Friedenssicherung im Kongo: EUFOR RD Congo und die Präsidentschaftswahlen 2006 in der DR Kongo


Tesis de Maestría, 2010

126 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Problemkontext
1.2 Gegenstand der Arbeit und Darlegung der Arbeitshypothesen
1.3 Forschungsstand
1.4 Aufbau der Arbeit
1.5 Situation der DR Kongo vor den Wahlen

2. EUFOR RD Congo als Peacebuilding -Operation
2.1 Theoretische Verortung der Arbeit
2.2 Peacebuilding -Begriff und kritische Reflexion
2.3 Operationalisierung

3. Grundlagen, Planung und Durchführung von EUFOR RD Congo
3.1 Grundlagen von EUFOR RD Congo
3.1.1 Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungs- Politik
3.1.2 Bestimmende Akteure innerhalb der ESVP
3.1.3 Strategische Leitdokumente im Rahmen der ESVP
3.1.4 Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Vereinten Nationen
3.2 Planung von EUFOR RD Congo
3.2.1 Zielbestimmungen von EUFOR RD Congo
3.2.2 Interessen der beiden größten Truppensteller Deutschland und Frankreich
3.2.3 Finanzierung von EUFOR RD Congo
3.2.4 Konzeptionsphase von EUFOR RD Congo
3.3 Durchführung von EUFOR RD Congo
3.3.1 Ablauf der Wahlen in der DR Kongo
3.3.2 EUFOR RD Congo während der Präsidentschaftswahlen in der DR Kongo
3.3.3 Zusammenarbeit zwischen EUFOR RD Congo und dritten Akteuren vor Ort
3.3.4 Probleme und Defizite des Einsatzes
3.3.5 Exkurs: Die Parlaments- und Gouverneurswahlen in der DR Kongo

4. Auswirkungen von EUFOR RD Congo
4.1 EUFOR RD Congo, Peacebuilding und die Abhaltung von Wahlen
4.2 Auswirkungen von EUFOR RD Congo auf die DR Kongo
4.2.1 Situation der DR Kongo nach den Präsidentschaftswahlen 2006
4.2.2 Methodische Verortung und Problematik der Validität von Zahlen
4.2.3 Auswahl und Prüfung der Indikatoren
4.3 Auswirkungen von EUFOR RD Congo auf die ESVP

5. Überprüfung der Hypothesen und Schlussbetrachtung
5.1 Überprüfung der ersten Hypothese
5.2 Überprüfung der zweiten Hypothese
5.3 Schlussbetrachtung: Möglichkeiten und Grenzen eines nachhaltigen Friedens in der DR Kongo

6. Abkürzungsverzeichnis

7. Quellen- und Literaturverzeichnis
7.1 Quellenverzeichnis
7.2 Literaturverzeichnis

8. Anhang

1. Einleitung

1.1 Problemkontext

Von Juni 2006 an sicherte eine Militäroperation der Europäischen Union[1], EUFOR RD Congo, vier Monate lang die Durchführung der ersten freien und fairen Präsidentschaftswahlen seit mehr als 40 Jahren in der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) ab.[2] Die Militärmission[3] unterstützte die Operation United Nations Organization Mission in the Democratic Republic of Congo (MONUC) der Vereinten Nationen (VN), welche bereitsseit 1999 in der DR Kongo stationiert ist.[4]

Ein autokratisches, neopatrimoniales[5] Regierungssystem, ökonomische Krisen und externe Effekte[6] führtenAnfang der 90er Jahre zum Zusammenbruch des kongolesischen Staates.[7] Zwischen 1998 und 2002 wurde auf dem Territorium der DR Kongo der von der ehemaligen US-Außenministerin Madeleine Albright als First African World War[8] bezeichnete Krieg mehrerer afrikanischer Staaten ausgetragen.[9] Erst nach der Machtübernahme des Präsidentenamtes durch Joseph Kabila, dem Sohn des 2001 ermordeten Präsidenten Laurent-Désiré Kabila, und der Ratifizierung des Friedensabkommens von Sun City im Jahr 2003 verbesserte sich die Situation. Die externen Kriegsakteure zogen sich aus dem Staatsgebiet der DR Kongo zurück und es kam zu einem ökonomischen Aufschwung.[10]

Dennoch, auch nach Abschluss des Friedensabkommens blieb das Ausmaß der Gewalt in der DR Kongo hoch und die Durchsetzungskraft staatlicher Institutionen gering. Deshalb wurden die Präsidentschaftswahlen mit der Hoffnung auf die Schaffung eines nachhaltigen[11] Friedens verknüpft. Die Absicherungskräfte der EU zogen sich nach Durchführung der Wahlen zurück. Wenig später brachen Konflikte zwischen der kongolesischen Zentralregierung und Rebellengruppierungen wieder auf und das Ausmaß der Gewalt in der DR Kongo erhöhte sich erneut.[12]

1.2 Gegenstand der Arbeit und Darlegung der Arbeitshypothesen

Vor diesem Hintergrund ist der Gegenstand dieser Arbeit die EUFOR RD Congo Mission zur Absicherung der Präsidentschaftswahlen in der DR Kongo und die Auswirkungen der militärischen Operation. Ziel der Militärmission war die Sicherung der Wahlen; über diese sollte zu einem nachhaltigen Frieden beigetragen werden.[13] Damit verbanden, wie im Verlauf der Arbeit verdeutlicht wird, die EU und ihre Mitgliedstaaten eine Vielzahl weitergehender Interessen humanitärer, politischer und wirtschaftlicher Art. Die im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) durchgeführte Militärmission erfüllte ihr konkretes Auftragsmandat; jedoch trug sie, wie aufgezeigt werden wird, wenig zu nachhaltigem Frieden bei. Somit konnten auch die Interessen der EU und ihrer Mitgliedstaaten nur teilweise befriedigt werden. Es ergibt sich also eine Abweichung zwischen dem, was erreicht werden sollte, und dem, was erreicht worden ist. Zur Untersuchung der Ursachen dieser Differenz bedient sich die Arbeit der theoretischen Konzeption des Peacebuilding. Hierdurch soll analysiert werden, wieso Militäroperationen wie EUFOR RD Congo über die Absicherung von Post-Konfliktwahlen[14] nur begrenzt zu nachhaltigem Frieden beitragen können. Der Bezugsrahmen dieser Arbeit geht folglich über den konkreten Mandatsauftrag der EU-Militärmission hinaus.

Der Schwerpunkt der Magisterarbeit liegt auf der Analyse EUFOR RD Congos und ihrer Auswirkungen auf die DR Kongo. Insbesondere soll untersucht werden, inwieweit die Abhaltung der Präsidentschaftswahlen zu einem nachhaltigen Frieden beigetragen hat. Um das Ausmaß desselben bestimmen zu können, werden in der Arbeit verschiedene Indikatoren ausgewählt und auf die DR Kongo angewendet, um Unterschiede in der Situation des Staates vor und nach den Präsidentschaftswahlen erkenntlich machen zu können. Eine solche thematische Eingrenzung und Schwerpunktsetzung ist zugleich notwendig, um eine differenzierte Untersuchung vornehmen zu können.[15]

Darüber hinaus sollen zwei Hypothesen falsifiziert oder verifiziert werden. Die erste Hypothese ergibt sich aus dem Umstand, dass die EU-Militärmission als eine unterstützende Operation für die Mission der Vereinten Nationen konzipiert war. Zugleich wird EUFOR RD Congo als ein Modell für künftige EU-Militäroperationen angesehen.[16] Die intergouvernementale Ausgestaltung der ESVP lässt eine mittelfristige Veränderung der Kernstruktur militärischer EU-Missionenüberdies kaum erwarten. Somit lautet die erste Hypothese: „Eine EU-Militäroperation ist gegenwärtig als eine Unterstützungsmission zu betrachten, welche nicht unabhängig von der internationalen Staatengemeinschaft durchgeführt wird. Der Erfolg von Militäroperationen der EU kann nur im Gesamtkontext internationaler Bemühungen bewertet werden.“ Zu der Überprüfung dieser Hypothese ist insbesondere der Aufbau von EUFOR RD Congo, seine Hintergründe und seine Verknüpfung mit anderen internationalen Akteuren, wie der VN-Mission MONUC, aber auch die Struktur der ESVP selbst, zu untersuchen.

Die zweite Hypothese ergibt sich aus dem Umstand, dass trotz der Mandatserfüllung EUFOR RD Congos kein nachhaltiger Frieden in der DR Kongo geschaffen werden konnte. Insofern scheinen die langfristigen Auswirkungen der Wahlen begrenzt gewesen zu sein. Die Arbeitshypothese lautet: „Die Durchführung nationaler freier und fairer Post-Konfliktwahlen zur Schaffung nachhaltigen Friedens ist vor der Rückführung der Gewalt auf einen minimalen Level[17] nicht erfolgversprechend.“ Um diese Aussage zu prüfen, bedient sich die Arbeit der theoretischen Konzeption des Peacebuilding und geht innerhalb dessen auf die Funktion von Wahlen zur Reglementierung von Gewaltkonflikten ein.

1.3 Forschungsstand

Die EUFOR RD Congo Mission ist in verschiedenen Aufsätzen untersucht worden. Es lassen sich zwei Untersuchungsstränge ausmachen. Während die einen[18] auf die Ausgestaltung der Mission im Zusammenhang mit nationaler, europäischer oder internationaler Politikgestaltung eingehen, analysieren andere[19] die Militäroperation schwerpunktmäßig auf die Folgen für die DR Kongo hin. Ein umfassendes Werk über die militärische Operation im Zusammenhang mit der Interventionspolitik von EU und VN legtenHeinz-Gerhard Justenhoven und Hans-Georg Erhart vor.[20] Gleichwohl beschränkt sich auch diese Studie im Wesentlichen auf eine mandatsimmanente Analyse der Militäroperation.

Neben den Aufsätzen über EUFOR RD Congo gibt es eine umfangreiche Literatur zu den theoretischen Konzeptionen von militärischen Einsätzen im Rahmen des Peacebuilding.[21] In diesem Rahmen bedeutsam ist das Werk von Roland Paris[22], der alle größeren Missionen zur Friedenskonsolidierung in ehemaligen Bürgerkriegsländern zwischen 1989 und 1999 analysiert hat. In dieselbe Richtung zielt auch die Monographie von Michael Doyle und Nicholas Sambanis[23], welche den Erfolg oder Misserfolg von VN-Friedensmissionen und die zugrunde liegenden Ursachen untersucht haben. Die verschiedenen Forschungsaufsätze von Paul Collier[24] dagegen beinhalten empirisch gestützte Ausführungen über den Zusammenhang von Wahlen, Demokratie und nachhaltigem Frieden, welchen in Bezug auf die Untersuchung der EUFOR RD Congo Operation Bedeutung zukommt.

Eine Verknüpfung der theoretischen Konzeption des Peacebuilding mit der praktischen Ausgestaltung der EU-Militärmission existiert bislang nicht. Ebenso wenig sind für eine umfassende Untersuchung der Militäroperation der EU die zu Grunde liegenden Interessen der Union und ihrer Mitgliedstaaten in ausreichendem Maße berücksichtigt worden. Hieraus ergibt sich die praktische Relevanz der Arbeit, welche einen Beitrag zur Untersuchung der Wirksamkeit von Wahlen im Rahmen einer Peacebuilding -Operation leistet und zugleich eine über das Einsatzmandat hinausgehende Analyse von EUFOR RD Congo und ihren Auswirkungen beinhaltet.

