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Voraussetzungen und Wirkungen des Vorbenutzungsrechts gegenüber jüngeren Patenten und Gebrauchsmustern

Titre: Voraussetzungen und Wirkungen des Vorbenutzungsrechts gegenüber jüngeren Patenten und Gebrauchsmustern

Dossier / Travail , 2011 , 22 Pages , Note: 1,0

Autor:in: Thomas Kreser (Auteur)

Droit - Autres
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Hoher Innovationsdruck sowie die Tatsache, dass z.B. die Hersteller in einem bestimmten Marktsegment häufig mit den gleichen Problemen konfrontiert sind, können dazu führen, dass parallel verschiedene Parteien die gleiche oder sehr ähnliche Innovationen hervorbringen.

Es ist auch möglich, dass ein Erfinder eine Innovation erst später für schutzwürdig ansieht und mittlerweile Dritte die Innovation ebenfalls benutzen.

Schließlich gibt es immer wieder den Fall, dass Unternehmen bewusst auf das Beantragen von Schutzrechten verzichten, um ihren Wettbewerbern keine unnötigen Informationen über erfolgskritische Innovationen zugänglich zu machen.

Das kann im Extremfall dazu führen, dass ein Unternehmen über ein neu erteiltes Patent einen Wettbewerber dazu zwingen könnte, den Betrieb einzustellen, da sein Kernprodukt, das bisher ungeschützt war und mittels eines der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Verfahrens hergestellt wurde, das neue Patent verletzt. Dies könnte dazu führen, dass enorme Werte vernichtet werden müssten.

Um Benutzer von Erfindungen, die zum Zeitpunkt, als sie mit der Nutzung begannen, noch nicht geschützt bzw. patentiert waren, zu schützen, wird ihnen das sogenannte Vorbenutzungsrecht eingeräumt. Es ist eine Einschränkung der Rechte des Schutzrechteinhabers, das es dem Vorbenutzer(VB) erlaubt, die Erfindung trotz bestehenden Schutzes durch z.B. ein Patent weiter zu nutzen.

1.2 Ziel & Aufbau der Arbeit
Die Zielsetzung in der vorliegenden Arbeit ist es, einen Überblick über das Vorbenutzungsrecht zu geben. Dazu wurde hauptsächlich auf jurisitsche Kommentare zurückgegriffen, um die Voraussetzungen, die Wirkung und die Grenzen des Vorbenutzungsrechts gegenüber dem Patent und dem Gebrauchsmuster herauszuarbeiten.

Im zweiten Kapitel werden kurz die rechtlichen Grundlagen der beiden technischen Schutzrechte Patent und Gebrauchsmuster dargestellt. Ebenso werden Schutzdauer & Schutzwirkung betrachtet.

Im dritten Kapitel wird das Vorbenutzungsrecht vorgestellt und gezeigt, unter welchen Voraussetzungen es in die Rechte von Patent- bzw. Gebrauchsmusterinhabern eingreift, bzw. welche Möglichkeiten es den Berechtigten, den sogenannten Vorbenutzern bietet.

Abschließend werden die Kernaussagen der Arbeit zusammengefasst.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

1.1 Gewerbliche Schutzrechte – ein Überblick

1.2 Ziel & Aufbau der Arbeit

2. Patent und Gebrauchsmuster

2.1 Das Patent

2.1.1 Schutzdauer

2.1.2 Schutzwirkung

2.2 Das Gebrauchsmuster

2.2.1 Schutzwirkung

2.2.2 Schutzdauer

2.3 Vergleich Patent Gebrauchsmuster

3. Das Vorbenutzungsrecht - Grenzen des Schutzes durch Patent- und Gebrauchsmuster

3.1 Rechtsgrundlage

3.2 Voraussetzungen

3.2.1 Territoriale Beschränkung

3.2.2 Zeitpunkt

3.2.3 Erfindungsbesitz

3.2.4 Redlichkeit des Erfindungsbesitzes

3.2.5 Betätigung des Erfindungsbesitzes

3.2.6 Benutzung

3.2.7 Veranstaltung

3.2.8 Benutzung im Eigeninteresse

3.2.9 Gewerbliche Nutzung

3.3 Umfang der Vorbenutzungsrecht

3.3.1 Erlaubte Benutzungsarten

3.3.2 Erlaubte Modifikationen, Änderungen und Anwendungsbereiche

3.3.3 Mengenmäßige Beschränkung

3.3.4 Grenzen der Auftragsfertigung durch Dritte

3.4 Übertragbarkeit des Vorbenutzungsrechts

3.5 Erlöschen des Vorbenutzungsrechts

3.6 Nachweis der Vorbenutzung

3.7 Mögliche Neuheitsschädlichkeit der Vorbenutzung

4. Zusammenfassung

Zielsetzung & Themen der Arbeit

Die Arbeit analysiert die Voraussetzungen, Wirkungen und Grenzen des Vorbenutzungsrechts im deutschen Patentrecht, um den Schutz redlich erworbener Besitzstände gegenüber jüngeren Patenten und Gebrauchsmustern zu beleuchten.

