Der Fränkische Reichskreis und der Spatial Turn

Die Raumkonzeption des Fränkischen Reichskreises im Wandel


Trabajo de Seminario, 2012

23 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1.) Was ist der Spatial Turn und was hat er mit den Reichskreisen zu tun?

2.) Zur Methodik des Spatial Turn in der Geschichtswissenschaft

3.) Raumkonzeption des Fränkischen Reichskreises in der Regimentsordnung von
3.1) Inhalt
3.2) Raumkonzeption
3.3) Rezeption

4.) Raumkonzeption des Fränkischen Reichskreises in Pastorius´ „Franconia Rediviva“
4.1) Inhalt
4.2) Raumkonzeption
4.3) Rezeption

5.) Raumkonzeption des Fränkischen Reichskreises in Mosers „Von der Teutschen Crays-Verfassung“
5.1) Inhalt
5.2) Raumkonzeption
5.3) Rezeption

6.) Fazit: Die Raumkonzeption des Fränkischen Reichskreises im Wandel und braucht es dazu den Spatial Turn ?

7.) Quellen- und Literaturverzeichnis
7.1) Quellenverzeichnis
7.2) Literaturverzeichnis

1.) Was ist der Spatial Turn und was hat er mit den Reichskreisen zu tun?

Der postmoderne Spatial Turn zielt auf ein Hinwenden zum Raum. Dieser wird so als konstitutiver, prägender Aspekt in der Wissenschaft zur zentralen Wahrnehmungseinheit. In der Wissenschaft soll ein kritisches Raumbewusstsein ausgebildet werden. Ursprünglich aus der Humangeographie stammend, hat der Turn sich erst im angelsächsischen Raum ausgebreitet und wurde auch in den deutschen Geisteswissenschaften methodisch komplex und interdisziplinär kategorisiert, vor allem als die Geopolitik in Deutschland nach der Überwindung der Blut- und- Boden- Politik wieder untersucht wurde. Erstmals kam der Begriff 1989 im Buch „Postmodern Geographies“ des Geographen Soja auf, indem er die Raumvergessenheit in der Geschichtsschreibung des Historischen Materialismus kritisierte.[1] So ist mit Spatial Turn erst kein Paradigmenwechsel gemeint, sondern ein Begriff in der Debatte um postmarxistische Theorien.[2] Seit den 1980er-Jahren bemühen sich manche Forscher, das historistische Zeitparadigma durch den vergessenen Raum auszutauschen. Aber etwa durch die Regional- und Landesgeschichte kam das Interesse am Raum zumindest in der Geschichtswissenschaft nie ganz zum Erliegen.[3]

Dieser Turn hat dadurch eine so hohe Bedeutung erreicht, dass sich jede Geisteswissenschaft mit ihm auseinandersetzen muss.[4] Raum ist dabei aber laut Bachmann-Medick kein physisch-territorialer Begriff, sondern er ist maßgebend als Produktionsprozess der Wahrnehmung, Nutzung und Aneignung, verknüpft mit der symbolischen Ebene der Raumrepräsentation.[5] Klar ist aber, dass Zeit und Raum nur zusammen existieren und auch so betrachtet werden müssen. Konkret handelt es sich beim Spatial Turn also um die Entdeckung des Gegenstandsbereiches Raum, auf dessen Ebene neue Forschungsfelder ausgelotet werden, die auch zu einem Paradigmenwechsel führen können. Das Erkenntnisobjekt Raum wird so zum Erkenntnismittel, der beschreibende Begriff soll operativ werden. Generell wird so bei Turns vorgegangen[6]. Die Übergänge zum Turn scheinen aber fließend.