Um diese Forschungslücke zu schließen, baut die vorliegende Arbeit im Wesentlichen auf der vorhandenen Sekundärliteratur auf. Darüber hinaus stützt sie sich auf Interviews mit Flottillenadmiral a.D. Henning Bess, Oberstleutnant i.G. Michael Schlechtweg und dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Winfried Nachtwei.[25] Erster führte während der EU-Militäroperation das deutsche Kontingent. Zugleich war Flotillenadmiral a.D. Bess stellvertretender Kommandeur vor Ort. Oberstleutnant i.G. Schlechtweg war zum Zeitpunkt der Militärmission als Referent im Bundesministerium für Verteidigung mit der Operation EUFOR RD Congo betraut. Winfried Nachtwei schließlich war als Mitglied des deutschen Bundestags und des Verteidigungsausschusses intensiv in die Planung der Militäroperation miteinbezogen. Neben der Sekundärliteratur und den Interviews bedient sich die Arbeit der Indikatoren des WorldwideGovernance Indicators (WGI) research projects und des Fund for Peace.[26] Über diese Daten soll eine exaktere Darstellung der Auswirkungen der von EUFOR RD Congo abgesicherten Wahlen auf die DR Kongo ermöglicht werden.

1.4 Aufbau der Arbeit

Die Arbeit lässt sich in fünf Teilbereiche gliedern. Erster umfasst die Einführung in Thema und Fragestellung der Arbeit. Dieser Teil schließt damit ab, die Situation der DR Kongo vor den Präsidentschaftswahlen darzustellen.

Der zweite Abschnitt führt in die theoretische Konzeption des Peacebuilding ein, welche im Verlauf zur Untersuchung der Auswirkungen von Wahlen auf die Gestaltung eines nachhaltigen Friedens genutzt wird. Nach einer grundlegenden Auswahl des theoretischen Ansatzes erfolgen Definition, kritische Hinterfragung und Operationalisierung des Begriffs im Rahmen dieser Arbeit. Im dritten Teilbereich wird EUFOR RD Congo analysiert. Zunächst erläutert ein Kapitel die zum Verständnis notwendigen Grundlagen und Hintergründe der Operation. Die wichtigsten Akteure und die für den Rahmen der Arbeit bedeutenden strategischen Leitdokumente werden dargestellt. Schließlich werden Planung und Durchführung der militärischen Operation analysiert.

Der vierte Abschnitt der Arbeit behandelt die Auswirkungen EUFOR RD Congos. Zum einen wird in diesem Kapitel untersucht, wie sich das Defizit an nachhaltigem Frieden erklären lässt. Hierzu bedient sich die Arbeit der theoretischen Konzeption des Peacebuilding. Zum anderen wird die Wirkung der EU-Militärmission auf die DR Kongo analysiert. Hierzu werden Indikatoren des WorldwideGovernance Indicatorsresearch projects und des Fund for Peace verwendet. Ziel ist es, durch die Analyse und Interpretation der Daten einschätzen zu können, inwieweit sich die innerstaatliche Situation vor und nach den Wahlen verändert hat, und ob es einen Trend zu nachhaltigem Frieden gibt. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage nach der Validität der zur Verfügung stehenden Daten.

Die Analyse der Auswirkungen von EUFOR RD Congo geschieht vor dem Hintergrund der zu Beginn aufgestellten Hypothesen. Diese werden im fünften Teilabschnitt falsifiziert oder verifiziert. Eine Schlussbetrachtung über die Möglichkeiten und Grenzen eines nachhaltigen Friedens in der DR Kongo schließt die Arbeit ab.

1.5 Situation der DR Kongo vor den Wahlen

Im Jahr 1997 gelang es der Rebellenorganisation Alliance des Forces démocratique pour la libération du Congo, hauptsächlich mit der Unterstützung von Ruanda und Uganda, dass Mobutu-Regime der damaligen Republik Zaire zu stürzen. Am 20. Mai 1997 zog der Führer der Rebellen, Laurent-Désiré Kabila in Kinshasa ein, übernahm offiziell die Regierungsgewalt und benannte in der Folge den Staat in Demokratische Republik Kongo um.[27] Die wirtschaftliche Lage war jedoch desaströs und eine gerechtere Verteilung der Herrschaftsgewalt blieb aus. Auch befand sich der Staat in der Abhängigkeit der Verbündeten Kabilas, insbesondere Ruandas. So war ein Armeeoffizier aus Ruanda, James Kabarebe, Stabschef der neuen kongolesischen Armee.[28] Die militärische und politische Abhängigkeit hatte auch wirtschaftliche Konsequenzen. Sowohl ugandische, als auch ruandische Kräfte begannen die Ressourcen der Ostprovinzen der DR Kongo für sich auszuplündern.[29] Um diese einseitige Abhängigkeit zu beenden, erließ der neue kongolesische Präsident am 27. Juli 1998 ein Kommuniqué, in dem er die Verbündeten zum Rückzug aufforderte.[30] Wenige Tage nach dem Erlass desselben begannen reguläre Truppen aus Ruanda und Uganda auf kongolesisches Staatsgebiet vorzudringen.[31]

Die beiden Staaten attackierten die DR Kongo und besetzten Teilgebiete derselben. In diesem Konflikt wurde die wirtschaftliche Dimension stärker betont als im Krieg Kabilas gegen Mobutu. Gerade die Regionen mit vielen Bodenschätzen, wie die östlichen Kivu-Provinzen, waren Zielgebiete von Ruanda und Uganda. Zugleich begannen beide Staaten neue Rebellenbewegungen gegen Kabila auszuheben und zu fördern. So gründete sich unter ihrer Schirmherrschaft die Rebellenorganisation Rassemblement Congolais pour la Démocratie (RCD) welche sich nach kurzer Zeit in die RCD-Goma und die RCD-Kisangani aufspaltete.[32] Daneben sponserte die Regierung in Uganda ab Februar 1999 eine weitere Organisation, die Mouvement de Libération du Congo (MLC).[33] Da Kabila seine drohende Entmachtung befürchtete, ging er im Gegenzug Allianzen mit anderen afrikanischen Staaten ein. Insbesondere ließ er sich von Simbabwe, Angola und Namibia unterstützen.[34] Die verschiedenen Interessen und Akteure innerhalb der DR Kongo führten zu einer faktischen Dreiteilung des Staates. Während der westliche Teil durch die Regierung Kabila und ihre Verbündeten kontrolliert wurde, unterlag ein nordöstlicher Teil der Kontrolle der MLC und die weiteren östlichen Regionen der beider RCD-Flügel.[35]

Schließlich konnte am 10. Juli 1999 ein Waffenstillstand in Lusaka/Sambia zwischen den involvierten Akteuren vereinbart werden.[36] Jedoch beschuldigten sich die Vertragsparteien bald nach Abschluss des Vertrags des gegenseitigen Vertragsbruchs. Im Zuge dieses Waffenstillstandsabkommens kam es am 30. November 1999 durch die Resolution 1279 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zur Stationierung der United Nations Organization Mission in the Democratic Republic of Congo genannten Friedensmission.[37] Diese sollte die Einhaltung des Lusaka-Waffenstillstandsabkommens überwachen, tatsächlich verschlechterte sich jedoch die Sicherheitslage in der Folgezeit.[38]

Am 16. Januar 2001 wurde Laurent-Désiré Kabila von einem seiner Leibwächter erschossen. Einige Tage später wurde der Sohn des verstorbenen Präsidenten, Joseph Kabila, zum Nachfolger seines Vaters ausgerufen.[39] Dieser besaß keine politische Hausmacht, da er jahrelang außerhalb der DR Kongo gelebt hatte.[40] Doch entgegen der Erwartungen der Kabinettsmitglieder fügte sich der neue Präsident nicht in das Machtpuzzle ein. Nachdem Kabila am 25. Januar 2001 seinen Amtseid geleistet hatte, traf er sich mit dem Vertreter der Vereinten Nationen, Kamel Morjane, dem US-Botschafter Bill Swing und dem EU-Sondergesandten Aldo Ajello, um sich deren Unterstützung zu sichern.[41] Und schließlich entließ er am 5. April sein gesamtes Kabinett und besetzte es mit ihm ergebenen Gefolgsleuten.[42]

Im Anschluss an den Tod von Laurent-Désiré Kabila begann ab Oktober 2001 zugleich ein Inter-Congolese Dialogue.[43] Am 17. Dezember 2002 wurde das Abkommen von Pretoria geschlossen und am 2. April 2003 in Sun City, beide Orte liegen in Südafrika, ratifiziert.[44] Nach dem so genannten Pretoria Accord einigte man sich auf Hauptziele und die Zusammensetzung einer Allparteienregierung. So sollten die Kämpfe beendet werden, um die Autorität des Staates durchzusetzen. Dies ging einher mit dem Rückzug aller ausländischen Truppen aus der DR Kongo, der bis Mai 2003 durchgeführt wurde.[45] Zugleich sollte es zu einer Aussöhnung der verschiedenen Parteien und der Vorbereitung und Durchführung freier und geheimer Wahlen kommen.[46] Joseph Kabila blieb formell als Interimspräsident im Amt. Vier Vizepräsidenten sollten während der Übergangsphase existieren, um die größeren Interessengruppen mit einbeziehen zu können. Als Vizepräsidenten wurdenYerodia A. Ndombasi, ein Parteifreund Kabilas, Arthur Zahidi von der unbewaffneten Opposition, sowie die beiden Rebellenführer Jean-Pierre Bemba von der MLC und Azarias Ruberwa von der RCD-Goma ausgewählt.[47]

Nachdem eine Übergangsverfassung durch Kabila in Kraft gesetzt worden war, einigte man sich auf einen Zeitraum von zwei Jahren bis zur Abhaltung von Wahlen. Nach Maßgabe dieses Zielplans hätte die Präsidentschaftswahl in der Demokratischen Republik Kongo im Jahr 2005 stattfinden müssen, so lag der ursprünglich angedachte Termin im Juni diesen Jahres.[48] Dieser Zeitplan konnte nicht eingehalten werden. Dies lag zum einen an dem Unwillen einer Vielzahl der Beteiligten eine Wahl abzuhalten, um keinen Machtverlust zu erleiden. Eine Rolle spielte zudem der angedrohte Wahlboykott der Union pour la Démocratie et les Progrès Social (UDPS).[49] Mit ihrem Spitzenkandidaten Ethienne Thishekedi war die UDPS die älteste und bedeutendste zivile Oppositionspartei in der DR Kongo. Die Partei bezeichnete den Wahlvorgang als eine Farce, da die Verhandlungspunkte des ratifizierten Friedensvertrags nicht erfüllt worden seien und verlangsamte damit den Ablauf des Gesamtprozesses.

