreditvergabe von Banken zur Finanzierung von Unternehmen bildet das traditionellste Verhältnis beider Parteien. Unternehmen sind dabei in unterschiedlichen „Lebensabschnitten“ von der Fremdfinanzierung durch Kreditinstitute abhängig. Diese Abhängigkeit induziert eine enge Beziehung zu einem bestimmten Partner aus dem Finanzbereich. Diese Kontakte lassen sich auf Unternehmensseite für einen besseren Planungs- bzw. Investitionshorizont nutzen und können auch zu Wettbewerbsvorteilen erwachsen, wenn Konditionen günstiger ausgehandelt werden können, als es Wettbewerbern möglich ist. Im Gegenzug erhalten die Banken mit diesem Einstieg die Möglichkeit, alle Arten von Bankgeschäften anzubieten. Weiter entsteht für die Banken ein starker Informationszugewinn, der die ohnehin durch das Kreditwesengesetz (KWG) vorhandene Auskunftspflicht noch weiter verstärkt.[21] Diese Informationen sind für die Banken offensichtlich zur Kalkulation ihrer Kreditgeschäfte unverzichtbar. Unter bestimmten Voraussetzungen verknüpft sich das Informationspotential zu einem regelrechten Netzwerk, welches dann zu einem Machtpotential erwächst. „Ein möglicher Konfliktfall liegt dann vor, wenn ein Kreditinstitut Hausbank mehrerer Unternehmungen ist, die selbst in Geschäftsverbindung stehen. Hat die besagte Bank etwa das Kreditmanagement des Lieferanten A zu bewerten, von dessen wichtigsten Kunden B sie weiß, daß er demnächst zahlungsunfähig sein könnte, dann wird das naturgemäß ihre Entscheidung beeinflussen“[22].

Die Konzentration von Beteiligungsbesitz bildet einen zweiten Machtbereich von Banken. Dieser wird an Unternehmen aus verschiedensten Branchen gehalten, wobei eine Untergliederung in einen Banken- und in einen Nicht-Banken-Sektor vorgenommen werden kann. Eigenkapitalbindungen eröffnen Banken die Möglichkeit, Einfluß zu nehmen und Entscheidungen durchzusetzen bzw. zu blockieren. Dieses Einflußpotential steigt mit der Höhe des prozentualen Anteilsbesitzes. Prozentuale Hürden wie die Sperrminorität (25 Prozent + eine Stimme) sind hierbei für die Banken oft wichtige neuralgische Punkte. Nicht zuletzt sind Banken durch hohen Anteilsbesitz in der Lage, ihr eigenes Kreditengagement weiter abzusichern. Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht entsteht den Banken durch ihren sehr hohen Einfluß aber auch eine gewisse Verantwortung in Form einer „Wächterfunktion“[23]. Die Unternehmensbeteiligungen können einseitig ausgerichtet sein, aber auch Verflechtungen in Form von Ring- oder Überkreuzverflechtungen bilden. Unternehmen mit der stärksten Verknüpfung stellen das Zentrum der Deutschland AG dar.[24]

Abbildung 2-2: Die „Deutschland AG”

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Adams a.a.O. S. 107

Zu diesem Zentrum gehören eindeutig auch die Versicherungsunternehmen. Ihr Kumulationspotential ist jedoch traditionell etwas begrenzter als das der Banken. Vor dem Hintergrund der Unternehmenszusammenschlüsse von Banken und Versicherungen müssen sie bei der Untersuchung der Transformationen innerhalb des deutschen Modells aber mit einbezogen werden (s. P. 3.3 u. 3.4). Die Verknüpfung bedeutet eine starke Koalition gegenüber ausländischen Kapitalinteressen und insbesondere feindlichen Übernahmen. Daraus resultiert der Typ des „kooperativen Kapitalismus“, während beispielsweise in Großbritannien ein „Konkurrenz-Kapitalismus“ vorherrscht.[25] Ein gesetzlicher Kontrollmechanismus ist nicht vorhanden. Deshalb stellt sich bei diesem hohem Grad von Verflechtung auch die Frage nach der Effektivität von Kontrolle, denn „the control of the controllers lies in their own hands“[26]. „Die Konzernverflechtung ist eine modernisierte Form des Kartells und bietet Chancen zur Marktregulierung“[27]. Diese legitime Form der Marktorganisation ist allerdings als kritisch zu betrachten. Die einzige Form der „Beschränkung“ waren dabei steuerliche Aspekte. Der Steuersatz hing in erster Linie von der Höhe der Beteiligungen ab. Schwellenwerte waren dabei die Grenzen von 25 Prozent und 10 Prozent, so daß Beteiligungen jenseits dieser Grenzen nur aus wichtigen strategischen Erwägungen gehalten wurden.

