Iterationsgesetze im frühen Griechenland

Eine Fallstudie zum Gesetz von Dreros


Trabajo Escrito, 2011

21 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Analyse der Inschrift von Dreros
1.1 Vorbemerkung und inhaltliche Zusammenfassung des Gesetzes
1.2 Institutionen
1.2.1 kosmos
1.2.2 Diepolis
1.2.3 damioiund „Zwanzig der Polis“
1.3 Inhalt des Amtsiterationsgesetz von Dreros
1.3.1 Verbot und Sanktion
1.3.2 Der Eid und „Gott“
1.4 Erste Zusammenfassung

2. Gesellschaftsanalyse
2.1 Gesellschaftliche Rahmenbedingungen
2.2 Die Wahl deskosmos
2.3 Zweite Zusammenfassung

3. Fazit

Anhang - Quellentexte

Literaturverzeichnis

Einleitung

Beschäftigt man sich mit einer historischen Epoche, wird mit als Erstes nach den Charakteristika der Zeit gefragt. Was unterscheidet sie von der vorhergegangen Epoche, was ist neu und warum? Wird die Archaik betrachtet, so fällt der erste Blick zunächst ins Dunkle. Relativ wenige Quellen berichten über die Zeit zwischen den großen Epen Homers um ca. 800 v. Chr. und dem Ende der Perserkriege zwischen 500 und 479 v. Chr. Vieles beruht auf Annahmen und bloßen Wahrscheinlichkeiten. Vielleicht ist es gerade deshalb spannend, Fragen an diese Epoche zu stellen. Schaut man sich in der Archaik um, so springt eine bahn- brechende Innovation ins Auge: Das schriftliche Festhalten von Gesetzen. Häufig wurden in den Gesetzen Regelungen über öffentliche Ämter getroffen. Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Iterationsgesetz von Dreros, welches dem obersten Beamten der Polis eine Sperrfrist von zehn Jahren für eine zweite Amtszeit auferlegte. Im ersten Teil wird das Gesetz analysiert mit dem Ziel zu klären, wie das Gesetz durchgesetzt und legitimiert wurde. Im zweiten Teil wird der Frage nachgegangen, welchen Einfluss die Gesellschaft auf die Entstehung dieses Gesetzes hatte. Damit einher geht die Frage, nach welchem Prinzip man in das Amt des obersten Beamten gelangte. Abschließend werden im dritten Abschnitt die gemachten Ergebnis- se resümiert und die Frage beantwortet, ob Dreros die erste Demokratie war. Die Quellenlage ist für ar- chaische Verhältnisse gut. Die Inschrift ist in einem lesbaren Zustand und fast vollständig erhalten. Des- halb ist das Gesetz von Dreros eines der meist erforschten und meist diskutierten Gesetze des frühen Griechenlands.

1. Analyse der Inschrift von Dreros

1.1 Vorbemerkung und inhaltliche Zusammenfassung des Gesetzes

In den dreißiger Jahren des 20. Jh. wurden bei Ausgrabungen in der kleinen Stadt Dreros, im Nordosten Kretas, Inschriftenblöcke aus grauem Kalkstein entdeckt.1 Sie werden in die Zeit um kurz nach 650 v. Chr. datiert und enthalten Verfahrensregeln, sowie Kompetenzen von Funktionsträgern der polis.2 Somit gehören sie zu den ältesten erhaltenen, griechischen Gesetzen. Insgesamt handelt es sich hierbei um acht verschiedene Inschriften, welche vermutlich in die Ostmauer eines Gebäudes eingemeißelt waren, in dem ein Apollon-Kult angesiedelt war. Das Gebäude war durch Stufen mit der Agora verbunden und bildete gemeinsam mit ihr das Zentrum der Polis.3 Auf einer der acht Inschriften, wurde das Iterationsgesetz festgehalten.4 Die Inschriften sind in unterschiedlichen Schriftkonventionen verfasst, ferner unterscheidet sich auch die Laufrichtung der Zeilen. Dieser Befund lässt darauf schließen, dass die Inschriften von Dre- ros nicht Teil einer systematisch erfassten Sammlung von Gesetzen sind. Vielmehr kann davon ausgegan- gen werden, dass die Gesetze in den Inschriften situativ beschlossen und veröffentlicht wurden.5

