Für den Bereich der Umweltschädigungen, der Mittelpunkt dieser Hausarbeit sein soll, ist
Art. 7 Rom II-Verordnung einschlägig. Ziel dieser Arbeit soll es sein, einen Überblick über die Anwendung des Art. 7 für umweltschädigende Handlungen zu erlangen. Dabei wird zunächst der Anwendungsbereich und der Tatbestand der Vorschrift dargestellt und anschließend die Anknüpfungsgrundsätze nachvollzogen. In einem nächsten Schritt wird die Wirkung einer im Ausland erteilten behördlichen Genehmigung auf die Anwendung der Sonderkollisionsnorm untersucht. In einer letzten Betrachtung schließt sich die Darstellung eines Sachverhalts mit dem Bezug zu grenzüberschreitenden Umweltschädigungen sowie die Übertragung des Falls auf die Rom II-Verordnung an.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einführung in die Rom II-Verordnung
- B. Art. 7 Rom II-Verordnung
- I. Zweck der Vorschrift
- II. Anwendungsbereich
- III. Tatbestand
- III. Anknüpfungsgrundsätze
- 1. Recht der Erfolgsortes
- 2. Wahl des Rechts des Handlungsortes
- IV. Ausgeschlossene Schädigungen
- 1. Entstandene Schäden durch Kernenergie
- 2. Durch Lärm verursachte Beeinträchtigungen
- V. Verhältnis zu anderen internationalen Abkommen
- C. Betrachtung des Art. 7 Rom II-Verordnung anhand ausgewählter Problemfelder
- I. Umweltschädigung in staatsfreien Gebieten
- II. Berücksichtigung ausländischer öffentlich-rechtlicher Genehmigungen
- D. Praxisrelevanter Sachverhalt bezüglich Umweltschädigungen: Handelskwekerij Bier / Mines de Potasse d'Alsace
- I. Sachverhalt
- II. Das anzuwendende Recht nach dem Brüsseler Übereinkommen
- II. Das anzuwendende Recht nach der Rom II-Verordnung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Hausarbeit untersucht die Anwendung von Artikel 7 der Rom II-Verordnung auf Umweltschäden. Die Arbeit verfolgt das Ziel, einen umfassenden Überblick über den Anwendungsbereich, den Tatbestand und die Anknüpfungsgrundsätze dieser Vorschrift zu geben. Besondere Aufmerksamkeit wird den Problemfeldern der Umweltschädigung in staatsfreien Gebieten und der Berücksichtigung ausländischer Genehmigungen gewidmet.
- Anwendungsbereich von Art. 7 Rom II-Verordnung auf grenzüberschreitende Umweltschäden
- Anknüpfung an den Erfolgs- und Handlungsort bei Umweltschäden
- Anerkennung ausländischer öffentlich-rechtlicher Genehmigungen
- Ausgeschlossene Schädigungen nach Art. 7 Rom II-Verordnung
- Verhältnis von Art. 7 Rom II-Verordnung zu anderen internationalen Abkommen
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung in die Rom II-Verordnung: Dieses Kapitel liefert eine Einführung in die Rom II-Verordnung, die seit dem 11. Januar 2009 in den meisten EG-Mitgliedsstaaten gilt. Es erläutert die Entstehungsgeschichte der Verordnung, ihren Zweck, die Ablösung nationaler Kollisionsnormen und den Übergang vom Ubiquitätsprinzip des deutschen Rechts zu der in der Rom II-Verordnung verankerten Erfolgsortanknüpfung als Hauptregel. Das Kapitel beschreibt die Bedeutung von Art. 7 für die Thematik der Umweltschäden und skizziert den Aufbau der Arbeit.
B. Art. 7 Rom II-Verordnung: Dieses Kapitel analysiert detailliert Artikel 7 der Rom II-Verordnung. Es erklärt den Zweck der Vorschrift, der darin besteht, ein hohes Schutzniveau für die Umwelt innerhalb der EU zu gewährleisten. Der Anwendungsbereich wird beschrieben, der sowohl unmittelbare Schäden an Umweltgütern als auch daraus resultierende Personen- und Sachschäden umfasst. Der Tatbestand der Umweltschädigung wird definiert und kritisch diskutiert, wobei die Unschärfe der Definition hervorgehoben wird. Schließlich werden die Anknüpfungsgrundsätze, die Erfolgsort- und Handlungsortanknüpfung, sowie die Ausnahmen und die Möglichkeit der Rechtswahl durch den Geschädigten erläutert. Der Abschnitt behandelt auch die ausgeschlossenen Schädigungen, wie Schäden durch Kernenergie und die problematische Einordnung von Lärmschäden.
C. Betrachtung des Art. 7 Rom II-Verordnung anhand ausgewählter Problemfelder: Dieses Kapitel beleuchtet besondere Herausforderungen bei der Anwendung von Artikel 7. Es befasst sich mit der Frage der Umweltschädigung in staatsfreien Gebieten und diskutiert mögliche Anknüpfungspunkte wie das Recht der Flagge. Der zentrale Teil des Kapitels widmet sich der Anerkennung ausländischer öffentlich-rechtlicher Genehmigungen im Kontext des Art. 7. Hier werden unterschiedliche juristische Ansätze und die damit verbundenen Schwierigkeiten bei der Rechtsanwendung ausführlich dargestellt.
