Die Verwaltung der Germanischen Provinzen unter besonderer Berücksichtigung der Beneficiarier


Term Paper, 2011

13 Pages


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Inhalt

Einleitung

Die Statthalter der Germanischen Provinzen

Die Procuratoren der Germanischen Provinzen

Die Rolle der Beneficiarier in den Germanischen Provinzen

Fazit

Literaturverzeichnis

Einleitung

Die Zivilverwaltung der Germanischen Provinzen zur Zeit des Römischen Kaiserreiches unterschied sich im Wesentlichen nicht von der der übrigen Provinzen. Hier wie Dort verwaltete ein Statthalter von einer Verwaltungszentrale, bzw. einer Hauptstadt, aus die ihm unterstellte Provinz, wobei ihn zahlreiche Beamte, mit verschiedensten Aufgabengebieten, unterstützten.

Während in Vorprovinzialer Zeit der Einfluss des Römischen Imperiums auf die Germanischen Stämme auf einzelne Personen beschränkt blieb, da die Voraussetzungen für eine Territorialherrschaft nicht gegeben waren, entwickelte sich zum Ende des 1. Jahrhunderts nach Chr. ein Provinzialkonstrukt in den Gebieten der „Germania inferior“ (dem sogenannten „Niedergermanien“) und der „Germania superior“ („Obergermanien“). Die Anfänglichen Bemühungen der römischen Eroberer, sich die Gebiete der linksrheinisch siedelnden Germanen anzueignen, konzentrierten sich darauf, Stammesführer für sich zu gewinnen, indem sie zum Beispiel mit römischen Bürgerrechten versehen wurden. Im Gegenzug sorgten die verbündeten Stammesfürsten für die Einhaltung und Durchsetzung der römischen Ordnung. Mit der Zeit bildete sich so eine gegenseitige Kooperation zwischen dem römischen Reich und den germanischen Stämmen heraus. Die früheste Form der Herrschaftsausübung fand hierbei durch regelmäßige und unregelmäßige Abgabenforderungen, sowie der Anforderung von Hilfstruppen aus den germanischen Stammesverbänden, seitens der Römer statt. Auch Änderungen innerhalb der politischen Führungsschicht bedurften der Zustimmung Roms. Im Gegenzug boten römische Truppen den verbündeten Germanen Schutz gegen feindlich gesonnene Stämme. Auf diese Weise gelang es den Römern mitunter nicht nur ihre Herrschaft zu festigen, sondern die germanischen Stämme durch die Bindung an Rom gegeneinander auszuspielen.[1]

Eine besondere Rolle bei der Verwaltung der Germanischen Provinzen nahmen die Beneficiarier ein, von denen zahlreiche Grab- und Weihinschriften erhalten sind. Die vielfältigen Ämter die sie innerhalb des provinzialen Verwaltungsapparates wahrnahmen, reichten von einfachen Schreibarbeiten über Kontrollfunktionen, bis hin zur Ausübung polizeiähnlicher Aufgaben.

Im Folgenden soll zunächst erörtert werden, wie die Administration der Germanischen Provinzen im einzelnen aufgebaut war und welche Aufgaben die jeweiligen Beamten innerhalb des Verwaltungsapparates wahrnahmen. Weiterhin wird die Rolle der Beneficiarier näher behandelt und ihre Tätigkeit innerhalb der Provinzialverwaltung thematisiert.

Die Statthalter der Germanischen Provinzen

Die Auswahl der Statthalter der Germanischen Provinzen unterlag einer besonderen Sorgfalt. So hatten die Verwalter der Provinz bereits in der Vergangenheit das Amt des Konsuls bekleidet und residierten zwischen Drei und Fünf Jahren in den ihnen anvertrauten Bezirken.[2] Die Begrenzung der Ämter auf eine bestimmte Zeit war, wie wir noch sehen werden, eine weit verbreitete Methode um Korruption und Amtsmissbrauch vorzubeugen.

Der Statthalter brachte meist eine Gruppe von Beratern mit in seine Provinz, deren Dienste er bereits während seiner früheren offiziellen Ämter in Anspruch genommen hatte. Diese berieten ihn bei militärischen Problemen, unterstützten ihn bei der Rechtssprechung und erledigten Schreibarbeiten.[3]

Formelles Oberhaupt der germanischen Provinzen in Verwaltungsfragen war der Kaiser, der diese Aufgabe jedoch an die Statthalter übertrug. Zu ihren Aufgaben gehörten die Kontrolle der städtischen Verwaltung, die Überwachung der öffentlichen Arbeiten, sowie die Ausübung der Gerichtsbarkeit und der Oberbefehl über die in seiner Provinz stationierten Legionen.[4]

Die Statthalter waren sowohl Oberbefehlshaber des Heeres, als auch oberste Verwaltungsbeamte. Ihre Officia waren also sowohl Verwaltungsbehörden als auch militärische Stäbe.[5]

