Primäre Prävention in der Grundschule zum Thema ‚sexueller Missbrauch‘

Praktische Implikationen des momentanen Wissensstandes


Bachelor Thesis, 2011

49 Pages, Grade: 2,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Definitionsversuche des Terminus ‚sexueller Kindesmissbrauch‘
2.1 Definitionsversuch von ‚sexueller Kindesmissbrauch‘ durch die Kinder- und Jugendhilfe
2.2 Definitionsversuch von ‚sexueller Kindesmissbrauch‘ durch das StGB

3 Überblick über ‚primäre Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs‘

4 Folgen sexuellen Missbrauchs im Grundschulalter

5 Opfer
5.1 Prävalenz des Hell- sowie Inzidenz des Dunkelfeldes
5.2 Alter der Opfer
5.3 Überblick über Risikofaktoren

6 Täter
6.1 Geschlecht und Alter der Täter
6.2 Grad der Bekanntschaft zwischen Täter und Opfer vor der Tat
6.3 Täterstrategien

7 Empfohlene Inhalte moderner Präventionsprogramme
7.1 Arbeit mit potenziellen Opfern
7.1.1 Notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten für die Erkennung von sexuell grenzüberschreitenden Handlungen
7.1.2 Notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten für die Intervention gegen sexuell grenzüberschreitendes Verhalten
7.2 Arbeit mit Eltern
7.2.1 Notwendige grundlegende Kenntnisse bezüglich sexuellen Kindesmissbrauchs
7.2.2 Notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten für präventionsfördernde Erziehung auf familiärer Ebene
7.3 Arbeit mit Grundschullehrern
7.3.1 Notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten bezüglich Sexualpädagogik
7.3.2 Notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten für präventionsfördernde Erziehung auf schulischer Ebene

8 Empfohlene didaktische Methoden
8.1 Didaktische Methoden im Umgang mit potenziellen Opfern
8.2 Didaktische Methoden im Umgang mit Eltern
8.3 Didaktische Methoden im Umgang mit Lehrkräften

9 Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Wer im Rahmen eines Praktikums in einer Psychiatrie eine Vielzahl von Patienten1 kennenlernt, die Jahre oder gar Jahrzehnte nach einem sexuellen Missbrauch unter dessen Folgen leiden, der stellt sich fast unweigerlich die Frage, wie man Verbrechen dieser Art verhindern kann. Deswegen erwuchs die Motivation eine Bachelorarbeit anzufertigen, die einen Lösungsansatz für diese Problematik liefert. Aufgrund des Studiums der Erziehungswissenschaft war dabei die Perspektive der Grundschüler besonders reizvoll. Deswegen trägt die vorliegende Arbeit den Titel: „Primäre Prä- vention in der Grundschule zum Thema ‚sexueller Missbrauch‘: Praktische Implika- tionen des momentanen Wissensstandes“.

Das Ziel dieser Arbeit ist es zu verdeutlichen, wie Programme der primären Präven- tion sexuellen Kindesmissbrauches2, die im institutionellen Kontext der Grundschule durchgeführt werden, aufgebaut sein sollten, damit diese erfolgversprechend sind. Dies geschieht vorwiegend auf Grundlage des momentanen Forschungsstandes in diesem Bereich.

Da sich diese Zielstellung in einer Bachelorarbeit nicht als Ganzes erfüllen lässt, ist es sinnvoll, lediglich einzelne elementare Aspekte in den Fokus der Betrachtung zu stellen. Bevor damit begonnen werden kann, ist es aber notwendig, sich begründeterweise auf bestimmte Fachtermini festzulegen. Aufbauend darauf werden jene Definitionen sexuellen Missbrauchs dargestellt, auf welchen die einzelnen Kapitel dieser Abschlussarbeit definitorisch beruhen.

Anschließend werden essenzielle Informationen über den Themenbereich ‚Prävention‘ zusammengefasst dargestellt. Darunter fallen die allgemeine Definition des genannten Terminus, die Vorstellung der zu Grunde liegenden Wissenschaft sowie eine Charakterisierung von primärer Prävention. In diesem Zusammenhang wird auch erörtert, ob die Verwendung des empowerment-Ansatzes als methodische Grundlage für die Ziehung von Implikationen im Bereich der empfohlenen inhaltlichen Bestandteile für Präventionsprogramme ratsam ist.

