Auswirkung des Beitritts Russlands zur WTO auf die Öl- und Gasindustrie in Russland


Hausarbeit (Hauptseminar), 2012

31 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Einleitung

1.Teil: Grundlegende Prinzipien und Mechanismen der WTO im Bereich Öl- und Gasindustrie
1.1. Allgemeine Informationen zur WTO und Reglements der WTO im Bereich Öl- und Gasindustrie
1.2. Mögliche Schutzmaßnahmen der WTO-Mitgliedländer im Bereich Öl- und Gasindustrie

2.Teil: Die durch den WTO-Beitritt hervorgerufenen Änderungen insbesondere im Bereich Öl- und Gasindustrie
2.1. Die von Russland durchgeführten Vorbereitungsmaßnahmen für den Beitritt zur WTO im Bereich Öl- und Gasindustrie
2.2. Die von Russland für den Beitritt zur WTO eingegangenen Verpflichtungen insbesondere im Bereich Öl- und Gasindustrie

3.Teil: Kritische Würdigung der Auswirkungen des WTO-Beitritts Russlands auf die Öl- und Gasindustrie
3.1. Mögliche Auswirkungen des WTO-Beitritts Russlands auf die Unternehmen der Öl- und Gasindustrie Russlands
3.2. Mögliche Auswirkungen des WTO-Beitritts Russlands auf Budgeteinnahmen aus der Öl- und Gasindustrie

Fazit

Literaturverzeichnis

Anhang
Diagramm Nr. 1 Entwicklung des BIP, Export von Erdöl, Erdölerzeugnisse und Erdgas, in Mrd. USD und in % zu 2006, in Russland, 2006-2011
Diagramm Nr.2 - Entwicklung der Budgeteinnahmen Russlands aus dem Ölund Gassektor und der Referenzpreise für Erdöl und Erdgas auf dem Weltmarkt
Diagramm Nr. 3 - Entwicklung der Einnahmen des föderalen Budgets Russlands aus den Ausfuhrzollsätzen für Erdöl, Erdölerzeugnisse, Erdgas und Steuer auf derer Gewinnung, 2006-2011
Diagramm Nr.4 - Entwicklung des Exportes Russlands von Erdöl, Erdölerzeugnisse und Erdgas im Volumen und Wert, 2006-2011

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abb.1: Struktur des Regelwerkes der WTO

Abb.2: Anzahl der im Zusammenhang mit dem WTO-Beitritt Russlands verabschiedeten föderalen Gesetze, Verordnungen der Regierung und Verfügungen des Präsidenten der Russischen Föderation, in Jahren 2001-2011

Diagramm 1 - Entwicklung des BIP, Export von Erdöl, Erdölerzeugnisse und Erdgas, in Mrd. USD und in % zu 2006, in Russland, 2006-2011

Diagramm 2 - Entwicklung der Budgeteinnahmen Russlands aus dem Öl-und Gassektor und der Referenzpreise für Erdöl und Erdgas auf dem Weltmarkt, 2006-2011

Diagramm 3 - Entwicklung der Einnahmen des föderalen Budgets Russlands aus den Ausfuhrzollsätzen für Erdöl, Erdölerzeugnisse, Erdgas und Steuer auf derer Gewinnung, 2006-2011

Diagramm 4 - Entwicklung des Exportes Russlands von Erdöl, Erdölerzeugnisse und Erdgas im Volumen und Wert, 2006-2011

Tabellenverzeichnis

Tab.1: Vergleich der Zolltarife in Russland vor und nach dem WTO-Beitritt

Tab.2: Einfuhrzollsätze für Erdöl, Erdölerzeugnisse, Erdgas und technische Anlagen.

Tab.3: Ausfuhrzollsatz für Erdöl

Einleitung

Am 21.07.2012 hat der russische Präsident Wladimir Putin den Beitritt Russlands zur Welthandelsorganisation (WTO) mit seiner Unterschrift in Kraft gesetzt (vgl. Welt 2012, Blick.ch 2012, mercur-online.de 2012). Ab dem 22.08.2012 ist Russland offiziell der 156. Mitgliedstaat der WTO (Handelsblatt, v. 21.08.2012). Zurück bleiben die längsten Verhandlungen in der Geschichte der WTO (18 Jahre) mit einer Rekordanzahl der daran teilnehmenden Mitgliedsländern (ITC 2012).

