Forensische Psychiatrie wird in der Öffentlichkeit wie kaum ein anderes Arbeitsgebiet besonders
heftig diskutiert. Die objektive Beurteilung wird durch eine emotionale Betroffenheit
erschwert. Die auf Sensationen ausgerichteten Medien fordern immer lauter ein Ausbleiben
von Toleranz für die Verurteilung von psychisch kranken Straftätern. Vergessen wird oftmals,
dass diese Täter meist selbst eine lange Zeit voller Pein und Elend erlitten haben, und somit
selbst Opfer waren. Doch passt in diesem Satz die Vergangenheitsform? Hört ihr Opferdasein
genau dann auf, wenn sie zum Täter werden? Die öffentliche Meinung macht sich darüber
womöglich wenig Gedanken und vergisst dabei auch, dass diese Personengruppe aufgrund
ihrer Erkrankung als schuldunfähig gesehen werden muss. Schuldunfähigkeit würde Freiheit
bedeuten, und Freiheit induziert keine Unterbringung. Aus diesem Grund fügt der Gesetzgeber
als Voraussetzung für die Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen
Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt hinzu, dass diesem Täter diese Freiheit nicht zugesprochen
werden darf, sofern von ihm in Folge seiner Erkrankung weitere erhebliche
rechtwidrige Taten zu erwarten sind. Erst, wenn „erwartet werden kann, dass der Untergebrachte
keine rechtswidrigen Taten mehr begehen wird.“ (§ 67d Abs. 2 StGB), wird ihm seine
offizielle Schuldunfähigkeit auch im vollen Umfang gewährt. Die Unterbringung in einer solchen
Vollzugsform ist damit mehr Behandlung als Bestrafung, ist damit mehr Verbesserung
der Kriminalprognose als einfaches Wegsperren und damit in jedem Fall mehr als das, was
die öffentliche oder auch politische Meinung fordert.
Der Therapie im Maßregelvollzug wird daher ein hohes Maß an Verantwortung übertragen.
D. W. Winnicott (1956) formulierte einmal: „Die antisoziale Tendenz ist ein Hinweis auf
Hoffnung.“. Die Arbeit in der Forensik muss wertschätzend versuchen, diese Hoffnung weiter
auszubauen und die antisoziale Tendenz umzukehren. Die Arbeit mit dem mehrfach schwer
geschädigten Patientenklientel kann nur erfolgreich sein, wenn ein umfangreiches Methodenarsenal
verwendet wird. Das multiprofessionelle Team muss sich aus möglichst vielen
Berufsgruppen zusammensetzen, die das Ziel verbindet, dem Menschen einen umfassenden
Entwicklungsspielraum zu offerieren. Zu diesem breiten Spektrum von therapeutischen Verfahren
zählt auch die pädagogische Therapie in Form von Bildungsangeboten während der
Unterbringungszeit. [...]
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Forensik – Was ist das?
2.1 Zur Geschichte der Forensik und des Maßregelns
2.2 Rechtliche Grundlagen
2.2.1 Zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
2.2.2 Zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
2.3 Ein Überblick über die aktuelle Situation im Maßregelvollzug
2.3.1 Das Bild der Forensik in der Öffentlichkeit
2.3.2 Organisatorische und bauliche Voraussetzungen
2.3.3 Das Klientel des psychiatrischen Maßregelvollzuges
2.3.4 Das Behandlungsteam
2.3.5 Die Behandlung im Maßregelvollzug
2.3.5.1 Der therapeutische Verlauf einer Maßregelvollzugsbehandlung
2.3.5.2 Ein kurzer Exkurs zur Verdeutlichung des Stufenplankonzepts
2.3.5.3 Die drei grundsätzlichen Behandlungsmöglichkeiten: Phamako-, Psycho- und Soziotherapie
3 Kriminalität: Abweichendes Verhalten als Reaktion auf Bildungsmangel
4 Formulierung der Fragestellung vor dem Hintergrund der theoretischen Diskussion
5 Methodik der empirischen Untersuchung
5.1 Planung und Vorgehensweise
5.2 Studiendesign
5.2.1 Erhebungsinstrument Fragebogen
5.2.2 Datenerhebung
5.2.3 Datenauswertung
6 Ergebnisse der Datenerhebung
6.1 Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeit
6.2 Lese-Rechtschreibschwäche
6.3 Schulische Vorbildung
6.4 Berufliche Bildung
6.5 Bildungswünsche
6.6 Erlebnisse mit Mitschülern und Einstellung gegenüber Lehrern
6.7 Einflussnahme von Familie, Freunden und sonstigen Bezugspersonen auf das Lernverhalten
6.8 Hypothesenüberprüfung und Zusammenfassung der Ergebnisse
6.9 Eine kritische Reflexion der empirischen Untersuchung
7 Implikation für die Praxis: Die aktuelle Situation der pädagogischen Therapie in der Forensik in Sachsen
7.1 Die rechtliche Situation der Pädagogik in der Forensik
7.2 Eine Ist-Analyse der pädagogischen Angebote in Sachsen
7.3 Eine Handlungsempfehlung für den pädagogischen Sektor der sächsischen Maßregelvollzugsbehandlung
8 Resümee
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die Arbeit untersucht die Rahmenbedingungen, Möglichkeiten und Grenzen der pädagogischen Therapie für psychisch kranke Straftäter im sächsischen Maßregelvollzug. Ziel ist es, den Bildungsstand sowie die Einstellung der Patienten zu Bildung zu erfassen und daraus Handlungsempfehlungen für die Praxis der pädagogischen Betreuung abzuleiten.