Wichtig sind für den Spatial Turn in der Geschichtswissenschaft ergo die Neuwahrnehmung von Raum und Zeit sowie Geschichte und Ort. Dies wurde besonders vom Osteuropahistoriker Schlögel forciert. So war für ihn laut Riedl „eine räumliche Bedingtheit sozialer und kultureller Prozesse evident, die sich in einer konkreten räumlichen Verortung historischer Ereignisse manifestiert“[7]. Spatial Turn bedeutet, so Schlögel, „daß [sic!] die Räumlichkeit und Verräumlichung menschlicher Geschichte zum Punkt der Reorganisation zur Neukonfiguration der alten Disziplinen […] werden wird“[8]. Herausgebildet hätte sich der Turn mit den radikalen Veränderungen von Raum und Zeit, nämlich der Globalisierung, der großen Gleichzeitigkeit der Ungleichzeitigkeit auf engstem Raum und den sog. Raumrevolution von 1989 und 2001, wo der Raum und seine Neuordnung das Zentrum der Revolution darstellten. Das konstruierte Raumverständnis möchte Schlögel erfassen und Räume lesen. Aber durch den inflationären Gebrauch von sog. Turns sieht er im Spatial Turn keinen Ausschließlichkeitsanspruch, sondern lediglich eine Verschiebung des Themenzugangs.[9] Dieses Konzept ist aber noch unfertig, es handelt sich eher um Vorüberlegungen zum Verständnis des Räumlichen.

Für das frühneuzeitliche räumliche Selbstverständnis etwa treten nun viele Fragen auf: Untersuchen könnte man etwa die räumliche Identitätsstiftung oder die Raumebene im Alten Reich, welcher man sich verbunden fühlte: dem Reich, dem Reichskreis oder dem Landesherrn.[10] Aber die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, wie welche Räume im Alten Reich konzipiert wurden (daraus können sich auch Antworten für die anderen Fragen ergeben). Konkret soll die Raumkonzeption der Reichkreise untersucht werden, da diese als offene Räume aus der Ohnmacht von Reich und Ständen entstanden und sich so die Frage stellt, ob sie nur ein politisches Instrument der Reichspolitik waren oder ob durch sie das Reich regional implementiert wurde.[11] Die Raumkonzeption in den Kreisen und ihr möglicher Wandel sollen anhand von drei Quellen bezüglich des Fränkischen Reichskreises untersucht werden, nämlich König Maximilians I. Regimentsordnung, Pastorius´ „Franconia Rediviva“ und Mosers „Von der teutschen Crays-Verfassung“. Diese Quellen sollen je in ihrem Inhalt, ihrer Raumkonzeption und ihrer Rezeption untersucht werden. Zuvor aber wird ein Exkurs zur Methodik des Spatial Turn in der Geschichtswissenschaft eingeschoben, worin auch die hier verwendete Methode eingeordnet wird. Ein Fazit rundet das Ganze ab.

2.) Zur Methodik des Spatial Turn in der Geschichtswissenschaft

Mit welchen Methoden und Darstellungsformen kann der Historiker arbeiten, wenn ein historischer Zusammenhang räumlich gedacht wird[12] und welche werden hier angewendet? Generell distanziert sich Schlögel methodisch vom metakonzeptionellen Wissenschaftsbetrieb, indem er vom konkreten Raum aus abstrakte Schlüsse erzielt – nicht vice versa -, wobei er den Historiker als Spurenleser des konstruierten und produzierten Raumverständnisses sieht.[13]

Er möchte nämlich an den konkreten Orten Spuren des Epochen- und Raumbewusstseins ausmachen. Dazu will er im metaphorischen Sinn Städte lesen: Denn Städte hätten Ähnlichkeit mit Dokumenten, durch die kombinierten Lebensläufe und -kontexte und der Komprimierung von Zeit, Ort und Akteuren. Städte seien begehbare Räume und das reale und vorgestellte Flanieren die Quellenlektüre, wobei Ergebnisse intersubjektiv nachvollziehbar bleiben müssten.[14] Wie Gotthard aber feststellte, ist das räumliche Flanieren für den Essayisten die richtige Methode, aber der Historiker muss sich auch im Spatial Turn noch weiter an die Texte (als „Wertvollstes“ des Historikers) halten – zur Wissenschaftlichkeit.[15] Auch in dieser Arbeit wird kein Städte lesen betrieben, sondern die textuelle Raumkonzeption und das Raumbewusstsein untersucht.

