Das Werk ist in 3 Abschnitte untergliedert, von denen der erste einen allgemeinen Überblick über das Phänomen der Erlangung und Verstetigung von Marktherrschaft durch die Möglichkeit zur Kontrolle über wesentliche Einrichtungen in Netzwirtschaften vermittelt, der zweite den Zugriff auf Essential Facilities in virtuellen Netzen im Spannungsverhältnis zwischen Wettbewerbsrecht und der Anwendbarkeit gewerblicher Schutzrechte darstellt und der dritte den Microsoft-Fall als Beispielfall für den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch die Verweigerung der Offenlegung von Schnittstellen erläutert.
Exkurs: Mögliche Auswirkungsszenarien der Inkorporation eines teilstaatlichen transregionalen Deep RSO analog zu dem durch die Montan-Union angestoßen Prozess der EU-Integration.
Ein solcher Prozess könnte zunächst parallele Kooperationen in den Bereichen Wasserversorgung und –aufbereitung, einschließlich des diesbezüglich erforderlichen flächendeckenden Netzausbaus und der Netzinstandhaltung umfassen, die nicht nur einer unmittelbaren Stabilisierung diverser Krisenregionen aufgrund der Gewährleistung von Energie- und Wasserversorgungssicherheit in den genannten Großräumen dienen könnte, sondern darüber hinaus auch einer langfristigen Friedenssicherung hinsichtlich der Beziehungen der Staaten innerhalb der jeweiligen Region und auch der Regionen untereinander. Denkbar ist es, zunächst mit der Formation eines Deep Regional System Operators zu beginnen, der neben den europäischen auch die nordafrikanischen Übertragungsnetze zu einem einzigen Stromverbundnetz integriert. Dabei sollten aber von Beginn der Planungs- und Vertragsgestaltungsarbeiten an Schnittstellen zu den Verbundnetzen in weiteren Staaten Osteuropas, Eurasiens, Asiens, Afrikas, und des Mittleren Ostens erarbeitet und in Hinsicht auf eine modulare Erweiterbarkeit der transregionalen Verbundnetzintegration antizipativ eingeplant werden. Die Zeit wird zeigen, ob eine dergestalt rudimentär beginnende infrastrukturelle Vernetzung zu einer sich sukzessive vertiefenden Integration der genannten Regionen beitragen wird, die letztendlich bei einer rein wirtschaftlichen Kooperation nicht stehen bleiben würde, sondern gegebenenfalls zur Bildung einer ‚Union der Unionen’ führen könnte, die dann auch konkrete rechtspolitische Zielstellungen, wie einen interregionalen Finanzausgleich oder die Gewährung einer sozialen und finanziellen Grundsicherung für alle Einwohner derselben in Angriff nehmen könnte.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
I. Sinn und Zweck der Untersuchung, oder: Was helfen Gesetzbücher gegen Schwerter?
1. Die Lehre vom Wettbewerb als Allheilmittel gegen Staatsversagen
2. Bildschirmtext als unscheinbarer Apologet eines fulminanten Paradigmenwechsels
3. Wesentliche Einrichtungen am Liberalisierungshimmel
a) Führt der Ownership Unbundling Ansatz der Europäischen Kommission zu einer Senkung des Regulierungsaufwandes und mehr Wettbewerb und ist er mit den Eigentumsgrundrechten vereinbar?
b) Stellt die Essential-Facilities-Doktrin ein angemessenes und effizientes Werkzeug zur Bekämpfung von Marktmachtmissbräuchen in Netzwirtschaften dar?
c) Sind Fallgestaltungen, bei denen Marktmachtmissbräuche mit Bezug auf die Inhaberschaft immaterialgüterrechtlicher Ausschließlichkeitspositionen Gegenstand der Untersuchung sind, rechtsdogmatisch präzise unter Anwendung der Essential-Facilities-Doktrin lösbar?
II. Schwerpunkte der Untersuchung
B. Vom Wesen der Marktbeherrschung durch die Kontrolle über wesentliche Einrichtungen und dem regulativen Instrumentarium zur Verhinderung gemeinschaftsrechtswidriger Wettbewerbsverzerrungen
I. Vorbemerkungen
1. Vom Wesen des Begriffs der ‚wesentlichen Einrichtung’
2. Interessenlage des zugangsverweigernden Marktbeherrschers
3. Vom allgemeinen Wesen und Zweck des Regulierungsrechts
4. Vom Engpasscharakter zur Essential Facility
5. Die Verweigerung des Zugangs zu wesentlichen Einrichtungen gegenüber Nutzungspetenten als Form des Marktmachtmissbrauchs
a) Voraussetzungen für die Anwendbarkeit von Artikel 82 EG
b) Nichtvorhandensein einer objektiven Rechtfertigung für die Zugangsverweigerung durch den Altsassen
c) Eignung zum Ausschluss von Wettbewerb durch den Nutzungspetenten
II. Die Essential-Facilities-Doktrin als Regulierungsinstitut zur Verhinderung von Marktmissbräuchen in Gestalt vorsätzlicher Zugangsverweigerung zu wesentlichen Einrichtungen durch deren Inhaber
1. Definition des Begriffs der Essential-Facilities-Doktrin
2. Ursprung und historische Entwicklung der Essential-Facilities-Doktrin
a) Die Wurzeln der Essential-Facilities-Doktrin im Common Law
b) Section 2 des Sherman Acts als Rechtsgrundlage der Essential-Facilities-Doktrin in den U.S.A.
c) Die Entstehungsgeschichte der US-amerikanischen Essential-Facilities-Doktrin dargestellt an den Fällen United States vs. Terminal Railroad Association und Otter Tail Power Company
d) Erste Erwähnung des Begriffs ‚Essential-Facilities-Doktrin’ in Hecht vs. Pro-Football Inc.
