War Rousseau ein freiheitlicher Theoretiker oder doch Vordenker totalitärer Systeme, wie oft ihm oft von seinen Kritikern vorgeworfen wurde? Feststeht: Rousseau entwickelt mit seinem Gedankenexperiment des Gesellschaftsvertrags eine politische Philosophie, die das Zusammenlebens ab dem 17. Jahrhundert im Sinne der Aufklärung nachhaltig veränderte.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Ausgangssituation: Menschenbild und Vertragskonstitution
- Über die Notwendigkeit der völligen Entäußerung
- Zerstörung der Individualität und der subjektiven Freiheit?
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Der Text befasst sich mit Jean-Jacques Rousseaus politischer Philosophie und insbesondere mit seinem Konzept des Gesellschaftsvertrags. Das Hauptziel ist es, die Notwendigkeit des vollständigen Verzichts auf die natürliche Freiheit im Sinne von Rousseau zu beleuchten und die Kritik an dieser Forderung zu widerlegen.
- Rousseaus Menschenbild
- Die Konstitution des Gesellschaftsvertrags
- Die Notwendigkeit der völligen Entäußerung der natürlichen Freiheit
- Die Rolle der bürgerlichen Freiheit und Gleichheit
- Die Frage der Individualität und subjektiven Freiheit im Kontext des Gesellschaftsvertrags
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung
Der Text stellt Jean-Jacques Rousseau als einen einflussreichen Denker der Soziologie und Politikwissenschaft vor. Er beleuchtet die unterschiedlichen Interpretationen seines Werks „Du Contract Social ou Principes du Droit Politique“ und stellt die Frage nach Rousseaus Rolle als Vordenker totalitärer Systeme. Im Folgenden werden Rousseaus Menschenbild, der Gesellschaftsvertrag und die Notwendigkeit des vollständigen Verzichts auf die natürliche Freiheit im Detail untersucht.
Ausgangssituation: Menschenbild und Vertragskonstitution
Rousseau beschreibt ein positives Menschenbild der Kooperation, das jedoch durch den Kampf ums tägliche Überleben geprägt ist. Die Vergesellschaftung führt zu Schwierigkeiten im Überlebenskampf, weshalb die Menschen laut Rousseau zur Bildung einer Gemeinschaft gezwungen sind. Die Grundlage des Gesellschaftsvertrags ist die „völlige Entäußerung jedes Mitglieds mit allen seinen Rechten an das Gemeinwesen als Ganzen“.
Über die Notwendigkeit der völligen Entäußerung
Rousseau argumentiert, dass der Mensch durch die Vergesellschaftung seine natürliche Freiheit verliert. Die Freiheit ist weder teilbar noch repräsentierbar. Der Verzicht auf die natürliche Freiheit ist „unvereinbar mit der Natur des Menschen“ und würde zu einer „Entsittlichung“ führen. Der Gesellschaftsvertrag ermöglicht jedoch die Transformation der natürlichen Freiheit in eine gesellschaftliche Freiheit, die als bürgerliche Freiheit bezeichnet wird. Der Verzicht auf alle Rechte führt zur Gleichheit, da die Ausgangslage für alle Individuen gleich ist. Dies verhindert die Ausnutzung der völligen Entäußerung der natürlichen Freiheit und ermöglicht eine beständige bürgerliche Freiheit.
Schlüsselwörter
Der Text behandelt zentrale Begriffe wie Gesellschaftsvertrag, natürliche Freiheit, bürgerliche Freiheit, Gleichheit, Individualität, subjektive Freiheit, Entäußerung, Vergesellschaftung, Menschenbild, und die Kritik an Rousseau.
- Quote paper
- Florian Zabel (Author), 2012, Rousseau et l‘aliénation totale, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/204051