Der Arbeit lag die Aufgabestellung zugrunde, für die fiktive "Promo AG" im B2B-Bereich Allgemeine Geschäftsbedingungen zu erstellen, welche gegenüber potenziellen Geschäftspartnern zur Durchführung von sämtlichen Werbeveranstaltungen verwendet werden sollen. Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf dem Problem, dass sich die AG von jeglicher Verantwortung, Haftung und sonstigen rechtlichen Risiken freizeichnen möchte und diese mittels der AGB auf die Geschäftspartner abwälzt. Der erste Teil befasst sich mit der Umsetzung der AGB, die beiden weiteren Teile erläutern das Dokument.
Inhaltsverzeichnis
- Allgemeines
- Zustandekommen
- Vertragsbeginn & Vertragsdauer
- Vertragserweiterung durch Zusatzaufträge
- Leistung und Honorare
- Verpflichtung zur Verschwiegenheit
- Eigentumsrecht und Urheberschutz
- Genehmigung
- Termine
- Gewährleistung und Schadenersatz
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Promo AG regeln die Zusammenarbeit mit Vertragspartnern bei der Durchführung von Promotionevents. Sie definieren die Rechte und Pflichten beider Parteien hinsichtlich Vertragsschluss, Leistungsumfang, Honorare, Gewährleistung und Schadenersatz.
- Regulierung des Vertragsverhältnisses zwischen der Promo AG und Vertragspartnern
- Definition des Leistungsumfangs und der Honorare
- Festlegung von Terminen und Gewährleistungspflichten
- Regelung von Haftung und Schadenersatz
- Schutz des Eigentumsrechts und des Urheberschutzes
Zusammenfassung der Kapitel
Allgemeines
Dieses Kapitel legt die allgemeine Gültigkeit der AGB für alle Verträge zwischen der Promo AG und beauftragten Unternehmen fest. Es wird betont, dass nur die Geschäftsbedingungen der Promo AG gelten, es sei denn, diese werden ausdrücklich und schriftlich von der Promo AG anerkannt. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Zustandekommen
Der Vertrag zwischen der Promo AG und dem Vertragspartner kommt durch verschiedene Möglichkeiten zustande, wie die Unterzeichnung eines Vertragsdokuments, die Annahme eines Angebots durch den Vertragspartner oder die Zusendung einer Auftragsbestätigung. Die Schriftform ist hier relevant.
Vertragsbeginn & Vertragsdauer
Dieses Kapitel behandelt den Beginn und die Dauer des Vertragsverhältnisses. Die Vertragsdauer wird festgelegt, und es wird eine Kündigungsfrist von vier Monaten zum Ende des laufenden Vertragszeitraums definiert. Es wird zudem der Fall betrachtet, dass keine regelmäßig zu erbringenden Leistungen vereinbart sind und der Vertrag mit dem Abschluss aller Tätigkeiten endet.
Vertragserweiterung durch Zusatzaufträge
Dieses Kapitel regelt die Erweiterung des Vertrages durch Zusatzaufträge. Mündliche oder schriftliche Beauftragungen der Promo AG, die dem Vertragsfeld entsprechen, gelten als Erweiterung des Leistungsumfangs. Zusätzliche Beratungsaufträge der Promo AG stellen keine kostenpflichtigen Zusatzaufträge dar.
Leistung und Honorare
Dieses Kapitel behandelt die Leistung und die Honorare des Vertragspartners. Es wird festgehalten, dass der Honoraranspruch des Vertragspartners mit Abschluss der gesamten Leistungen entsteht. Vorschüsse sind schriftlich zu vereinbaren. Kostenvoranschläge des Vertragspartners sind verbindlich, und eine Kostenüberschreitung ist von der Promo AG schriftlich zu genehmigen. Für nicht ausgeführte Arbeiten besteht kein Anspruch auf Vergütung.
Verpflichtung zur Verschwiegenheit
Dieses Kapitel befasst sich mit der Verschwiegenheitspflicht des Vertragspartners, seiner Mitarbeiter und hinzugezogener Dritter. Sie sind verpflichtet, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für die Promo AG bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Der Vertragspartner kann von dieser Schweigepflicht nur durch die Promo AG schriftlich entbunden werden.
Eigentumsrecht und Urheberschutz
Dieses Kapitel behandelt das Eigentumsrecht und den Urheberschutz der Leistungen des Vertragspartners. Die Promo AG erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung wird die Promo AG die Leistungen nur selbst und ausschließlich wie vereinbart nutzen.
Genehmigung
Dieses Kapitel regelt die Genehmigungspflicht der Promo AG für alle Leistungen des Vertragspartners. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der geplanten Aktivitäten zu überprüfen.
Termine
Dieses Kapitel definiert die Pflicht des Vertragspartners, vereinbarte Termine einzuhalten. Bei Nichteinhaltung behält sich die Promo AG eine Vertragsstrafe vor.
Gewährleistung und Schadenersatz
Dieses Kapitel legt die Reklamationspflicht der Promo AG innerhalb einer angemessenen Frist nach Leistung durch den Vertragspartner fest. Im Fall berechtigter Reklamationen hat die Promo AG das Recht auf Verbesserung der Leistung. Generell sind Schadensersatzansprüche der Promo AG, insbesondere wegen Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verschulden bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mangelfolgeschäden oder wegen unerlaubter Handlungen, sowohl bei
Schlüsselwörter
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Promo AG, Promotionevents, Vertragspartner, Leistungsumfang, Honorare, Gewährleistung, Schadenersatz, Eigentumsrecht, Urheberschutz, Verschwiegenheit, Termine, Vertragsstrafe.
- Arbeit zitieren
- Gerd Dörfler (Autor:in), 2010, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) einer fiktiven Eventagentur im B2B-Bereich inkl. rechtlicher Würdigung der damit verbundenen Problematik der Veranstalterhaftung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/190243