Berufsvorbereitung und Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt für Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt Lernen


Examination Thesis, 2012

90 Pages, Grade: 1,7


Excerpt


Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung (Heinen)

2. Darstellung
2.1 Definition der Schülerschaft mit Förderschwerpunkt Lernen (Hesse)
2.2 Bildungssystem (Hesse)
2.3 Rechtliche Unterstützung für Menschen mit Lernbehinderung in Ausbildung und Beruf (Heinen)
2.4 Arbeitsmarkt für Abgängerinnen und Abgänger der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen (Hesse)

3. Schulische Möglichkeiten der Berufsvorbereitung
3.1 Entwicklung der Berufsvorbereitung in Schulen (Hesse)
3.2 Verankerung der Berufsvorbereitung im Lehrplan für NRW (Heinen)
3.3 Umsetzung der Berufsvorbereitung an Schulen
3.3.1 Voraussetzungen der Schule (Hesse)
3.3.2 Schlüsselqualifikationen als Berufsvorbereitung (Heinen)
3.3.3 Berufsorientierung (Hesse)
3.3.4 Berufswahl (Heinen)
3.3.5 Betriebserkundungen (Heinen)
3.3.6 Betriebspraktika für Schülerinnen und Schüler (Heinen)
3.3.7 Langzeitpraktikum(Heinen)
3.3.8 Schülerfirmen (Heinen)
3.3.9 Förderprogramme(Hesse)

4. Arbeitslosigkeit & Perspektivlosigkeit nach der Schule (Hesse)

5. Auswahl Spezieller Fördermöglichkeiten zur beruflichen Integration für Menschen mit Lernbehinderung
5.1 Werkstattjahr (Heinen)
5.2 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (Hesse)
5.3 Berufsbildungswerke (Heinen)
5.4 Berufseinstiegsbegleitung (Heinen)
5.5 Ausbildungsbegleitende Hilfen und unterstütze Beschäftigung (Hesse)
5.6 Kompetenzen fördern - Berufliche Qualifizierung für Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf (Heinen)

6. Inklusion und Arbeit (Heinen)

7. Fazit (Heinen)

8. Literaturverzeichnis

9. Abbildungsverzeichnis

10. Tabellenverzeichnis

1. EINLEITUNG

Die vorliegende Examensarbeit beschäftigt sich mit der Fragestellung: „Wie kann die Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen ihre Schülerinnen und Schüler erfolgreich auf deren Möglichkeiten auf dem aktuellen Arbeitsmarkt vorbereiten?“.

Im Jahr 2007 sorgte ein Beitrag der Doku-Reihe „die Story“ (WDR) namens „Die Hartz IV - Schule“ für Diskussionen. Die Lehrer der Fröbelschule in Bochum-Wattenscheid bereiten die Förderschülerinnen und Förderschüler im Unterricht auf ein Leben mit wenig Geld und in Arbeitslosigkeit vor. Welche Freizeitmöglichkeiten hat man, wenn man Hartz IV bekommt? Welche Wohnung darf man beziehen? In der Abschlussrede des Schuldirektors Christoph Graffweg an die diesjährigen Abgänger der Schule hieß es:

In den Zeugnissen, die ich gelesen habe, habe ich erkannt, dass es eini- ge bei euch gibt, die sehr, sehr [ sic ] gute Leistungen erbracht haben, aber keiner von euch wird eine Ausbildung beginnen. Finanzielle Si- cherheit, ein eigenständiges Leben zu führen liegt für euch noch in weiter Ferne. Ihr werdet euch noch mehr Mühe geben müssen, denn nur mit Weiterqualifizierung, weiter Lernen wird es möglich sein, dass ihr irgendwann vielleicht eine Ausbildung bekommt. Wer die Mühe und die Anstrengung nicht auf sich nimmt, wird keine Chance haben, wird vielleicht in irgendwelchen Euro-Jobs bei Hartz 4 enden. [Zuruf aus der Schülerschaft]. Ich beschreib‘ die Wirklichkeit. Ich kann euch da keine Hoffnung machen. Kein Lehrer ist froh, dass dies so ist, ich bin nicht froh und ihr seid auch nicht froh, aber das sind die Sachen, die auf euch warten. (WDR - die story, 2007b, TC: 42:26-43:31)

Diese nicht sehr hoffnungsmachende Abschlussrede zeigt die Sicht der Frö- belschule auf den derzeitigen Arbeitsmarkt und die Möglichkeiten der Schü- lerinnen und Schüler mit einem Förderschulabschluss. Doch wie sieht die aktuelle Arbeitsmarktsituation wirklich aus? Welche Möglichkeiten bieten sich für Schülerinnen und Schüler mit einem Förderschulabschluss, die nach der Schule keinen Ausbildungsplatz bekommen? Was existiert an Weiterbil- dungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, um einem Berufseinstieg näher zu kommen und Hartz IV zu entfliehen? Welche Rolle spielt hierbei die schuli- sche Berufsvorbereitung?

