Der Arbeit lag die Aufgabestellung zugrunde, für die fiktive "Promo AG" im B2B-Bereich Allgemeine Geschäftsbedingungen zu erstellen, welche gegenüber potenziellen Geschäftspartnern zur Durchführung von sämtlichen Werbeveranstaltungen verwendet werden sollen. Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf dem Problem, dass sich die AG von jeglicher Verantwortung, Haftung und sonstigen rechtlichen Risiken freizeichnen möchte und diese mittels der AGB auf die Geschäftspartner abwälzt. Der erste Teil befasst sich mit der Umsetzung der AGB, die beiden weiteren Teile erläutern das Dokument.
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeines
2. Zustandekommen
3. Vertragsbeginn & Vertragsdauer
4. Vertragserweiterung durch Zusatzaufträge
5. Leistung und Honorare
6. Verpflichtung zur Verschwiegenheit
7. Eigentumsrecht und Urheberschutz
8. Genehmigung
9. Termine
10. Gewährleistung und Schadenersatz
11. Haftung
12. Allgemeiner Leistungsumfang
12.1 Location Scouting & Veranstaltung
12.2 Verhandlungen
12.3 Catering
12.4 Akquise von Gästen, Bands und Promotion-Personal
12.5 Sonstiges
13. Durchführung der Veranstaltungen
13.1 Der Vertragspartner gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung und ist verpflichtet, sämtliche hierfür erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen.
13.2 Dem Vertragspartner unterliegt die Anmietung und Bereitstellung der Veranstaltungsstätte unter Berücksichtigung der gesetzlichen Sicherheitsvorschriften sowie die Abwicklung eines (eventuellen) Karten(vor)verkaufs, der Plakataushang und die Schaltung von Anzeigen in Internet, regionalen Medien und sämtlichen anderen relevanten Medien für die Veranstaltung.
13.3 Der Vertragspartner hat das gesamte erforderliche Personal gemäß Bühnenanweisung einschließlich Aufbauhelfer und technisches Bedienungspersonal sowie erforderliches Garderoben-, Bedienungs- und Kontrollpersonal bereitzustellen.
13.4 Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die persönliche Sicherheit der Künstler, des gesamten gestellten Personals, sowie für alle Eventbesucher im Veranstaltungsgebäude bzw. auf dem Veranstaltungsgelände zu sorgen und hat dafür alle notwendigen und geeigneten Maßnahmen in eigener Verantwortung zu treffen.
13.5 Der Vertragspartner kann auf seine Kosten eine entsprechende Veranstalterhaftpflichtversicherung in angemessener Höhe zur Deckung der Risiken abschließen.
14. Weiterführendes zur Bewerbung der Veranstaltungen
14.1 Der Vertragspartner hat die Veranstaltung im branchenüblichen Umfang bzw. im Umfang der durch die Promo AG genehmigten Kalkulation in den wichtigsten örtlichen Medien in angemessener Form zu bewerben.
14.2 Auf Anforderung von der Promo AG ist der Vertragspartner verpflichtet, jeweils am Monatsende sämtliche in Auftrag gegebene Werbemaßnahmen durch Übersendung entsprechender Kopien bzw. anderweitige Nachweise zu dokumentieren.
14.4 Der Vertragspartner bemüht sich, falls erforderlich örtliche Präsentatoren aus dem Print-, Rundfunk- und TV-Bereich zu akquirieren. Entsprechende Vertragsabschlüsse bedürfen jedoch der Einwilligung durch die Promo AG und deren Freigabe für die Veranstaltung.
15. Art der Auftragsabwicklung und Auftritt nach außen
16. Mitwirkungspflichten der Promo AG und Berichterstattung
17. Ausfall der Veranstaltung
17.1 Für den Fall, dass die Veranstaltung aus Gründen einer Erkrankung von Künstlern sowie höherer Gewalt (z.B. Streik, Bürgerkrieg, Terrorakte, Unruhen, Naturkatastrophen, etc.) ausfallen muss, trägt der Vertragspartner, sowie die Promo AG die ihnen entstehenden Kosten selbst.
17.2 Im Interesse der Minderung der mit dem Ausfall für die Vertragspartner verbundenen Nachteile werden sich beide Parteien um die Nachholung einer ausgefallenen Veranstaltung bemühen.
17.3 Fällt die Veranstaltung aus Gründen aus, die der Vertragspartner zu vertreten hat, entfällt auch der Anspruch der vertraglich geschuldeten Vergütung. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche der Promo AG bleiben von dieser Regelung unberührt.
18. Wesentliche Pflichtverletzungen
19. Zahlung
19. Schlussbestimmungen
19.1 Der Gerichtsstand ist Hof/Saale.
19.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
19.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Zielsetzung & Themen
Ziel der Arbeit ist es, die vertragliche Gestaltung und rechtliche Absicherung der Geschäftsbeziehungen zwischen der "Promo AG" und externen Eventagenturen zu analysieren. Die Forschungsfrage konzentriert sich darauf, wie durch präzise AGB-Klauseln die operative Kontrolle gewahrt und Haftungsrisiken bei der Durchführung von Promotionevents effizient auf die ausführenden Partner übertragen werden können.
- Rechtliche Grundlagen und Gestaltung von AGB im B2B-Bereich
- Strukturierung von Leistungsumfängen und Honoraransprüchen
- Strategien zur Haftungsfreizeichnung und Risikominimierung
- Durchsetzung von Compliance durch Vertragsstrafen
Auszug aus dem Buch
15. Art der Auftragsabwicklung und Auftritt nach außen
Der Vertragspartner wird alle anfallenden Tätigkeiten selbstständig und in seinem Namen abwickeln. Er schließt selbstständig Verträge mit Dritten und kümmert sich um alle anfallenden Aufgaben und Tätigkeiten, die im Sinne der geschuldeten Veranstaltung sind. Er wird ebenso selbstständig und in eigenem Namen entsprechende Verhandlungen führen und somit unabhängig von der Promo AG auftreten.