e) Das Urteil MCI Communications Corporation vs. AT & T als Leitentscheidung zur US-amerikanischen Essential-Facilities-Doktrin
3. Allgemeines in Bezug auf den Einzug und die Rezeption der Essential-Facilities-Doktrin in das deutsche und europäische Kartellrecht
4. Darstellung der Integration der Essential-Facilities-Doktrin in das europäische Kartellrecht anhand der Hafen-Entscheidungen und des Bronner-Falls
a) Die grundlegende Bedeutung der Hafen-Entscheidungen für die Etablierung der Essential-Facilities-Doktrin im europäischen Kartellrecht
aa) Versuch der Monopolisierung eines vom Primärmarkt abgeleiteten Marktes als Begründung eines missbräuchlichen Verhaltens i.S.d. Artikels 82 EG
bb) Der Missbrauchstatbestand des Artikel 82 EG ist nur bei Nichtvorliegen einer sachlichen Rechtfertigung erfüllt
b) Das Urteil Bronner, die Entwicklung des Bronner-Kriteriums und der Duopoltest des EuGH als weitere Meilensteine der Entwicklung der Essential-Facilities-Doktrin europäischer Ausprägung
aa) Darstellung des Sachverhalts
bb) Darstellung und Analyse der Entscheidungsgründe des EuGH
(1) Relevanter Markt
(2) Vorliegen einer marktbeherrschenden Stellung
(3) Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung gemäß Artikel 82 EG
(a) Analyse des eventuellen Vorliegens eines Bezuges zur Essential-Facilities-Doktrin in der Tenorierung des EuGH
(b) Bezug zu den EuGH-Entscheidungen Commercial Solvents und CBEM hinsichtlich des Kriteriums der Ausschaltung jeglichen Wettbewerbs
(c) Bezug zur EuGH-Entscheidung Magill hinsichtlich des Kriteriums der außergewöhnlichen Umstände
(d) Notwendige Voraussetzungen zur hinreichenden Erfüllung des Missbrauchstatbestandes gemäß Artikel 82 EG
(aa) Vorliegen alternativer Vertriebswege für Tageszeitungen
(bb) Zugang zum bestehenden Tageszeitungshauszustellungssystem nicht unverzichtbar
(4) Nichtbeantwortung der zweiten Vorlagefrage aufgrund von Erübrigung durch Beantwortung der ersten Vorlagefrage
cc) Bewertung des Urteils Bronner hinsichtlich einer Präzisierung der Anwendbarkeit der Essential-Facilities-Doktrin und der Schärfung der Konturen derselben im europäischen Kartellrecht
(1) Zustimmung im Schrifttum aufgrund der erfolgten Eindämmung der Gefahr einer potenziellen Überdehnung des Anwendungsbereichs der Essential-Facilities-Doktrin
(a) Zugangsgewährung zu wesentlichen Einrichtungen auf Grundlage der Anwendung der Essential-Facilities-Doktrin kein Automatismus sondern eng auszulegende Ausnahme
(b) Leitfunktion des Bronner-Urteils beruht insbesondere auf der erfolgten Schärfung der Konturen der Essential-Facilities-Doktrin
(2) Ehles Annahme einer stillschweigenden Billigung der Essential-Facilities-Doktrin durch den EuGH
(3) Mennickes Verortung der Essential-Facilities-Doktrin als bloßem Mittel zur Systematisierung verschiedener Fallkonstellationen missbräuchlichen Verhaltens mit gemeinsamer Problematik
(4) Fleischer/Weyers Einordnung der Essential-Facilities-Doktrin als Sonderfall der anerkannten Fallgruppe der Geschäftsverweigerung
(5) Eigenständiges Profil der Essential-Facilities-Doktrin innerhalb der Fallgruppe der Geschäftsverweigerung
(6) Fraglichkeit der Festlegung einheitlicher Anforderungen für alle betroffenen Sachverhalte durch die Essential-Facilities-Doktrin
dd) Das Bronner-Kriterium oder der Duopoltest des EuGH
III. Die Anwendbarkeit der Essential-Facilities-Doktrin auf immaterialgüterrechtlich geschützte Einrichtungen bzw. Produkte
1. Verweigerung der Lizenzerteilung als besondere Form der Zugangsverweigerung
a) Wesentlichkeit der Einrichtung
b) Verhinderung des Marktzutritts durch ein neues Produkt bzw. eine neue Dienstleistung
c) Nichtvorliegen einer sachlichen Rechtfertigung für die Lizenzverweigerung
d) Eignung zum Ausschluss von Wettbewerb auf einem abgeleiteten Markt
2. Das Magill-Urteil des EuGH als Leitentscheidung in Bezug auf die Erweiterung des dogmatischen Anwendungsbereichs der Essential-Facilities-Doktrin auf immaterialgüterrechtlich geschützte Positionen
a) Darstellung des Sachverhalts
b) Verweigerung der Lizenzvergabe durch die Sendeanstalten ist für sich genommen kein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung
aa) Das Vorliegen einer marktbeherrschenden Stellung als Voraussetzung für ein missbräuchliches Verhalten gemäß Artikel 82 EG
bb) Ausnutzung einer beherrschenden Stellung zum Zwecke der Monopolisierung eines abgeleiteten Marktes als außergewöhnlicher Umstand
(1) Verweigerung des Zugangs zu Programminformationen als Maßnahme zur Monopolisierung eines abgeleiteten Marktes
(2) Verhinderung der Herstellung eines neuen Produktes mit vorhandenem Nachfragepotenzial
(3) Zusammenfassung der Bewertung missbrauchsbegründender außergewöhnlicher Umstände
c) Der Fall Magill als verdeckt-analog qualifizierter Anwendungsfall der Essential-Facilities-Doktrin
aa) Der immaterialgüterrechtliche Schutz der Einrichtung im Magill-Fall eröffnet die Frage nach der Zuordenbarkeit desselben unter die Essential-Facilities-Doktrin
bb) Die dogmatische Gleichstellung von Sacheigentum und Immaterialgüterrechten als Rechtfertigung für die Anwendbarkeit der Essential-Facilities-Doktrin auf immaterialgüterrechtlich geschützte Positionen
