Die „Riesterrente“ – Eine Alternative oder eine Ergänzung des umlagefinanzierten Systems der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland?

Eine neutrale Betrachtung der Riesterrente


Thèse de Master, 2011

102 Pages


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Glossar

1 Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
1.2 Aufbau und Vorgehensweise
1.3 Aktueller Anlass

2 Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland mit ihrer umlagefinanzierten Altersrente
2.1 Systematik
2.1.1 Einführung
2.1.2 Erläuterung des Generationenvertrags
2.1.3 Politische Zielsetzung
2.1.4 Theoretische Grundlagen des Umlageverfahrens in der gesetzlichen Rentenversicherung
2.2 Die Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung
2.2.1 Sinkendes Rentenniveau und Rentenanpassung
2.2.2 Generationenproblem
2.2.3 Finanzierungsproblem
2.3 Die Chancen der gesetzlichen Rentenversicherung

3 Die Vorteile des Umlagesystems als ein Finanzierungsverfahren
3.1 Optimale Lösung in der Anfangsphase
3.2 Niedrige Anlagerisiken und Inflationsschutz
3.3 Hohe Transparenz zwischen Einnahmen und Ausgaben
3.4 Hohe Risikodiversifikation
3.5 Hohe Anpassungsfähigkeit bei unvorhersehbaren Ereignissen

4 Die Kapitaldeckung als ein weiteres Finanzierungsverfahren
4.1 Einführung
4.2 Theoretische Grundlagen des Kapitaldeckungsverfahrens
4.3 Vorteile
4.3.1 Höhere Rendite als im Umlageverfahren
4.3.1.1 Allgemeines zur Rendite im Umlageverfahren
4.3.1.2 Allgemeines zur Rendite im Kapitaldeckungsverfahren
4.3.1.3 Renditevergleich zwischen Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren
4.3.1.4 Beispielrechnung
4.3.2 Echte Beitragsäquivalenz und Erhöhung der Sparquote
4.3.3 Keine Demografieanfälligkeit und die „Asset Meltdown“- Hypothese
4.3.3.1 Die Auswirkungen der steigenden Lebenserwartung auf das Kapitaldeckungsverfahren
4.3.3.2 Die Auswirkungen der niedrigen Geburtenrate auf das Kapitaldeckungsverfahren
4.3.4 Höhere Eigenverantwortung und individuelle Freiheit der Sparer

5 Die „Riesterrente“ als eine Form der kapitalgedeckten Finanzierung der Altersrente
5.1 Systematik
5.1.1 Zusätzliche Versorgungslücke
5.1.2 Modalitäten zur Riesterrente
5.2 Die Probleme der Riesterrente
5.2.1 Verunsicherung der Riestersparer
5.2.2 Kürzungen für alle Beitragszahler
5.2.3 Der Vergleich der Riesterrente mit einer privaten Rentenversicherung ohne Riester hinsichtlich der Versteuerung in der Auszahlphase
5.2.4 Die schlechte Beratungsqualität
5.2.4.1 Fehlentscheidungen der Sparer
5.2.4.2 Fehlende Kostentransparenz
5.2.5 Die Überforderung der Versicherten
5.2.6 Problembereich „Produkte“ erläutert am Beispiel der geförderten privaten Rentenversicherung
5.3 Die Chancen der Riesterrente
5.3.1 Die Riesterrente lohnt sich für fast alle
5.3.2 DieProzent-Förderung

6 Schluss
6.1 Riesterrente als Pflicht?
6.2 Umlagesystem versus Kapitaldeckung
6.3 Beantwortung der Masterfrage

Anhang

Literatur- und Quellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Die gesetzliche Rentenversicherung als wichtigste Säule

Abb. 2: Das Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge

Abb. 3: Wie lange muss man arbeiten, bis die Grundsicherung erreicht wird?

Abb. 4: Die Entwicklung des Beitragssatzes von 1949 bis 2010

Abb. 5: Das Umlageverfahren über die Generationen hinaus

Abb. 6: Die Rente mit 67 Jahren für wen?

Abb. 7: Krankheit führt seltener zur Rente

Abb. 8: Die Entwicklung des Rentenniveaus von 1957 bis 2009

Abb. 9: Die Entwicklung der Rentenanpassung brutto, Werte West

Abb. 10: Das Kapitaldeckungsverfahren über die Generationen hinaus

Abb. 11: Die Funktionsweise des Kapitaldeckungsverfahrens

Abb. 12: Die Entwicklung der Personalkosten im Vergleich zur Nettowertschöpfung

Abb. 13: Die Veränderung der Anzahl der Beitragszahler

Abb. 14: Die Zinsentwicklung über den letzten Zehnjahreszeitraum hinweg

Abb. 15: Die Sparquote der Deutschen

Abb. 16: Die Geburtenrate in Deutschland seit 1952

Abb. 17: Die Rentenniveauentwicklung mit und ohne Riester

Abb. 18: Der zusätzliche Vorsorgebedarf aufgrund der Einführung der Riesterrente

Abb. 19: Das sinkende Rentenniveau hervorgerufen durch die Dämpfungsfaktoren und die Wirkung der Schutz- bzw. Garantieklausel

Abb. 20: Die Verteilung der Riesterbeiträge auf die Anbietergruppen in Prozent für das Beitragsjahr 2008

Abb. 21: Der Anteil der Zulagenempfänger nach Einkommensgruppen in Prozent nach dem zugrunde liegenden Jahresbruttoeinkommen in Euro im Beitragsjahr 2008

Abb. 22: Die Entwicklung der Riesterrente und ihrer Produkte

Abb. 23: Die Prozentangaben bei der Gewinnausschüttung eines Versicherers .

Abb. 24: Der Aufbau der Einzahlung des Sparers, der Kapitalanlage des Versicherers und der Auszahlung des Versicherers an den Kunden

Abb. 25: Die Steuerbelastung im Einkommensteuertarif 2009

Abb. 26: Vom Steuervorteil bei Riesterverträgen profitieren

Abb. 27: Von Zulagen bei Riesterverträgen profitieren

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Eigene tabellarische Darstellung der wichtigsten Riestermodalitäten

Tabelle 2: Eigene Darstellung eines Vergleichs zwischen Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren

Glossar

Ist nichts angegeben, dann wurden die Definitionen aus dem Renten-ABC der DRV Bund aus dem Jahr 2010 übernommen.

Abschlag: Abschläge sind Abzüge von der Rente. Wer vorzeitig in den Ruhestand geht, büßt Rente ein. Solche Abzüge werden durch den Zugangsfaktor ausgedrückt. Für jeden Monat vorgezogener Rente bekommt man 0,3 Prozent weniger Rente. Bei Altersrenten liegt der maximale Abschlag bei 18 Prozent.

Abschlussprovision: Der Lohn für die Arbeit des Vermittlers, das heißt für das Zustande-kommen des Versicherungsvertrages. Die Bemessungsgrundlagen sind meist der Jahresbeitragund die Laufzeit bzw. die vereinbarte Versicherungssumme in Lebens- und Rentenpolicen.Hiervon erhält der Vermittler entweder bestimmte Promillesätze oder eine Anzahl von Monats-beiträgen. Die Abschlussprovision wird dem Vermittler meist als Einmalbetrag bei Vertrags-schluss überwiesen, kann aber auch bei bestimmten Produkten (z.B. Riesterverträgen) in Teil-beträgen ausgezahlt werden.1

Aktueller Rentenwert: Betrag, der der monatlichen Rente entspricht, wenn für ein Kalenderjahr Beiträge aufgrund des Durchschnittsentgelts gezahlt worden sind. Durch den aktuellen Rentenwert wirkt sich der jeweilige Stand der Lohn- und Gehaltsentwicklung in der Rentenhöhe aus; er wird jährlich durch die Rentenanpassung entsprechend der Lohn- und Gehaltsentwicklung unter Berücksichtigung der Belastungsveränderung bei den Aufwendungen der Erwerbstätigen für ihre Altersversorgung sowie unter Berücksichtigung der Veränderungen beim Verhältnis von Beitragszahlern und Rentenbeziehern angepasst.2

Altenquotient: Der Altenquotient bildet das Verhältnis der Personen im Rentenalter (z.B. 65Jahre und älter) zu 100 Personen im erwerbsfähigen Alter (z.B. von 20 bis unter 65 Jahren) ab.3

Altersgrenze: Die Altersgrenze ist die Grenze zwischen dem aktiven Erwerbsleben und demRuhestand, also der Übergang vom Beitragszahler zum Rentner. Die Geburtsjahrgänge bis1946 erreichen die Regelaltersrente mit dem 65. Lj.. Für die Jahrgänge 1947 bis 1963 wird siestufenweise auf das 67. Lj. angehoben. Ab dem Jahrgang 1964 liegt sie bei 67 Jahren.4

Altersteilzeit: Durch Altersteilzeit soll älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Er-werbsleben in die Altersrente ermöglicht werden. Sie können mit 55 Jahren ihre Arbeitszeit umdie Hälfte vermindern oder das sog. Blockmodell vereinbaren. Der Arbeitgeber muss das Ar-beitsentgelt für die Altersteilzeitarbeit auf mindestens 70 Prozent des bisherigen Nettoentgeltsaufstocken. In die Rentenversicherung fließen jedoch so viele Beiträge, als wenn der Arbeit-nehmer 90 Prozent seines Gehalts vor der Altersteilzeit bekäme. Diese zusätzlichen Beiträgewährend der Altersteilzeit zahlt allein der Arbeitgeber. Auf Altersteilzeit haben ArbeitnehmerAnspruch, wenn dies im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist. Altersteil-zeitbeschäftigte können mit 60 Jahren mit Vertrauensschutz bzw. 63 Jahren ohne Vertrauens-schutz mit Abschlägen in den vorgezogenen Ruhestand gehen. Pro vorgezogenen MonatRente muss der Versicherte einen Abschlag von seiner Rente in Höhe von 0,3 Prozent hin-nehmen.