Darauf aufbauend, soll die generelle Wichtigkeit von Programmen der primären Prä- vention sexuellen Missbrauchs im Generellen untersucht werden. Dafür wird eine Auswahl von möglichen Initial- sowie Langzeitfolgen sexuellen Missbrauchs auf sozialer, psychischer sowie psychosomatischer Ebene erläutert. Aufgrund des limi- tierten Umfanges dieser Arbeit beschränkt sich diese Selektion lediglich auf Folgen, die typischerweise bei sexuellem Missbrauch im Grundschulalter auftreten. Anschließend soll die Frage beantwortet werden, ob Programme der primären Prä- vention sexuellen Kindesmissbrauchs wichtig sind. Dazu werden aktuelle Daten der Prävalenz im Hellfeld sowie der Inzidenz im Dunkelfeld dargestellt. Zuvor erfolgt aber eine kritische Auseinandersetzung mit der Datengrundlage des Hellfeldes, der polizeilichen Kriminalstatistik.

Weiterführend ist im Sinne dieser Abschlussarbeit die Klärung der Frage essenziell, ob Programme der primären Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs speziell in der Grundschule wichtig sind. Die argumentative Beantwortung erfolgt auf Grundlage aktueller statistischer Daten des Hell- sowie Dunkelfeldes, die sich mit dem Alter beim Erstmissbrauch befassen.

Anschließend wird diskutiert, ob sich Programme der primären Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs in der Grundschule3 auf bestimmte Risikogruppen fokussieren oder einen universellen Charakter hinsichtlich ihrer Adressaten haben sollten. Dazu erfolgt eine argumentative Auseinandersetzung mit aktuellen statistischen Daten be- züglich der bedeutendsten Risikofaktoren, die sexuellen Kindesmissbrauch be- günstigen.

Anschließend rücken die Möglichkeiten der inhaltlich-konzeptionellen Ausrichtung eines Präventionsprogrammes in den Fokus der Betrachtung. Dabei wird umfassend abgewogen, ob es sinnvoll ist, Wissen und Fähigkeiten mit dem Ziel zu vermitteln, Grundschülern die Identifikation von potenziellen Tätern zu erleichtern. Demgegen- über stehen Kenntnisse und Kompetenzen, damit potenzielle Opfer entsprechende Gefahrensituationen erkennen und zu ihrem Vorteil lösen können. Um die Argu- mentation empirisch zu untermauern, werden aktuelle Daten des Hell- und Dunkel- feldes bezüglich Alter und Geschlecht der Täter sowie deren Bekanntheitsgrad mit ihrem Opfer vor der Tat dargelegt. Abschließend werden die typischen Komponenten von Täterstrategien ausführlich beschrieben, welche für die primäre Prävention sexu- ellen Kindesmissbrauchs von Bedeutung sind.

Darauf folgend wird begründet, warum die alleinige Verwendung des direkten An- satzes der primären Prävention im Kontext des sexuellen Kindesmissbrauchs nicht sinnvoll ist.

Auf dem bisher gewonnen Erkenntnisstand aufbauend, werden ausführlich Kenntnisse und Fähigkeiten herausgearbeitet, welche im Rahmen der primären Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs in ihrer Entwicklung gefördert werden sollten, damit Programme der besagten Art erfolgversprechend sind.

Abschließend werden eine Auswahl von didaktischen Methoden erschlossen, die für die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten im Kontext der Arbeit mit potenziellen Opfern, deren Eltern sowie Lehrkräften sinnvoll erscheinen.

