Kants Pflichtethik und die moderne Biomedizin


Term Paper (Advanced seminar), 2010

23 Pages, Grade: 1,5

Agnes Thiel (Author)


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Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Von der KrV zur KpV
1.1 Epistemologie und transzendentale Ästhetik in der KrV
1.2. Die Grundaufgabe der Kritik der praktischen Vernunft (KpV)

2. Die Analytik der reinen praktischen Vernunft
2.1 Die Form der Maximen als Bestimmungsgrund
2.2 Sittlichkeit als Moral
2.3 Der Kategorische Imperativ
2.4 Maximen
2.5 Der freie Wille
2.6 Das Faktum der Vernunft

3. Kant und die Biomedizin
3.1 Person vs. Mensch
3.2 Die Menschheit als regulative Idee bei Kant
3.3 Wie kann man Kant für die Bioethik nutzen?
3.4 Das Verhältnis von Menschenwürde und Menschenrechten im Kantschen Sinne

4. Schlussbemerkungen

Literatur

Einleitung

I. Kant schrieb der europäischen Aufklärung zwei Grundideen ins Stammbuch: Freiheit und Vernunft. Für das Verhältnis beider hat Kant bahnbrechende Ideen entwickelt, zunächst in seiner Kritik der reinen Vernunft aus dem Jahre 1781 (2. Auflage 1786), dann aber auch in der ein wenige in ihrem Schatten stehenden Schrift der Kritik der praktischen Vernunft aus dem Jahre 1788.[1] Dabei hätte gerade die KpV ein Recht darauf, ernstgenommen zu werden, konnten zentrale Thesen doch bis heute – anders als in der KrV – nicht widerlegt werden. Ganz im Gegenteil: Auf Kants Moralphilosophie können alle diejenigen zurückgreifen, die jenseits und unabhängig aller diesseitiger Nützlichkeitserwägungen utilitaristischer Machart gerade in den heiklen Themen der Biomedizin den Menschen in seiner unantastbaren Menschenwürde und seinem Charakter als Zweck an sich belassen möchten.

Viele grundsätzliche Ansätze und Begrifflichkeiten Kants werden bis heute sehr wohl in der Forschung anerkannt und auf verschiedene Gebiete, so auch in der Biomedizin, angewendet,[2] wie z. B. die kategorische Gültigkeit bestimmter Normen, die Universalität des Selbstzwecks des Menschen und die daraus ableitbare Unantastbarkeit der Menschenwürde. Fest steht: „Nach mehr als zwei Jahrhunderten intensiver Debatte erweisen sich damit Grundaussagen der zweiten Kritik als überzeugungsfähiger denn die der ersten Kritik.“ Und das will viel heißen, gilt doch die erste Kritik Kants als eines der größten philosophischen Werke, die je im Abendland geschrieben wurden.[3]

Tatsächlich hatte Kant ja die von Descartes angestoßene Selbsterforschung der Vernunft auf radikale („kritische“) Weise weiter getrieben. Weil die theoretischen Grundlagen in der ersten Kritik gelegt werden, müssen in dieser Arbeit in einem ersten Schritt – soweit dies notwendig erscheint - die wesentlichen Punkte der KrV referiert werden (Kap. 1), bevor in einem zweiten Schritt die praktische Weiterführung in der KpV analysiert werden können. Dies soll im zweiten Kapitel anhand der Begriffe Sittlichkeit/Moral, kategorischer Imperativ, Maximen, freier Wille, Faktum der Vernunft (Kap. 2.1 – 2.6) geschehen. Hierbei soll durch eine textnahe Analyse Kant in erster Linie selbst zu Wort kommen. Im Anschluss daran fragen wir im 3. Kapitel der Arbeit, inwieweit das Kantsche Modell für biomedizinische Fragestellungen, wie z. B. Embryonenforschung, anwendbar ist. Es wird sich zeigen, dass Kant sehr wohl eine echte Alternative zu allen empirisch angelegten Ethikvorstellungen bieten kann. In Anschluss daran geben wir einen Ausblick auf das Verhältnis von Menschenwürde und Menschenrechte, wenn es auf der Folie der Kantschen Philosophie gelesen wird. Die Schlussbemerkungen fassen die Ergebnisse zusammen.

