In der Arbeit werden die verfassungsrechtlichen Probleme einer Erweiterung der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer allgemeinen Erwerbstätigenversicherung behandelt. Hierbei wird auf das Hauptproblem einer Versicherungspflicht allgemein (Handlungsfreiheit, Art. 2 I GG) eingegangen und Rechtfertigungsgründe für den Grundrechtseingriff genannt. Im Folgenden werden Probleme einer Erweiterung der Versicherungspflicht sowie mögliche Lösungsvorschläge analysiert und bewertet.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
I. Vorstellung des untersuchten Problems
II. Schematische Vorgehensweise
B. Überblick: Gesetzliche Rentenversicherung, SGB VI
I. Erfasster Sachbereich: Aufgaben und Ziele
II. Erfasster Personenkreis
III. Nicht erfasster Personenkreis
C. Personelle Schutzlücke
I. Soziale Schutzbedürftigkeit des nicht vom Regelungsbereich erfassten Personenkreises
1. Soziale Schutzbedürftigkeit
2. Einordnung im verfassungsrechtlichen Prüfungsschema
3. Schutzbedürftigkeit des Staates
II. Solidarität
D. Erfordernis der Ausweitung zur allgemeinen Erwerbstätigenversicherung zum Füllen der Schutzlücke
I. Erfordernis wegen Schutzbedürftigkeit
II. Vermeidung von sozialer Hilfsbedürftigkeit im Alter
III. Gemeinwohlbelange
1. Ökonomische Neutralität sozialer Sicherheit
2. Sicherung der Stabilität der Gesetzlichen Rentenversicherung
IV. Zwischenergebnis
E. Einbeziehung aller Erwerbstätigen bzw. Ausschluss aller Nicht – Erwerbstätigen verfassungsrechtlich geboten?
F. Verfassungsrechtliche Probleme eines allgemeinen Vorsorgezwangs als solchem mit akzessorischer Beitragserhebung
I. Vorsorgezwang im Lichte der Verfassung
II. Beitragserhebung im Lichte der Verfassung
G. Konkrete Ausgestaltung – Mögliche Varianten zur Einführung einer Zwangsvorsorge und deren verfassungsrechtliche Aufarbeitung im Einzelnen
I. Allgemeiner Vorsorgezwang mit Wahlmöglichkeit zwischen Gesetzlicher Rentenversicherung und privaten Versicherungsunternehmen
1. Problematik bezüglich der Soll – Versicherten
2. Problematik bezüglich der privaten Versicherungsunternehmen
II. Spezieller Zwang aller Erwerbstätigen zur Gesetzlichen Rentenversicherung
1. Problematik bezüglich der Soll – Versicherten
2. Problematik bezüglich der privaten Versicherungsunternehmen
III. Spezieller Zwang zur Gesetzlichen Rentenversicherung der bisher nicht Versicherten
1. Problematik bezüglich der Soll – Versicherten
2. Problematik bezüglich der privaten Versicherungsunternehmen
IV. Spezieller Zwang zur privaten Rentenversicherung unter sozialer Regulierung
V. Modifiziertes Übergangsmodell: Einbezug aller bisher nicht Versicherten und aller neu zu versichernden Erwerbstätigen in die Gesetzliche Rentenversicherung
VI. Sonderproblem der Einbeziehung von Beamten
H. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Problematik einer Erweiterung der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer allgemeinen Erwerbstätigenversicherung. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, ob und wie eine obligatorische Einbeziehung bisher nicht versicherter Gruppen – insbesondere Selbstständiger – unter Berücksichtigung von Schutzbedürftigkeit, Solidaritätsprinzip und verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Vorsorgezwang rechtlich begründbar und ausgestaltbar ist.
- Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Ausweitung der Rentenversicherungspflicht
- Analyse der sozialen Schutzbedürftigkeit in der heutigen Arbeitswelt
- Solidarität und Risikoausgleich als Legitimationsgrundlagen
- Verhältnis zwischen Grundrechtseingriff (Art. 2 I GG) und Gemeinwohlbelangen
- Prüfung verschiedener Modelle zur Einführung einer Zwangsvorsorge
Auszug aus dem Buch
I. Vorstellung des untersuchten Problems
Versicherung heißt Schutz. Schutz gegen Risiken und Gefahren. Ist dem implizit, dass nur derjenige, welcher den Gefahren konkret ausgesetzt ist, schutzbedürftig ist? Oder kann in einem Sozialstaat dieser Schutz dem Einzelnen im Sinne einer „Bürgerversicherung“ generell aufgezwängt werden? Kann eine Schutzpflicht des Staates die Zwangsunterbringung des Einzelnen in einer Versicherung rechtfertigen, ohne dessen individuelle Schutzbedürftigkeit zu berücksichtigen? Oder ist etwa jeder, unabhängig von der Wahrscheinlichkeit, dass bestimmte Risiken eintreten, schutzbedürftig? Kann der Staat nur helfen, „wo und solange Menschen in Not sind, [oder darf er gar] jedes Lebensrisiko abfedern“? Diese – und weit mehr – Fragen stellen sich bei dem Gedanken an eine Erweiterung der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer allgemeinen Erwerbstätigenversicherung. Die Alterssicherung in Deutschland erstreckt sich auf eine Vielfalt von Systemen, insbesondere ist hierbei zwischen den Ebenen Staat, also gesetzliche Versicherungspflicht, und Privat, also freiwillige private Altersvorsorge zu unterscheiden. Zunächst kann man sagen, dass eine Versicherungspflicht in Deutschland bisher grundsätzlich für alle Erwerbstätigen gilt, bis auf die Ausnahmen von Selbständigen und Beamten (bis auf einzelne Ausnahmen, dazu unter B., II.,III.). Dieses System ist unter Gesichtspunkten der Solidarität und insbesondere nach dem in den Staatsfundamentalnormen gründenden Sozialstaatsprinzip nicht nur rechtmäßig, sondern auch geboten. Den selbständig Erwerbstätigen steht es bisher überwiegend frei, ob sie sich privat oder möglicherweise gar nicht zu einer Rentenversicherung verpflichten. Die Beamtenversorgung hingegen basiert bisher grundsätzlich auf einem eigenständigen Versorgungssystem nach dem Beamtenversorgungsgesetz. Damit ist also lediglich die Einbeziehung der Selbständigen und der Beamten in eine gesetzliche Versicherungspflicht zur Rentenversicherung fraglich. Diese Problematik soll im Folgenden, schwerpunktmäßig bezüglich einer Einbeziehung der Selbständigen, unter verfassungsrechtlichen Aspekten gutachterlich erörtert werden.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Einführung in die Problematik der Rentenversicherungspflicht unter Berücksichtigung aktueller gesellschaftlicher und ökonomischer Wandlungen.
