Das arbeitsmarktpolitische Modell der Arbeitnehmerüberlassung steht zunehmend im Mittelpunkt arbeitsrechtlicher, politischer und sozialer Diskussionen – vor allem wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit von Leiharbeitnehmern. Die vorliegende Arbeit knüpft genau an diese Diskussion an und untersucht den unternehmerischen Umgang mit dem arbeitsmarktpolitischen Instrument der Arbeitnehmerüberlassung und der sich daraus ergebenden Schutzbedürftigkeit der Leiharbeitnehmer.
Insgesamt ist der Einsatz von Leiharbeitnehmern für viele Unternehmen ein wichtiges arbeitsmarktpolitisches Instrument geworden, um flexibel auf Nachfragespitzen oder Auftragsflauten reagieren zu können. Das Modell Arbeitnehmerüberlassung ist für die Dynamik des Arbeitsmarktes von wesentlicher Bedeutung geworden, denn es bietet vor allem arbeitslosen Bürgern eine Chance auf ein sozial abgesichertes Beschäftigungsverhältnis: Auch eine Arbeitnehmerüberlassung verschafft in der Regel volle sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse und gibt Perspektiven. Ein Großteil der Leiharbeitnehmer wechselt anschließend in ein, wenn auch nur mittelfristiges, aber dennoch festes Arbeitsverhältnis.
Am Modell der Arbeitnehmerüberlassung bedienen sich mittlerweile nahezu alle Branchen – von Banken, Handwerks- und Handelsunternehmen über medizinische und soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser und Altenheime. So kam es, dass derzeit in Deutschland mehr als eine Million Leiharbeitnehmer beschäftigt sind. Zwischen 2003 und 2008 war fast jedes zehnte neu entstandene sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis ein Leiharbeitsverhältnis. Bei der öffentlichen Diskussion um die Frage “Arbeitnehmerüberlassung – Chance oder Missbrauch“ wird häufig kritisch auf die Motive sowohl der Verleiher als auch der Entleiher von Arbeitnehmern geschaut.
Inhaltsverzeichnis
1 Präsenz des Themas
2 Begriffsbestimmungen und Grundlagendefinitionen
2.1 Arbeitnehmerüberlassung
2.2 Leiharbeitnehmer
2.3 Verleiher
2.4 Entleiher
3 Arbeitnehmerüberlassung und spezifische Schutzbedürftigkeit
3.1 Rahmenbedingungen einer Arbeitnehmerüberlassung
3.2 Spezifische Schutzbedürftigkeit
4 Entstehung und Entwicklung des AÜG
4.1 Geschichtliche Entwicklungen des AÜG
4.2 Gemeinnützige Organisationen im Anwendungsbereich des AÜG
5 Das AÜG a.F. in der Praxis– Chance oder Missbrauch?
5.1 Gewerbliche Organisationen und Leiharbeit
5.2 Gemeinnützige Organisationen und Leiharbeit
6 Inhalte und Auswirkungen der aktuellen Gesetzesreform
6.1 Erlaubnispflicht im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit
6.2 Erlaubnispflicht im Rahmen einer vorübergehenden Überlassung
6.3 Erlaubnispflicht im Rahmen einer gelegentlichen Überlassung
6.4 Versagung einer Arbeitnehmerüberlassung
6.5 Das neue AÜG und gemeinnützige Organisationen
7 Fazit und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht den unternehmerischen Umgang mit dem arbeitsmarktpolitischen Instrument der Arbeitnehmerüberlassung durch gemeinnützige Organisationen, insbesondere große Wohlfahrtsverbände, und analysiert, ob dieses Modell vor dem Hintergrund der Gesetzesreform 2011 als legales Instrument zur Effizienzsteigerung oder als missbräuchliche Umgehung sozialer Standards genutzt wurde.
- Analyse des Modells Arbeitnehmerüberlassung und der Schutzbedürftigkeit von Leiharbeitnehmern.
- Untersuchung der historischen Entwicklung und der rechtlichen Einordnung des AÜG.
- Kritische Bewertung der Nutzung von "Schlupflöchern" durch gemeinnützige Organisationen zur Personalkostensenkung.
- Darstellung der Auswirkungen der AÜG-Reform 2011 auf den Dritten Sektor.
- Diskussion über die Vereinbarkeit von Personalpolitik und kirchlichem bzw. gemeinnützigem Leitbild.