(1) Vergleich der Eigenschaften von geistigem Eigentum und Sacheigentum
(a) Ausschließlichkeitsrechtsumfang und Innovationsschutz sowie Verfügungs- und Persönlichkeitsrechte
(b) Das schöpferische Werk als Mitteilungsgut
(2) Die Kritik Montags hinsichtlich einer potenziellen Anwendbarkeit der Essential-Facilities-Doktrin auf immaterialgüterrechtlich geschützte Positionen
(3) Die zentrale Bedeutung der Nutzungsabhängigkeit von Essential Facilities als Kernargument Heinemanns für eine Gleichstellung physischer und immaterialgüterrechtlicher Einrichtungen
(4) Das Primat der Herstellung und Aufrechterhaltung eines Systems unverzerrten Wettbewerbs als eines Parameters von höchster Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinsamen Marktes
cc) Ergebnis und vermittelnder Ausblick
3. Der Fall IMS Health
a) Darstellung des Sachverhaltes
b) Das EuGH-Urteil im Fall IMS Health
4. Begriffsdefinitorische Auswirkungen der erweiterten Anwendbarkeit der Essential-Facilities-Doktrin auf immaterialgüterrechtliche Schutzgüter
a) Vom Wesen wesentlicher Einrichtungen im Kontext gewerblicher Schutzrechte
b) Beschaffenheit des Primärmarkts und geeignete Anwendung des Kriteriums der Duplizierbarkeit der wesentlichen Einrichtung im Kontext gewerblicher Schutzrechte
5. Ergebnis und Ausblick
IV. Die Anwendbarkeit des rechtsdogmatischen Konzeptes vom Bestand und der Ausübung von Immaterialgüterrechten auf Fälle der Essential-Facilities-Doktrin im Spannungsfeld zwischen gemeinschaftsrechtlichem Wettbewerbsrecht und nationalem Immaterialgüterrecht
1. Fraglichkeit der Magill-Entscheidung als Leitentscheidung mit präjudizieller Wirkung für sämtliche immaterialgüterrechtsbasierten Fallkonstellationen der Geschäftsverweigerung gemäß Artikel 82 EG
2. Die Behandlung auf nationalrechtlicher Grundlage gewährter Immaterialgüterrechte im gemeinschaftswettbewerbsrechtlichen Kontext
a) Ursprung des Konzeptes vom Bestand und der Ausübung von Immaterialgüterrechten in der EuGH-Entscheidung Consten und Grundig
b) Die Volvo-Entscheidung des EuGH als Meilenstein eines Richtungswechsels hinsichtlich der Anwendung des Konzeptes vom Bestand und der Ausübung von Immaterialgüterrechten
3. Alternative Lösungsansätze für den Konflikt zwischen dem Schutz auf nationaler Ebene gewährter Immaterialgüterrechte und der Warenverkehrsfreiheit im europäischen Raum
a) Fraglichkeit der Legitimität von Missbrauchskontrollen gemäß Artikel 82 EG hinsichtlich der Ausübung von Immaterialgüterrechten
b) Auflösung des Konflikts zwischen Immaterialgüterrechtsschutz und Warenverkehrsfreiheit durch Begrenzung der Zugangsgewährungsverpflichtung eines Marktbeherrschers am Schutzzweck des Art. 82 EG
V. Die Essential-Facilities-Doktrin im deutschen Recht – Wesen, Diskriminierungssachverhalte und Schutzgüter des § 19 Abs. 4 Nr. 4 GWB
1. Der § 19 Abs. 4 Nr. 4 GWB als Kodifizierung und Inkorporation der Essential-Facilities-Doktrin in das deutsche Wettbewerbsrecht
2. Drei Fallgruppen der Anwendbarkeit des Aspektes der Altsasseneigenschädigung auf Diskriminierungssachverhalte gemäß § 19 GWB
3. Die Herausnahme von Immaterialgüterrechten aus dem Anwendungsbereich des § 19 Abs. 4 Nr. 4 GWB
4. § 19 Abs. 4 Nr. 4 GWB als Werkzeug verhaltensgebundener Strukturkontrolle – Schutzgut der Norm und Auswirkungen auf die Abwägung der Interessen von Einrichtungsinhaber und Zugangspetenten
5. Ergebnis
VI. Marktregulierung in physischen Netzwirtschaften zur Verhinderung netzzugangsverweigerungsbasierter Marktmachtmissbräuche am Beispiel der Elektrizitätswirtschaft und der Ownership Unbundling Konzeptionen des 3. Liberalisierungspaketes der EG-Kommission
1. Beschaffenheit und Eigenheiten des Marktes
a) Markt- und Wettbewerbsstrukturveränderung infolge der Liberalisierung
b) Der Markt als mehrdimensionaler idealer Ort
c) Die Definition des relevanten Marktes als Werkzeug zur Ermittlung wirksamer Wettbewerbskräfte
aa) Der sachliche Markt als Kategorie zur Abgrenzung des Produktwettbewerbs
bb) Die Kategorie der territorialen Marktabgrenzung
d) Strommarkt und Netznutzungsmarkt
e) Darstellung des Systems der Versorgung mit Strom
aa) Primärenergie als Ausgangsmedium der Stromerzeugung
bb) Das Übertragungsnetz als Medium der Verbindung von Verteilnetzen und der Realisierung erzielbarer Verbundvorteile in Bezug auf den Ausgleich stochastischer Schwankungen
cc) Die Aufgaben von Verteilnetzbetreibern und Stromversorgern in der Post-Liberalisierungs-Ära der europäischen Stromwirtschaft
dd) Auflösung der zwingenden Verbindung zwischen der physikalischen Versorgung mit Strom und der ökonomischen Vertragsbeziehung – d.h. der Verteiler von den Versorgern – durch die Liberalisierung
f) Oligopole und Monopole
g) Exkursiv-antithetischer Ausblick: Mögliches Zukunftsszenario eines Duopols aus wechselstrom- und gleichstrombasierten Übertragungsnetzen und das Bronner-Kriterium
2. Wege zur Sicherung der Netzneutralität
a) Vorbemerkung
b) Die verschiedenen Modelle der EG-Kommission zur Entflechtung des Elektrizitätsmarktes und ihre jeweiligen Wesensmerkmale
aa) Die Option des Full Ownership Unbundlings
(1) Das Konzept des Full Ownership Unbundlings im Spannungsfeld zwischen wettbewerbsrechtlicher und eigentumsrechtlicher Freiheit