Altersvorsorge: Als Altersvorsorge bezeichnet man alle Maßnahmen, die dazu dienen, im Rentenalter finanziell abgesichert zu sein.5

Anrechnungszeiten: Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen zwar keine Beiträge zur GRVgezahlt wurden, die aber trotzdem bei der Prüfung des Rentenanspruchs berücksichtigt werdenkönnen.

Arbeitsentgelt: Das Arbeitsentgelt umfasst alle Einnahmen eines Arbeitnehmers aus seiner Beschäftigung (Bruttoverdienst).6

Ausbildungszeiten: Zeiten einer Schul- und Hochschulausbildung nach Vollendung des 17.Lebensjahres werden künftig als Wartezeit angerechnet. Bisher wurden sie auch renten-steigernd berücksichtigt - mit bis zu 2,25 Entgeltpunkten. Dies wurde für Neurentner stufen-weise abgeschafft.

Ausfallrisiko: Gefahr eines Verlustes, weil der Gläubiger teilweise oder vollständig seinen Zahlungen nicht nachgekommen ist oder Sachwerte und Wertpapiere an Wert verlieren.7

Baisse: Zeiten anhaltend starker Kursrückgänge an der Börse werden als Baisse bezeichnet. Der Markt ist bearish.8

Barwert: Der Barwert ist der Gegenwartswert einer zukünftigen Geldleistung. Oder anders aus-gedrückt: Den heutigen Wert von zukünftigem Kapital bezeichnet man als Gegenwarts- oderBarwert. Die Höhe des Barwerts hängt von den Berechnungsgrundlagen ab.9 Je höher dieZinssätze sind, desto geringer ist der heutige Wert und umgekehrt. Prinzip: Heutiger Franken istmehr wert als morgiger Franken; ein sicherer Franken ist mehr wert als ein unsichererFranken.10

Beitragsbemessungsgrenze: Höchstbetrag des Bruttoarbeitseinkommens des Versicherten, von dem Beiträge für die Rentenversicherung zu zahlen sind. Alle darüber hinausgehenden Einnahmen bleiben bei der Beitragsberechnung unberücksichtigt. Derzeit liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten in den alten Bundesländern bei monatlich 5.500 Euro.

Beitragsfreie Zeiten: In der gesetzlichen Rentenversicherung müssen auch Zeiten berücksichtigt werden, in denen der Versicherte aufgrund einer besonderen Lebenssituation keine Beiträge einzahlen konnte. Dazu gehört zum Beispiel Arbeitslosigkeit ohne Bezug von Arbeitslosenunterstützung. Im Rentenrecht gibt es unterschiedliche beitragsfreie Zeiten: Ersatzzeiten, Anrechnungszeiten und Zurechnungszeiten.

Beitragssatz: Der Beitragssatz ist ein bestimmter Anteil des Bruttoarbeitseinkommens des Versicherten, den er als Beitrag zur Rentenversicherung zahlen muss. Er beträgt derzeit 19,9 Prozent. Die Hälfte davon zahlt der Arbeitgeber.

Berücksichtigungszeiten: Sie sollen Nachteile in der Rentenversicherung ausgleichen, diedurch fehlende oder niedrige Beiträge entstanden sind, weil die Versicherten Kinder aufge-zogen haben. Berücksichtigt wird die Zeit von der Geburt bis zum vollendeten 10. Lebensjahrdes Kindes. Sie wirkt sich sowohl bei der Wartezeit als auch indirekt auf die Rentenhöhe aus.

Berufsunfähigkeit: Berufsunfähig ist derjenige, dessen Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im bisherigen Beruf oder in einer anderen zumutbaren Tätigkeit auf weniger als sechs Stunden von vergleichbaren Gesunden gesunken ist.

Biometrische Risiken: Der Begriff Biometrie leitet sich von den griechischen Wörtern „bios“ (Leben) und „metron“ (Maß) ab.11 Hierunter versteht man alle Risiken, die unmittelbar mit dem Leben einer zu versichernden Person verknüpft sind. Hierzu zählen im Wesentlichen die Risiken vorzeitiger Tod, Langlebigkeit, Berufsunfähigkeit, Invalidität, Unfalltod, Unfallinvalidität, schwere Erkrankungen und Pflegefall.12

Bonität: Die Bonität beschreibt die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit eines Schuldners(Emittenten). Internationale Ratingagenturen wie Standard & Poor's (S&P), Moody's oder Fitchüberprüfen regelmäßig die Bonität zahlreicher Schuldner, da sich diese aufgrund von Ent-wicklungen im gesamtwirtschaftlichen und unternehmensspezifischen Umfeld im Zeitablaufändert.13

Bundeszuschuss: Zahlung aus dem Bundeshaushalt an die gesetzliche Rentenversicherung, um die laufenden Rentenzahlungen zu decken. Finanziert werden damit unter anderem die Rentenleistungen für Kindererziehungszeiten.

Courtage: Gebühr, die der Börsenmakler für die Vermittlung der Börsengeschäfte vom Käufer und vom Verkäufer erhält. Ihre Höhe kann einheitlich festgesetzt werden, meist in Prozent oder Promille des Kurswerts, seltener in festem Satz je Stück. Die Courtage ist nach Effektengattungen (Staatspapiere, sonstige Obligationen, Dividendenpapiere), z.T. auch nach der Höhe des Kurswerts oder nach der Art des Geschäfts gestaffelt. Die Bank stellt die an den Makler entrichtete Courtage dem Kunden in Rechnung.14

Deckungskapital: Hierunter versteht man die verzinslich angesammelten Sparanteile einesVersicherungsnehmers bei einer Lebens- oder Rentenversicherung, die mit einem Garantie-zinssatz plus weiteren vom Unternehmen variabel erwirtschafteten Zinsen für den Ver-sicherungsfall angespart werden. Im Falle einer Kündigung wird aus dem Deckungskapital einerLebensversicherung unter Abzug einer Stornogebühr der Rückkaufswert (Ausschüttung an denKunden) ermittelt.15

Demografische Stationarität: Demografische Stationarität einer Bevölkerung liegt vor, wenn bei einer gegebenen Lebenserwartung die Geburten- und Sterberate einer Bevölkerung gleich hoch sind, sodass die Bevölkerungszahl -abgesehen von Wanderungssalden- im Zeitverlauf weder zu- noch abnimmt.16

Diversifikation: Diversifikation ist die Bezeichnung für die Aufteilung von Anlagevermögen (Asset Allocation), um eine risikoorientierte Ertragsoptimierung vornehmen zu können. 17

Dynamische Rente: Die Rentenhöhe folgt der Lohnentwicklung. Sie ist also abhängig vom Produktivitätsfortschritt der Volkswirtschaft.

Eigenanteil: Der Eigenanteil ist der Mindesteigenbeitrag abzgl. der Zulagen.18

Einkommensanrechnung: Die Einkommensanrechnung ist die Berücksichtigung anderer Ein-künfte bei der Rente; die Rente wird dann ggf. um einen Teil gemindert oder gar nicht mehrgezahlt.

