Grundlagen der Europäischen Union


Dossier / Travail de Séminaire, 2003

13 Pages, Note: 2


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Seminarverlaufsplan

2. Texte für die Gruppenarbeit

3. Reflexion

4. Literatur

1. Seminarverlaufsplan

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2. Texte für die Gruppenarbeit

A Die Osterweiterung der EU

1. Motive

Die fünfte Erweiterung der Europäischen Union ist gleichzeitig die größte und aufwändigste ihrer Geschichte. Zehn Staaten Mittel- und Osteuropas treten am 1. Mai 2004 der Gemeinschaft bei. Auf Seiten der EU standen bei der Entscheidung über die Osterweiterung[1] (stabilitäts- und sicherheits-) politische Motive im Vordergrund, während sich die mittel- und osteuropäischen (MOE) Staaten sicherlich auch den freien Zugang zum EU-Binnenmarkt, Kapitalhilfen und Direktinvestitionen erhoffen. Beide Seiten erhoffen sich langfristig Handelsgewinne und einen Wachstumsschub.

2. Bedeutung der Osterweiterung für die neuen Staaten

Auf lange Sicht bedeutet der EU-Beitritt für die MOE-Staaten die endgültige Übernahme der Marktwirtschaft, die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes (aquis communautaire), also aller EU-Rechtsgrundlagen, sowie die weitgehende Aufgabe der unabhängigen nationalen Wirtschaftspolitik. Die Folge: Gewaltige Anpassungen in allen Bereichen der Wirtschaftspolitik (Fiskalpolitik, Geldpolitik, Agrarpolitik, Wettbewerbspolitik, etc.).

3. Wirtschaftliche Lage der Beitrittsstaaten

Es gibt keinen Zweifel: Die historische EU-Erweiterung nach Osten wird einschneidende ökonomische Folgen sowohl für die EU, als auch für die neuen Mitglieder haben. Dies hängt damit zusammen, dass die Beitrittsländer eine erheblich geringere Wirtschaftsleistung, ein niedrigeres Pro-Kopf-Einkommen, hohe Inflationsraten, hohe Leistungsbilanzdefizite und hohe Arbeitslosenquoten haben. Weiterhin ist die Wirtschaft noch nicht komplett auf Privatwirtschaft umgestellt. Wie Grafik 1 zeigt, erreicht Polens reale Wirtschaftsleistung (BIP) lediglich 40 Prozent des durchschnittlichen BIP der EU-Staaten.

Ein weiterer gravierender Unterschied wird bei einer Betrachtung der Arbeitsmärkte der Beitrittsländer deutlich. Der Anteil der in der Landwirtschaft Erwerbstätigen ist ungleich höher als in der EU: So beträgt der prozentuale Anteil in Polen 18,7, in Lettland 14,4, in der Slowakei 9,6, in Rumänien, das ja 2007 beitreten soll, gar 45,2.

Innerhalb der neuen EU-Staaten gibt es jedoch große Differenzen in der wirtschaftlichen Entwicklung, sodass die Länder grob in drei Gruppen eingeteilt werden könnten:

- Länder mit einem BIP je Einwohner von 120 Prozent des neuen Gemeinschaftsdurchschnitts (alle EU-15-Staaten außer Spanien, Portugal und Griechenland)
- Länder mit einem BIP pro Kopf zwischen 68 und 95 Prozent des neuen EU-Durchschnitts (Spanien, Portugal, Griechenland, Slowenien, Malta, Tschechien und Zypern)
- Länder mit ca. 40 Prozent des Gemeinschaftsdurchschnitts (alle übrige Länder)

Diese Disparität übertrifft die der bestehenden EU und wird für erhebliche Spannungen sorgen. Besonders nach einem Beitritt zur EWWU muss die makroökonomische Stabilität gewährleistet sein. Die neuen Mitgliedsländer müssten sich dann auch an die Konvergenzkriterien halten, was in naher Zukunft nicht realistisch ist.

4. Auswirkungen auf die EU der 15

Für die EU der 15 hat die Osterweiterung den wirtschaftlichen Vorteil, dass eine Verbesserung der internationalen Arbeitsteilung realisiert werden kann, was wiederum zu Handelsgewinnen führt. Jedoch werden keine nennenswerten Wachstumseffekte erwartet.

Entgegen allgemeiner Befürchtungen wird es durch die Osterweiterung nicht zu einem starken Zustrom von Arbeitskräften kommen. Durch die positiven wirtschaftlichen Entwicklungen haben die MOE-Staaten an unternehmerischer Attraktivität gewonnen und Anreize geschaffen, im Heimatland zu bleiben oder dorthin zurückzukehren.