c) Die Unabhängigkeit des Netzbetreibers als ausschlaggebendes Kriterium für die Verwirklichung einer funktionierenden Netzregulierung
d) Stellungnahme zu den Unbundling-Konzepten der Europäischen Kommission und den Handlungsoptionen für Industrie und Politik
aa) Aktiensplitting als rechtstechnische Option der Übertragung von Eigentumsanteilen integrierter EVU an einen unabhängigen überregionalen Netzbetreiber
bb) Der Deep RSO als Pfad zur Sicherung der Netzneutralität in Verbindung mit einer Maximierung der aus der Verbundnetzzusammenlegung resultierenden möglichen finanziellen Netzbetriebssynergieeffekte
cc) Das Modell des Regional System Operators als potenzieller Geburtspate einer Vertiefung der Kooperation verschiedener Großräume in Europa, Nordafrika, Eurasien und dem Mittleren Osten
dd) Exkurs: Mögliche Auswirkungsszenarien der Inkorporation eines teilstaatlichen transregionalen Deep RSO analog zu dem durch die Montan-Union angestoßen Prozess der EU-Integration
VII. Analyse der Essential-Facilities-Doktrin im Sinne der Deutungsmechanismen der Netzökonomie
1. Begriffliche Interpretation des Netzbegriffs insbesondere anhand der Definition durch die Graphentheorie und ihrer Anwendung in der soziologischen Analyse immaterieller Beziehungsgeflechte
a) Allgemeine Definitionsansätze
b) Definition des Netzbegriffs im Sinne der Graphentheorie
2. Begriffsklärung und inhaltliche Fragestellungen der Netzökonomie
3. Ausprägung und Besonderheiten des Wettbewerbs in Netzen und deren nachgelagerten Märkten
a) Vertikale und horizontale Komplementarität als charakteristische Merkmale von Netzelementbeziehungen
b) Physische und virtuelle Netze
c) Ursachen für Marktversagen und Monopolbildung in Netzen
4. Exkurs: Innovation und Monopolisierung als kybernetisches Feedbacksystem im Wirkraum des Urheberrechtsschutzes auf technische Maßnahmen
5. Die Entstehung von unvermeidbaren Monopolen als zu erduldender innovationsproduktiver Bestandteil des Wettbewerbsprozesses
VIII. Rechtsfolgen im europäischen und deutschen Recht bei Verstößen gegen die in Gestalt der Essential-Facilities-Doktrin manifestierten bzw. kodifizierten Rechtsgrundsätze des Marktmissbrauchsverbots
1. Rechtsfolgen im Bereich des europäischen und deutschen Zivilrechts
2. Rechtsfolgen im Bereich des europäischen und deutschen Verwaltungsrechts
IX. Das Verhältnis der Anwendbarkeit der Essential-Facilities-Doktrin zur Anwendbarkeit sektorspezifischer Zugangsregelungen im deutschen Wettbewerbs- und Regulierungsrecht
X. Fazit: Marktbeherrschung versus Markteröffnung durch die Initialisierung der Nutzung von Essential Facilities durch Marktbeherrscher
C. Zugriff auf Essential Facilities in virtuellen Netzen im Spannungsverhältnis zwischen Wettbewerbsrecht und der Anwendbarkeit gewerblicher Schutzrechte
I. Grundsätzliche Fragestellungen des gewerblichen Rechtsschutzes
1. Sonderrechte als Teilmenge der Immaterialgüterrechte
2. Ausdehnung des Urheberrechts auf funktionale Werke
3. Der Begriff des geistigen Eigentums als Oberbegriff für Schutzrechte des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts
4. Weitere Immaterialgüterrechte
5. Immaterialgüterechte als Vehikel zur Entfachung bzw. systematischen Stimulierung des Innovationswettbewerbs
6. Die Entstehung potenzieller wettbewerblicher Probleme durch die Ausdehnung des Urheberrechtsschutzes auf funktionale Werke (Hybridproblematik)
7. Gefahr exzessiver Monopolisierung im Bereich des urheberrechtlichen Datenbankschutzes gemäß Artikel 3 Abs. 1 Datenbankrichtlinie
8. Das UWG als Recht des Wettbewerbsschutzes
9. Zusammenfassung
II. Softwareschnittstellen als Essential Facilities - Optionen des Wettbewerbsschutzes im Kontext der intrinsischen Natur der Markterschließung in IT-basierten Netzwirtschaften
1. Zugang zu Softwareschnittstellen durch Reverse Engineering bzw. Dekompilierung
a) Begriffliche Grundlagen
aa) Hardware
bb) Software
cc) Objekt- und Quellprogramme als Weg zur Übertragung von sprachbasierten Inhalten in Maschinensprache
dd) Die Funktionen von Softwareschnittstellen
ee) Strukturelle Besonderheiten der Software-Industrie
(1) Direkte und indirekte Netzwerkeffekte sowie horizontale und vertikale Interoperabilität
(2) Vollfunktionale Interoperabilität
(3) Das Erreichen von Kompatibilität durch Standardisierung
b) Urheberrechtlicher Schutzumfang der Europäischen Computerprogramm-Richtlinie als der maßgeblichen Norm in Fragen der Software-Dekompilierung
c) Der Schutz von Softwareschnittstellen und den ihnen zugrunde liegenden Ideen unter Berücksichtigung der „Merger-Doktrin“
aa) Schnittstellenspezifikation und Schnittstellenimplementierung
bb) Zusammenfassung – urheberrechtlicher Schutz von Schnittstellen
d) Die Monopolisierung von Ideen als Gefahr für den Wettbewerb
e) Die Perpetuierung von Marktmonopolmacht als Verletzung der Wahlfreiheit für die Verbraucher
f) Schnittstellen als Werkzeuge und unabdingbare Zugangsvoraussetzung zur Herstellung von Interoperabilität
g) Dekompilierung als potenzieller Weg zur Selbstbeschaffung von Schnittstellen-Codes durch Nutzungspetenten
h) Ausschließlichkeitsrechte nach Artikel 4 und Reverse Engineering gemäß Artikel 5 Abs. 3 Computerprogrammrichtlinie
