Ausgangspunkt für die Erhebung der Lohnsteuer sind die Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit iSd. §§ 2 II Nr. 4, 19 I EStG. Bezieht der Arbeitnehmer steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn, ist von diesem Lohnsteuer abzuführen. Dafür sieht das Gesetz zwei Verfahren vor. Zum einen kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer und die zugehörigen Annexsteuern wie den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer gem. §§ 38 ff. EStG nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen einbehalten, die auf der - zukünftig elektronischen - Lohnsteuerkarte vermerkt sind. Zu den persönlichen Besteuerungsmerkmalen gehören zum Beispiel die Steuerklasse, der Faktor, die Zahl der Kinderfreibeträge und die Kirchensteuermerkmale. Zum anderen besteht unter bestimmten Voraussetzungen für Arbeitgeber und Dritte die Möglichkeit, Lohnsteuer und die Annexsteuern pauschal, unabhängig von den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen, zu erheben. Dabei ist zu unterscheiden, ob die Lohnsteuer für den gesamten oder nur für einen Teil des Arbeitslohns pauschaliert wird und ob ein fester oder besonders ermittelter Pauschalsteuersatz anzuwenden ist. Die möglichen Pauschalierungstatbestände befinden sich im Abschnitt „Steuererhebung“ in den §§ 40-40b EStG zur Lohnsteuer und in den §§ 37a, 37b EStG zur Einkommensteuer, wobei §§ 37a, 37b EStG der Stellung im Gesetz nach Sonderfälle der Pauschalierung darstellen. Das ist dem Umstand geschuldet, dass diese beiden Vorschriften nicht nur Pauschalierungen bei Arbeitnehmern ermöglichen, sondern auch für sämtliche andere Personen, die Sachzuwendungen iSd. dieser Vorschriften, erhalten. Die weiteren Ausführungen beziehen sich jedoch nur auf Zuwendungen, die zu Arbeitslohn bei Arbeitnehmern führen, da nur bei ihnen eine Lohnsteuerpauschalierung im eigentlichen Sinn in Betracht kommen kann. Für alle weiteren Personenkreise gilt die Einkommensteuer nur als Lohnsteuer aus verfahrenstechnischen Gründen. Die pauschale Ermittlung der Lohnsteuer durch einen Dritten gem. §§ 39c V, 38 IIIa 1 EStG zählt nicht zu den Vorschriften über die Lohnsteuerpauschalierung, da es in diesem Fall an der Abgeltungswirkung fehlt. Die nachfolgende Arbeit soll einen Überblick über die Anwendungsfälle der Lohnsteuerpauschalierung geben und neben dem Verfahren auch die Auswirkungen für den Arbeitnehmer beleuchten.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Grundlagen der pauschalen Besteuerung von Arbeitslohn
I. Zulässigkeit von Lohnsteuerpauschalierungen
II. Verfahren bei der Lohnsteuerpauschalierung
III. Steuerpflichtiger Arbeitslohn
1. Sachbezüge
a) Leistungen aus überwiegend eigenbetrieblichem Interesse
b) Aufmerksamkeiten
2. Abgrenzung von Barlohn und Sachbezügen
C. Pauschalierung mit besonders ermitteltem Steuersatz, § 40 I EStG
I. Gemeinsame Voraussetzungen
1. Antrag
2. Größere Zahl von Fällen
II. Pauschalierung sonstiger Bezüge, § 40 I 1 Nr. 1 EStG
III. Pauschalierung nachzuerhebender Lohnsteuer, § 40 I 1 Nr. 2 EStG
IV. Ermittlung des Steuersatzes
D. Pauschalierung mit festem Steuersatz
I. Pauschalierung des gesamten Arbeitslohns
1. Fallgruppen
a) Kurzfristig Beschäftigte, § 40a I EStG
b) Geringfügig Beschäftigte, § 40a II, IIa EStG
c) Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft, § 40a III EStG
2. Verhältnis zu anderen Pauschalierungsnormen
3. Bemessungsgrundlage und Anmeldung
II. Pauschalierung eines Teils des Arbeitslohns
1. Zukunftssicherungsleistungen, § 40b EStG
a) Zuwendungen an Pensionskassen, § 40b I EStG