2 Definitionsversuche des Terminus ‚sexueller Kindesmissbrauch‘

Um zu definieren, was unter sexuellem Missbrauch von Kindern zu verstehen ist, wird ein Begriff benötigt, welcher Delikte dieser Art umfassend und angemessen verbalisiert. Dieser ist allerdings nicht vorhanden. Stattdessen werden i.d.R. zahlrei- che Bezeichnungen synonym verwendet, obwohl diese lediglich Teilaspekte des ge- nannten Problembereiches widerspiegeln. Zu diesen gehören u.a. „sexuelle Gewalt, sexuelle Ausbeutung, sexuelle Misshandlung, Inzest, Seelenmord oder sexueller Übergriff“4. Die im Bereich der Justiz und der öffentlichen Diskussion geläufigsten Begriffe sind ‚sexueller Missbrauch von Kindern‘ sowie ‚sexueller Kindesmiss- brauch‘. Daher werden diese auch in der vorliegenden Abschlussarbeit verwendet.5 Diese Termini sind allerdings in verschiedener Hinsicht problematisch. Zum einen implizieren sie, dass es sich bei sexuellem Missbrauch von Kindern um einen Ge- brauch derselben handele, welcher der schädigenden Verwendung von suchterzeu- genden Substanzen ähnlich ist. Dadurch werden die Opfer sexuellen Missbrauchs implizit zu Objekten deklassiert. Zum anderen besteht die Interpretationsmöglichkeit, dass es auch legitime sexuelle Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern geben könne. Daher findet an dieser Stelle eine ausdrückliche Distanzierung von den ge- nannten Möglichkeiten der Interpretation statt.

Zu den bereits genannten Begriffen wird außerdem der Terminus ‚sexuelle Grenz- überschreitung‘ in der vorliegenden Arbeit Verwendung finden. Die Auswahl ist da- mit zu begründen, dass dieser Begriff dem Umstand Rechnung trägt, dass sexueller Missbrauch stets eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Opfers darstellt.6 Die problematische Begriffsfindung ist ein Grund dafür, dass bis heute keine Einig- keit bezüglich der Definition sexuellen Missbrauchs von Kindern besteht. Ein weite- rer ist in den jeweils „verschiedenen theoretischen, wissenschaftlichen, ethischen und weltanschaulichen“7 Standpunkten der Autoren zu sehen, die sich mit sexuellem Kindesmissbrauch befassen. Daher ist ein Kanon von Definitionsversuchen in die- sem Bereich vorhanden.

Trotz dieses Umstandes beruhen alle Definitionen zum Thema ‚sexueller Missbrauch von Kindern‘ auf dem gesellschaftlichen Konsens, dass einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Kindern und Erwachsenen grundsätzlich nicht möglich sind.8

2.1 Definitionsversuch von ‚sexueller Kindesmissbrauch‘ durch die Kinder- und Jugendhilfe

In der Kinder- und Jugendhilfe wird bei sexuellem Kindesmissbrauch zwischen der engen und weiten Definition unterschieden. Unter der Erstgenannten werden jene Handlungen erfasst, die aufgrund des Körperkontaktes eindeutig als sexueller Missbrauch von Kindern gewertet werden müssen. Hierunter zählt z.B. die vaginale oder anale Penetration. Allerdings werden dadurch nicht jene Handlungen definitorisch umschlossen, die ebenso auf die sexuelle Befriedigung der ausführenden Personen ausgerichtet sind, aber ohne Körperkontakt einhergehen.9

Diese werden durch die weite Definition erfasst. Diese Ausdehnung ist notwendig, weil die Formen sexueller Übergriffe ohne Körperkontakt, z.B. Exhibitionismus, ebenso potenziell schädlich für die ganzheitliche Entwicklung eines Kindes sind, wie jene, die mit direktem Körperkontakt einhergehen. In dessen Resultat deckt die weite Definition ein größeres Handlungsspektrum ab. Allerdings wird dadurch die Grenze zu sexuell nicht grenzüberschreitenden Handlungen diffus.

Daher müssen bei der Verwendung dieser Definition sexuellen Missbrauchs von Kindern Hilfskriterien verwendet werden, um Grenzfälle eindeutiger zuordnen zu können. Ein wichtiges stellt in diesem Kontext z.B. der Altersunterschied zwischen Täter und Opfer dar. So ist, je nach Auslegung, ab einer Altersdifferenz von zwei oder fünf Jahren zwischen einem Kind und einem Jugendlichen bzw. Erwachsenen von einem sexuellen Kindesmissbrauch zu sprechen. Allerdings werden dadurch nicht jene sexuellen Grenzüberschreitungen erfasst, die unter Gleichaltrigen stattfin- den. In diesen Fällen wird zumeist das Machtgefälle zwischen den involvierten Per- sonen betrachtet. Das spielt vorwiegend dann eine Rolle, wenn körperliche oder geis- tige Behinderungen auf Seiten des Opfers vorliegen. Überdies ist z.B. noch der Ein- satz von physischer sowie psychischer Gewalt zum Zwecke der Erzwingung eines sexuellen Kontaktes für eine eindeutige Bewertung eines verdächtigen Vorganges entscheidend.10

Da die weite Definition der Kinder- und Jugendhilfe ein umfangreiches Spektrum sexuell motivierter Handlungen im genannten Kontext abdeckt, wird jene die definitorische Grundlage für alle Kapitel mit Ausnahme der Hellfeldbetrachtung der Kapitel ‚Täter‘ und ‚Opfer‘ sein.