Der Beitritt Russlands zur WTO lässt sich unter vielen Gesichtspunkten betrachten. Für den Zweck dieser Arbeit sind besonders zwei hervorzuheben. Auf der einen Seite bedeutet der WTO-Beitritt für Russland einen wichtigen Schritt zu stärker Liberalisierung und Integration in die Weltwirtschaft (vgl. Feiguine 2005). Russland ist nun Mitglied fast aller wichtigsten internationalen Organisationen: WTO (seit 2012), Vereinte Nationen, GUS (seit 1991), IWF, IBRD, Weltbank (seit 1992), Europarat (seit 1996), APEC (seit 1998), BRICS (seit 2009) (vgl. Auswärtiges Amt 2012), was alleine als Beweis einer globalisierungsorientierten Ausrichtung der Wirtschaftspolitik (vgl. Feiguine 2005, S.1) gesehen werden könnte. Es stellt sich die Frage, ob der WTO-Beitritt nun endlich die Bereitschaft Russlands zur Einführung von Marktmechanismen in den wirtschaftlich und politisch wichtigen Öl- und Gassektoren ausdrücken soll.

Auf der anderen Seite bedeutet der Beitritt Russlands für die WTO selbst, dass sie nun zum größten internationalen Zusammenschluss der Erdöl und Erdgas exportierenden Länder wird, der 85% aller Exporteure dieser Rohstoffe vereint. Zum Vergleich, verfügen die bestehenden Branchenvereine - OPEC, internationale Energieagentur und das Forum der Gas exportierenden Länder - gemeinsam über einen Anteil von 70% (vgl. Weisberg 2012). Nichtdestotrotz werden „Erdgas“ und „Erdöl“ im Regelwerk von WTO nirgendwo explizit erwähnt (vgl. Weisberg 2012, Marceau 2011), was die Frage aufwirft, welchen Spielraum die WTO-Regelungen für einen Exporteur von Öl und Gas bieten und mit welchen Implikationen für den Staat und die Unternehmen der Branche rechnen müssen.

In Bezug auf diese zwei Aspekte besteht das Hauptziel dieser Arbeit somit in der Untersuchung, welche Vorteile und Nachteile die WTO-Mitgliedschaft für ein stark am Export energietragender Rohstoffe orientiertes Land am Beispiel Russlands bereitet.

1.Teil: Grundlegende Prinzipien der WTO und Mechanismen der WTO im Bereich Öl- und Gasindustrie

1.1. Allgemeine Informationen zur WTO und Reglements der WTO im Bereich Öl- und Gasindustrie

Die Welthandelsorganisation (WTO) entstand aus dem 1947/1948 geschlossenen GATT (General Agreement on Tariffs and Trade). Das Ziel von GATT bestand in der schrittweisen Liberalisierung der Welthandelbeziehungen mit Hilfe der sogenannten Welthandelsrunden, wobei die Mitgliedsstaaten Verhandlungen über Zölle und nach den 70er Jahren zudem über den Abbau der nichttarifären Handelsbarrieren führten (vgl. Dingwerth/Blauberger/Schneider 2011, S.113-114).

In Reaktion auf die wachsende Neigung etlicher Staaten zu protektionistischen Maßnahmen, bedingt durch die zunehmende Globalisierung, wurde GATT durch die 1995 neu gegründete WTO ergänzt (vgl. Dingwerth/Blauberger/Schneider 2011, S.114) und in seiner Rolle als internationale Institution ersetzt (vgl. WTO 2011, S.19) . Dabei wurde GATT um zwei zusätzliche Abkommen inhaltlich erweitert - GATS (General Agreement on Trade in Services) und TRIPS (Trade-Related Intellectual Property Rights). Das Neue bei der WTO im Vergleich mit GATT ist das wirksamere Streitbeilegungsverfahren (vgl. Dingwerth/Blauberger/Schneider 2011, S.114). Darüber hinaus liegen die Revision der Handelspolitik und die Zusammenarbeit mit IMF (International Monetary Fund) und World Bank in der Kompetenz der WTO (vgl. Head 2008, S.145).

Das Regelwerk der WTO lässt sich als Struktur aus sechs Elementen sehr überschaubar darstellen, obwohl die der WTO zugrunde liegenden Ergebnisse der Uruguay-Runde mehr als 60 Verträge, Ergänzungen und Anhänge enthalten (vgl. WTO 2011, S.24):

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.1: Struktur des Regelwerkes der WTO

Source: http://www.wto.org/english/thewto_e/whatis_e/tif_e/understanding_e.pdf

Wichtig für die Analyse der Effekte der WTO-Mitgliedschaft aus der Länderperspektive ist das 4. Element des abgebildeten Systems - länderspezifische Verpflichtungen, das die konkreten Verpflichtungen eines Landes sowie die Zeitpläne für die Öffnung der einheimischen Märkte für spezifische Güter und Dienstleistungen beinhaltet (vgl. Dingwerth/Blauberger/Schneider 2011, S.117, WTO 2011, S.24).

