Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) einer fiktiven Eventagentur im B2B-Bereich inkl. rechtlicher Würdigung der damit verbundenen Problematik der Veranstalterhaftung


Trabajo Universitario, 2010

23 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Promo AG

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verträge zwischen der Promo AG und der durch sie beauftragten Unternehmen zur Durchführung von Promotionevents (im Folgenden Vertragspartner genannt) für Vertrieb und Marketing der Produkte der Promo AG.

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind nur dann wirksam, wenn sie seitens der Promo AG ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die den AGB und den sonstigen vertraglichen Absprachen in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht nahe kommt. In gleicher Weise ist bei Regelungslücken zu verfahren.

2. Zustandekommen

Ein Vertrag gemäß dieser Bedingungen kommt zustande durch Unterzeichnung eines Vertragsdokuments, dem diese Bedingungen zugrunde liegen, die mündliche oder schriftliche Erklärung der Annahme eines Angebots durch den Vertragspartners der Promo AG, in dem auf diese Bedingungen Bezug genommen wird, die Zusendung einer Auftragsbestätigung durch den Vertragspartner, in der auf diese Bedingungen Bezug genommen wird, oder die konkrete Annahme von Aufträgen durch die Agentur auch ohne vorherige weitere Abstimmung, Angebot oder Bestätigung. Das im Einzelfall gültige Schriftdokument - also Vertragstext, Angebot, Auftragsbestätigung in Kombination mit diesen Bedingungen oder im Falle eines rein mündlichen Auftrages diese Bedingungen allein - wird in der Folge als „Vertrag“ bezeichnet.

3. Vertragsbeginn & Vertragsdauer

Der Vertrag beginnt mit der Auftragsannahme des Vertragspartners und läuft zunächst bis zur Fertigstellung der abgesprochenen oder schriftlich fixierten, durch den Vertragspartner zu erbringenden Leistungen.

Er verlängert sich jeweils um einen Folgevertragszeitraum, wenn er nicht innerhalb der Kündigungsfrist vor Ablauf des jeweiligen Vertragszeitraums schriftlich gekündigt wird. Diese Vertragsdaten sind in aller Regel im Vertrag vermerkt. Fehlen einzelne oder alle diese Angaben, so gilt die folgende Vereinbarung: Der Vertrag beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Vertrag geschlossen wurde. Der erste Vertragszeitraum beträgt 1 Jahr, der Folgevertragszeitraum jeweils ein weiteres Jahr und die Kündigungsfrist seitens der Vertragspartner vier Monate zum Ende des laufenden Vertragszeitraums.

Umfasst der Vertrag keine regelmäßig zu erbringenden Leistungen, Abnahmevereinbarungen oder ähnliches, und wurde keine Laufzeit vereinbart, endet der Vertrag mit dem Abschluss aller zum Leistungsumfang nach Vertrag gehörenden Tätigkeiten. Soweit der Vertragspartner sich zur Erbringung der vertraglichen Leistungen Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des der Promo AG.

4. Vertragserweiterung durch Zusatzaufträge

Beauftragt die Promo AG während der Laufzeit dieses Vertrages den Vertragspartner bzw. seine Mitarbeiter mündlich oder schriftlich mit weiteren dem Vertragsfeld entsprechenden Dienstleistungen, gelten diese als Erweiterung des hier vereinbarten Leistungsumfanges und der Vertrag verlängert sich automatisch entsprechend, sofern beide Vertragspartner sich nicht schriftlich über einen neuen separaten Vertrag einigen.

Fordert die Promo AG den Vertragspartner oder seine Mitarbeiter im Verlaufe der dem Vertrag zugrunde liegenden Tätigkeiten mündlich oder schriftlich zu einer ergänzenden Beratungstätigkeit auf, so stellt dies keinen kostenpflichtigen Zusatzauftrag dar. Selbst dann nicht, wenn diese Tätigkeit die Grundlage für einen weiteren Zusatzauftrag darstellen soll.