Um diese Fragen zu beantworten, stellt diese Examensarbeit zunächst die kognitiven Fähigkeiten und sozialen Voraussetzungen der Schülerschaft in Hinblick auf den Berufsalltag dar. Im Folgenden wird das Berufs- und Bil- dungssystem der Bundesrepublik Deutschland bezüglich dieser Schülerschaft vorgestellt.

Die gesetzlichen Grundlagen und Rechte von Menschen mit Lernbehinderung in der Ausbildung, bei der Berufssuche und im Berufsalltag sind wichtige Kenntnisse, die eine Lehrkraft an einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen kennen und an ihre Schülerschaft vermitteln sollte.

Um die folgenden Möglichkeiten der schulischen Berufsvorbereitung zu be- gründen, ist es zunächst von großer Wichtigkeit sich mit dem aktuellen Ar- beitsmarkt für Abgängerinnen und Abgänger von Förderschulen zu beschäf- tigen.

Der Hauptbestandteil dieser Examensarbeit umfasst die Darstellung und Reflexion der schulischen Möglichkeiten der Berufsvorbereitung.

Die Arbeitslosigkeit und Perspektivlosigkeit, die Schülerinnen und Schüler einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen häufig nach der Schule betrifft, zeigt die Notwendigkeit von Angeboten zur weiteren För- dermöglichkeit der beruflichen Integration von Menschen mit Lernbehinde- rung.

Im Anschluss wird die Bedeutung der Inklusion von Menschen mit Lernbe- hinderung im Berufs- und Arbeitsleben beleuchtet, bevor ein Fazit gezogen wird.

2. DARSTELLUNG

2.1 DEFINITION DER SCHÜLERSCHAFT MIT FÖRDERSCHWERPUNKT LERNEN

Schülerinnen und Schüler, die an einer Regelschule dem Unterricht nicht in dem Maße wie andere folgen können gibt es schon immer. Früher wurden diese Schüler als „schwachsinnig“ oder „hilfebedürftig“ (Mand, 2003, S. 14)bezeichnet. In den 1960 Jahren wurde der Begriff der „Lernbehinderung“ (Mand, 2003, S. 18ff) eingeführt. Heute existiert die offizielle Bezeichnung des „sonderpädagogischen Förderbedarfs“ im „Förderschwerpunkt Lernen“ (Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, 1994). Diese Umbenennung, ursächlich im Pa- radigmenwechsel der Sonderpädagogik, war die Reaktion auf die Stigmatisie- rung der Menschen mit Lernbehinderung und Ausdruck des individuellen Verständnisses der individuellen Person. (Antor & Bleidick, 2001)

In der Praxis werden Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen auch heute noch oft als „lernbehindert“ bezeichnet. Dies geschieht unabsichtlich in dem Versuch den Terminus „Förderbedarf Lernen“ greifba- rer zu machen. Werning (2002) beschreibt die Komplexität einer Lernbehin- derung und die Schwierigkeiten bei der Erfassung des Begriffs. Eine einzige operationalisierbare Definition „von Lernbehinderung gibt es bis heute nicht“ (Werning, Balgo, Palmowski, & Sassenroth, 2002, S. 132). Bleidick (2001) beschreibt die Kausalität von Lernbehinderung in soziologischen, psycholo- gischen, medizinischen und pädagogischen Gesichtspunkten. Aufgrund dieser Vielfalt und Komplexität kann nicht von einem statischen Behinderungsbe- griff ausgegangen werden. Der Einfluss der Lernbehinderung ist nicht auf das schulische Lernen beschränkt, sondern nach Bleidick (2001) auch auf die Bereiche:

- Soziale Behinderung, Erschweren der sozialen Beziehungen
- Körperliche und psychische, individuelle Behinderung
- Berufliche Behinderung, die […] geeignete Beschäftigung erschweren
- Schulische Behinderung.