2.2 Definitionsversuch von ‚sexueller Kindesmissbrauch‘ durch das StGB

Neben den bereits erläuterten Definitionen gibt es u.a. eine Reihe von normativen Begriffsbestimmungen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Diese sind charakteri- siert durch „von vornherein vorgenommenen abstrakten Bewertungen von Handlun- gen“11.

In diesem Kontext sind jene der deutschen Rechtsprechung gemäß des Strafgesetz- buches (StGB) für diese Abschlussarbeit entscheidend. Zu dieser gehören die §§ 174, 176, 176a, 176b sowie 183 StGB. Mit den benannten Paragraphen wird das Ziel ver- folgt, das Rechtsgut der ungestörten sexuellen Entwicklung von Kindern zu schüt- zen.12

Es wird stets als ein „sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen“13 gewertet, wenn ein Volljähriger sexuelle Kontakte mit einer Person unterhält, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und zur Erziehung, Ausbildung oder Betreuung im Bereich der Lebensführung anvertraut ist. Überdies ist es strafbar, wenn im institutionellen Kontext eine volljährige mit einer minderjährigen Person sexuell verkehrt, wenn die- se z.B. im Rahmen eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses sozial abhängig ist. Auch ist jeder sexuelle Kontakt zwischen Eltern und minderjährigen leiblichen oder angenommen Kindern untersagt.

Jede sexuelle Handlung mit einer Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, gilt laut dem StGB für Volljährige als „sexueller Missbrauch von Kindern“14 und ist somit strafbar. Dies gilt ebenso, wenn das Kind gezwungen wird, Handlungen dieser Art an einem Dritten durchzuführen bzw. diesem gewährt wird, sexuelle Handlungen an einem Mitglied der genannten Personengruppe zu tätigen. Außerdem ist es mit Strafe verbunden, ein Kind mit pornografischem Material zu konfrontieren und es auf diesem oder verbalem Wege animieren zu wollen, sexuelle Handlungen an der eigenen oder einer dritten Person durchzuführen.

Es gilt als „schwerer sexueller Missbrauch von Kindern“15, wenn sexuelle Praktiken mit einer Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, durchgeführt werden, die mit dem Eindringen in den Körper verbunden sind. Dies ist bei z.B. analer oder vaginaler Penetration der Fall. Die selbe juristische Kategorisierung findet statt, wenn der sexuelle Missbrauch gemeinschaftlich begangen wird. Gleiches gilt, wenn das Opfer erhebliche physische sowie psychische Schäden als Folge des Missbrauchs davongetragen hat, aber auch wenn diese billigend durch den Täter in Kauf genommen worden sind. Auch werden unter diesem Tatbestand sexuelle Missbräuche zur Produktion kinderpornografischen Materials gezählt.

Ist das Resultat eines Verbrechens dieser Art der Tod des Opfers, so wird vom „sexuellen Missbrauch von Kindern mit Todesfolge“16 gesprochen.

Exhibitionistische Handlungen, z.B. entblößen der Geschlechtsteile vor Kindern zum Zwecke der Lustbefriedigung, sind ebenfalls unter Strafe gestellt.17

Die Paragraphen des StGB von sexuellem Missbrauch von Kindern stellt die defini- torische Grundlage bei der Betrachtung des Hellfeldes im Kapitel ‚Opfer‘ und ‚Täter‘ dar, da die dort verwendete Statistik ebenfalls auf dieser Definition beruht. Dabei muss aber bedacht werden, dass §174 StGB in diesem Kontext als nur bedingt geeig- net für diese Abschlussarbeit anzusehen ist. Bei diesem ist das soziale Abhängig- keitsverhältnis zwischen Täter und Opfer vor der Tat entscheidender als das Alter. In dessen Folge umschließt dieser Paragraph Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen zugleich.