  • Grundlagen des gewerblichen Rechtsschutzes
  • Abgrenzung von Patenten und Gebrauchsmustern
  • Juristische Voraussetzungen für die Entstehung eines Vorbenutzungsrechts
  • Umfang und Grenzen der Ausübung des Vorbenutzungsrechts
  • Übertragbarkeit und Erlöschen des Rechtsstatus

Auszug aus dem Buch

3.2.4 Redlichkeit des Erfindungsbesitzes

Von zentraler Bedeutung für das Entstehen des Vorbenutzungsrechts ist die Redlichkeit des Erfindungsbesitzes, da ein bestehender, ehrlich erworbener Besitzstand geschützt werden soll. Wurde das Wissen unredlich erworben, dann kann daraus kein Vorbenutzungsrecht entstehen. Es gibt dann keine schützenswerte Rechtsposition als Voraussetzung. Busse (2003) zählt folgende Tatbestände für Unredlichkeit auf:

• Erfindungsbesitz durch widerrechtliche Entnahme (§ 8 PatG)

• Vorsätzliche oder grob fahrlässige Unkenntnis der Tatsachen, die die Widerrechtlichkeit begründen

• Vertrauliche Mitteilung der Erfindung durch den Patentinhaber, aber nur, wenn klar ersichtlich war, dass er beabsichtigt, die Erfindung zu patentieren und nicht damit einverstanden ist, dass Dritte sie benutzen

• Heimliches Zutrittverschaffen

• Vorbereitung der Nutzung durch einen Arbeitnehmer

Unredlichkeit liegt auch vor, wenn der mögliche Vorbenutzer weiß, dass im Ausland bereits ein entsprechendes Patent existiert und davon ausgegangen werden kann, dass im Inland mit Hilfe der Priorität aus diesem Patent ebenfalls ein Schutzrecht beantragt werden soll.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Diese Einführung erläutert die Bedeutung von geistigem Eigentum und motiviert das Vorbenutzungsrecht als notwendigen Schutzmechanismus für Innovatoren bei ungeschützten Erfindungen.

2. Patent und Gebrauchsmuster: Dieses Kapitel stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen, Schutzvoraussetzungen und Wirkungsweisen von Patenten und Gebrauchsmustern in Deutschland gegenüber.

3. Das Vorbenutzungsrecht - Grenzen des Schutzes durch Patent- und Gebrauchsmuster: Hier werden detailliert die Voraussetzungen, der Umfang und die Grenzen des Vorbenutzungsrechts erörtert, unter denen Dritte trotz bestehenden Patentschutzes eine Erfindung weiternutzen dürfen.

4. Zusammenfassung: Dieses abschließende Kapitel fasst die wesentlichen Erkenntnisse zur Einschränkung des Patentschutzes durch das Vorbenutzungsrecht sowie dessen Bindung an den Betrieb zusammen.

Schlüsselwörter

Vorbenutzungsrecht, Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz, Geistiges Eigentum, Erfindungsbesitz, Neuheit, Schutzdauer, Schutzwirkung, Erfinderische Tätigkeit, Betriebsgebundenheit, Innovationsschutz, Rechtsgrundlage, gewerbliche Nutzung, Vorbenutzer, Patentrecht.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Studienarbeit grundsätzlich?

Die Arbeit beschäftigt sich mit der rechtlichen Regelung des Vorbenutzungsrechts, das als Einschränkung des Ausschließlichkeitsrechts von Patent- und Gebrauchsmusterinhabern fungiert.

Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?

Zentral sind die Voraussetzungen für das Entstehen eines solchen Rechts, der sachliche Umfang der erlaubten Benutzung sowie die Beschränkungen hinsichtlich der Übertragbarkeit.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist ein systematischer Überblick über das Vorbenutzungsrecht, um die rechtliche Balance zwischen dem Schutz des Erfinders und dem Schutz des redlichen Vorbenutzers aufzuzeigen.

Welche wissenschaftliche Methode wird primär verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Literaturrecherche und der Auswertung maßgeblicher Kommentare zum deutschen Patentgesetz.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in eine Vorstellung der technischen Schutzrechte und eine tiefgehende Analyse der Tatbestandsmerkmale des Vorbenutzungsrechts nach § 12 PatG.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Vorbenutzungsrecht, Erfindungsbesitz, Redlichkeit, Schutzwirkung, Betriebsgebundenheit und Neuheitsschädlichkeit.

Welche Rolle spielt die "Redlichkeit" beim Erfindungsbesitz?

Die Redlichkeit ist eine Grundvoraussetzung; wurde das Wissen unredlich erworben, beispielsweise durch widerrechtliche Entnahme, kann kein Vorbenutzungsrecht entstehen.

Ist das Vorbenutzungsrecht unbegrenzt übertragbar?

Nein, das Recht ist betriebsgebunden. Es kann grundsätzlich nur zusammen mit dem Betrieb, an dem es haftet, vererbt oder verkauft werden.

Was unterscheidet das Vorbenutzungsrecht von einem normalen Patent?

Das Vorbenutzungsrecht ist eine rein positive Benutzungsbefugnis. Es gewährt im Gegensatz zu einem Patent keine Abwehrrechte gegenüber anderen Dritten.

Kann eine bloße Marktforschung als Vorbenutzung gelten?

Nein, bloße vorbereitende Tätigkeiten wie Marktforschung reichen laut Literatur nicht aus; es muss ein ernsthafter gewerblicher Nutzungswille erkennbar sein.

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Résumé des informations

Titre
Voraussetzungen und Wirkungen des Vorbenutzungsrechts gegenüber jüngeren Patenten und Gebrauchsmustern
Université
University of Applied Sciences Deggendorf
Cours
Patentrecht
Note
1,0
Auteur
Thomas Kreser (Auteur)
Année de publication
2011
Pages
22
N° de catalogue
V201053
ISBN (ebook)
9783656279082
ISBN (Livre)
9783656278870
Langue
allemand
mots-clé
Patente Vorbenutzungsrecht Innovationsmanagement Patentrecht Gebrauchsmuster
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Thomas Kreser (Auteur), 2011, Voraussetzungen und Wirkungen des Vorbenutzungsrechts gegenüber jüngeren Patenten und Gebrauchsmustern, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/201053
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Extrait de  22  pages
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