1. Von der KrV zur KpV

1.1 Epistemologie und transzendentale Ästhetik in der KrV

In der transzendentalen Ästhetik stellt Kant die Frage, wie Erkenntnis möglich sei. Diese Frage zielt in erster Linie auf die Bedingungen der Möglichkeit von Erkenntnis überhaupt. In einem ersten Schritt bezieht sich Kant auf die Wahrnehmung durch die fünf Sinne: die Rationalisten hatten diese ja abgewertet, während die Empiristen auf ihr das Fundament der Erkenntnistheorie bauen wollten.[4] Beiden Positionen wirft Kant Dogmatismus vor, da die einen die Vernunft, die anderen die Sinneseindrücke unhinterfragt setzen. Kant sucht zwischen beiden Positionen deshalb einen Kompromiss.

In seiner Kritik der reinen Vernunft von 1781 verfolgt Kant das Hauptziel, die Möglichkeit einer Metaphysik zu ergründen. Dabei setzt er aber nicht wie die anderen Philosophen vor ihm den menschlichen Erkenntnisapparat, die Vernunft, als gegeben voraus, sondern prüft zunächst grundsätzlich deren Tragfähigkeit für eine mögliche Metaphysik. Kant untersucht zu diesem Zweck die Innenstruktur der Vernunft und fragt, ob sie für eine Metaphysik überhaupt geeignet ist. Das Ergebnis ist bekannt: die theoretische Vernunft vermag nicht adäquat über Gott und Unsterblichkeit der Seele zu urteilen, aber die praktische Vernunft sehr wohl.

Im Zuge seiner Untersuchung im Rahmen der transzendentalen Ästhetik erzielt Kant ein wichtiges Zwischenergebnis: Zeit und Raum sind nach ihm keine empirisch gegebenen Begriffe, sondern sie liegen apriori im Menschen vorhanden jeder möglichen Anschauung zugrunde (Vgl. KrV B 49). Dieses Axiom kann nicht weiter aus der Erfahrung abstrahiert werden, „denn diese würde weder strenge Allgemeinheit, noch apodiktische Gewißheit geben. Wir würden nun sagen können: so lehrt es die gemeine Wahrnehmung, nicht aber, so muß es sich verhalten“ (KrV B 50). Zeit und Raum sind also keine empirischen Begriffe, sondern jeweils die interne bzw. externe „reine Form der sinnlichen Anschauung“ (ebd.). Zeit und Raum liegen allen Vorstellungen und Sinneseindrücken mit Notwendigkeit zu Grunde. Sie sind vor und Grund aller Erfahrung. Kant geht nämlich davon aus, dass Zeit und Raum nicht etwa außerhalb unserer selbst objektiv existierten, sondern als eine reine Form der sinnlichen Anschauung in uns vorliegen. Das heißt: erst dadurch, dass wir Menschen an die Dinge außerhalb unserer selbst Raum und Zeit herantragen, werden die Dinge räumlich und zeitlich wahrnehmbar. Diese beiden formen und strukturieren alle auf den Menschen einströmenden Sinneseinflüsse, und so werden sie an den Verstand weitergeleitet und zu Begriffen verarbeitet. Dazu benötigt der Verstand bestimmte Kategorien, welche die Begriffe zu Urteilen formen. Kant benutzt hier den Vergleich mit einem Stempel: die Kategorien drücken den raum-zeitlich vorstrukturierten Sinneseindrücken einen eigenen Stempel ein.

Kant setzt hierbei kategorisch eine Zweiteilung der Welt voraus: es gibt die Welt der Erscheinungen (mundus sensibilis), die der Mensch in der Lage ist, auf- und wahrzunehmen. Dahinter und für den Menschen letztlich unerkennbar ist das Ding an sich, ein Noumenon. Aus erkenntnistheoretischer Sicht gibt es also eine Grenze für den Verstand: die Dinge an sich sind ihm unerreichbar.[5] Was er aufnimmt, ist bereits durch den Filter der Sinneserfahrung verzerrt. Trotz dieser Grenze möchte Kant über diese Erkenntnis a posteriori hinausgehen, indem er die Welt der Erscheinungen mittels der Vernunft transzendieren will, denn sie fragt nach dem Absoluten, Unbedingten. Die Vernunft wiederum kommt zur Einsicht, dass das Unbedingte zwar nicht erkannt werden kann, aber sehr wohl vom Menschen gedacht werden muss. Deshalb nennt Kant diese Welt in Anlehnung an Platon noumenal.[6]

Auf seinem Weg zur Transzendenz setzt sich die Vernunft vor allem mit drei Ideen auseinander. Es handelt sich hierbei um

- die Idee von der Unsterblichkeit der Seele,
- die Idee der menschlichen Freiheit und
- die Idee von der notwendigen Existenz Gottes!

