Regionale Integrationsabkommen und die WTO: handelsbezogene Präferenzen


Seminar Paper, 2002

21 Pages, Grade: 2


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INHALT

I. Einleitung

II. Die Entstehung der Welthandelsordnung
1. Das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT 1947)
2. Die neue Welthandelsordnung (WTO)

III. Regionalismus
1. Typologie des Regionalismus
2. Historische Perspektive des Regionalismus

IV. Entwicklungsländer, RIAs und die Welthandelsordnung
1. Sonderregeln und Ausnahmen für EL
a) Artikel XVIII
b) Teil IV des GATT
c) Waivers
d) Enabling Clause
e) Escape Clause
2. Sonderregeln und Ausnahmen für RIAs
a) Artikel XXIV
b) CRTA
c) GATS Artikel V

V. Erfahrungen und Aussichten im Umgang mit RIAs und EL

I. Einleitung

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Rolle, die Entwicklungsländern (EL) und regionalen Integrations- und Kooperationsabkommen (RIAs) in der Welthandelsorganisation zukommt.

Zu Beginn wird ein kurzer Überblick über die Entstehung und das Wesen der WTO sowie über Formen und Geschichte des Regionalismus gegeben.

Das Hauptaugenmerk der Arbeit liegt dann aber auf Ausnahmeregelungen des Regelwerkes der WTO bzgl. der Vereinbarkeit von Regionalismustendenzen im Welthandel mit dem Hauptziel einer Welthandelsordnung, dem des globalen Freihandels, und der Rolle von Entwicklung- und Schwellenländern.

Bei der Untersuchung von Präferenzabkommen wird der Schwerpunkt auf handelsbezogenen Präferenzen liegen.

Zum Abschluss der Arbeit wird sowohl kurz auf bisherige Erfahrungen mit der praktischen Umsetzung der Sonder- und Ausnahmeregeln eingegangen werden, als auch Lösungsansätze zur Optimierung dieser Umsetzung skizziert.

II. Die Entstehung der Welthandelsordnung

Seit Adam Smith und Ricardo im 19. Jhd. die Vorteile der internationalen Arbeitsteilung und des freien Handels beschrieben haben, gehört der Freihandel zu den Idealen einer liberalen Wirtschaftspolitik.

Nach Ende des Zweiten Weltkrieges gaben die USA den Anstoß zur Gründung einer Internationalen Handelsorganisation (ITO), die zur Liberalisierung des internationalen Handels beitragen und Blockbildungen sowie Autarkiebestrebungen entgegen wirken sollte. Dieses multilaterale Handelsabkommen war neben den 1944 gegründeten ‚Bretton Woods-Organisationen’ IWF und Weltbank als dritter institutioneller Pfeiler der Weltwirtschaftsordnung der Nachkriegszeit vorgesehen. Das gesamte Vertragswerk, dessen Grundsätze und Richtlinien in der „Welthandels-Charta“ (Havanna, 1947) kodifiziert wurden und auf das sich die ITO gründen sollte, stieß letztlich jedoch ausgerechnet vor dem US-Kongress auf Ablehnung. So trat am 01. Januar 1948 lediglich das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (General Agreement on Tariffs and Trade, GATT) in Kraft, das ursprünglich als Teilabkommen der ITO zwischen den 23 Vertragsparteien ausgehandelt worden war und sich durch wesentlich geringeren Regelungsumfang (als die geplante ITO) und kaum vorhandene institutionell-organisatorische Grundlage auszeichnete. Deutschland trat dem GATT 1951 bei.

1. Das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT 1947)

„Das GATT beruht auf der Idee, für den Abbau von Handelshemmnissen eine kooperative Lösung zu erreichen, indem sich die Vertragsparteien selbst an dieses Regelsystem binden.“(Blank u.a. 1998: 23)

Durch den Abbau tarifärer und nicht-tarifärer Handelshemmnisse sollen die in der Präambel genannten Ziele wie Erhöhung des Lebensstandards, Erreichung von Vollbeschäftigung, hohes Realeinkommensniveau sowie Steigerung der Produktion und des Austauschs von Waren erreicht werden.