Ertragsanteil: Werden Geldbeträge angespart und verzinst, so besteht das Guthaben auseinem Ansparanteil und einem Ertragsanteil (Zinsanteil). Bei Rentenzahlung wird der Ertragsan-teil von der Rente abgezogen und nur dieser unterliegt der Besteuerung. Somit müssenRentenempfänger nicht die angesparten Rentenbeiträge, sondern nur den Ertragsanteil ihrerRente versteuern. Der Ertragsanteil wird nach einer amtlichen Tabelle ermittelt. Dabei bemisstsich der Ertragsanteil nach dem Alter (vollendete Lebensjahre) bei Rentenbeginn. 19

Einverständniserklärung: Die Daten zur Besoldung und auch zum Kindergeldbezug werdenbei Beamten nicht bei den Rentenversicherungsträgern oder Familienkassen geführt, sonderndirekt beim Dienstherrn bzw. der Besoldungsstelle. Damit die Zulagenstelle die Zulagen ge-währen kann, muss die Datenübermittlung zwischen dem Dienstherrn bzw. der Besoldungs-stelle und der Zulagenstelle ermöglicht werden. Daher muss jeder Beamte (unabhängig davon,ob er eine Sozialversicherungsnummer oder Zulagennummer hat), eine Einverständniser-klärung zur Datenübermittlung an die Zulagenstelle abgeben. Für die Einverständniserklärung(meist das gleiche Formular wie für die Beantragung einer Zulagennummer) hält der Dienstherrbzw. die Besoldungsstelle ein entsprechendes Formular bereit. Dieses muss unbedingt parallelzur Eröffnung des Produktes noch an den Dienstherrn geschickt werden. Der Zulagenantragalleine reicht bei Beamten daher für die Gewährung der Zulagen nicht aus. Solange die Einver-ständniserklärung bzw. Zulagennummer nicht vorliegt, kann die Zulagenstelle keine Zulagengewähren.20 Gibt der Beamte die Einverständniserklärung nicht bei seiner Besoldungsstelle ab,ist er nur mittelbar förderberechtigt, wenn sein Ehegatte unmittelbar Berechtigter ist und einenRiestervertrag abgeschlossen hat. Dann erhält er als mittelbar Berechtigter die Zulagen, obwohler selbst keinen Mindesteigenbeitrag zahlt.

Erwerbsminderung: Voll erwerbsgemindert ist derjenige, der weniger als drei Stunden arbeitenkann. Teilweise erwerbsgemindert ist, wer zwischen drei und weniger als sechs Stundenarbeiten kann. Bei voller Erwerbsminderung kann ein Anspruch auf die volle Erwerbs-minderungsrente vorliegen, bei Teilerwerbsminderung auf die halbe Erwerbsminderungsrente.

Erwerbsminderungsrente: Rente aufgrund einer Erwerbsminderung oder aufgrund einer Be-rufsunfähigkeit. Jedoch haben nur Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden,bei Berufsunfähigkeit Anspruch auf eine gesetzliche Rente. Sie erhalten eine halbe Erwerbs-minderungsrente, wenn sie ihren bisherigen Beruf nicht länger als sechs Stunden täglich aus-üben können. Bei Jüngeren spielt die berufliche Qualifikation keine Rolle mehr. Ob sie eineRente wegen Erwerbsminderung erhalten, hängt allein davon ab, wie viele Stunden sie täglichnoch irgendeiner Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen können.

Existenzminimum: steuerliches Existenzminimum: siehe unter Grundfreibetrag!

Finanzierungsart: Die Finanzierung von sozialen Systemen kann auf zwei verschiedene Artenerfolgen, die auch miteinander kombiniert werden können: durch allgemeine Haushaltsmitteldes Staates oder durch Beiträge, die i.d.R. von den jeweils Versicherten geleistet werden.21

Finanzierungsverfahren: Sofern durch das Sicherungssystem altersabhängige Risiken abgedeckt werden, kann die Finanzierung auf zwei Verfahren zurückgreifen: entweder durch das Kapitaldeckungsverfahren oder Umlageverfahren.22

Fremdrentenzeiten: Zeiten von anerkannten Aussiedlern oder Flüchtlingen (§ 1 FRG) werden nach dem Fremdrentengesetz (FRG) anerkannt.

Galoppierende Inflation: Bezeichnung für eine Inflation, bei der die Preise rasend schnell steigen (Inflationsraten über 20 Prozent) und sich ins Gigantische zur Hyperinflation ausweiten können.23 Inflation wir allgemein als ein anhaltender Anstieg des Preisniveaus verstanden. Inflation führt also zum Absinken der Kaufkraft des Geldes.24

Generationenvertrag: Ungeschriebener Solidaritätspakt der drei Generationen: Kinder, aktiv Beschäftigte und Rentner. Die Jüngeren zahlen ihre Beiträge in die Rentenversicherung ein. Davon werden die Renten der heutigen Rentner ausbezahlt. So stützt die Generation, die im Berufsleben steht, die Generation, die im Ruhestand ist. Um den Generationenvertrag aufrechtzuerhalten, ist eine ausreichende Zahl von Beitragszahlern notwendig.

Grenzsteuersatz: Der Grenzsteuersatz gibt die Erhöhung der Steuerbelastung (in Prozent) an, die infolge einer Erhöhung des bisherigen steuerbaren Tatbestands (Bemessungsgrundlage) um eine zusätzliche Einheit resultiert.25

Grundfreibetrag: Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer beträgt für Alleinstehende imJahr 2010 8.004 und Verheiratete 16.008 Euro. Bis zu diesen Beträgen muss keine Steuer ge-zahlt werden. Diese Beträge entsprechen zugleich dem Existenzminimum, das von der Steuerfreigestellt ist.26

Grundsicherung: Die Grundsicherung ist eine steuerfinanzierte, bedarfsorientierte Basis-leistung im Alter und bei Erwerbsminderung auf der Grundlage des sogenannten Grund-sicherungsgesetzes. Die Leistung der Grundsicherung soll den grundlegenden Bedarf für denLebensunterhalt von Menschen absichern, die wegen Alters oder aufgrund voller Erwerbs-minderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und deren Einkünfte für dennotwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen. Dadurch soll die Zahlung von Sozialhilfe ver-mieden werden. Im Gegensatz zur Sozialhilfe wird auf Einkommen der Kinder oder Eltern nichtzurückgegriffen.27 Die Grundsicherung beinhaltet das Existenzminimum und sichert diesesstaatlich ab.

Günstigerprüfung: Die Günstigerprüfung spielt bei der staatlich geförderten Riesterrente eineRolle. Sie wird von Amts wegen durchgeführt. Die private Altersvorsorge wird vom Staat durcheine Zulage oder einen Sonderausgabenabzug gefördert. Ist der Sonderausgabenabzug für denSteuerpflichtigen günstiger als die Zulage, erhöht sich die unter Berücksichtigung des Sonder-ausgabenabzugs ermittelte tarifliche Einkommensteuer um den Anspruch auf Zulage.28

Hausse: Die Phase einer starken und anhaltenden Aufwärtsbewegung der Kurse an den Börsen bezeichnet man als Hausse. Der Markt ist bullish.29

Hedging: Sicherungsgeschäfte zur Absicherung z.B. von Zins- und Wechselkursrisiken imWertpapierhandel, wodurch das Risiko bei Wertpapier-, Währungs- oder Warengeschäftendurch ein zweites, entgegengesetztes Geschäft, z.B. bei Aktiengeschäften das Risiko einesKursverlustes mit Verkaufsoptionsscheinen (Put) abgesichert wird. Solche Scheine geben demKäufer das Recht, den Basiswert eines Optionsscheins zu veräußern. Wer ein Absinken desAktienkurses erwartet, kauft einen Put auf den Titel, weil er den Basiswert zu einem höherenPreis als am Markt erhältlich verkaufen kann. Somit überträgt der Hedger das Risiko auf einen Kontrahenten, der entweder das Risiko aus spekulativen Motiven übernimmt oder ein entgegengesetztes Risiko abzusichern versucht.30

Honorarberater: Diese Berater werden direkt vom Kunden bezahlt und garantieren, dass sie von den Anbietern der Geldanlagen und Vorsorgeprodukte kein Honorar nehmen.31

Insiderhandel: Insiderhandel ist lt. WpHG (§§ 12 bis 16 WpHG) strengstens verboten. Dazu gehören die folgenden Vorgehensweisen: 1. Erwerb oder Veräußerung von Insiderpapieren für eigene oder fremde Rechnung. 2. Unbefugtes Mitteilen bzw. zugänglich Machen von Insiderinformationen an/für Andere. 3. Aussprechen von Kauf- oder Verkaufsempfehlungen auf der Grundlage von Insiderinformationen.32

Kapitalmarkt: Der Markt, auf dem langfristige Kredite, Aktien, Wertpapiere und sonstige Anlagemöglichkeiten gehandelt werden. Der bedeutendste Ort für den organisierten Kapitalmarkt ist die Börse.33

Kindererziehungszeiten: Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeitragszeiten. Von der Höhe her werden sie in der GRV wie Verdienste eines eingezahlten Durchschnittsentgelts gutgeschrieben. Sie werden der Mutter oder auf Antrag dem Vater angerechnet. Die oder der Erziehende bekommt für Kinder, die ab 1. Januar 1992 geboren wurden, drei Jahre Pflichtbeitragszeiten auf Basis dieses Durchschnittseinkommens gutgeschrieben, also ca. drei Entgeltpunkte. Wurde ein Kind früher geboren, erhält die Mutter oder der Vater nur für ein Jahr Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung.