Denkt die Vernunft diese Ideen, verstrickt sie sich selbst in unüberwindlichen Widersprüche und Antinomien. Die Vernunft und damit die lange Geschichte der Metaphysik muss sich damit abfinden, dass sie diese Ideen nicht beweisen, wenn auch nicht verzichten kann. Für die Ethik ist die wichtigste Idee dieser drei die der Freiheit. Wir gehen laut Kant den „ersten Schritt, den wir außer der Sinnenwelt tun“ (KrV B 594), wenn wir diese Freiheit als gegeben voraussetzen. Kant bringt dafür folgende Argumente vor:

- Freiheit heißt immer Willensfreiheit und steht im Gegensatz zum Kausalnexus der Natur. Nach Kant gibt es neben dem Kausalnexus noch ein ethisches Sollen, das sich mittels Imperativen Gehör verschafft (vgl. KrV B 575 f.). Warum, das werden wir weiter unten demonstrieren. Freiheit kann weder bewiesen noch an einer Handlung abgelesen werden.[7] Sie kann nur gedacht und postuliert werden.

- Kausalität und Willensfreiheit schließen sich also keineswegs einander aus, sondern ergänzen sich wechselseitig, verweisen gegenseitig aufeinander; deshalb spricht Kant von der paradox klingenden Formel „Kausalität aus Freiheit“. Damit will Kant den Boden für ethisch freie Entscheidungen des Menschen bereiten, für die er auch Verantwortung übernehmen kann; Freiheit und Naturkausalität widersprechen sich also nicht; Kant spricht hier vom „intelligiblen Charakter“[8] des Menschen.

1.2. Die Grundaufgabe der Kritik der praktischen Vernunft (KpV)

Die KpV gilt dem Beweis, dass die theoretische (reine) Vernunft ihrem Wesen nach als praktische Vernunft ihre Realität in der Tat hat, letztlich will sie also den Beweis führen, dass es eine praktische Vernunft überhaupt gibt (Vgl. A 3). In der KpV geht Kant gegen alle bisher vorgebrachten Argumente vor, die gegen die Sittlichkeit als obersten Prinzip vorgebracht wurden. Alle diese Versuche mußten nach Kant mißlingen, denn sie können keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit erheben. In der KpV bestimmt Kant die Moral nicht als das schlechthin Gute, sondern als ein allgemeingültiges, praktisches Gesetz, welches er wiederum aus der reinen, streng objektiven Vernunft ableitet. Es gibt ja nur die eine Vernunft, die einmal theoretisch fragt und das andere Mal praktisch wirkt. Kant spricht hier von „erkennend“ und „wollend“. (GMS IV 391, 27 f.) Während die theoretische Vernunft die Sinnenwelt übersteigt, bestimmt die praktische Vernunft nicht unmittelbar unser Handeln, sondern vielmehr die Beweggründe (Motive) dahinter. Auch sie werden ganz im Sinne der Kopernikanischen Wende in der transzendentalen Ästhetik aus dem Bereich des Noumenalen in die Handlungen bzw. dessen dahinter stehenden Willen des Menschen eingeprägt. Dabei nennt er das allein durch die Vernunft bestimmte Begehrungsvermögen Wille. Dieser ist also keineswegs irrational,[9] sondern sogar etwas überaus Rationales. Der Wille besteht nach Kant in dem Vermögen „den Vorstellungen entsprechende Gegenstände entweder hervorzubringen, oder doch sich selbst zu Bewirkung (das physische Vermögen man nun hinreichend sein oder nicht), d. i. seine Kausalität zu bestimmen“ (15, 11 – 13). An dieser Definition sind vier Dinge bemerkenswert:

1) Es geht um die Gründe des Begehrens, nicht um dieses selber;
2) Das Wort „hervorbringen“ weist auf eine aktive Kraft der Vernunft;
3) Diese trennt aber zwischen Wollen und Handeln;
4) Es geht um die Entscheidung für eine Möglichkeit.