B. Überblick: Gesetzliche Rentenversicherung, SGB VI: Darstellung der Aufgaben, Ziele und der aktuellen Struktur des erfassten sowie nicht erfassten Personenkreises.
C. Personelle Schutzlücke: Untersuchung der sozialen Schutzbedürftigkeit nicht versicherter Erwerbstätiger und deren Einordnung in den verfassungsrechtlichen Prüfungsrahmen.
D. Erfordernis der Ausweitung zur allgemeinen Erwerbstätigenversicherung zum Füllen der Schutzlücke: Begründung der Notwendigkeit einer Ausweitung aufgrund von Schutzbedürftigkeit, Armutsvermeidung und Gemeinwohlbelangen.
E. Einbeziehung aller Erwerbstätigen bzw. Ausschluss aller Nicht – Erwerbstätigen verfassungsrechtlich geboten?: Klärung der Frage, ob das Grundgesetz eine Einbeziehungspflicht oder einen Ausschluss bestimmter Gruppen zwingend vorschreibt.
F. Verfassungsrechtliche Probleme eines allgemeinen Vorsorgezwangs als solchem mit akzessorischer Beitragserhebung: Analyse der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorsorgezwangs als Grundrechtseingriff und der Rechtmäßigkeit der Beitragserhebung.
G. Konkrete Ausgestaltung – Mögliche Varianten zur Einführung einer Zwangsvorsorge und deren verfassungsrechtliche Aufarbeitung im Einzelnen: Detaillierte Prüfung verschiedener Umsetzungsmodelle, von Wahlmöglichkeiten bis hin zu spezifischen Zwangsversicherungen und deren Folgen.
H. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Notwendigkeit und der effektivsten, verfassungskonformen Ausgestaltung einer Erwerbstätigenversicherung im europäischen Kontext.
Schlüsselwörter
Rentenversicherung, Erwerbstätigenversicherung, Sozialstaatsprinzip, Schutzbedürftigkeit, Solidarität, Vorsorgezwang, Beitragserhebung, Verfassungsrecht, Selbstständige, Beamte, Alterssicherung, Altersarmut, Sozialgesetzbuch, Risikoausgleich, Grundrechte
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen und Implikationen einer Ausweitung der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer allgemeinen Erwerbstätigenversicherung, die auch bisher versicherungsfreie Selbstständige einbeziehen würde.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Zentral sind die Themen Schutzbedürftigkeit, Solidaritätsprinzip, verfassungsrechtliche Grundrechtseingriffe (Art. 2 I GG) durch Versicherungszwang sowie die Stabilität des Rentensystems.
Was ist die primäre Forschungsfrage?
Die Forschungsfrage lautet, inwiefern eine Erweiterung des Kreises der Rentenversicherungspflichtigen auf alle Erwerbstätigen verfassungsrechtlich legitimiert, gefordert oder begrenzt ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um ein juristisches Gutachten, das auf der Auswertung aktueller Fachliteratur, Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und verfassungsrechtlicher Auslegungsmethoden basiert.
Was steht im Hauptteil der Arbeit im Vordergrund?
Der Hauptteil befasst sich detailliert mit der personellen Schutzlücke, der Abwägung von Gemeinwohlbelangen gegen individuelle Freiheitsrechte und der Prüfung konkreter Varianten für eine mögliche Einführung der Zwangsvorsorge.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Untersuchung?
Wesentliche Begriffe sind insbesondere das Sozialstaatsprinzip, die Erwerbstätigenversicherung, Schutzbedürftigkeit und das Äquivalenzprinzip in der Sozialversicherung.
Warum wird die Einbeziehung von Beamten in der Arbeit problematisiert?
Die Einbeziehung von Beamten wird aufgrund der verfassungsrechtlichen Systemgarantie nach Art. 33 V GG abgelehnt, da diese eine Rentenversicherungspflicht ohne Verfassungsänderung rechtlich ausschließt.
Welches Modell zur Reform wird im Fazit als vorzugswürdig erachtet?
Als effektivste Ausgestaltung wird die Einbeziehung der bisher nicht versicherten Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung empfohlen, wobei für bereits anderweitig gesicherte Personen Ausnahmeregelungen zu treffen sind.
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- Florian Denninger (Author), 2012, Die verfassungsrechtlichen Probleme einer Erweiterung der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer allgemeinen Erwerbstätigenversicherung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/198461