i) Artikel 6 Computerprogrammrichtlinie als kodifiziertes Recht auf Dekompilierung zur Herstellung von Interoperabilität
aa) Gleichwertigkeit der Funktionsweisen durch Herstellung vollfunktionaler Interoperabilität von Computerprogramm-Richtlinie bezweckt
bb) Das Recht auf Dekompilierung aus wirtschaftlichem Blickwinkel
cc) Fazit: Die Ermöglichung von Interoperabilität durch Dekompilierung gem. Art. 6 Computerprogrammrichtlinie scheitert in der Praxis an zeitlichen, technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Faktoren
2. Kartellrechtlicher Zugriff auf Schnittstellen gemäß Artikel 82 EG
a) Exkurs: Das Konzept des Dynamischen Wettbewerbs und seine spezifische Deutungshoheit in innovationsgetriebenen Märkten
b) Marktformation durch Schnittstellen von Produkten mit Standard-Charakter
c) Erörterung eines potenziellen Konflikt- bzw. Unvereinbarkeitsverhältnisses zwischen Immaterialgüterrechtsschutz und Kartellrecht
aa) Das Verhältnis von Kartellrecht und geistigem Eigentum aus der Perspektive des dynamischen Wettbewerbskonzeptes
bb) Geistiges Eigentum in seiner interferenten Beziehung zum Kartellrecht und zu Netzwerkeffekten in IT-basierten Netzwirtschaften
d) Rekurs: Grundlegende Strukturen des Europäischen Kartellrechts
aa) Schaffung eines Gemeinsamen Marktes, Förderung der Verbraucherwohlfahrt und weitere wettbewerbsrechtliche Zielsetzungen
bb) Der Restwettbewerb als zentrales Schutzgut und weitere Schutzgüter des Artikels 82 EG
(1) Schutz des Wettbewerbs als Institution und Konkurrentenschutz
(2) Der Schutz von Handelspartnern und Endverbrauchern gemäß Artikel 82 S. 2 EG
cc) Die rechtliche Einordnung geistigen Eigentums als handels- und wettbewerbsfähiges Gut
e) Missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch Urheberrechtsinhaber gemäß Artikel 82 EG
aa) Besonderheiten der Marktabgrenzung im Durchdringungsbereich zwischen Netzwerkeffekten und Immaterialgüterrechtsanwendung
(1) Das Bedarfsmarktkonzept als Ausgangspunkt für die Marktabgrenzung in Netzwirtschaften
(a) Marktabgrenzung nach dem Bedarfsmarktkonzept auch bei monopolistisch geprägten Märkten zulässig
(b) Die Tendenz zu Marktverschmelzungen und die potenzielle Notwendigkeit, zusammengeführte Produkte wieder zu entbündeln
(2) Mögliche Unterscheidung zwischen Urheberrechten und Patenten bezüglich der Marktabgrenzung
bb) Charakteristika der Marktbeherrschung unter Berücksichtigung der Zwischenstaatlichkeitsklausel aus Artikel 81 Abs. 1 EG und des potenziellen Vorhandenseins dynamischer Innovationspotenziale
(1) Allgemeine Kriterien zur Annahme einer Marktbeherrschung
(2) Marktbeherrschung auf Nachfragemärkten
(3) Marktbeherrschung im Verhältnis zum Immaterialgüterrecht
(4) Marktzutrittsbarrieren als entscheidender Faktor für das Bestehen von Marktmacht in Hochtechnologiemärkten mit Netzwerkeffekten
(a) Nachfragesteigerung durch Nutzwertsteigerung in Netzwerkmärkten
(b) Application Barriers to Entry als besonders starke Marktzutrittsschranken
f) Zwangslizenzierung zur Offenlegung von Schnittstellen als Unterfall des Kontrahierungszwangs gemäß Artikel 82 EG
aa) Erfordernis einer Interessenabwägung und weitere Kriterien zur Prüfung missbräuchlichen Verhaltens gem. Art. 82 EG
bb) Ausbeutungs-, Behinderungs- und Marktstrukturmissbräuche
cc) Kausalzusammenhang und Marktidentität als Parameter der Interdependenzen zwischen Marktmacht und Missbrauch
g) Abbruch und Nichtaufnahme von Geschäftsbeziehungen als Fallgruppen der Geschäftsverweigerung gemäß Artikel 82 EG
aa) Der Abbruch von Geschäftsbeziehungen am Beispiel des Falls Commercial Solvents
bb) Vertikale Integration, Abhängigkeitsverhältnisse und KMU-Schutz als Gründe für die Fortsetzungspflichten von Geschäftsbeziehungen
cc) Diskriminierung von Handelspartnern, Verhinderung neuer Produkte und Bottlenecks als Fallgruppen der Nichtaufnahme von Geschäftsbeziehungen unter Bezug zur Essential-Facilities-Doktrin
3. Das Leitbild des Dynamischen Wettbewerbs im Spannungsfeld zwischen Urheberrechtsschutz und Kartellrecht
1. Tendenz zum Wettbewerb um den Markt in informationsbasierten Netzwirtschaften
2. Potenziell innovationshemmende Wirkung einer Zwangszulassung von Wettbewerbern zu monopolisierten Märkten
3. Angreifbare und nichtangreifbare Monopolstellungen
4. Contestable Markets als Voraussetzung dynamischen Wettbewerbs
5. Fazit: Dynamischer Wettbewerb als prozedurales Gestalten eines Fließgleichgewichts zwischen der Duldung von Prozess- und der Verhinderung von Machtmonopolen
4. Die Macht der Gatekeeper
1. Die Entwicklung von Standards durch privatwirtschaftliche oder staatlich legitimierte Normenorganisationen
2. Zwang zur Harmonisierung der Korrelation zwischen Urheberrechtsschutz und Normung
3. Die Entstehung von De-facto-Standards aufgrund von unternehmensgesteuerten Marktentwicklungen
4. Der Sui-generis-Schutz von Datenbanken und die normativen Auswirkungen der europäischen Datenbankrichtlinie hinsichtlich der Abwehr dauerhafter Monopolisierungsgefahren bei Datenbanken
a) Information als vierter Produktionsfaktor der Postmoderne
b) Ursprüngliche Gefahr einer Unterproduktion von Datenbanken durch Privatunternehmen aufgrund fehlender Produktionsanreize
c) Rechtsnatur des Sui-generis-Schutzrechts
