Außerschulische Präventionsmodelle


Seminar Paper, 2001

19 Pages, Grade: 1,7


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Inhaltsverzeichnis

1. Grenzen von Pädagogik gegen Gewalt

2. Gewalttherapeutische Methoden
2.1. Der qualifizierte Hilfeprozess
2.2. Mögliche Hilfen bei Gewaltproblemen Jugendlicher
2.3. Repressive Prävention
2.3.1. generalpräventive Wirkung
2.3.2. spezialpräventive Wirkung
2.3.2.1. Sozialer Trainingskurs
2.3.2.2. Arbeitsauflagen
2.3.2.3. Arrest
2.3.2.4. Jugendstrafe

3. Täter- Opfer- Ausgleich

4. Projekt: Das ambulante Antiaggressionstraining in Nottuln
4.1. Definition
4.2. Konzept des Antiaggressionstrainings
4.2.1. Ziele des Antiaggressionstrainings
4.2.2. Rahmenbedingungen
4.2.3. Inhalte des Trainings
4.2.4. Erfahrungen mit dem Training und dessen Grenzen

5. Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

1. Grenzen von Pädagogik gegen Gewalt

Es gibt viele Begrenzungen der pädagogischen Handlungsmöglichkeiten gegen Gewalt, die die Wirksamkeit pädagogischen Handelns in diesem Feld außerordentlich einschränken. Bevor also tatsächlich Handlungsmöglichkeiten geprüft werden können, müssen die vorhandenen Grenzen bedacht werden. Dabei ist es die Aufgabe der Pädagogik selber, ihre Grenzen aufzuzeigen und Politik und Gesellschaft keine Lösungsversprechungen zu machen.

So kann Pädagogik komplexe, durch gesellschaftliche Prozesse verursachte Problemstellungen nicht allein lösen. Des weiteren können Wirkungen von pädagogischem Handeln gegen Gewalt nicht vorgeplant und berechnet werden, und es muss unklar bleiben, welche Wirkungen überhaupt erzielt werden können. Das wird um so deutlicher, wenn man sich klar macht, dass es in der Arbeit gegen Gewalt auch um psychische Grundstrukturen und politisches Bewusstsein von Menschen geht. So kann politisches Denken (z.B. rechtsextreme Deutungsmuster) nicht einfach mit technischer Pädagogik umgedreht werden. Gewalthandeln und politisches Bewusstsein kann sich nur in einem langfristigen sozialen Prozess verändern, in dem Menschen erfahren können, dass andere Konfliktlösungsmuster und politische Deutungen für sie ‚etwas bringen‘ können.

Zwar hat die Pädagogik prinzipiell schon die Möglichkeit solche Lern- und Sozialisationsfelder zu schaffen, jedoch ist damit noch nicht gewährleistet, dass sie ‚betroffene‘ Jugendliche tatsächlich mit diesen Lernfeldern erreichen kann. So bleibt eine pädagogische Grenze, dass viele gewaltorientierte Jugendliche pädagogische Angebote meiden und von ihnen nicht erreicht werden können. Wenn gewaltorientierte Jugendliche dennoch pädagogische Institutionen aufsuchen, kommt es als weitere Grenze jedoch oft zu einer Überforderung der Pädagogen. Oft sind diese Jugendlichen seelisch besonders schwer geschädigt, und es bedarf einer Einzelfallhilfe. Dafür fehlt einerseits die Zeit und andererseits die Kompetenz adäquat mit den Persönlichkeitsproblemen der Jugendlichen umzugehen.

Pädagogik hat Handlungschancen gegen Gewalt. Jedoch unter der Bedingung der Anerkennung und Berücksichtigung der pädagogischen Grenzen gegen Gewalt. Nur in Bescheidenheit und unter konzeptioneller Berücksichtigung der Grenzen können Jugendlichen Lernfelder angeboten werden, die Chancen von Veränderungsmöglichkeiten bereithalten. (vgl. Reinbold/Jans: 1996: III/ 5.1., 3ff)

2. Gewalttherapeutische Methoden

In der Jugendphase werden Straffälligkeiten von Jugendlichen als eher typisch angesehen, weshalb sich seit den achtziger Jahren ein Trendwechsel von formellen Sanktionen zu informellen Reaktionen vollzogen hat. Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) und dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) werden deshalb verstärkt ambulante erzieherische Maßnahmen auf sozial auffällige Jugendliche angewendet. So werden auch die meist kontraproduktiven Folgen einer Haftstrafe vermieden. Außerdem soll bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen sowie bei der schulischen und beruflichen Integration geholfen und Selbständigkeit sowie Sozialkompetenz gefördert werden. (vgl. Schubarth, 2000: 173f)

2.1. Der qualifizierte Hilfeprozess

In einem qualifizierten Hilfeprozess wird der erzieherische Bedarf und die benachteiligte Lebenssituation von Kindern oder Jugendlichen genau eruiert, um die notwendigen und geeigneten erzieherischen Hilfen auswählen zu können. Dieser Prozess wird mit der Erkundungsphase eingeleitet. Dabei schildern Eltern, meist Mütter, in einem Erstgespräch die erzieherische Problematik und geben eine eigene Einschätzung ab. Mit Zustimmung der Eltern, nach Möglichkeit mit ihnen gemeinsam, werden die Probleme mit allen Beteiligten besprochen.

