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Kann schwangeren Frauen zum Schutz des ungeborenen Kindes das Rauchen verboten werden?

Untersuchung zum Gesundheitsrecht am Beispiel des Kantons Basel-Stadt

Titre: Kann schwangeren Frauen zum Schutz des ungeborenen Kindes das Rauchen verboten werden?

Dossier / Travail , 2012 , 16 Pages , Note: 6,0 (= hervorragend)

Autor:in: Dr. med. Lotte Habermann-Horstmeier (Auteur)

Santé - Santé Publique
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Résumé Extrait Résumé des informations

Kinder von Müttern, die während der Schwangerschaft geraucht hatten, haben u.a. ein um 10 bis 20 Prozent höheres Risiko, Finger- und Zehenanomalien oder einen Herzfehler zu entwickeln. Rauchen in der Schwangerschaft verursacht fünfzehn Prozent aller Frühgeburten und 20 bis 30 Prozent aller Fälle von geringem Geburtsgewicht. Der Prozentsatz der Mütter, die während der Schwangerschaft rauchen, lag in einer deutschen Studie aus dem Jahr 2008 bei 37,4%.
Aus rechtlicher Sicht stellen sich daher die folgenden Fragen:
- Haben ungeborene Kinder ein Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit?
- Haben ungeborene Kinder ein Recht auf Gesundheit?
- Wenn ja: Darf das Recht der persönlichen Freiheit einer werdenden Mutter gegen das Recht des ungeborenen Kindes auf körperliche und geistige Unversehrtheit bzw. auf Gesundheit abgewogen werden?
- Und: Darf man schwangeren Frauen zum Schutz der Gesundheit ihres ungeborenen Kindes das Rauchen verbieten?
Die vorliegende Arbeit untersucht diese Fragen am Beispiel der rechtlichen Lage im Kanton Basel-Stadt (Schweiz). Sie berücksicht dabei nicht nur die Gesetzeslage in der Schweiz, sondern auch internatinales Recht wie die UN-Kinderrechtskonvention, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

I. Ausgangslage - Analyse des rechtserheblichen Sachverhalts

II. Welche Rechtsfragen stellen sich?

III. Welche Rechtsnormen sind anwendbar?

IV. Wie sind diese Rechtsnormen zu verstehen?

A. Auslegung der Rechtsnormen im Hinblick auf die Rechte des ungeborenen Kindes

a. Schutz des Rechts auf körperliche und geistige Unversehrtheit / Schutz der Kinder und Jugendlichen

b. Recht auf Gesundheit

B. Auslegung der Rechtsnormen im Hinblick auf die Rechte und Pflichten der werdenden Mutter

a. Elterliche Sorge

b. Schutz der persönlichen Freiheit

c. Einschränkung von Grundrechten

C. Urteile zur Auslegung der Rechtsnormen im Hinblick auf die Rechte des ungeborenen Kindes

D. Urteile zur Auslegung der Rechtsnormen im Hinblick auf die Rechte und Pflichten der werdenden Mutter

V. Anwendung der Rechtsnormen auf den rechtserheblichen Sachverhalt

A. Anspruchsanalyse

a. Besteht eine gesetzliche Grundlage, ein Rauchverbot für schwangere Frauen durchzuführen?

b. Besteht ein schutzwürdiges Interesse des ungeborenen Kindes?

c. Ist diese Maßnahme wirksam, notwendig und in Bezug auf ihre Auswirkungen für den Betroffenen angemessen?

d. Ist bei dem geplanten Rauchverbot für schwangere Frauen die Verhältnismäßigkeit gewahrt?

B. Rechtsfolge

VI. Beantwortung der Rechtsfrage

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die juristische Zulässigkeit eines staatlich verordneten Rauchverbots für schwangere Frauen im Kanton Basel-Stadt, um die Gesundheit des ungeborenen Kindes zu schützen. Dabei wird analysiert, ob eine ausreichende gesetzliche Grundlage besteht und inwieweit das Recht der Frau auf persönliche Freiheit gegenüber dem Schutzinteresse des Ungeborenen abgewogen werden kann.