- Rechtliche Grundlagen der Forensik und des Maßregelvollzugs.
- Empirische Analyse von Bildungsdefiziten und Bildungsmotivation bei forensischen Patienten.
- Zusammenhang zwischen Kriminalität und Bildungsmangel.
- Status-Quo-Analyse pädagogischer Angebote in sächsischen Forensik-Einrichtungen.
- Entwicklung von Konzepten zur pädagogischen Nachreifung und Reintegration.
Auszug aus dem Buch
Die drei grundsätzlichen Behandlungsmöglichkeiten: Pharmako-, Psycho- und Soziotherapie
Die Therapie der Delinquenz wird jedoch in allen Ländern mit Hilfe der allgemein psychiatrischen Methoden zur Besserung der psychischen Störung erreicht. Diese können in folgende Obergruppen zusammengefasst werden: Pharmakotherapie, Psychotherapie und psychosoziale Therapie.
Pharmakotherapie
Die Pharmakotherapie spielt besonders bei Patienten mit psychotischen und affektiven Erkrankungen eine große Rolle. Sie wird aber auch bei Persönlichkeitsstörungen und der Behandlung von Sexualstraftätern unterstützend eingesetzt. „In der Langzeitbehandlung haben die atypischen Neuroleptika mittlerweile ihren festen Platz […]. Aber auch hier sind dem Einsatz der Atypika durch Compliance-Probleme Grenzen gesetzt. […] Ein regelmäßiges, engmaschiges drug-monitoring ist zur Überprüfung der Compliance und zur Optimierung der Einstellung unerlässlich.“ (Müller-Isberner & Eucker, 2009, S. 61) Zur weiteren Beeinflussung der Stimmung des Patienten können neben Tranquillizier und Phasenprophylakitka auch Antidepressiva eingesetzt werden. Nedopil (2009, S. 53 ff.) weist darauf hin, dass eine Psychopharmakotherapie nur stattfinden darf, wenn der Patient über die Behandlung aufgeklärt wurde und er einwilligungsfähig ist. Rabe (2008, S. 145 ff.) erklärt den Zusammenhang von Zwangskontext und Behandlung ähnlich:
„Obwohl ausdrücklich im § 63 StGB auch die Besserung als Ziel genannt ist, folgt daraus nicht, dass eine für indiziert gehaltene Behandlung auch ohne Einwilligung durchgeführt werden kann, es sei denn, es bestehen noch näher auszuführende Gefährdungsaspekte. […] Jeder ärztliche Eingriff, ob diagnostisch oder therapeutisch, erfüllt den Strafbestand der Körperverletzung, es sei denn, es bestehen Rechtfertigungsgründe in Form einer Einwilligung des Patienten, oder eine mutmaßliche Einwilligung bei Bewusstlosen bzw. ein rechtfertigender Notstand ist gegeben. […] Die einzelnen Ländergesetze räumen den Maßregelvollzugseinrichtungen zwar scheinbar unterschiedliche Spielräume ein, lösen aber nicht die rechtliche Grundfrage, ob ein ungünstiger Krankheitsverlauf auf Grund fehlender bzw. verweigerter medikamentöser Behandlung eine zwangsweise Behandlung legitimiert.“
In jedem Fall ist klar, dass es für Dissozialität oder Kriminalität keine spezifischen Medikamente gibt. Die Psychopharmakotherapie wird in erster Linie aufgrund einer psychiatrischen Diagnose im Hinblick auf eine psychopathologischen Störungsregulation eingesetzt. Diese Therapieform hilft aber auch, gewissen Symptomen - wie bspw. der erhöhten Erregbarkeit, Anspannung, Impulsivität oder Unruhe – entgegenzuwirken. Davon kann dann eine Psychotherapie mit profitieren.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Arbeit thematisiert die Notwendigkeit pädagogischer Bildungsangebote in der forensischen Psychiatrie zur Verbesserung der Kriminalprognose.