b) Beiträge zur Unfallversicherung, § 40b III EStG
c) Sonderzahlungen an Versorgungseinrichtungen, § 40b IV EStG
d) Sperrwirkung zur Pauschalierung nach § 40 I 1 Nr. 1 EStG
2. Sonstige Bezüge, § 40 II EStG
a) Mahlzeiten, § 40 II 1 Nr. 1 EStG
b) Betriebsveranstaltungen, § 40 II 1 Nr. 2 EStG
c) Erholungsbeihilfen, § 40 II 1 Nr. 3 EStG
d) Verpflegungsmehraufwendungen, § 40 II 1 Nr. 4 EStG
e) Personalcomputer, Zubehör und Internet, § 40 II 1 Nr. 5 EStG
f) Fahrtkosten, § 40 II 2, 3 EStG
g) Verhältnis von Absatz 1 und Absatz 2 des § 40 EStG
3. Sachprämien aus Kundenbindungsprogrammen, § 37a EStG
4. Sachzuwendungen an Arbeitnehmer, § 37b EStG
a) Anwendungsbereich
b) Besonderheiten bei eigenen Arbeitnehmern
c) Bemessungsgrundlage und Pauschalierungsgrenze
d) Verfahren und Folgen
e) Beispiele
E. Auswirkungen der Pauschalierung beim Arbeitnehmer
F. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit gibt einen umfassenden Überblick über die Anwendungsfälle der Lohnsteuerpauschalierung. Dabei steht die Untersuchung des Verfahrens sowie die Analyse der Auswirkungen für den Arbeitnehmer im Mittelpunkt der Forschungsfrage, insbesondere im Hinblick auf die Vereinfachungs- und Lenkungszwecke der geltenden Steuergesetzgebung.
- Verfassungsrechtliche Zulässigkeit und verfahrensrechtliche Grundlagen der Lohnsteuerpauschalierung.
- Differenzierung zwischen Pauschalierung mit besonders ermitteltem Steuersatz und festem Steuersatz.
- Analyse spezieller Tatbestände wie Minijobs, Zukunftssicherungsleistungen und Sachzuwendungen (§ 37b EStG).
- Behandlung von Kundenbindungsprogrammen (Lex Lufthansa) und deren steuerliche Einordnung.
Auszug aus dem Buch
C. Pauschalierung mit besonders ermitteltem Steuersatz, § 40 I EStG
Auf Antrag kann zur Verfahrensvereinfachung und Reduzierung übermäßigen Arbeitsaufwands die pauschale Besteuerung mit einem besonders ermittelten Steuersatz in einer größeren Zahl von Fällen für sonstige Bezüge oder bei einer Nacherhebung von Lohnsteuer zugelassen werden.36
I. Gemeinsame Voraussetzungen
1. Antrag
Der Arbeitgeber hat ein Wahlrecht, ob er die Lohnsteuer im Regelbesteuerungsverfahren ermittelt oder pauschaliert.37 Weder hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Pauschalierung noch kann das Finanzamt die pauschale Besteuerung verlangen.38 Der Antrag kann formlos auch schon vor der erstmaligen Zuwendung und spätestens im mündlichen Verfahren vor dem Finanzgericht gestellt werden.39
Inhaltlich muss der Antrag gem. § 40 I 4 EStG die Berechnung des durchschnittlichen Steuersatzes ausweisen. Je nachdem, ob die Pauschalierung bereits durchgeführt wurde, kann das Betriebsstättenfinanzamt in die Pauschalierung einwilligen oder sie genehmigen.40 Mit dem Wirksamwerden des Pauschalierungsbescheids ist der Arbeitgeber grundsätzlich an den Antrag gebunden.41 Soweit die Voraussetzungen des § 40 I EStG erfüllt sind, ist jedoch die Pauschalierung zuzulassen, das Ermessen des Finanzamts reduziert sich insoweit auf null.42 Allerdings kann der Antrag auf Pauschalierung iSd. § 40 I 1 Nr. 2 EStG abgelehnt werden, wenn sich herausstellt, dass die Lohnsteuer rechtsmissbräuchlich nicht einbehalten wurde und erst nach einer erfolgten Außenprüfung abgeführt werden sollte43, z.B. um einen Finanzierungsvorteil zu erlangen oder um die betragsmäßige Grenze nach § 40 I 3 EStG zu umgehen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung erläutert die Grundlagen der Lohnsteuererhebung und stellt die Relevanz der Lohnsteuerpauschalierung als Vereinfachungsverfahren dar.