  • Rechtliche Grundlagen und Schutz des ungeborenen Lebens in der Schweiz
  • Konflikt zwischen elterlicher Freiheit und dem Schutz der kindlichen Gesundheit
  • Analyse der gesetzlichen Möglichkeiten für staatliche Zwangsmaßnahmen
  • Evaluierung der Verhältnismäßigkeit bei Eingriffen in Grundrechte
  • Gesundheitsrechtliche Implikationen und Präventionsansätze

Auszug aus dem Buch

I. Ausgangslage - Analyse des rechtserheblichen Sachverhalts

Ein Mitglied im Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt hat bei einem informellen Gespräch mit einer Gruppe von Kinderärzten erfahren, dass Rauchen in der Schwangerschaft das Risiko für die Entwicklung von Fehlbildungen bei ungeborenen Kind deutlich erhöht. Nach einer 2011 veröffentlichten Metaanalyse, die 172 Studien aus den Jahren 1959 bis 2010 mit den Daten von 11,7 Mio. gesunden Kindern und 173.687 Kindern mit Fehlbildungen einbezog, haben Kinder von Müttern, die während der Schwangerschaft geraucht hatten, u.a. ein um 10 bis 20 Prozent höheres Risiko, Finger- und Zehenanomalien, einen Kryptorchismus oder einen Herzfehler zu entwickeln.

Das Risiko für Fehlbildungen an den Extremitäten, für einen Eingeweidebruch oder für Lippen-Kiefer-Gaumenspalten ist hiernach um 25 bis 50 Prozent höher als bei Kindern, deren Mütter in der Schwangerschaft nicht geraucht haben. Darüber hinaus erhöht sich das kindliche Risiko auf das Siebenfache, an plötzlichen Kindstod (SIDS) zu versterben, wenn die Mutter während der Schwangerschaft täglich mehr als 10 Zigaretten raucht. Fünfzehn Prozent aller Frühgeburten und 20 bis 30 Prozent aller Fälle von geringem Geburtsgewicht werden dadurch verursacht, dass Frauen während der Schwangerschaft rauchen. Rauchen während der Schwangerschaft ist darüber hinaus für eine Erhöhung der gesamten perinatalen Sterblichkeit um 150 Prozent verantwortlich.

Im Rahmen des auch als Fetales Tabaksyndrom bezeichneten Krankheitsbildes kommt es u.a. auch zu Wachstumsstörungen des Gehirns. Bei den betroffenen Kindern ist später die Rate von Hyperaktivität, Aufmerksamkeitsdefiziten und anderen Verhaltensauffälligkeiten signifikant erhöht. Der Prozentsatz der Mütter, die während der Schwangerschaft rauchen, lag in einer deutschen Studie aus dem Jahr 2008 bei 37,4%. In der Schweiz gaben in den Jahren 2001 bis 2005 13% der schwangeren Frauen und 22% der Mütter von Kleinkindern bis 3 Jahre an zu rauchen. Das Mitglied im Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt ist daher der Ansicht, dass der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt hier unbedingt gesetzgeberisch aktiv werden muss, um die Zahl der durch Rauchen hervorgerufenen Fehlbildungen zu senken.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Ausgangslage - Analyse des rechtserheblichen Sachverhalts: Zusammenstellung medizinischer Fakten über die gesundheitlichen Gefahren des Rauchens in der Schwangerschaft als Ausgangspunkt für die Rechtsdiskussion.

II. Welche Rechtsfragen stellen sich?: Aufwerfen der zentralen verfassungsrechtlichen Fragen zum Recht des Ungeborenen auf Gesundheit und der möglichen Einschränkung der Freiheit der Mutter.

III. Welche Rechtsnormen sind anwendbar?: Aufzählung der relevanten Gesetze und Verordnungen, sowohl für das Kindeswohl als auch für die Rechte der werdenden Mutter.