Eine weitere Methode ist das Mapping: Immer wird in Räume etwas impliziert, projiziert und konstruiert. Diese Aufladungen visualisieren sich in Mental Maps. Dort wird ein Verständnis vom Raum als Kommunikations- und Symbolmedium gebildet. Karten bilden so nicht nur natürliche Verhältnisse ab, sondern drücken Vermessungen und Symbolik aus. Nach Schlögel dienen die Mental Maps als erste Skizze, zur Raumvisualisierung und somit zur Darstellung der Gleichzeitigkeit der Ungleichzeitigkeit.[16] Hier wird nicht versucht, Mental Mapping zu betreiben und so zu beschreibende vorgestellte (oder ungleichzeitige) Räume zu visualisieren. Jedoch als Skizze, was in die Reichskreise wann impliziert und projiziert wurde, wäre auch hier Mapping sinnvoll. An entsprechenden Stellen wird in dieser Arbeit darauf hingewiesen werden, wie der Fränkische Kreis geographisch abgesteckt ist und was der jeweilige Autor implizierte (politisch und/oder kulturell). Dies erfolgt aber in Textform.

Weiterhin könnte man auch in der Geschichtswissenschaft die sogenannten Gedächtnis- oder Erinnerungsorte untersuchen, wo der Blickwinkel auch vom Allgemeinen zum Abstrakten geht.[17]

Gotthards Credo folgend, weiter mit Texten zu arbeiten, und analog zum Topographical Turn – der bezüglich der Raumrepräsentation das Kultur-als-Text-Paradigma verwendet[18] - ist die hier verwendete Methodik klassisch semantisch und texthermeneutisch. So hoffe ich den noch unpräzisen Schlögelschen Ansatz damit zu konkretisieren und wissenschaftlich anzuwenden.

3.) Raumkonzeption des Fränkischen Reichskreises in der Regimentsordnung von 1500

Nun stellt sich die Frage, nach den spezifischen Mentalitäten der jeweiligen Autoren bezüglich der Raumkonzeption des Fränkischen Reichskreises. Welche Kreisbilder gab es wann und wo? Gab es eine Verankerung des Kreisbewusstseins oder –patriotismus´?[19] Und wie wurden die Quellen rezipiert? Diese Fragen werden nun erst anhand der Regimentsordnung beantwortet.

3.1) Inhalt

In König Maximilians I. Regimentsordnung vom 2.7.1500, auf dem Augsburger Reichstag erlassen, wurden die Reichskreise als politische Institution gegründet. Beim Wormser Reformreichstag 1495 hatten sich König und Reichsstände bereits auf die Erklärung des Ewigen Landfriedens und der Errichtung des Reichskammergerichts geeinigt, wobei sich dort schon das Verlangen der Stände an exekutiver Mitbestimmung zeigte. Durch außenpolitische Faktoren – dem Kampf mit Frankreich um die Hegemonie in Oberitalien und der Türkengefahr – musste in Augsburg Maximilian den Ständen nachgeben und die Regimentsordnung erlassen.[20]

So sollte das Reichsregiment seine Arbeit in Nürnberg aufnehmen. Es bestand aus einem königlichen und 20 ständischen Vertretern, wobei sechs der 20 Vertreter Ritter, Doktoren oder Lizentiaten aus sechs hier gebildeten Reichskreisen kommen sollten. Damit wurden die Kreise passive Wahlkörper und die Regionen erstmals Rekrutierungsebenen. Die Idee der Kreiseinteilung entstand aber ursprünglich für den Landfrieden und zur Funktionalisierung als Steuer-, Wahl- oder Rekrutierungskörper. Die Kreise umfassten je verschiedene regionale Gewalten zur Kraftbündelung und Verhinderung partikularen Eigennutzes.[21] Durch weitere Reichsabschiede wurden die Aufgabenbereiche konkretisiert, erweitert und die innere Struktur verdichtet. So wurden etwa beim Reichstag zu Köln 1512 die Reichskreise auf zehn erweitert und sollten in diesem zweiten Kreissystem den Landfrieden sichern und erhalten. Und 1521 kam es durch die Regimentsordnung zur dauerhaften territorialen Abgrenzung und Festschreibung der Mitglieder.[22]

