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EuGH-Urteil Commune de Mesquer

Title: EuGH-Urteil Commune de Mesquer

Term Paper , 2011 , 20 Pages , Grade: 1,0

Autor:in: Volker Kiesel (Author)

Law - Civil / Private, Trade, Anti Trust Law, Business Law
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Unfälle im Zusammenhang mit Öltransporten und -förderungen sind in der Vergangenheit bedauerlicherweise gehäuft aufgetreten, wodurch erhebliche Schäden im Ökosystem verursacht wurden. Des Weiteren ergeben sich wirtschaftliche Konsequenzen, die für die betroffenen Regionen häufig existenzbedrohend sind. Die entstandenen Kosten werden letztlich über Energie- oder Produktpreise, Steuern und Abgaben an den Verbraucher weitergegeben. Infolge des verstärkten Imports bzw. Exports von Öl und des dadurch bedingten erhöhten Schiffsverkehrs, sanken nach Angaben von Greenpeace Gruppe Aachen zwischen den Jahren 1963 und 1996 insgesamt 686 Tanker. Latente Kollisionen, Sturmschäden, Materialermüdungen etc. werden auch künftig an dieser Bilanz nichts ändern. Insofern stellt sich die Frage, wer im Falle einer Havarie verantwortlich für die Begleichung der Kosten ist bzw. ob und wenn ja welche Fondsmittel dafür zur Verfügung stehen.

Den rechtlichen Rahmen für den Umgang mit Abfällen in der Europäischen Gemeinschaft stellt mittlerweile die RL 2008/98/EG über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien dar.

Kommt es nun zu einer Havarie und infolgedessen zu einer Verschmutzung bzw. Kontaminierung der Umwelt durch Öl, dann ist zu prüfen, ob es sich hierbei um Abfall i. S. d. maßgeblichen Richtlinie der EG handelt und ferner, von wem die Kosten für die Beseitigung der Abfälle zu tragen sind. Mit diesen Fragen hat sich der EuGH beschäftigt und am 24.06.2008 das Urteil Commune de Mesquer (Az.: C-188/07) gefällt.

Die Arbeit gibt zunächst einen kurzen Überblick über Versicherungen und maßgebliche internationale Übereinkommen, die die Haftung und Entschädigung im Falle von Ölverschmutzungsschäden regeln. Anschließend wird das EuGH-Urteil vom 24.06.2007 vorgestellt und detailliert analysiert. Zu diesem Zweck werden zunächst das Ausgangsverfahren skizziert und die Vorlagefragen erläutert. Danach wird ausführlich auf die Entscheidung des Gerichts eingegangen und dessen Argumentation genannt. Ein weiterer wichtiger Punkt der Hausarbeit besteht in der Darstellung der rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen des Urteils. Abschließend wird ein Fazit aus den gewonnenen Erkenntnissen gezogen.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Das internationale Haftungs- und Entschädigungssystem

3. Ausgangsverfahren und Vorlagefragen

4. Die Entscheidung des Gerichts

4.1. Die Abfalleigenschaft

4.1.1. Kriterien zur Bestimmung der Abfalleigenschaft

4.1.1.1. Produktions- oder Verbrauchsrückstände

4.1.1.2. Grad der Wahrscheinlichkeit der Wiederverwendung

4.1.2. Zwischenergebnis

4.1.3. Zweite Vorlagefrage

4.1.3.1. Bestimmung der Abfalleigenschaft

4.1.3.2. Ergebnis

4.2. Haftung des Schiffseigners

5. Konsequenzen des Urteils

6. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die abfallrechtliche Einordnung von bei einer Havarie unabsichtlich ausgebrachtem Schweröl sowie die damit verbundenen Haftungsfragen nach der Richtlinie 75/442/EWG anhand des EuGH-Urteils "Commune de Mesquer". Ziel ist es, die Kriterien für die Abfalleigenschaft in diesem spezifischen Kontext zu analysieren und die Zurechnung der Entsorgungskosten auf Erzeuger, Verkäufer oder Charterer zu beleuchten.

  • Analyse des europäischen Abfallbegriffs in der EuGH-Rechtsprechung.
  • Differenzierung zwischen Nebenerzeugnissen und Abfällen bei Ölhavarien.
  • Anwendung des Verursacherprinzips bei der Kostentragung für Abfallbeseitigung.
  • Schnittstelle zwischen völkerrechtlichen Haftungssystemen und europäischem Abfallrecht.
  • Konsequenzen der Rechtsprechung für die Haftung von Unternehmen in der Ölbranche.

Auszug aus dem Buch

4.1.1. Kriterien zur Bestimmung der Abfalleigenschaft

Der EuGH hat in seinem Urteil zwei Kriterien formuliert, nach denen die Frage nach der Abfalleigenschaft beantwortet werden kann. Zum einen können Produktions- oder Verbrauchsrückstände, zum anderen der Grad der Wahrscheinlichkeit der Wiederverwendung Indizien dafür sein, dass der Besitzer sich eines Stoffes oder eines Gegenstandes entledigt, entledigen will oder entledigen muss.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Die Einleitung skizziert die Problematik von Ölunfällen und führt in die Fragestellung ein, ob bei solchen Havarien Abfall im Sinne des EG-Rechts entsteht und wer die Kosten für die Beseitigung trägt.