D. Praxisrelevanter Sachverhalt bezüglich Umweltschädigungen: Handelskwekerij Bier / Mines de Potasse d'Alsace: Das Kapitel präsentiert den konkreten Fall des niederländischen Gärtnereibetriebs Bier B.V. gegen das französische Kalibergwerk Mines de Potasse d’Alsace. Es wird detailliert der Sachverhalt beschrieben, der sich um die Schadensersatzforderung des Klägers wegen Ertragsausfällen durch salzhaltiges Rheinwasser dreht. Die Anwendung des Brüsseler Übereinkommens im damaligen Rechtszustand wird verglichen mit der Anwendung der Rom II-Verordnung. Die Analyse zeigt die Ähnlichkeiten und Unterschiede im Hinblick auf die Anwendbarkeit des Rechts im Erfolgs- oder Handlungsstaat auf.
Schlüsselwörter
Rom II-Verordnung, Umweltschädigung, grenzüberschreitende Umwelthaftung, Erfolgsortanknüpfung, Handlungsortanknüpfung, Rechtswahl, öffentlich-rechtliche Genehmigung, internationales Privatrecht, Kollisionsnormen, Umwelthaftungsrichtlinie, Ubiquitätsprinzip.
Häufig gestellte Fragen zur Hausarbeit: Anwendung von Artikel 7 der Rom II-Verordnung auf Umweltschäden
Was ist der Gegenstand der Hausarbeit?
Die Hausarbeit befasst sich mit der Anwendung von Artikel 7 der Rom II-Verordnung auf grenzüberschreitende Umweltschäden. Sie analysiert den Anwendungsbereich, den Tatbestand und die Anknüpfungsgrundsätze dieser Vorschrift, wobei besonderes Augenmerk auf Problemfeldern wie Umweltschäden in staatsfreien Gebieten und der Berücksichtigung ausländischer Genehmigungen liegt.
Welche Themen werden in der Hausarbeit behandelt?
Die Arbeit behandelt folgende Themen: Anwendungsbereich von Art. 7 Rom II-Verordnung auf grenzüberschreitende Umweltschäden; Anknüpfung an den Erfolgs- und Handlungsort bei Umweltschäden; Anerkennung ausländischer öffentlich-rechtlicher Genehmigungen; Ausgeschlossene Schädigungen nach Art. 7 Rom II-Verordnung; Verhältnis von Art. 7 Rom II-Verordnung zu anderen internationalen Abkommen. Der Fall Handelskwekerij Bier / Mines de Potasse d'Alsace dient als praxisrelevantes Beispiel.
Welche Kapitel umfasst die Hausarbeit?
Die Hausarbeit gliedert sich in vier Kapitel: A. Einführung in die Rom II-Verordnung; B. Detaillierte Analyse von Art. 7 Rom II-Verordnung (Zweck, Anwendungsbereich, Tatbestand, Anknüpfungsgrundsätze, Ausnahmen); C. Betrachtung ausgewählter Problemfelder (Umweltschäden in staatsfreien Gebieten, Anerkennung ausländischer Genehmigungen); D. Praxisbeispiel: Handelskwekerij Bier / Mines de Potasse d'Alsace (Sachverhalt, Rechtsanwendung nach Brüsseler Übereinkommen und Rom II-Verordnung).
Welche Zielsetzung verfolgt die Hausarbeit?
Die Hausarbeit verfolgt das Ziel, einen umfassenden Überblick über den Anwendungsbereich, den Tatbestand und die Anknüpfungsgrundsätze von Artikel 7 der Rom II-Verordnung im Kontext von Umweltschäden zu geben und ausgewählte Problemfelder detailliert zu analysieren.
Welche Schlüsselwörter sind relevant für die Hausarbeit?
Die wichtigsten Schlüsselwörter sind: Rom II-Verordnung, Umweltschädigung, grenzüberschreitende Umwelthaftung, Erfolgsortanknüpfung, Handlungsortanknüpfung, Rechtswahl, öffentlich-rechtliche Genehmigung, internationales Privatrecht, Kollisionsnormen, Umwelthaftungsrichtlinie, Ubiquitätsprinzip.
Wie wird der Fall Handelskwekerij Bier / Mines de Potasse d'Alsace in der Hausarbeit behandelt?
Der Fall dient als praxisrelevantes Beispiel, um die Anwendung der Rom II-Verordnung im Vergleich zum Brüsseler Übereinkommen im Kontext von Umweltschäden zu veranschaulichen. Der Sachverhalt wird detailliert beschrieben und die Rechtsanwendung nach beiden Rechtsinstrumenten analysiert.
Welche Bedeutung hat Artikel 7 der Rom II-Verordnung für Umweltschäden?
Artikel 7 der Rom II-Verordnung spielt eine zentrale Rolle bei der Bestimmung des anwendbaren Rechts bei grenzüberschreitenden Umweltschäden innerhalb der EU. Er legt die Anknüpfungspunkte fest und regelt Ausnahmen.
Was sind die Anknüpfungspunkte nach Artikel 7 Rom II-Verordnung?
Die Hauptanknüpfungspunkte sind der Erfolgsort und der Handlungsort. Die Verordnung bietet aber auch die Möglichkeit der Rechtswahl durch den Geschädigten.
Welche Problemfelder werden in der Hausarbeit besonders behandelt?
Die Hausarbeit analysiert insbesondere die Herausforderungen bei der Anwendung von Artikel 7 in Bezug auf Umweltschäden in staatsfreien Gebieten und die Berücksichtigung ausländischer öffentlich-rechtlicher Genehmigungen.
- Quote paper
- LL.B. Jacqueline Stoj (Author), 2012, Die Umweltschädigung nach Art. 7 Rom II-Verordnung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/192819