3.2) Raumkonzeption

Bei der Bildung der Reichskreise hat man sich weitgehend an die deutschen Landschaften zwischen Alpen, Nord- und Ostsee, Rhein, Mosel und Maas sowie Elbe und Oder gehalten.[23] Doch waren die Kreise als politische Räume oder auch als kulturell zusammenhängende Regionen gedacht? Hauptsächlich erfüllten die Kreise hier einen politischen Zweck als Exekutivorgane in Arbeitsteilung mit dem Kaiser und den Territorien; sie entstanden aus einer politischen Notwendigkeit.[24] Die vorgesehenen Einheiten der Kreise ergaben sich aber meist aus den – nach dem damaligen Erfahrungsstand – zusammenhängenden politischen, kulturellen, sozioökonomischen und ethnischen Gemeinsamkeiten, nämlich Landschaft, Stamm, Dynastie und Quaterionen.[25]

In der Regimentsordnung wird der Fränkische Reichskreis ergo folgendermaßen beschrieben:

„Der erste Kreiß begreift die hernach beschriebene Fürsten, Fürstenthumb, Land und Gebiet, nemlichen den Bischoffen von Bamberg, Wirtzburg, Enstett, den Marggrafen von Brandenburg als Burggrafen zu Nürnberg, auch die Grafen, Frey- und Reichsstätt, under und bey ihnen gesessen und gelegen.“[26]

Hier fällt zweierlei auf: Erstens, tauchte der Begriff „Fränkischer Reichskreis“ nicht auf, die Kreise hatten erst nur Nummern, wobei der Fränkische der erste war - später wurde der Kreis sogar als „der erst und furnembst“ tituliert, wegen seiner Königsnähe und der geographisch-zentralen Lage.[27] Da die Nummern so wohl hierarchisch gemeint waren, wurde vor allem der erste Kreis als Raum positiv aufgeladen. Da die Kreise dennoch nur nummeriert und nicht nach der jeweils betroffenen Region benannt wurden, zeigte sich, dass die Kreise zwar wichtig schienen und teils (geo-)politisch positiv konnotiert wurden, aber nicht als Kulturraum maßgebend schienen, sondern als unterschiedlich gute Reichsorgane. Ein Raumbewusstsein kommt eher bei Namen, als bei Nummern auf und war so wohl nicht bezweckt.

Zweitens, ist bei der Gebietsbeschreibung des ersten Kreises dieser mit dem Raumbegriff „Franken“ nicht absolut kongruent. Endres meint zwar, dass der Fränkische Kreis in seiner Ausdehnung diesen Raumbegriff konsolidierte und als Institution eine politische, sozioökonomische und kulturelle Schicksalsgemeinschaft bildete, woraus die fränkische Identität entstanden sei;[28] nur belegte Dotzauer exemplarisch, dass der Kreis sich nicht an die geographischen oder stammesmäßigen Zugehörigkeiten hielt.[29] So mag zwar nach und nach eine fränkische Identität durch den Kreis gefördert worden sein, aber in der Regimentsordnung wurden zwar geographisch und kulturell zusammenhängende Gebiete ausgewählt, die jedoch durch Grenzfragen und Ungenauigkeiten inkongruent mit dem Raumbegriff „Franken“ waren. Sollte ein geographisch-kultureller Raum impliziert worden sein, wurde dies teils verfehlt.