Kursgewinne: Der Unterschied zwischen dem Ankaufs- und höherem Verkaufskurs eines Wertpapiers unter Berücksichtigung aller Spesen bei unverändertem Geldwert.34

Kurswert: Der Kurswert ist der Preis, der für Wertpapiere an der Börse gezahlt wird.35

Langzeitversicherte: Rentenversicherte, die 35 Versicherungsjahre auf ihrem Versicherungs-konto haben. Sie können vorzeitig in Rente gehen, müssen dafür aber einen Abschlag in Kaufnehmen.

Leibrenten: Leibrenten sind lebenslang gewährte Geldzahlungen,36 die einen festen Geldbetrag pro Periode, z.B. pro Monat, zusichern.37

Nachgelagerte Besteuerung: Beiträge für den Aufbau einer Altersversorgung werden steuer-lich freigestellt, Alterseinkünfte versteuert. Bei der nachgelagerten Besteuerung muss der Ver-sicherte ab Rentenbeginn den dann fälligen Monatsbetrag voll, also zu 100 Prozent, versteuern.

Nachhaltigkeitsfaktor: Neuer Faktor, der ab 2005 in die Rentenformel eingefügt wurde. Erberücksichtigt das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern. Gibt es mehr Beitragszahler,führt er zu höheren Rentensteigerungen. Gibt es mehr Rentner, steigen die Renten wenigerstark an.

Nachhaltigkeitsrücklage: Alle Rentenversicherungsträger haben eine gemeinsame Nachhaltigkeitsrücklage. Dort werden die überschüssigen Einnahmen gesammelt. Reichen in einem Monat die Einnahmen nicht aus, um alle Ausgaben zu decken, kann man auf das zusätzliche Geld aus der Nachhaltigkeitsrücklage zurückgreifen.

Nettorente: Die Nettorente ist der Auszahlungsbetrag der Rente nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.

Opportunitätskosten: Alternativkosten; in Geld oder Mengen ausgedrückter entgangenerNutzen oder Ertrag, der durch eine alternative Verwendung eines eingesetzten Gutes (Güter)oder Produktionsfaktors erzielbar gewesen wäre. Opportunitätskosten entstehen immer da-durch, dass Ressourcen nur einmal verwendet und nicht gleichzeitig anderen Zwecken zuge-führt werden können.38 Beispielsweise setzen die Frauen, die zu Hause in Vollzeit ihre Kinderselbst betreuen, ihre Arbeitskraft ausschließlich dafür ein. Die Frauen, die einer Beschäftigungnachgehen und Kinder erziehen, müssen während ihrer Arbeitszeit ihre Kinder von jemandembetreuen lassen. Sie setzen ihre Arbeitskraft für ihre Beschäftigung und Kinder ein. Dadurchverdienen sie für ihre Beschäftigung zwar Geld, müssen aber andererseits die Kosten für dieKinderbetreuung bezahlen, die in diesem Fall die Opportunitätskosten der Beschäftigung dar-stellen.

Persönliche Entgeltpunkte: Die Vervielfältigung des Zugangsfaktors mit den Entgeltpunkten,aus denen eine Rente in Anspruch genommen wird, ergibt die persönlichen Entgeltpunkte.39 Diese wiederum ergeben sich aus verschiedenen Zeiten, die während des Erwerbslebens zu-rückgelegt wurden. Dies können beispielsweise Zeiten der versicherungspflichtigen Beschäfti-gung sein.

Pflichtbeitrag: Pflichtbeiträge sind Beiträge, die Beschäftigte zusammen mit ihrem Arbeitgeber an die GRV zahlen, wenn sie versicherungspflichtig sind.

Provision: Die Bankgebühr für das Ausführen von Wertpapieraufträgen ist die Provision; zumeist ein Prozent vom Auftragswert (bei Aktienkäufen oder -verkäufen). Kreditinstitute berechnen häufig eine Mindestprovision, welche in etwa um 50 DM liegt.40

Regelaltersrente/-grenze: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann auf Antrag die Regel-altersrente erhalten. Die Regelaltersrente liegt für die Geburtsjahrgänge bis 1946 beim 65. Lj.und wird für Versicherte der Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963 von 2012 an schrittweise auf das 67. Lj. angehoben. Für Versicherte, die ab 1964 geboren sind, liegt die Regelaltersgrenze beim 67. Lj..

Rentenartfaktor: Der Rentenartfaktor bestimmt maßgeblich die Rentenhöhe und berücksichtigt die unterschiedlichen Sicherungsziele der verschiedenen Rentenarten.

Rentenbeginn: Der Rentenbeginn ist der Zeitpunkt, ab welchem eine Rente ausbezahlt wird.

Rentenlü> Rentner benötigen ab Rentenbeginn weniger Geld als noch im Arbeitsleben. ImAlter sollten 80 Prozent des letzten Nettogehalts zur Verfügung stehen. Mit der gesetzlichenRente allein ist dieser Betrag aber nicht mehr zu erreichen. Es entsteht eine Rentenlücke, alsodie Differenz zwischen dem Betrag, der im Alter zur Verfügung stehen sollte und der gesetz-lichen Nettorente, auf die individuell Anspruch besteht. Die Differenz zwischen der gesetzlichenRente und 80 Prozent des letzten Nettolohns wird als Renten- oder Versorgungslücke be-zeichnet.

Rentenniveau: Verhältnis der Rente eines Standardrentners zum aktuellen Durchschnittsbruttoeinkommen bzw. Durchschnittsnettoeinkommen. Das Rentenniveau gibt an, wie viel Prozent vom Einkommen eines Arbeitnehmers ein Ruheständler als Rente erwarten kann. Das Rentenniveau ist eine theoretische Größe, die sich daran orientiert, wie viel Rente ein Durchschnittsverdiener erwarten kann, der 45 Jahre lang ununterbrochen Beiträge in die Rentenkasse gezahlt hat. Diese Standardrente wird ins Verhältnis zum Arbeitsentgelt eines Durchschnittsverdieners gesetzt. Nach der schrittweisen Einführung der nachgelagerten Besteuerung im Jahr 2005 unterscheidet sich die Höhe der Nettorente je nach dem Jahr des Renteneintritts, also je nach Höhe des besteuerten Rentenanteils.41

Rentenzahlbetrag: Rentenhöhe nach Abzug des Beitrags zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner.42

Rentenzugangsfaktor: Der Zugangsfaktor richtet sich nach dem Alter der Versicherten beiRentenbeginn … und bestimmt, in welchem Umfang Entgeltpunkte bei der Ermittlung desMonatsbetrags der Rente als persönliche Entgeltpunkte zu berücksichtigen sind (§ 77 I. SGBVI).

Rentnerquotient: Der Rentnerquotient bildet das Verhältnis der Rentner zu 100 Beitrags-zahlern ab.

riestern (Verb): Das Verb „riestern“ bedeutet, dass man in eine private Altersvorsorge in-vestiert, die vom Staat ab dem 01.01.2002 durch Zulagen und Steuervorteile gefördert wird.

Risikoanteil: Der Risikoanteil im Beitrag dient zur Finanzierung der Versicherungsleistung. Beiallen Risikoarten ist die Wahrscheinlichkeit für den Eintritt des Versicherungsfalles von aus-schlaggebender Bedeutung für die Beitragskalkulation.43 Beispielsweise ist für die Versichererdas Kalkulationsrisiko bei einer privaten Rentenversicherung, dass die Rentner länger leben, alsdies mit den Sterbetafeln berechnet wurde. Dann fallen für den Versicherer mehr Kosten an.