d) Das Kriterium der wesentlichen Investition und seine Bedeutung für den Sui-generis-Schutz der europäischen Datenbankrichtlinie
e) Informationsfreiheit versus Monopolisierungsgefahren bei Sole-Source-Daten und kontinuierlichen Datenbank-Updates im Rahmen des Sui-generis-Schutzes durch die europäische Datenbankrichtlinie
5. Prüfung von Schnittstellenstandards als Engpasseinrichtungen zu durch Originärstandards geschützten Primärmärkten sowie Komplementärmärkten, die Teil eines vertikal interoperablen Systems sind, – mit beispielhaftem Bezug zu den Märkten für Computer-Betriebssysteme
a) Das Kriterium der Ausschaltung jeglichen Wettbewerbs
aa) Prüfung des Vorhandenseins von Ausweichmöglichkeiten auf alternative Systeme mit technologischer Basiskompatibilität
bb) Systeminkompatibilität aus technischen Gründen führt in der Regel zur Annahme des Bestehens getrennter Märkte
cc) Interoperabilitätsverweigerung gegenüber potenziellen Wettbewerbern durch Standardinhaber
b) Das Kriterium der tatsächlichen oder potenziellen Nutzungsalternativen für die Essential Facility, zu der ein Zugangsbegehren besteht
aa) Faktische Ersetzbarkeit von Schnittstellen durch andere Interoperabilität vermittelnde Komponenten oder Technologien
(1) Adapter-Module als potenzielles Verbindungsglied zwischen verschiedenen Standards
(2) Der Einsatz von Dekompilierungstechniken zur Ermöglichung von Interoperabilität gemäß Artikel 6 der Computerprogramm-Richtlinie
bb) Aufbau eines alternativen virtuellen Netwerkes durch den Zugangspetenten als potenzieller Ersatz für die Nutzung der Plattform des Standardinhabers
(1) Besonderheiten des Wettbewerbs in netzbasierten Hochtechnologiemärkten bewirken eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit aufgrund der exorbitant hohen Markteintrittskosten
(2) Client-Lock-in als Parameter wirtschaftlicher Unzumutbarkeit
c) Erörterung der Sinnhaftigkeit einer erzwungenen Offenlegung von virtuellen Essential Facilities hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit auf vertikal und horizontal interoperierende Produktmärkte innerhalb eines komplementär strukturierten Netzwerkgutsystems
d) Das Magill-Kriterium der Verhinderung eines neuen Produktes als missbrauchsbegründendes Kriterium bezogen auf die Zugangsverweigerung zu Schnittstelleninformationen gegenüber Zugangspetenten
e) Die Veränderung bzw. Schließung von Schnittstellen als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung i.S.d. Artikels 82 EG unter dem Aspekt der Marktmachtübertragung
D. Der Microsoft-Fall als Beispiel für den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch die Verweigerung der Offenlegung von Schnittstellen
I. Einleitender Rekurs: Normative Grundlagen hinsichtlich der kartellrechtlichen Würdigung von immaterialgüterrechtschutzbasierten Sachverhalten in Hochtechnologiemärkten
1. Wettbewerbsschutz auf Hochtechnologiemärkten dient aufgrund häufig hoher Marktkonzentrationen vor allem dem Erhalt von Innovationsanreizen
2. Marktmachttransfer und Monopolabsicherungsstrategien – Darstellung verschiedener Fallkonstellationen hinsichtlich der Verweigerung der Offenlegung von Schnittstellen
a) Die Nutzung originär geschlossener Standards als Markteröffnungsstrategie
b) Die Schließung zunächst offen gehaltener Schnittstellen bei Erreichen einer kritischen installierten Basis als Marktübernahmestrategie
aa) Bezogen auf den Primärmarkt
bb) Bezogen auf einen Komplementärmarkt
3. Berücksichtigung der vorfindlichen Marktstruktur im Sinne eines außergewöhnlichen Umstandes im Rahmen der kartellrechtlichen Prüfung des Missbrauchstatbestandes gemäß Artikel 82 EG
II. Die konkrete Problematik der Microsoft-Fälle
1. Einführung und Kurzüberblick
2. Die Offenlegung von Schnittstelleninformationen und die Integration des Windows Media Players in das Windows-Betriebssystem als Prüfungsgegenstände des Kommissionsverfahrens gegen Microsoft
a) Darstellung des Sachverhalts
b) Darstellung und Analyse der Entscheidungsgründe der Kommission
aa) Analyse der vorfindlichen marktbeherrschenden Stellungen in den Märkten für Client- und Arbeitsgruppen-Server-Betriebssysteme
bb) Analysen der Kommission zu den verschiedenen infrage kommenden außergewöhnlichen Umständen als Varianten zur Begründung des Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung gemäß Artikel 82 EG
(1) Die nachträgliche Verweigerung der Offenlegung von Schnittstellenspezifikationen als Unterfall des Abbruchs bestehender Geschäftsbeziehungen
(2) Vorliegen eines Risikos der Eliminierung jedweden Wettbewerbs durch das fragliche Verhalten des Marktbeherrschers als außergewöhnlicher Umstand ausreichend
(3) Negative Auswirkungen auf die technische Entwicklung und das Konsumentenwohl als außergewöhnliche Umstände im Sinne des Magill-Kriteriums
(4) Fehlende Rechtfertigung für Microsofts Verweigerung zur Offenlegung von interoperabilitätsrelevanten Schnittstelleninformationen
cc) Ergebnis und Zusammenfassung der Entscheidungsanalyse
(1) Darstellung der zentralen entscheidungsrelevanten Ergebnisbegründungskriterien
(2) Einschätzung der eruierten Ergebnisbegründungskriterien im Lichte bestehender Leitentscheidungsparameter des EuGH
(a) Fraglichkeit des Vorliegens der Voraussetzungen zur Anwendung des IMS-Kriteriums der Verhinderung einer echten Produktinnovation