Die praktische Vernunft liefert Vernunftgründe, die ein Handeln unabhängig von empirisch-sinnlichen Antrieben machen. Das verweist auf einen kategorischen Imperativ. Es gibt also im Menschen ein unabhängiges Prinzip: das Wollen. Dieses ist unabhängig von allem! In der nun zu behandelnden Analytik der reinen Vernunft wird dieses freie Wollen, das Grundlage der Kantschen Ethik ist, thematisiert und eingehend vorgestellt.

2. Die Analytik der reinen praktischen Vernunft

2.1 Die Form der Maximen als Bestimmungsgrund

In der Analytik der praktischen Vernunft will Kant beweisen, „daß reine Vernunft praktisch sein, d. i. für sich, unabhängig von allem Empirischen, den Willen bestimmen“ kann (42,4 f.). Die §§ 4 – 6 befassen sich mit dem zweiten (reine Form), dritten (allgemeine Gesetzgebung) und vierten (transzendentale Freiheit) von insgesamt sieben Beweisschritten. Da auch der erste Beweisschritt („keine materiellen Prinzipien) knapp wiederholt wird, der fünfte („Grundgesetz“), der sechste („Faktum der Vernunft“) und siebte („Autonomie“) antizipiert werden, sind die Stellen §§ 4 – 6 und 27 – 30 der Kernbereich der Analytik.

Der Erklärung zufolge, ist das Beweisziel dann erreicht, wenn es nicht bloß subjektive Maximen, sondern objektiv geltende praktische Gesetze gibt, die als „für den Willen jedes vernünftigen Wesens gültig“ sind (A 35). Die Anmerkung dazu ergänzt, die reine Vernunft enthalte einen „zur Willensbestimmung hinreichenden Grund in sich“ (A 35). Kant versucht nun in einem mehrteiligen Beweisszenario dies darzulegen. Zunächst in §§ 2 – 3 kommt Kant zu einem negativen Ergebnis: All die Maximen, die einen empirischen Grund in sich tragen, können laut Kant keine praktischen Gesetze sein. Demzufolge müssen die Selbstliebe sowie die persönliche Glückseligkeit als Kandidaten ausscheiden. Kant folgert daraus: „Ein vernünftiges Wesen kann sich seine Maximen nur als solche Prinzipien denken, die ... bloß der Form nach den Bestimmungsgrund des Willens enthalten“ (A 35). Kant stellt dies als Möglichkeit in Aussicht; der Beweis folgt dem nach. Er tendiert auf die Sittlichkeit der Moral.

[...]


[1] L. W. Beck, Kants „Kritik der praktischen Vernunft“, S. 11 bemerkt: „Die Kritik der praktischen Vernunft ist ein vernachlässigtes Werk.“ Ähnlich O. Höffe, Kritik der praktischen Vernunft, S. IX. Siehe dort auch folgende Ausführungen und Zitate.

[2] Ein Beispiel stammt von K. Braun, Biomedizin und Menschenwürde, Frankfurt am Main 2000.

[3] Selten stimmen Selbstanspruch eines Philosophen und tatsächliche Wirkung so überein wie bei Kants KrV, wollte er doch damit nichts Geringeres als eine Kopernikanische Wende in der Philosophie. Vgl. das Vorwort zur zweiten Auflage J. Grondin, Kant zur Einführung, S. 23 ff.

[4] Vgl. dazu N. Schneider, Erkenntnistheorie im 20. Jahrhundert, S. 13 ff., bes. 16 ff. Zum Folgenden siehe dort.

[5] Fichte meinte deshalb, auf das Ding an sich könne man auch getrost verzichten.

[6] Vgl. G. Patzig, Wie sind synthetische a priori möglich? S. 17 ff.

[7] Kant bringt hier folgendes Beispiel: wenn ich einen Ertrinkenden rette, so kommt diese Handlung (meine Springen ins Wasser) sehr wohl in der Natur vor, aber eben nicht im Sinne einer sittlichen Pflicht.

[8] Vgl. hier C. W. Beck, a.a.O., S. 85 ff.

[9] Wie z. B. bei Nietzsche und Schopenhauer.

Excerpt out of 23 pages

Details

Title
Kants Pflichtethik und die moderne Biomedizin
College
University of Heidelberg
Grade
1,5
Author
Year
2010
Pages
23
Catalog Number
V202581
ISBN (eBook)
9783656288695
ISBN (Book)
9783656289487
File size
550 KB
Language
German
Keywords
kants, pflichtethik, biomedizin
Quote paper
Agnes Thiel (Author), 2010, Kants Pflichtethik und die moderne Biomedizin, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/202581

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