Sexueller Missbrauch von Kindern. Definition, Opfer, Täter


Dossier / Travail, 2011

13 Pages, Note: 2,0


Extrait


Gliederung

1. Allgemeines
1.1. Geschichtlicher Hintergrund
1.2. Definition Sexueller Missbrauch
1.2.1. Formen des sexuellen Missbrauchs

2. Wer sind die Opfer?

3. Wer sind die Täter?

4. Zusammenfassung und Reflexion

5. Literaturverzeichnis

1. Allgemeines

Sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen ist eine Angelegenheit, die heute fast täglich in den Medien zur Sprache kommt und von verschiedenen Fällen missbrauchter Kinder berichtet wird. Betrachtet man jedoch den geschichtlichen Hintergrund hinsichtlich sexuellen Missbrauchs, wird deutlich, dass das nicht immer so war.[1]

1.1. Geschichtlicher Hintergrund

Im antiken Griechenland erlaubte die Gesellschaft in streng reglementierten Zusammenhängen sexuelle Beziehungen zwischen Männern und Jungen. Diese sogenannte „Knabenliebe“ wird von Pädosexuellen oft als gleichberechtigt bewertet und idealisiert. Die Voraussetzungen für eine solche Beziehung waren altersbedingte, körperliche und geistige Unterlegenheit der Jungen. Die Liebesbeziehung war daher einseitig und unterlag einem sehr zwanghaften Charakter.[2]

Im alten Rom sah man kleine Jungen ebenfalls als Sexualobjekte an. Sie wurden kastriert und an Bordelle verkauft, um dort mit ihnen Geld zu machen. Die Vergewaltigung eines Mädchens galt zu dieser Zeit lediglich als Diebstahlsdelikt. Bestraft wurden weder die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung des Opfers noch die zugefügten körperlichen und seelischen Schädigungen. Die Strafe bezog sich auf die Verletzung der Eigentumsrechte des Vaters und die für ihn aus dem Verlust der Jungfräulichkeit der Tochter resultierenden Minderung des Brautpreises.

Erst vor etwa 2.000 Jahren, mit der Verbreitung des Christentums, veränderten sich langsam die Ansichten. Sexuelle Handlungen zwischen Kindern und Erwachsenen wurden zunehmend als unmoralisch betrachtet und waren mit der Einstellung der Religion unvereinbar. Im 13. Jahrhundert wurden erste Gesetze zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung erlassen und demensprechend die Tat als verachtenswert und strafwürdig betrachtet. Auch im 18. Und 19. Jahrhundert galten jegliche sexuelle Handlungen als schädlich, sündhaft, unmoralisch und verletzend. Ausgehend von der christlichen Vorstellung vom schuldlosen Kind, wurden sie zunehmend kriminalisiert und später pathologisiert, d.h. für krank erklärt.[3]

Anzumerken ist, dass es im frühen 19. Jh. noch „undenkbar gewesen wäre sexuelle Kontakte zu Knaben zu kriminalisieren“.[4]

Anfang des 20. Jahrhunderts wurde das Thema „sexueller Missbrauch an Kindern“ zunehmend aufgegriffen und Zeitungen berichteten regelmäßig über derartige Verbrechen. Gleichzeitig entwickelte sich eine Diskussion über die Glaubwürdigkeit kindlicher Zeugen in Sittlichkeitsprozessen. Diesen Aussagen wurde dabei wenig Wahrheitsgehalt zugesprochen. Zahlreiche Studien über Täter und ihre Taten erschienen. Ihnen wurden Eigenschaften wie Geisteskrankheit, ein ungewöhnlich starker Geschlechtstrieb, Intelligenzdefekte, Psychopathien, Alkohol und angeborene Dispositionen zugeschrieben. Wirtschaftliche Nöte und Wohnraumnot galten ebenfalls als ausschlaggebend.[5]

Zu Zeiten des Nationalsozialismus gibt es nur wenige Informationen und Überlieferungen. Bekannt ist, dass die Täter als „minderwertige“ Menschen betrachtet wurden und die bekannt gewordenen Opfer sexueller Gewalt ebenfalls als geistig gestört, schwachsinnig und sexuell hemmungslos angesehen wurden, worauf viele sogar unfruchtbar gemacht wurden.[6]

1982 brachen betroffene Frauen endlich ihr Schweigen und sexuelle Gewalt gegen Kinder kam erneut in den Diskurs. Dadurch veröffentlichten Medien wieder öfter Artikel und Reportagen über sexuellen Missbrauch an Kindern und an vielen Orten fanden durch Frauen- und Selbsthilfegruppen erneute Debatten statt. Im Verlauf der Jahre wurden weitere Tabuthemen überwunden. Jetzt rückten auch die Jungen als Opfer und die Frauen als Täterinnen in den Blickpunkt des Interesses.[7]

1.2. Definition Sexueller Missbrauch

Zunächst stellt sich die Frage „Was ist sexueller Missbrauch?“. Es ist schwierig eine allgemein gültige Definition zu finden. In der Literatur werden viele verschiedene Kriterien angeführt, die für eine Definition von sexuellem Missbrauch als wesentlich betrachtet werden.[8]

Allgemein kann man sagen, dass sexueller Missbrauch Gewalt ist, die mittels Sexualität ausgeübt wird. Die Täter handeln dabei nicht aus einem „sexuellen Notstand“ heraus. Um ihre eigenen Bedürfnisse auf Kosten der Kinder zu befriedigen, nutzen sie ihre Macht und ihre Überlegenheit aus. Kinder werden somit zu Sexualobjekten herabgesetzt. Jeder sexuelle Kontakt zwischen Erwachsenen und Kindern kann als ein sexueller Missbrauch bezeichnet werden. [9]

Die juristische Definition des Begriffs Sexueller Missbrauch von Kindern nach § 176 StGB lautet wie folgt:

„ (1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen lässt.
(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.
(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,
3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder

[...]


[1] vgl. Bange/Körner:(2002);S.135f

[2] vgl. ebd.;S.140f

[3] vgl. ebd.;S.137

[4] Günter, Kristin (2000); S. 5

[5] vgl. ebd.;S.5f

[6] vgl. ebd.;S.5f

[7] vgl. Bange/Körner:(2002);S.139f

[8] vgl. Amann/Wipplinger: (2005), S.22f

[9] vgl .Bange/Deegener: (1996),S.95f

Fin de l'extrait de 13 pages

Résumé des informations

Titre
Sexueller Missbrauch von Kindern. Definition, Opfer, Täter
Université
University of Passau  (Lehrstuhl für Psychologie)
Cours
Sexualerziehung und Missbrauchsprävention in der Schule
Note
2,0
Auteur
Année
2011
Pages
13
N° de catalogue
V202331
ISBN (ebook)
9783668231399
ISBN (Livre)
9783668231405
Taille d'un fichier
500 KB
Langue
allemand
Mots clés
sexueller, missbrauch, kindern, definition, opfer, täter
Citation du texte
Katrin Zoidl (Auteur), 2011, Sexueller Missbrauch von Kindern. Definition, Opfer, Täter, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/202331

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