(b) Fraglichkeit der Kompatibilität der im vorliegenden Fall geltend gemachten Interpretation des Unerlässlichkeitskriteriums mit der vom EuGH ursprünglich intendierten Interpretierbarkeit desselben
c) Klage beim EuG und Beantragung der Aussetzung des Vollzugs
E. Schlussbetrachtung
I. Zusammenfassung und Synthesis
1. Eine Umsetzung des Full Ownership Unbundling Ansatzes erscheint als nicht zielführend und nicht mit dem EG-Vertrag vereinbar
a) Die Implementierung eines Full Ownership Unbundlings brächte keine nennenswerte Verbesserung gegenüber dem bisherigen Regulierungsregime und ist zudem durch Artikel 295 EG gesperrt
b) Gefahr des Preishöhenmissbrauchs und des Sinkens der Versorgungssicherheit durch Umsetzung des Full Ownership Unbundlings
c) Die Ungleichbehandlung zwischen privaten und öffentlichen Netzeigentümern spricht ebenfalls gegen den Einsatz des Full Ownership Unbundling Ansatzes
2. Die Anwendung der Essential-Facilities-Doktrin sollte zurückhaltend erfolgen, um nicht einer Dämpfung des Inter-Systemwettbewerbs Vorschub zu leisten
a) Wesentlichkeit einer Einrichtung besteht bei Vorliegen aller Bottleneck-Voraussetzungen unabhängig von der physischen oder virtuellen Beschaffenheit der Einrichtung
b) Markante Unterschiede zwischen der EFD deutscher und europäischer Prägung bleiben ohne große Wirkung in der Anwendungspraxis
c) Bedeutung der EFD für Europa ist insgesamt überschätzt worden
d) Trotz der Bestätigung der Anwendbarkeit der EFD auf immaterialgüterrechtlich gelagerte Fallgestaltungen durch das Magill-Urteil blieb eine Überdehnung des Rechtsprinzips aus
e) Die Essential-Facilities-Doktrin erfährt im europäischen und deutschen Wettbewerbsrecht ihre rechtsdogmatisch-systematische Einordnung als Sonderfall der Liefer- bzw. Geschäftsverweigerung
3. Die maßgebliche Rolle im Spannungsverhältnis zwischen Wettbewerbsrecht und Immaterialgüterrecht kommt der optimalen Verwirklichung von Innovationsanreizgesichtspunkten zu
a) Product-Bundling ist nicht per se wettbewerbsfeindlich und nimmt in vielen Wirtschaftsbereichen bereits einen erheblichen Stellenwert ein – Kopplungsverkäufe können zudem durchaus wohlfahrtsfördernd sein
b) Die Frage, welchen Preis Microsoft selbst bereit gewesen wäre für die Offenlegung und Nutzung der Schnittstellenspezifikationen zu bezahlen, blieb im Microsoft-Fall unbeantwortet
c) Das Konzept der Unterscheidung zwischen dem Bestand und der Ausübung von Immaterialgüterrechten gelangt hinsichtlich einer Anwendung im Kontext der EFD an die Grenzen seiner Praktikabilität
d) Die Anwendung der EFD im Kontext von Immaterialgüterrechten sollte auf Fälle konzentriert werden, die eine erhebliche Wettbewerbsförderung in Folge der EFD-Anwendung zweifelsfrei erwarten lassen
II. Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das komplexe Spannungsverhältnis zwischen dem allgemeinen Wettbewerbsrecht und gewerblichen Schutzrechten (Immaterialgüterrechten) unter besonderer Berücksichtigung der Essential-Facilities-Doktrin. Das Hauptziel besteht darin, zu analysieren, unter welchen Voraussetzungen marktbeherrschende Unternehmen zur Offenlegung von wesentlichen Einrichtungen – insbesondere in IT-basierten Netzwirtschaften – verpflichtet werden können, ohne dabei die Innovationsanreize des geistigen Eigentumsschutzes zu untergraben, wobei die Fallstudie Microsoft als zentrales Analysebeispiel dient.
- Grundlagen der Essential-Facilities-Doktrin im US-amerikanischen und europäischen Kartellrecht.
- Die dogmatische Einordnung und Rezeption der Doktrin in das deutsche Recht (insb. § 19 Abs. 4 Nr. 4 GWB).
- Rechtliche Behandlung von Schnittstellen und Interoperabilität bei softwarebasierten Produkten.
- Analyse des Spannungsfeldes zwischen Bestands- und Ausübungsschutz gewerblicher Schutzrechte im Kontext des Wettbewerbsmissbrauchsverbots.
- Bewertung marktregulatorischer Konzepte wie des Ownership Unbundling in der Elektrizitätswirtschaft.
Auszug aus dem Buch
Die Lehre vom Wettbewerb als Allheilmittel gegen Staatsversagen
Ein Staat, der klar definierte gesellschaftliche oder politische Ziele implementieren will, muss sich dazu bestimmter Steuerungs- bzw. Koordinationsstrukturen im Sinne von Governance bedienen, womit die Art und Weise, die Methode oder das System gemeint sind, mit der eine Gesellschaft bzw. ein gesellschaftliches Teilsystem regiert wird. Zu unterscheiden sind diesbezüglich Steuerungsmodelle der vertikalen und horizontalen Koordination, wobei die vertikale Koordination in der Tradition des Hegelschen Staatsverständnisses steht, welches den Staat als ein über der Gesellschaft stehendes System verortet, das mit integrativen, dem Gemeinwohl dienenden Funktionen ausgestattet ist. Der Interventionsstaat Hegelscher Prägung greift demzufolge deliberativ in das Wirtschaftsleben ein, um negative Folgen des Marktgeschehens im Vorfeld zu verhindern oder durch zielführende Umverteilungsmaßnahmen auszugleichen bzw. zu beseitigen und greift zudem regulativ durch den Erlass von Ge- und Verboten in das gesellschaftliche Leben ein. Dazu bedient er sich verschiedener Koordinationsinstrumente, die unterschiedlichen Aufgabenkreisen zugeordnet sind.
