Als Prominente werden weithin Personen bezeichnet, die durch ihre Bekanntheit aus der gemeinen Gesellschaft herausragen. Auf der Berichterstattung über diese Menschen, fußt ein beachtlicher Wirtschaftszweig, der seine Plattform in Print-, Internet- und Rundfunkmedien findet. Um möglichst unterhaltende Beiträge zu gestalten, werden oftmals die Grenzen der Privatsphäre verletzt. Es scheint der Grundsatz zu gelten: Je skandalöser der Einblick, umso höher die Auflage. Doch die Prominenz setzt sich juristisch zu Wehr. Exemplarisch sind die Caroline-Urteile. Die damalige Caroline von Monaco verklagte den Burda-Verlag wegen einer Reihe von erstellten Fotos. In diesen Fällen muss die Justiz zwischen dem Schutz der Privatsphäre und der Pressefreiheit abwägen. Um zu klären, welche Aspekte bei einer solchen Abwägung Beachtung finden, dienen folgende Ausführungen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht
2.1. Entwicklung und Bedeutung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
2.2. Schutzbereichsausprägungen
2.3. Bildnisschutz
a) Geschichte und Entwicklung
b) Definition von Bildnis
c) Aktueller Rechtsstand
d) Anfertigung von Fotografien eines Privatgeländes
2.4. Weitere Ausprägungen
a) Schutz der Ehre
b) Schutz des Persönlichkeitsbildes
c) Ungewollte Kommerzialisierung
d) Recht am gesprochenen und geschriebenen Wort
3. Absolute und relative Personen der Zeitgeschichte.
3.1. Absolute Personen der Zeitgeschichte
3.2. Relative Person der Zeitgeschichte
3.3. Kritik
4. Sphärentheorie
4.1. Intimsphäre
4.2. Geheimsphäre
4.3. Privatsphäre
4.4. Sozialsphäre
4.5. Öffentlichkeitssphäre
5. Ausblick
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