2. Das internationale Haftungs- und Entschädigungssystem: Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die P&I-Versicherungen sowie die wesentlichen völkerrechtlichen Übereinkommen (ÖlHÜ und ÖlFÜ), welche die Haftung bei Ölverschmutzungen regeln.

3. Ausgangsverfahren und Vorlagefragen: Hier werden der Sachverhalt um das gesunkene Tankschiff "Erika" und die daraus resultierenden, an den EuGH gerichteten Fragen bezüglich der Abfalleigenschaft des Öls sowie der Verantwortlichkeit der beteiligten Unternehmen dargelegt.

4. Die Entscheidung des Gerichts: Das Kapitel analysiert detailliert die EuGH-Entscheidung, insbesondere die Kriterien zur Bestimmung der Abfalleigenschaft bei unabsichtlich ausgebrachtem Öl und die Auslegung der Haftung für die Beseitigungskosten.

5. Konsequenzen des Urteils: Es wird erörtert, wie der EuGH mit diesem Urteil seine Rechtsprechung festigt und welche haftungsrechtlichen Risiken sich daraus für Unternehmen in der Verkauf- und Transportkette von Öl ergeben.

6. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass das EuGH-Urteil inhaltlich schlüssig ist und durch die Klärung der Haftungssituation potenziell zur Erhöhung der Sicherheit bei Öltransporten beitragen kann.

Schlüsselwörter

EuGH, Commune de Mesquer, Abfallbegriff, Ölverschmutzung, Haftung, Verursacherprinzip, RL 75/442/EWG, Schweröl, Tankerhavarie, Entschädigung, Abfallbeseitigung, Schiffseigner, Umweltschutz, Nebenerzeugnis, Sorgfaltspflicht.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die rechtliche Einordnung von bei einer Havarie ins Meer gelangtem Schweröl als "Abfall" sowie die Haftung für die resultierenden Beseitigungskosten gemäß der europäischen Abfallrichtlinie.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Themen umfassen das europäische Abfallrecht, internationale Haftungsabkommen im Seerecht, die Abgrenzung von Abfällen zu Nebenerzeugnissen und die unternehmerische Haftung bei Umweltschäden.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Die Arbeit verfolgt das Ziel, die Kriterien zur Bestimmung der Abfalleigenschaft bei Ölhavarien zu klären und zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen Verkäufer oder Charterer für die Kosten der Abfallbeseitigung haftbar gemacht werden können.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Untersuchungsmethode ist eine rechtswissenschaftliche Analyse, die primär auf der Auswertung des EuGH-Urteils "Commune de Mesquer", der zugrunde liegenden Richtlinien sowie relevanter Literatur und Rechtsprechung basiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Im Hauptteil werden das internationale Entschädigungssystem, der spezifische Sachverhalt der Havarie des Tankschiffs "Erika", die gerichtliche Urteilsbegründung zu den Vorlagefragen und die daraus folgenden haftungsrechtlichen Konsequenzen detailliert erörtert.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind unter anderem EuGH, Abfallbegriff, Haftung, Verursacherprinzip, Ölverschmutzung und die Richtlinie 75/442/EWG.

Wie definiert der EuGH in diesem Urteil den Begriff "Abfall"?

Der EuGH definiert Abfall abhängig vom Verhalten des Besitzers und der Bedeutung des Ausdrucks "sich entledigen", wobei er feststellt, dass Stoffe, die unabsichtlich infolge einer Havarie ausgebracht wurden und nicht ohne vorherige Bearbeitung wiederverwendet werden können, als Abfall gelten.

Warum spielt das Verursacherprinzip in der Argumentation des Gerichts eine wichtige Rolle?

Das Verursacherprinzip ist zentral, um zu verhindern, dass sich für die Entstehung von Abfällen mitverantwortliche Personen ihren finanziellen Pflichten bei der Beseitigung entziehen, indem eine Differenzierung zwischen tatsächlicher Durchführung der Maßnahme und Kostentragung vorgenommen wird.

Kann sich der Hersteller oder Verkäufer von der Kostenpflicht exkulpieren?

Ja, eine Exkulpation ist möglich, sofern der Betreffende nicht durch sein Handeln, beispielsweise durch die Auswahl eines unzureichenden Schiffes, zur Gefahr einer Verschmutzung beigetragen hat.

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Details

Title
EuGH-Urteil Commune de Mesquer
College
University of Kassel
Course
Europäisches und Internationales Umweltrecht - Europäisches Abfallrecht
Grade
1,0
Author
Volker Kiesel (Author)
Publication Year
2011
Pages
20
Catalog Number
V204485
ISBN (eBook)
9783656304760
ISBN (Book)
9783656306467
Language
German
Tags
Europäisches Abfallrecht Unfälle mit Öltransporten RL 2008/98/EG Az.: C-188/07 Commune de Mesquer Haftung und Entschädigung
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Volker Kiesel (Author), 2011, EuGH-Urteil Commune de Mesquer, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/204485
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