Rürup-Kommission: Expertengremium unter Vorsitz des Leiters des Fachgebiets Finanz- undWirtschaftspolitik der TU Darmstadt Bert Rürup, das im November 2002 von der Bundesregie-rung als „Kommission für die Nachhaltigkeit in der Finanzierung der Sozialen Sicherungs-systeme” eingesetzt wurde und im August 2003 Lösungswege zur nachhaltigen finanziellenStabilisierung der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung unterbreitete.44

Schlussüberschuss: Private Rentenversicherung: Der Schlussgewinnanteil ist ein Gewinnanteil, der nicht laufend zugeteilt, sondern grundsätzlich erst bei Ablauf erbracht wird. Aber auch bei Rückkauf und im Todesfall fallen - nach einer gewissen Wartezeit - Schlussgewinnanteile an. Je länger die Laufzeit Ihrer Lebensversicherung und je höher die Versicherungsleistung, desto größer fällt der Schlussgewinnanteil aus.45

Sparquote: Als Sparquote wird der in Prozent ausgedrückte Anteil des verfügbaren Einkom-mens der privaten Haushalte verstanden, der nicht für den Konsum verbraucht, sondern gespartwird. Kurzfristig führt eine Erhöhung der Sparquote zu einem Rückgang der gesamtwirtschaftli-chen Nachfrage und damit zu einem verminderten oder auch negativen Wachstum des Brutto-inlandsprodukts. Langfristig aber ist eine hohe Sparquote wichtig für die gesamtwirtschaftlicheKapitalakkumulation.46

Standardrentner: Fiktiver Modellrentner, der 45 Jahre lang kontinuierlich den Durchschnittsbeitrag in die Rentenkasse eingezahlt hat. Dieser Rentner, auch Eckrentner genannt, hat also 45 Entgeltpunkte erworben. 2010 erbrachte ihm dies in den alten Bundesländern netto eine Rente von 1.224 Euro. In den neuen Bundesländern waren es 1.085,85 Euro.47

Steuerliches Fördersystem: Das steuerliche Fördersystem setzt sich aus einem zusätzlichen Sonderausgabenabzug (§ 10a EStG) und einer progressionsunabhängigen Altersvorsorgezulage zusammen.48

Stille Reserven: Die aus der Bilanz nicht ersichtlichen Mehrwerte der Aktiva oder Minderwerteder Passiva nennt man stille Reserven.49 Stille Reserven stellen die Differenz zwischen demBuchwert und dem auf den Stichtag des Jahresabschlusses bezogenen Zeitwert eines Bilanz-postens dar. Somit handelt es sich bei den stillen Reserven, die auch als stille Rücklagen be-zeichnet werden, um nicht in der Bilanz ausgewiesenes Eigenkapital.50 Dies führt dazu, dassdie Summe der vorhandenen Werte im Unternehmen größer ist als die Bilanzsumme. IhreProblematik liegt darin, dass sich diese Reserven nicht nur „still“ bilden, sondern auch „still“auflösen können, sodass die exakte Erfassung ihrer meist schwankenden Höhe praktisch kaummöglich ist.51 Die Auflösung stiller Reserven erfolgt beim Verkauf der betreffenden Anlagegüter.Stille Rücklagen entstehen durch eine Unterbewertung der Aktiva oder durch eine Über-bewertung der Passiva.52 Gegenteil: Stille Lasten.

Steuerprogression: Der Steuersatz in Deutschland ist nicht konstant auf einer Stufe festgelegt. Die prozentuale Belastung wächst vielmehr mit steigendem Einkommen. Man spricht deshalb auch von einer Steuerprogression. Ab 2010 beginnt die Progressionsgrenze bei einem Einkommen von 13.470 Euro p.a. und endet bei 52.881 Euro p.a. Ein Einkommen zwischen 8.005 und 13.469 Euro p.a. werden mit 14, unter 8.005 mit 0, zwischen 52.882 und 250.730 mit 42 und über 250.730 Euro p.a. mit 45 Prozent versteuert.53

Schwellenländer: Nicht exakt definierte Bezeichnung von Ländern auf dem Wege zum Industrieland.54

Überschussbeteiligung: Als Überschussbeteiligung werden die Überschüsse bezeichnet, die Lebensversicherungsunternehmen ihren Versicherten in Form zusätzlicher Versicherungsleistung oder reduzierter Beiträge wieder zukommen lassen. Die Überschüsse entstehen dadurch, dass der Beitrag vorsichtiger kalkuliert wird, als tatsächlich notwendig.55

Versicherungsfreiheit: Nach § 5 II. S. 1 Nr. 1 SGB VI i.V.m. §§ 8 I., 8a SGB IV sind geringfügig Beschäftigte versicherungsfrei, d.h., sie müssen keine Beiträge an die GRV zahlen. Der geringfügig Beschäftigte kann nach § 5 II. S. 2 SGB VI durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber auf die Versicherungsfreiheit verzichten, d.h. einen eigenen Beitrag vom Gehalt abziehen lassen und somit versicherungspflichtig werden.

http://www.finanzinform.de/lexikon/1088/Sparqute.html (17.12.2010)

Versicherungsfremde Leistungen: Unter versicherungsfremden Leistungen versteht man die Leistungen der GRV, die nicht in direkter Beziehung zur Beitragszahlung stehen.56

Vertrauensschutz: Wenn durch gesetzliche Neuregelungen Änderungen zuungunsten rentennaher Jahrgänge eingeführt werden, wird ein Vertrauensschutz gewährt. Die bedeutet beispielsweise, dass Kürzungen in der Rentenberechnung schrittweise eingeführt werden. Es gelten Übergangslösungen.

Wanderungssalden: Nach der Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes: Der Wanderungssaldo stellt die Differenz zwischen den Zuzügen nach Deutschland und den Fortzügen ins Ausland dar.57

Wartezeit: Nur wer mindestens eine bestimmte Zeit lang versichert war, hat einen Anspruch auf Rente. Diese Mindestversicherungszeit heißt auch Wartezeit. Sie ist für die einzelnen Rentenarten unterschiedlich, beispielsweise fünf Jahre für die Regelaltersrente mit 67 Jahren.

Zugangsfaktor: Mit dem Zugangsfaktor, der bei der Berechnung der Rente in die Rentenformeleingesetzt wird und über die Höhe der Rente mitbestimmt, wird berücksichtigt, ob das gesetz-lich festgelegte Rentenalter bei Rentenbeginn erreicht, über- oder unterschritten wird. Wird dieRente früher beansprucht, ist der Zugangsfaktor für jeden Kalendermonat der vorzeitigen Inan-spruchnahme um 0,003 niedriger als 1,0. Der Zugangsfaktor soll die Vor- und Nachteile auf-grund einer längeren bzw. kürzeren durchschnittlichen Rentenbezugsdauer bei vorzeitiger In-anspruchnahme einer Altersrente bzw. bei Verzicht einer Altersrente nach Erreichen der Regel-altersgrenze ausgleichen.58

Zillmerung: Bei nahezu allen privaten Rentenversicherungen fallen Abschlusskosten in nicht unbeträchtlicher Höhe an. Der Mathematiker August Zillmer (1831-1893) hat ein Verfahren entwickelt, bei dem die Abschlusskosten sofort dem Vertragskonto belastet werden und der Kunde seinen Vertrag quasi im Minus beginnt.59

1 Einleitung

1.1 Problemstellung und Zielsetzung

Die GRV mit ihren Leistungen ist für den Großteil der Deutschen die wichtigste Einkommensquelle im Alter, was folgende Abbildung verdeutlicht.

Abb. 1: Die gesetzliche Rentenversicherung als wichtigste Säule

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Alterssicherungsbericht Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2006, Hans-Böckler-Stiftung 2009, abgefragt unter:

http://www.boeckler.de/32015_99876.html (12.01.2011)

Für die meisten Rentner hat sie eine Entgeltersatzfunktion. Hierarchisch steht sie imDreischichtenmodell60 neben der Alterssicherung der Landwirte, Beamten- undSoldatenversorgung, Berufsständischen Versorgung und der Basis-, Rüruprente anerster Stelle.

Abb. 2: Das Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge

Private

Altersvorsorge

Riester und dienicht

geförderten Produkte

Betriebliche Altersvorsorge

Riester und die 5

Durchführungswege incl. derBruttoentgeltumwandlung

Grundvorsorge

GRV und Basisrente

Quelle: Eigene Darstellung

An zweiter Stelle steht die Betriebliche Altersvorsorge mit ihren fünf Durchführungswegen der Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Direktversicherung und des Pensionsfonds. Die drei letztgenannten sind riesterfähig, werden aber in dieser Arbeit nicht untersucht. Schließlich folgt an oberster Stelle die private Altersvorsorge, die über die Riesterrente gefördert oder nicht gefördert ist.

In der Vergangenheit versuchte man Finanzierungsprobleme in der GRV durchsystemimmanente Reformen zu lösen, d.h., der Lösungsansatz blieb unverändert. DieReform 2001 löste einen Paradigmenwechsel aus: Die Problemlösung erfolgt partielldurch das Finanzierungsverfahren der Kapitaldeckung. Ein Teil des umlagefinanziertenRentensystems in Deutschland wurde durch eine zusätzliche, staatlich geförderte,kapitalgedeckte Rente, „Riester“, ersetzt. Dementsprechend wurde das Leistungs-niveau der GRV reduziert, sodass die Leistungen der GRV zukünftig nicht mehr aus reichen werden, um den Lebensstandard im Alter zu sichern.61 Diese Verschiebungzugunsten der Kapitaldeckung schwächt die GRV und ihr umlagefinanziertes System.62 Somit wird die Alterssicherung für die Versicherten mit größeren Lasten als bisher ver-bunden sein.

Abb. 3: Wie lange muss man arbeiten, bis die Grundsicherung erreicht wird?