Die Reichskreise waren also eher als politische Exekutivorgane konzipiert, die sich implizit an geographisch-regionalen Faktoren zu orientieren schienen, welche aber en détail eher nachrangig waren. Explizit wurde ein kulturelles Kreisbewusstsein hier also nicht konzipiert – ein solches wäre höchstens ein impliziter Neben- oder Folgeeffekt.

[...]


[1] Vgl. Soja, Edward E.: Postmodern Geographies. The reassertion of space in critical social theory, London 22011, S. 39.

[2] Vgl. Döring, Jörg/Thielmann, Tristan: Einleitung: Was lesen wir im Raume? Der Spatial Turn und das geheime Wissen der Geographen, in: Dies. (Hgg.): Spatial Turn. Das Raumparadigma in den Kultur- und Sozialwissenschaften, Bielefeld 2008, S. 7-48, hier S. 7-9.

[3] Vgl. Riedl, Tobias: Mode oder Methode? Der spatial turn im Spannungsfeld einer zeitgemäßen Geschichtswissenschaft, in: Wüst, Wolfgang/Müller, Michael (Hgg.): Reichskreise und Regionen im frühmodernen Europa – Horizonte und Grenzen im spatial turn (= Mainzer Studien zur Neueren Geschichte, Bd. 29), Frankfurt a. M. et al 2011, S. 25-37, hier: S. 29,

[4] Vgl. Döring/Thielmann: Einleitung (wie Anm. 2), S. 10f., 33-35: Eine gemeinsame Position gibt es aber nicht, sie schwanken zwischen emphatisch und als zu banal ablehnend.

[5] Vgl. Bachmann-Medick, Doris: Cultural Turns. Neuorientierung in den Kulturwissenschaften, Hamburg 22007, S. 292.

[6] Ebd., S. 284-292; Riedl: Mode oder Methode? (wie Anm. 3), S. 27-31, 36f.

[7] Ebd. S. 32.

[8] Schlögel, Karl: Im Raume lesen wir die Zeit. Über Zivilisationsgeschichte und Geopolitik, Frankfurt a. M. 42011, S. 12.

[9] Ebd., S. 9-12, 25-39, 51f., 62, 68; Ders.: Kartenlesen, Augenarbeit. Über die Fälligkeit des spatial turn in den Geschichts- und Kulturwissenschaften, in: Kittsteiner, Heinz D. (Hg.) : Was sind Kulturwissenschaften? 13 Antworten, München 2004, S. 261-283, hier: S. 265-269; es gebe auch verschiedene Raumarten, wodurch die Welt komplexer erscheine.

[10] Vgl. Gotthard, Axel: Wohin führt uns der „Spatial turn“? Über mögliche Gründe, Chancen und Grenzen einer neuerdings diskutierten historiographischen Wende, in: Wüst, Wolfgang/Blessing, Werner K. (Hgg.): Mikro – Meso – Makro. Regionenforschung im Aufbruch (= Arbeitspapier Nr. 8), Erlangen 2005, S. 15-49, hier: S. 26-28.

[11] Vgl. Müller, Michael/ Wüst, Wolfgang/ Hindelang, Regina: Eine Themeneinführung, in: Wüst, Wolfgang/Müller, Michael (Hgg.): Reichskreise und Regionen im frühmodernen Europa – Horizonte und Grenzen im spatial turn (= Mainzer Studien zur Neueren Geschichte, Bd. 29), Frankfurt a. M. et al. 2011, S. 11-21, hier: S. 11-13.

[12] Vgl. Schlögel: Kartenlesen, Augenarbeit (wie Anm. 9), S. 276f.

[13] Vgl. Riedl: Mode oder Methode? (wie Anm. 3), S. 33f.

[14] Vgl. Schlögel, Karl: Räume und Geschichte, in: Günzel, Stephan (Hg.): Topologie. Zur Raumbeschreibung in den Kultur- und Medienwissenschaften, Bielefeld 2007, S. 33-51, hier: S. 34 f./41 f.; Schlögel: Kartenlesen, Augenarbeit (wie Anm. 9), S. 277-279.