5. Leistung und Honorare

Wenn nicht anders vereinbart, entsteht der Honoraranspruch des Vertragspartners mit Abschluss der gesamten zu erbringenden Leistungen. Ein vorheriger Anspruch, auch in Teilen, ist in diesem Fall ausgeschlossen. Ein Verlangen nach eventuellen Vorschüssen seitens des Vertragspartners zur Deckung des während der Auftragsausführung entstehenden Aufwands ist vor Vertragsschluss schriftlich zu vereinbaren. Sollte dies nicht geschehen, so ist der Vertragspartner dazu verpflichtet sämtliche Aufwendungen während des Vertragszeitraumes zu tragen.

Sämtliche Kostenvoranschläge des Vertragspartners sind grundsätzlich verbindlich, sollte der Vertragspartner die Promo AG nicht unverzüglich nach Bekanntwerden über eine Erhöhung der veranschlagten Kosten unterrichten. Weiterhin gilt eine Kostenüberschreitung nur dann als genehmigt, wenn sie ausdrücklich durch die Promo AG schriftlich anerkannt wurde.

Für alle Arbeiten des Vertragspartners, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Vergütung.

6. Verpflichtung zur Verschwiegenheit

Der Vertragspartner, seine Mitarbeiter und die hinzugezogenen Dritten verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für die Promo AG bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.

Nur die Promo AG selbst, nicht aber deren Erfüllungsgehilfen, kann den Vertragspartner schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden. Diese Verpflichtung gilt sowohl während, als auch nach Beendigung des Vertrages.

Bei Verstoß gegen diese Bestimmung behält sich die Promo AG vor, eine Vertragsstrafe zu erheben. Sollte im Individualvertrag diesbezüglich nichts geregelt sein, so beträgt die Höhe in jedem Fall 10% des gesamten Auftragswertes der durchzuführenden Veranstaltung.

7. Eigentumsrecht und Urheberschutz

Alle Leistungen des Vertragspartners (z.B. Ideen, Konzepte, Personal, PR-Maßnahmen, Veranstaltungen etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum dessen. Die Promo AG erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit dem Vertragspartner wird die Promo AG die Leistungen des Vertragspartners nur selbst, ausschließlich wie vereinbart und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.

8. Genehmigung

Alle vorgeschlagenen bzw. durchzuführenden Leistungen des Vertragspartners sind von der Promo AG zu überprüfen und in angemessener Zeit freizugeben.

Der Vertragspartner verpflichtet sich, die rechtliche, insbesondere aber die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der geplanten Aktivitäten und Vorgehensweisen zu überprüfen. Der Vertragspartner veranlasst eine externe rechtliche Prüfung, insofern diese nötig erscheint. Die damit verbundenen Kosten kann der Vertragspartner der Promo AG in Rechnung stellen.

9. Termine

Der Vertragspartner verpflichtet sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Termine behält sich die Promo AG vor eine Vertragsstrafe zu erheben.

Sollte im Individualvertrag diesbezüglich nichts geregelt sein, so ist in jedem Falle eine Vertragsstrafe in Höhe von 10% der Auftragssumme fällig.

10. Gewährleistung und Schadenersatz

Die Promo AG hat Reklamationen innerhalb einer angemessenen Frist nach Leistung durch den Vertragspartner geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht der Promo AG, falls möglich, das Recht auf Verbesserung der Leistung zu. Generell sind Schadensersatzansprüche der Promo AG, insbesondere wegen Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verschulden bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mangelfolgeschäden oder wegen unerlaubter Handlungen sowohl bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, als auch bei leichter Fahrlässigkeit des Vertragspartners möglich.

11. Haftung

Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der

wettbewerbsrechtlichen Vorschriften bei den vom Vertragspartner vorgeschlagenen Maßnahmen ist ausdrücklich der Vertragspartner verantwortlich. Der Vertragspartner wird Maßnahmen erst dann durchführen, wenn er sich selbst von der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit Durchführung der Maßnahmen verbundene Risiko selbst zu tragen.

Jegliche Haftung seitens der Promo AG für Ansprüche, die auf Grund der Auftragsausführung gegen der Vertragspartner erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere haftet die Promo AG nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Vertragspartners oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für sämtliche Schadensersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.

12. Allgemeiner Leistungsumfang

Der Vertragspartner verpflichtet sich mit Abschluss des Vertrages zur Übernahme sämtlicher für die Promo AG relevanten Aufgaben und Tätigkeiten zur Förderung des Verkaufserfolges der Produkte der Promo AG.