3 Überblick über ‚primäre Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs‘

Der Begriff ‚Prävention‘ leitet sich vom lateinischen ‚praevenire‘ ab, welcher übersetzt ‚zuvorkommen‘ bedeutet. Hierunter werden im Allgemeinen „Bemühungen mit dem Ziel [verstanden], belastende Lebensereignisse oder Krankheitsprozesse bzw. dysfunktionale Formen menschlichen Erlebens und Verhaltens zu verhindern oder in ihren Auswirkungen abzumildern“18.

Um dieses Ziel zu erreichen, leistet die Präventionswissenschaft die theoretische Grundlagenarbeit. Es ist legitim, diese als hochgradig interdisziplinär zu bezeichnen. Dies ist mit der Tatsache zu begründen, dass sie im Schnittfeld zahlreicher wissenschaftlicher Disziplinen liegt, z.B. der Kriminologie, auch bekannt als „Lehre des Verbrechens“19, Medizin, Psychologie sowie Erziehungswissenschaft.20 Durch die gewonnenen Forschungsergebnisse in diesem Bereich ist es möglich, Präventionsprogramme in verschiedenen Problemfeldern, z.B. sexueller Missbrauch von Kindern, zu konzipieren, zu evaluieren und auf dessen Grundlage weiterzuentwickeln. Erkenntnisse aus diesem Fachgebiet stellen die wesentliche Informationsgrundlage für die vorliegende Abschlussarbeitsarbeit dar.

Mit primärer Prävention wird im Kontext des sexuellen Kindesmissbrauchs das Ziel verfolgt, gesellschaftliche Gegebenheiten oder Verhaltensweisen, welche Delikte dieser Art begünstigen, flächendeckend offenzulegen und zu verändern. In dessen Folge soll sexueller Missbrauch hinsichtlich seines erstmaligen Geschehens bei ei- nem Kind verhindert werden. Dies findet vorwiegend im institutionellen Rahmen von Kindergärten, Vor- sowie Grundschulen statt. Die Aufklärungsarbeit wird i.d.R. von schulexternen Fachkräften von entsprechenden Beratungsstellen oder der ortsansässigen Kriminalpolizei geleistet.21

Primäre Prävention kann auf dem Prinzip des empowerments erfolgen. Hierunter wird die Förderung der „Selbstbefähigung, Selbstermächtigung, Selbstbemächtigung oder auch (...) Gewinnung oder Wiedergewinnung von Stärke, Energie und Fantasie zur Gestaltung eigener Lebensverhältnisse.“22 verstanden.

Dies bedeutet im Kontext von Programmen der primären Prävention sexuellen Kin- desmissbrauchs in Grundschulen, dass sie darauf hinauslaufen, die persönlichen Res- sourcen der Adressaten, z.B. in Form von bereits vorhandenen Kenntnissen sowie Fähigkeiten, in ihrer Entwicklung zu fördern. In dessen Konsequenz sollen die Ad- ressaten zur selbständigen Ausführung von schützenden Verhaltensweisen befähigt werden. Deswegen kann dieser Ansatz hinsichtlich seiner Anwendung im Kontext dieser Abschlussarbeit als sinnvoll angesehen werden. Dies ist der Grund dafür, dass das Prinzip des empowerments die methodische Grundlage jener Implikationen dar- stellt, die sich mit den zu vermittelnden Lehrinhalten sowie Kompetenzen von Prä- ventionsprogrammen befassen.

Im Bereich der primären Prävention wird zwischen dem direkten sowie indirekten Ansatz unterschieden. Beim Erstgenannten rücken die potenziellen Opfer in den Handlungsfokus. Im Bereich der primären Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs wird gemäß des empowerment-Ansatzes das Ziel verfolgt, ihnen Wissen sowie Fer- tigkeiten zu vermitteln, damit diese sich selbstständig vor sexuellem Missbrauch schützen können. In dessen Ausführung ist aber kritisch zu bemerken, dass die Ad- ressaten zumeist lediglich als potenzielle Opfer angesprochen werden. Die mögliche Rolle als zukünftige Täter oder untätige Zeugen wird i.d.R. vernachlässigt.