Das GATT beruht auf folgenden drei grundlegenden Prinzipien:

-Liberalisierung: kontinuierlicher Abbau von Handelsbeschränkungen bei gleichzeitigem Verbot nicht-tarifärer Handelshemmnisse
-Nichtdiskriminierung: Annerkennung des Artikels I „Meistbegünstigungsprinzip“ (jedem Staat ist der günstigste Zolltarif einzuräumen, der einem Dritten gewährt wird) und Artikels III „Inländergleichbehandlung“ (keine Diskriminierung ausländischer Güter nach ihrer Einfuhr sowie Gleichstellung in- und ausländischer Anbieter)
-Reziprozität: der Abbau von Marktzugangsschranken soll grundsätzlich gegenseitig geschehen

In multilateralen Verhandlungsrunden soll der schrittweise Abbau der tarifären und nicht-tarifären Handelshemmnisse vereinbart werden.

Verhandlungsrunden des GATT (WTO)

Runde 1 bis 5 Die ersten fünf Verhandlungsrunden (in den Jahren 1947 bis 1962) hatten das vorrangige Ziel, Zölle zu senken, also tarifäre Handelshemmnisse abzubauen. Insgesamt konnten hier bis 1962 Zollsenkungen von 35% gegenüber dem Niveau von 1947 erreicht werden (vgl. Hauser/Schanz 1995:24).

Runde 6 In der Kennedy-Runde (1964-67) wurden eine allgemeine prozentuale Zollsenkung (35% auf Basis des Jahres 1962), ein Anti-Dumping-Code und Sonderrechte für Entwicklungsländer beschlossen.

Runde 7 Bis zur Tokio-Runde (1972-1979) waren die Zölle soweit gesenkt worden, dass nun außerdem erstmals Vereinbarungen bzgl. nicht-tarifärer und versteckter Handelshemmnisse getroffen wurden (z.B. neuer Anti-Dumping-Code, Subventions-Code).

Dies war dringend nötig, nachdem man in den 70er Jahren wieder eine verstärkt protektionistische Politik –überwiegend als Reaktion der Industrieländer auf den Ölpreisschock 1973 und den daraus folgenden Anstieg der Arbeitslosigkeit sowie verstärkten internationalen Wettbewerbsdruck- hatte beobachten können.

Schon bald nach Abschluss der Tokio-Runde wurden Rufe nach einer weiteren Verhandlungsrunde laut, nachdem sich in den 80er Jahren entscheidende Rahmenbedingungen des Welthandels geändert hatten. So hatten Lücken und unpräzise Formulierungen im GATT-Vertragswerk die erneute Zunahme protektionistischer Politiken ermöglicht und durch steigende Direktinvestitionen im Ausland, die wachsende Bedeutung des internationalen Dienstleistungshandels sowie Fortschritte in der Entwicklung neuer Technologien kam es zu Strukturveränderungen der internationalen Wirtschaftsbeziehungen.

Ein weiteres Problem war, dass die Verabschiedung verschiedener Kodizes in der Tokio-Runde, an denen nur Teile der GATT-Parteien teilnahmen, zu einer Zersplitterung des Welthandelssystems betrugen.

Runde 8 In der Uruguay-Runde (1986-1993) wurden aus oben genannten Gründen nahezu alle Themen der vorhergehenden Runde wieder aufgegriffen und die Diskussion außerdem erstmals auf den Dienstleistungshandel und den Schutz des geistigen Eigentums ausgeweitet.

Mit Abschluss der Uruguay-Runde im Dezember 1993 bzw. der Unterzeichnung der Schlussakte (‚final act’, Marrakesch 1994) dieser Verhandlungsrunde durch 117 Staaten wurde erstmals eine rechtliche und institutionelle Grundlage des multilateralen Handelssystems - die Welthandelsorganisation (WTO) - geschaffen.

2. Die neue Welthandelsordnung (WTO)

Die WTO ist eine –im Gegensatz zum GATT von 1947- völkerrechtlich eigenständige UN-Sonderorganisation mit Sitz in Genf, die fortan an die Stelle des ‚alten’ GATT trat.