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Steffen 2008, Hans-Böckler-Stiftung 2009, abgefragt unter:http://www.boeckler.de/32015_95437.html (12.01.2011)

Im Jahr 2009 muss ein Durchschnittsverdiener 28 Jahre Beiträge in die GRV einge-zahlt haben, um das Grundsicherungsniveau zu erreichen. Im Jahr 2030 benötigt erdafür voraussichtlich bereits 34 Jahre, also 6 Jahre länger. Bei Versicherten, die überweniger als den Durchschnittsverdienst aller Versicherten verfügen, ist die Diskrepanznoch größer. Beispielsweise muss ein Versicherter, der nur die Hälfte des Durch-schnittsverdienstes verdient, im Jahr 2030 im Vergleich zum Jahr 2009 12 Jahre längerin die GRV eingezahlt haben, um das Grundsicherungsniveau zu erreichen.

Daraus folgt, dass die Entgeltersatzfunktion der GRV zugunsten der Kapitaldeckung inden Hintergrund tritt. Dennoch behält die GRV vorerst ihre Stellung als größte undwichtigste Schicht. Die Riesterrente besteht mittlerweile seit neun Jahren und erlebte indieser Zeit bereits eine große Finanzkrise mit, in welcher sich für die Versicherten ersteKapitalverluste einstellten.63 Stehen diesen Risiken des KDV`s wie die Unsicherheit aufden Kapitalmärkten auch Vorteile gegenüber? Darauf sollen im Folgenden Antwortengefunden werden. Diese Arbeit versucht die Probleme und Chancen zweier unter-schiedlicher Finanzierungssysteme näher zu beleuchten: Auf der einen Seite haben wirdie private, staatlich geförderte Riesterrente mit Kapitaldeckung. Kennzeichen dieserVariante sind Privatisierung, Eigenverantwortung und Individualisierung des Risikos.Hier müssen hauptsächlich die Kapitalmärkte funktionieren.64 Auf der anderen Seitesteht die gesetzliche Rentenversicherung mit ihrem Umlageverfahren. Hier dominiertdie gesellschaftliche Verantwortung, Solidarität und der Generationenvertrag. BeideFinanzierungsverfahren haben ihre Vorteile und deshalb eine nähere Untersuchungverdient.

Auf einen Vergleich der beiden Finanzierungsverfahren hinsichtlich der Finanzierungs-art wurde bewusst verzichtet, weil die Beantwortung der Frage nach der bestenFinanzierungsart nicht Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit ist. Natürlich könnendie Umverteilungselemente auch durch Steuern finanziert werden, d.h., dass dieseElemente nicht zwingend über ein Alterssicherungssystem wie die GRV installiert seinmüssen. Schon jetzt werden die sog. versicherungsfremden Leistungen in der GRVdurch einen jährlichen Bundeszuschuss aus Steuermitteln finanziert. Ob ein Renten-system steuer- oder beitragsfinanziert wird, ist aber eine Frage der Finanzierungsartund nicht des Finanzierungsverfahrens und blieb deshalb unberücksichtigt.

Diese Masterarbeit untersucht demnach nicht die Frage, welche Finanzierungsart dieRichtige ist, auch nicht, ob die kapitalgedeckte Alterssicherung sinnvoll oder dieRiesterrente notwendig ist, sondern, ob ein teilweiser oder voller Ersatz des UV`sdurch ein KDV u.a. in Gestalt der Riesterrente für die Versicherten vorteilhaft wäre,auch gerade aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit der Riesterrente. Bisher istdieser Frage nur oberflächlich nachgegangen worden, weshalb zur Umsetzung undBewertung der Riesterrente bisher keine fundierten Arbeiten vorliegen.65

1.2 Aufbau und Vorgehensweise

Die vorliegende Arbeit nimmt -aufgrund des in Punkt 1.3 dargelegten Interesses-kritisch Stellung zur Riesterrente, die ein Paradebeispiel der Umsetzung des KDV inDeutschland darstellt und deshalb näher untersucht wird. Sie beschäftigt sich mit denVorteilen der zwei wichtigsten Finanzierungsverfahren, KD und UV, und widmet sichden stichhaltigen Argumenten, die für das jeweilige Finanzierungsverfahren sprechen.Die GRV ist umlagefinanziert und gerät dadurch in den Fokus der Analyse. Das Kapitel 2 beschäftigt sich mit der GRV und ihren Chancen und Problemen, wobei letztere dieHauptgründe dafür sind, dass die Riesterrente eingeführt wurde. Folglich wird inKapitel 3 auf die wichtigsten potenziellen Vorteile des Umlageverfahrens eingegangen.Im Anschluss an diese Ausführungen werden unter Punkt 4 das Kapitaldeckungsver-fahren und dessen gravierendste Vorteile näher betrachtet. Unter Punkt 5 werden dieInhalte und die daraus resultierenden Probleme und Chancen der Riesterrente hin-sichtlich des Personenkreises, der Förderung und Umsetzung erarbeitet und verdeut-licht. Schließlich reflektiert Kapitel 6 die Unterschiede der zwei verschiedenenFinanzierungsverfahren, geht auf die Riesterpflicht ein und versucht die Ausgestaltungder Riesterrente durch konkrete Lösungsvorschläge zu verbessern. Hier werden dieErgebnisse im Gesamtzusammenhang dargestellt und die Masterfrage beantwortet.

Da diese Arbeit sehr viele Fachbegriffe enthält, sind diese im Glossar näher erläutert, sodass der laufende Text dieser Masterarbeit bewusst nicht mit sämtlichen Begriffsdefinitionen überladen wurde, wodurch der inhaltliche Fluss der Arbeit dauernd durch Erläuterungen unterbrochen werden müsste.

1.3 Aktueller Anlass

Ich bin seit 2005 Altersvorsorgeberater bei der DRV. Jedes Semester halte ich bei denhiesigen VHS`en eine Vielzahl von Altersvorsorgekursen ab. Einmal sagte ein Teil-nehmer in einem meiner Kurse, dass die GRV mit ihrem UV überholt sei und es dochviel besser wäre, wenn der Staat die komplette Altersvorsorge auf das KDV umstellenwürde. Das gab mir zu denken. Ich versuchte herauszufinden, welche Vorteile es fürdas jeweilige Finanzierungsverfahren gab. Vor allem war mir die neutrale, möglichstobjektive Sicht wichtig. Die Befürworter des UV`s stellen ihre Argumente in den Vor-dergrund, die des KDV`s ihre. Welche sind beim genaueren Hinsehen die Richtigen,überzeugen und sind nachvollziehbar? Dies ist meine Motivation mich mit dieser sehrkomplexen Thematik näher zu beschäftigen.

2 Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland mit ihrer umlagefinanzierten Altersrente

2.1 Systematik

2.1.1 Einführung

Die GRV ist umlagefinanziert, d.h., dass von den heutigen Beiträgen die jetzigenRenten gezahlt werden.66 Um den Zusammenhang zwischen ARW und Rentner-quotient klar darstellen zu können, müssen die Faktoren der Rentenformel der GRVerläutert werden. Daraus können dann die Probleme der GRV herausgearbeitetwerden.

Wie bereits in der Einleitung beschrieben, ist die GRV eine der bedeutendsten Säulenim sozialstaatlichen Sicherungssystem in Deutschland.67 Sie soll hauptsächlich denEinkommensverlust ihrer Versicherten nach Ende der Erwerbstätigkeit absichern. Umeine bestimmte Leistung gewähren zu können, muss ein Versicherter die Wartezeit (§

50 SGB VI) und die dafür vorgesehenen persönlichen und versicherungsrechtlichenVoraussetzungen erfüllen (§ 34 I. SGB VI für einen Rentenanspruch). Sind die An-spruchsvoraussetzungen erfüllt, tritt ein Rechtsanspruch auf Leistung ein. Auch dieGRV leistet den größten Teil ihrer Leistungen nach dem Äquivalenzprinzip. Sie ist bei-tragsbezogen, d.h. die Höhe der Beiträge bestimmt die Höhe der späteren Rente. Da-bei ist die Beitragshöhe gesetzlich geregelt.68 Die Beiträge werden nach einem Pro-zentsatz (Beitragssatz b, § 158 SGB VI) vom sozialversicherungspflichtigen Bruttoar-beitsentgelt (Beitragsbemessungsgrundlage, §§ 161f. SGB VI) erhoben (§ 157 SGBVI), allerdings nur bis zu einer Höchstgrenze, die sog. Beitragsbemessungsgrenze(§§ 157, 159 SGB VI). Die Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeit-nehmer getragen (§ 168 I SGB VI). Die Rentenhöhe bestimmt sich nach folgenderFormel: Monatsrente (R, § 64 SGB VI) = persönliche Entgeltpunkte (PEP, § 66, 70ff.SGB VI) × Rentenartfaktor (RAF, § 67 SGB VI) × aktueller Rentenwert (ARW, § 68SGB VI). PEP (§ 66 I. SGB VI) = Summe der Entgeltpunkte ( EP) × Rentenzugangs-faktor (Z, § 77 SGB VI).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die EP erwirtschaftet sich der Versicherte in seinem Arbeitsleben z.B. durch dieparitätische Beitragszahlung von ihm und seinem Arbeitgeber. Der Zugangsfaktor zeigtan, wann der Versicherte ohne Abschläge in Rente gehen kann. Ist der Zugangsfaktorkleiner als 1, dann geht der Versicherte vorzeitig in die Rente. Für jeden Monat desvorzeitigen Rentenbezuges verringert sich der Zugangsfaktor um 0,003 oder 0,3Prozent. Ist der Zugangsfaktor größer als 1, dann nimmt der Versicherte seine Regel-altersrente nicht in Anspruch, obwohl er sie abschlagsfrei erhalten könnte. Hierfür er-hält er einen monatlichen Zuschlag von 0,005 oder 0,5 Prozent auf den Zugangsfaktor(§ 77 II. Nr. 2a und b SGB VI). Der RAF gibt an, um welche Rente es sich handelt. Z.B.hat die Altersrente einen RAF von 1 und die Halbwaisenrente von 0,1 (§ 67 Nr. 1 und 7SGB VI). Der ARW berücksichtigt die Aufwendungen für die Riesterförderung und denNachhaltigkeitsfaktor. Ersterer ist unabhängig davon, ob der einzelne Beitragszahlerdiese Förderung in Anspruch nimmt. Letzterer ist vom Rentnerquotienten abhängig,der besagt, wie viele Rentner auf 100 Beitragszahler kommen und verändert sich damitmit dem demografischen Wandel und der Situation auf dem Arbeitsmarkt.69