Die Verzögerungen lagen aber auch an der immer noch schwierigen Konfliktlage. Insbesondere in der Region Ituri, mit ihrer Provinzhauptstadt Bunia, kam es zu weiteren Gewaltkonflikten. Dort bekämpften sich in den ersten Monaten des Jahres 2003 die Milizen der Ethnien der Hema und Lendu, wobei es zu wechselseitigen Massakern an der Zivilbevölkerung kam.[50] Es ging hauptsächlich um die Kontrolle der wirtschaftlichen Ressourcen in der Region, also insbesondere der Gold- und Diamantenvorkommen.[51] Da MONUC die Lage nicht unter Kontrolle brachte, wurde die EU-Militäroperation Artemis durchgeführt. Es gelang, die Region zu befrieden, so dass die Provinzhauptstadt mit dem Mandatsende der Artemis-Operation am 1. September wieder an VN-Truppen übergeben werden konnte.[52]

Schließlich kam es am 18. und 19. Dezember 2005 zu einem landesweiten Referendum über einen neuen Verfassungsentwurf, der die Grundlage künftiger Wahlvorgänge darstellte.[53] Etwa 62 Prozent der registrierten Wähler nahmen teil. Die Mehrheit von ihnen, 84,3 Prozent, stimmten dem Verfassungsentwurf zu.[54] Parallel hierzu lief die Registrierung der Wähler für die geplanten Wahlen. So wurden zwischen Juni 2005 und Februar 2006 25,6 Millionen Wahlberechtigte erfasst.[55] Das Wahlgesetz konnte im März 2006 verabschiedet werden, während zugleich die Nominierung der Präsidentschaftskandidaten vonstatten ging. Schließlich wurde, nach mehrfachen Verschiebungen, der Wahltermin auf den 30. Juli 2006 datiert.[56]

2. EUFOR RD Congo als Peacebuilding -Operation

In diesem Kapitel wird die theoretische Verortung dieser Arbeit vorgestellt. Hierzu werden mehrere Theorieansätze kurz diskutiert, um dann den exakten theoretischen Rahmen, das Peacebuilding, auswählen zu können. Anschließend wird eine Definition des Peacebuilding -Begriffs gewählt. Diese wird kritisch hinterfragt. Über eine nachfolgende Operationalisierung wird die weitere Vorgehensweise und Anwendung des theoretischen Konzepts erläutert.

2.1 Theoretische Verortung der Arbeit

EUFOR RD Congo konnte, wie im Verlauf der Arbeit aufgezeigt werden wird, seinen Mandatsauftrag, die Absicherung der Wahldurchführung, erfüllen. Über die Abhaltung der Präsidentschaftswahlen sollte die DR Kongo zu nachhaltigem Frieden zurückfinden. Dennoch kam es nach Abzug der Einsatzkräfte zu erneuten Gewaltkonflikten. Es ergibt sich folglich eine Diskrepanz zwischen der Erwartungeines nachhaltigen Friedens durch die Durchführung der Wahlen und den tatsächlichen Gegebenheiten. Deshalb ist für eine umfassende Analyse der EU-Militärmission und ihrer Auswirkungen ein Blick über den konkreten Mandatsauftrag hinaus notwendig. In diesem Rahmen ist der Frage nachzugehen, inwieweit EUFOR RD Congo und die Abhaltung von Wahlen überhaupt zu einer Befriedung der DR Kongo hätten beitragen können.

Einen Ansatz für die Beantwortung dieser Fragestellung liefert eine theoretische Verortung der EU-Militäroperation. Durch eine solche können Aussagen über die Wirksamkeit derartiger Operationen getroffen werden, welche dann auf das konkrete Fallbeispiel übertragen werden können. Entsprechend dieser Vorüberlegungen ist eine genaue Auswahl des bezugnehmenden theoretischen Ansatzes von größter Bedeutung. Im Fall von EUFOR RD Congo bieten sich drei Ansätze an, auf welchen sich eine sinnvolle theoretische Verortung aufbauen lässt. So könnte die Militäroperation als Peacekeeping -Einsatz[57] (Friedenssicherung) beschrieben werden, als eine Operation im Rahmen von State-Building[58] (Staatsaufbau), oder übergreifender als Peacebuilding -Mission[59] (Friedenskonsolidierung).[60]

Dabei haben sich die diesen Begriffen zugrunde liegenden Konzepte verändert. Gerade im Bereich der Friedenssicherung kann für den Zeitraum zwischen1988 und 1993 ein Entwicklungssprung festgestellt werden.[61] So implementierten die Vereinten Nationen zwischen 1948 und 1988 16 Peacekeeping -Missionen.[62] Diese bestanden aus un- oder leicht bewaffneten Eingreifkräften, welche zumeist die verschiedenen Konfliktakteure auseinanderhalten und überwachen sollten.[63] Grundprinzipien waren der Konsens der Konfliktparteien über das Ob und Wie einer Friedenssicherung, die Verantwortlichkeit der Vereinten Nationen, die Unparteilichkeit und der nur zur Selbstverteidigung durchzuführende Waffeneinsatz.[64] Allein zwischen 1988 und 1993 organisierten die Vereinten Nationen dann 20 weitere Peacekeeping -Missionen.[65] Diese sollten oftmals komplexere Aufgaben der Entwaffnung von Bürgerkriegsarmeen oder der Repatriierung von Flüchtlingen, bis hin zu der Ausformung als Peacebuilding -Operation, erfüllen.[66] Der Grund für diese quantitative Zunahme und qualitative Ausdehnung liegt insbesondere in der Beendigung des Kalten Krieges.[67] Im Jahr 2002 lag die Gesamtzahl aller begonnen und abgeschlossenen Missionen bereits bei 55.[68]

Für die Klassifikation EUFOR RD Congos als Peacekeeping -Einsatz spricht die Tatsache, dass es Sinn und Zweck der EU-Militärmission war, MONUC bei der Sicherung der Wahldurchführung in der DR Kongo zu unterstützen. Gleichwohl ist die VN-Militäroperation über die militärische Dimension hinaus mit der DR Kongo verknüpft.[69] Zudem ist die Absicherung der Durchführung von Wahlen ein Eingriff in die Ausgestaltung des politischen Systems. Ein im Sinne der VN und EU aufzubauendes Regierungssystem wird auf diese Weise zum einzig möglichen erhoben. Insofern gehen die antizipierten Folgen von EUFOR RD Congo weit über eine bloße Absicherung des Friedens hinaus. Eine Darstellung der EU-Militäroperation als Peacekeeping -Mission kann die gestaltende Dimension derselben über die Absicherung der Wahldurchführung nicht exakt mit einbeziehen.

Ebendiese Ebene wird durch den Begriff des State-Building abgedeckt. Hinter diesem theoretischen Ansatz steht die Fokussierung auf den Aufbau neuer oder die Stärkung bereits vorhandener Regierungsinstitutionen.[70] Die staatliche Ebene und die damit verbundenen politischen Akteure werden priorisiert. Aufbau und Stärkung der Institutionen soll insbesondere durch dritte Staaten übernommen werden. State-Building bildet folglich eine Form von internationalem Engagement in einem Zielstaat.[71] Auch Wahlen stellen eine Institution dar, welche die Ausgestaltung eines Staates mit bestimmen.[72] Die Einflussnahme der EU-Militärmission zu Gunsten eines demokratischen Regimes ließe sich in diesem Sinne auch im Rahmen des State-Building analysieren.

Jedoch war der Auftrag EUFOR RD Congos die Unterstützung MONUCS zur Absicherung der Präsidentschaftswahlen. Ein direkter Staatsaufbau über die EU-Militärmission geschah nicht. Dies lässt den Analyserahmen des State-Building unscharf erscheinen. Somit umfasst State-Building zwar die gestaltende, nicht jedoch die absichernde Dimension EUFOR RD Congos.

Die EU-Militäroperation kann zudem als Peacebuilding -Einsatz beschrieben werden. Dieses zeichnet sich dadurch aus, dass über eine Vielzahl an multidimensionalen Maßnahmen zur Friedenskonsolidierung beigetragen werden soll.[73] Im Gegensatz zu Peacekeeping -Einsätzen werden die humanitäre, die politische und die wirtschaftliche Dimension verstärkt in die Maßnahmenplanung miteinbezogen.[74] Mit dem Ende des Kalten Krieges begannen die Vereinten Missionen vermehrt Peacebuilding -Missionen durchzuführen.[75] Im Laufe der 90er Jahre differenzierte sich die praktische Ausgestaltung dieser Operationen weiter aus. Während die ersten dieser Missionen auf einen kurzen Einsatzzeitraum ausgelegt waren, wiesen spätere, wie die VN-Mission in Sierra Leone[76], eine höhere Verweildauer auf. Der Peacebuilding -Begriff besitzt schließlich die notwendige analytische Genauigkeit. Er beinhaltet den absichernden, ebenso wie den gestaltenden Charakter von EUFOR RD Congo. Folglich soll im Rahmen dieser Arbeit auf theoretische Ansätze des Peacebuilding Bezug genommen werden.

Obgleich aber über eine Vielzahl an friedenskonsolidierendenMaßnahmen Einvernehmen besteht, existierte und existiert keine allgemeingültige Definition dessen, was unter Peacebuilding zu verstehen ist.[77] Deshalb soll im Folgenden eine für diese Arbeit anwendbare Definition ausgewählt und kritisch hinterfragt werden, um eine möglichst genaue Erkenntnis über den zu beschreibenden Gegenstand zu erhalten.

2.2 Peacebuilding -Begriff und kritische Reflexion

Eine genaue Begriffsdefinition erlaubt sprachliche Ordnung und Klarheit über den Forschungsgegenstand zu erlangen.[78] Der Peacebuilding -Begriff ist in der politischen Wissenschaft bislang nicht eindeutig definiert. Damit stellt sich die Frage, an welcher Begriffsdefinition EUFOR RD Congo zu messen ist. Innerhalb der ESVP gibt es keine Definition dieses Begriffs. Jedoch stellte EUFOR RD Congo nach Maßgabe seines Mandats eine Unterstützungsoperation für die MONUC-Mission der Vereinten Nationen dar. Die VN verfügen über eine Definition des Peacebuilding -Begriffs. Deshalb soll im Folgenden auf diese zurückgegriffen werden:

The Security Council recognizes that peace-building is aimed at preventing the outbreak, the recurrence or continuation of armed conflict and therefore encompasses a wide range of political, developmental, humanitarian, and human rights programmes and mechanisms. This requires short and long-term actions tailored to address the particular needs of societies sliding into conflict or emerging from it. These actions should focus on fostering sustainable institutions and processes in areas such as sustainable development, the eradication of poverty and inequalities, transparent and accountable governance, the promotion of democracy, respect for human rights and the rule of law and the promotion of a culture of peace and non-violence.[79]

Für die Thematik dieser Arbeit ist es der Friedensbegriff, dem innerhalb der Peacebuilding -Definition der Vereinten Nationen die größte Bedeutung zukommt. Die VN-Definition spricht von einer “culture of peace and non-violence”[80]. Es wird folglich von einem zweifachen Friedensbegriff ausgegangen. Unterschieden werden muss zwischen einem „negativen“[81] und einem „positiven“ Frieden.[82] Der „negative“ Friede bedeutet die Abwesenheit von Krieg, gleichwohl bleibt eine strukturelle Gewalt[83] weiterhin bestehen.[84] Der „positive“ Frieden geht über diesen Zustand hinaus. Die strukturelle Gewalt und damit indirekt auch Voraussetzungen für einen Krieg werden minimiert. Diese Unterscheidung lässt erkennen, dass es einen Zwischenbereich zwischen dem Nicht-Krieg und dem „positiven“ Frieden gibt. Im Fall der DR Kongo existierte ein Friedensschluss. Dennoch war das Gewaltlevel weiterhin sehr hoch. Obwohl formal kein Kriegszustand herrschte, konnte nicht von einem „positiven“ Frieden gesprochen werden. Vielmehr befand sich die DR Kongo in einem Grenzbereich.[85] Indem eine Friedensdefinition mit „positivem“ Friedenbegriff verwendet wird, kann diese Ebene zwischen Nicht-Krieg und „positivem“ Frieden kenntlich gemacht werden. Es muss jedoch beachtet werden, inwieweit die Annäherung an diesen Friedenszustand erreichbar bleibt. Die Unterschiedlichkeit von Gesellschaften negiert universell gültige Konzepte und Maßstäbe. Ein „positiver“ Friede in Westeuropa kann nicht mit einem in Subsahara-Afrika gleichgesetzt werden. Die strukturelle Verschiedenheit der Regionen muss Berücksichtigung finden. Insofern ist eine „positive“ Friedensdefinition nur dann zu berücksichtigen, wenn diese praktisch anwendbar bleibt. Indem die VN-Definition von einer culture of peace spricht, bleibt sie jedoch unbestimmt genug, um eine Anwendung des Begriffs gegenüber der DR Kongo zu ermöglichen.