Der Einfluß, der den Banken durch Anteilsbesitz entsteht, wird aber noch weiter gesteigert. Aktienbesitzer können die Stimmrechte, die ihnen aufgrund ihres Aktienbesitzes zustehen, auf ihre Wertpapier-Depot führende Bank übertragen. Banken sind somit in der Lage, ihren Stimmenanteil auf Hauptversammlungen weiter aufzustocken, indem sie die Depotstimmrechte ihrer Kunden per Vollmacht vertreten.

Sie dürfen allerdings über die übertragenen Stimmen nicht völlig frei verfügen, sondern sind nach dem Aktiengesetz dazu verpflichtet, sich vom Interesse des Aktionärs leiten zu lassen.[28] Die Banken räumen deshalb ihren Kunden die Möglichkeit ein, ihnen detaillierte Weisungs- und Abstimmungsaufträge zu erteilen. In der Praxis ist es allerdings zweifelhaft, inwiefern eine Lenkung der Banken durch den jeweiligen Aktionär wirklich stattfindet. Die Begründung liegt darin, daß ein konkreter Auftrag der Depotinhaber meist aufgrund mangelnden Interesses oder fehlender Fachkenntnis unterbleibt, d.h. de facto findet ein Anschluß an den Abstimmungsvorschlag der Depotbank statt. Diese Regelungen ergeben für die Banken eine sehr günstige Position, denn sie üben auf Hauptversammlungen großen Einfluß aus, haben aber im Gegenzug „nur“ für ihre eigenen Anteile tatsächlich Verantwortung zu tragen. Sie können auf diese Weise proportional mehr Entscheidungsgewicht (z.B. durch die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder) implementieren, als ihnen durch ihren eigenen Anteilsbesitz zusteht.

Die Ausübung institutioneller Positionen innerhalb eines Unternehmens bildet schließlich den Höhepunkt der Einflußnahme von Banken. Durch die Stimmen aus eigenem Kapitalbesitz und die Depotstimmrechte sind die Banken in der Lage, Aufsichtsratsmandate mit ihren eigenen Kandidaten zu besetzen (Vorschlag und Wahl). Diese Tatsache dehnt die Kompetenzen auf personelle Entscheidungen hinsichtlich des operativen Managements (Ernennung des Vorstands) und auf Aufsicht und Kontrolle desselben aus. Die Bankenvertreter kommen zudem institutionalisiert auf Aufsichtsratssitzungen mit anderen Aufsichtsratsmitgliedern zum Meinungs- und Informationsaustausch zusammen. Aufsichtsratsmandate erbringen somit für Banken noch sensiblere Daten, als ihnen aufgrund ihrer Finanzierungsfunktion zustehen. Der Zielkonflikt zwischen Kontrolle und Loyalität ist innerhalb des deutschen Systems deshalb besonders ausgeprägt.[29]