Grundsätzlich zu differenzieren sind hierbei kompetitiv-regulative Koordinationsinstrumente, die das Marktverhalten regeln, protektiv-regulative Koordinationsinstrumente, deren Aufgabe die Beseitigung negativer Folgen der wirtschaftlichen Leistungserstellung ist und sozial-regulative Koordinationsinstrumente, die normative Fragen der Gesellschaft zu regeln haben. Ein interventionistisch geprägter Staat ist häufig selbst Dienstleistungsanbieter und dies in der Regel vor allem in Wirtschaftssektoren, die von herausragendem öffentlichen Interesse sind, wie zum Beispiel in den traditionell staatlich kontrollierten Netzwirtschaften der Bereiche Telekommunikation, Energieversorgung und Bahnverkehr.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung legt den theoretischen Rahmen fest, beleuchtet das staatliche Eingreifen in Netzwirtschaften und definiert die wesentlichen Forschungsfragen, insbesondere im Hinblick auf das Spannungsfeld zwischen Wettbewerbsrecht und geistigen Eigentumsrechten.
B. Vom Wesen der Marktbeherrschung durch die Kontrolle über wesentliche Einrichtungen und dem regulativen Instrumentarium zur Verhinderung gemeinschaftsrechtswidriger Wettbewerbsverzerrungen: Dieses Kapitel definiert den Begriff der „wesentlichen Einrichtung“, erläutert die historische Entwicklung und Rezeption der Essential-Facilities-Doktrin in den USA sowie Europa und analysiert kritisch die EuGH-Rechtsprechung (insb. Bronner).
C. Zugriff auf Essential Facilities in virtuellen Netzen im Spannungsverhältnis zwischen Wettbewerbsrecht und der Anwendbarkeit gewerblicher Schutzrechte: Der Abschnitt fokussiert auf die Anwendung der Doktrin im digitalen Kontext, wobei Softwareschnittstellen und die urheberrechtliche Behandlung von Datenbanken und Computerprogrammen im Mittelpunkt stehen.
D. Der Microsoft-Fall als Beispiel für den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch die Verweigerung der Offenlegung von Schnittstellen: Die Arbeit führt hier eine detaillierte Fallstudie durch, die untersucht, wie die EG-Kommission und Gerichte das Verhalten von Microsoft im Hinblick auf Interoperabilität und Produkt-Bundling kartellrechtlich gewürdigt haben.
E. Schlussbetrachtung: Dieses Kapitel synthetisiert die Ergebnisse, kritisiert den Ownership Unbundling Ansatz der EU-Kommission und plädiert für eine zurückhaltende Anwendung der Essential-Facilities-Doktrin, um Innovationsanreize zu wahren.
Schlüsselwörter
Essential Facilities, Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Marktbeherrschung, Immaterialgüterrechte, Schnittstellen, Interoperabilität, Microsoft-Fall, Netzökonomie, geistiges Eigentum, Monopolmissbrauch, Netzzugang, Innovationsanreize, Datenbankrichtlinie, Computerprogrammrichtlinie.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die kartellrechtliche "Essential-Facilities-Doktrin" und deren Anwendung auf Fälle, in denen marktbeherrschende Unternehmen den Zugang zu wesentlichen Infrastrukturen – insbesondere im Bereich geistiger Eigentumsrechte und IT-Schnittstellen – verweigern.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder umfassen das europäische und deutsche Kartellrecht, das Immaterialgüterrecht, die Netzökonomie sowie die regulatorischen Anforderungen für Netzwirtschaften (insb. Energie und IT).
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es zu klären, unter welchen Bedingungen marktbeherrschende Unternehmen verpflichtet werden können, Dritten Zugang zu geschützten Einrichtungen zu gewähren, ohne dabei die Innovationsanreize, die durch den Schutz des geistigen Eigentums entstehen, zu ersticken.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer rechtsdogmatischen Analyse, die durch ökonomische Ansätze (insb. Ansätze der Netzökonomie und der Chicago School) ergänzt wird, um die Auswirkungen kartellrechtlicher Eingriffe auf Märkte mit Netzwerkeffekten zu bewerten.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil erörtert die historische Entwicklung der Doktrin, ihre Integration in das europäische und deutsche Recht, die spezifische Problematik virtueller Netze (Schnittstellen) sowie die Fallstudie zu den Verfahren der EG-Kommission gegen Microsoft.
Welche Rolle spielt der Microsoft-Fall in dieser Arbeit?
Der Microsoft-Fall dient als prägnantes Fallbeispiel für die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch die Weigerung, Schnittstelleninformationen offenzulegen, und verdeutlicht die Herausforderungen bei der Anwendung der Essential-Facilities-Doktrin auf Hochtechnologiemärkte.
Inwiefern beeinflusst das Immaterialgüterrecht die Anwendbarkeit der Essential-Facilities-Doktrin?
Das Immaterialgüterrecht gewährt Ausschließlichkeitsrechte, die mit dem Wettbewerbsrecht in Konflikt geraten können. Die Arbeit untersucht, ob und wie die Essential-Facilities-Doktrin genutzt werden kann, um diese Rechte im Interesse des Wettbewerbs einzuschränken, ohne den "Kernbestand" des geistigen Eigentums zu zerstören.
Was kritisiert der Autor am „Full Ownership Unbundling“-Ansatz?
Der Autor kritisiert den Ansatz als rechtlich problematisch (Konflikt mit Art. 295 EG), ökonomisch zweifelhaft in Bezug auf die Versorgungssicherheit und asymmetrisch hinsichtlich der Behandlung privater versus öffentlicher Netzeigentümer.
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- Michael A. Louis (Author), 2008, Marktbeherrschung durch Essential Facilities, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/193568