Dennoch kann die Definition der Vereinten Nationen kritisch betrachtet werden. Denn ebendiese Begriffsbestimmung fordert nicht nur eine culture of peace, sondern auch Demokratie[86] und eine verantwortungsvolle und transparente Regierung. Damit liegt der Definition der Vereinten Nationen ein vorgeprägtes Wertebild zugrunde. Da die Entwicklung des Peacebuilding -Konzepts überwiegend von euroatlantischen Staaten durchgeführt worden ist, sind es die dort favorisierten Wertegrundlagen, welche dieses bestimmen und infolgedessen auf andere Staaten übertragen werden. Dies führt dazu, dass andere Werte- und damit auch Gesellschaftssysteme per se von der Erreichung eines „positiven“ Friedens ausgeschlossen werden könnten. Dies kann kritisch hinterfragt werden. Es besteht die Gefahr, dass ein spezifisches Ordnungsmodell allgemein auf andere Staaten und Regionen angewandt wird.[87] Es ist aber fraglich, inwieweit ein ordnungspolitischer Ansatz global durchgesetzt werden kann.

In der Praxis stellt ebendiese Favorisierung euroatlantisch geprägter Werte- und Gesellschaftssysteme ein Problem dar. Insbesondere innerhalb der Vereinten Nationen und damit in denen von dieser Institution durchgeführten Peacebuilding -Einsätzen, findet sich das Abstellen auf diese Sichtweise wieder.[88] Dies kann aber mit einem Widerspruch zwischen den Erwartungen und Forderungen der internationalen Staatengemeinschaft auf der einen und den zur Verfügung stehenden Ressourcen zur Erfüllung derselben auf der anderen Seite einhergehen.[89] Tritt ein solches Missverhältnis auf, kann dies Konflikte erneut aufbrechen lassen und Gesellschaften überfordern. Collier, der die Transition von Post-Konfliktstaaten untersucht hat, erarbeitete empirisch belastbare Daten, welche aufzeigen, dass sich Demokratie auf Staaten mit einem geringen Bruttoinlandsprodukt pro Kopf konfliktfördernd auswirken kann.[90] Paris kommt in seiner Analyse der friedenskonsolidierenden Operationen zum Schluss, dass die zu schnelle Umsetzung von Demokratie in der Konfliktfolgezeit potentiell destabilisierend ist.[91] Erst langfristig trägt ein demokratisches Regierungssystem zu einer Stabilisierung bei.

Festzustellen ist zusammenfassend, dass Teilbereiche des Peacebuilding -Begriffs, wie er in dieser Arbeit Verwendung findet, in der praktischen Umsetzung problematisch sein können. EUFOR RD Congo kann aber als Peacebuilding -Operation im Rahmen der VN-Begriffsdefinition dargestellt werden. Die Abhaltung von Wahlen nach demokratischen Maßstäben[92] ist ohne Zweifel Bestandteil von Peacebuilding nach Definition der Vereinten Nationen.

2.3 Operationalisierung

In dieser Arbeit soll analysiert werden, inwieweit die durch EUFOR RD Congo abgesicherten Präsidentschaftswahlen zu einem nachhaltigen Frieden in der DR Kongo beigetragen haben. Dies geschieht unter Bezugnahme theoretischer Ansätze des Peacebuilding. Im Fokus steht damit das Verhältnis von Wahlen und nachhaltigem Frieden in Post-Konfliktstaaten. Das theoretische Bezugsverhältnis wird in Unterkapitel 4.1 der Arbeit untersucht. Im Vordergrund stehen die Ausführungen von Paris, sowie Doyle und Sambanis, die sich empirisch mit dem Untersuchungsgegenstand auseinandergesetzt haben. Die Verknüpfung der theoretischen Inhalte mit der empirischen Beweisführung und damit der Bezug auf das konkrete Fallbeispiel erfolgt in Unterkapitel 4.2.3. Dort wird auf die Situation im kongolesischen Staat nach Durchführung der Präsidentschaftswahlen eingegangen. Verschiedene Indikatoren werden untersucht, mit deren Hilfe das Verhältnis nachhaltigen Friedens in der DR Kongo vor und nach Durchführung der Wahlen bestimmt werden kann. Dies ermöglicht es, die daraus hervorgehenden Ergebnisse in einen Kontext mit der theoretischen Untersuchung zu stellen. Darüber hinausgehend kann dann in Unterkapitel 5.2 untersucht werden, inwieweit die Hypothese über die Priorität des Gewaltrückgangs vor der Wahldurchführung zu verifizierenist. Auf diese Weise lässt sich ein kohärenter Gesamtrahmen bilden, der die theoretischen Ausführungen sinnvoll mit denen durch die Überprüfung von Indikatoren bezogenen Ergebnissen des Untersuchungsfalls der DR Kongo verknüpft.

3. Grundlagen, Planung und Durchführung von EUFOR RD Congo

Dieses Kapitel geht auf die EUFOR RD Congo Operation ein. Zunächst werden Verständnisgrundlagen zur Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik und der in ihr agierenden Akteure und ihrer strategischen Leitdokumente aufgeführt. Gesondert betrachtet wird das institutionelle Verhältnis von EU und VN, da diesem in Bezug auf EUFOR RD Congo eine hohe Bedeutung zukommt. Dann wird auf die Planung der Militäroperation eingegangen. Im Fokus stehen in diesem Abschnitt die Analyse der Interessen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten eine Militärmission, die über die Absicherung von Wahlen nachhaltigen Frieden schaffen sollte, durchzuführen. Aber auch die Finanzierung der Operation und ihre letztendliche Ausgestaltung werden untersucht. Dann wird auf den Ablauf der Wahlen in der DR Kongo und das Agieren EUFOR RD Congos vor Ort eingegangen. Zu dieser Analyse gehört auch die Darlegung des Verhältnisses der EU-Militärmission zu dritten Akteuren, insbesondere der VN-Mission MONUC, vor Ort. Schließlich werden Fehler und Defizite EUFOR RD Congos untersucht.

3.1 Grundlagen von EUFOR RD Congo

3.1.1 Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik

Mit dem Ende des Ost-West Konflikts und dem Zusammenbruch der Sowjetunion veränderte sich das Sicherheitsverständnis in den Staaten der damaligen Europäischen Gemeinschaft. Bereits der Vertrag von Maastricht, welcher 1992 unterzeichnet wurde, konstatierte diese Veränderungen und schloss eine Gemeinsame Europäische Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) mit ein.[93] Gleichwohl war dieser Vertrag hinsichtlich seiner Auswirkungen auf die GASP ein Minimalkonsens.[94] Die Implementierung qualitativ neuer Vertragsvorschriften ist im Amsterdamer Vertrag von 1997 festgelegt worden.[95] Nachdem Großbritannien auf dem britisch-französischen Gipfel von St. Malo am 4. Dezember 1998 seine Sicherheits- und Verteidigungspolitik auf eine mehr EU-bezogeneausgerichtete hatte[96], bildete sich die ESVP in einer eigenständigen Art und Weise insbesondere im Anschluss an den Kölner EU-Gipfel vom 3./4. Juni 1999 heraus.[97]

Auf diesem Gipfeltreffen verpflichteten sich die EU-Mitgliedstaaten darauf, diejenigen Kapazitäten aufzubringen, die notwendig sind, um die so genannten Petersberg-Aufgaben erfüllen zu können.[98] Dieser Aufgabenkatalog umfasste humanitäre Aktionen, Evakuierungsmaßnahmen, friedenserhaltende Maßnahmen, sowie Kampfeinsätze zur Krisenbewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen.[99] Einige Monate nach den Beschlüssen des Kölner EU-Gipfels, wurde am 18. Oktober 1999 mit Javier Solana erstmals ein Hoher Vertreter der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union bestimmt.[100] Am 10./11. Dezember 1999 kam es zu einem erneuten Gipfeltreffen in Helsinki. Dort wurde ein militärisches Headline Goal vereinbart. Danach sollte die EU bis 2003 in der Lage sein, 60.000 Soldaten innerhalb von 60 Tagen für ein Jahr in einen Einsatz schicken zu können, um die Petersberg-Aufgaben zu erfüllen.[101]

Neben die militärische Weiterentwicklung trat auch eine zivile Komponente. Diese wurde auf den Gipfeltreffen in Feira im Jahr 2000 und Göteborg im Jahr 2001 präzisiert.[102] Demnach gab es vier Schwerpunktbereiche, in denen die Europäische Union ihre zivilen Kapazitäten zunächst ausbauen wollte: Polizei, Rechtsexperten, Zivilverwaltung und Katastrophenschutz.[103] So sollten bis 2003 5.000 Polizisten für EU-Einsätze bereitgestellt werden.[104] Diese Pools an zivilen Kräften sind schnell erreicht worden. Dennoch scheint das zivile Moment gegenüber dem militärischen unterbewertet zu sein, wie es in dem Bereich der Polizeikräfte deutlich wird.[105]

Nach der Unterzeichnung des Vertrags von Nizza im Jahr 2000 wurde zudem die institutionalisierte Ausformung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik weiter vorangetrieben.[106] Dies ging einher mit der Entwicklung eines partnerschaftlichen Verhaltens gegenüber der NATO, welches 2003 in der Berlin Plus Vereinbarung mündete.[107] Diese ermöglicht es der ESVP auf die Mittel der Atlantischen Allianz, wie zum Beispiel Operationshauptquartiere, zurückgreifen zu können.

Eine wesentliche Neuerung im Gefüge der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik war die am 12. Dezember 2003 vorgestellte Europäische Sicherheitsstrategie (ESS).[108] Die ESS ist das erste derartige Strategiepapier.[109] Es soll als eine Basis für das Selbstverständnis der Europäischen Union als globaler Akteur dienen.