Von Bedeutung für die Praxis ist der Begriff der Lernbehinderung vor allem bei der Zuweisung auf eine Förderschule. Die Förderschule mit dem Förder- schwerpunkt Lernen ist für Schülerinnen und Schüler gedacht, die an einer Grund- oder Hauptschule nicht ausreichend gefördert werden können. Als Indizien für ein umfassendes Schulleistungsversagen oder eine Minderbega- bung gelten nach dem Deutschen Bildungsrat (1973) folgende Bedingungen:

Die Leistungsrückstände

- betragen mehr als zwei bis drei Schuljahre
- betreffen mehrere Unterrichtsfächer
- dauern über mehrere Jahre an
- sind nicht Folge eines unzureichenden Lernangebotes oder eines schlechten Unterrichts.
- Als „lernbehindert“ gelten Schülerinnen und Schüler, wenn ihre Leis- tungen unterhalb der tolerierbaren Abweichung von den Erwartungen und Normen liegen. Wenn diese sich verschieben, ändert sich auch die Definition von „Lernbehinderung“.

2.2 BILDUNGSSYSTEM

Abbildung 1 zeigt in Ausschnitten das schulische Bildungssystem der Bundesrepublik Deutschland, über den Elementarbereich und den Primarbereich hin zu für die BRD typische Dreiteilung und Selektion des Sekundarschulbereiches.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1 - Schulische und berufliche Bildungswege in der BRD

Der Eintritt in das Bildungssystem erfolgt im Regelfall mit dem Eintritt in einen Kindergarten mit dem 3. Lebensjahr. Der Besuch der Institution ist freiwillig. Die Aufgabe der Kindergärten ist neben der Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder auch die Förderung der Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

In den Grundschulen werden die Kinder 4 Jahre (6 Jahre in Berlin und Bran- denburg) auf den Besuch weiterführender Schulen vorbereitet. In der Pri- marstufe steht die Vermittlung von Grundkenntnissen der Fächer Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Kunst, Sport und Musik im Vordergrund.

In der Sekundarstufe werden die Schülerinnen und Schüler an verschiedenen Schulformen beschult. Schülerinnen und Schüler der Hauptschule werden meist bis zur 9. Klasse unterrichtet. Etwa 30% der Schülerinnen und Schüler besuchen anschließend die 10. Klassenstufe. In der Hauptschule wird allge- meine Bildung als Grundlage für eine praktische Berufsausbildung vermittelt.

Auch an der Realschule steht die erweiterte allgemeine Bildung im Vordergrund. Jedoch ist das Ziel der Realschule, die Schülerinnen und Schülerinnen nach der 10. Klasse dazu zu befähigen, gehobene Berufe zu ergreifen oder auf den Besuch einer Fachoberschule, eines Fachgymnasiums oder auf den Übergang zu einem Gymnasium vorzubereiten.

Das Gymnasium bildet die dritte Säule des klassischen Schulsystems. Nach der 13. Klassenstufe, teilweise auch nach der 12. bietet das Gymnasium die Möglichkeit die Abiturprüfung abzulegen. Das Abschlusszeugnis bietet damit die Möglichkeit an einer Hochschule zu studieren. Die Gesamtschule fasst unterschiedliche Schularten organisatorisch und inhaltlich zusammen und bietet somit ebenfalls die gleichen Möglichkeiten zur Erlangung der Hoch- schulreife. Von besonderer Bedeutung ist für diese Examensarbeit der Be- reich der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Die Förder- schulen sind jeweils auf die spezifischen Förderbereiche der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet. Durch spezielle pädagogische Konzepte und Förde- rungsmaßnahmen soll den besonderen Belangen der Kinder und Jugendli- chen mit Behinderung entsprochen werden. Ziel der Förderschulen ist neben der Vermittlung von Bildungsinhalten auch die Vermittlung von lebenspraktischen und sozial-integrativen Hilfen.

Als Förderorte sind in Nordrhein-Westfalen drei verschiedene Möglichkeiten vorgesehen:

Förderschulen, Gemeinsamer Unterricht an einer allgemeinen Schule oder integrative Lerngruppen an einer allgemeinen Schule in der Sekundarstufe I.

Folgende Förderschwerpunkte gibt es:

- Emotionale und soziale Entwicklung
- Geistige Entwicklung
- Hören und Kommunikation
- Körperliche und motorische Entwicklung
- Lernen
- Sehen
- Sprache

Über den sonderpädagogischen Förderbedarf und den Förderort entscheidet die Schulaufsicht. Der sonderpädagogische Förderbedarf muss jedes Jahr durch die Schule überprüft werden und bei Bedarf ein neuer Förderort fest- gelegt werden.

Aufbauend auf dem schulischen Bildungswesen und der darin bereits in der Sekundarstufe 1 beginnenden Berufsorientierung und Berufsvorbereitung existieren verschiedene Verbleibmöglichkeiten nach der Schullaufbahn. Die Schülerinnen und Schüler müssen dabei nach Ginnold (2008) zwei Schwellen übertreten. Die erste Schwelle kennzeichnet den Übergang vom allgemein- bildenden Schulsystem in das Berufsbildungssystem. Den Übergang vom Be- rufsbildungssystem auf den Arbeitsmarkt markiert die zweite Schwelle.