IV. Wie sind diese Rechtsnormen zu verstehen?: Juristische Auslegung der Verfassungsbestimmungen und internationalen Abkommen hinsichtlich der Rechtssubjektivität des Ungeborenen und der Grundrechte der Frau.

V. Anwendung der Rechtsnormen auf den rechtserheblichen Sachverhalt: Konkrete Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Rauchverbots anhand der Kriterien Gesetzlichkeit, öffentliches Interesse und Verhältnismäßigkeit.

VI. Beantwortung der Rechtsfrage: Zusammenfassende Antwort auf die Ausgangsfragen mit der Schlussfolgerung, dass ein gesetzliches Verbot derzeit nicht zulässig ist.

Schlüsselwörter

Rauchverbot, Schwangerschaft, Gesundheitsrecht, Kanton Basel-Stadt, Persönliche Freiheit, Ungeborenes Leben, Grundrechte, Verhältnismäßigkeit, Kindesschutz, Fetales Tabaksyndrom, Fehlbildungen, Rechtsnormen, Gesetzgeberische Aktivität, Prävention, Schweizerische Bundesverfassung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht die juristische Machbarkeit eines Rauchverbots für schwangere Frauen im Kanton Basel-Stadt, um gesundheitliche Schäden bei Ungeborenen zu vermeiden.

Welches sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Themen sind das Gesundheitsrecht, der Schutz des ungeborenen Lebens, Grundrechtseinschränkungen und die elterliche Sorge.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Ziel ist die Beantwortung der Frage, ob eine gesetzliche Grundlage existiert, die es dem Kanton erlaubt, schwangeren Frauen das Rauchen zu verbieten.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine juristische Analyse, die geltende Gesetze, Verfassungen und einschlägige Gerichtsurteile unter Einbeziehung medizinischer Fakten auswertet.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert die Auslegung von Rechtsnormen hinsichtlich der Rechte des Kindes und der Mutter sowie die konkrete Anwendung der Anforderungen an Zwangsmaßnahmen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Schlüsselwörter sind u.a. Rauchverbot, persönliche Freiheit, Grundrechtseinschränkung und Schutz des ungeborenen Lebens.

Hat ein ungeborenes Kind nach Schweizer Recht ein direkt einklagbares Recht auf Gesundheit?

Nein, laut der Arbeit stellen internationale Abkommen wie die UN-Kinderrechtskonvention keine subjektiven, justiziablen Individualrechte für Ungeborene dar.

Warum ist ein allgemeines Rauchverbot für Schwangere nach Ansicht der Autorin schwer umsetzbar?

Es fehlt an einer klaren gesetzlichen Grundlage und die Durchsetzung eines solchen Verbots im privaten Raum wäre praktisch kaum zu überwachen.

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Résumé des informations

Titre
Kann schwangeren Frauen zum Schutz des ungeborenen Kindes das Rauchen verboten werden?
Sous-titre
Untersuchung zum Gesundheitsrecht am Beispiel des Kantons Basel-Stadt
Université
University of Zurich  (ISPM)
Cours
Gesundheitsrecht
Note
6,0 (= hervorragend)
Auteur
Dr. med. Lotte Habermann-Horstmeier (Auteur)
Année de publication
2012
Pages
16
N° de catalogue
V200456
ISBN (ebook)
9783656268178
ISBN (Livre)
9783656268994
Langue
allemand
mots-clé
Schweiz schwangere Frauen Rauchen Schutz des Ungeborenen Gesundheit Public Health Fehlbildungen Recht auf körperliche Unversehrtheit persönliche Freiheit Basel Schwangerschaft Gesundheitswissenschaften
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Dr. med. Lotte Habermann-Horstmeier (Auteur), 2012, Kann schwangeren Frauen zum Schutz des ungeborenen Kindes das Rauchen verboten werden?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/200456
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Extrait de  16  pages
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