Um die Ausführungen der Europäischen Sicherheitsstrategie in konkrete Maßnahmen umzusetzen, setzten sich die EU-Mitgliedstaaten im Juni 2004 im niederländischen Noordwijk ein neues Headline Goal 2010.[110] Zu den Maßnahmen dieses Ziels gehörte noch im selben Jahr der Aufbau einer zivil-militärischen Zelle im Militärstab des Generalsekretariats des Ministerrats, die nach Bedarf zu einem EU Operations Centre für kleinere Missionen ausgebaut werden kann.[111] Des Weiteren ist die 2004 etablierte European Defense Agency (EDA) Bestandteil dieses Zielplans.[112] Diese hat vier Funktionen: Die Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten innerhalb der EU zu verbessern, die Kooperation auf dem Rüstungssektor zu erhöhen, diesen strategisch wichtigen Sektor zu verbessern und die relevante Forschung und Entwicklung voranzutreiben. Die Aufstellung von so genannten Battlegroups, im Juni 2004 begonnen und seit 2007 offiziell einsatzfähig war ein weiteres Element des Headline Goals 2010. Diese kleinen, hochmobilen Kampfverbände umfassen ca. 1.500 Soldaten.[113] Im Falle einer Krise können diese Kräfte innerhalb von 15 Tagen im Einsatzgebiet stationiert werden und erweitern auf diese Weise das Krisenreaktionsinstrumentarium der Europäischen Union. Dabei sind die Kampfverbände gerade für Einsätze auf dem Afrikanischen Kontinent zugeschnitten.[114] Alles in allem zeichnet sich mit diesen Maßnahmen eine langfristig tiefgreifende Integration der militärischen Fähigkeiten der EU-Mitgliedstaaten ab. Diese geht einher mit der Selbstdefinition der Europäischen Union als globaler Akteur. Nicht mehr das ob ist die Frage, sondern vielmehr das wie, also die Frage nach den Fähigkeiten zur Untermauerung des Anspruchs der EU ein globaler Mitgestalter in der internationalen Politik zu sein.[115]

Ein Action Plan for Civilian Aspects of ESDP, der im Juni 2004 verabschiedet wurde, sollte parallel die zivile Dimension der ESS stärken.[116] Aus diesem Grund ist auch ein Civilian Headline Goal 2008 aufgestellt worden.[117] Dieses stellte unter anderem Anforderungsgrenzen für die benötigte Ausrüstung an die EU-Mitgliedstaaten. Um sich dem Zeitplan des militärischen Headline Goals anzupassen, beschloss der Europäische Rat 2007 ein neues Civilian Headline Goal 2010.[118] Damit soll auch die angestrebte Gleichrangigkeit der zivilen und militärischen Dimension der ESVP betont werden. Wenngleich sich beide Dimensionen in den vergangenen Jahren weiter miteinander verzahnt haben: Faktisch dominierend hinsichtlich der Mittel- und Personalausstattung ist noch immer die militärische Ebene. Diese Tendenz soll sich graduell verändern. Beide Bereiche stehen vor weiteren Angleichungen und beide Ebenen sollen verstärkt auf eine internationale Handlungs- und Interventionsfähigkeit hin ausgebaut werden.[119]

3.1.2 Bestimmende Akteure innerhalb der ESVP

Als EU-Militäroperation wurde EUFOR RD Congo durch Institutionen der ESVP beeinflusst. Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik ist nach dem derzeitigen Vertrag von Lissabon, aber auch nach dem zum Zeitpunkt von EUFOR RD Congo gültigen Nizza-Vertrag Bestandteil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Damit basiert sie auf der intergouvernementalen Zusammenarbeit der einzelnen Regierungen der EU-Mitgliedstaaten. Grundlegend ist folglich zwischen der Ebene der intergouvernementalen Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten und den jeweiligen nationalen Ebenen, mit ihren eigenen Institutionen und Entscheidungsprozessen, zu trennen. Selbst wenn die Europäische Union eine Militärmission beschließt, entscheiden die Mitgliedstaaten, ob und in welchem Ausmaß sie sich beteiligen.[120] Aber auch wenn ausschließlich die Ebene der intergouvernementalen EU-eigenen Entscheidungs- und Durchführungsinstitutionen der ESVP analysiert wird, ergibt sich ein komplexes Bild. Da diese Institutionen die Ausgestaltung EUFOR RD Congos mit beeinflussten, sollen sie im Folgenden dargestellt werden.[121]

So sind es die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten, die in der Form des Europäischen Rates die Grundsätze, allgemeinen Leitlinien und gemeinsamen Strategien der GASP festlegen.[122] Auf diesen Grundlagen baut der Ministerrat[123] bei der Festlegung und Durchführung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik auf.[124] Dieser tagt in verschiedenen Formationen der jeweiligen Fachminister. Für die Außenpolitik bedeutsam ist besonders die Ratsformation Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen (GAERC). An diesen Tagungen nehmen je nach Tagesordnung auch die Verteidigungsminister teil.[125] Vorbereitet werden die Beschlüsse des Ministerrates im Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER[126] ).[127] Dieser besteht aus den Leitern der Ständigen Vertretungen der Mitgliedstaaten bei der Europäischen Union und nimmt, da viele Beschlussvorlagen dieses Organs im Rat ohne weitere Aussprache akzeptiert werden, eine faktisch sehr bedeutsame Rolle ein. Neben GAERC und COREPER sind es insbesondere das Generalsekretariat des Rates, mit seinem Generalsekretär, der zugleich der Hohe Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik ist, und das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK), die sich mit der Ausgestaltung und Durchführung der ESVP befassen.

Das Generalsekretariat des Rates unterstützt den Ratsvorsitz.[128] Es verfügt über einen politischen Stab als Strategieplanungs- und Frühwarneinheit und über eigene Abteilungen für Verteidigung (DGE VIII) und ziviles Krisenmanagement (DGE IX), welche in der Generaldirektion E organisiert sind.[129] Auch beinhaltet es ein Situation Centre, welches seit dem 1. Januar 2001 insbesondere nachrichtendienstliche Informationen aus- und verwertet.[130] Zur weiteren Unterstützung operiert gleichfalls seit dem 1. Januar 2001 ein EU-eigenes Satellitenzentrum.[131] Dieses untersteht in seiner politischen Aufsicht dem PSK, sein operatives Handeln wird aber durch den Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik festgelegt. Dieser führt auch den Dialog mit Drittstaaten im Namen des Rates. Auf diese Weise gibt er der GASP ein „Gesicht“.[132]

Die für die tagesaktuelle Ausgestaltung der GASP und der ESVP bedeutendste Institution ist jedoch das Politische und Sicherheitspolitische Komitee.[133] Dieses ist explizit durch den Vertrag über die Europäische Union in seinen Aufgaben legitimiert.[134] Es besteht aus Vertretern der einzelnen Mitgliedstaaten und vollzieht unter Aufsicht des Rates das Krisenmanagement im Bereich der GASP. Zudem formuliert es, vom Rat aufgefordert oder unabhängig, Stellungnahmen und überwacht vereinbarte Politiken, wie auch die internationale Lage. Zudem kann es durch einen Ratsbeschluss, wie im Fall von EUFOR RD Congo geschehen, die politische Kontrolle und strategische Leitung von EU-Militäroperationen übernehmen.

Im Zuge seiner Arbeit erhält das PSK von dritten Einrichtungen militärische und zivile Analysen, sowie Handlungsvorschläge. So gibt das PSK dem Militärausschuss der Europäischen Union (EUMC) Leitlinien vor und erhält von diesem militärische Stellungnahmen und Empfehlungen. Der EUMC ist als Organisationseinheit des Rates gegliedert, besteht aus den Generalstabschefs der EU-Mitgliedstaaten und bildet auf diese Weise den ranghöchsten Militärausschuss der Union.[135]

Dem EUMC militärisch untergeordnet, aber dennoch in Form einer Abteilung des Generalsekretariats gegliedert ist der Militärstab der EU (EUMS).[136] Seine Aufgabe besteht in der Umsetzung der Vorgaben des Militärausschusses der Union. Der EUMS übernimmt deshalb auch Aufgaben der strategischen Planung und bildet das Bindeglied zwischen dem EUMC und den militärischen Kräften, welchen der EU zur Verfügung gestellt werden.

Innerhalb dieses Militärstabs gibt es seit 2004 die so genannte zivil-militärische Zelle.[137] Diese nimmt zivil-militärische Planungsaufgaben innerhalb von EU-Operationen war. Zudem kann der EUMS über diese Zelle nationale Hauptquartiere bei der Durchführung einer Militärmission der Union unterstützen, oder aber ein eigenes Hauptquartier für spezifische Missionen eröffnen.

Zivile Analysen erhält das PSK über das Committee for civilian aspects of crisis management (CIVCOM).[138] Diese Arbeitsgruppe besteht aus Vertretern aller Mitgliedstaaten sowie der Europäischen Kommission und wird auch durch die Generaldirektion E im Generalsekretariat des Rates unterstützt. Damit bezieht das PSK sowohl relevante militärische, als auch zivile Informationen, auf die es bei der politischen Kontrolle und strategischen Leitung EUFOR RD Congos aufbauen konnte.

3.1.3 Strategische Leitdokumente im Rahmen von EUFOR RD Congo

Institutionen spiegeln die Ausrichtung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik auf organisatorischer Ebene wieder. Damit lässt sich diese jedoch nicht abschließend beschreiben. Ebenso bedeutsam ist ihre inhaltliche Ausgestaltung. Letztere vollzieht sich im Kontext strategischer Entscheidungen, die innerhalb von Leitdokumenten der Europäischen Union offenbart werden. Diese lagen auch EUFOR RD Congo zu Grunde. Deswegen soll im Folgenden kurz auf die für die EU-Militärmission bedeutenden Dokumente eingegangen werden.

[...]


[1] Die Europäische Union wird im Folgenden als Union oder EU bezeichnet.

[2] Vgl. Council of the European Union: Council Joint Action vom 29.4.2006, 2006/319/CFSP, auf: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:116:0098:0101:EN:PDF (24.2.2010).

[3] ‚Mission‘ und ‚Operation‘ werden in dieser Arbeit synonym verwendet.

[4] MONUC sollte zunächst zur Einhaltung einer Waffenruhe in der DR Kongo beitragen. Vgl. United Nations Security Council: Resolution 1279 vom 30.11.1999, S/RES/1279, auf: http://daccess-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/N99/368/17/PDF/N9936817.pdf?OpenElement (24.2.2010). Später wurde das VN-Mandat erweitert und beinhaltete auch Aufgaben der Demilitarisierung, der Wahlvorbereitung und des Schutzes der Zivilbevölkerung. Vgl. United Nations Security Council: Resolution 1565 vom 1.10.2004, S/RES/1565, auf: http://www.un.org/ga/search/view_doc.asp?symbol=S/RES/1565%20%282004%29 (24.2.2010).

[5] Der Neopatrimonialismus zeichnet sich durch die Koexistenz persönlich-patrimonialer Beziehungen und der legal-rationalen Bürokratie aus, vgl. Erdmann, Gero: Neopatrimoniale Herrschaftssystem – oder: Warum es in Afrika so viele Hybridregime gibt, in: Bendel, Petra / Croissant Aurel / Rüb (Hrsg.), Friedbert W.: Zwischen Demokratie und Diktatur. Zur Konzeption und Empirie demokratischer Grauzonen, Opladen 2002, S. 330.