Die von einem Land eingegangenen Verpflichtungen sind verbindlich und obligatorisch (vgl. Van den Bossche 2005, S.115) und beziehen sich auf drei Hauptbereiche - Handel mit Gütern, Dienstleistungen und Rechten am geistigen Eigentum (vgl. Marceau 2011). Der Bereich Handel mit Gütern beinhaltet neben den allgemeinen GATT-Regelungen etliche Vereinbarungen, die sich auf einen bestimmten Sektor oder Aspekt des Handels mit Gütern beziehen - Übereinkommen über die Landwirtschaft, über Textilwaren und Bekleidung, über sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen (vgl. Russia and WTO 2012). Für den Handel mit energietragenden Rohstoffen, insbesondere Erdöl und Erdgas, wurden im Rahmen von der WTO bisher keine separaten Übereinkommen geschlossen und er wird somit als klassischer Handel mit Gütern geregelt (vgl. Weisberg 2012, Marceau 2011, Desta 2003 S.529). Nichtdestotrotz sind auch die zusätzlichen Regelungen diesbezüglich in Form von Vereinbarungen mit den diese Güter produzierenden Ländern vor deren WTO-Beitritt sowie im Rahmen der Doha- Runden möglich (vgl. Marceau 2011).

In Abhängigkeit davon, in welcher Form und in welchem Zusammenhang die energietragenden Rohstoffe betrachtet werden, sind entsprechende Regelungen eines der drei Hauptbereiche der WTO anzuwenden. Für Erdöl und Erdgas in ihrer natürlichen Form als Produkt oder Gut gelten die allgemeinen GATT/WTO Regelungen für Güter (vgl. Weisberg 2012). Bei den mit Erdöl und Erdgas verbundenen Dienstleistungen, die beispielsweise aus der Gewinnung, Verarbeitung oder Vertrieb dieser Rohstoffe entstehen, finden die GATS Regelungen ihre Anwendung. Aufgrund der starken Abhängigkeit dieses Sektors von der technologischen Entwicklung und Innovationen spielt das TRIPS Abkommen eine sehr wichtige Rolle bei der Regulierung der mit der Technologie verbundenen Rechte am geistigen Eigentum (vgl. Marceau 2011).

1.2. Mögliche Schutzmaßnahmen der WTO-Mitgliedländer im Bereich Ölund Gasindustrie

Während der ersten GATT-Runden (in den 50er und 60er Jahren) waren Öl- und Gas nicht im Fokus der Verhandlungen, da die letzteren größtenteils die Senkung der Zölle bezweckt haben, die bei den Öl- und Gas ohnehin sehr niedrig waren. Eine bedeutende potenzielle Auswirkung auf den Öl- und Gassektor konnten erst die Ergebnisse der Tokio-Runde haben, die den Spielraum der WTO um die Schutzmaßnahmen (trade remedies) erweiterten (vgl. Jimenez-Guerra 2001, S. 13-16). Seitdem ist ein WTO-Mitgliedsland berechtigt, zur Verhinderung von Schaden an seiner inländischen Industrie oder derer Anpassung an eine neue Wettbewerbslage und nur bei einem (drohenden) ernsthaften Schaden, Antidumping Maßnahmen, Ausgleichszölle und Schutzmaßnahmen anzuwenden (vgl. Saez 2009, S. 2-3; Hoang 2008, S. 141). Die Schutzmaßnahmen entstanden in Reaktion auf die wachsenden protektionistischen Tendenzen (Handelsverzerrungen) im Welthandel (vgl. Saez 2009, S. 2-3).

Aufgrund der oft in Zusammenhang mit dem Öl- und Gassektor zu treffenden Praktiken - hohe Exportzölle, dual pricing, Subventionen, hoher Grad staatlichen Eigentums und Kontrolle der Unternehmen im Sektor, die zu Handelsverzerrungen führen, wird dieser Sektor oft zum Objekt der Diskussionen im Kontext von protektionistischen Maßnahmen. Im Falle der Öl- und Gasindustrie sind die den Prinzipien der WTO/GATT widersprechenden Handelsverzerrungen in Form von hohen Steuern und qualitativen Exportrestriktionen anzutreffen (vgl. Jimenez-Guerra 2001, S. 30; Desta 2003 S. 533). Die überproportional hohen Steuern finden ihre Anwendung meistens in Bezug auf Erdölprodukte und Brennstoffe (vgl. OPEC 2011).