Wie bereits erwähnt, gibt es überdies noch den indirekten Ansatz der primären Prä- vention. Bei diesem wird das direkte Lebensumfeld der potenziellen Opfer, z.B. in der Grundschule deren Eltern sowie Lehrer, in den Fokus der Aufklärung genom- men. Dazu gehört, dass den besagten Personengruppen, gemäß des empowerment- Ansatzes Wissen und Fähigkeiten gelehrt werden, durch welche sie selbstständig als Multiplikatoren des Präventionseffektes auftreten können.23

4 Folgen sexuellen Missbrauchs im Grundschulalter

Im Bereich der Folgeerscheinung sexuellen Missbrauchs kann generell zwischen Initial- sowie Langzeitfolgen unterschieden werden. Erstgenannte sind jene, die bis zu zwei Jahre nach einem sexuellen Missbrauch auftreten. Können diese Symptome auch noch nach diesem Zeitraum diagnostiziert werden bzw. treten jene erst danach auf, so wird von Langzeitfolgen gesprochen. Ob und in welchem Ausmaß, hinsicht- lich Anzahl, Dauer sowie auch Intensität, die Folgeerscheinung auftreten, ist von einer Reihe primärer sowie sekundärer Traumatisierungsfaktoren abhängig.24

Eine überdurchschnittlich häufig auftretende Initialfolge im sozialen Bereich bei se- xuellem Missbrauch im Grundschulalter ist ein ambivalentes Verhalten gegenüber Erwachsenen. Dieses drückt sich durch stetige sowie rasche Wechsel zwischen ab- lehnenden und distanzlosen Verhalten gegenüber dieser Personengruppe aus. Auch neigen Opfer sexuellen Missbrauchs im besagten Alter dazu, speziell gegenüber kör- perlich unterlegenen Kindern aggressive Verhaltensweisen anzuwenden. Ebenso kann aber auch ein sozialer Rückzug erfolgen. Das auffälligste sowie eindeutigste Symptom ist ein altersunangemessenes sexualisiertes Verhalten.25

Eine gehäuft gefundene Langzeitfolge stellt in diesem Kontext z.B. die verminderte Fähigkeit dar, tragfähige Beziehungen aller Art aufzubauen, da die Tendenz zu stark devotem oder dominantem Sozialverhalten gegenüber Mitmenschen besteht. Dies kann z.B. zur Folge haben, dass die betroffene Person in soziale Isolation gerät. Zu- meist haben Missbrauchsopfer auch Probleme im Bereich des Sexuallebens. So wird entweder körperliche oder emotionale Nähe gänzlich gemieden oder es wird ein ge- steigert promiskuitives, also sexuell freizügiges, Verhalten gezeigt.26

Überdurchschnittlich häufig auftretende Initialfolgen sexuellen Missbrauchs im Grundschulalter sind im psychischen Bereich starke Ängste, Scham sowie Schuldge- fühle. Diese führen bereits im besagten Alter zu einem negativen Selbstbild und ge- ringen Selbstwert. Überdies besteht bei sexuell missbrauchten Kindern des besagten Alterns das signifikant erhöhte Risiko einer Regression der Entwicklung auf emotionaler sowie kognitiver Ebene. Dieses drückt sich dadurch aus, dass Verhaltensweisen, wie Bettnässen oder Daumen lutschen, erneut gezeigt werden, obwohl diese bereits aufgrund der alterstypischen Entwicklung der Person überwunden waren. Außerdem werden überdurchschnittlich häufig Zwangshandlungen, z.B. übermäßiges Händewaschen, bei dieser Personengruppe festgestellt.27

Eine mögliche Langzeitfolge in diesem Bereich stellt, aufgrund eines weiterhin bestehenden negativen Selbstbildes sowie Selbstwertes, Depressionen dar. Überdies werden im verstärkten Maße autoaggressive Verhaltensweisen, z.B. Ritzen, Essstörungen, Alkohol- und Drogensucht sowie Suizide bzw. Suizidversuche, festgestellt. Eine besondere Vulnerabilität besteht außerdem im Bereich der Entstehung einer Borderline-Persönlichkeitsstörungen. Es handelt sich hierbei um ein Krankheitsbild, welches allgemein charakterisiert ist durch ein überdurchschnittlich hohes Maß an emotionaler Instabilität des Betroffenen.28

Zu den charakteristischen psychosomatischen Initialfolgen sexuellen Missbrauchs im Grundschulalter gehören Sprachstörungen, im Sinne von Kommunikations- und Re- deflussstörungen, wie Stottern oder Mutismus. Letztgenanntes kann charakterisiert werden durch eine dauerhafte Stummheit des Betroffenen, obwohl Sprechen orga- nisch möglich wäre. Ein weiteres überdurchschnittlich häufig gefundenes Symptom ist überdies eine plötzlich auftretende Legasthenie. Auch werden bei der besagten Personengruppe im signifikant erhöhtem Maße Unterleibs-, Kopf- oder Bauch- schmerzen ohne organische Ursache festgestellt. Die beschriebenen Symptome kön- nen bis in das Erwachsenenalter bestand haben bzw. zu diesem Zeitpunkt erst auf- treten.29