Die gut erhaltene und in klaren Buchstaben verfasste Inschrift mit dem Iterationsverbot begann mit einer ominösen Gottesformel. Aus der Laufrichtung der Zeilen geht allerdings hervor, dass sie nicht unmittelbar zum Haupttext gehörte.6 Der Haupttext begann mit der Nennung des Gesetzgebers: die polis. Sie hatte beschlossen, dass ein ehemaliger kosmos das Amt innerhalb von zehn Jahren nicht wieder aus- üben durfte. Im Folgenden wurden drei Sanktionen auferlegt, sollte sich jemand dieser Vorschrift wider- setzen. Zum einen musste der unrechtmäßige kosmos das Doppelte aller von ihm verhängten Strafen zah- len. Des Weiteren sollte er auf Lebenszeit „unbrauchbar“ sein. Schlussendlich sollten all seine Handlun- gen für nichtig erklärt werden. Abschließend benannte das Gesetz mit kosmos, damoi und Zwanzig der Polis diejenigen, die den Eid darauf ablegen mussten.7

1.2 Institutionen

Das Gesetz nennt 4 Institutionen: polis, kosmos, damoi und Zwanzig der Polis. Da sie als bereits bekannt vorausgesetzt werden, wird davon ausgegangen, dass es in Dreros bereits ein hohen Grad an Institutiona-lisierung gegeben haben muss. Wären diese Funktionsträger unbekannt gewesen, hätten sie im Gesetz näher erklärt werden müssen.8

Aus weiteren Inschriften aus dem zeitgenössischen Dreros gehen noch zwei weitere Funktionsträger und Institutionen hervor: agrestas und thysten. Es wird angenommen, dass es diese Institutionen bereits gab, als das hier besprochene Gesetz in Stein gemeißelt wurde. Da sie im Iterationsgesetz nicht mit aufgeführt wurden, drängt sich die These auf, dass sie für das Gesetz (und das Amt des kosmos) irrelevant waren. Andersherum heißt das, dass alle im Gesetz genannten Institutionen relevant für die Bestimmung, Amtseinführung oder Sanktionierung des kosmos gewesen sein müssen.9 Somit hatten die genannten Gremien einen entscheidenden Anteil an der Durchsetzung des Gesetzes.