Während der Veranstaltungen wird der Vertragspartner jedoch nach außen ausschließlich im Namen der Promo AG agieren und sämtliche Maßnahmen ergreifen, die dazu dienen die Promo AG als Urheber der Veranstaltung darzustellen. Ensprechend hierfür notwendige Vollmachten, Einwilligungen und Genehmigungen werden von der Promo AG rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Allgemeines: Definiert den Anwendungsbereich der AGB für Verträge zwischen der Promo AG und beauftragten Eventagenturen.
2. Zustandekommen: Regelt die formale Entstehung des Vertragsverhältnisses durch unterschiedliche Bestätigungsformen.
3. Vertragsbeginn & Vertragsdauer: Legt den zeitlichen Rahmen fest und regelt Bedingungen für automatische Verlängerungen sowie Kündigungsfristen.
4. Vertragserweiterung durch Zusatzaufträge: Beschreibt das Verfahren bei inhaltlichen Erweiterungen des Leistungsauftrags während der Laufzeit.
5. Leistung und Honorare: Bestimmt die Fälligkeit der Vergütung sowie die verbindliche Handhabung von Kostenvoranschlägen.
6. Verpflichtung zur Verschwiegenheit: Legt die Vertraulichkeitspflichten fest und benennt mögliche Vertragsstrafen bei Zuwiderhandlung.
7. Eigentumsrecht und Urheberschutz: Regelt die Rechte an geistigem Eigentum und Nutzungsumfängen der erbrachten Leistungen.
8. Genehmigung: Schreibt vor, dass sämtliche Aktivitäten der Agentur von der Promo AG zu prüfen und freizugeben sind.
9. Termine: Verpflichtet den Partner zur Einhaltung vereinbarter Fristen unter Androhung von Vertragsstrafen.
10. Gewährleistung und Schadenersatz: Definiert das Vorgehen bei Reklamationen und erweitert die Haftung des Partners auf leichte Fahrlässigkeit.
11. Haftung: Überträgt die Verantwortung für gesetzliche Vorschriften und Risiken Dritter explizit auf den Vertragspartner.
12. Allgemeiner Leistungsumfang: Spezifiziert die operativen Aufgaben von Eventagenturen wie Scouting, Catering und Personalakquise.
13. Durchführung der Veranstaltungen: Detailliert die Sicherheits- und Bereitstellungspflichten für eine ordnungsgemäße Eventdurchführung.
14. Weiterführendes zur Bewerbung der Veranstaltungen: Regelt die Pflichten zur Vermarktung in branchenüblichen Medien.
15. Art der Auftragsabwicklung und Auftritt nach außen: Klärt das Verhältnis zwischen der Selbstständigkeit der Agentur und ihrem Auftreten für die Promo AG.
16. Mitwirkungspflichten der Promo AG und Berichterstattung: Definiert die Kommunikationswege und Berichtspflichten des Partners.
17. Ausfall der Veranstaltung: Regelt die Kostenverteilung bei unvorhersehbarem Ausfall oder bei Verschulden durch den Partner.
18. Wesentliche Pflichtverletzungen: Benennt schwerwiegende Verstöße, die zur außerordentlichen Kündigung berechtigen.
19. Zahlung: Legt die Zahlungsfristen für eingegangene Rechnungen fest.
19. Schlussbestimmungen: Definiert Gerichtsstand, anwendbares Recht und Anforderungen an Vertragsänderungen.
Schlüsselwörter
Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB-Gestaltung, Promo AG, Eventmanagement, Werkvertrag, Haftung, Schadensersatz, Vertragsstrafe, Veranstalterhaftung, Kostenvoranschlag, Urheberschutz, Schuldrechtsmodernisierung, BGB, Leistungsumfang, Geheimhaltung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Studienarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die spezifische Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für eine Eventagentur-Kooperation, um die rechtliche Position der Promo AG zu stärken.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Im Zentrum stehen die vertragliche Haftungsfreizeichnung, die operative Steuerung durch Leistungspflichten und die rechtssichere Einbindung von Vertragsstrafen.
Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?
Ziel ist es, eine Vorlage zu schaffen, bei der sich die Promo AG weitgehend von operativen Belangen und Haftungsrisiken entlasten kann, während sie gleichzeitig volle Kontrolle behält.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse relevanter BGB-Paragrafen, insbesondere im Kontext der Schuldrechtsmodernisierung und der AGB-Kontrolle.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte AGB-Analyse, eine Untersuchung der Haftungskonstruktionen und die Erläuterung der strategischen Interessen der Parteien.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind AGB, Haftung, Veranstalter, Werkvertrag, Vertragsstrafe und Risikominimierung.
Warum spielt die Geltungserhaltende Reduktion eine Rolle?
Sie wird diskutiert, um zu prüfen, ob die AGB bei unwirksamen Klauseln in zulässigem Umfang aufrechterhalten werden können, auch wenn dies gegenüber Unternehmern rechtlich anspruchsvoll bleibt.
Welche Bedeutung haben die Vertragsstrafen in den AGB der Promo AG?
Sie dienen als Druckmittel zur Einhaltung wesentlicher Pflichten und erleichtern die Schadensabwicklung, da der konkrete Schaden bei Verstoß schwer nachweisbar sein kann.
- Citar trabajo
- Gerd Dörfler (Autor), 2010, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) einer fiktiven Eventagentur im B2B-Bereich inkl. rechtlicher Würdigung der damit verbundenen Problematik der Veranstalterhaftung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/190243