B. Grundlagen der pauschalen Besteuerung von Arbeitslohn: Das Kapitel behandelt die Zulässigkeit, das Verfahren sowie die Definition des steuerpflichtigen Arbeitslohns und die Abgrenzung von Sachbezügen.
C. Pauschalierung mit besonders ermitteltem Steuersatz, § 40 I EStG: Hier werden die Voraussetzungen für die Pauschalierung auf Antrag, insbesondere für sonstige Bezüge und Nacherhebungen, analysiert.
D. Pauschalierung mit festem Steuersatz: Dieses umfangreiche Kapitel widmet sich den verschiedenen Fallgruppen der Pauschalierung bei festen Steuersätzen, inklusive Sonderregelungen für Minijobs, Zukunftssicherung und Sachzuwendungen.
E. Auswirkungen der Pauschalierung beim Arbeitnehmer: Die Ausführungen beleuchten die Vor- und Nachteile der Pauschalbesteuerung aus Sicht des Arbeitnehmers sowie dessen rechtliche Stellung.
F. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und kritisiert die zunehmende Komplexität sowie die systemfremden Einnahmequellen des Fiskus im Bereich der Pauschalierung.
Schlüsselwörter
Lohnsteuerpauschalierung, Arbeitslohn, § 40 EStG, Sachbezüge, Pauschalsteuersatz, Minijobs, Zukunftssicherungsleistungen, § 37b EStG, Steuergerechtigkeit, Vereinfachungsverfahren, Steuerpflicht, Arbeitgeber, Lohnsteueranmeldung, Sonderzahlungen, Kundenbindungsprogramme.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und Anwendungsbereichen der Lohnsteuerpauschalierung in Deutschland sowie deren verfahrensrechtlichen und ökonomischen Auswirkungen.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Die zentralen Felder umfassen die Pauschalierung bei festen und besonders ermittelten Steuersätzen, die steuerliche Behandlung von Sachzuwendungen, betriebliche Altersvorsorge sowie Sonderformen wie die Besteuerung von Kundenbindungsprogrammen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das primäre Ziel ist es, einen strukturierten Überblick über die komplexen Pauschalierungstatbestände zu geben und zu prüfen, inwieweit diese den Grundsätzen der Vereinfachung und Steuergerechtigkeit entsprechen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die auf der Auswertung aktueller Steuergesetze, der einschlägigen Lohnsteuerrichtlinien sowie der höchstrichterlichen Rechtsprechung und Fachliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil schwerpunktmäßig behandelt?
Der Hauptteil analysiert detailliert die Unterschiede zwischen § 40, § 40a, § 40b sowie den modernen Ergänzungen durch § 37a und § 37b EStG und ordnet diese in den Kontext der Lohnbesteuerung ein.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Begriffe wie Lohnsteuerpauschalierung, Pauschalsteuersatz, Sachbezüge, § 37b EStG und Arbeitnehmerbesteuerung sind für die inhaltliche Charakterisierung der Arbeit zentral.
Wie unterscheidet sich die Pauschalierung von Minijobs von kurzfristigen Beschäftigungen?
Während für Minijobs (geringfügige Beschäftigung) ein Steuersatz von 2 % gilt, unterliegen kurzfristig Beschäftigte in der Regel einem Pauschalsteuersatz von 25 %.
Was ist unter der sogenannten "Lex Lufthansa" zu verstehen?
Dies bezieht sich auf § 37a EStG, der die Pauschalbesteuerung von Sachprämien aus Kundenbindungsprogrammen regelt, die von Arbeitnehmern privat genutzt werden.
Gibt es verfassungsrechtliche Bedenken gegen bestimmte Pauschalierungsnormen?
Ja, insbesondere bei § 40b IV EStG bestehen verfassungsrechtliche Bedenken, da hier Zahlungen besteuert werden, die nicht durch das Arbeitsverhältnis veranlasst sind und dem Arbeitnehmer keinen geldwerten Vorteil bieten.
Kann ein Arbeitnehmer die Pauschalierung vom Arbeitgeber verlangen?
Nein, die Entscheidung zur Pauschalierung liegt allein im Wahlrecht des Arbeitgebers; der Arbeitnehmer hat hierauf keinen steuerlichen Rechtsanspruch.
- Citation du texte
- Katharina Mund (Auteur), 2012, Die pauschalierte Lohnsteuer, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/195896