Diese überblicksartige Auswahl von typischen Initial- und Langzeitfolgen macht den potenziell einschneidend negativen Einfluss eines sexuellen Missbrauchs im Grund- schulalter auf die Entwicklung eines Opfers in nahezu allen Lebensbereichen deut- lich. Auch wenn die genannten Folgen nicht zwangsläufig auftreten müssen, so un- terstreicht bereits deren mögliche Schwere die Wichtigkeit von Programmen der primären Prävention sexuellen Missbrauchs im Generellen. Allerdings kann dies nicht als Beleg der Wichtigkeit für Programme jener Art speziell in der Grundschule angesehen werden, da die Folgen sexuellen Missbrauchs in früheren oder späteren Lebensabschnitten, welche an dieser Stelle aufgrund des begrenzten Umfanges der Arbeit nicht dargelegt werden können, potenziell ähnlich schwerwiegend sind.

5 Opfer

5.1 Prävalenz des Hell- sowie Inzidenz des Dunkelfeldes

Eine Möglichkeit, einen Eindruck über das quantitative Ausmaß sexuellen Missbrauchs von Kindern zu gewinnen, stellt die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) dar. Jene ist allerdings teilweise kritisch zu bewerteten.

Dies ist z.B. damit zu begründen, dass in die PKS nur Vorkommnisse einfließen, die zur Anzeige gebracht und aufgeklärt worden sind. Deswegen spiegelt diese Statistik lediglich das Hellfeld wieder. Ebenso kann bemängelt werden, dass in der PKS keine Angabe über die Inzidenz, also die Anzahl der Erstmissbräuche, zu finden ist. Sie beschränkt sich lediglich auf die Prävalenz, also auf die Nennung der absoluten Häufigkeit von allen Missbrauchsfällen an Kindern im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland im Zeitraum eines Jahres.30

Doch erlaubt die zugrundeliegende kontinuierliche Datenerhebung, einen langfristi- gen Entwicklungstrend bezüglich Täter und Opfer im Kontext sexuellen Kindes- missbrauchs abzulesen. Überdies stellt das Datenmaterial eine der wenigen Statisti- ken in diesem Bereich dar, die als validiert angesehen werden können. Laut der aktuellen PKS wurden 2009 insgesamt rund 49 000 Anzeigen gestellt, die von der Seite der Justiz als „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“31 ge- wertet worden sind. Davon betrafen 11 319 Fälle die §§ 176, 176a sowie 176b ge- mäß StGB. Differenziert betrachtet, entfielen 8 852 Anzeigen auf § 176, 2 465 auf § 176a und die verbleibenden 2 auf § 176b StGB. Werden dazu noch jene Anzeigen addiert, die gemäß § 183 StGB bearbeitet wurden, so steigt die Prävalenz auf 20 998. Zusätzlich wurden noch 1 597 Anzeigen gemäß § 174 StGB gestellt.32

Aufgrund der genannten Defizite der PKS muss auch das Dunkelfeld beleuchtet wer- den, um ein vollständigeres Bild hinsichtlich der Quantität von sexuellem Kindesmissbrauch zu gewinnen. Unter diesem Terminus wird im Allgemeinen „die Differenz zwischen dem tatsächlich begangenen und den Strafverfolgungsbehörden bekannt gewordenen Straftaten, bezogen auf eine bestimmte Region und einem bestimmten Zeitraum“33 verstanden.

