Die internationale Strafverfolgung von Verbrechen stellt seit der Entstehung des Strafrechts eine große Herausforderung dar und die Etablierung von internationalen Strafgerichten war erst nach dem Zweiten Weltkrieg möglich. Die Einrichtung von internationalen Ad-hoc-Strafgerichten begann nach dem Zweiten Weltkrieg mit der Einrichtung des Internationalen Militärgerichthofes in Nürnberg und Tokio. Die Einrichtung eines ständigen Internationalen Strafgerichtshofes, welcher Verbrechen international verfolgen und zur Rechenschaft ziehen kann, wurde erst mit der Unterzeichnung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshof im Jahr 1998 möglich. Der entscheidende Unterschied zwischen den internationalen Ad-hoc-Strafgerichten und dem ständigen Internationalen Strafgerichtshof (ICC) ist, dass die Ad-hoc-Strafgerichte sich auch mit Verbrechen der Vergangenheit beschäftigen, der ICC sich jedoch nur mit jenen Verbrechen befasst, die nach dem 1. Juli 2002 bzw. nach Inkrafttreten des ICC-Statuts begangen wurden.
Die vorliegende Einführungsarbeit befasst sich mit der Entstehung der UNO-Straftribunale für Ex-Jugoslawien und Ruanda sowie dem ständigen Internationalen Strafgerichtshof und stellt damit für diejenigen, die sich mit diesen Strafgerichten vertraut machen wollen, eine gute Informationsgrundlage dar. Hier werden die Rolle der unabhängigen UNO-Straftribunale für Ex-Jugoslawien und Ruanda sowie die Ergebnisse der beiden UNO-Straftribunale behandelt. Weiter behandelt diese Arbeit die Entstehungsgeschichte und die Rechtsgrundlage des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC), die Rolle und das Verhältnis des ICC zur UNO sowie das Verhältnis der USA zum ICC.
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
2 Die Rolle der unabhängigen UNO-Straftribunale für Ex-Jugoslawien und Ruanda
2.1 Entstehungsgeschichte
2.2 Rechtsgrundlagen für die beiden UNO-Straftribunale
2.3 Ergebnisse des UNO-Straftribunals für Ex- Jugoslawien (ICTY)
2.4 Ergebnisse des UNO-Straftribunals für Ruanda (ICTR)
3 Der ständige Internationale Strafgerichtshof (ICC)
3.1 Entstehungsgeschichte und Rechtsgrundlage
3.2 Die Rolle des ICC und das Verhältnis zur UNO
3.3 Die Weltmacht USA und der neu entstandene „Problem-Faktor“ ICC
4 Schlussfolgerung..
5 Anhang: Auszug aus dem Statut des Internationalen Strafgerichtshofs im Originaltext: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression
6 Literatur- und Quellenverzeichnisverzeichnis
7 Abkürzungsverzeichnis .
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Ad-hoc-Strafgerichten und dem ICC?
Ad-hoc-Gerichte (wie für Ex-Jugoslawien oder Ruanda) befassen sich mit Verbrechen der Vergangenheit in spezifischen Konflikten. Der ständige Internationale Strafgerichtshof (ICC) verfolgt Verbrechen, die nach seinem Inkrafttreten im Juli 2002 begangen wurden.
Was ist die Rechtsgrundlage des Internationalen Strafgerichtshofs?
Die Rechtsgrundlage ist das 1998 unterzeichnete Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs.
Welche Verbrechen fallen unter die Zuständigkeit des ICC?
Der ICC ist zuständig für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression.
Wie ist das Verhältnis der USA zum ICC?
Die Arbeit beleuchtet das kritische Verhältnis der USA zum ICC, da die Weltmacht den Gerichtshof oft als „Problem-Faktor“ für ihre eigene Souveränität betrachtet.
Welche Rolle spielten die UNO-Straftribunale für Ruanda und Ex-Jugoslawien?
Sie waren unabhängige Tribunale, die geschaffen wurden, um schwere Verbrechen in diesen Regionen strafrechtlich zu verfolgen und eine Grundlage für die internationale Justiz zu schaffen.
- Arbeit zitieren
- Prof. Dr. Enver Sopjani (Autor:in), 2012, Verbrechen und die internationale Strafverfolgung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/195752