Der GATT-Vertrag von 1947 blieb als Abkommen zur Liberalisierung des Güterhandels in etwas modifizierter Form weiterhin integraler Bestandteil der neuen Welthandelsordnung und bildet neben zwei neuen Abkommen, dem Abkommen über den internationalen Dienstleistungshandel (GATS) und dem Abkommen zum Handel mit geistigem Eigentum (TRIPS), eine der tragenden Säulen der WTO. Die WTO bildet somit eine Art Dach über diesen drei Säulen. Sie überwacht und betreut die Umsetzung sämtlicher Abkommen, hilft bei der Lösung von Handelskonflikten zwischen den Mitgliedsstaaten und bietet ein Forum für multilaterale Verhandlungen. Qua WTO wurden außerdem Voraussetzungen zur Eindämmung staatlicher wettbewerbs- und handelsverzerrender Eingriffe und protektionistisch motivierte Missbräuche der GATT-Ausnahmen, auf die später noch eingegangen wird, geschaffen. „Die WTO ist selbst mit ihrem Regelwerk keine Freihandelsinstitution im strengen Sinne. Sie ist jedoch ein Vehikel, um den Protektionismus in der Welt abzubauen, der in den dreißiger Jahren die Weltwirtschaftskrise verschärfte und damit verhängnisvolle politische Entwicklungen auslöste.“ (Jeske, Jürgen in: F.A.Z. vom 03.06.2002: „Die Welt braucht mehr freien Handel“)

Neben den institutionellen Änderungen sind folgende inhaltliche Neuerungen als Errungenschaften der Uruguay-Runde für diese Arbeit besonders hervorzuheben: (vgl. z.B. Hauser/Schanz 1995: 54)

- Anwendung des ‚single-package’-Ansatzes, d.h. alle Mitglieder müssen alle multilateralen Abkommen übernehmen (das gilt nicht für vier bestehende plurilaterale Abkommen, deren Teilnahme nicht an die WTO-Mitgliedschaft geknüpft ist); somit sind nun erstmals auch alle Entwicklungs- und Schwellenländer zur Teilnahme an den Kodizes verpflichtet (‚einheitliche Mitgliedschaft’)
- das ‚neue’ GATT sieht erstmals auch Zollsenkungen und -bindungen (d.h. im GATT rechtsverbindlich festgelegte Höchstzölle) seitens der Entwicklungs- und Schwellenländer vor, was wesentlich mehr Rechtssicherheit für exportierende Länder und weniger Ermessensspielraum für Einfuhrländer bedeutet
- der Handel mit Dienstleistungen wurde in der Uruguay-Runde erstmals verhandelt und die Schaffung des GATS macht die WTO somit zu einem umfassenden Regelwerk für den gesamten Welthandel, während das ‚alte’ GATT ein reines Güterabkommen war (das GATS war zwischen Industrie- und Entwicklungsländern stark umstritten, da die EL einen bedeutenden komparativen Vorteil der Industrieländer bzgl. Nachfrager-, Kapital- und Arbeitsmobilität, welche im Dienstleistungshandel von großer Bedeutung sind, befürchteten)

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Details

Title
Regionale Integrationsabkommen und die WTO: handelsbezogene Präferenzen
College
University of Heidelberg  (Uni Heidelberg)
Course
Blockseminar
Grade
2
Author
Year
2002
Pages
21
Catalog Number
V19183
ISBN (eBook)
9783638233644
File size
1027 KB
Language
German
Notes
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Rolle, die Entwicklungsländern (EL) und regionalen Integrations- und Kooperationsabkommen (RIAs) in der Welthandelsorganisation zukommt. Zu Beginn wird ein kurzer Überblick über die Entstehung und das Wesen der WTO sowie über Formen und Geschichte des Regionalismus gegeben. Das Hauptaugenmerk der Arbeit liegt dann aber auf Ausnahmeregelungen des Regelwerkes der WTO bzgl. der Vereinbarkeit von Regionalismustendenzen im Welthandel mit Freihandel
Keywords
Regionale, Integrationsabkommen, Präferenzen, Blockseminar
Quote paper
Meike Wallocha (Author), 2002, Regionale Integrationsabkommen und die WTO: handelsbezogene Präferenzen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/19183

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