2.1.2 Erläuterung des Generationenvertrags

Wie setzt sich die Bevölkerung bezogen auf die Rentenversicherung zusammen? Esgibt vereinfacht dargestellt die Beitragszahler, die Rentenempfänger, die Erwerbslosenund die Kinder. Die letzteren drei Gruppen konsumieren Güter und Dienstleistungenund tragen selbst nicht unmittelbar zur volkswirtschaftlichen Produktion bei. Die Ver-sicherten könnten in ihrer aktiven Erwerbsphase nicht benötigte Güter und Dienst-leistungen konservieren, um diese dann im inaktiven Alter als Rentner zu konsumieren.Da dies ineffizient bzw. teilweise sogar unmöglich wäre, können die Versicherten nurihre „eigene(n) Anteile aus der aktuellen Produktion gegen Ansprüche auf einen Teil anzukünftiger Produktion (…) tauschen.“70 Die Versicherten übertragen deshalb Kaufkraftauf Rentner, Erwerbslose und Kinder. Diese können sich durch diesen Einkom-menstransfer Güter und Dienstleistungen aus der aktuellen Produktion kaufen. Dafürerwerben sich die Versicherten den Anspruch, dass ihnen in ihrem zukünftigen Rent-nerleben Kaufkraft zum Erwerb von Gütern und Dienstleistungen zur Verfügung gestelltwird. Gewährleistet wird dies dann von der zu diesem Zeitpunkt vorhandenen aktivenVersichertengeneration (Generationenvertrag).71

2.1.3 Politische Zielsetzung

Ein wichtiges Ziel der Rentenpolitik besteht darin, den Beitragssatz zur GRV weitge-hend konstant zu halten. Dieses Ziel ergibt sich im Zuge der Generationengerechtig-keit, die besagt, dass die Generationen in etwa gleich belastet werden sollen.Der Beitragssatz hat sich von 1949 bis 2010 von anfänglich 10 auf fast 20 Prozent ver-doppelt, wobei die 20-Prozent-Hürde zugleich eine Art Belastungsgrenze darstellt. Biszum Jahr 2020 soll der Beitragssatz nicht über 20 Prozent und bis 2030 nicht über 22Prozent klettern (§ 154 III. S. 1 Nr. 1 SGB VI). Was bedeutet dies für die Ver-sicherten?72

Folgendes Diagramm zeigt die Entwicklung des Beitragssatzes von 1949 bis 2010.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 4: Eigenes Diagramm. Erstellt aus den Daten der DRV, Zahlen und Tabellen der gesetzlichen Rentenversicherung, 2010, S. 10

2.1.4 Theoretische Grundlagen des Umlageverfahrens in dergesetzlichen Rentenversicherung

„In der Rentenversicherung werden die Ausgaben eines Kalenderjahres durch die Einnahmen des gleichen Kalenderjahres und, soweit erforderlich, durch Einnahmen aus der Nachhaltigkeitsrücklage gedeckt.“ (§ 153 I. SGB VI). Falls dies nicht ausreicht, werden Gelder aus der Nachhaltigkeitsrücklage entnommen.

Grundsätzlich werden die Ausgaben durch die Einnahmen im selben Zeitraum gedeckt, was bedeutet, dass das Funktionieren des UV`s von einer Balance zwischen den Einnahmen und Ausgaben abhängt.

Die Beitragszahler (Anzahl B) zahlen Beiträge (durchschnittliches beitragspflichtigesArbeitsentgelt ) ein, die sofort für die Renten (durchschnittlicher Rentenzahlbetrag )der jetzigen Rentner (Anzahl R) ausgegeben werden (Umlageverfahren).73 Die „Ein-und Auszahlungen erfolgen (…) zeitgleich“,74 womit das Umlageverfahren in seinerreinsten Form auf eine Reservebildung von Kapital verzichtet.75 Die Nachhaltigkeits-rücklage im jetzigen System ist für die schematische Darstellung vernachlässigbar.

Für jede Periode t gilt:

Abb. 5: Das Umlageverfahren über die Generationen hinaus

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Windhövel, Kerstin, Gesetzliche Rentenversicherung und Kapitalakkumulation, Eine Projektionsanalyse bis ins Jahr 2050, 2003, S. 8

Jede Alterskohorte bis auf die Erste durchlebt die Periode der Erwerbstätigkeit und des folgenden Ruhestandes. Die Alterskohorte 2 zahlt in der Periode t die Beiträge aus ihrer Erwerbstätigkeit an die Ruheständler der Alterskohorte 1. In der Periode t + 1 erhält die Alterskohorte 2 dann die Rente, die die Alterskohorte 3 mit ihren Beiträgen bezahlt. Die Beiträge der jeweiligen Generation der Erwerbstätigen werden zeitgleich für die Renten der vorherigen Alterskohorte verwendet.76

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Einnahmen ( ) sind die Beiträge der Beitragszahler. Hier kommt es auf die Anzahl der Beitragszahler ( B), deren durchschnittliches beitragspflichtiges Arbeitsentgelt ( ) und die Höhe des Beitragssatzes (b) an.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Ausgaben ( ) sind größtenteils bestimmt durch die Renten der Rentner. Hierkommt es auf die Anzahl der Rentner ( R) und deren durchschnittliche ausgezahlteRente ( ) an.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Setzt man die Einnahmen mit den Ausgaben gleich (E = A) ergibt sich folgende Gleichung:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Um die Abhängigkeit des Beitragssatzes (b) bestimmen zu können, muss die Gleichung nach b aufgelöst werden:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Das Rentenniveau (RN) wird abgebildet durch den Quotienten aus der Höhe der durchschnittlichen Rente ( ) im Zähler und des durchschnittlichen beitragspflichtigen Arbeitsentgelts (Löhne ) im Nenner des Bruches. Beim Rentnerquotienten (RQ) wird die Anzahl der Äquivalenzrentner ( R) durch die der Äquivalenzbeitragszahler ( B) dividiert (§ 68 IV. S. 2 SGB VI).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Durch ein Ersetzen der Faktoren (3) und (4) in (2) ergibt sich:

[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]77

Hieraus wird ersichtlich, dass die Höhe des Beitragssatzes sowohl vom Rentner-quotienten (RQ) als auch vom Rentenniveau (RN) abhängt. Eine Veränderung desBeitragssatzes hängt von den folgenden vier Variablen ab: Anzahl der Rentner ( R)und Beitragszahler ( B), durchschnittliche Rente ( ) und Löhne ( ). Grundsätzlich wirdder Beitragssatz (b) steigen, wenn sich die Anzahl der Rentner ( R) erhöht und die derBeitragszahler ( B) vermindert. Außerdem, wenn die durchschnittliche Rentenhöhe ( )steigt und Lohnhöhe ( ) fällt. Umgekehrt wird der Beitragssatz (b) fallen, wenn sich dieAnzahl der Rentner ( R) verringert und die der Beitragszahler ( B) erhöht. Außerdem,wenn die durchschnittliche Rentenhöhe ( ) sinkt und Lohnhöhe ( ) steigt. Aus diesenErkenntnissen heraus können weitere Überlegungen für geeignete Maßnahmenerfolgen, um das UV an den demografischen Wandel anzupassen.

[...]