Mit dem Berufsbildungssystem bezeichnet wird klassischer Weise die Be- rufsausbildung bezeichnet, für Förderschülerinnen und Förderschüler kommt jedoch der Berufsvorbereitung eine ähnliche Bedeutung hinzu. Die Schwellen markieren Selektionsprozesse, die Schülerinnen und Schüler in ihrer beruflichen Laufbahn beeinflussen.

2.3 RECHTLICHE UNTERSTÜTZUNG FÜR MENSCHEN MIT LERNBEHINDERUNG IN AUSBILDUNG UND BERUF

Für eine gelungene Berufsvorbereitung in der Förderschule mit dem Förder- schwerpunkt Lernen ist es für die Lehrkraft von großer Bedeutung die ge- setzlichen Grundlagen und die Rechte der Schülerinnen und Schüler zu ken- nen. Ein wichtiger Bestandteil der Berufsvorbereitung ist es, den Schülerin- nen und Schülern diese gesetzlichen Grundlagen zu vermitteln und ihnen besonders ihre Rechte für das Leben nach der Schule und den Einstieg in das Berufsleben mit auf den Weg zu geben. Da die Schülerinnen und Schüler nach der Schule oft keinen speziellen Ansprechpartner haben, ist es wichtig vor dem Ende der Schullaufbahn Kooperationen mit anderen Stellen einzugehen und den Schülerinnen und Schülern ihre Möglichkeiten bei Berufseinstieg und im Berufsleben zu erklären. Im Folgenden werden die wichtigsten ge- setzlichen Grundlagen und Rechte für Menschen mit Lernbehinderung auf dem Arbeitsmarkt kurz dargestellt.

Nach dem Sozialgesetzbuch III §19 gelten als behinderten Menschen seit ei- ner Gesetzesänderung vom 19.06.2001 auch Menschen mit Lernbehinderun- gen.

„Behindert im Sinne dieses Buches sind Menschen, deren Aussichten, am Arbeitsleben teilzuhaben oder weiter teilzuhaben, wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 des Neunten Buches nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind und die deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen, einschließlich lernbehinderter Menschen.“ (Bundesrepublik Deutschland, 2001)

Die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen wird im Sozialgesetz- buch IX festgehalten. Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen um ihre Selbstständigkeit und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. (Bundesrepublik Deutschland, 2001)

In §4 Abs.1 wird festgehalten, dass mit Hilfe von Sozialleistungen die Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit weitestgehend zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu vermeiden ist. Des Weiteren dienen die Sozialleistungen zur dauerhaften Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten.

Zu diesem Zweck bietet der Bundesverband zur Förderung von Menschen mit Lernbehinderungen e.V. „LERNEN FÖRDERN“ Menschen mit Lernbehin- derungen auf seiner Internetseite die Möglichkeit sich Informationen zur Er- stellung eines Antrages zur Teilhabe am Arbeitsleben einzuholen. Hier wer- den eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, eine betriebliche Ausbil- dung mit ausbildungsbegleitenden Hilfen oder eine Ausbildung in einer Ein- richtung genannt. Neben Hinweisen zur Antragsstellung (LERNEN FÖRDERN - Bundesverband zur Förderung von Menschen mit Lernbehinderungen e.V., 2009b, http://www.lernen-foerdern.de/pdf/juni_2005/hinweisneu.pdf), kann auf der Internetseite ein Musterbrief heruntergeladen werden (LERNEN FÖRDERN - Bundesverband zur Förderung von Menschen mit Lernbehinderungen e.V., 2009a, http://www.lernen- foerdern.de/pdf/juni_2005/agentur.doc). In diesem wird die Agentur für Arbeit aufgefordert die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu gestat- ten. Die gewünschten Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation können vom Absender eingetragen werden. Auch für den Fall der Ablehnung des An- trages durch die Agentur für Arbeit, stellt der Bundesverband weitere Infor- mationen zur Verfügung, so z.B. wird ein Musterbrief für die Klage beim Sozi- algericht auf der Webseite als Download zur Verfügung gestellt. (LERNEN FÖRDERN - Bundesverband zur Förderung von Menschen mit Lernbehinderungen, 2009c, http://www.lernen- foerdern.de/pdf/juni_2005/sozialgericht.doc).

Zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen gehören:

- Hilfen zur Erhaltung und Erlangung eines Arbeitsplatzes, z.B.
- Beratung
- Vermittlung
- Trainingsmaßnahmen
- Mobilitätshilfen
- Berufsvorbereitung inkl. behinderungsbedingter Grundausbildung
- Individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen Unterstützer Be- schäftigung
- Berufliche Anpassung und Weiterbildung
- Berufliche Ausbildung
- Gründungszuschüsse
- Sonstige Hilfen.

Die Eignungen und Neigungen der Menschen mit Behinderung werden bei der Auswahl der Leistungen entsprechend berücksichtigt. Des Weiteren wird die Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt in die Auswahl der Leistung mit einbezogen.

In Einzelfällen können medizinische, psychologische und pädagogische Hilfen in Anspruch genommen werden. Hierzu zählen sowohl Hilfen für die Men- schen mit Behinderung, als auch Unterstützung und Beratung von Partnern, Angehörigen, Vorgesetzen und Kollegen. Gewährleistet werden in diesen Fäl- len die Hilfe zur Behinderungsverarbeitung, die Förderung von Selbsthilfepo- tentialen, Hilfen zur seelischen Stabilisierung, Förderung der sozialen Kom- petenz, lebenspraktischer Fähigkeiten und Motivation. Auch die Beteiligung von Integrationsfachdiensten wird angeboten. Die erforderlichen Kosten (Unterkunft, Lehrgangskosten, Lernmittel, Arbeitsassistenz etc.) können nach §33 beantragt werden. (Bundesrepublik Deutschland, 2001)

Die Arbeitgeber werden nach dem Sozialgesetzbuch IX bei Einstellung eines Menschen mit Behinderung unterstützt, indem sie Ausbildungszuschüsse, Eingliederungszuschüsse, Zuschüsse für Arbeitshilfen und teilweise oder vol- le Kostenerstattung bei Probebeschäftigungen erhalten. (SGB IX, Kapitel 5 §34)

Zu den Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation (SGB IX, Kapitel 5 §35) gehören Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke und vergleichbare Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation. Diese dienen der erfolgreichen Ausführung der Leistung.

Neben den Berufsbildungswerken und Berufsförderungswerken existieren Werkstätten für behinderte Menschen (SGB IX, Kapitel 5 §39). Hier soll die Persönlichkeit, die Leistungs- und Erwerbsfähigkeit der Menschen mit Be- hinderung insoweit erhalten oder verbessert werden, um eine Beschäftigung zu ermöglichen oder zu sichern. Die Leistungen im Berufsbildungsbereich (SGB IX Kapitel 5 § 40) beziehen sich in erster Linie auf die Förderung eines Mindestmaßes an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung, so dass im Folgendem in Hinblick auf die Schülerschaft einer Förderschule mit dem För- derschwerpunkt Lernen auf die Leistungen im Arbeitsbereich einer Werk- statt für behinderte Menschen (WfbM) eingegangen wird. In der WfbM wer- den behinderte Menschen aufgenommen, für die eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, Berufsvorbereitung, berufliche Anpassung und Weiterbildung oder berufliche Ausbildung aufgrund ihrer Behinderung nicht möglich ist. Durch die Leistungen im Arbeitsbereich einer anerkannten WfbM soll die Ausübung einer Beschäftigung (entsprechend der Eignung und Nei- gung), die Teilnahme an arbeitsbegleitenden Maßnahmen, sowie die Förde- rung des Übergang geeigneter Menschen mit Behinderung auf den allgemei- nen Arbeitsmarkt ermöglicht werden.

Auch die Handwerksordnung berücksichtigt Menschen mit Behinderungen. Diese besagt nach §42k, dass Menschen mit Behinderung in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden sollen.

Um einen Ausbildungsabschluss zu gewährleisten werden Änderungen der zeitlichen und sachlichen Gliederung der Ausbildung, der Dauer der Prü- fungszeiten, der Zulassung von Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter nach §42l gestattet. Ist eine Ausbildung in einem an- erkannten Ausbildungsberuf wegen Art und Schwere der Behinderung nicht möglich, so kann nach §42m ein Antrag auf Ausbildungsregelungen entspre- chend den Empfehlungen des Hauptausschusses des Bundesinstitutes für Berufsbildung gestellt werden. Demnach sollen die Ausbildungsinhalte mit „Berücksichtigung von Lage und Entwicklung des allgemeinen Arbeitsmark- tes aus den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe entwickelt werden“. (Bundesrepublik Deutschland, 2011b)

