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Die rechtliche Stellung leitender Angestellter

Título: Die rechtliche Stellung leitender Angestellter

Trabajo de Seminario , 2012 , 22 Páginas , Calificación: 1,3

Autor:in: Valentin Wurth (Autor)

Gestión de recursos humanos - Otros
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Zur genauen Untersuchung der rechtlichen Stellung leitender Angestellter
bietet es sich einleitend an die Begründung der Einteilung in Angestellte
im Allgemeinen und Arbeiter zu betrachten. Historisch geht diese
Unterscheidung ins 19. Jahrhundert zurück. Die Angestellten, die etwas
Besonderes waren, stellten eine relativ kleine Minderheit der Arbeitnehmer
dar. Mit zunehmender technischer Entwicklung am Arbeitsplatz
und den gestiegenen intellektuellen Anforderungen an die Arbeitnehmer
ist die Unterscheidung zwischen Arbeitern (Handarbeit) und Angestellten
(Kopfarbeit) immer schwieriger geworden. Es gibt heute viele Facharbeiter,
die erheblich mehr verdienen und mehr Verantwortung tragen
als Angestellte. Nicht zuletzt wegen dieser Entwicklung ist die unterschiedliche
Behandlung dieser beiden Arbeitnehmergruppen auch im
Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG
immer problematischer geworden, da dafür kein sachlicher Rechtfertigungsgrund
vorliegt. Gleichzeitig wurde die Rechtsstellung dieser beiden
Gruppen immer mehr angeglichen. So wurden beispielsweise Arbeitern
und Angestellten im § 622 BGB gleiche gesetzliche Kündigungsfristen
eingeräumt. Aus diesem Grund hat die Unterscheidung
zwischen Angestellten und Arbeitern nur noch relativ geringe praktische
Bedeutung.1
Leitende Angestellte gehören, wie der Name schon sagt zu den Angestellten,
doch nehmen sie in der Angestelltengruppe eine Sonderstellung
ein. Doch nicht jeder, der seinen BlackBerry dienstlich und privat nutzt,
ist ein leitender Angestellter. Im täglichen Berufsleben zählt sich eine
Reihe von Mitarbeitern, die Verantwortung tragen, dazu. Doch für die
rechtlich korrekte Einstufung als leitender Angestellter bedarf es etwas
mehr, denn viele Angestellte in Leitungsfunktionen haben nichts mit der
rechtlichen Einstufung als leitender Angestellter zu tun. Wichtig wird die
Unterscheidung aus dem Grund, dass leitenden Angestellten eine Sonderstellung
im Arbeitsrecht zukommt. Einerseits sind sie rechtlich zwar Arbeitnehmer, doch stehen sie in der Hierarchie zwischen dem Arbeitgeber..

Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Begriffsklärungen und Definitionen

2.1 Leitender Angestellter im betriebsverfassungsrechtlichen Sinne

2.2 Leitender Angestellter im kündigungsrechtlichen Sinne

3 Kündigung von leitenden Angestellten

3.1 Kollektiver Kündigungsschutz von leitenden Angestellten

3.2 Besonderer Kündigungsschutz von leitenden Angestellten

3.3 Besonderheiten bei den gesetzlichen Kündigungsgründen

3.4 Auflösungsantrag des Arbeitgebers

4 Weitere gesetzliche Besonderheiten für leitende Angestellte

4.1 Besonderheiten bei der Arbeitszeit

4.2 Besonderheiten bei der betrieblichen Mitbestimmung

4.3 Bekleidung des ehrenamtlichen Richteramts

5 Fazit / Ausblick

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die spezielle rechtliche Stellung leitender Angestellter in Deutschland, mit besonderem Fokus auf deren arbeitsrechtliche Behandlung bei Kündigungen sowie die Unterschiede zwischen betriebsverfassungsrechtlichen und kündigungsschutzrechtlichen Definitionen.

  • Abgrenzung leitender Angestellter von "normalen" Arbeitnehmern
  • Kollektiver und besonderer Kündigungsschutz bei Leitungsfunktionen
  • Besonderheiten bei personen-, verhaltens- und betriebsbedingten Kündigungsgründen
  • Auflösungsantrag des Arbeitgebers gemäß § 14 Abs. 2 KSchG
  • Sonderregelungen bei Arbeitszeit und betrieblicher Mitbestimmung

Auszug aus dem Buch

3.4 Auflösungsantrag des Arbeitgebers

Die wichtigste Rechtsnorm im individuellen Kündigungsschutz, der § 14 Absatz 2 i. V. m. § 9 KSchG besagt, dass leitende Angestellte in diesem einen Fall anders zu behandeln sind als normale Arbeitnehmer. Die Rechtsfolge daraus besagt, dass Arbeitgeber die Arbeitsverhältnisse mit den leitenden Angestellten jederzeit ohne Begründung auflösen können. Dazu bedarf es einen Auflösungsantrag des Arbeitgebers, wobei die grundsätzliche Begrenzung dieses Arbeitgeberrechtes lediglich in dem allgemeinen Vorbehalt von rechtsmissbräuchlichem Verhalten liegt. In der Praxis jedoch wird eine Limitierung dieser Restriktion meist verneint. Der Grundgedanke, den der Gesetzgeber bei der Formulierung dieser Paragraphen hatte, besteht in der bereits erwähnten gesteigerten Vorbildfunktion des leitenden Angestellten und in dem erhöhten Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und leitendem Angestellten. Aus diesem Grund muss bei Vertrauensbruch das Arbeitsverhältnis unter erleichterten Bedingungen aufgelöst werden können.