Im weiteren Hilfeprozess folgt die umfassende psychosoziale Diagnose, erweitert um eine Situations- und Lebensweltanalyse. Sie muss gemeinsam mit dem betroffenen Kind oder Jugendlichen und dessen Familie erstellt werden. Sie soll ein möglichst umfassendes Bild ergeben über das personale, familiäre und sozioökonomische System und seine Beziehung zu- und untereinander. Defizite und Ressourcen sind zu erfassen und auszuwerten. Eine Situations- und Lebensweltanalyse muss die personale, problembezogene und strukturelle Vernetzung (natürliche und professionelle Netzwerke, Helfersituation und institutionelle Möglichkeiten) mit einbeziehen. Der Hilfenansatz muss bei den Ressourcen liegen, nicht bei den Defiziten.

Schließlich erfolgt die Klärung möglicher Zusammenarbeit mit der Familie und dem betroffenen Kind und Jugendlichen im Hinblick auf Hilfeangebote. Welche Motivationen und Kooperationsbereitschaften haben beide Seiten, ist eine Zusammenarbeit auf der Sach- und Beziehungsebene möglich, kann eine helfende Beziehung aufgebaut werden?

Der Hilfeprozess wird weitergeführt mit der Entscheidungsphase. Sie dient der Auswahl der notwendigen und geeigneten Hilfen sowie ihrer Ausgestaltung. In einem ersten Gespräch berät ein Fachteam über den erzieherischen Bedarf und mögliche Hilfen (erste fachliche Einschätzung). Die Helfer-/Erziehungskonferenz, in der Fachleute unterschiedlicher Kompetenz vertreten sind, kann einberufen werden bei komplexer Lage des Falles (zweite fachliche Einschätzung) und muss einberufen werden bei voraussichtlichen längerfristigen Hilfen (über drei Monate) oder bei Fremdunterbringungen und Fremderziehung (§ 36, Abs. 2 KJHG).

Im Zusammenwirken der Fachkräfte wird die Entscheidung über die Art der Hilfe getroffen. Personensorgeberechtigte, insbesondere aber die betroffen Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an der Entscheidung zu beteiligen (§ 8 KJHG). Dabei ist auch das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten zu berücksichtigen, sofern nicht unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen (§ 5 KJHG und § 36, Abs. 1 KJHG).

Danach ist mit allen Beteiligten der Hilfeplan zu erstellen. Es sind schriftlich festzuhalten: der erzieherische Bedarf, die ausgewählte Hilfe, die Ziele und konkreten Aufgaben, Anlässe und Zeitpunkte für die regelmäßige Überprüfung, die Bestätigung aller Beteiligten durch Unterschrift. Der Hilfeplan ist ein Instrument der Selbstkontrolle für alle Beteiligten (§ 36, Abs. 2 KJHG) und muss in bestimmten Zeitständen überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben werden, bis das Erziehungsziel erreicht ist. Ist dies - aus welchen Gründen auch immer- nicht möglich, so wird die Hilfe eingestellt.

Der Hilfeprozess ist also entweder mit der Erreichung des Erziehungszieles oder mit der Einstellung der Hilfe abgeschlossen.

(vgl. Reinbold/ Jans, 1996: III/2.2., 16ff)

2.2. Mögliche Hilfen bei Gewaltproblemen Jugendlicher

Patentrezepte für die Hilfe bei Gewaltproblemen Jugendlicher kann niemand anbieten. Die allgemeine Auflehnung gegen die Erwachsenen richtet sich zunächst auch gegen die beruflichen Helfer. Trotzdem glücken die Gesprächskontakte, wenn auch erst nach Abbau von Abwehr und Aggressionen. Ein Einstieg lässt sich durch „offene Fragen“ über das Umfeld und die Lebenswelt der Jugendlichen finden. Folgende Hilfen kommen in Frage: soziale Gruppenarbeit (§ 29 KJHG), Erziehungsbeistandschaft (§ 30 KJHG), Erziehung in Tagesgruppen (§ 32 KJHG), Heimerziehung (§ 34 KJHG), Angebote der Jugendarbeit (§ 11 KJHG). Sie dienen der allgemeinen Förderung der Entwicklung junger Menschen und werden von freien und öffentlichen Trägern sowie von Jugendverbänden und von Pfarrgemeinden angeboten. Es soll soziales Lernen eingeübt werden, wobei die Inhalte sehr unterschiedlich sein können (z.B. Geselligkeit, Spiel, Sport). (vgl. ebd.: 30)

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Details

Title
Außerschulische Präventionsmodelle
College
Dresden Technical University  (Fakultät Erziehungswissenschaften)
Course
Blockseminar: Gewaltprävention in Schule und Jugendhilfe
Grade
1,7
Author
Year
2001
Pages
19
Catalog Number
V19894
ISBN (eBook)
9783638239233
ISBN (Book)
9783656208433
File size
475 KB
Language
German
Keywords
Außerschulische, Präventionsmodelle, Blockseminar, Gewaltprävention, Schule, Jugendhilfe
Quote paper
M.A. Petra Kunzendorf (Author), 2001, Außerschulische Präventionsmodelle, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/19894

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