In §42o ist festgehalten, dass bei nicht zu erwartendem erfolgreichen Abschluss eines anerkannten Ausbildungsberufes die Berufsausbildungsvorbereitung für lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Personen greift. Diese wird in Dauer, Art und Ziel auf Menschen mit Lernbehinderungen angepasst und durch sozialpädagogische Betreuung und Unterstützung begleitet. (Bundesrepublik Deutschland, 2011b)

Im Berufsbildungsgesetz (2011) wird die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen von Menschen mit Behinderung ebenfalls befürwortet. Wie in der Handwerksordnung wird im Berufsbildungsgesetz Kapitel 4 Abschnitt 2 § 69 Satz 1 „die Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit“ mit Hilfe von Qualifizierungsbausteinen erfolgen. (Bundesrepublik Deutschland, 2011a)

Durch diese neue Gesetzgebung wird Menschen mit Lernbehinderung eine behindertenspezifische Berufsausbildung ermöglicht. In der Schulzeit sollen die Schülerinnen und Schüler neben der Kompetenzfeststellung und Berufs- wahlorientierung alle ihnen offenstehenden Möglichkeiten erfahren. Neben der Schule hat die Bundesagentur für Arbeit laut Sozialgesetzbuch III § 33 den Auftrag zur Berufsorientierung. „Dabei soll sie umfassend Auskunft und Rat geben zu Fragen der Berufswahl, über die Berufe und ihre Anforderun- gen und Aussichten, über die Wege und die Förderung der beruflichen Bil- dung sowie über beruflich bedeutsame Entwicklungen in den Betrieben, Verwaltungen und auf dem Arbeitsmarkt.“ (Bundesrepublik Deutschland, 1997)

Durch die heutige Gesetzgebung werden den Schülerinnen und Schülern We- ge aufgezeigt, die auch bei nicht unmittelbar an die Schule anschließendem, in den Beruf führen können und die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler erweitern, zum Beispiel die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnah- men.

Zu berücksichtigen ist außerdem die für Menschen mit Lernbehinderung komplizierte Berufsberatung. Durch frühzeitige und persönliche Beratung in der Schule kann ein Scheitern in der Berufsvorbereitung nach der Schule vermieden werden. Die Antragstellungen, die Inanspruchnahme der Berufs- beratung oder auch die Einsicht in eine notwendige Maßnahme können Schü- lerinnen und Schülern einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Ler- nen vor eine unlösbare Aufgabe stellen. Die Schule muss die Schülerinnen und Schüler auf solche Komplikationen vorbereiten und durch Kooperatio- nen mit anderen Stellen ein Netzwerk aufbauen, welches die Schülerinnen und Schüler auch nach der Schullaufbahn begleitet und unterstützt. (LERNEN FÖRDERN -Bundesverband zur Förderung von Menschen mit Lernbehinderungen e.V., 2011)

Die Umsetzung der Gesetze und die Einforderung der Rechte von Menschen mit Lernbehinderung hängen in wesentlichen Teilen von der Barrierefreiheit ab. Dazu gehört die Formulierung in Antragsformularen, Dokumenten und Informationsbroschüren in Leichter Sprache, so dass die Verständlichkeit gewährleistet ist. Ebenso sind u.a. wechselnde Ansprechpartner, komplexe Antragsverfahren und lange Warteschleifen Hindernisse, die die Barrierefreiheit für Menschen mit Lernbehinderung einschränken.

2.4 ARBEITSMARKT FÜR ABGÄNGERINNEN UND ABGÄNGER DER FÖRDER- SCHULE MIT DEM FÖRDERSCHWERPUNKT LERNEN

In den vergangenen Jahrzehnten haben sich der Arbeitsmarkt und die An- sprüche an die Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland stark ge- wandelt.

Zwar ist die Anzahl der Menschen ohne eine Erwerbstätigkeit momentan sinkend und liegt bei etwa 3,01 Millionen und auch die Anzahl der Ausbildungsstellen steigt (Bundesagentur für Arbeit, März 2010). Dennoch treten mehr und mehr Dienstleistungsberufe in den Vordergrund, während Berufe, die vor allem handwerkliche Fähigkeiten erfordern, vermehrt vom Arbeitsplatzabbau betroffen sind. Ebendiese Berufe sind es allerdings, die von Abgängern der Förderschule im Regelfall ergriffen werden.