Grundsätzlich ist im Kündigungsschutzgesetz verankert (§ 9 und § 14), dass der Auflösungsantrag nur bei Sozialwidrigkeit einer Kündigung und nach herrschender Meinung nicht bei einer außerordentlich ausgesprochenen Kündigung zugelassen ist. Der Gesetzgeber möchte durch diese Regelung den leitenden Angestellten aber keinen Bestandsschutz sondern lediglich einen Abfindungsschutz billigen. Somit wurde dem Arbeitgeber die Möglichkeit eingeräumt, durch die Beantragung eines Auflösungsantrages und die Zahlung einer ausgeurteilten Abfindung an den Arbeitnehmer (leitender Angestellter) sich einseitig vom Arbeitsverhältnis zu befreien, auch wenn dies sozial nicht gerechtfertigt ist.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die historische Entwicklung der Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten und begründet die Notwendigkeit einer gesonderten Betrachtung leitender Angestellter.

2 Begriffsklärungen und Definitionen: Das Kapitel erläutert die unterschiedlichen Definitionen des leitenden Angestellten im Betriebsverfassungsrecht und im Kündigungsschutzrecht.

3 Kündigung von leitenden Angestellten: Hier werden die kündigungsschutzrechtlichen Besonderheiten analysiert, einschließlich der Rolle des Sprecherausschusses und der Kündigungsgründe.

4 Weitere gesetzliche Besonderheiten für leitende Angestellte: Dieses Kapitel behandelt abweichende Regelungen bezüglich der Arbeitszeit, der Mitbestimmung und der Eignung für das ehrenamtliche Richteramt.

5 Fazit / Ausblick: Das Fazit fasst die rechtliche Sonderstellung zusammen und diskutiert das Spannungsfeld zwischen unternehmerischer Verantwortung und den damit verbundenen erhöhten Risiken für den Arbeitnehmer.

Schlüsselwörter

Leitender Angestellter, Arbeitsrecht, Kündigungsschutz, BetrVG, KSchG, Sprecherausschuss, Auflösungsantrag, Vertrauensverhältnis, Mitbestimmung, Arbeitszeitgesetz, Arbeitgeberfunktion, Personalkompetenz, Sonderstellung, Abfindungsschutz, Führungskräfte

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die rechtliche Sonderstellung von leitenden Angestellten im deutschen Arbeitsrecht.

Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?

Zentrale Themen sind die Abgrenzung der Begrifflichkeiten, der Kündigungsschutz, die arbeitszeitrechtlichen Rahmenbedingungen und die Rolle der Mitbestimmung.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, die Diskrepanz zwischen betriebsverfassungsrechtlicher und kündigungsschutzrechtlicher Einordnung aufzuzeigen und die Konsequenzen für die Praxis zu erläutern.

Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse einschlägiger Gesetzestexte sowie der Auswertung von Fachkommentaren und der aktuellen Rechtsprechung.

Was wird im Hauptteil detailliert behandelt?

Der Hauptteil befasst sich detailliert mit den Kündigungsmodalitäten, dem Auflösungsantrag des Arbeitgebers sowie den Ausnahmen von gesetzlichen Schutzvorschriften.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die wichtigsten Begriffe sind Leitender Angestellter, Kündigungsschutz, Betriebsverfassungsgesetz, Sprecherausschuss und Sonderstellung.

Warum unterscheidet das Gesetz zwischen verschiedenen Definitionen des leitenden Angestellten?

Die Unterschiede resultieren aus den unterschiedlichen Zielen der Gesetze: Das BetrVG fokussiert auf die Betriebsratszugehörigkeit, während das KSchG den Kündigungsschutz regelt.

Was ist die Besonderheit beim Auflösungsantrag?

Ein Arbeitgeber kann einen leitenden Angestellten unter Zahlung einer Abfindung entlassen, auch wenn die Kündigung sozial nicht gerechtfertigt wäre.

Welche Rolle spielt das Vertrauensverhältnis bei einer Kündigung?

Aufgrund des gesteigerten Vertrauensverhältnisses sind die Anforderungen an die soziale Rechtfertigung einer Kündigung bei leitenden Angestellten deutlich niedriger.

Was bedeutet der in der Praxis verbreitete Satz "Leitende Angestellte gleich leidende Angestellte"?

Dieser Spruch spielt auf die erhöhten Risiken und Nachteile (wie den reduzierten Kündigungsschutz) an, die mit der hohen Verantwortung in einer Leitungsfunktion einhergehen.

Final del extracto de 22 páginas  - subir

Detalles

Título
Die rechtliche Stellung leitender Angestellter
Universidad
University of Applied Sciences Offenburg
Curso
Arbeitsrecht
Calificación
1,3
Autor
Valentin Wurth (Autor)
Año de publicación
2012
Páginas
22
No. de catálogo
V199474
ISBN (Ebook)
9783656257608
ISBN (Libro)
9783656257691
Idioma
Alemán
Etiqueta
stellung angestellter
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Valentin Wurth (Autor), 2012, Die rechtliche Stellung leitender Angestellter, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/199474
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