[15] Vgl. Gotthard: Wohin führt uns der „Spatial turn“? (wie Anm. 10), S. 32f.

[16] Vgl. Schlögel: Im Raume lesen wir die Zeit (wie Anm. 8), S. 51, 81-107; Ders.: Kartenlesen. Oder: Die Wiederkehr des Raumes (= Vontobel-Schriftenreihe, Nr. 1570), Zürich 2003, S. 79f.; Bachmann-Medick: Cultural Turns (wie Anm. 5), S. 294, 299-301.

[17] Vgl. Riedl: Mode oder Methode (wie Anm. 3), S. 35.

[18] Vgl. Döring/Thielmann: Einleitung (wie Anm. 2), S. 16f., 21f.

[19] Ähnliche Fragen stellten auch: Humphreys, Nicola: Politische Kommunikation und mediale Außenwirkung in der Kreisorganisation Frankens und Schwabens, in: Wüst, Wolfgang/Müller, Michael (Hgg.): Reichskreise und Regionen im frühmodernen Europa – Horizonte und Grenzen im spatial turn (= Mainzer Studien zur Neueren Geschichte, Bd. 29), Frankfurt a. M. et al. 2011, S. 383-412, hier: S. 383-385; Weber, Wolfgang E. J.: Describere sine lacrumis vix liceat. Die Reichskreise in der Reichspublizistik des 17. Und 18. Jahrhunderts, in: Wüst, Wolfgang (Hg.): Reichskreis und Territorium: Die Herrschaft über der Herrschaft? Supraterritoriale Tendenzen in Politik, Kultur, Wirtschaft und Gesellschaft. Ein Vergleich süddeutscher Reichskreise (= Augsburger Beiträge zur Landesgeschichte Bayerisch-Schwabens, Bd. 7), Stuttgart 2000, S. 39-70, hier: S. 41. Dabei es gab zwar noch keine breite öffentliche Partizipation, doch durch die technisch-medialen Neuerungen konnten wachsende Gruppen Anteil am Kreisgeschehen nehmen.

[20] Vgl. Dotzauer, Winfried: Die deutschen Reichskreise (1383-1806). Geschichte und Aktenedition, Stuttgart 1998, S. 39; Ders.: Die deutschen Reichskreise in der Verfassung des Alten Reiches und ihr Eigenleben (1500-1806), Darmstadt 1989, S. 9f: 1495 war aber die Kreiseinteilung noch nicht als Wahlgrundlage herausgearbeitet.

[21] Vgl. Maximilian I.: Nr. 177. Regiments-Ordnung Maximilians I. (Augsburger Reichstag). – 1700, Juli 2, in: Zeumer, Karl (Hg.): Quellensammlung zur Geschichte der Deutschen Reichsverfassung in Mittelalter und Neuzeit, Tübingen 21913, S. 297-307, hier: §§3-15, S. 298-300; Dotzauer: Die deutschen Reichskreise (wie Anm. 20), S. 39; Ders.: Die deutschen Reichskreise in der Verfassung des Alten Reiches und ihr Eigenleben (wie Anm. 20), S. 8, 10f.: Dabei konnte ein Reichsstand nur Mitglied eines Kreises sein.

[22] Vgl. Endres, Rudolf: Der Fränkische Reichskreis (=Hefte zur Bayerischen Geschichte und Kultur 29), Augsburg 2003, S. 6; Dotzauer: Die deutschen Reichskreise (wie Anm. 20), S. 51f.; Ders.: Die deutschen Reichskreise in der Verfassung des Alten Reiches und ihr Eigenleben (wie Anm. 20), S. 11-13.

[23] Vgl. Dotzauer: Die deutschen Reichskreise (wie Anm. 20), S. 36.