Alle vier Faktoren lassen eindeutig das enorme Einflußpotential der Banken im wirtschaftlichen Prozeß erkennen. Durch ihre Kumulation wird dieses Potential zu Macht. Finanzierung, Beteiligungsbesitz, Depotstimmrecht und die Besetzung von Aufsichtsratsposten greifen quasi ineinander. Ein Faktor bildet die Voraussetzung für den Nächsten, wenn nicht in seiner Existenz, so doch in seiner Ausprägung. Die Banken-Hegemonie wird von der Tatsache gestützt, daß sie die wichtigen und schwer zu beschaffenden Ressourcen, die finanziellen Mittel, kontrollieren.[30] Unter Berücksichtigung, „daß die wirklich großen Industrieunternehmen der Bundesrepublik nur für eine Handvoll (Haus-) Banken als Kunden in Frage kommen, […] wird deutlich, daß die deutsche Kreditwirtschaft über ungeheure Steuerungsmöglichkeiten verfügt“[31]. Diese Steuerungsmöglichkeiten sind so konzentriert, daß sie mit einer staatlichen Institution und deren Kompetenzen verglichen werden kann. Die (Groß-) Banken haben die Aufgabe, die in anderen Ländern Industrieministerien ausfüllen, traditionell übernommen, was zu einer Schlüsselrolle in der wirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands geführt hat.[32] Eine Notwendigkeit bei der Industriepolitik von Seiten des Staates zu intervenieren, ist deshalb gering. „Even in times of sectoral crisis the German state presumably plays a subsidiary role to the private sector […] It consults with, and occasionally pressures these private sector institutions [private industry and commercial banks] (CTW) in the settlement of their affairs, but intervenes directly only on an irregular basis“[33]. Die Großbanken scheinen somit letztlich die Träger deutscher Industriepolitik zu sein. Initiativen zu einer teilweisen oder vollständigen Verstaatlichung des Kreditgewerbes aufgrund ihres zu hohen Einflußpotentials gab es in Deutschland immer wieder, wobei diese meist von Teilen der SPD und den Gewerkschaften angestoßen wurde. Diesen restriktiven Bemühungen wurde jedoch von der Kommission „Grundsatzfragen der Kreditwirtschaft“ bereits in den siebziger Jahren eine Absage erteilt, da ein Mißbrauch nicht eindeutig nachzuweisen war.[34] Später nahm die Monopolkommission immer wieder in Hauptgutachten zur exponierten Position der Banken kritisch Stellung. Außer einer anhaltenden Diskussion gingen davon allerdings ebenfalls keine Tendenzen für mehr staatliche Kontrolle des Bankensektors aus. Davon unabhängig wurde eine Beschränkung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit bis in die neunziger Jahre immer wieder versucht voranzutreiben.[35] Die SPD trat dabei immer wieder als treibende Kraft in Erscheinung, während CDU/CSU und FDP keine Beschränkung unterstützt haben. Der stärkste Vorstoß war dabei der Gesetzesentwurf der SPD-Bundestagsfraktion zur „Verbesserung von Transparenz und Beschränkung von Machtkonzentration in der deutschen Wirtschaft“[36], der jedoch nicht umgesetzt wurde. Der Entwurf scheiterte aber nicht primär am Streit der Parteien, sondern am starken Widerstand der Banken- und Industrieverbände.[37] Die Thematik wurde dann mit der Unternehmenssteuerreform wieder aufgenommen, wobei diesmal nicht eine ordnungspolitische Beschränkung, sondern die Anreizsetzung über eine steuerfreie Veräußerung von Unternehmensanteilen vorgenommen wurde.

[...]


[1] Dyson, Kenneth: The German Model Revisited: From Schmidt to Schröder, in: German Politics Vol. 10

(2) 2001. S. 138.

[2] Dyson a.a.O. S. 136.

[3] Vgl. Simonis, Georg (Hrsg.): Deutschland nach der Wende, Opladen 1998. S. 265.

[4] Mit mehr als 2000 Arbeitnehmern und keine Montanindustrie.

[5] Vgl. Wöhe, Günter: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 20. Aufl., München 2000.

S. 295 f.

[6] Vgl. Berrar, Carsten: Die Entwicklung der Corporate Governance in Deutschland im internationalen

Vergleich, Baden-Baden 2001. S. 37.

[7] Vgl. Wöhe a.a.O. S. 296.

[8] Vgl. Wöhe a.a.O. S. 297.

[9] Die Arbeitgeber legten gegen das Mitbestimmungsgesetz Klage beim Bundesverfassungsgericht

(BVerfG) ein. Dies war Anlaß für die Gewerkschaften, die konzertierte Aktion zu verlassen.