Im Falle der Rohstoffe (Erdöl und Erdgas) handelt es sich überwiegend um quantitative Exportrestriktionen (vgl. Jimenez-Guerra 2001, S. 30), die oft die Handelspolitik der Gruppen der Exporteure dieser Rohstoffe prägen, z.B. OPEC- Länder in enger Zusammenarbeit mit Russland (vgl. Watkins 2011). Obwohl diese Art der Handelsbeschränkungen als Verstoß gegen die GATT/WTO Prinzipien betrachtet werden kann, lassen sich diese Praktiken mit Artikel XX (g) GATT zur Erhaltung von nicht erneuerbaren natürlichen Ressourcen (vgl. Desta 2003, S.535-536) oder als Erfüllung von mit der Verpflichtung einer zwischenstaatlichen Vereinbarung verbundenen Maßnahmen entsprechend Artikel XX (h) GATT rechtfertigen (vgl. Jimenez-Guerra 2001, S. 30). Im Falle von Erdöl und Erdgas besteht ein wichtiger Unterschied zu anderen Gütern darin, dass bei anderen Gütern meistens die klassischen Importbeschränkungen in Form von Einfuhrzöllen angewandt werden, um die einheimischen Produzenten zu schützen, diese Maßnahmen gegen Erdöl und Erdgas nie eingesetzt werden, da die an Einfuhren dieser Rohstoffe interessierten entwickelten Länder deren ohnehin hohe Preise nicht noch durch die Einfuhrzölle steigern wollen (vgl. Jimenez-Guerra 2001, S. 30)

Eine Gefahr für die Erdöl- und Erdgasindustrie stellen die sogenannten Ausgleichszölle (countervailing duties) als Schutzmaßnahme dar, die den Schaden der einheimischen Produzenten durch die von einem anderen Land subventionierten Exporte ausgleichen dürfen (vgl. WTO 2011 S. 45, Bown 2010 S. 31). In den energietragenden Rohstoffe exportierenden Ländern beziehen alle einheimischen Produzenten diese Rohstoffe und deren Produkte zu Preisen, die viel niedriger als am Weltmarkt sind (dual pricing), was als verbotene, nicht anfechtbare (non-actionable) Subventionen aus Sicht der WTO betrachtet werden kann (vgl. Jimenez-Guerra 2001, S. 34). In Russland existieren die Subventionsprogramme für Öl- und Gasproduzenten sowohl auf der föderalen als auch auf der regionalen Ebene (vgl. Gerasimchuk 2012, S. 34), was immer als ein unanfechtbares Argument für die Einführung der Schutzmaßnahmen gegen Importe aus Russland angewandt werden kann.

2.Teil: Die durch den WTO-Beitritt hervorgerufenen Änderungen insbesondere im Bereich Öl- und Gasindustrie

2.1. Die von Russland durchgeführten Vorbereitungsmaßnahmen für den Beitritt zur WTO im Bereich Öl- und Gasindustrie

Eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Beitritt zur WTO besteht gemäß Art. XVI des GATT-Abkommens darin, die Gesetze, Verordnungen und administrative Entscheidungen jedes Mitgliedlandes in Einklang mit den Verpflichtungen nach dem WTO Regelwerk zu bringen. Ein entscheidender Schritt für Russland auf diesem Weg war die Verfügung Nr. 1054 vom 8.August 2001, das den Plan der Maßnahmen zur Anpassung der Gesetzgebung der Russischen Föderation an die WTO-Normen in Kraft gesetzt hat (vgl. Verfügung Nr.1054-p, 08.08.2001). Im Rahmen der Anpassung der russischen Gesetzgebung an die Normen der WTO in den Jahren 2001-2011 wurden insgesamt 33 föderale Gesetze, Verordnungen der Regierung und Verfügungen des Präsidenten der Russischen Föderation verabschiedet (vgl. NES und Ernst&Young 2012, S. 27- 30).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.2:Anzahl der im Zusammenhang mit dem WTO-Beitritt Russlands verabschiedeten föderalen Gesetze, Verordnungen der Regierung und Verfügungen des Präsidenten der Russischen Föderation, in Jahren 2001-2011 Source: NES und Ernst&Young 2012, S. 28