2 Forensik – Was ist das?: Dieses Kapitel erläutert die rechtlichen und historischen Grundlagen der forensischen Unterbringung sowie die Behandlungsmethoden und das therapeutische Umfeld.
3 Kriminalität: Abweichendes Verhalten als Reaktion auf Bildungsmangel: Es werden soziologische Theorien wie die Anomietheorie diskutiert, um den Zusammenhang zwischen Bildungsdefiziten und Delinquenz aufzuzeigen.
4 Formulierung der Fragestellung vor dem Hintergrund der theoretischen Diskussion: Auf Basis der theoretischen Literatur werden Hypothesen zur Bildungssituation forensischer Patienten entwickelt.
5 Methodik der empirischen Untersuchung: Das Vorgehen bei der Datenerhebung in sächsischen forensischen Kliniken mittels Fragebögen wird beschrieben.
6 Ergebnisse der Datenerhebung: Die empirischen Daten zur Bildung, Lese-Rechtschreibschwäche und Bildungsmotivation der Patienten werden detailliert präsentiert.
7 Implikation für die Praxis: Die aktuelle Situation der pädagogischen Therapie in der Forensik in Sachsen: Dieses Kapitel liefert eine Ist-Analyse der Angebote und Handlungsempfehlungen für zukünftige Bildungsarbeit.
8 Resümee: Die zentralen Ergebnisse werden zusammengefasst und die Bedeutung der Bildung als Teil einer ganzheitlichen Resozialisierung betont.
Schlüsselwörter
Forensik, Maßregelvollzug, Pädagogische Therapie, Bildung, Kriminalität, Resozialisierung, Schulabschluss, Berufsausbildung, Sozialisationsdefizite, Straftäter, Psychiatrie, Sachsen, Empirische Untersuchung, Lernverhalten, Prävention.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Diplomarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Situation der pädagogischen Bildung und Förderung in der forensischen Psychiatrie, insbesondere im Bundesland Sachsen, und untersucht deren Bedeutung für die Resozialisierung von Straftätern.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Die Arbeit umfasst rechtliche Rahmenbedingungen, soziologische Theorien zu abweichendem Verhalten und Bildungsmangel sowie eine empirische Bestandsaufnahme der schulischen und beruflichen Bildungssituation forensischer Patienten.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Bildung als therapeutischer Baustein zur individuellen Entwicklung und zur Rückfallprävention genutzt werden kann, um eine bessere soziale Wiedereingliederung zu ermöglichen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine deskriptive empirische Studie, die Daten mittels Fragebögen in verschiedenen forensischen Kliniken in Sachsen erhoben hat, um den Ist-Zustand zu erfassen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in theoretische Grundlagen (Forensik-Definition, Theorien abweichenden Verhaltens) und den empirischen Teil, in dem die erhobenen Daten zu Alter, Bildung, Motivation und Lerneinstellungen der Patienten ausgewertet werden.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Kernbegriffe sind Forensik, Maßregelvollzug, pädagogische Therapie, Bildung, Resozialisierung und Kriminalprävention.
Wie unterscheidet sich die Bildungsmotivation zwischen den Unterbringungsformen (§ 63 und § 64 StGB)?
Die Studie zeigt, dass Patienten, die gemäß § 64 StGB untergebracht sind, tendenziell eine höhere Motivation zeigen, schulische Bildungsangebote während der Therapie wahrzunehmen, als Patienten nach § 63 StGB.
Welche Rolle spielt das "Normalisierungsprinzip" in dieser Arbeit?
Das Normalisierungsprinzip fordert, dass die Lebensverhältnisse im Maßregelvollzug den Bedingungen in Freiheit so weit wie möglich angeglichen werden sollten, was auch den Anspruch auf schulische und berufliche Förderung miteinschließt.
Warum wird die Einrichtung einer spezialisierten "pädagogischen Therapiestation" empfohlen?
Die Zusammenfassung motivierter Patienten mit ähnlichen Lernbedürfnissen in einer eigenen Station soll eine effizientere pädagogische Arbeit ermöglichen und ein förderliches soziales Lernumfeld schaffen, in dem Patienten sich gegenseitig motivieren können.
- Citation du texte
- Oliver Zetsche (Auteur), 2011, Pädagogische Therapie in der Forensik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/191418