1.2.1 kosmos

Für Günther und Ehrenberg handelt es sich beim kosmos um den Oberbeamten der Stadt. Günther räumt dem kosmos, ebenso wie Hölkeskamp, Kompetenzen zur Urteilsfindungen bei Rechtsstreitigkeiten ein.10 Die Zahl der Personen, die dieses Amt umfasste ist nicht zu einhundert Prozent klar. Manche Historiker vertreten die Meinung, dass es eine mehrstellige Magistratur war.11 Dieser Annahme liegt die Aussage Aristoteles zugrunde, die kretische Polis habe 10 kosmoi.12 Dagegen sprechen jedoch mehrere Gründe. Zum einen ist in der Aussage Aristoteles viel zu pauschal, um glaubwürdig zu erscheinen. Seiner Be- schreibung nach, wären alle Poleis auf Kreta politisch gleich organisiert gewesen. Schon allein die unter- schiedlichen Größen der verschiedenen Poleis lassen dies als unwahrscheinlich erscheinen. Zudem sollten die personalen Kapazitäten einer kleinen Polis wie Dreros nicht überschätzen werden. Nicht all zu viele Männer dürften die nötige Autorität, sowie das nötige Prestige besessen haben, um das Amt auszuüben.13 Zum anderen steht im Gesetzestext explizit kosmos und nicht kosmoi. Ein Fehler kann nahezu ausge- schlossen werden, da die frühen griechischen Gesetze in der Regel peinlich genau ausformuliert und defi- niert waren.14 Des Weiteren wäre es die einzig bekannte Ausnahme für die Benutzung des Singulars ge- wesen, obwohl eine Gruppe von Menschen gemeint war. Ferner sind im Gesetzestext Pluralformen ent- halten, wie z.B. damioi.15 Denkbar wäre allenfalls noch gewesen, dass das kosmos Amt unterteilt in ver- schiedene kosmoi war. So wurde etwa in Gortyn zwischen kosmos und „Fremdenkosmos“ unterschieden.16 Darauf lässt das Gesetz von Dreros jedoch nicht schließen. Es wird angenommen, dass der kosmos in Dreros eine einzelne Person war. Weiter ist die Dauer der Amtszeit unklar. Fest steht nur, dass das kosmos Amt keine lebenslange Funktion war. Dies suggeriert schon das Gesetz selbst, welches ein Ende der Amtsdauer (und einen Wechsel der Funktionsträger) voraussetzt. Es wird gemeinhin angenommen, dass die Amtsdauer ein Jahr betrug, da die Einheit ihrer Berechnung das Jahr war.17

1.2.2 Die polis

Der Begriff polis ist ein sehr abstrakter und soll im folgenden untersucht werden. Für Historiker ist dabei auffällig, dass hier die polis zum ersten Mal als Gesamtheit auftritt und fähig scheint, autonome Handlun- gen zu vollziehen. Diese verfügte bereits über eine so ausgeprägte Identität, dass sie sich selbst nicht nur „Männer von Dreros“ o.ä., sondern „die polis “ nannte. Dieser Umstand ist ein klarer Indiz für einen be- reits vorangeschrittenen Institutionalisierungsprozess innerhalb der Polis.18 Voraussetzung dafür war das Bewusstsein, eine ausgeprägte und komplette Gemeinschaft zu sein. Weiter setzte er voraus, dass der Staat als selbstverständlich und gut organisiert angenommen wurde. Allerdings war dieses Bewusstsein von den Bürgern Dreros in der Mitte des 7. Jahrhunderts kaum zu erwarten. Kreta galt als rückständig und aristokratisch.19 Auch die Tatsache, dass sich jeder Bürger eines kretischen Gemeinwesens in einem Netz unterschiedlicher sozialer Beziehungen befand, macht diese Erscheinung außergewöhnlich, denn welche Personen oder welche Institutionen mit „die polis “ gemeint waren?

Die sozio-politische Zuordnung eines Bürgers wurde definiert, durch das angesprochene Netz unterschiedlicher sozialer Beziehungen. Zum einen waren die Bürger in Phylen eingeteilt. Eine Phyle be- zeichnet die Unterabteilungen der kretischen Poleis und war für deren militärisches Aufgebot ausschlaggebend.20 Man kann mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass innerhalb der Phylen Endogamie herrschte. Zusammenfassend waren Phylen „soziale Integrationskreise, nach welchen sich der Demos in militärischen und im engeren Sinne <politischen> Belangen organisierte“.21 Zum anderen be- stimmten die Männerbünde, genannt Hetairien, das tägliche soziale Leben der kretischen Bürger. Hetairi- en waren Trink- und Speisegenossenschaften und erst durch die Mitgliedschaft in einer Hetairie erlangte ein Mann sein Vollbürgerrecht.22 Festzuhalten ist hier, dass die Hetairien unabhängig von den Phylen e- xistierten, sie waren vielmehr eine parallele Organisationsform aller Bürger. Jede Hetairie erzielte eigene Einkünfte und verfügte über eigene Rituale und besaß eine stark ausgeprägte Identität. Sie erzogen die Knaben bis zum Eintritt ins Erwachsenenalter. Dazu gehörte auch das Auswendiglernen von Gesetzen. Diese beiden Integrationskreise überschnitten sich zwar, müssen aber als getrennte Phänomene wahrge- nommen werden.23