Sollte vertraglich nichts widersprüchliches vereinbart sein, so kann die AG in jedem Fall die Erbringung der folgenden Leistungen verlangen:

12.1 Location Scouting & Veranstaltung

Der Vertragspartner wird eigenständig und nach bestem Gewissen einen der Veranstaltung entsprechenden und geeigneten Veranstaltungsort auswählen, diesen für den Promoevent buchen und sich um sämtliche rechtliche Belange kümmern.

12.2 Verhandlungen

Der Vertragspartner hat alle, für die Veranstaltung erforderlichen Verhandlungen, Gespräche und Aktionen selbstständig und in eigenem Namen durchzuführen. Eine Einbeziehung der Promo AG in Vertragsverhandlungen mit Dritten (Erfüllungsgehilfen, Kunden des Vertragspartners etc.) ist ausgeschlossen.

12.3 Catering

Der Vertragspartner gewährleistet eine umfangreiche und der Veranstaltung angemessene Verpflegung der an dem Event teilnehmenden Personen. Sollten seitens der Promo AG keine besonderen Wünsche und Bestimmungen geäußert werden, so entscheidet der Vertragspartner nach eigenem Gutdünken was angemessen ist.

12.4 Akquise von Gästen, Bands und Promotion-Personal

Der Vertragspartner kümmert sich um Anwerbung und Buchung von Gästen, die der Förderung und des Verkaufserfolges der Produkte der Promo AG behilflich sind bzw. sein könnten. Dies kann im Besonderen Stargäste, Bands und andere bekannte Personen des öffentlichen Lebens beinhalten. Weiterhin kümmert er sich um die Bereitstellung von weiterem Personal zur Durchführung der Promoevents, insofern das eigene Personal nicht ausreichend zur Verfügung steht, bzw. den Anforderungen der Veranstaltung und dem damit verbundenen Verkaufsförderungseffekt nicht vollends gerecht werden kann.

12.5 Sonstiges

Die Promo AG darf unabhängig der oben genannten Punkte erwarten, dass der Vertragspartner sich selbstständig und in eigenem Namen um alle anfallenden Tätigkeiten einer Eventagentur kümmert, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

13. Durchführung der Veranstaltungen

Folgende Punkte sind hinsichtlich der Durchführung zu beachten:

13.1 Der Vertragspartner gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung und ist verpflichtet, sämtliche hierfür erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen.

13.2 Dem Vertragspartner unterliegt die Anmietung und Bereitstellung der Veranstaltungsstätte unter Berücksichtigung der gesetzlichen

Sicherheitsvorschriften sowie die Abwicklung eines (eventuellen)

[...]

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Detalles

Título
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) einer fiktiven Eventagentur im B2B-Bereich inkl. rechtlicher Würdigung der damit verbundenen Problematik der Veranstalterhaftung
Universidad
University of Applied Sciences Hof
Calificación
1,3
Autor
Año
2010
Páginas
23
No. de catálogo
V190243
ISBN (Ebook)
9783656147183
ISBN (Libro)
9783656147978
Tamaño de fichero
590 KB
Idioma
Alemán
Notas
Der Arbeit lag die Aufgabestellung zugrunde, für die fiktive "Promo AG" im B2B-Bereich Allgemeine Geschäftsbedingungen zu erstellen, welche gegenüber potenziellen Geschäftspartnern zur Durchführung von sämtlichen Werbeveranstaltungen verwendet werden sollen. Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf dem Problem, dass sich die AG von jeglicher Verantwortung, Haftung und sonstigen rechtlichen Risiken freizeichnen möchte und diese mittels der AGB auf die Geschäftspartner abwälzt. Der erste Teil befasst sich mit der Umsetzung der AGB, die beiden weiteren Teile erläutern das Dokument.
Palabras clave
Studienarbeit, AGB, Vertrag, Event, promo, agentur, agbgb, haftung, allgemeine, geschäftsbedingungen, b2b, vertragsgestaltung, privatrecht
Citar trabajo
Gerd Dörfler (Autor), 2010, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) einer fiktiven Eventagentur im B2B-Bereich inkl. rechtlicher Würdigung der damit verbundenen Problematik der Veranstalterhaftung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/190243

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