[10] Die Analyse der Regelungen der Mitbestimmung in diesem Kapitel basieren auf dem Stand vor den

Novellierungen des BetrVG und des MitbestG im Jahr 2001 bzw. 2002 (s. P. 3.2).

[11] Vgl. Wöhe a.a.O. S. 114 f.

[12] Vgl. Wöhe a.a.O. S. 112.

[13] Vgl. Wöhe a.a.O. S.113 f.

[14] Wöhe a.a.O. S. 114.

[15] Vgl. Wöhe a.a.O. S. 116

[16] Vgl. Wöhe a.a.O. S. 115.

[17] Vgl. Sturm, Roland (a): Politische Wirtschaftslehre, Opladen 1995. S. 86.

[18] Sturm, Roland (c): Staat und Wirtschaft, in: Ellwein, Thomas/Holtmann, Everhard (Hrsg.), 50 Jahre

Bundesrepublik Deutschland (PVS Sonderheft 30), Opladen 1999. S. 203.

[19] Als traditionelle Großbanken wurden vor den Fusionen innerhalb Deutschlands die Bayerische Hypo-

Bank AG, die Bayerische Vereinsbank AG, die Commerzbank AG, die Deutsche Bank AG und die

Dresdner Bank AG bezeichnet.

[20] Müller, Markus M. (a): Die Banken zwischen Staat und Wirtschaft, in: Gegenwartskunde 04/2000.

S. 449.

[21] Offenlegungspflicht § 18 KWG

[22] Müller (a) a.a.O. S. 449 f.

[23] Sturm, Roland (b): Die Banken als Lenker der deutschen Wirtschaft, in: Der Bürger im Staat 47. Jgh. 1

(1997). S. 56.

[24] Vgl. Matthes, Jürgen: Das deutsche Corporate-Governance-System, Köln 2000. S. 45.

[25] Vgl. Windolf, Paul/Beyer, Jürgen: Kooperativer Kapitalismus - Unternehmensverflechtungen im

internationalen Vergleich -, in: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie 47 (1) 1995.

S. 1.

[26] Adams, Michael: Cross Holdings in Germany, in: Journal of Institutional and Theoretical Economics

Vol. 155 (1) 1999, S. 106.

[27] Windolf/Beyer a.a.O. S. 24.

[28] Vgl. Sturm (b) a.a.O. S. 56.

[29] Vgl. Windolf/Beyer a.a.O. S. 25.

[30] Vgl. Windolf/Beyer a.a.O. S. 17.

[31] Müller (a) a.a.O. S. 451.

[32] Vgl. u.a. Dyson, Kenneth: The State, Banks and Industry: The West German Case, in: Cox, Andrew

(Hrsg.): The State, Finance and Industry, Brighton 1986. / Shonfield, Andrew: Modern Capitalism,

Oxford 1965.

[33] Deeg, Richard: The State, Banks, and Economic Governance in Germany, in: German Politics Vol. 2

(2) 1993. S. 150.

[34] Vgl. Haas, Jochen: Der Anteilsbesitz der Kreditwirtschaft an Nichtbanken, Saarbrücken 1994. S. 5.

[35] Vgl. Engenhardt, Gerold: Die Macht der Banken, Wiesbaden 1995. S. 201 f.

[36] Bundesdrucksache 13/367.

[37] Friedrich-Ebert-Stiftung (Hrsg.): Macht der Banken, Wirtschaftspolitische Diskurse (Nr. 78) 1995.

Excerpt out of 106 pages

Details

Title
Vom "Modell Deutschland" zum "System der Corporate Governance"
College
Friedrich-Alexander University Erlangen-Nuremberg  (Politische Wissenschaft)
Grade
1,3
Author
Year
2003
Pages
106
Catalog Number
V18927
ISBN (eBook)
9783638231756
ISBN (Book)
9783656523734
File size
845 KB
Language
German
Keywords
Modell, Deutschland, System, Corporate, Governance
Quote paper
Christian Wust (Author), 2003, Vom "Modell Deutschland" zum "System der Corporate Governance", Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/18927

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: Vom "Modell Deutschland" zum "System der Corporate Governance"



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free