Zur Beantwortung der Frage, wer mit „die polis “ gemeint war, helfen zwei weitere Inschriften vom selben Gebäude des zeitgenössischen Dreros: Zum einen, „[...] so haben die Thysten entschieden [...]“, zum anderen, „[...] so hat die Polis entschieden nach Konsultation der Phylen [...]“.24 Aus diesen beiden Inschriften geht deutlich hervor, dass die polis nicht die einzige beschlussfassende Instanz war. Des Weiteren ist zu erkennen, dass polis nicht alle Bürger Dreros‘ (nach Phylen oder nach Hetairien ge- ordnet) meinte. Diese Behauptung steht im Gegensatz zu der einhelligen Lehrmeinung, wonach mit polis alle Bürger von Dreros gemeint waren.25 Tatsächlich weist nichts darauf hin. Im Gegenteil, wenn (wie beschrieben) die polis die Phylen konsultierte und von der Annahme ausgegangen wird, dass alle Bürger in den Phylen organisiert waren, muss das heißen, dass die polis eine eigene selbstständige Instanz war. Als solche war sie in der Lage, Regelungen über oder zumindest in Abstimmung mit den Phylen und/oder Hetairien zu treffen. Das polis nicht gleichbedeutend mit demos sein musste, belegt z. B. auch eine Ur- kunde aus Kyzikos, sowie das Spensithios-Dekret aus der kleinen zentralkretischen Polis Dattala, welches besagt: „Es beschlossen die Dataleis und wir, die polis, nämlich fünf von jeder Phyle [...].“26 In diesem Fall war die polis ein kollegiales Gremium, welches sich aus Vertretern der Phylen zusammensetzte. Wie- derum handelte es sich hierbei nicht um die Gemeinschaft aller Bürger, die nämlich mit „Dataleis“ ge- meint waren. Diesen Befund ist teilweise nach Dreros transformierbar: Es bleibt zwar weiter unklar, wer genau die polis war, festzustehen scheint jedoch, dass der demos nur ein Teil der polis war und nicht mit ihr gleichgesetzt werden kann.27 Die Tatsache, dass dieses Gesetz über die Regeln für den obersten Beam- ten von der polis getroffen wurde, könnte beweisen, dass die polis stärker war als der kosmos.28

1.2.3 damioi und „Zwanzig der Polis“

Gagarin übersetzt das Wort damioi mit „people“, was wiederum mit Volk oder Personen übersetzt werden kann. Demnach waren damioi Offizielle und zwar mehrere, die sich in irgendeiner Hinsicht mit den Interessen des Volks beschäftigten. Ihre genaue Aufgabe ist ungewiss.29 Einen ähnlichen Standpunkt vertritt Seelentag, für den ebenfalls ungewiss ist, wie viele damioi es gab (zumindest mehr als einen) und welche Aufgaben sie im Einzelnen hatten. Die Lehrmeinung ist, dass sie sich mit finanziellen und wirtschaftlichen Aufgaben der Polis beschäftigten.30

Bezüglich der „Zwanzig der Polis“ spricht Gagarin lediglich von 20 Vertretern der Polis. Auch Seelentag fasst die Forschungsmeinung in diese Richtung zusammen.

[...]


1 Sonnabend (1998).

2 Hölkeskamp (1994), 135; Hölkeskamp (1999), 87; Wichtig ist der Unterschied: polis als Gremium, aber Polis als Bezeichnung für Stadt

3 Kolb (1996): „ [...] polit., religiöse, gesellschaftliche und wirtschaftliche Mittelpunkt der gr. Polis“; Seelentag (2009), 66 f.