Auszug aus dem Buch
3.2 Spezifische Schutzbedürftigkeit
Wird ein Arbeitnehmer im oben beschriebenen Modell zur Verleihung angestellt, birgt dies „spezifische Belastungen, die sein Arbeitsverhältnis von dem anderer Arbeitnehmern unterscheidet“ (Thüsing 2008, 4). Es ist laut Kommentar zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ein prekäres Arbeitsverhältnis, das einen besonderen gesetzlichen Schutz bedarf. Darüber hinaus wird vom Leiharbeitnehmer eine sehr hohe Flexibilität verlangt, die im häufigen Wechsel von Unternehmen zu Unternehmen angelegt ist. Ein solcher ständiger Wechsel der Betriebsstätte führt dazu, dass arbeitgeberspezifische Qualifikationen nur schwer erworben werden können und damit verbunden, Leiharbeitnehmer geringere Karrierechancen haben. Ein weiteres Argument spricht für ein gesondertes Schutzbedürfnis des Leiharbeitnehmers: Aufgrund der tendenziell eher kurzen Dauer der Arbeitsverhältnisse, sind Leiharbeitnehmer weniger häufig gewerkschaftlich aktiv. Hier ist gesetzlicher Schutz erforderlich, um dem Lohnrisiko und dem geringen Bestandsschutz eines Leiharbeitsverhältnisses zu begegnen. Wie diesem Schutzbedürfnis im Einzelnen Rechnung zu tragen ist, liegt beim Gesetzgeber, der laut Kommentar dadurch „seinem aus dem Sozialstaatsprinzip abgeleiteten Gebot zur ausgewogenen Ausgestaltung des Arbeitsrechts Rechnung trägt“ (ebd., 6). In Frankreich beispielsweise wird dem Leiharbeitnehmer eine zusätzliche Prekaritätsprämie in Höhe von 10% des Verdienstes eines Festangestellten gezahlt. Auch die Einführung des Equal-pay-Gebots in das AÜG a.F. war vom Gesetzgeber als eine Regelung zur Kompensation der Nachteile für Arbeitnehmer gedacht. Zudem war zum Schutz des Arbeitnehmers lange Zeit gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung ausnahmslos verboten (ebd., 9). Wie sich Regelungen zur Arbeitnehmerüberlassung im Laufe der Jahre entwickelt haben, wird im nächsten Kapitel beschrieben.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Präsenz des Themas: Das Kapitel führt in die Debatte über das arbeitsmarktpolitische Instrument der Arbeitnehmerüberlassung ein und beleuchtet die zunehmende Kritik an dessen Einsatz durch gemeinnützige Organisationen.
2 Begriffsbestimmungen und Grundlagendefinitionen: Hier werden zentrale Termini wie Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitnehmer, Verleiher und Entleiher definiert, um ein einheitliches Verständnis für die weitere Untersuchung zu schaffen.
3 Arbeitnehmerüberlassung und spezifische Schutzbedürftigkeit: Dieses Kapitel erläutert die Rahmenbedingungen des Leiharbeitsmodells und begründet, warum Leiharbeitnehmer aufgrund ihrer besonderen Situation eines erhöhten gesetzlichen Schutzes bedürfen.
4 Entstehung und Entwicklung des AÜG: Der Abschnitt skizziert die historische Entwicklung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und beleuchtet, warum gemeinnützige Organisationen lange Zeit vom Geltungsbereich ausgenommen waren.
5 Das AÜG a.F. in der Praxis– Chance oder Missbrauch?: Es wird analysiert, wie gewerbliche und gemeinnützige Akteure das alte AÜG nutzten und inwieweit Spielräume für eine missbräuchliche Kostensenkung bestanden.
6 Inhalte und Auswirkungen der aktuellen Gesetzesreform: Die zentralen Änderungen des neuen AÜG werden detailliert dargestellt, wobei der Fokus auf den Auswirkungen für Organisationen des Dritten Sektors liegt.
7 Fazit und Ausblick: Abschließend werden die Auswirkungen der Reform zusammengefasst und Anforderungen an eine zukunftsfähige Personalpolitik in der Sozialwirtschaft gestellt, die den Menschen in den Mittelpunkt rückt.
Schlüsselwörter
Arbeitnehmerüberlassung, AÜG, Leiharbeit, Gemeinnützigkeit, Wohlfahrtsverbände, Prekarisierung, Sozialwirtschaft, Gesetzesreform, Personalkostensenkung, Dritter Sektor, Schutzbedürftigkeit, Equal-Pay, Wettbewerbsdruck, Arbeitnehmerrechte, Personalpolitik.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht, wie gemeinnützige Organisationen das Instrument der Arbeitnehmerüberlassung nutzen und ob dies mit den rechtlichen Zielsetzungen und den ethischen Grundwerten dieser Akteure in Einklang steht.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themenfelder umfassen die Leiharbeit im Dritten Sektor, die Entwicklung und Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) sowie die sozialpolitische Debatte über prekäre Beschäftigungsverhältnisse.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, zu klären, ob die Nutzung der Arbeitnehmerüberlassung durch gemeinnützige Akteure ein legitimes Mittel zur wirtschaftlichen Effizienz oder ein Missbrauch des Instruments zur Umgehung von Standards darstellt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine systematische Untersuchung und Analyse bestehender Fachliteratur, Kommentierungen zum AÜG, gesetzlicher Regelungen sowie Stellungnahmen verschiedener Akteure der Sozialwirtschaft.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert die historische Entwicklung des AÜG, die Praxis des Einsatzes von Leiharbeit bei Wohlfahrtsverbänden anhand konkreter Beispiele sowie die Auswirkungen der Gesetzesreform 2011.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Arbeitnehmerüberlassung, Gemeinnützigkeit, Wohlfahrtsverbände, Prekarisierung und die Gesetzesänderungen zum AÜG.
Welche Rolle spielt der Caritas-Verein Altenoythe im Text?
Er dient als detailliertes Fallbeispiel eines gemeinnützigen Trägers, der durch die Gründung einer eigenen Leihfirma das Instrument der Arbeitnehmerüberlassung nutzte, was zu öffentlicher Kritik und einer arbeitsrechtlichen Klärung führte.
Warum wurden gemeinnützige Organisationen bewusst in den Geltungsbereich des neuen AÜG aufgenommen?
Dies geschah, um den Missbrauch des Instruments zur Personalkostensenkung innerhalb der Sozialwirtschaft zu unterbinden und eine Gleichbehandlung mit gewerblichen Unternehmen im Sinne der europäischen Leiharbeitsrichtlinie sicherzustellen.
- Citation du texte
- Sven Rosenhauer (Auteur), 2012, Arbeitnehmerüberlassung durch Wohlfahrtsverbände. Ist Gemeinnützigkeit drin, wo Gemeinnützigkeit drauf steht?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/192169