Bis Juni 2010 konzipierte das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) alte Fassung (aF) den Darlehensvertrag als Realkontrakt. Verpflichtungsgrund war somit nicht die Willensübereinkunft der Parteien, sondern die tatsächliche Übergabe – also etwa die Überweisung von Geld auf ein Konto. Diese Regelung wurde beim entgeltlichen Darlehen als unpraktikabel und wenig zeitgemäß empfunden, da sie einen Darlehensvertrag erst mit Zuzählung der Valuta zustande kommen ließ.
Im Zuge der Umsetzung der Verbraucherkredit-Richtlinie (RL) trat im Juni 2010 das Darlehens- und Kreditrechts-Änderungsgesetz (DaKRÄG) in Kraft. Durch dieses Gesetz wurde nicht nur die RL umgesetzt, sondern auch das Darlehensrecht des ABGB umfassend reformiert.
Die §§ 983 ff ABGB lösten sich von der bisherigen Realvertragskonstruktion und folgen nun dem Konsensualprinzip, welches bei den meisten Vertragstypen im ABGB schon existierte und den heutigen Bedürfnissen und Anschauungen entspricht. Nunmehr bringt bereits die bloße Willensübereinkunft einen voll wirksamen Vertrag zustande.
Ziel dieser Seminararbeit ist es, einen Überblick über das neue Darlehensrecht des ABGB zu geben. Es soll die Bedeutung dieser Änderungen aufgezeigt werden.
Diese Arbeit beschränkt sich auf die §§ 983 ff ABGB, Ziel dieser Arbeit ist es daher nicht, sämtliche Änderungen durch das DaKRÄG zu untersuchen. Weiters beschränkt sich diese Arbeit auf den Darlehensvertrag im Allgemeinen und geht nicht näher auf die Sonderform des Kreditvertrags ein.
Inhaltsverzeichnis
- Einführung
- Problemstellung
- Zielsetzung
- Vorgehensweise
- Der Darlehensvertrag
- Vertragstyp
- Arten des Darlehensvertrags
- Entgeltlichkeit und Unentgeltlichkeit
- Vertragsdauer
- Vertragsbeendigung
- Wertveränderungen
- Wertsicherungsklauseln
- Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit analysiert die Reform des Darlehensrechts im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB), die durch das Darlehens- und Kreditrechts-Änderungsgesetz (DaKRÄG) im Jahr 2010 in Kraft trat. Der Fokus liegt dabei auf der Transformation des Darlehensvertrags von einem Realvertrag zu einem Konsensualvertrag und den Auswirkungen dieser Änderung auf die rechtliche Praxis.
- Die Einführung des Konsensualprinzips im Darlehensrecht
- Die Auswirkungen der Reform auf die Vertragsgestaltung und -auslegung
- Die Bedeutung des DaKRÄG im Kontext der Verbraucherkredit-Richtlinie
- Die Rolle des Darlehensrechts in der modernen Wirtschaft
- Aktuelle Rechtsprechung und Literatur zum neuen Darlehensrecht
Zusammenfassung der Kapitel
- Einführung: Dieses Kapitel stellt die Problemstellung der Seminararbeit dar, die sich auf die umfassende Reform des Darlehensrechts im ABGB durch das DaKRÄG konzentriert. Es werden die Zielsetzung und die Vorgehensweise der Arbeit erläutert.
- Der Darlehensvertrag: In diesem Kapitel werden die verschiedenen Arten des Darlehensvertrags, die Rechtsnatur des Vertrages, die Entgeltlichkeit und Unentgeltlichkeit sowie die Vertragsdauer und -beendigung im Detail behandelt. Die Auswirkungen von Wertveränderungen und die Bedeutung von Wertsicherungsklauseln werden ebenfalls beleuchtet.
Schlüsselwörter
Die Arbeit beschäftigt sich mit zentralen Aspekten des neuen Darlehensrechts im ABGB, unter anderem mit dem Darlehensvertrag, dem Konsensualprinzip, dem DaKRÄG, der Verbraucherkredit-Richtlinie, der Entgeltlichkeit, der Vertragsdauer, den Wertveränderungen und den Wertsicherungsklauseln. Darüber hinaus werden relevante Aspekte der österreichischen Rechtsprechung und wissenschaftlichen Literatur zum Thema behandelt.
- Citar trabajo
- Markus Hoffmann (Autor), 2012, Das neue Darlehensrecht des ABGB, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/194128