4 Meiggs-Lewis (1988) Nr. 2; Ein ähnliches Iterationsverbot für das Amt des kosmos ist auch in Gortyn zu finden (ICret IV 14g-p).

5 Seelentag (2009), 65 f.; Vgl. Hölkeskamp (1999), 262, Gesetze waren keine vereinheitlichten, systematisch erfassten „Kodifizierungen“ des Rechts als Ganzes; Welwei (1998): Jede Polis hatte seine eigenen Gesetze, die man als Spiegelbild der jeweiligen Gesellschaftsstruktur betrachten kann

6 Ehrenberg (1943), 29.

7 Meiggs-Lewis (1988) Nr. 2; Hölkeskamp (1999), 90.

8 Seelentag (2009), 68.

9 Seelentag (2009),70.

10 Günther (2008), 54; Hölkeskamp (1999), 91; Ehrenberg (1943), 33.

11 Hölkeskamp (1999), 91; Stein Hölkeskamp (1989), 95; Ehrenberg (1943), 33.

12 Arist. pol. 1272a 8.

13 Seelentag (2009), 72; K. 2.1 Gesellschaftliche Rahmenbedingungen.

14 Hölkeskamp (1999), 262.

15 Seelentag (2009), 72.

16 Hölkeskamp (1994), 152: Auf die Unterscheidung zwischen kosmos und „Fremdenkosmos“ wird hier nicht weiter eingegan- gen. ICret IV.

17 Seelentag (2009), 71.

18 Seelentag (2009), 78f.; Hölkeskamp (1994), 144.

19 Ehrenberg (1943), 27; Seelentag (2009), 79; Die nächste Erscheinung einer solchen Nennung der polis als Urheberin eines Gesetzes im griechischen Raum gab es erst im späten 6. Jh.; siehe Meiggs-Lewis 1988 Nr. 10: Vertrag zwischen Sybaris und den Serdaioi (Übers.: HGIÜ Band 1 Nr. 16).

20 Phyle auch startoi, siehe hierzu Link (2003), 140.

21 Seelentag (2009), 79f.

22 Link (1994),10.

23 Seelentag (2009), 80f.; Welwei (2011).

24 Koerner (1993), 341f., Nr. 93; Übers. nach Seelentag (2009), 81.

25 Seelentag (2009), 78; vgl. hierzu Koerner (1993), 334: „(es) liegt am nächsten, an die Bürgerversammlung zu denken“.

26 Syll.! 4. (Urkunde aus Kyzikos); Seelentag (2009), 81: In der Inschrift heißt es, die polis habe einigen Personen Privilegien verliehen und eine Inschrift für sie errichten lassen. Der demos hat auf die Beschluss geschworen - daraus geht eindeutig hervor, dass polis und demos nicht eins waren; SEG 27.631 (Spensithios-Dekret aus Dattala); Seelentag (2009), 82.

27 Seelentag (2009), 82; Papakonstantinou (2004), 15.

28 Ehrenberg (1943), 32.

29 Gagarin (2008), 88.

30 Das geht aus der Pluralendung hervor. ; Seelentag (2009), 70; vgl. Günther (2008), 54; sowie Ehrenberg (1943), 35.

Final del extracto de 21 páginas

Detalles

Título
Iterationsgesetze im frühen Griechenland
Subtítulo
Eine Fallstudie zum Gesetz von Dreros
Universidad
Humboldt-University of Berlin
Calificación
1,3
Autor
Año
2011
Páginas
21
No. de catálogo
V201390
ISBN (Ebook)
9783656273349
Tamaño de fichero
692 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Dreros, Antike, Iterationsgesetze, Polis, Kosmos, Zwanzig der Polis, damioi, Iterationsgesetz, Iteration, Gesetz
Citar trabajo
Eric Richter (Autor), 2011, Iterationsgesetze im frühen Griechenland, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/201390

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