[6] Hier sind insbesondere zu nennen das Ende des Kalten Krieges, welches mit der Beendigung finanzieller Unterstützung der USA und Frankreich an die DR Kongo einherging und der Genozid an den Tutsis in Ruanda, der zu anschließenden Hutu-Flüchtlingswellen in den Osten der DR Kongo führte.

[7] Damit weist die DR Kongo die für einen failed state typischen Merkmale auf. Vgl. Rotberg, Robert I.: The Failure and Collapse of Nation-States. Breakdown, Prevention and Repair, in: Rotberg, Robert I.: When States Fail. Causes and Consequences, Princeton 2004, S. 5ff.

[8] Vgl. United Nations: Press Release vom 24.1.2000, SC/6789, auf: http://www.un.org/News/Press/docs/2000/20000124.sc6789.doc.html (24.2.2010).

[9] Vgl. Kriegsteilnehmer waren insbesondere Ruanda und Uganda auf der einen, sowie die DR Kongo, Simbabwe, Angola und Namibia auf der anderen Seite. Vgl die Unterzeichner des Lusaka-Waffenstillstandsabkommens, in: United Nations Security Council: Letter dated 23 July 1999 from the permanent representative of Zambia to the United Nations addressed to the president of the Security Council vom 23.7.1999, S/1999/815, auf: http://www.un.org/ga/search/view_doc.asp?symbol=S/1999/815 (24.2.2010).

[10] Vgl. International Monetary Fund: Democratic Republic of the Congo: Selected Issues and Statistical Appendix, IMF Country Report No 07/329, 2007, auf: http://www.imf.org/external/pubs/ft/scr/2007/cr07329.pdf (24.2.2010), S. 19.

[11] Vgl. United Nations Security Council: No exit without strategy: Security Council decision-making and the closure of transition of United Nations peacekeeping operations, Report of the Secretary-Generalvom 20.4.2001, S/2001/394, auf: http://daccess-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/N01/343/62/PDF/N0134362.pdf?OpenElement (24.2.2010). Entsprechend dem Dokument des VN-Sicherheitsrats kann zwischen „internationalem nachhaltigen Frieden“ und „innerstaatlichen nachhaltigen Frieden“ unterschieden werden. In dieser Arbeit bezieht sich der Begriff „nachhaltig“ auf den innerstaatlichen Frieden. In diesem Kontext bedeutet „nachhaltig“, dass ein Staat die Konflikte innerhalb der Gesellschaft ohne Rückgriff auf militärische Mittel eigenständig lösen kann.

[12] Vgl. International Rescue Committee: Mortality in the Democratic Republic of Congo. An ongoing crisis, New York 2007, auf: http://www.theirc.org/sites/default/files/migrated/resources/2007/2006-7_congomortalitysurvey.pdf (24.2.2010), S. II.

[13] Vgl. Council of the European Union – General Secretariat: DRC Elections 2006. EU support to the DRC during the election process, Juni 2006, auf: http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/esdp/90508.pdf (24.2.2010).

[14] Post-Konfliktwahlen bezeichnen innerhalb eines Staates die ersten Wahlen nach einem Friedensschluss. Vgl. Sivapathasundaram, Dileepan: Elections in Post-conflict Environments: The Role of International Organizations, Washington 2004, auf: http://www.ifes.org/publication/b552491b9259d857e0d69017fde73ee0/2004_Manatt_Dileepan_Sivapathasundaram.pdf (24.2.2010), S. 7ff.

[15] Um die Arbeit zudem lesbarer zu gestalten werden im Folgenden männliche Sprachformen verwendet. Gleichwohl sind damit beide Geschlechter gemeint.

[16] Vgl. Schmidt, Peter: Nationale Entscheidungsspielräume in multilateralem Handlungsrahmen – die Europäische Union und die Vereinten Nationen, in: Justenhoven, Heinz-Gerhard/Erhart (Hrsg.), Hans-Georg: Interventionen im Kongo. Eine kritische Analyse der Befriedungspolitik von UN und EU, Beiträge zur Friedensethik, Band 42, Stuttgart 2008, S. 82.

[17] Entsprechend der Kriegsdefinition des Correlation of War-Projekts wird in dieser Arbeit unter einem ‚minimalen Level‘ verstanden, dass es weniger als 1.000 durch kriegerische Auseinandersetzungen Getötete im Jahr gibt. Vgl. COW Intra State War Data, 1816-1997 (v3.0), auf: http://correlatesofwar.org/COW2%20Data/WarData/IntraState/Intra-State%20War%20Format%20%28V%203-0%29.htm (24.2.2010).

[18] Vgl. Gießmann, Hans J. / Wagner (Hrsg.), Armin: Armee im Einsatz. Grundlagen, Strategien und Ergebnisse einer Beteiligung der Bundeswehr, in: Brzoska (Hrsg.), Michael: Demokratie, Sicherheit, Frieden, DSF Band 191, Baden-Baden 2009 oder Tull, Denis M.: EUFOR RD Congo: ein Erfolg, aber kein Erfolgsmodell, in: Asseburg, Muriel / Kempin (Hrsg.), Ronja: Die EU als strategischer Akteur in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Eine systematische Bestandsaufnahme von ESVP-Missionen und –Operationen, Berlin 2009 (SWP-Studie 32/2009).

[19] Vgl. Johnson, Dominic: Kriege, Korruption und die Kunst des Überlebens, 2. erw. Aufl., Frankfurt am Main 2009 oder Turner, Thomas: The Congo Wars: Conflict, Myth and Reality, New York 2007.

[20] Vgl. Justenhoven, Heinz-Gerhard/Erhart (Hrsg.), Hans-Georg: Interventionen im Kongo. Eine kritische Analyse der Befriedungspolitik von UN und EU, Beiträge zur Friedensethik, Band 42, Stuttgart 2008.

[21] Vgl. OECD: The DAC Guidelines: Helping Prevent Violent Conflict, Paris 2001, auf: http://www.oecd.org/dataoecd/15/54/1886146.pdf (24.2.2010) oder Call, Charles T / Cousens, Elizabeth M.: Ending Wars and Building Peace, International Peace Academy, Coping with Crisis, März 2007, auf: http://www.ipacademy.org/media/pdf/publications/cwc_working_paper_ending_wars_ccec.pdf (24.2.2010).

[22] Vgl. Paris, Roland: Wenn die Waffen schweigen. Friedenskonsolidierung nach innerstaatlichen Gewaltkonflikten, Hamburg 2007.

[23] Vgl. Doyle, Michael W. / Sambanis, Nicholas: Making War & Building Peace. United Nations Peace Operations, Princeton 2006.

[24] Vgl. Collier, Paul / Rohner, Dominic: Democracy, Development, and Conflict, auf: http://users.ox.ac.uk/~econpco/research/pdfs/DemocracyDevelopmentConflict.pdf (24.2.2010) oder Collier, Paul / Hoeffler, Anke: Democracy´s Achilles Heel or, How to Win an Election without Really Trying, CSAE Working Paper WPS/2009-08, Juli 2009, auf: http://www.csae.ox.ac.uk/workingpapers/pdfs/2009-08text.pdf (24.2.2010).

[25] Die Interviews wurden vom Autor geführt und liegen diesem vor. Die publizierte Version der Arbeit enthält nicht die Interviewtexte.

[26] Vgl. Kaufmann, Daniel / Kraay, Aart / Mastruzzi, Massimo: Governance Matters VIII. Aggregate and Individual Governance Indicators 1996-2008, Policy Research Working Paper 4978, auf: http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=1424591 (24.2.2010) und The Fund for Peace, auf: http://www.fundforpeace.org/web/index.php?option=com_content&task=view&id=386&Itemid=543 (24.2.2010).

[27] Vgl. Prunier, Gérard: From Genocide to Continental War. The ‘Congolese Conflict’ and the Crisis of Contemporary Africa, London 2009, S. 149.

[28] Vgl. Turner, Thomas: The Congo Wars, S. 5.

[29] Vgl. United Nations Security Council: Final report of the Panel of Experts on the Illegal Exploitation of Natural Resources and Other Forms of Wealth of the Democratic Republic of the Congovom 16.10.2002, S/2002/1146, auf: http://www.smartsanctions.se/stockholm_process/reports/congo_20021031.pdf (24.2.2010).

[30] Vgl. Prunier, Gérard: From Genocide to Continental War, S. 178.

[31] Vgl. Indongo-Imbanda, Iseewanga: Die Geschichte der Demokratischen Republik Kongo, auf: http://www.kongo-kinshasa.de/dokumente/lekture/drk_geschichte.pdf (24.2.2010), S. 18.

[32] Vgl. Rassemblement congolais pour la democratie (RCD), auf: http://www.globalsecurity.org/military/world/para/rcd.htm (24.2.2010).

[33] Vgl. Congo Civil War, auf: http://www.globalsecurity.org/military/world/war/congo.htm (24.2.2010).

[34] Vgl. Ebd.

[35] Vgl. Turner, Thomas: The Congo Wars, S. 6/7.

[36] Vgl. United Nations Security Council: Letter dated 23July 1999from the permanent Representative of Zambia to the United Nations addressed to the President of the Security Council vom 23.7.1999, S/1999/815, auf: http://www.un.org/ga/search/view_doc.asp?symbol=S/1999/815 (24.2.2010).

[37] Vgl. United Nations Security Council: Resolution 1279 vom 30.11.1999, S/RES/1279, auf: http://daccess-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/N99/368/17/PDF/N9936817.pdf?OpenElement (24.2.2010).

[38] Vgl. Congo Civil War, auf: http://www.globalsecurity.org/military/world/war/congo.htm (24.2.2010).

[39] Vgl. Prunier, Gérard: From Genocide to Continental War, S. 254/255.

[40] Vgl. Schadomsky, Ludger: Wer steht zur Wahl?, auf: http://www1.bpb.de/themen/Z0ZQBA,0,Wer_steht_zur_Wahl.html (24.2.2010).

[41] Vgl. Prunier, Gérard: From Genocide to Continental War, S. 258.

[42] Vgl. Ebd., S. 263.

[43] Vgl. International Crisis Group: The Inter-Congolese Dialogue. Political Negotiation or Game of Bluff?, ICG Africa Report N37, Brüssel 2001, S. i, auf: http://www.crisisgroup.org/library/documents/report_archive/A400488_16112001.pdf (24.2.2010).

[44] Vgl. Congo Civil War, auf: http://www.globalsecurity.org/military/world/war/congo.htm (24.2.2010).

[45] Vgl. Ebd.

[46] Vgl. Rohde, Eckart: Wahlen in der DR Kongo 2006, in: GIGA Institute of African Affairs: Afrika Spectrum, 42, Hamburg 2007, S. 111.

[47] Vgl. Johnson, Dominic: Ein Gruselkabinett führt den Kongo, taz.de vom 8.5.2003, auf: http://www.taz.de/nc/1/archiv/archiv-start/?ressort=au&dig=2003%2F05%2F08%2Fa0072&cHash=603c7934a6 (24.2.2010).

[48] Vgl. Rohde, Eckart: Wahlen in der DR Kongo 2006, S. 111.

[49] Vgl. Scheen, Thomas: Der Selbstmord einer favorisierten Partei, auf: http://www.faz.net/s/RubDDBDABB9457A437BAA85A49C26FB23A0/Doc~ED5E17DD863DE491B882973EF5D76DD85~ATpl~Ecommon~Scontent.html (24.2.2010).