Gerade im Bereich des sexuellen Missbrauches von Kindern wird das Dunkelfeld als überdurchschnittlich groß eingeschätzt, weil gerade Straftaten dieser Art im innerfamiliären Kontext überdurchschnittlich häufig nicht zur Anzeige gebracht werden. Überdies scheuen zahlreich männliche Missbrauchsopfer, Vorfälle dieser Art publik zu machen, da sie z.B. fürchten, als homosexuell zu gelten.34

Deswegen wurde 1997 eine retrospektive Umfrage mit einer repräsentativen Stichprobe durchgeführt, die in ihren methodischen Einzelheiten an dieser Stelle aufgrund der limitierten Seitenzahl dieser Abschlussarbeit nicht weiter erläutert werden soll. Sie verfolgte u.a. das Ziel, die Inzidenz des Dunkelfeldes zu beleuchten. In dieser wurde geschätzt, dass bei einer Geburtenzahl von 700 000 Kindern von einer Inzidenz zwischen 70 000 bis 100 000 Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs, bei Verwendung der weiten Definition, pro Jahr ausgegangen werden muss.35

Zu Beginn dieser Implikation muss kritisch angemerkt werden, dass die vorgestellten Daten nur bedingt miteinander vergleichbar sind, weil jene des Hellfeldes die Präva- lenz widerspiegeln und die des Dunkelfeldes die Inzidenz. Auch beruhen die darge- stellten Erhebungen auf unterschiedlichen definitorischen Grundlagen, die nicht in vollem Maße deckungsgleich sind. Doch bereits das dargestellte quantitative Aus- maß der Prävalenz sowie Inzidenz belegen die Wichtigkeit von Programmen der primären Prävention gegen sexuellen Kindesmissbrauch. Allerdings können die vor- gestellten Werte nicht als expliziter Beleg für die Wichtigkeit von Programmen der besagten Art in der Grundschule angesehen werden, da aus diesen nicht eindeutig ersichtlich wird, in welchem Lebensalter der erste sexuelle Missbrauch durchschnitt- lich stattfindet.

[...]


1 Sämtliche Personenbezeichnungen sind als geschlechtsneutral anzusehen. Ausnahmen sind eindeutig durch geschlechtsspezifische Begriffe, z.B. Mutter oder Vater, erkennbar.

2 Der Begriff ‚Kind‘ bezieht sich ausschließlich auf Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

3 Fortan wird ‚Präventionsprogramm‘ für diesen Terminus synonym verwendet. Ausnahmen sind als solche im Kontext des Textes deutlich erkennbar.

4 Hirsch 1999, S. 12.

5 vgl. ebenda.

6 vgl. Bange 2004, S. 30.

7 Amann/ Wipplinger 1997, S. 32.

8 vertiefende Informationen: vgl. Bange/ Deegener 1996, S. 96f.

9 vgl. Bange 2004, S. 30f.

10 vgl. Koch/ Kruck 2000, S. 4 f.

11 Glombik 2007, S. 9.

12 vgl. Unterstaller, 2006a, S. 1f.

13 § 174 StGB.

14 § 176 StGB.

15 § 176a StGB.

16 § 176b StGB.

17 vgl. § 183 StGB.

18 Kindler/ Schmidt-Ndasi 2011, S. 7.

19 Eisenberg 1990, S. 10.

20 vgl. Barrat 2010, S. 27.

21 vgl. Barrat 2010, S. 27.

22 Lenz 2002, S. 13.

23 vgl. Koch/ Kruck 2000, S. 33.

24 vertiefende Informationen: vgl. Unterstaller 2006b, S. 1f.

25 vgl. Heyden/ Jarosch 2006, S. 120f.

26 vgl. ebenda.

27 vgl. Brockhaus/ Kolshorn 1997, S. 151f.

28 vertiefende Informationen vgl. Rohde-Dachser 2004, S. 240f.

29 vgl. May 1997, S. 325f.

30 vgl. Bosinki 2009, S. 55f.

31 vgl. PKS 2010a, S. 36.

32 vgl. PKS 2010a, S. 10.

33 Altmann 1995, S. 112.

34 vgl. Unterstaller 2006b, S. 3.

35 vgl. Bosinki 2000, S. 57.

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Details

Title
Primäre Prävention in der Grundschule zum Thema ‚sexueller Missbrauch‘
Subtitle
Praktische Implikationen des momentanen Wissensstandes
College
http://www.uni-jena.de/
Grade
2,0
Author
Year
2011
Pages
49
Catalog Number
V190767
ISBN (eBook)
9783656155645
ISBN (Book)
9783656155799
File size
536 KB
Language
German
Keywords
sexueller Missbrauch, Prävention, Grundschule
Quote paper
Tobias Düsterdick (Author), 2011, Primäre Prävention in der Grundschule zum Thema ‚sexueller Missbrauch‘ , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/190767

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