Der Emissionshandel als Maßnahme des internationalen Klimaschutzes ist grundlegend auf das Protokoll von Kyoto vom 11. Dezember 1997 zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (Kyoto-Protokoll) zurückzuführen. In der Europäischen Gemeinschaft startete das Emissionshandelssystem zum 01. Januar 2005. Dahingehend hatten die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass bei Anlagen die entsprechenden emittierenden Tätigkeiten nur dann durchgeführt werden, wenn der Anlagenbetreiber über eine Genehmigung verfügt. Maßgeblich hierfür ist auf nationaler Ebene das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG). Zweck dieses Gesetzes ist es, für Tätigkeiten, durch die in besonderem Maße Treibhausgase emittiert werden, die Grundlagen für den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen in einem gemeinschaftsweiten Emissionshandelssystem zu schaffen, um damit durch eine kosteneffiziente Verringerung von Treibhausgasen zum weltweiten Klimaschutz beizutragen. Die vorliegende Arbeit setzt sich mit der in § 4 TEHG umgesetzten Emissionsgenehmigung auseinander. Konkret wird sich mit dem Regelungsinhalt des § 4 TEHG, dem Rechtscharakter der Genehmigung und ihrer Funktion befasst sowie mit der geplanten Umsetzung im Umweltgesetzbuch (UGB).
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Regelungsinhalt des § 4 TEHG – Emissionsgenehmigung
I. Überblick
II. Genehmigungsarten
1. Die „isolierte“ Emissionsgenehmigung
2. Die Emissionsgenehmigung nach § 4 Abs. 6 TEHG
a) Bisherige Ausgestaltungsvarianten
b) Einordnung unter die Ausgestaltungsvarianten
aa) Grundsatz
bb) Gesetzgebungsverfahren
cc) Richtlinie
dd) Reichweite der Konzentrationswirkung
ee) Wortlaut
c) Bestimmung der neuen Ausgestaltungsvariante
3. Die Emissionsgenehmigung nach § 4 Abs. 7 TEHG
a) Rechtsnatur der Regelung
b) Folge der gesetzlichen Fiktion
c) Richtlinienkonformität
d) Rechtmäßigkeit – Verfassungsmäßigkeit
aa) Umfang des Bestandsschutzes
bb) Vereinbarkeit mit dem Bestandschutz
C. Rechtscharakter
I. Überblick
II. Rechtswirkungen
1. Feststellungswirkung
2. Gestattungswirkung
a) Grundlagen des Emissionshandels
b) Wirkungsprinzip des Emissionshandelssystems
c) Regelung der Abgabeverpflichtung
d) Rechtsfolgen der Abgabepflichtverletzung
e) Zwischenergebnis
3. Ergebnis
D. Funktion
E. Geplante Umsetzung im UGB
I. Entwicklung
II. Regelung der Emissionsgenehmigung
F. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht den Rechtscharakter und die Funktion der Emissionsgenehmigung nach § 4 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) unter besonderer Berücksichtigung der Verzahnung mit dem Immissionsschutzrecht und der geplanten Integration in das geplante Umweltgesetzbuch (UGB).
- Rechtliche Einordnung der verschiedenen Arten von Emissionsgenehmigungen (isoliert, integriert, fingiert).
- Analyse der Gestattungs- und Feststellungswirkung der Genehmigung im Kontext des Emissionshandels.
- Verhältnis zwischen der emissionsrechtlichen Genehmigung und dem bestehenden immissionsschutzrechtlichen Anlagenbetrieb.
- Bewertung der Verfassungsmäßigkeit und Richtlinienkonformität der aktuellen Regelungen.
- Ausblick auf die zukünftige systemische Zusammenführung im Rahmen der integrierten Vorhabengenehmigung des UGB.
Auszug aus dem Buch
C. Rechtscharakter
Rechtstechnisch handelt es sich bei der Emissionsgenehmigung um einen ermessensunabhängigen, begünstigenden Verwaltungsakt, basierend auf einem präventiven Verbot mit Erlaubnisvorbehalt.93 Bei Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen besteht in Anspruch auf Erteilung. Anders als die Emissionsberechtigung ist die Emissionsgenehmigung nicht übertragbar oder handelbar.94
II. Rechtswirkungen
Zur Bestimmung der Rechtswirkungen der Emissionsgenehmigung ist vergleichend auf die immissionsschutzrechtliche Genehmigung abzustellen. Durch diese wird primär die Vereinbarkeit der Anlage mit den Vorgaben des § 6 BImSchG (zustandsbezogen) festgestellt und der Betrieb der Anlage (rechtsgestaltend) gestattet bzw. erlaubt, also das mit dem Genehmigungsvorbehalt verbundene Errichtungs- und Betriebsverbot für die Anlage beseitigt.95 Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung hat den Charakter einer klassischen anlagenbezogenen Kontrollerlaubnis, mit der die Behörde dem Betreiber attestiert, dass die im Genehmigungsverfahren zu prüfenden anlagenbezogenen Schädlichkeitsstandards nicht verletzt werden.96 Hinsichtlich der ebenfalls als präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ausgestalteten Emissionsgenehmigung erscheint die Feststellungs- und Gestattungswirkung, mithin der Kontrollcharakter dagegen zweifelhaft.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einführung erläutert die Entstehung des Emissionshandels auf internationaler und EU-Ebene sowie die nationale Umsetzung durch das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG).