1 Nareuisch, Andreas, Basiswissen Versicherung, 2008, S. 7f.

2 BMAS (Hrsg.), Übersicht über das Sozialrecht, 2010, S. 356

3 Statistisches Bundesamt, Bevölkerung Deutschlands bis 2060, 2009, S. 47

4 DRV Bund, k.A., Unsere Sozialversicherung, 2009, S. 195

5 Dies., S. 6

6 DRV Bund, k.A., Unsere Sozialversicherung, 2009, S. 8

7 http://www.wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/ausfallrisiko.html (30.11.2010)

8 http://www.ihre-vorsorge.de/lexikon.html (05.11.2010)

9 http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/barwert.html (07.11.2010)

10 Capitelli, R, Zinsformeln & Barwertberechnungen, abgefragt unter:

http://wwz.unibas.ch/fileadmin/wwz/redaktion/finance/1._Unterlagen/a._HS08/c._Fixed_Income/Zinsformeln_BW-Berechnung.pdf (21.11.2010)

11 Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages, 2001, abgefragt unter:http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/biometrie.html (19.11.2010)

12 Finanz- und Versicherungslexikon, abgefragt unter: insurance1.de/finanz-und-versicherungslexikon/biometrische-risiken.html (19.11.2010)

13 http://boersenlexikon.faz.net/bonitt.htm (02.12.2010)

14 http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/courtage.html?referenceKeywordName=Kurtage (07.01.2011)

15 Nareuisch, Andreas, Basiswissen Versicherung, 2008, S. 18

16 Harbrecht, Wolfgang, Perspektiven der Altersversorgung im 21. Jh. aus volkswirtschaftlicher Sicht, 2002, S. 6

17 http://www.anleger-lexikon.de/wissen/diversifikation.php (09.11.2010)

18 Verbraucherzentrale (Hrsg.), Die Riester-Rente, 2009, S. 22

19 http://www.steuertipps.de/lexikon/ertragsanteil (20.11.2010)

20 http://www.fondsportal24.de/html/riester_beamte.html (21.11.2010)

21 Datz, Nicole, Private Altersvorsorge am Beispiel der „Riester-Rente“, Darstellung und kritische Würdigung aus gesamtwirtschaftlicher Perspektive, 2003, S. 13

22 Lampert, Heinz/Althammer, Jörg, Lehrbuch der Sozialpolitik, 2007, S. 284f.

23 http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=WEEE3G (30.11.2010)

24 Lachmann, Werner, Volkswirtschaftslehre 2, Anwendungen, 2004, S. 259

25 http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/grenzsteuersatz.html (28.11.2010)

26 Konz, Franz, 1000 ganz legale Steuertricks, 2010, S. 23

27 http://www.sozialhilfe24.de/grundsicherung-sozialhilfe/grundsicherung.html(28.11.2010)

28 http://www.steuertipps.de/lexikon/guenstigerpruefung (04.11.2010)

29 http://www.ihre-vorsorge.de/lexikon.html (05.11.2010)

30 Pollert, Achim/Kirchner, Bernd/Polzin, Javier, Das Lexikon der Wirtschaft, Grundlegendes Wissen von A bis Z, 2004, S. 436, 448, 458;

http://www.wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/hedging.html (30.11.2010)

31 Stiftung Warentest (Hrsg.), k.A., Finanztest Jahrbuch 2010, S. 60

32 http://www.finanz-lexikon.de/insiderhandel_46.html (30.11.2010)

33 http://www.ihre-vorsorge.de/lexikon.html (05.11.2010)

34 www.wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/kursgewinn.html (28.10.2009)

35 http://boerse.ard.de/lexikon.jsp?key=lexikon_18887 (22.11.2010)

36 Nareuisch, Andreas, Basiswissen Versicherung, 2008, S. 43

37 Breyer, Friedrich/Buchholz, Wolfgang, Ökonomie des Sozialstaats, 2009, S. 113

38 http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/opportunitaetskosten/opportunitaetskosten.htm(27.11.2010)

39 Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), Übersicht über das Sozialrecht, 2010, S. 356

40 http://boerse.freenet.de/lexikon/P.m?begriff=Provision (07.01.2011)

41 Verbraucherzentrale (Hrsg.), k.A., Die Riester-Rente, 2009

42 DRV Bund, k.A., Rentenversicherung in Zahlen 2010, 2010, S. 36

43 http://www.versicherung.net/lebensversicherung/risikoanteil-risikobeitrag.html(20.11.2010)

44 http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/ruerup-kommission.html (08.01.2011)

45 http://www.versicherung.net/rentenversicherung/schlussgewinnanteil-schlussueberschuss.html (20.11.2010)

46 Pollert, Achim/Kirchner, Bernd/Polzin, Javier, Das Lexikon der Wirtschaft, Grundlegendes Wissen von A bis Z, 2004, S. 47;

47 DRV Bund, k.A., Rentenversicherung in Zahlen 2010, 2010, S. 10

48 Bundesregierung (Hrsg.), k.A., Handbuch und Arbeitsunterlage, 2009, S. 224

49 Scheffler, Eberhard, Bilanzen richtig lesen, 2004, S. 162

50 Online Lehrbuch, k.A., Steuerungsprozesse, abgefragt unter:

http://www.economics.phil.uni-erlangen.de/bwl/lehrbuch/kap5/stillres/stillres.PDF(20.11.2010)

51 Scheffler, Eberhard, Bilanzen richtig lesen, 2004, S. 162

52 Weber, Manfred/Paa, Kai-Uwe, Bilanzen, 2008, S. 117

53 Konz, Franz, 1000 ganz legale Steuertricks, 2010, S. 22

54 http://www.wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/schwellenlaender.html(30.11.2010)

55 http://www.versicherungsnetz.de/onlinelexikon/Ueberschussbeteiligung.html(20.11.2010

56 Vgl. auch unter: www.boeckler.de/32014_34866.html (27.10.2009)

57 www.gbe-bund.de, Stichwort: Wanderungssalden (30.10.2009)

58 BMAS (Hrsg.), Übersicht über das Sozialrecht, 2010, s. 356

59 Nareuisch, Andreas, Basiswissen Versicherung, 2008, S. 72

60 Siehe Abb. 2

61 Siehe Abb. 3

62 Wehlau, Diana, Lobbyismus und Rentenreform, 2009, S. 15f., 85

63 http://www.ihre-vorsorge.de, unter der Rubrik: Finanzkrise und Altersvorsorge,(05.11.2010)

64 Breyer, Friedrich/Buchholz, Wolfgang, Ökonomie des Sozialstaats, 2009, S. 113

65 Wehlau, Diana, Lobbyismus und Rentenreform, 2009, Vorwort

66 Bundesregierung (Hrsg.), k.A., Handbuch und Arbeitsunterlage, 2009, S. 36

67 Siehe Abb. 1

68 Breyer, Friedrich/Buchholz, Wolfgang, Ökonomie des Sozialstaats, 2009, S. 115

69 Breyer, Friedrich/Buchholz, Wolfgang, Ökonomie des Sozialstaats, 2009, S. 116f.

70 Wehlau, Diana, Lobbyismus und Rentenreform, 2009, S. 67

71 Dies., S. 67, 72

72 Wehlau, Diana, Lobbyismus und Rentenreform, 2009, S. 66, 79

73 Breyer, Friedrich/Buchholz, Wolfgang, Ökonomie des Sozialstaats, 2009, S. 121

74 Windhövel, Kerstin, Gesetzliche Rentenversicherung und Kapitalakkumulation, Eine Projektionsanalyse bis ins Jahr 2050, 2003, S. 6

75 Breyer, Friedrich/Buchholz, Wolfgang, Ökonomie des Sozialstaats, 2009, S. 114

76 Windhövel, Kerstin, Gesetzliche Rentenversicherung und Kapitalakkumulation, Eine Projektionsanalyse bis ins Jahr 2050, 2003, S. 9

77 Fasshauer, Stephan, Grundfragen der Finanzierung der Alterssicherung, 2001, S. 636ff.

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Résumé des informations

Titre
Die „Riesterrente“ – Eine Alternative oder eine Ergänzung des umlagefinanzierten Systems der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland?
Sous-titre
Eine neutrale Betrachtung der Riesterrente
Université
Berlin School of Economics and Law
Cours
Sozialrecht
Auteur
Année
2011
Pages
102
N° de catalogue
V189874
ISBN (ebook)
9783656142614
ISBN (Livre)
9783656142744
Taille d'un fichier
5026 KB
Langue
allemand
Annotations
Analyse der Modalitäten und Umsetzung der Riesterrente mit über 30 teils farbigen Bildern und Skizzen für eine bessere Verständlichkeit
Mots clés
eine, alternative, ergänzung, systems, rentenversicherung, deutschland, betrachtung, Altersvorsorge, private Vorsorge, Umlageverfahren, Kapitaldeckungsverfahren
Citation du texte
Harald Seitz (Auteur), 2011, Die „Riesterrente“ – Eine Alternative oder eine Ergänzung des umlagefinanzierten Systems der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/189874

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