Der Amtssitz des Statthalters war das Praetorium, welches ihm gleichzeitig auch als dauerhafter Wohnsitz in der Provinz diente. Mehrere zweckdienliche Anbauten sorgten für eine Vereinfachung des Verwaltungsablaufes. So sorgten beispielsweise Innenhöfe für eine Durchleitung des Publikumsverkehres und Schreib- und Arbeitsstuben für die Mitglieder des Verwaltungsstabes lagen direkt am oder sogar im Praetorium. Den Großteil der Besucher dürften Rechtssuchende ausgemacht haben, weshalb das Praetorium auch stets außerhalb des Legionslagers untergebracht war, obwohl der Oberbefehl über das Heer beim Statthalter lag. Die strenge Ordnung innerhalb eines Legionslagers wäre sonst Gefahr gelaufen durcheinander zu geraten, sollte ein vermehrtes Aufkommen von zivilen Menschenmassen dieses zu überlaufen drohen.[6]

Der Statthalter war angehalten bei Amtsantritt ein Edikt zu erlassen, in dem er darlegte, nach welchen Grundsätzen er juristisch zu verfahren gedenkt. Meist wurde sich an den Edikten des Vorgängers orientiert, um Kontinuität zu gewährleisten. Rechtskenntnisse wurden im Laufe der Zeit mehr und mehr Voraussetzung für ein öffentliches Amt.[7]

Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung in der gesamten Provinz, durchreiste der Statthalter diese in regelmäßigen, festgelegten Abständen, um unter anderem direkt vor Ort Recht zu sprechen oder Kontrollen durchzuführen.[8]

Verschiedene archäologischen Funde weisen das heutige Köln als den Statthaltersitz der Provinz Niedergermanien, welches die westlich des Rheins gelegenen Teile der heutigen Niederlande und Deutschlands sowie Teile Belgiens erfasste, aus. Eindeutigster Beweis hierfür ist vor allem das Praetorium, aber auch zahlreiche Weihinschriften, die Mitgliedern des Statthalterstabes zugeordnet werden.[9]

Nicht ganz so eindeutig ist die Verortung des Statthaltersitzes der Provinz Obergermanien. Höchstwahrscheinlich wird dieser in Mogontiacum, dem heutigen Mainz, untergebracht gewesen sein, da dieses Standort der XXII. Legion sowie weiterer Auxiliarverbände gewesen war, was eine große militärische Bedeutung des Standortes ausdrückt.[10]

[...]


[1] Zu der Herrschaftsausübung des Römischen Imperiums in Germanien vor der Gründung der Germanischen Provinzen und die Kooperation mit den germanischen Stämmen siehe: Wolters, Reinhard, Germanien im Jahre 8 v. Chr., in: Schlüter, Wolfgang (Hrsg.), Wiegels, Reiner (Hrsg.), Rom, Germanien und die Ausgrabungen von Kalkriese. Internationaler Kongress der Universität Osnabrück und des Landschaftsverbandes Osnabrücker Land e.V. vom 2. bis 5. September 1996, Osnabrück 1999, S. 618-620.

[2] Siehe Gechter, Michael, Das römische Heer in der Provinz Niedergermanien, in: Horn, Heinz Günter (Hrsg.), Die Römer in Nordrhein-Westfalen, Stuttgart 1987, S. 111.

[3] Vgl. Haensch, Rudolf, Capita provinciarum. Statthaltersitze und Provinzialverwaltung in der Römischen Kaiserzeit, Mainz 1997, S. 710.

[4] Vgl. Ternes, Charles-Marie, Die Römer an Rhein und Mosel, Geschichte und Kultur, Stuttgart 1975, S. 85-86.

[5] Siehe Ott, Joachim, Die Beneficiarier. Untersuchungen zu ihrer Stellung innerhalb der Rangordnung des römischen Heeres und zu ihrer Funktion, Stuttgart 1995, S. 67.

[6] Vgl. Haensch, , Capita provinciarum, Mainz 1997, S. 375-376.

[7] Siehe Bechert, Tilmann, Römisches Germanien zwischen Rhein und Maas. Die Provinz Germania Inferior, München 1982, S. 42.

[8] Siehe Haensch, , Capita provinciarum, Mainz 1997, S. 28.

[9] Ebd., S. 65-67.

[10] Siehe Haensch, , Capita provinciarum, Mainz 1997, S. 150-152.

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Details

Title
Die Verwaltung der Germanischen Provinzen unter besonderer Berücksichtigung der Beneficiarier
College
University of Hamburg  (Fakultät für Geisteswissenschaften)
Author
Year
2011
Pages
13
Catalog Number
V199615
ISBN (eBook)
9783656260783
ISBN (Book)
9783656262527
File size
446 KB
Language
German
Keywords
Germanien, Rom, Beneficarier, Verwaltung, Provinz
Quote paper
René Feldvoß (Author), 2011, Die Verwaltung der Germanischen Provinzen unter besonderer Berücksichtigung der Beneficiarier, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/199615

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