Tabelle 1 - Die häufigsten begonnen Ausbildungen und Erwerbstätigkeiten von Förderschulab- gängern

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

In einer Verbleibstudie aus Baden-Württemberg wurden im Rahmen des Forschungsprojektes „BEWEMAKO“ (Berufliche Werdegänge, Mathematische Kompetenzen) 519 ehemalige Schüler und Schülerinnen einer Förderschule zu ihren beruflichen Wegen befragt. Diese Erhebung zeigt zum einen, dass rund Dreiviertel der Befragten eine außerbetriebliche Ausbildung begannen und zum anderen, dass die Befragten sehr häufig nach der Ausbildung erwerbslos waren. Diejenigen, die nach durchschnittlich einem halben Jahr Erwerbslosigkeit einen Arbeitsplatz fanden, lassen sich wenigen spezifischen Berufsfeldern zuordnen. (Basendowski, 2010)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2 - Übersicht häufigste begonnen Ausbildungen und Erwerbstätigkeiten

Dies zeigt die spezifische Problematik von Förderschulabgängern bei der Berufsfindung in Korrelation mit dem zunehmenden Arbeitsplatzabbau in handwerklichen Berufsbereichen. Abgänger der Förderschule verfügen oft über geringere kognitive Kompetenzen und konkurrieren gleichzeitig mit den Abgängern anderer Schulformen um Arbeitsplätze.

Ein Bedarf an ungelernten bzw. angelernten Arbeitskräften für Berufe mit ständig gleichbleibenden, standardisierten Arbeitsabläufen besteht in Zeiten von industriellen Produktionsbetrieben weiterhin, jedoch weniger am Stand- ort Deutschland. Im Zusammenhang mit Billiglohnländern und hohen Lohn- nebenkosten in Deutschland sind die Arbeitsplätze stetig in das europäische und internationale Ausland verlagert worden. Als Resultat dieser Standort- verlagerung nehmen Arbeitsplätze mit niedrigem Qualifizierungsniveau im Speziellen, und die Kapazität der industriellen Ausbildungsplätze im Allge- meinen in der Bundesrepublik Deutschland ab. (Jeschke, 1997)

Betrachtet man die Abschlüsse von Abgängern der Förderschule so wird die Dringlichkeit von Arbeitsplätzen mit geringem Qualifizierungsniveau als Be- schäftigungsmöglichkeit für ehemalige Förderschülerinnen und Förderschü- ler deutlich.

„Die Quote derjenigen, die keinen Hauptschulabschluss gemacht haben [laut Statistischem Bundesamt], lag 2010 bei 6,5 Prozent, … der mit 57 Prozent weit überwiegende Teil … [hat] zuvor eine Förderschule besucht.“ (afp, 29.03.2012)

Im Schuljahr 2010/11 besuchten 42.030 Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen 317 Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Ler- nen. (Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein- Westfalen, 2011)

Am Ende des Schuljahrs 2009/2010 haben 65,9 Prozent der Schülerinnen und Schüler einer Förderschule diese ohne einen Hauptschulabschluss ver- lassen.

Jugendliche ohne Hauptschulabschluss werden in der öffentlichen Diskussion oft nur als Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss wahrgenommen. In der Debatte wird oft vernachlässigt, dass die Mehrheit dieser Schülerinnen und Schüler an Förderschulen unterrichtet wird, an denen nicht generell die Möglichkeit besteht einen Hauptschulabschluss zu erwerben.

Tabelle 2 - Schulabschlüsse NRW 2009/2010 an Förderschulen1

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Wie in Tabelle 2 gezeigt, erwerben die meisten Förderschulabgängerinnen und Förderschulabgänger ein Abschlusszeugnis der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen (37,1 %). Damit liegen die Zahlen der Förder- schülerinnen und Förderschüler in Nordrhein-Westfalen nahe dem bundes- deutschen Durchschnitt. In Deutschland liegt der prozentuale Anteil der Schülerinnen und Schüler mit einem Abschluss der Förderschule Lernen bei ca. 35 Prozent. (Bundesministerium für Bildung und Forschung, 2010, S. 269)

Bei der Betrachtung der Zahlen ist zu berücksichtigen, dass sich der Lehrplan der Förderschulen nicht vollkommen an den Unterrichtsinhalten und Unter- richtsanforderungen der übrigen allgemein bildenden Schulen orientiert. Die Schüler und Schülerinnen mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden nicht nur nach spezifischen Richtlinien unterrichtet (vgl. Kapitel 3.2 - Verankerung der Berufsvorbereitung im Lehrplan für NRW), sondern den Schülerinnen und Schülern kann nach erfolgreichem Schulbesuch auch ein Abschlusszerti- fikat für den jeweiligen Förderschwerpunkt ausgestellt werden.

Welche Perspektiven ein solcher Abschluss für die Schüler und Schülerinnen aufzeigt, bleibt jedoch angesichts der bestehenden Problematik im Zugang zur Berufsausbildung von Schülern und Schülerinnen mit Hauptschulab- schluss (vgl. Kapitel 4 - Arbeitslosigkeit und Perspektivlosigkeit nach der Schule) fraglich.