[50] Vgl. Johnson, Dominic: Kriege, Korruption und die Kunst des Überlebens, S. 121.

[51] Vgl. Mair, Stefan: Einsatzgebiet Kongo. Die EU-Friedensmission in der Ituri-Provinz, Berlin 2003 (SWP-Aktuell 22/2003), S. 3.

[52] Vgl. zu Operation Artemis Homan, Kees: Operation Artemis in the Democratic Republic of Congo, in: European Commission: Faster and more united? The debate about Europe´s crisis response capacity, May 2007, S. 151-155, auf: http://www.clingendael.nl/publications/2007/20070531_cscp_chapter_homan.pdf (24.2.2010).

[53] Vgl. Johnson, Dominic: Kriege, Korruption und die Kunst des Überlebens, S. 147.

[54] Vgl. EISA: DRC: 2005 Consitutional referendum results, auf: http://www.eisa.org.za/WEP/drc2005referendum.htm (24.2.2010).

[55] Vgl. Rohde, Eckart: Wahlen in der DR Kongo 2006, S. 112.

[56] Vgl. Johnson, Dominic: Kriege, Korruption und die Kunst des Überlebens, S. 149.

[57] Zum Ansatz des Peacekeeping vgl. Bellamy, Alex J. / Williams, Paul / Griffin, Stuart: Understanding Peacekeeping, Cambridge 2004 und O’Neill, John Terrence / Rees, Nicholas: United Nations Peacekeeping in the Post-Cold War Era, Oxon 2005.

[58] Zum Ansatz des State-Building vgl. Fukuyama, Francis: State Building. Governance and World Order in the Twenty-First Century, Croydon 2005 und Stütz, Julia: „State-Building“ aus theoretischer und praktischer Perspektive, Nomos Universitätsschriften, Politik Band 158, Baden-Baden 2008.

[59] Zum Ansatz des Peacebuilding vgl. Jeong, Ho-Won: Peacebuilding in Postconflict Societies. Strategy and Process, Colorado 2005 und Cousens, Elizabeth M. / Kumar, Chetan: Peacebuilding as Politics. Cultivating Peace in Fragile Societies, A Project of the international Peace Academy, Boulder 2001.

[60] Daneben gibt es weitere theoretische Ansätze, wie beispielsweise Peace Enforcement (Friedensdurchsetzung) oder Nation Building (Nationenbildung). Bei der Betrachtung EUFOR RD Congos aus Sichtweise dieser Theoriebegriffe ergäben sich zwar Schnittmengen, aber Intention und Ausgestaltung der europäischen Militäroperation ließen sichdurch diese in keinem Fall korrekt widergeben. Da eine Verortung innerhalb dieser Begriffe nicht sinnvoll wäre und der Umfang dieser Arbeit eine vollständige Widergabe aller potentieller theoretischer Ansätze nicht zulässt, soll auf diese im Weiteren verzichtet werden.

[61] Vgl. Bellamy, Alex J./ Williams, Paul / Griffin, Stuart: Understanding Peacekeeping, Cambridge 2004, S. 92.

[62] Vgl. Gareis, Sven Bernhard / Varwick, Johannes: Die Vereinten Nationen. Aufgaben, Instrumente und Reformen, 3. akt. Aufl., Bonn 2003, S. 123.

[63] Vgl. Woodhouse, Tom / Ramsbotham, Oliver: Peacekeeping and Conflict Resolution, Oxon 2000, S. 122.

[64] Vgl. Gareis, Sven Bernhard / Varwick, Johannes: Die Vereinten Nationen, S. 129ff.

[65] Vgl. Bellamy, Alex J./ Williams, Paul / Griffin, Stuart: Understanding Peacekeeping, Cambridge 2004, S. 76.

[66] Vgl. Gareis, Sven Bernhard / Varwick, Johannes: Die Vereinten Nationen, S. 135/136.

[67] Dies ging einher mit einem aktiveren VN-Sicherheitsrat, einem größeren Bewusstsein innerhalb euroatlantischer Gesellschaften für menschliches Leiden in dritten Staaten und einem Ende von durch den Kalten Krieg mit verursachten Stellvertreterkriegen. Vgl. Bellamy, Alex J./ Williams, Paul / Griffin, Stuart: Understanding Peacekeeping, Cambridge 2004, S. 92.

[68] Gareis, Sven Bernhard: Der Wandel der Friedenssicherung durch die Vereinten Nationen, Aus Politik und Zeitgeschichte (B 27-28/2002), auf: http://www1.bpb.de/publikationen/P4JYUT,3,0,Der_Wandel_der_Friedenssicherung_durch_die_Vereinten_Nationen.html#art3 (24.2.2010).

[69] Vgl. zu EUSEC RD Congo Council of the European Union: Council Joint Action vom 3.5.2005, 2005/355/CFSP, auf: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/en/oj/2005/l_112/l_11220050503en00200023.pdf (24.2.2010) und zu EUPOL Kinshasa Council of the European Union: Council Joint Action vom 9.12.2004, 2004/847/CFSP, auf: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/en/oj/2004/l_367/l_36720041214en00300034.pdf (24.2.2010) und zu MONUC: United Nations Security Council: Resolution 1565 vom 1.10.2004, S/RES/1565, auf: http://www.un.org/ga/search/view_doc.asp?symbol=S/RES/1565%20%282004%29 (24.2.2010).

[70] Vgl. Fukuyama, Francis: State Building. Governance and World Order in the Twenty-First Century, Croydon 2005, S. xvii

[71] Vgl. OECD: Concepts and Dilemmas of State-Building in Fragile Situations. From Fragility to Resilience, OECD/DAC Discussion Paper, Off-print of the Journal on Development 2008, Volume 9, No. 3, auf: http://www.oecd.org/dataoecd/59/51/41100930.pdf (24.2.2010).

[72] Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung: Wahlen und Demokratie, auf: http://www.bpb.de/files/F421C7.pdf (24.2.2010), S. 7/8.

[73] Vgl. Reiber, Tatjana: Demokratieförderung und Friedenskonsolidierung. Die Nachkriegsgesellschaften von Guatemala, El Salvador und Nicaragua, Wiesbaden 2009, S. 42.

[74] Vgl. Paris, Roland / Sisk, Timothy D.: Managing Contradictions: The Inherent Dilemmas of Postwar Statebuilding, International Peace Academy 2007, auf: http://www.ipacademy.org/media/pdf/publications/iparpps.pdf (24.2.2010), S. 2.

[75] Vgl. Ebd., S. 2.

[76] Vgl. UNAMSIL. United Nations Mission in Sierra Leone, auf: http://www.un.org/en/peacekeeping/missions/past/unamsil/index.html (24.2.2010).

[77] Im Laufe der Zeit sind eine Vielzahl unterschiedlicher Definitionen entstanden. Vgl. Report of the Secretary General: An Agenda for Peace. Preventive diplomacy, peacemaking and peace-keeping, A/47/277 – S/24111, auf: http://www.un.org/Docs/SG/agpeace.html (24.2.2010) oder auch Call, Charles T. / Cousens, Elizabeth M.: Ending Wars and Building Peace, in: International Peace Academy: Coping with Crisis. Working Paper Series, März 2007, S. 2 oder Cousins, Elizabeth / Kumar, Chetan: Peacebuilding as Politics: Cultivating Peace in Fragile Societies, London 2001, S. 12 und allgemein zu Definitionsansätzen von Peacebuilding Schirch, Lisa: Strategic Peacebuilding: State of the Field, Peace Prints, South Asian Journal of Peacebuilding, auf: http://www.wiscomp.org/pp-v1/Lisa_Schirch.pdf (24.2.2010).

[78] Vgl. Atteslander, Peter: Methoden der empirischen Sozialforschung, 11. akt. Aufl., Berlin 2006, S. 36.

[79] United Nations Security Council: Statement by the President of the Security Council vom 20.2.2001, S/PRST/2001/5, auf: http://daccess-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/N01/256/24/PDF/N0125624.pdf?OpenElement (24.2.2010).

[80] Vgl. die Peacebuilding-Definition der VN in diesem Kapitel.

[81] „negativer“ und „positiver“ Frieden werden in dieser Arbeit als funktionale Begriffe verwendet, um den Grenzbereich zwischen Nicht-Krieg und „positiven“ Frieden darzustellen und die Bedeutung struktureller Gewalt herauszustellen; um dies kenntlich zu machen werden beide Begriffe in Anführungszeichen gesetzt. Vgl. zu der Begrifflichkeit: Brock, Lothar: Von der ökologischen Sicherheit zum nachhaltigen Frieden?, Aus Politik und Zeitgeschichte, B 12/2001, auf: http://www1.bpb.de/publikationen/UQEGQR,0,Von_der_%F6kologischen_Sicherheit_zum_nachhaltigen_Frieden.html (24.2.2010).

[82] Vgl. Haugerudbraaten, Henning: Peacebuilding: Six dimensions and two concepts, African Security Review Vol 7 No 6, 1998, auf: http://www.ceinicaragua.org/posguerra/library/general/Peacebuilding_Six_Dimensions_and_Two_Concepts.pdf (24.2.2010).

[83] Der Begriff der „strukturellen Gewalt“ ist von John Galtung eingeführt worden und bezeichnet Gewalt ohne einen direkten Akteur. Vgl Galtung, John: Strukturelle Gewalt. Beiträge zur Friedens- und Konfliktforschung, Reinbek bei Hamburg 1975, S. 12. Für weitere Erläuterungen des Konzepts vgl. Schirch, Lisa: Strategic Peacebuilding: State of the Field, Peace Prints, South Asian Journal of Peacebuilding, auf: http://www.wiscomp.org/pp-v1/Lisa_Schirch.pdf (24.2.2010), S. 7.

[84] Vgl. Pelinka, Anton: Grundzüge der Politikwissenschaft, Wien 2004, S. 143 und auch Schweisfurth, Theodor: Völkerrecht, Tübingen 2006, S. 420/421.

[85] Vgl. Baumann, Marcel: Zwischenwelten: Weder Krieg noch Frieden. Über den konstruktiven Umgang mit Gewaltphänomenen im Prozess der Konflikttransformation, Wiesbaden 2008, S. 73.

[86] Vgl. Die Vereinten Nationen besitzen keine konkrete Demokratie-Definition. Über den verbindlichen Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966 ergeben sich jedoch eine Anzahl von inhaltlichen Bestimmungen, die als Ausfluss einer Demokratie-Definition der VN gewertet werden können. Vgl. Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.12.1966, BGB1. 1973 II 1553, auf: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Aussenpolitik/Themen/Menschenrechte/Download/IntZivilpakt.pdf (24.2.2010). Auch in der Abschlusserklärung des Weltgipfels der Vereinten Nationen 2005 ist auf den universalen Wert der Demokratie verwiesen worden, wenngleich zudem konstatiert wurde, dass es kein allgemeines Demokratiemodell gibt. Vgl. Vereinte Nationen Generalversammlung: Ergebnisdokument des Weltgipfels 2005 vom 15.9.2005, A/60/L.1, auf: http://www.bmz.de/de/themen/MDG/Downloads/Abschlusserklaerung_dt.pdf (24.2.2010).