[24] Vgl. Burkhardt, Johannes/Wüst, Wolfgang: Einleitung: Forschungen, Fakten und Fragen zu süddeutschen Reichskreisen – Eine landes- und rechtshistorische Perspektive, in: Wüst, Wolfgang (Hg.): Reichskreis und Territorium: Die Herrschaft über der Herrschaft? Supraterritoriale Tendenzen in Politik, Kultur, Wirtschaft und Gesellschaft. Ein Vergleich süddeutscher Reichskreise (= Augsburger Beiträge zur Landesgeschichte Bayerisch-Schwabens, Bd. 7), Stuttgart 2000, S. 1-23, hier: S. 7.

[25] Vgl. Dotzauer: Die deutschen Reichskreise in der Verfassung des Alten Reiches und ihr Eigenleben (wie Anm. 20), S. 8.

[26] Maximilian I.: Nr. 177. Regiments-Ordnung Maximilians I. (Augsburger Reichstag) (wie Anm. 21), § 6, S. 299: Die anderen fünf Kreise werden in den darauf folgenden Paragraphen ebenso nummeriert und territorial abgegrenzt.

[27] Vgl. Endres: Der Fränkische Reichskreis (wie Anm. 22), S. 6; Ders.: Der Fränkische Reichskreis als regionales Bindeglied, in: Blessing, Werner K./Weiss, Dieter J. (Hgg.): Franken. Vorstellung und Wirklichkeit in der Geschichte (= Franconia 1 (Beihefte zum Jahrbuch für fränkische Landesforschung)), Neustadt a. d. Aisch 2003, S. 169-178, hier: S. 169.

[28] Ebd.

[29] Vgl. Dotzauer: Die deutschen Reichskreise in der Verfassung des Alten Reiches und ihr Eigenleben (wie Anm. 20), S. 133. Er belegt dies mit folgenden Beispielen: „Es entfielen die kursächsische Pflege Coburg, Teile der Stifte Fulda und Hammelburg, die Spessartgebiete des Kurfürstentums Mainz, die Reichsstädte Hall und Dinkelsbühl und die Gebiete der Ritterschaft. Zum Kreis gehörten dagegen im fränkisch-bairischen Grenzraum das Hochstift Eichstätt, im Grenzraum zu Schwaben die Grafen von Hohenlohe und von Wertheim, die Schenken von Limpurg und der Deutschordensmeister. Im Odenwald zogen die Schenken von Erbach den Fränkischen dem Oberrheinischen Kreis vor. Auch nach Norden griff der Kreis mit dem Vogtland, dem Fichtelgebirge und der oberen Werra über den geographischen Kernraum des Einzugsgebiets des Mains hinaus.“

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Detalles

Título
Der Fränkische Reichskreis und der Spatial Turn
Subtítulo
Die Raumkonzeption des Fränkischen Reichskreises im Wandel
Universidad
Friedrich-Alexander University Erlangen-Nuremberg  (Department für Geschichte)
Curso
Die Reichskreise in der Frühen Neuzeit
Calificación
1,0
Autor
Año
2012
Páginas
23
No. de catálogo
V200927
ISBN (Ebook)
9783656275527
ISBN (Libro)
9783656277170
Tamaño de fichero
605 KB
Idioma
Alemán
Notas
Palabras clave
Spatial Turn, Reichskreise, Altes Reich, Fränkischer Reichskreis, Franken, Raumkonzeption, Karl Schlögel, Melchior Adam Pastorius, Johann Jakob Moser, Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation, Frühe Neuzeit, König Maximilian, Regimentsordnung, Franconia Rediviva, Von der teutschen Crays-Verfassung, Mediengeschichte, Kulturgeschichte, Raum, Topographical Turn, Deutschland, deutsche Geschichte, Neuzeit, Idendität, Idenditätskonzeption
Citar trabajo
Philip J. Dingeldey (Autor), 2012, Der Fränkische Reichskreis und der Spatial Turn, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/200927

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Título: Der Fränkische Reichskreis und der Spatial Turn



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