Die Anforderungen der Arbeitswelt sind heute vor allem durch Begriffe wie Flexibilisierung oder Individualisierung geprägt. Für Abgänger mit guten schulischen und sozialen Voraussetzungen gibt es gute Möglichkeiten für ei- ne sehr individuelle Berufskarriere. Jugendlichen mit schwierigen schuli- schen, persönlichen oder sozialen Voraussetzungen, wie es auf einen großen Teil der Abgänger von Förderschulen zutrifft, profitieren weniger von dem Wandel der Arbeitswelt.

Die geforderte berufliche Flexibilität zu erlangen, setzt ein hohes Maß an Selbstsicherheit voraus, über das Abgänger der Förderschule oft nicht verfügen. Sie empfinden im Gegenteil ihren Förderschulabschluss oft als stigmatisierend. (Jeschke, 1997)

Zum Teil haben sie durch Erleben von schulischen Misserfolgen ein negativ geprägtes Selbstkonzept, welches ihnen den Einstieg in die Arbeitswelt zusätzlich erschwert. Nach Jeschke hat die Erwerbstätigkeit für Jugendliche den höchsten Status als Lebensziel, auch bei oder trotz hoher Arbeitslosigkeit von Eltern und Bekannten.

Ein stabiles Selbstkonzept ist Voraussetzung für die Entwicklung von Selbst- vertrauen und Selbstsicherheit. Die Erwerbsarbeit ist nach Keupp (1999) ein wesentlicher Faktor in der Identitätsfindung. Keupp untersuchte in einer Studie die Zusammenhänge zwischen Identitätsbildung und Erwerbsarbeit bei Jugendlichen mit niedrigem Schulabschluss. In dieser zeigte sich u.a., dass die Erwerbsarbeit für die Identitätsfindung zentral ist, da das damit verbundene Einkommen die soziale Position von Menschen in der Gesellschaft bestimmt. Die soziale Anerkennung, produktive Selbstverwirklichung und gesellschaftliche Teilhabe bilden den Ursprung der Bedeutung von Arbeit für die Identitätsentwicklung. (Keupp, 1999)

Wenn man nun die Verknappung der Erwerbsarbeit betrachtet, steigert sich deren Bedeutung für die Identitätsentwicklung. Menschen ohne Erwerbsar- beit ersetzen diese nicht durch etwas anderes, wie z.B. Familie oder Freizeit, sondern die Arbeitslosigkeit und die damit verbundenen Verluste an persön- lichem Sinn und sozialer Einbindung rücken in ihr Identitätszentrum. (Keupp, 1999)

Für Abgänger der Förderschule kann dies zu einer Negativspirale führen: die Schüler und Schülerinnen benötigen eine verlässliche Arbeit um einen stabilen Identitätsentwurf entwickeln zu können, der ihnen Selbstsicherheit gibt. Um in der gegenwärtigen Zeit eine Arbeit zu finden, benötigten sie diese Selbstsicherheit aber schon im Vorhinein, um bei einer Bewerbung ihren, womöglich nicht ausreichenden Schulabschluss durch selbstsicheres Auftreten ausgleichen zu können. Aufgrund dessen kommt der Förderung des Selbstbewusstseins an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen nach dem Lehrplan eine besondere Bedeutung zu (vgl. Kapitel 3.2 - Verankerung der Berufsvorbereitung im Lehrplan für NRW).

Unter diesen Voraussetzungen - Mangel an geeigneten Ausbildungsplätzen, Konkurrenz durch Abgänger anderer Schulformen, Perspektivlosigkeit etc. - ist es von enormer Bedeutung, dass die Schülerinnen und Schüler der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen bestmöglich auf ihre Chancen der Erwerbstätigkeit nach der Schule vorbereitet werden.

[...]


1 Eigene Darstellung und Auswahl nach (Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, 2011)

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Details

Title
Berufsvorbereitung und Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt für Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt Lernen
College
University of Cologne
Grade
1,7
Authors
Year
2012
Pages
90
Catalog Number
V202179
ISBN (eBook)
9783656303282
ISBN (Book)
9783656303831
File size
17720 KB
Language
German
Keywords
berufsvorbereitung, möglichkeiten, arbeitsmarkt, schülerinnen, schüler, förderschwerpunkt, lernen
Quote paper
Nicola Heinen (Author)Timotheus Hesse (Author), 2012, Berufsvorbereitung und Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt für Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt Lernen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/202179

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