4.1. Kosten der Osterweiterung

Die Erweiterung ist ein kostspieliges Projekt. Die Kommission hat in ihrem Finanzplan von Januar 2002 rund 40 000 Mio. Euro vorgesehen. Davon entfallen 25 567 Mio. auf die Strukturpolitik, 9 577 Mio. auf die Agrarpolitik und 5 016 Mio. auf Interne Politikbereiche.

4.2. Landwirtschaft

Das bestehende Subventionssystem der Landwirtschaft wird auf Grund enormer Kosten nicht auf die Neu-EU-Staaten übertragen werden können.

Der Streit dreht sich darum, ob auch die neuen Beitrittsstaaten die direkten Einkommenshilfen bekommen, um Preisstützungen in der EU abzubauen. Das Gebot der Gleichbehandlung verbietet es der EU, den Beitrittsländern diese Hilfen vorzuenthalten. Sie sollen daher stufenweise in das System der Einkommenshilfen eingegliedert werden.

Fazit: Den Beitrittsländern steht ein schmerzhafter Strukturwandel der Landwirtschaft bevor; insbesondere Ländern mit hohem Anteil des Agrarbereichs an der Gesamtproduktion (Polen, Litauen, Lettland und evtl. Rumänien).

4.3. Strukturpolitik

Die größten Belastungen stehen in der Strukturpolitik an. Vor allem durch den Beitritt der sehr armen Länder nimmt die Disparität erheblich zu. Bisher werden im Rahmen der Strukturpolitik die Regionen in der EU mit Finanzhilfen gefördert, deren BIP je Einwohner unter 75 Prozent des Gesamtdurchschnitts liegen. Diese Regelung kann jedoch aus (haushalts-) politischen Gründen nicht beibehalten werden, da sich dann die zu fördernde Bevölkerung von 69 auf 127 Mio. vergrößern würde. Gleichzeitig fielen dann 45 Regionen, die momentan nach Ziel 1 gefördert werden, aufgrund ihrer relativen Besserstellung aus der Förderung heraus, ohne dass sich ihre Lage entscheidend gebessert hätte.

Kurzfristig müssen teure Kompromisse und Übergangsregelungen erzielt werden. Auf lange Sicht sollten die neuen EU-Länder mehr über den Binnenmarkt und die EWWU (Europäische Wirtschafts- und Währungsunion) als über Finanzhilfen im Rahmen der Agrar- und Strukturpolitik gefördert werden.

B Die Agrarpolitik der EU

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU wird durch den EG-Vertrag geregelt und macht mehr als die Hälfte des EU-Haushalts aus. Eine wesentliche Änderung in der Agrarpolitik war die Einführung von direkten Einkommenshilfen, durch die das System der Preisstützungen ergänzt wurde.

1. Warum wird die Landwirtschaft staatlich reguliert?

Der Agrarbereich wird aufgrund von folgenden Strukturdefiziten der landwirtschaftlichen Produktion schon immer staatlich gesteuert und geschützt. Erstens: Die Nachfrage nach landwirtschaftlichen Produkten steigt mit steigendem Einkommen nur noch sehr gering (geringe Einkommenselastizität der Nachfrage). Zweitens: Preisänderungen beeinflussen die Nachfrage nach diesen Gütern kaum (geringe Preiselastizität). Drittens: Durch die Steigerung der Produktivität in der Agrarwirtschaft besteht die Gefahr des Preisverfalls für landwirtschaftliche Produkte (Gefahr des ruinösen Preisverfalls).

[...]


[1] Man spricht von der Osterweiterung, weil Malta und Zypern schon allein aufgrund ihrer geringen Größe keine großen Beitrittsprobleme darstellen. Dennoch umfasst der Begriff alle zehn Staaten, die 2004 beitreten.

Fin de l'extrait de 13 pages

Résumé des informations

Titre
Grundlagen der Europäischen Union
Université
University of Education Freiburg im Breisgau  (Institut für Sozialwissenschaften / Abteilung Wirtschaftslehre)
Cours
Hauptseminar: Geld, Währung, Internationale Wirtschaftsbeziehungen
Note
2
Auteur
Année
2003
Pages
13
N° de catalogue
V20166
ISBN (ebook)
9783638241274
Taille d'un fichier
511 KB
Langue
allemand
Annotations
Inhalt dieser Arbeit ist die Verschriftlichung einer 90-minütigen Sitzung zum Thema 'Grundlagen der Europäuschen Union'. Neben einem Seminarverlaufsplan zur didaktischen Gestaltung des Seminars, enthält sie Ausführungen zu den Aspekten EU-Agrarpolitik, EU-Strukturpolitik, EU-Haushalt und Osterweiterung.
Mots clés
Grundlagen, Europäischen, Union, Hauptseminar, Geld, Währung, Internationale, Wirtschaftsbeziehungen
Citation du texte
Jonathan Kern (Auteur), 2003, Grundlagen der Europäischen Union, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/20166

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