[87] Vgl. Paris, Roland / Sisk, Timothy D.: Managing Contradictions, S. 4.

[88] Vgl. Annan, Kofi: International Conference on Governance for Sustainable Growth and Equity, New York 1997, auf: http://mirror.undp.org/magnet/icg97/ANNAN.HTM (24.2.2010).

[89] Vgl. Schneckener, Ulrich: Frieden bauen: Peacebuilding und Peacebuilder, auf: http://www1.bpb.de/themen/B0OSKM,0,0,Frieden_bauen%3A_Peacebuilding_und_Peacebuilder.html (24.2.2010), S. 2.

[90] Vgl. Collier, Paul: Gefährliche Wahl. Wie Demokratisierung in den ärmsten Ländern der Erde gelingen kann, München 2009, S. 28.

[91] Vgl. Paris, Roland: Wenn die Waffen schweigen, S. 11.

[92] Vgl. Korte, Karl-Rudolf: Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland, 4. akt. Aufl., Zeitbilder Band 2, Bonn 2003, S. 10.

[93] Vgl. Vertrag über die Europäische Union, Amtsblatt Nr. C 191 vom 29.7.1992, Titel V, auf: http://eur-lex.europa.eu/de/treaties/dat/11992M/htm/11992M.html#0001000001 (24.2.2010).

[94] Vgl. Algieri, Franco: Die Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union, in: Weidenfeld (Hrsg.), Werner: Die Europäische Union. Politisches System und Politikbereiche, Bonn 2008, S. 457.

[95] Vgl. Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union, Amtsblatt Nr. C 340 vom 10.11.1997, auf: http://eur-lex.europa.eu/de/treaties/dat/11997M/htm/11997M.html#0145010077 (24.2.2010), Titel V.

[96] Vgl. Foreign & Commonwealth Office: Joint Declaration on European Defence. Joint Declaration issued at the British-French Summit, St. Malo, 3/4 Dezember 1998, auf: http://www.fco.gov.uk/resources/en/news/2002/02/joint-declaration-on-eu-new01795 (24.2.2010).

[97] Vgl. Algieri, Franco: Die Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union, S. 464.

[98] Vgl. Cologne European Council: Annex III of the Presidency Conclusions, 3./4.6.1999, auf: http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cmsUpload/Cologne%20European%20Council%20-%20Annex%20III%20of%20the%20Presidency%20conclusions.pdf (24.2.2010).

[99] Die Petersberg-Aufgaben wurden mit dem Vertrag von Lissabon erweitert. Nunmehr sind auch Entwaffnung und Demilitarisierung, militärische Beratung und Unterstützung von Drittländern in der Terrorismusbekämpfung Aufgaben der ESVP. Vgl. Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union, Amtsblatt Nr. C 115 vom 9.5.2008, Art. 43 Abs. 1, auf: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2008:115:0013:0045:DE:PDF (24.2.2010).

[100] Vgl. Council of the European Union: Press Release, 2595th Council meeting vom 29.6.2004, auf: http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/misc/81278.pdf (24.2.2010).

[101] Vgl. Loinger, Marion, Europäische Integration und die Idee der GASP und ESVP, in: Kernic, Franz / Hauser (Hrsg.), Gunther, Handbuch zur Europäischen Sicherheit, 2. Auflage, Frankfurt am Main 2006, S. 75.

[102] Vgl. zu Feira Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Europäischer Rat (Santa Maria da Feira), 19./20.6.2000 auf: http://www.consilium.europa.eu/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/de/ec/00200-r1.d0.htm (24.2.2010) und zu Göteborg Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Europäischer Rat (Göteborg), 15./16.6.2001, auf: http://www.consilium.europa.eu/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/de/ec/00200-r1.d1.pdf (24.2.2010).

[103] Vgl. Rummel, Reinhardt, Wie zivil ist die ESVP?, Berlin 2003 (SWP-Aktuell 10/2003), S.2.

[104] Vgl. Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Europäischer Rat (Santa Maria da Feira), 19./20.6.2000 auf: http://www.consilium.europa.eu/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/de/ec/00200-r1.d0.htm (24.2.2010).

[105] Vgl. Rummel, Reinhardt, Krisenintervention der EU mit Polizeikräften, Berlin 2005 (SWP-Studie 22/2005).

[106] Durch den Vertrag von Nizza wurden das Politische und Sicherheitspolitische Komitee, der Europäische Militärausschuss und der Europäische Militärstab zu ständigen ESVP-Institutionen. Vgl. Osang, Cosima / Rummel, Reinhardt: Europäische Mitverantwortung für globale Sicherheit, in: Meier-Walser, Reinhard C.: Gemeinsam sicher? Vision und Realität europäischer Sicherheitspolitik, Neuried 2004, S. 114.

[107] Vgl. Allied Command Operations: Berlin Plus Agreement, auf: http://www.nato.int/shape/news/2003/shape_eu/se030822a.htm (24.2.2010).

[108] Vgl. Ein sicheres Europa in einer besseren Welt, Europäische Sicherheitsstrategie, Brüssel, 2003, auf: http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cmsUpload/031208ESSIIDE.pdf (24.2.2010).

[109] Vgl. Solana, Javier, Geleitwort, in: Meier-Walser, Reinhard C., Gemeinsam sicher?, Vision und Realität europäischer Sicherheitspolitik, Neuried, 2004.

[110] Vgl. Council of the European Union: Headline Goal 2010 vom 17.5.2004, auf: http://consilium.europa.eu/uedocs/cmsUpload/2010%20Headline%20Goal.pdf (24.2.2010).

[111] Vgl. EU Council Secretariat: Backround: The EU Operations Centre, auf: http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cmsUpload/070228-EU_OpsCentre.pdf (24.2.2010).

[112] Vgl. European Defence Agency, auf: http://www.eda.europa.eu/ (24.2.2010).

[113] Vgl. Kempin, Ronja: Frankreich und die EU-Battlegroups, Berlin 2004 (SWP-Diskussionspapier), S. 3.

[114] Vgl. Speech by the RT Hon Tony Blair MP at Africa Hall vom 7.10.2004, Addis Ababa, auf: http://157.150.195.82/eca_resources/Meetings_Events/commission_for_africa_2nd_meeting/Blair_speech.pdf (24.2.2010), S. 7.

[115] Vgl. Council of the European Union: Headline Goal 2010 vom 17.5.2004, auf: http://consilium.europa.eu/uedocs/cmsUpload/2010%20Headline%20Goal.pdf (24.2.2010).

[116] Vgl. European Council: Action Plan for Civilian Aspects of ESDP vom 17./18.6.2004, auf: http://www.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=13785 (24.2.2010).

[117] Vgl. Perthes, Volker / Mair (Hrsg.), Stefan, Europäische Außen- und Sicherheitspolitik, Aufgaben und Chancen der deutschen Ratspräsidentschaft, Berlin 2006 (SWP-Studie 23/2006), S. 20.

[118] Vgl. Council of the European Union: Civilian Headline Goal 2010 vom 19.11.2007, auf: http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cmsUpload/Civilian_Headline_Goal_2010.pdf (24.2.2010).

[119] Vgl. Kempin, Ronja / Overhaus, Marco: Kein großer Sprung in der Entwicklung der ESVP. Lehren aus der französischen EU-Ratspräsidentschaft, Berlin 2009 (SWP-Aktuell 1/2009), S. 2.

[120] Vgl. von Ondarza, Nicolai: EU Military Deployment – An Executive Prerogative? Decision-making and parliamentary control on the use of force by the EU, Brussels 2008, auf: http://www.ies.be/files/repo/conference2008/EUinIA_IX_2_vonOndarza.pdf (24.2.2010), S. 5/6.

[121] Um sich in den Kontext der Gesamtarbeit einzufügen, wird die ESVP in diesem und den Folgekapiteln zum Zeitpunkt der EUFOR RD Congo Operation betrachtet.

[122] Vgl. Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union, Amtsblatt Nr. C325 vom 24.12.2002, Art. 13 Abs. 1 und 2, auf: http://eur-lex.europa.eu/de/treaties/dat/12002M/pdf/12002M_DE.pdf (24.2.2010).

[123] Vgl. im Folgenden als Ministerrat oder Rat bezeichnet.

[124] Vgl. Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union, Art. 13 Abs. 3.

[125] Vgl. Französische Ratspräsidentschaft: Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen, auf: http://www.eu2008.fr/PFUE/lang/de/accueil/union_europeenne/Politiques/affaires_generales_et_relations_exterieures.html (24.2.2010).

[126] Der “Ausschuss der Ständigen Vertreter” wird im Folgenden durch die gebräuchlichere frz. Bezeichnung COREPER abgekürzt werden.

[127] Vgl. von Ondarza, Nicolai: EU Military Deployment – An Executive Prerogative?, S. 6.

[128] Vgl. Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union, Art. 18 Abs. 3.

[129] Vgl. Permanent Representation of France to the European Union: Guide to the European Security and Defence Policy (ESDP), auf: http://www.rpfrance.eu/IMG/pdf/Guide_to_the_ESDP_nov._2008_EN.pdf (24.2.2010), S. 26.

[130] Vgl. Ebd., S. 28.

[131] Vgl. Council of the European Union: Council Joint Action2001/555/CFSP vom 20.7.2001, auf: http://www.eusc.europa.eu/images/stories/council%20joint%20action_consolidated%20version%20en_correct.pdf (24.2.2010).

[132] Vgl. Permanent Representation of France to the European Union, auf: Guide to the European Security and Defence Policy (ESDP), auf: http://www.rpfrance.eu/IMG/pdf/Guide_to_the_ESDP_nov._2008_EN.pdf (24.2.2010), S. 26.

[133] Vgl. Council of the European Union: Council Decision 2001/78/CFSP vom 30.1.2001, auf: http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cmsUpload/l_02720010130en00010003.pdf (24.2.2010).

[134] Vgl. Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union, Art. 25.

[135] Vgl. Council of the European Union: Council Decision 2001/79/CFSPvom 22.1.2001, auf: http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cmsUpload/l_02720010130en00040006.pdf (24.2.2010).

[136] Vgl. Council of the European Union: Council Decision 2005/395/CFSP vom 26.5.2005, auf: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/en/oj/2005/l_132/l_13220050526en00170024.pdf (24.2.2010).

[137] Vgl. Ebd.

[138] Vgl. Permanent Representation of France to the European Union, auf: Guide to the European Security and Defence Policy (ESDP), auf: http://www.rpfrance.eu/IMG/pdf/Guide_to_the_ESDP_nov._2008_EN.pdf (24.2.2010), S. 24f.

Final del extracto de 126 páginas

Detalles

Título
Friedenssicherung im Kongo: EUFOR RD Congo und die Präsidentschaftswahlen 2006 in der DR Kongo
Universidad
University of Bonn
Calificación
1,3
Autor
Año
2010
Páginas
126
No. de catálogo
V194952
ISBN (Ebook)
9783656214380
ISBN (Libro)
9783656218418
Tamaño de fichero
1683 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Europäische Union, Sicherheitspolitik, Internationale Politik, Demokratische Republik Kongo
Citar trabajo
Jan-David Blaese (Autor), 2010, Friedenssicherung im Kongo: EUFOR RD Congo und die Präsidentschaftswahlen 2006 in der DR Kongo, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/194952

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