Die meisten Anpassungen bzw. Änderungen in der russischen Gesetzgebung gehen somit auf die Jahre 2003-2004 zurück und betrafen überwiegend die auf den Außenhandel und derer Regulierung bezogenen gesetzlichen Normen. Im 2004 in Kraft getretenen föderalen Gesetz ‚Über die Grundlagen der Regulierung des Außenhandels‘ wurden im Vergleich mit dem früheren Gesetz nach Anforderungen des WTO/GATT-Regelwerkes folgende Anpassungen vorgenommen: Ergänzung um Kapiteln zum Handel mit Dienstleistungen und Rechten am geistigen Eigentum; vorübergehender Charakter der quantitativen Restriktionen; Anwendung der qualitativen Restriktionen, Lizenzierung und Vorversandkontrolle nach WTO/GATT Prinzipien, etc. Trotz einer generellen Ausrichtung des neuen Gesetzes auf die Handelsliberalisierung sind die Ausfuhrzölle für Gas und Öl danach erhalten geblieben, weil sie trotz Widerspruch zu den WTO/GATT Prinzipien dem Bezug der Ressourcenrente dienen (vgl. TPP RF 2004). Die Änderungen im Gesetz ‚Über die Währungsregulierung und Währungskontrolle‘ von 2003 erlaubten eine uneingeschränkte Durchführung von Währungstransaktionen und Eröffnung von Bankkonten der Ansässigen im Ausland. Eine der wenigen Beschränkungen betraf den unbedingten Verkauf der Deviseneinnahmen durch Exporteure in maximaler Höhe von 30 Prozent (vgl. Finansovyje vedomosti 14.03.2003) mit den dementsprechenden Implikationen für Erdöl- und Erdgasexporteure. Bedeutende gesetzliche Anpassungen wurden vorgenommen bzgl. Abschaffung der freien Wirtschaftszonen (nur regionale freie Wirtschaftszonen nach dem Gesetz von 2005 erlaubt), Einführung der automatischen Lizenzierung für Alkoholgetränke, Abschaffung der Lizenzierung des Außenhandels mit Arzneimitteln, Vereinheitlichung der Standardisierung nach internationalen Normen sowie die in Zusammenhang mit TRIPS entstehenden Änderungen (vgl. NES und E&Y 2012, S. 30).

Die vor 2009 verabschiedeten gesetzlichen Änderungen im Zollbereich wurden durch die Gesetze der Zollunion Russlands mit Weißrussland und Kasachstan ersetzt - Zollkodex und Zolltarif der Zollunion, die die nationalen Regelungen der Zollunionsmitglieder ablösten. Nach den offiziellen Aussagen wurde der Zollkodex der Zollunion von Anfang an in Übereinstimmung mit den WTO/GATT Prinzipien erstellt (vgl. Glaziev 2011). Dennoch werden kurzfristig folgende Modifikationen im Zollkodex vorgenommen: Ergänzung um Antidumping, Ausgleichs- und Schutzmaßnahmen; Abschaffung der nichttarifären Maßnahmen, Vereinheitlichung der Tarifnummern und einiger Zollprozeduren, Einführung der unvollständigen Zollanmeldung, etc. (vgl. Entwurf des Protokolls über Änderungen im Zollkodex 2012).

Parallel zur WTO hat Russland Verhandlungen mit der Energiecharta geführt, die manchmal als Sprungbrett für den Beitritt zur WTO gesehen wird (vgl. Energy Charter 2012). Der Energiecharta-Vertrag teilt die grundlegenden Prinzipien der WTO, aber befasst sich tiefer mit einzelnen Themen, besonders mit dem Energietransit (vgl. Energy Charter 2012). Die Problematik der Freiheit des Transits (‚Freedom of transit‘) der energietragenden Rohstoffe kam bei den Verhandlungen mit der EU zum Beitritt Russlands zur WTO als Teil vom Lami- Paket („Lami package“) zum Ausdruck (vgl. Konoplyanik 2005, S. 32). Das Lami-Paket forderte die Steigerung der inländischen Gaspreise, Abschaffung des Monopols von Gazprom auf Gasexporte, freien Gastransit (Gastransporttarife gleich für Transit, Export, Import und inländischen Konsum), Zulassung von ausländischen Investoren zum Bau von Pipelines in Russland, Abschaffung der Exportzölle für Gas (vgl. Konoplyanik 2005, S. 32).

[...]

Ende der Leseprobe aus 31 Seiten

Details

Titel
Auswirkung des Beitritts Russlands zur WTO auf die Öl- und Gasindustrie in Russland
Hochschule
Universität Potsdam
Note
1,7
Autor
Jahr
2012
Seiten
31
Katalognummer
V203978
ISBN (eBook)
9783656302537
ISBN (Buch)
9783656302612
Dateigröße
781 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
auswirkung, beitritts, russlands, gasindustrie, russland
Arbeit zitieren
Anastasia Kireeva (Autor:in), 2012, Auswirkung des Beitritts Russlands zur WTO auf die Öl- und Gasindustrie in Russland , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/203978

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