Ausgangspunkt für die Erhebung der Lohnsteuer sind die Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit iSd. §§ 2 II Nr. 4, 19 I EStG. Bezieht der Arbeitnehmer steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn, ist von diesem Lohnsteuer abzuführen. Dafür sieht das Gesetz zwei Verfahren vor. Zum einen kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer und die zugehörigen Annexsteuern wie den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer gem. §§ 38 ff. EStG nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen einbehalten, die auf der - zukünftig elektronischen - Lohnsteuerkarte vermerkt sind. Zu den persönlichen Besteuerungsmerkmalen gehören zum Beispiel die Steuerklasse, der Faktor, die Zahl der Kinderfreibeträge und die Kirchensteuermerkmale. Zum anderen besteht unter bestimmten Voraussetzungen für Arbeitgeber und Dritte die Möglichkeit, Lohnsteuer und die Annexsteuern pauschal, unabhängig von den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen, zu erheben. Dabei ist zu unterscheiden, ob die Lohnsteuer für den gesamten oder nur für einen Teil des Arbeitslohns pauschaliert wird und ob ein fester oder besonders ermittelter Pauschalsteuersatz anzuwenden ist. Die möglichen Pauschalierungstatbestände befinden sich im Abschnitt „Steuererhebung“ in den §§ 40-40b EStG zur Lohnsteuer und in den §§ 37a, 37b EStG zur Einkommensteuer, wobei §§ 37a, 37b EStG der Stellung im Gesetz nach Sonderfälle der Pauschalierung darstellen. Das ist dem Umstand geschuldet, dass diese beiden Vorschriften nicht nur Pauschalierungen bei Arbeitnehmern ermöglichen, sondern auch für sämtliche andere Personen, die Sachzuwendungen iSd. dieser Vorschriften, erhalten. Die weiteren Ausführungen beziehen sich jedoch nur auf Zuwendungen, die zu Arbeitslohn bei Arbeitnehmern führen, da nur bei ihnen eine Lohnsteuerpauschalierung im eigentlichen Sinn in Betracht kommen kann. Für alle weiteren Personenkreise gilt die Einkommensteuer nur als Lohnsteuer aus verfahrenstechnischen Gründen. Die pauschale Ermittlung der Lohnsteuer durch einen Dritten gem. §§ 39c V, 38 IIIa 1 EStG zählt nicht zu den Vorschriften über die Lohnsteuerpauschalierung, da es in diesem Fall an der Abgeltungswirkung fehlt. Die nachfolgende Arbeit soll einen Überblick über die Anwendungsfälle der Lohnsteuerpauschalierung geben und neben dem Verfahren auch die Auswirkungen für den Arbeitnehmer beleuchten.
Gliederung
A. Einleitung
B. Grundlagen der pauschalen Besteuerung von Arbeitslohn
I. Zulässigkeit von Lohnsteuerpauschalierungen
II. Verfahren bei der Lohnsteuerpauschalierung
III. Steuerpflichtiger Arbeitslohn
1. Sachbezüge
a) Leistungen aus überwiegend eigenbetrieblichem Interesse
b) Aufmerksamkeiten
2. Abgrenzung von Barlohn und Sachbezügen
C. Pauschalierung mit besonders ermitteltem Steuersatz, § 40 I EStG
I. Gemeinsame Voraussetzungen
1. Antrag
2. Größere Zahl von Fällen
II. Pauschalierung sonstiger Bezüge, § 40 I 1 Nr. 1 EStG
III. Pauschalierung nachzuerhebender Lohnsteuer, § 40 I 1 Nr. 2 EStG
IV. Ermittlung des Steuersatzes
D. Pauschalierung mit festem Steuersatz
I. Pauschalierung des gesamten Arbeitslohns
1. Fallgruppen
a) Kurzfristig Beschäftigte, § 40a I EStG
b) Geringfügig Beschäftigte, § 40a II, IIa EStG
c) Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft, § 40a III EStG
2. Verhältnis zu anderen Pauschalierungsnormen
3. Bemessungsgrundlage und Anmeldung
II. Pauschalierung eines Teils des Arbeitslohns
1. Zukunftssicherungsleistungen, § 40b EStG
a) Zuwendungen an Pensionskassen, § 40b I EStG
b) Beiträge zur Unfallversicherung, § 40b III EStG
c) Sonderzahlungen an Versorgungseinrichtungen, § 40b IV EStG
d) Sperrwirkung zur Pauschalierung nach § 40 I 1 Nr. 1 EStG
2. Sonstige Bezüge, § 40 II EStG
a) Mahlzeiten, § 40 II 1 Nr. 1 EStG
b) Betriebsveranstaltungen, § 40 II 1 Nr. 2 EStG
c) Erholungsbeihilfen, § 40 II 1 Nr. 3 EStG
d) Verpflegungsmehraufwendungen, § 40 II 1 Nr. 4 EStG
e) Personalcomputer, Zubehör und Internet, § 40 II 1 Nr. 5 EStG
f) Fahrtkosten, § 40 II 2, 3 EStG
g) Verhältnis von Absatz 1 und Absatz 2 des § 40 EStG
3. Sachprämien aus Kundenbindungsprogrammen, § 37a EStG
4. Sachzuwendungen an Arbeitnehmer, § 37b EStG
a) Anwendungsbereich
b) Besonderheiten bei eigenen Arbeitnehmern
c) Bemessungsgrundlage und Pauschalierungsgrenze
d) Verfahren und Folgen
e) Beispiele
E. Auswirkungen der Pauschalierung beim Arbeitnehmer
F. Fazit
- Citar trabajo
- Katharina Mund (Autor), 2012, Die pauschalierte Lohnsteuer, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/195896