B. Regelungsinhalt des § 4 TEHG – Emissionsgenehmigung: Dieses Kapitel analysiert die verschiedenen Genehmigungsarten nach dem TEHG und setzt sich kritisch mit deren Ausgestaltungsvarianten, insbesondere bei Altanlagen, auseinander.
C. Rechtscharakter: Hier wird der Emissionsgenehmigung die Eigenschaft eines begünstigenden Verwaltungsakts zugeschrieben und ihre Wirkung im Vergleich zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung untersucht.
D. Funktion: Das Kapitel arbeitet heraus, dass die Emissionsgenehmigung primär als Voraussetzung für die Zuteilung von Berechtigungen sowie als Rahmen für die Teilnahme am Emissionshandelssystem dient.
E. Geplante Umsetzung im UGB: Dieser Abschnitt erörtert die geplante Überführung des TEHG in das neue Umweltgesetzbuch (UGB) und die damit verbundene integrierte Vorhabengenehmigung.
F. Fazit: Das Fazit bewertet den Übergang zur ökonomischen Verhaltenssteuerung kritisch und hinterfragt, ob die Klimaschutzziele unter den aktuellen Rahmenbedingungen, insbesondere im Hinblick auf die Finanzkrise, erreicht werden können.
Schlüsselwörter
Emissionshandel, Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz, TEHG, Emissionsgenehmigung, BImSchG, Immissionsschutzrecht, Verwaltungsakt, Gestattungswirkung, Rechtscharakter, Klimaschutz, Umweltgesetzbuch, UGB, Berechtigungen, Anlagenbetrieb, Zuteilung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der rechtlichen Ausgestaltung und Systematik der Emissionsgenehmigung gemäß § 4 TEHG im deutschen Umweltrecht.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Zentrale Themen sind das Verhältnis zwischen der emissionsrechtlichen Genehmigung und der immissionsschutzrechtlichen Anlagengenehmigung sowie die dogmatische Einordnung der Rechtswirkungen im Emissionshandel.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, den Rechtscharakter und die Funktion der Emissionsgenehmigung präzise zu bestimmen und die Ausgestaltung der Genehmigungsfiktionen bei Altanlagen zu bewerten.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die auf einer umfassenden Analyse von Gesetzen, Rechtsprechung und juristischer Fachliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil beleuchtet detailliert die verschiedenen Genehmigungsarten, die Rechtsnatur der Regelungen für Altanlagen sowie die Frage der Gestattungs- und Feststellungswirkung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Emissionshandel, TEHG, Rechtscharakter, Gestattungswirkung, Bestandsschutz und integrierte Vorhabengenehmigung charakterisiert.
Wie unterscheidet sich die Emissionsgenehmigung von der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung?
Während die immissionsschutzrechtliche Genehmigung als klassische anlagenbezogene Kontrollerlaubnis fungiert, dient die Emissionsgenehmigung eher als Voraussetzung für die Teilnahme am Emissionshandel und die Zuteilung von Berechtigungen.
Warum wird die „Doppeldeutigkeit“ der Genehmigung im Text erwähnt?
Der Autor führt diesen Begriff ein, um zu beschreiben, dass die erteilte Genehmigung sowohl die Anforderungen des Immissionsschutzes als auch des Emissionshandels abdeckt, ohne dabei ein doppeltes Verfahren zu erfordern.
Wie bewertet der Autor die geplante Integration in das Umweltgesetzbuch (UGB)?
Der Autor sieht in der geplanten Zusammenführung im UGB zwar eine systematische Harmonisierung, betont jedoch, dass sich die grundlegenden Rechtscharakteristika und die Funktion der Emissionsgenehmigung durch die Umsetzung in das UGB nicht ändern werden.
- Citar trabajo
- Stefan Jablonski (Autor), 2009, Die Emissionsgenehmigung nach dem TEHG, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/194600